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V/0098/2013

Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose Männer im städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1

Vorlagen 13.02.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 26

Anlage 1 - CDU-Antrag

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Ansehen

Anlage 2 - Finanzierungsübersicht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - CDU-Antrag

3819 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2011 
 
28. Nov. 2011  
 
 
Antrag 
 
Obdachlosigkeit in Münster  
SKM / Bischof-Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich-Ebertstr. 1/Dammstr. 
(ehemaliges HUK-Gebäude) 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob 
 
• die jetzige Anzahl der vorgehaltenen Plätze mit de m niederschwelligen Ange- 
bot (max. 48 Schlafplätze) für eine Stadt wie Münst er ausreichend dimensio- 
niert ist, insbesondere in den Wintermonaten; 
• eine technische und bauliche Trennung im ehemalige n HUK-Gebäude für die 
unterschiedlichen Träger ausreichend gewährleistet ist, um Abgrenzungs- und 
Vermischungsproblemen zu begegnen; 
• eine Klärung der Verantwortlichkeit der verschiede nen Träger in einem Ge- 
bäude ohne strikte Trennung gewährleistet ist; 
• die Frage nach dem Brandschutz, insbesondere dem j eweils zweiten Ret- 
tungsweg, gewährleistet ist (liegt Brandschutzgutachten der Feuerwehr vor); 
• durch die Beschäftigung einer  zweiten, stundenwei se beschäftigten Kraft in 
den Wintermonaten die Sicherheit im Gebäude Friedri ch-Ebertstr. 1 / 
Dammstr. erhöht werden kann; 
• in diesem Zusammenhang und durch eine stärkere Aus lastung der Einrichtung 
in den letzten Jahren die vereinbarte Pauschale für  die SKM / Bischof-
Hermann-Stiftung angepasst werden muss. 
 
Auf den Schriftverkehr der Bischof-Hermann-Stiftung  und der Stadt Münster vom 
04.10.11 / 27.10.11 wird verwiesen. 
 
 
Begründung: 
 
Das ehemalige Bürogebäude der HUK Versicherung wird  seit 1999 für alleinstehen- 
de Wohnungslose und Flüchtlinge genutzt.  
 
Während das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss von der Stadt Münster für 
die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird (de r Zugang erfolgt über die Fried- 
rich-Ebert-Straße) betreut die SKM und die Bischof-Hermann-Stiftung Obdachlose im 
zweiten Obergeschoß. Der Zugang erfolgt über einen separaten Seiteneingang von 
der Dammstraße aus. 
 
Insbesondere während der Wintermonate stößt die Ein richtung an ihre Kapazitäts- 
grenzen. Das Haus verfügt zwar nach außen über getr ennt Zugänge, durch die bau- 
lichen Gegebenheiten im Haus kann eine Trennung der  verschiedenen Betreuungs-

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
2 
bereiche und damit die Organisationsverantwortung d er verschiedenen Trägern aber 
nicht immer gewährleistet werden.   
 
Die Auslastung der vorgehaltenen Plätze erhöht sich  während der Wintermonate (bis 
max. 48 Plätze). Die Obdachlosen werden während der Öffnungszeiten (17:30 – 9:00 
Uhr) von einer studentischen Kraft betreut. Insbeso ndere bei eskalierenden Situatio- 
nen unter den Männern  oftmals mit sehr schwierigen  Lebenslagen und in besonde- 
ren sozialen Schwierigkeiten kann diese Person jedo ch überfordert sein. Es soll da- 
her geprüft werden, ob durch den Einsatz einer zwei ten Kraft (Zeiten von ca. 17:30 
bis 0:00 Uhr) dies einen Mehrwert an Sicherheit  ergibt. 
 
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung aufgefor dert zu prüfen, ob die Leis- 
tungsvereinbarung, die seit 2004 unverändert gilt, dann angepasst werden muss.  
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äu- 
mer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-Pius Graf von Mer- 
veldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland      
Peter Wolfgarten

Anlage 2 - Finanzierungsübersicht

611 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose 
Männer im städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 
- Finanzierungsübersicht - 
 
 
 
 
 
 
 
Kostenart Finanzierungsbedarf 
Bischof-Hermann-Stiftung   
1,0 Stelle Sozialarbeit 52.918 €  
0,7 Stelle Hauswirtschaft 23.622 €  
Verwaltung und Lohnbuchhaltung 1.200 €  
Wirtschaftsbedarf 6.000 €  
Matratzen, Bettwäsche 2.400 €  
Wäschereinigung 11.520 €  
Fortbildung 500 €  
Gemeinnützige SKM GmbH   
2,9 Stellen Nachtwache 101.260 €  
Verwaltung und Lohnbuchhaltung 5.000 €  
Fortbildung 1.500 €  
Gesamtkosten 205.920 €

Beschlussvorlage

10767 Zeichen

V/0098/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose Männer im städtischen 
Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.04.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das trägerübergreifende Übernachtungsangebot Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - 
HuK - der Bischof-Hermann-Stiftung und der gemeinnützigen SKM GmbH (ehemals Selbsthilfe 
Reinhold Hach gGmbH) wird un ter den in der Begründung dargestellten veränderten Rahme n-
bedingungen fortgeführt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass erhöhte gesetzliche Leistungen 
für Betriebskostensteigerungen als auch für die Sicherheit von Mitarbe itern und Bewohnern 
entstehen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern auf dieser Grundlage die bestehe n-
den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen zu modifizieren. 
 
2. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A -R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit 
in Münster - SKM / Bischof -Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich -Ebertstraße 1/Dammstraße 
(ehemaliges HUK-Gebäude)“ - Anlage 1 - ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den Betrieb des Angebots entstehen Kosten von jährlich insgesamt 205. 920 € und damit 
37.970 € pro Jahr mehr, als auf der Grundlage der Leistungsvereinbarungen aus dem Jahr 2005. 
Zur Leistung der Aufwendungen ist die Stadt gesetzlich verpflichtet. Sie werden aus den Mitteln für 
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gezahlt und sind aus dem Budget des 
Sozialamtes zu leisten. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0098/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Berkemeier 
Ruf: 
492-5031 
E-Mail: 
BerkemeierH@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0098/2013 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit der Vorlage V/1004/2004 wurde für die Betreuung der Bewohner und den Betrieb des Übe r-
nachtungsangebots die laufende Finanzierung in Höhe von jährlich 167.951 € beschlossen. 
 
Der Antrag der CDU -Fraktion an den Rat Nr. A -R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in 
Münster - SKM / Bischof -Hermann-Stiftung, Gebäude Friedrich -Ebertstraße 1/Dammstraße (eh e-
maliges HUK-Gebäude)“ - Anlage 1 - wurde am 08.02.2012 dur ch den Hauptausschuss an den 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. In diesem Kontext wurde die 
Verwaltung beauftragt, mit den beteiligten Trägern die Antragsanliegen zu prüfen und die Erge b-
nisse sowie die sich daraus ergebenden  Handlungsvorschläge dem Ausschuss zur Entscheidung 
vorzulegen. 
 
 
2. Antragsanliegen und Prüfungsergebnisse  
 
Sozialverwaltung und die Träger haben die mit dem CDU-Antrag thematisierten Punkte geprüft. Im 
Ergebnis sind folgende einvernehmliche Ergebnisse festzuhalten: 
 
2.1. Erweiterung des Übernachtungsangebots 
 
Bereits seit dem Herbst 2011 war das Übernachtungsangebot mit einer maximalen Belegung s-
möglichkeit von 40 Plätzen regelmäßig vollständig ausgelastet. Längere Verweildauern der B e-
wohner bedingt durch schlechte Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb des Hilfesystems und fehlen-
den Wohnraum, als auch ein verstärkter Zugang wohnungsloser Menschen mit Migrationsvorg e-
schichte (oftmals Armutsflüchtlinge aus Osteuropa) machten es kurzfristig erforderlich, das Pl atz-
angebot zu erhöhen. Im November 2011 erfolgte dann zeitnah durch Umbaumaßnahmen eine 
Platzerweitung auf 48 Plätze. Mit den Trägern wurde vereinbart, die Belegung nur in den Winte r-
monaten auf 48 Übernachtungsplätze zu erhöhen. Sozialverwaltung und Träger gehen davon aus, 
dass unter Berücksichtigung der im Haus der Wohnungslosenhilfe vorgehaltenen 80 Plätze damit 
im Bereich der niedrigschwelligen Übernachtungsmöglichkeiten für wohnungslose Männer - zu-
mindest aktuell - die Anzahl der vorgehaltenen Plätze ausreichend ist. 
 
2.2. Bauliche Trennung des Flüchtlings- und Wohnungslosenbereichs 
 
In dem Gebäude sind - durch unterschiedliche Eingangsbereiche nutzbar - sowohl Flüchtlingsfami-
lien (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) als auch alleinstehende Wohnungslose (2.  Oberge-
schoss) getrennt voneinander untergebracht. Eine Vermischung kann lediglich dann entstehen, 
wenn die vorhandenen Fluchtwege genutzt werden. Die weitergehende bauliche Trennung - u. a. 
verbunden mit der Herrichtung von sehr kostenintensiven Fluchtweg en - wäre auch aus Sicht der 
Sozialverwaltung erforderlich gewesen, wenn die zunächst geplante Belegung des Wohnbereichs 
für Flüchtlinge mit alleinstehenden männlichen Flüchtlingen erfolgt wäre. Da jedoch weiterhin, wie 
in den vergangenen neun Jahren, die Belegung dieses Bereichs ausschließlich mit Familien e r-
folgt, wird kein weitergehender Handlungsbedarf gesehen. Die inzwischen seit der erneuten Nu t-
zung für Flüchtlingsfamilien gewonnenen Erfahrungen bestätigen dies. 
 
2.3. Zuständigkeiten unterschiedlicher Träger 
 
Durch das Sozialamt werden die Flüchtlingsfamilien wohnungsmäßig versorgt und sozialarbeit e-
risch betreut. Gemeinsam mit den Trägern des Übernachtungsangebots werden in regelm äßig 
stattfindenden Kooperationsgesprächen Arbeitsabsprachen abgestimmt. Die grundsätzlichen Ve r-
antwortlichkeiten für die jeweiligen Angebote sind klar geregelt und hiervon nicht betroffen.

- 3 - 
V/0098/2013 
2.4. Brandschutz  
 
Anlässlich der Neubelegung des Gebäudes im April 2012 mit Flüchtlingsfamilien wurde letztmalig 
mit der Feuerwehr eine Sicherheitsbegehung durchgeführt. Ein zweiter Rettungsweg ist für beide 
Angebote vorhanden und nutzbar. 
 
2.5. Sicherheit und Nachtwacheneinsatz 
 
Unter Berücksichtigung der kontinuierlich hohen Frequentierung des Übernachtungsangebots mit 
erhöhter Platzzahl und oftmals schwierigen Besuchern war es erforderlich, den personellen B e-
treuungseinsatz durch Nachtwachen und den Sicherheitsaspekt neu zu bewerten.  
 
Die personelle Betreuung des Übernachtungsangebots erfolgt bislang aufgrund der aktuellen R e-
gelung mit 2,3 Nachtwachenstellen. Regelmäßig werden diese Dienste durch studentische Hilf s-
kräfte verrichtet. Die Träger haben in wiederholten Gesprächen deutlich gemacht, dass der 
Dienstbetrieb - zumindest in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr - verantwortlich nicht mehr mit 
einer studentischen Hilfskraft abgedeckt werden kann. Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, 
dass die höhere Frequentierung des Angebots bei zeitgleich verstärkt angetrunkenen bzw. dr o-
genabhängigen Bewohnern aus Sicherheitsgründen den Einsatz einer zweiten Nachtwache in den 
Spitzenzeiten erfordert. Die zweite Nachtwache wird bereits eingesetzt. 
 
Um den Einsatz der Nachtwachen zusätzlich zu unterstützen, wurde für den Hauseingangs - und 
Treppenhausbereich zwischenzeitlich eine Kamera installi ert, wodurch die Sicherheit für die Z u-
gangssituation optimiert wurde. Aufgrund der Dringlichkeit wurden die erforderlichen Haushaltsmit-
tel hierfür in Höhe von 6.000 € bereits im August 2012 überplanmäßig aus dem Budget des Soz i-
alamtes zur Verfügung gestellt.  
 
2.6. Veränderte Finanzierungsbedarfe 
 
Für die bislang 2,3 Nachtwachenstellen wurde in der geltenden Leistungsvereinbarung ein Betrag 
in Höhe von 73.36 0 € zugrunde gelegt. Der erforderliche Einsatz einer zweiten Nachtwache führt 
zu einem Personalbedarf von insgesamt 2,9 Nachtwachenstellen. Verbunden mit der Personalkos-
tenentwicklung seit 2005 führt dies zu einem jährlichen Finanzierungsmehrbedarf von 27. 900 €. 
Der insgesamt benötigte Betrag für die Nachtwache b eläuft sich danach ab 2013 auf jährlich 
101.260 €. 
 
Für den Zeitraum bis zum 15.03.2012 wurde durch die Sozialverwaltung bereits ein Betrag in Höhe 
von insgesamt 7.595  € für die zweite Nachtwache fi nanziert. Der gemeinnützigen SKM GmbH ist 
es darüber hinaus gelungen, den bereits im Jahr 2012 entstandenen weitergehenden Finanzi e-
rungsbedarf aus unterschiedlichen Spendengeldern kirchlicher Stiftungen zu akquirieren. 
 
Aufgrund der stärkeren Beanspruchung  des Angebotes ist zudem der Bedarf an hauswirtschaftl i-
chen Reinigungsmaßnahmen unzweifelhaft gestiegen. Bislang wurde für eine 0,5 Stelle Hauswir t-
schaft ein Betrag von 16.873  € finanziert. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der maximalen 
Übernachtungszahl und der hohen Fluktuation im Angebot ist eine Erhöhung des Stellenanteils um 
0,2 Stellen mit Gesamtkosten von 23.622  € aus Sicht der Verwaltung angemessen. En tsprechend 
der 20 %igen Erhöhung der Platzkapazitäten ist darüber hinaus eine Anpassung der jährlichen 
Ausgabepositionen Wirtschaftsbedarf, Matratzen und Bettwäsche sowie Wäschereinigung von 
bisher 16.600 € auf nunmehr 19.920 € erforderlich. 
 
Abweichend von der bisherige n kommunalen Finanzierung in Höhe von jährlich insgesamt 
167.951 € beläuft sich der jährliche Finanzbedarf ab dem 01.01.2013 auf 205.920  € (Anlage 2). 
Die nachvollziehbaren Mehraufwendungen sind ausschließlich auf die verstärkte Auslastung des 
Übernachtungsangebotes und die zunehmend problematischen Verhaltensmuster der Bewo hner 
zurückzuführen. Die Kostensteigerungen sind mit den Trägern diskutiert und geprüft worden sowie 
sachlich und fachlich gerechtfertigt.

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V/0098/2013 
 
Die Mittel werden insgesamt als Hilfe im Sinn e des 8. Kapitels des SGB XII in Form von Hilfen zur 
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII erbracht. Zu deren Leis-
tung ist die Stadt gesetzlich verpflichtet. Sie werden aus dem Budget des Sozialamtes für das 
Haushaltsjahr 2013 gedeckt. Wenngleich die Verwaltung bestrebt ist, das veranschlagte Budget 
einzuhalten, kann die Entwicklung der Aufwendungen in den verschiedenen Bereichen insgesamt 
nicht sicher prognostiziert werden. Sofern erforderlich müssen notwendige Mittelverlag erungen 
vorgenommen werden. 
 
 
3. Fazit und weiteres Verfahren 
 
Der Ratsantrag der CDU -Fraktion vom 28.11.2011 ist mit der Umsetzung der unter Ziffer 2 b e-
schriebenen Einzelmaßnahmen erledigt. 
 
Insbesondere durch die Aufstockung der personellen Betreuung in den Abendstunden, die Opt i-
mierung der Sicherheitsstandards und die Verbesserung der Hygienesituation wird der starken 
Nachfrage nach dem Übernachtungsangebot Rechnung getragen. Unter diesen weiterentwickelten 
Rahmenbedingungen werden die mit den Trägern be stehenden Leistungs-, Vergütungs- und Prü-
fungsvereinbarungen modifiziert. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 Antrag der CDU -Fraktion an den Rat Nr. A -R/0072/2011 vom 28.11.2011 „Obdachlosigkeit in 
Münster - SKM / Bischof -Hermann-Stiftung, Gebäude Frie drich-Ebertstraße 1/Dammstraße 
(ehemaliges HUK-Gebäude)“ 
 Finanzierungsübersicht

Beratungsverlauf (3)

10.04.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dammstraße
  • Mauritzstraße 7
  • Friedrich-Ebert-Straße 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0098/2013
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37