V/0510/2008
Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
2372 Zeichen
V/0510/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH
Beratungsfolge
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Tarif für die Versorgung mit Wasser der Stadtwerke Münster GmbH wird ab dem
01.07.2008 wie folgt erhöht:
Mengenpreis (€/m³) Grundpreis (EUR/Monat)*
Haushalt netto brutto netto brutto
bis 30.06.2008 1,445 € 1,546 € 9,85 € 10,54 €
ab 01.07.2008 1,545 € 1,653 € 9,85 € 10,54 €
Differenz absolut +0,100 € +0,107 € 0,00 € 0,00 €
Gewerbe Netto Brutto netto brutto
bis 30.06.2008 1,445 € 1,546 € 11,75 € 12,57 €
ab 01.07.2008 1,545 € 1,653 € 11,75 € 12,57 €
Differenz absolut +0,100 € +0,107 € 0,00 € 0,00 €
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster
GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
II. Kosten/Folgekosten
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Vorlagen-Nr.:
V/0510/2008
Auskunft erteilt:
Herr Deppe
Ruf:
492 20 20
E-Mail:
Deppe@stadt-muenster.de
Datum:
05.06.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0510/2008
Begründung:
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise sofern sich
der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet.
Die zum 01.07.2008 vorgesehenen Tarifanpassungen sind erforderlich, um 2008 ein noch ange-
messenes Ergebnis in der Wassersparte zu erreichen, da auch in der Wassersparte steigende
Kosten zu verzeichnen sind.
Die letzte Wasserpreisanpassung wurde zum 01.01.2004 vorgenommen.
Weitere Einzelheiten können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (Vor-
lage Nr. 26/2008), die als Anlage beigefügt ist, entnommen werden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 12.06.2008 über den Beschluss beraten.
Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
I. V.
gez.
Bickeböller
Anlagen:
AR-Vorlage 26_2008 Wasser
3302 Zeichen
Seite 1 von 2
Münster, 04.06.2008
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Mengenpreis (€/m³) Grundpreis (EUR/Monat)*
Haushalt netto brutto netto brutto
bis 30.06.2008 1,445 € 1,546 € 9,85 € 10,54 €
ab 01.07.2008 1,545 € 1,653 € 9,85 € 10,54 €
Differenz absolut +0,100 € +0,107 € 0,00 € 0,00 €
Gewerbe Netto Brutto netto brutto
bis 30.06.2008 1,445 € 1,546 € 11,75 € 12,57 €
ab 01.07.2008 1,545 € 1,653 € 11,75 € 12,57 €
Differenz absolut +0,100 € +0,107 € 0,00 € 0,00 €
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Durchschnittlicher Preis "Alt" in Euro/Monat Preis "Neu" in Euro/Monat Differenz
Verbrauch bis 30.06.08 ab 01.07.08 in Euro in %
Wasser Haushalt
(4 Personen)
11,4 m³/Monat
28,17 € 29,39 € +1,22 € +4,3 %
Wasser Haushalt
(Mittelwert inkl.
Mehrfamilienhäuser)
20 m³/Monat
41,46 € 43,60 € +2,14 € +5,2 %
Wasser Gewerbe
(Mittelwert)
75 m³/Monat
128,53 € 136,56 € +8,03 € +6,2 %
Wasser Gesamt
(Durchschnittswerte) +5,5 %
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Anlage
Anlage zur AR Vorlage Wasser Preisblatt
1412 Zeichen
Anlage Preisblatt Wasserversorgung Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Wasser Gültig ab 1. Februar 2004 Preisangaben netto Endpreis 1) Mengenpreis Euro/m³ 1,445 1,546 Grundpreise Wasserzähler Qn 1,5 m³/h Euro/mtl. 6,85 7,33 Jeder weitere Wasserzähler Qn 1,5 m³/h Euro/mtl. 5,85 6,26 Wasserzähler Qn 2,5 m³/h Euro/mtl. 9,85 10,54 Wasserzähler Qn 3,5 m³/h bis 6 m³/h Euro/mtl. 10,45 11,18 Wasserzähler Qn 10 m³/h Euro/mtl. 11,75 12,57 Wasserzähler Qn 15 m³/h Euro/mtl. 20,35 21,77 Wasserzähler Qn 40 m³/h Euro/mtl. 28,85 30,87 Wasserzähler Qn 60 m³/h Euro/mtl. 32,85 35,15 Wasserzähler Qn 150 m³/h Euro/mtl. 47,85 51,20 1) Endpreis einschließlich 7 % Umsatzsteuer. Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser 1. Bei Änderungen der Wasserpreise oder der Mehrwer tsteuer innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird der Wasserverbrauch zeitanteilig abgerechnet. 2. Der vorstehende Allgemeine Tarif für die Versorg ung mit Wasser tritt 1. Februar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt der bisherige Tarif für die Versorgung mit Wasser vom 1. Januar 2003 außer Kraft. Im übrigen gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil I, Seite 750-757) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Münster GmbH.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0510/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37