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V/0695/2022

Einstellung des goCard-Abos / Kündigung der Verträge mit den Verkehrsträgern RVM, Westfalenbus und Stadtwerke Münster

Vorlagen 27.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 39

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5355 Zeichen

V/0695/2022 
V/0695/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einstellung des goCard-Abos / Kündigung der Verträge mit den Verkehrsträgern RVM, 
Westfalenbus und Stadtwerke Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
 
1. Die goCard-Verträge mit den Verkehrsträgern Regionalverkehr Münsterland (RVM), Westfalenbus 
(WB) und Stadtwerke Münster sind zum 31.07.2023 mit Frist bis zum 31.01.2023 zu kündigen. 
Die Einstellung des goCard-Abos erfolgt spätestens zum 01.08.2023. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Verkehrsträgern eine vertragliche Nachfolgeregelung zum 
01.08.2023 oder früher zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen . Etwaige 
bundes- oder landesweite Neuregelungen zu Nahverkehrstickets sind dabei zu berücksichtigen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Kündigung der Verträge sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Das vom Rat der Stadt Münster Anfang 2011 beschlossene goCard-Abo (V/0761/2010) dient der 
Schüler*innenbeförderung im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung und ist darüber hinaus ein 
kostengünstiges Angebot zur Nutzung des ÖPNV für Freizeitaktivitäten. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
28.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Stöppel 
Telefon: 492-4039 
stoeppelv@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0695/2022 
Bei der Einführung des goCardAbos zur Abwicklung von Schüler*innenverkehren nach der Schüler-
fahrkostenverordnung wurde in einem Vertrag mit den Verkehrsträgern Stadtwerke Münster, Westfa-
lenbus (WB) und Regionalverkehr Münsterland (RVM) eine Dynamisierungsklausel vereinbart, um 
marktübliche Preissteigerungen zu berücksichtigen. Diese Preissteigerung richtet sich in jedem Jahr 
nach den durchschnittlichen Preisanhebungen des Münsterlan d-Tarifes (In der Regel zwischen 1,5 
und 2,5 % pro Jahr). Die Abrechnung der Karten erfolgt über einen jährlichen, alle nach der Schüler-
fahrkostenverordnung NRW anspruchsberechtigten goCard -Nutzer*innen umfassenden Gesamtbe-
trag, der an die jeweiligen Verkehrsträger für eine Gesamtzahl an goCardAbo´s geleistet wird. 
 
Die Kosten für die Abrechnung der goCardAbos der einzelnen Verkehrsträger sind über die letzten 12 
Jahre kontinuierlich gestiegen.  
Dies führt nun insbesondere bei den Preisstufen 3 – 5 der beiden auswärtigen Verkehrsträger RVM 
und WB zu einer  Problematik hinsichtlich der nach Schülerfahrkostenverordnung ( SchfkVO NRW) 
maximalen Förderhöchstgrenze. Durch die o.g. Preissteigerungen der letzten Jahre liegen seit dem 
Schuljahr 2021/2022 die durch schnittlichen Kosten pro auswärtigem/r Fahrschüler*in schon jetzt 
knapp über dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von 100 € (§ 2 Abs. 2 SchfkVO NRW) pro 
Schulmonat. Die über diesem Betrag liegenden Kosten werden entsprechend der Dringlichkeitsent-
scheidung des Rates (s. D/002/2022 und V/0134/2022) aktuell als freiwillige Leistung der Stadt Müns-
ter finanziert. 
Ohne eine Kündigung des bestehenden Vertrages würden mit jedem weiteren Schuljahr die Kosten 
für die freiwillige Leistung der Stadt Münster steigen, da aufgrund zukünftiger Preissteigerungen bei 
den Verkehrsunternehmen der Förderhöchstbetrag von 100 € weiter zunehmend überschritten wird.  
Bereits im letzten Schuljahr wurden ca. 30.000 € mehr aufgewandt, als der gesetzlich festgelegte 
Höchstbetrag für die Anzahl der Schüler*innen vorsehen würde. Bei einer angenommenen durch-
schnittlichen Preissteigerung von ca. 2  % jährlich würde sich diese Summe, bei gleichbleibenden 
Schülerzahlen, durchschnittlich um 40.000 € pro Schuljahr erhöhen, da neben den Preissteigerungen 
auch bei den Schüler*innen, die in der Preisstufe 3 fahren, der Höchstbetrag überschritten wird. 
 
Zu 2. 
Die vertraglichen Regelungen mit den Verkehrsunternehmen zur Sicherung der Schü-
ler*innenverkehre und einer reibungslosen Finanzabwicklung zwischen allen Beteiligten haben sich in 
den zurückliegenden Jahren durchaus bewährt und können als Grundlage für eine neue vertragliche 
Regelung, mit der auch die Höchstbetragsgrenzen der Schülerfahrkostenverordnung berücksichtigt 
werden, dienen. Zielsetzung eines zukünftigen Schüler*innentickets bleibt auch, neben der klassi-
schen Schulwegbewältigung auch ein attraktives ÖPNV-Angebot für Freizeitaktivitäten anzubieten. 
 
Bei den Gesprächen über eine mögliche neue Regelung mit den Verkehrsträgern werden die bisheri-
gen Vergünstigungen für anspruchsberechtigte Schüler*innen berücksichtigt.  
Hierzu zählen: 
 
 Übernahme des Eigenanteils des Tickets für Grundschüler*innen 
 Gesetzliche Geschwisterregelungen- und Ermäßigungen zum Eigenanteil 
 Halbierung des Eigenanteils für Münsterlandkarteninhaber*innen 
 
Ein vom Bund und den Ländern aufgelegtes Nahverkehrsticket in der Nachfolge zum 9€ -Ticket der 
Monate Juni, Juli und August 2022 wird bei einer neuen vertraglichen Regelung entsprechend aufge-
griffen.  
In diesem Zusammenhang werden auch die möglichen Auswirkungen auf Karteninhaber*innen, die 
ein Selbstzahler-goCardAbo abgeschlossen haben, geprüft.

- 3 - 
V/0695/2022 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Unterschrift 
 
Anlagen

Anlage A

1167 Zeichen

Anlage A zur V/0695/2022 
Kurzüberblick 
1. Die goCard-Verträge mit den Verkehrsträgern Regionalverkehr Münsterland (RVM), Westfa-
lenbus (WB) und Stadtwerke Münster sind zum 31.07.2023 mit Frist bis zum 31.01.2023 zu 
kündigen. Die Einstellung des goCard-Abos erfolgt spätestens zum 01.08.2023. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen am Schulleben Beteiligter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Übernahme von Schülerfahrkosten ist laut Schülerfahrkostenverordnung NRW eine Pflicht-
aufgabe für die Stadt Münster als Schulträgerin für städtische Schulen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (3)

13.12.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0695/2022
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2022
Erstellt
27.10.2022 17:28