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212112-01 ST

Anbringen eines Verkehrsspiegels "Im Ringelsacker 35"

Stellungnahme der Verwaltung 03.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Hardtberg, Sitzung am 01.02.2022, TOP 6.3.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

1664 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
212112-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
66 Tiefbauamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Anbringen eines Verkehrsspiegels "Im 
Ringelsacker 35" 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
Ein Verkehrsspiegel zählt weder zu den Verkehrszeichen im Sinne des § 39 
StVO noch zu den Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 43 StVO, sondern 
könnte lediglich als Sicherungsmittel qualifiziert werden.  
In der Praxis hat es sich aber gezeigt, dass bei der Verwendung von 
Verkehrsspiegeln verschiedenste Nachteile auftreten. Sowohl in der Fachwelt 
als auch in der Rechtsprechung ist die Wirksamkeit von Verkehrsspiegeln 
daher umstritten. Seitens der Kritiker wird unter anderem angeführt, dass 
Verkehrsspiegel den Verkehrsteilnehmenden eine Sicherheit nur vortäuschen, 
obwohl diese tatsächlich nicht besteht.  
 
Die Prüfung der Örtlichkeit schließt mit folgendem Ergebnis ab: 
Es stehen grundsätzlich ausreichend breite Verkehrsanlagen zu Verfügung. Bei 
ordnungsgemäß angepasster Geschwindigkeit und im Rahmen der 
Sorgfaltspflicht gemäß StVO kann aus Sicht des Straßenbaulastträgers der 
Verkehr ohne weiteres eingesehen werden. Die gemäß der StVO zu Grunde zu 
legenden Grundregeln sollten an dieser Stelle, wie auch an allen anderen 
gleichgearteten Stellen der Sicherheit ausreichend genügen. 
Private können aber auf Antrag einen Spiegel aufstellen, wenn dies 
verkehrstechnisch möglich ist, sie die Kosten der Anschaffung und 
Unterhaltung übernehmen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

01.02.2022 Bezirksvertretung Hardtberg
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Im Ringelsacker 35

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Details

Vorlagen-Nr.
212112-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
03.12.2021
Erstellt
18.01.2026 04:40