V/0815/2013
Historische Aufarbeitung der Rolle der Stadtverwaltung Münster in der NS-Zeit
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Beschlussvorlage
13083 Zeichen
V/0815/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat IV/Villa ten Hompel
Betrifft
Historische Aufarbeitung der Rolle der Stadtverwaltung Münster in der NS-Zeit
Beratungsfolge
21.11.2013 Kulturausschuss Vorberatung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. dass die Rolle der Stadtverwaltung in der NS -Zeit durch eine externe und unabhängige Pe r-
son so historisch erforscht wird,
2. dass die Ergebnisse in geeigneter Form öffentlich bekannt gemacht werden und in einem
späteren Schritt auch für die eigene Aus - und Fortbildung innerhalb der Verwaltung zur Ve r-
fügung stehen.
3. Das Dezernat IV (Stadtarchiv, Stadtmuseum, Geschichtsort Villa ten Hompel) unterstützt das
Projekt zur Geschichte der Stadtverwaltung im Nationalsozialismus. Durchgeführt wird das
Projekt in Kooperation mit dem Lehrstuhl Neuere und Neueste Geschichte an der Westfäl i-
schen Wilhelms-Universität.
Kosten / Folgekosten
Für die externe Beauftragung entstehen Personal- und Sachkosten von ca. 198.500 €. Es wird von
einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren ausgegangen. Die Mittel sind im Haushalt noch nicht vorg e-
sehen und müssen zusätzlich im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0408 „Geschichtsort Villa ten
Hompel“ über 3 Jahre wie folgt bereitgestellt werden:
Im Jahr 2014: 80.000€, im Jahr 2015: 60.000€ und im Jahr 2016: 58.500€.
Die Verwaltung fertigt entsprechende Veränderungsblätter.
Begründung:
Hintergrund
Vorlagen-Nr.:
V/0815/2013
Auskunft erteilt:
Herr Spieker
Ruf:
492-7112
E-Mail:
SpiekerC@stadt-muenster.de
Datum:
21.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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Münster hat sich seit Jahrzehnten intensiv um die lokale und regionale historische Aufarbei tung
des Nationalsozialismus bemüht. Gerade die Straßennamendiskussionen in den letzten Jahren
haben aber gezeigt, wie sehr das Thema Nationalsozialismus sowie die Bewertung der damaligen
Akteure die städtische Öffentlichkeit immer noch bewegen. Die konkre te Beteiligung der Stadtver-
waltung an der NS -Herrschaft ist bisher nur vereinzelt und unsystematisch im Kontext anderer
Themen wie beispielsweise der Entrechtung und Verfolgung der Juden oder im Rahmen des nat i-
onalsozialistischen Zwangsarbeitssystems aufgezeigt worden. Eine Gesamtdarstellung der Stad t-
verwaltung im Nationalsozialismus steht dagegen noch aus.
Große Konzerne (VW, Daimler Benz), Banken (Deutsche Bank, Dresdner Bank) staatliche Instit u-
tionen (Auswärtiges Amt) und Behörden (Bundeskriminalamt, Ob erfinanzdirektion) sowie auch
andere Kommunen (Hamburg, München, Mannheim, Hannover) haben sich in jüngster Zeit ihrer
Geschichte bzw. der Geschichte ihrer Vorläuferinstitutionen in der Zeit des Nationalsozialismus in
teilweise umfangreichen und wissenschaftlich ambitionierten Studien gewidmet. Auch die Westfäli-
sche Wilhelms -Universität Münster (WWU) hat kürzlich entsprechende umfassende Studien zur
Rolle und Bedeutung der WWU publiziert.
In Anlehnung an die hier exemplarisch genannten Forschungsprojekte e rscheint es auch für die
Stadt Münster sinnvoll und angebracht, die Rolle der kommunalen Behörden im Nationalsoziali s-
mus systematisch zu erforschen und dabei in zäsurenübergreifender Perspektive auch personelle,
organisatorische und strukturelle Kontinuitätslinien und Brüche nach 1945 in den Blick zu nehmen.
Umsetzung
Eine Aufarbeitung der Geschichte der Stadtverwaltung Münster während der NS -Herrschaft muss
an den aktuellen allgemeinen Forschungsstand zum Verwaltungshandeln in der Zeit des Nationa l-
sozialismus anknüpfen und davon ausgehend, spezifische, auf das historische Geschehen in
Münster bezogene Fragestellungen entwickeln:
Gab es politische und mentale Haltungen bzw. Verhaltensweisen in der Stadtverwaltung
von Münster während der Zwischenkriegszeit, die den Aufstieg des Nationalsozialismus bis
1933 förderten oder auch hemmten?
Welche Teile der Stadtverwaltung waren in besonderem Maße und möglicherweise eige n-
initiativ an den Entrechtungs - und Verfolgungsmaßnahmen des NS -Regimes beteiligt?
(beispielsweise in der ressortübergreifenden Verfolgung der Juden, der Sinti und Roma,
der Zeugen Jehovas, der „Asozialen“)
Verfolgte die Stadtverwaltung im Rahmen des polykratischen nationalsozialistischen Sy s-
tems dezidiert eigenständige Interessen, etwa im Rahm en der als „Arisierung“ bezeichn e-
ten Ausplünderung der Juden oder im Bereich der so genannten Erbgesundheitspolitik?
Wurden Vorgaben unkritisch umgesetzt? Welche Handlungsspielräume hatten oder entw i-
ckelten die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung in un terschiedlichen Bereichen und auf
unterschiedlichen Hierarchieebenen?
Gab es Formen der Verweigerung, des widerständigen Handelns, der Resistenz oder des
Eigensinns gegenüber dem NS-Regime unter den Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung?
Welche Maßnahmen ergriff die Stadtverwaltung im Rahmen des Zweiten Weltkriegs, b e-
sonders während des Luftkriegs und in der Kriegsendphase?
In welchem Maße fanden NS -belastete Mitarbeiter/innen auch nach 1945 Verwendung in
der Stadtverwaltung? Welche Wirkung hatte die En tnazifizierung? Wie wurde mit NS -
Verfolgten umgegangen?
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Gibt es inhaltliche Kontinuitäten zum antidemokratischen und rassistischen Verwaltung s-
handeln vor 1945 und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Wie ist die Geschichte der Stadtverwaltung Münst er in der Zeit des Nationalsozialismus im
Vergleich zur Geschichte vergleichbarer Stadtverwaltungen zwischen 1933-1945 zu bewer-
ten?
Um sich in angemessener Form diesen Fragestellungen zu nähern, wird es notwendig sein, in den
Dezernaten und Ämtern Aktenü bernahmen zu veranlassen. Hier ist ein Zeitraum bis 1960 anz u-
streben, da wichtige Vorgänge erst aus der Rückschau zu ermitteln sind (Nichtwahlberechtigu n-
gen, Entnazifizierung und Wiedergutmachung). Dies wird nur durch Einbeziehung des Stadtarchivs
möglich sein. Ein neu zu erstellendes Sachthematisches Inventar „zur Stadtverwaltung im NS“
sollte auch die Dokumentationsmittel des Stadtmuseums und der Villa ten Hompel mit einbezi e-
hen.
Die Auslobung von Dissertationsstipendien bildet die Grundlage der wissensc haftlichen Erfo r-
schung der Stadtverwaltung von Münster in der NS -Zeit. Als Kooperationspartner fungiert die
Westfälische Wilhelms-Universität. Der Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte mit Prof. Dr.
Thomas Großbölting wird versuchen, das Projekt in d en geplanten Sonderforschungsbereich „Ent-
scheidungskulturen" einzubeziehen. Dabei scheint inhaltlich eine zeitliche Teilung in zwei Aufg a-
benbereiche geboten. Nach Rücksprache mit dem Lehrstuhl würden dafür zwei Stipendien ausg e-
lobt:
1. Stipendium, Doktorand/In, Teilprojekt Stadtverwaltung Münster in der NS-Zeit für die sog.
Friedensphase des Nationalsozialismus 1933-1939:
Das Teilprojekt dient dazu, den nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten erfolg-
ten „Elitentransfer" in der Stadtverwaltung zu untersuchen und fragt danach, in welchen
Bereichen der städtischen Administration personelle Zäsuren (in welchem Umfang?)
durchgesetzt wurden, aber auch danach, wo es gegebenenfalls Kontinuitäten gegeben
hat. In welchem Verhältnis standen Staat, Partei und kommunale Administration als kon-
kurrierende Träger der Exekutivgewalt zueinander, in welchem Verhältnis die politischen
Eliten zu den Funktionseliten? Wie wirkten sich die Veränderungen im Personal auf die
Verwaltung als Institution, ihr Selbstverständnis, ihr Professionalisierungsanspruch, ihre
Leistungsfähigkeit und ihren Ziele aus? Welche Dezernate der Stadtverwaltung beteiligten
sich bereits in der sog. Friedensphase des „Dritten Reiches" an den Entrechtungs- und
Verfolgungsmaßnahmen des Regimes?
2. Stipendium, Doktorand/In, Teilprojekt Stadtverwaltung Münster in der NS-Zeit für den
Zeitraum des Zweiten Weltkriegs 1939-1945 und die Nachkriegszeit.
Während des Zweiten Weltkriegs erfuhr der Aufgabenbereich der Stadtverwaltung Müns-
ter eine erhebliche qualitative Veränderung und Erweiterung. Dabei kam es zum einen
zu einer wechselseitigen Dynamisierung und Verzahnung von zentralstaatlicher und
kommunaler Verwaltung. Es ist zu untersuchen, ob und wie die Stadtverwaltung Teil der
gesamtstaatlichen Diskriminierungs- und Verfolgungsmaschinerie geworden ist. Zum an-
deren ist die spätestens seit dem Bombenkrieg erfolgte Transformation der städtischen
Administration zu einer Notstandsverwaltung zu untersuchen, was erneut zu einer maß-
geblichen Veränderung des administrativen Aufgabenspektrums geführt hat (u.a. Auf-
rechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Aufgaben der Wohnraumbewirtschaftung, Si-
cherstellung der Lebensmittel- und der medizinischen Versorgung, des Schulbetriebs
etc.). Entscheidend wird dabei sein, personelle und organisatorische Kontinuitäten bzw.
Zäsuren in der Stadtverwaltung vom „Dritten Reich" bis ca. 1960 zu untersuchen.
3. Eine Historikerstelle (TV -L-E13/ 50%) wird nach Rücksprache mit der Universität die Fo r-
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schungsarbeiten begleiten und den Trans fer mit den historisch arbeitenden Ämtern im D e-
zernat IV gewährleisten. Zu ihrem Stellenprofil gehören die Arbeitsbereiche Forschung, Ko-
ordination und Wisse nschaftstransfer: Für. diesen Aufgabenbereich gilt es, eine erfahrene
Kraft zu gewinnen, die selbst zum Thema arbeitet und darüber hinaus eine koordinierende
Funktion nach Innen und Außen hat. Die/Der MitarbeiterIn soll das Projekt konzeptionell
und inhaltlich weiterentwickeln. Dazu ermittelt und sichtet er die entsprechenden Quellen
und verfasst, eigene wissenschaftliche Beiträge. Neben der beratenden Zusammenarbeit
mit den beiden Doktoranden'. kommt ihm wesentlich die Aufgabe der Darstellung und Ve r-
mittlung der Ergebnisse zu: Er übernimmt die Aufgabe, für den Beginn des dritten Fo r-
schungsjahres einen Wo rkshop zur Fragestellung vorzubereiten, durc hzuführen sowie die
Ergebnisse der Tagung zur Publikationsreife zu bringen. Zudem soll er die Zwischenerge b-
nisse der Forschung kontinuierlich und in geeigneter Form (Zeitung, Ausstellung, andere
Medien wie Brosch üre) der lokalen und regionalen Öffentlichkeit präsentieren. An dieser
Stelle ist auch die Erarbeitung einer „kollektiven Biographie" der Verwaltungsbeamten
Münsters im „Dritten Reich" angesiedelt.
Ein Zeitraum von drei Jahren zwischen Auftakt und dem Vorstellen eines Ergebnisberichtes ist hier
anzusetzen. Zwischenberichte an die Auftraggeberin könnten auf Wunsch erteilt werden.
Folgende Arbeitsschritte werden geplant
1. Ein/e Historiker/in wird beauftragt, zwei Doktorandenstipendien (siehe oben) werden aus ge-
lobt
2. Entwurf einer Projektarchitektur für die Kooperation von städtischen und externen Partnern
(ggf. mit einem Projektbeirat)
3. Erstellung eines detaillierten Kostenplanes
4. Aufstellung eines Zeitplanes (unter Berücksichtigung der temporären Schließung d es Lan-
desarchivs in Düsseldorf 2014)
5. In einer Bestandsaufnahme
a. werden die bisher erschienenen Publikationen und Darstellungen, die thematisch
die Rolle der Stadtverwaltung in der NS -Zeit berühren, zusammengestellt und au s-
gewertet. Auf Grundlage dieses Fo rschungsstandes können dann Fragestellungen
präzisiert und weiterhin bestehende Desiderate benannt werden.
b. werden noch residente Akten in der Verwaltung mit einer Laufzeit bis 1960 für eine
Abgabe an das Stadtarchiv angefordert, sofern sie für das Projekt von Bedeutung
sind.
c. wird ein Sachthematisches Inventar zum Thema „Die Stadtverwaltung Münster als
Akteur im Nationalsozialismus“ erstellt.
Vorläufige Kostenkalkulation für 3 Jahre (nach WWU Münster)
Personal-
kosten
Zwei Doktoranden auf Werkvertrags- bzw.
Stipendienbasis:
Doktorand(In) für 36 Monate à 1.250 Euro = 45.000 Euro
Doktorand(In) für 36 Monate à 1.250 Euro = 45.000 Euro
Für beide Doktoranden Jahr 1-3 = 90.000 Euro
Wissenschaftl. Mitarbeiter
4.301,22 Euro monatliches Grundgehalt pro 100% TV -L-E13,
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Stufe 1, ab 2. Jahr Stufe 2 (inkl. Arbeitgeberanteil und Jahre s-
sonderzahlung), als halbe Stelle
= 26.882,63 Euro/1. Jahr
= 59.676,75 Euro/2. und 3. Jahr
= 86.559,37 Euro/gesamt
Hilfskraft (7 Stunden/Woche) = 4.001,76 Euro pro Jahr
= 12.005,28 Euro gesamt
188.564,65 €
Reisekosten Pauschal werden 1000 Euro pro Projekt veranschlagt ()
= 2.000 Euro
2.000,00 €
Kopie-,
Reprokosten,
Rechte
Pauschal werden 1000 Euro pro Projekt veranschlagt
= 2000 Euro
2000,00 €
Workshop Für Vorbereitungsaufwand, Organisation, Reisekosten, den
Druck von Flyern usw. werden pauschal 3.000 Euro veran-
schlagt
3.000,00 €
Druckkosten Druckkosten für Sammelband Workshop
3.000,00 €
GESAMT 198.564,65 €
I. V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0815/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37