V/0098/2013
Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose Männer im städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1
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Anlage 1 - CDU-Antrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2011 28. Nov. 2011 Antrag Obdachlosigkeit in Münster SKM / Bischof-Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich-Ebertstr. 1/Dammstr. (ehemaliges HUK-Gebäude) Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob • die jetzige Anzahl der vorgehaltenen Plätze mit de m niederschwelligen Ange- bot (max. 48 Schlafplätze) für eine Stadt wie Münst er ausreichend dimensio- niert ist, insbesondere in den Wintermonaten; • eine technische und bauliche Trennung im ehemalige n HUK-Gebäude für die unterschiedlichen Träger ausreichend gewährleistet ist, um Abgrenzungs- und Vermischungsproblemen zu begegnen; • eine Klärung der Verantwortlichkeit der verschiede nen Träger in einem Ge- bäude ohne strikte Trennung gewährleistet ist; • die Frage nach dem Brandschutz, insbesondere dem j eweils zweiten Ret- tungsweg, gewährleistet ist (liegt Brandschutzgutachten der Feuerwehr vor); • durch die Beschäftigung einer zweiten, stundenwei se beschäftigten Kraft in den Wintermonaten die Sicherheit im Gebäude Friedri ch-Ebertstr. 1 / Dammstr. erhöht werden kann; • in diesem Zusammenhang und durch eine stärkere Aus lastung der Einrichtung in den letzten Jahren die vereinbarte Pauschale für die SKM / Bischof- Hermann-Stiftung angepasst werden muss. Auf den Schriftverkehr der Bischof-Hermann-Stiftung und der Stadt Münster vom 04.10.11 / 27.10.11 wird verwiesen. Begründung: Das ehemalige Bürogebäude der HUK Versicherung wird seit 1999 für alleinstehen- de Wohnungslose und Flüchtlinge genutzt. Während das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss von der Stadt Münster für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird (de r Zugang erfolgt über die Fried- rich-Ebert-Straße) betreut die SKM und die Bischof-Hermann-Stiftung Obdachlose im zweiten Obergeschoß. Der Zugang erfolgt über einen separaten Seiteneingang von der Dammstraße aus. Insbesondere während der Wintermonate stößt die Ein richtung an ihre Kapazitäts- grenzen. Das Haus verfügt zwar nach außen über getr ennt Zugänge, durch die bau- lichen Gegebenheiten im Haus kann eine Trennung der verschiedenen Betreuungs- CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 2 bereiche und damit die Organisationsverantwortung d er verschiedenen Trägern aber nicht immer gewährleistet werden. Die Auslastung der vorgehaltenen Plätze erhöht sich während der Wintermonate (bis max. 48 Plätze). Die Obdachlosen werden während der Öffnungszeiten (17:30 – 9:00 Uhr) von einer studentischen Kraft betreut. Insbeso ndere bei eskalierenden Situatio- nen unter den Männern oftmals mit sehr schwierigen Lebenslagen und in besonde- ren sozialen Schwierigkeiten kann diese Person jedo ch überfordert sein. Es soll da- her geprüft werden, ob durch den Einsatz einer zwei ten Kraft (Zeiten von ca. 17:30 bis 0:00 Uhr) dies einen Mehrwert an Sicherheit ergibt. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung aufgefor dert zu prüfen, ob die Leis- tungsvereinbarung, die seit 2004 unverändert gilt, dann angepasst werden muss. gez. H.-Dieter Sellenriek Gilbert Aldejohann Frank Baumann Sybille Benning Georg Berding Dieter von den Berg Meik Bolte Heinz-Georg Buddenb äu- mer Olaf Dre ßen Edgar Dr üge Wolfhard Ediger Dr. Dietmar Erber Walter von G öwels Gilbert Hartmann Horst Kisnat Bruno Kleine Borgmann Karl Kleine-Wilke Marliese Kosmider Teresa Küppers Franz-Pius Graf von Mer- veldt Andreas Nicklas Jürgen Ohm Robert Otte Karin Reismann Stefan-Alexander Roth Florian Steinforth Barbara Stober Stefan Weber Helga Welker Simone Wendland Peter Wolfgarten
Anlage 2 - Finanzierungsübersicht
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Anlage 2 Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose Männer im städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 - Finanzierungsübersicht - Kostenart Finanzierungsbedarf Bischof-Hermann-Stiftung 1,0 Stelle Sozialarbeit 52.918 € 0,7 Stelle Hauswirtschaft 23.622 € Verwaltung und Lohnbuchhaltung 1.200 € Wirtschaftsbedarf 6.000 € Matratzen, Bettwäsche 2.400 € Wäschereinigung 11.520 € Fortbildung 500 € Gemeinnützige SKM GmbH 2,9 Stellen Nachtwache 101.260 € Verwaltung und Lohnbuchhaltung 5.000 € Fortbildung 1.500 € Gesamtkosten 205.920 €
Beschlussvorlage
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V/0098/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose Männer im städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 Beratungsfolge 10.04.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung 15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 15.05.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das trägerübergreifende Übernachtungsangebot Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - der Bischof-Hermann-Stiftung und der gemeinnützigen SKM GmbH (ehemals Selbsthilfe Reinhold Hach gGmbH) wird un ter den in der Begründung dargestellten veränderten Rahme n- bedingungen fortgeführt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass erhöhte gesetzliche Leistungen für Betriebskostensteigerungen als auch für die Sicherheit von Mitarbe itern und Bewohnern entstehen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern auf dieser Grundlage die bestehe n- den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen zu modifizieren. 2. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A -R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof -Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich -Ebertstraße 1/Dammstraße (ehemaliges HUK-Gebäude)“ - Anlage 1 - ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für den Betrieb des Angebots entstehen Kosten von jährlich insgesamt 205. 920 € und damit 37.970 € pro Jahr mehr, als auf der Grundlage der Leistungsvereinbarungen aus dem Jahr 2005. Zur Leistung der Aufwendungen ist die Stadt gesetzlich verpflichtet. Sie werden aus den Mitteln für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gezahlt und sind aus dem Budget des Sozialamtes zu leisten. Vorlagen-Nr.: V/0098/2013 Auskunft erteilt: Herr Berkemeier Ruf: 492-5031 E-Mail: BerkemeierH@stadt-muenster.de Datum: 20.02.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0098/2013 Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Mit der Vorlage V/1004/2004 wurde für die Betreuung der Bewohner und den Betrieb des Übe r- nachtungsangebots die laufende Finanzierung in Höhe von jährlich 167.951 € beschlossen. Der Antrag der CDU -Fraktion an den Rat Nr. A -R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof -Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich -Ebertstraße 1/Dammstraße (eh e- maliges HUK-Gebäude)“ - Anlage 1 - wurde am 08.02.2012 dur ch den Hauptausschuss an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. In diesem Kontext wurde die Verwaltung beauftragt, mit den beteiligten Trägern die Antragsanliegen zu prüfen und die Erge b- nisse sowie die sich daraus ergebenden Handlungsvorschläge dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 2. Antragsanliegen und Prüfungsergebnisse Sozialverwaltung und die Träger haben die mit dem CDU-Antrag thematisierten Punkte geprüft. Im Ergebnis sind folgende einvernehmliche Ergebnisse festzuhalten: 2.1. Erweiterung des Übernachtungsangebots Bereits seit dem Herbst 2011 war das Übernachtungsangebot mit einer maximalen Belegung s- möglichkeit von 40 Plätzen regelmäßig vollständig ausgelastet. Längere Verweildauern der B e- wohner bedingt durch schlechte Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb des Hilfesystems und fehlen- den Wohnraum, als auch ein verstärkter Zugang wohnungsloser Menschen mit Migrationsvorg e- schichte (oftmals Armutsflüchtlinge aus Osteuropa) machten es kurzfristig erforderlich, das Pl atz- angebot zu erhöhen. Im November 2011 erfolgte dann zeitnah durch Umbaumaßnahmen eine Platzerweitung auf 48 Plätze. Mit den Trägern wurde vereinbart, die Belegung nur in den Winte r- monaten auf 48 Übernachtungsplätze zu erhöhen. Sozialverwaltung und Träger gehen davon aus, dass unter Berücksichtigung der im Haus der Wohnungslosenhilfe vorgehaltenen 80 Plätze damit im Bereich der niedrigschwelligen Übernachtungsmöglichkeiten für wohnungslose Männer - zu- mindest aktuell - die Anzahl der vorgehaltenen Plätze ausreichend ist. 2.2. Bauliche Trennung des Flüchtlings- und Wohnungslosenbereichs In dem Gebäude sind - durch unterschiedliche Eingangsbereiche nutzbar - sowohl Flüchtlingsfami- lien (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) als auch alleinstehende Wohnungslose (2. Oberge- schoss) getrennt voneinander untergebracht. Eine Vermischung kann lediglich dann entstehen, wenn die vorhandenen Fluchtwege genutzt werden. Die weitergehende bauliche Trennung - u. a. verbunden mit der Herrichtung von sehr kostenintensiven Fluchtweg en - wäre auch aus Sicht der Sozialverwaltung erforderlich gewesen, wenn die zunächst geplante Belegung des Wohnbereichs für Flüchtlinge mit alleinstehenden männlichen Flüchtlingen erfolgt wäre. Da jedoch weiterhin, wie in den vergangenen neun Jahren, die Belegung dieses Bereichs ausschließlich mit Familien e r- folgt, wird kein weitergehender Handlungsbedarf gesehen. Die inzwischen seit der erneuten Nu t- zung für Flüchtlingsfamilien gewonnenen Erfahrungen bestätigen dies. 2.3. Zuständigkeiten unterschiedlicher Träger Durch das Sozialamt werden die Flüchtlingsfamilien wohnungsmäßig versorgt und sozialarbeit e- risch betreut. Gemeinsam mit den Trägern des Übernachtungsangebots werden in regelm äßig stattfindenden Kooperationsgesprächen Arbeitsabsprachen abgestimmt. Die grundsätzlichen Ve r- antwortlichkeiten für die jeweiligen Angebote sind klar geregelt und hiervon nicht betroffen. - 3 - V/0098/2013 2.4. Brandschutz Anlässlich der Neubelegung des Gebäudes im April 2012 mit Flüchtlingsfamilien wurde letztmalig mit der Feuerwehr eine Sicherheitsbegehung durchgeführt. Ein zweiter Rettungsweg ist für beide Angebote vorhanden und nutzbar. 2.5. Sicherheit und Nachtwacheneinsatz Unter Berücksichtigung der kontinuierlich hohen Frequentierung des Übernachtungsangebots mit erhöhter Platzzahl und oftmals schwierigen Besuchern war es erforderlich, den personellen B e- treuungseinsatz durch Nachtwachen und den Sicherheitsaspekt neu zu bewerten. Die personelle Betreuung des Übernachtungsangebots erfolgt bislang aufgrund der aktuellen R e- gelung mit 2,3 Nachtwachenstellen. Regelmäßig werden diese Dienste durch studentische Hilf s- kräfte verrichtet. Die Träger haben in wiederholten Gesprächen deutlich gemacht, dass der Dienstbetrieb - zumindest in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr - verantwortlich nicht mehr mit einer studentischen Hilfskraft abgedeckt werden kann. Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass die höhere Frequentierung des Angebots bei zeitgleich verstärkt angetrunkenen bzw. dr o- genabhängigen Bewohnern aus Sicherheitsgründen den Einsatz einer zweiten Nachtwache in den Spitzenzeiten erfordert. Die zweite Nachtwache wird bereits eingesetzt. Um den Einsatz der Nachtwachen zusätzlich zu unterstützen, wurde für den Hauseingangs - und Treppenhausbereich zwischenzeitlich eine Kamera installi ert, wodurch die Sicherheit für die Z u- gangssituation optimiert wurde. Aufgrund der Dringlichkeit wurden die erforderlichen Haushaltsmit- tel hierfür in Höhe von 6.000 € bereits im August 2012 überplanmäßig aus dem Budget des Soz i- alamtes zur Verfügung gestellt. 2.6. Veränderte Finanzierungsbedarfe Für die bislang 2,3 Nachtwachenstellen wurde in der geltenden Leistungsvereinbarung ein Betrag in Höhe von 73.36 0 € zugrunde gelegt. Der erforderliche Einsatz einer zweiten Nachtwache führt zu einem Personalbedarf von insgesamt 2,9 Nachtwachenstellen. Verbunden mit der Personalkos- tenentwicklung seit 2005 führt dies zu einem jährlichen Finanzierungsmehrbedarf von 27. 900 €. Der insgesamt benötigte Betrag für die Nachtwache b eläuft sich danach ab 2013 auf jährlich 101.260 €. Für den Zeitraum bis zum 15.03.2012 wurde durch die Sozialverwaltung bereits ein Betrag in Höhe von insgesamt 7.595 € für die zweite Nachtwache fi nanziert. Der gemeinnützigen SKM GmbH ist es darüber hinaus gelungen, den bereits im Jahr 2012 entstandenen weitergehenden Finanzi e- rungsbedarf aus unterschiedlichen Spendengeldern kirchlicher Stiftungen zu akquirieren. Aufgrund der stärkeren Beanspruchung des Angebotes ist zudem der Bedarf an hauswirtschaftl i- chen Reinigungsmaßnahmen unzweifelhaft gestiegen. Bislang wurde für eine 0,5 Stelle Hauswir t- schaft ein Betrag von 16.873 € finanziert. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der maximalen Übernachtungszahl und der hohen Fluktuation im Angebot ist eine Erhöhung des Stellenanteils um 0,2 Stellen mit Gesamtkosten von 23.622 € aus Sicht der Verwaltung angemessen. En tsprechend der 20 %igen Erhöhung der Platzkapazitäten ist darüber hinaus eine Anpassung der jährlichen Ausgabepositionen Wirtschaftsbedarf, Matratzen und Bettwäsche sowie Wäschereinigung von bisher 16.600 € auf nunmehr 19.920 € erforderlich. Abweichend von der bisherige n kommunalen Finanzierung in Höhe von jährlich insgesamt 167.951 € beläuft sich der jährliche Finanzbedarf ab dem 01.01.2013 auf 205.920 € (Anlage 2). Die nachvollziehbaren Mehraufwendungen sind ausschließlich auf die verstärkte Auslastung des Übernachtungsangebotes und die zunehmend problematischen Verhaltensmuster der Bewo hner zurückzuführen. Die Kostensteigerungen sind mit den Trägern diskutiert und geprüft worden sowie sachlich und fachlich gerechtfertigt. - 4 - V/0098/2013 Die Mittel werden insgesamt als Hilfe im Sinn e des 8. Kapitels des SGB XII in Form von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII erbracht. Zu deren Leis- tung ist die Stadt gesetzlich verpflichtet. Sie werden aus dem Budget des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2013 gedeckt. Wenngleich die Verwaltung bestrebt ist, das veranschlagte Budget einzuhalten, kann die Entwicklung der Aufwendungen in den verschiedenen Bereichen insgesamt nicht sicher prognostiziert werden. Sofern erforderlich müssen notwendige Mittelverlag erungen vorgenommen werden. 3. Fazit und weiteres Verfahren Der Ratsantrag der CDU -Fraktion vom 28.11.2011 ist mit der Umsetzung der unter Ziffer 2 b e- schriebenen Einzelmaßnahmen erledigt. Insbesondere durch die Aufstockung der personellen Betreuung in den Abendstunden, die Opt i- mierung der Sicherheitsstandards und die Verbesserung der Hygienesituation wird der starken Nachfrage nach dem Übernachtungsangebot Rechnung getragen. Unter diesen weiterentwickelten Rahmenbedingungen werden die mit den Trägern be stehenden Leistungs-, Vergütungs- und Prü- fungsvereinbarungen modifiziert. I. V. gez. Thomas Paal Anlagen: Antrag der CDU -Fraktion an den Rat Nr. A -R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in Münster - SKM / Bischof -Hermann-Stiftung, Gebäude Frie drich-Ebertstraße 1/Dammstraße (ehemaliges HUK-Gebäude)“ Finanzierungsübersicht
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dammstraße
- Mauritzstraße 7
- Friedrich-Ebert-Straße 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0098/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37