V/0035/2018
Regelungen des Verfahrens zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2018
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Anregung nach § 24 GO NRW 2017-00146
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Anregung Nr. 2017-00146
Beschlussvorlage
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V/0035/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Regelungen des Verfahrens zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2018 Beratungsfolge 26.02.2018 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird am 28.11.2018 als Delegier- tenwahl durchgeführt. 2. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem „Runden Tisch – Seniorinnen und Senioren in Münster“ mit Unterstützung durch das Amt für Bürger- und Ratsservice. 3. Grundlage für die Wahl ist die Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.05.2015. 4. Die Hinweise aus der Anregung nach § 24 GO NRW 2017-00146 zur Anpassung der Vo- raussetzungen für eine gültige Stimmabgabe werden nicht aufgegriffen. Die Anregung ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Zu 1.: Mit der Vorlage V/0041/2006 wurde die Grundlage für die Bildung einer Seniorenvertretung Münster geschaffen. Am 15.02.2006 begrüßte der Rat der Stadt Münster die Absicht eine Seniorenvertretung zu bilden. Die Seniorenvertretung Münster entstand nachfolgend durch die sog. Delegiertenwahl, bei der Vertreterinnen und Vertreter der Initiativen und Organisationen des „Runden Tisches – Seniorin- nen und Senioren in Münster“ aus einem Kreis von Kandidatinnen und Kandidaten die Mitglieder und Vorlagen-Nr.: V/0035/2018 Auskunft erteilt: Frau Heitz Ruf: 492-3362 E-Mail: Heitz@stadt-muenster.de Datum: 13.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0035/2018 Ersatzmitglieder der Seniorenvertretung wählten. Zudem gab es die Möglichkeit als Einzelbewerber bzw. Einzelbewerberin anzutreten, wenn hierzu eine Unterschriftenliste als Unterstützung vorgelegt wurde. Zur Fortführung und Weiterentwicklung hatte sich die Seniorenvertretung das Ziel gesetzt, im Zuge der im Jahr 2009 anstehenden Kommunalwahl eine kommunale Seniorenvertretung zu werden. Durch den neu gewählten Rat wurde am 28.10.2009 der Beschluss zur Bildung einer aus 15 Perso- nen bestehenden Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) einstimmig gefasst. Die dritte Wahlperiode der KSVM endet mit Ablauf des Jahres 2018. Grundlage für die Wahl ist die Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Müns- ter in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.05.2015. Demnach ist gemäß § 1 Absatz 2 der Wahlordnung der Wahltermin vom Rat festzulegen. Zu 2.: Bei der Wahl der KSVM am 23.11.2015 konnten lediglich 15 Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden. Die Verwaltung möchte daher die bevorstehende Wahl möglic hst intensiv unterstützen. N e- ben einer regelmäßigen Information der örtlichen Presse ist am 28.06.2018 erstmalig eine Informat i- onsveranstaltung für die Mitglieder des „Runden Tisches – Seniorinnen und Senioren in Münster“ und interessierte Bürgerinnen und Bürgern geplant . Die Organisation der Veranstaltung wird vom Amt für Bürger- und Ratsservice unter Beteiligung des Sozialamtes und der Landesseniorenvertretung durch- geführt. Zu 3.: Die Wahlordnung sieht folgendes Wahlverfahren vor: § 2 Wahlversammlung Die Wahlversammlung besteht aus ehrenamtlichen Vertretern der Initiativen und Organisatio- nen des „Runden Tisches“. Der „Runde Tisch“ wird 8 Wochen vor der Wahl für Aufnahmen neuer Initiativen und Organisationen geschlossen. Delegierte und Ersatzdelegierte müssen zum Zeitpunkt der Wahl das 60. Lebensjahr vollendet haben und Bürger von Münster sein. Jede Initiative und Organisation kann bis zu 3 Delegierte und bis zu 3 Ersatzdelegierte ent- senden. (…) § 4 Wahlvorgang (1) Die Wahlversammlung wählt aus dem Kreis der zugelassenen Kandidaten 15 stimmbe- rechtigte Mitglieder und 5 Ersatzbewerber (Nachrücker für dauerhaft ausscheidende stimmbe- rechtigte Mitglieder). (2) Die Kandidaten erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich der Wahlversammlung vorzustel- len. (3) Gewählt wird auf Grundlage eines Wahlzettels, auf dem alle wählbaren Kandidaten aufge- listet sind. Jeder Delegierte kann für höchstens 15 Kandidaten seine Stimme abgeben. Auf dem Wahlzettel müssen mindestens 8 Kandidaten angekreuzt werden, anderenfalls ist der Wahlzettel ungültig. (4) Die Stimmabgabe erfolgt in geheimer Wahl. (5) Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der Wahlzettel. Er zählt die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Über das Wahlergebnis ist ein Protokoll zu führen. (6) Als stimmberechtigte Mitglieder der KSVM sind die 15 Kandidaten gewählt, auf die die meisten abgegebenen Stimmen entfallen. Die 5 Ersatzbewerber sind in der weiteren Reihen- folge der auf sie entfallenden Stimmen gewählt. Im Falle der Stimmengleichheit bei der Vergabe der jeweils letzten Sitze findet eine Stichwahl statt. (7) Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand werden die gewählten Kandidaten von dem Vorsitzenden der Wahlversammlung aufgefordert, die Annahme der Wahl zu erklären. Eine zuvor abgegebene schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl ersetzt im Fall der Abwesenheit eines Kandidaten am Wahltag die persönliche Erklärung ge- genüber dem Wahlleiter. - 3 - V/0035/2018 (8) Das Wahlergebnis ist in den örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen. Zu 4.: Mit der Anregung nach § 24 GO NRW 2017-00146 wurde angeregt, dass die Wahlordnung dahinge- hend geändert wird, dass der Wahlzettel schon bei der Wahl eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin gültig ist. Zur Begründung wird angeführt, dass die Delegierten nicht jede Person persönlich kennen und daher deren kommende Arbeit für die KSVM nicht beurteilen könnten. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden im Vorfeld der Wahl dazu aufgefordert, ein Schreiben mit Angaben zur Person und Motivation auszufüllen. Dieses Schreiben wird den Delegierten vorab von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Neben der Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich zu kontaktieren, wird zusätzlich zu einem gesonderten Termin eingeladen, in dem die Be- werberinnen und Bewerber die Möglichkeit erhalten, sich den Delegierten persönlich vorzustellen und ihre Motivation zu erläutern. Die Delegierten können in diesem Termin Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten richten und im Anschluss das persönliche Gespräch suchen. Die Möglichkeiten der Delegierten, die Motivation und Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld zu hinterfragen, sind vollkommen ausreichend. Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden. Eine Anpassung der Wahlordnung ist nicht erforderlich. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Anregung nach § 24 GO NRW 2017-00146
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0035/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37