V/0079/2025
Wirtschaftliche Verwertung der Namensrechte am städtischen Stadion an der Hammer Straße
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Beschlussvorlage
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V/0079/2025 V/0079/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftliche Verwertung des Namensrechts am städtischen Stadion an der Hammer Straße Beratungsfolge 25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der bestehende Stadionpachtvertrag das Recht zur Namens- gebung für das städtische Stadion der Stadt Münster vorbehält, eine tatsächliche wirtschaftliche Verwertung aber der Kooperation mit dem SC Preußen Münster (SCP) und der Vertragsänderung bedarf, um eine Namensrechtepartnerschaft mit einem Dritten zu ermöglichen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Bestandspachtvertrag so und für die Bauphase anzupas- sen, dass die Verwertung der Namensrechte durch den SCP und einen Namensrechtepartner ver- traglich vereinbart werden kann und der angepasste Pachtvertrag die inhaltlichen Details regelt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in den angepassten Pachtvertrag die verhandelten Regelun- gen zur Beteiligung an den Erlösen analog dem Vertrag des SCP mit dem Namensrechtepartner aufzunehmen. 4. Der Rat beschließt, dass das „städtische Stadion an der Hammer Straße in Münster“ ab Beginn und während der gesamten Vertragslaufzeit umbenannt wird in „LVM-Preußenstadion“. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Verwertung der Namensrechte für das Stadion an der Hammer Straße während der Bauphase führt baufortschritts- und ligaabhängig zu zusätzlichen Pachterträgen für die Stadt Münster. Die zusätzlichen Erträge sind im Haushaltsplan 2025 nicht veranschlagt. Dezernat IV 17.02.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ahrens Telefon: 492-7045 Ahrens@stadt-muenster.de - 2 - V/0079/2025 Begründung: Zu 1.) Ausgangssituation Das Namensrecht am städtischen Stadion an der Hammer Straße in Münster stellt ein Wirtschaftsgut dar, dessen Verwertung für die Stadt ein latentes Ertragspotenzial hat. Gemäß Pachtvertrag von 2019 liegt das Verwertungsrecht alleine bei der Stadt, das sie gemäß den Bestimmungen des Pachtver- trags aber nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des SC Preußen Münster (SCP) ausüben darf. Dieses Recht wird bislang nicht aktiv genutzt, um z.B. selbst und direkt über einen Namensrechte- partner aus der Wirtschaft tatsächlich Erlöse mit dem Stadionnamen zu erzielen. Der Zustand des Stadions ließ dies nicht zu. Die Möglichkeiten, ein solches Potenzial tatsächlich überhaupt und in angemessener Höhe zu heben, werden für das modernisierte und ausgebau te Stadion abhängig vom Erfolg des Vereins, hier dann primär seiner Zugehörigkeit zur 2. oder 3. Liga, nach gutachterlicher Schätzung Erlöserwartungen im sechsstelligen Bereich genannt. Für einen neuen Pachtvertrag nach Abschluss der Modernisierungs- und Ausbauarbeiten sind Verwertungsmöglichkeiten erörtert worden. Die Verteilung der Erlöse aus der Verwertung des Namensrechts ist Bestandteil der Eckpunkte des Pachtvertrags, der für das mo- dernisierte Stadion soweit verhandelt ist (siehe nicht öffentliche Vorlage V/0338/2023). Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung und Erlöserzielung bestehen nach gutachterlicher Ein- schätzung aber auch schon vor Abschluss der Modernisierungs - und Ausbauarbeiten, also während der laufenden Bauphase. Voraussetzung ist, dass das „neue“ Stadion von Anfang an mit einem „neu- en“ Namen verknüpft wird und der Namensrechtenehmer als so genannter „Ermöglicher“ wahrge- nommen werden kann. Der SCP hat mit dem Ziel einer langfristigen Namensrechtepartnerschaft und beginnend schon mit der Bauphase Gespräche mit verschiedenen potentiellen Partnern aus der Wirt- schaft geführt. Im Ergebnis wurde ein Partner für eine langfristige Namensbildung gefunden, der für das Recht der Namensgebung am Stadion sehr gut geeignet erscheint, weil er tradiert, regional stark verbunden und wirtschaftlich potent ist, um über viele Jahre mit dem Stadion positiv verbunden zu bleiben. Um eine solche Namensrechtepartnerschaft ab sofort und direkt zwischen SCP und einem Namens- rechtepartner zu ermöglichen, bedarf es zuvor der Änderung des bestehenden Pachtvertrags. Zu 2.) Verwertung Die erzielbare Höhe der Erlöse aus einer Verwertung des Namensrechts an einem Stadion hängt entscheidend davon ab, welche Reichweite der Stadionname hat. Je mehr sogenannte Kontaktpunkte es gibt, also Möglichkeiten, den Stadionnamen wahrzunehmen und positiv mit dem Namensrechte- partner zu verbinden, desto höher ist der wirtschaftliche Wert des Namensrechts für den Namens- rechtenehmer und der Erlös für den Namensrechtegeber. Im Interesse der Stadt als originärer Namensrechtegeberin liegt es daher, selbst zu einer Erhöhung der Anzahl der Kontaktpunkte beizutragen. Über den Pachtvertrag mit dem SCP werden daher Zusa- gen aus dem eigenen Wirkbereich für dessen zukünftigen Namensrechtepartner gemacht. Die Stadt benennt das Stadion zukünftig in allen ihren eigenen Veröffentlichungen und auf allen ihren verfügbaren und allein steuerbaren Kanälen mit dem neuen Stadionnamen. Das Stadion wird im Zuge der laufenden Baumaßnahmen mit dem neuen Stadionnamen ausgerüstet. Bei Kommunikationskanä- len, in denen die Stadt nicht alleine agiert, wirkt sie darauf hin, dass der neue Stadionname verwen- det wird. Die Hauptbushaltestelle am Stadion wird gemäß dem neuen Stadionnamen umbenannt. In Fahrpläne, Netzpläne und Ansagen des Busverkehrs wird der neue Stadionname übernommen. Straßenverkehrsschilder (Wegweiser), deren Gestaltung die Stadt beeinflussen kann, werden bei einem nächsten ohnehin erforderlichen Austausch mit dem neuen Stadionnamen angepasst. - 3 - V/0079/2025 In Bereichen, in denen die Stadt kein unmittelbares und alleiniges Durchgriffsrecht hat, motiviert sie Dritte dazu, dass diese den neuen Stadionnamen ebenfalls verwenden. Die konkreten Verwertungsrechte innerhalb des mit dem Ratsbeschluss gesetzten Rahmens werden im Weiteren direkt zwischen dem SCP und dem Namensrechtenehmer vertraglich vereinbart. Der Bestandspachtvertrag soll um vorstehende Zusagen, Pflichten und Verweis auf den Ratsbe- schluss mit Wirkung ab Vertragsunterzeichnung und bis zum Abschluss der laufenden Bauphase an- gepasst werden. Eine Regelung darüber hinaus bleibt dem frühzeitig abzuschließenden neuen Pachtvertrag vorbehalten. Zu 3.) Erlös Der vom SCP bei seinem direkten Namensrechtepartner zu erzielende Erlös soll abhängig sein von der Zugehörigkeit zur Liga. Die wirtschaftliche Verwertung steigt erfolgsabhängig von der 4. bis zur 2. Liga an. Der Anteil der Stadt an dem Erlös, den der SCP vertraglich mit dem Namensrechtenehmer vereinbart, soll analog ligaabhängig, einzeln auf die Saisons der Laufzeit bezogen sein, in einer fest definierten Spanne von 15-45 % liegen und nach absoluten Erwartungswerten im Ergebnis tendenziell anstei- gend sein. In der Phase nach Abschluss der Modernisierung wird der Anteil der Stadt auf 65 % an- steigen. Die Verwaltung soll alle relevanten Details über die Änderung des Pachtvertrags festhalten. Die Re- gelungen für die Bauphase sollen sachgerecht und unabhängig von denen eines neuen Pachtver- trags für die Zeit nach Abschluss der Baumaßnahmen getroffen werden. Zu 4.) Stadionname Der SCP hat mit dem künftigen Namensrechtepartner eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die bis zum Abschluss der neunten auf die laufende Spielzeit folgende dauert. Namensrechtepartner des SCP soll das Unternehmen LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., kurz LVM, mit Sitz in Münster werden. Der offizielle Stadionname soll geändert werden von „städtisches Stadion an der Hammer Straße in Münster“ zu „LVM-Preußenstadion“. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0079/2025 Kurzüberblick Eine Verwertung der Namensrechte am Stadion liegt laut Pachtvertrag bei der Stadt, hat Ertrags- potenzial, wird aber bisher nicht genutzt. Zusammen mit dem SCP und einem Namensrechte- partner aus der Wirtschaft soll dies nun tatsächlich und früh gehoben werden. Dafür bedarf es der Anpassung des Pachtvertrags. Erlöse daraus leisten mittelbar einen zusätzlichen Refinanzie- rungsanteil für die Modernisierung und den Ausbau des Stadions. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße verfolgt folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Die wirtschaftliche Verwertung von Namensrechten am Stadion wird möglich und genutzt durch die laufende Modernisierung und den Ausbau des städtischen Stadions. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Das Projekt gründet auf den zugehörigen Ratsbeschlüssen, u. a. V/0228/2024. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) –
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Preußenstadion
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Details
- Aktenzeichen
- V/0079/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2025
- Erstellt
- 13.02.2025 14:19