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V/0079/2025

Wirtschaftliche Verwertung der Namensrechte am städtischen Stadion an der Hammer Straße

Vorlagen 13.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 24

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

7925 Zeichen

V/0079/2025 
V/0079/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wirtschaftliche Verwertung des Namensrechts am städtischen Stadion an der Hammer Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der bestehende Stadionpachtvertrag das Recht zur Namens-
gebung für das städtische Stadion der Stadt Münster vorbehält, eine tatsächliche wirtschaftliche 
Verwertung aber der Kooperation mit dem SC Preußen Münster (SCP) und der Vertragsänderung 
bedarf, um eine Namensrechtepartnerschaft mit einem Dritten zu ermöglichen. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Bestandspachtvertrag so und für die Bauphase anzupas-
sen, dass die Verwertung der Namensrechte durch den SCP und einen Namensrechtepartner ver-
traglich vereinbart werden kann und der angepasste Pachtvertrag die inhaltlichen Details regelt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in den angepassten Pachtvertrag die verhandelten Regelun-
gen zur Beteiligung an den Erlösen analog dem Vertrag des SCP mit dem Namensrechtepartner 
aufzunehmen. 
4. Der Rat beschließt, dass das „städtische Stadion an der Hammer Straße in Münster“ ab Beginn 
und während der gesamten Vertragslaufzeit umbenannt wird in „LVM-Preußenstadion“. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Verwertung der Namensrechte für das Stadion an der Hammer Straße während der Bauphase 
führt baufortschritts- und ligaabhängig zu zusätzlichen Pachterträgen für die Stadt Münster. 
 
Die zusätzlichen Erträge sind im Haushaltsplan 2025 nicht veranschlagt. 
 
 
 
 
Dezernat IV 
 
17.02.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ahrens 
Telefon: 492-7045 
Ahrens@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0079/2025 
Begründung: 
 
Zu 1.) Ausgangssituation 
 
Das Namensrecht am städtischen Stadion an der Hammer Straße in Münster stellt ein Wirtschaftsgut 
dar, dessen Verwertung für die Stadt ein latentes Ertragspotenzial hat. Gemäß Pachtvertrag von 2019 
liegt das Verwertungsrecht alleine bei der Stadt, das sie gemäß den Bestimmungen des Pachtver-
trags aber nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des SC Preußen Münster (SCP) ausüben darf. 
Dieses Recht wird bislang nicht aktiv genutzt, um z.B. selbst und direkt über einen Namensrechte-
partner aus der Wirtschaft tatsächlich Erlöse mit dem Stadionnamen zu erzielen. Der Zustand des 
Stadions ließ dies nicht zu. 
 
Die Möglichkeiten, ein solches Potenzial tatsächlich überhaupt und in angemessener Höhe zu heben, 
werden für das modernisierte und ausgebau te Stadion abhängig vom Erfolg des Vereins, hier dann 
primär seiner Zugehörigkeit zur 2. oder 3. Liga, nach gutachterlicher Schätzung Erlöserwartungen im 
sechsstelligen Bereich genannt. Für einen neuen Pachtvertrag nach Abschluss der Modernisierungs- 
und Ausbauarbeiten sind Verwertungsmöglichkeiten erörtert worden. Die Verteilung der Erlöse aus 
der Verwertung des Namensrechts ist Bestandteil der Eckpunkte des Pachtvertrags, der für das mo-
dernisierte Stadion soweit verhandelt ist (siehe nicht öffentliche Vorlage V/0338/2023). 
 
Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung und Erlöserzielung bestehen nach gutachterlicher Ein-
schätzung aber auch schon vor Abschluss der Modernisierungs - und Ausbauarbeiten, also während 
der laufenden Bauphase. Voraussetzung ist, dass das „neue“ Stadion von Anfang an mit einem „neu-
en“ Namen verknüpft wird und der Namensrechtenehmer als so genannter „Ermöglicher“ wahrge-
nommen werden kann. Der SCP hat mit dem Ziel einer langfristigen Namensrechtepartnerschaft und 
beginnend schon mit der Bauphase Gespräche mit verschiedenen potentiellen Partnern aus der Wirt-
schaft geführt.  
 
Im Ergebnis wurde ein Partner für eine langfristige Namensbildung gefunden, der für das Recht der 
Namensgebung am Stadion sehr gut geeignet erscheint, weil er tradiert, regional stark verbunden und 
wirtschaftlich potent ist, um über viele Jahre mit dem Stadion positiv verbunden zu bleiben. 
 
Um eine solche Namensrechtepartnerschaft ab sofort und direkt zwischen SCP und einem Namens-
rechtepartner zu ermöglichen, bedarf es zuvor der Änderung des bestehenden Pachtvertrags. 
 
Zu 2.) Verwertung 
 
Die erzielbare Höhe der Erlöse aus einer Verwertung des Namensrechts an einem Stadion hängt 
entscheidend davon ab, welche Reichweite der Stadionname hat. Je mehr sogenannte Kontaktpunkte 
es gibt, also Möglichkeiten, den Stadionnamen wahrzunehmen und positiv mit dem Namensrechte-
partner zu verbinden, desto höher ist der wirtschaftliche Wert des Namensrechts für den Namens-
rechtenehmer und der Erlös für den Namensrechtegeber.  
 
Im Interesse der Stadt als originärer Namensrechtegeberin liegt es daher, selbst zu einer Erhöhung 
der Anzahl der Kontaktpunkte beizutragen. Über den Pachtvertrag mit dem SCP werden daher Zusa-
gen aus dem eigenen Wirkbereich für dessen zukünftigen Namensrechtepartner gemacht.  
 
Die Stadt benennt das Stadion zukünftig in allen ihren eigenen Veröffentlichungen und auf allen ihren 
verfügbaren und allein steuerbaren Kanälen mit dem neuen Stadionnamen. Das Stadion wird im Zuge 
der laufenden Baumaßnahmen mit dem neuen Stadionnamen ausgerüstet. Bei Kommunikationskanä-
len, in denen die Stadt nicht alleine agiert, wirkt sie darauf hin, dass der neue Stadionname verwen-
det wird. Die Hauptbushaltestelle am Stadion wird gemäß dem neuen Stadionnamen umbenannt. In 
Fahrpläne, Netzpläne und Ansagen des Busverkehrs wird der neue Stadionname übernommen. 
Straßenverkehrsschilder (Wegweiser), deren Gestaltung die Stadt beeinflussen kann, werden bei 
einem nächsten ohnehin erforderlichen Austausch mit dem neuen Stadionnamen angepasst.

- 3 - 
V/0079/2025 
In Bereichen, in denen die Stadt kein unmittelbares und alleiniges Durchgriffsrecht hat, motiviert sie 
Dritte dazu, dass diese den neuen Stadionnamen ebenfalls verwenden.  
 
Die konkreten Verwertungsrechte innerhalb des mit dem Ratsbeschluss gesetzten Rahmens werden 
im Weiteren direkt zwischen dem SCP und dem Namensrechtenehmer vertraglich vereinbart.  
 
Der Bestandspachtvertrag soll um vorstehende Zusagen, Pflichten und Verweis auf den Ratsbe-
schluss mit Wirkung ab Vertragsunterzeichnung und bis zum Abschluss der laufenden Bauphase an-
gepasst werden. Eine Regelung darüber hinaus bleibt dem frühzeitig abzuschließenden neuen 
Pachtvertrag vorbehalten. 
 
Zu 3.) Erlös 
 
Der vom SCP bei seinem direkten Namensrechtepartner zu erzielende Erlös soll abhängig sein von 
der Zugehörigkeit zur Liga. Die wirtschaftliche Verwertung steigt erfolgsabhängig von der 4. bis zur 2. 
Liga  an.  
 
Der Anteil der Stadt an dem Erlös, den der SCP vertraglich mit dem Namensrechtenehmer vereinbart, 
soll analog ligaabhängig, einzeln auf die Saisons der Laufzeit bezogen sein, in einer fest definierten 
Spanne von 15-45 % liegen und nach absoluten Erwartungswerten im Ergebnis tendenziell anstei-
gend sein. In der Phase nach Abschluss der Modernisierung wird der Anteil der Stadt auf 65 % an-
steigen. 
 
Die Verwaltung soll alle relevanten Details über die Änderung des Pachtvertrags festhalten. Die Re-
gelungen für die Bauphase sollen sachgerecht und unabhängig von denen eines neuen Pachtver-
trags für die Zeit nach Abschluss der Baumaßnahmen getroffen werden. 
 
Zu 4.) Stadionname 
 
Der SCP hat mit dem künftigen Namensrechtepartner eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die 
bis zum Abschluss der neunten auf die laufende Spielzeit folgende dauert. Namensrechtepartner des 
SCP soll das Unternehmen LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., kurz LVM, 
mit Sitz in Münster werden. 
 
Der offizielle Stadionname soll geändert werden von „städtisches Stadion an der Hammer Straße in 
Münster“ zu „LVM-Preußenstadion“.  
 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:  
Anlage A

Anlage A

1627 Zeichen

Anlage A zur V/0079/2025 
Kurzüberblick 
Eine Verwertung der Namensrechte am Stadion liegt laut Pachtvertrag bei der Stadt, hat Ertrags-
potenzial, wird aber bisher nicht genutzt. Zusammen mit dem SCP und einem Namensrechte-
partner aus der Wirtschaft soll dies nun tatsächlich und früh gehoben werden. Dafür bedarf es der 
Anpassung des Pachtvertrags. Erlöse daraus leisten mittelbar einen zusätzlichen Refinanzie-
rungsanteil für die Modernisierung und den Ausbau des Stadions. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße verfolgt folgendes Ziel aus dem 
ISM-Prozess: 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
Die wirtschaftliche Verwertung von Namensrechten am Stadion wird möglich und genutzt durch 
die laufende Modernisierung und den Ausbau des städtischen Stadions. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Das Projekt gründet auf den zugehörigen Ratsbeschlüssen, u. a. V/0228/2024. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
–

Beratungsverlauf (3)

25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße
  • Preußenstadion

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Details

Aktenzeichen
V/0079/2025
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2025
Erstellt
13.02.2025 14:19