V/0695/2022
Einstellung des goCard-Abos / Kündigung der Verträge mit den Verkehrsträgern RVM, Westfalenbus und Stadtwerke Münster
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Beschlussvorlage
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V/0695/2022 V/0695/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Einstellung des goCard-Abos / Kündigung der Verträge mit den Verkehrsträgern RVM, Westfalenbus und Stadtwerke Münster Beratungsfolge 22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Die goCard-Verträge mit den Verkehrsträgern Regionalverkehr Münsterland (RVM), Westfalenbus (WB) und Stadtwerke Münster sind zum 31.07.2023 mit Frist bis zum 31.01.2023 zu kündigen. Die Einstellung des goCard-Abos erfolgt spätestens zum 01.08.2023. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Verkehrsträgern eine vertragliche Nachfolgeregelung zum 01.08.2023 oder früher zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen . Etwaige bundes- oder landesweite Neuregelungen zu Nahverkehrstickets sind dabei zu berücksichtigen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Kündigung der Verträge sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Das vom Rat der Stadt Münster Anfang 2011 beschlossene goCard-Abo (V/0761/2010) dient der Schüler*innenbeförderung im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung und ist darüber hinaus ein kostengünstiges Angebot zur Nutzung des ÖPNV für Freizeitaktivitäten. Amt für Schule und Weiterbildung 28.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stöppel Telefon: 492-4039 stoeppelv@stadt- muenster.de - 2 - V/0695/2022 Bei der Einführung des goCardAbos zur Abwicklung von Schüler*innenverkehren nach der Schüler- fahrkostenverordnung wurde in einem Vertrag mit den Verkehrsträgern Stadtwerke Münster, Westfa- lenbus (WB) und Regionalverkehr Münsterland (RVM) eine Dynamisierungsklausel vereinbart, um marktübliche Preissteigerungen zu berücksichtigen. Diese Preissteigerung richtet sich in jedem Jahr nach den durchschnittlichen Preisanhebungen des Münsterlan d-Tarifes (In der Regel zwischen 1,5 und 2,5 % pro Jahr). Die Abrechnung der Karten erfolgt über einen jährlichen, alle nach der Schüler- fahrkostenverordnung NRW anspruchsberechtigten goCard -Nutzer*innen umfassenden Gesamtbe- trag, der an die jeweiligen Verkehrsträger für eine Gesamtzahl an goCardAbo´s geleistet wird. Die Kosten für die Abrechnung der goCardAbos der einzelnen Verkehrsträger sind über die letzten 12 Jahre kontinuierlich gestiegen. Dies führt nun insbesondere bei den Preisstufen 3 – 5 der beiden auswärtigen Verkehrsträger RVM und WB zu einer Problematik hinsichtlich der nach Schülerfahrkostenverordnung ( SchfkVO NRW) maximalen Förderhöchstgrenze. Durch die o.g. Preissteigerungen der letzten Jahre liegen seit dem Schuljahr 2021/2022 die durch schnittlichen Kosten pro auswärtigem/r Fahrschüler*in schon jetzt knapp über dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von 100 € (§ 2 Abs. 2 SchfkVO NRW) pro Schulmonat. Die über diesem Betrag liegenden Kosten werden entsprechend der Dringlichkeitsent- scheidung des Rates (s. D/002/2022 und V/0134/2022) aktuell als freiwillige Leistung der Stadt Müns- ter finanziert. Ohne eine Kündigung des bestehenden Vertrages würden mit jedem weiteren Schuljahr die Kosten für die freiwillige Leistung der Stadt Münster steigen, da aufgrund zukünftiger Preissteigerungen bei den Verkehrsunternehmen der Förderhöchstbetrag von 100 € weiter zunehmend überschritten wird. Bereits im letzten Schuljahr wurden ca. 30.000 € mehr aufgewandt, als der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag für die Anzahl der Schüler*innen vorsehen würde. Bei einer angenommenen durch- schnittlichen Preissteigerung von ca. 2 % jährlich würde sich diese Summe, bei gleichbleibenden Schülerzahlen, durchschnittlich um 40.000 € pro Schuljahr erhöhen, da neben den Preissteigerungen auch bei den Schüler*innen, die in der Preisstufe 3 fahren, der Höchstbetrag überschritten wird. Zu 2. Die vertraglichen Regelungen mit den Verkehrsunternehmen zur Sicherung der Schü- ler*innenverkehre und einer reibungslosen Finanzabwicklung zwischen allen Beteiligten haben sich in den zurückliegenden Jahren durchaus bewährt und können als Grundlage für eine neue vertragliche Regelung, mit der auch die Höchstbetragsgrenzen der Schülerfahrkostenverordnung berücksichtigt werden, dienen. Zielsetzung eines zukünftigen Schüler*innentickets bleibt auch, neben der klassi- schen Schulwegbewältigung auch ein attraktives ÖPNV-Angebot für Freizeitaktivitäten anzubieten. Bei den Gesprächen über eine mögliche neue Regelung mit den Verkehrsträgern werden die bisheri- gen Vergünstigungen für anspruchsberechtigte Schüler*innen berücksichtigt. Hierzu zählen: Übernahme des Eigenanteils des Tickets für Grundschüler*innen Gesetzliche Geschwisterregelungen- und Ermäßigungen zum Eigenanteil Halbierung des Eigenanteils für Münsterlandkarteninhaber*innen Ein vom Bund und den Ländern aufgelegtes Nahverkehrsticket in der Nachfolge zum 9€ -Ticket der Monate Juni, Juli und August 2022 wird bei einer neuen vertraglichen Regelung entsprechend aufge- griffen. In diesem Zusammenhang werden auch die möglichen Auswirkungen auf Karteninhaber*innen, die ein Selbstzahler-goCardAbo abgeschlossen haben, geprüft. - 3 - V/0695/2022 I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Unterschrift Anlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/0695/2022 Kurzüberblick 1. Die goCard-Verträge mit den Verkehrsträgern Regionalverkehr Münsterland (RVM), Westfa- lenbus (WB) und Stadtwerke Münster sind zum 31.07.2023 mit Frist bis zum 31.01.2023 zu kündigen. Die Einstellung des goCard-Abos erfolgt spätestens zum 01.08.2023. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen am Schulleben Beteiligter Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Übernahme von Schülerfahrkosten ist laut Schülerfahrkostenverordnung NRW eine Pflicht- aufgabe für die Stadt Münster als Schulträgerin für städtische Schulen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0695/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2022
- Erstellt
- 27.10.2022 17:28