3493/2025
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Hitzelerstraße von Hitzelerstraße (in östliche Richtung) bis Wendebereich in Köln-Raderthal
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Anlage 4 Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2254
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Stadt Köln Mittelpunkt: 356334, 5640982 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.08.2025Seite 1 / 1
Anlage 5 Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2460
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Stadt Köln Mittelpunkt: 356272, 5640874 1:250 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.08.2025Seite 1 / 1
Anlage 6 Satzungstext
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Anlage 6 Satzung über die abweichende Herstellu ng der Erschließungsanlage Hitzeler- straße von Hitzelerstraße (in östliche Richtung) bis Wendebereich in Köln-Ra- derthal vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Hitzelerstraße von Hitzelerstraße (in östliche Richtung) bis Wendebereich in Köln-Raderthal ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschlie- ßungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbstständiger Straßen- landparzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 3 Lageplan Erschließungsanlage
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Stadt Köln Mittelpunkt: 356268, 5640961 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.08.2025Seite 1 / 1
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Erlass der Satzung dient der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhebungspflicht.
Anlage 2 Übersichtsplan
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Stadt Köln Mittelpunkt: 356233, 5640922 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.08.2025Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 3493/2025 Freigabedatum 24.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Hitzelerstraße von Hitzelerstraße (in östliche Richtung) bis Wendebereich in Köln-Raderthal Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschlie- ßungsanlage Hitzelerstraße von Hitzelerstraße (in östliche Richtung) bis Wendebereich in Köln-Raderthal in der als Anlage 6 beigefügten Fassung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Erschließungsanlage Hitzelerstraße von Hitzelerstraße (in östliche Richtung) bis Wende- bereich in Köln-Raderthal (Anlage 2 – Übersichtsplan) unterliegt noch in vollem Umfang der Erschließungsbeitragspflicht. Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 3) dargestellt. Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der einschlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Straßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in An- spruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Hitzelerstraße gegeben. Neben den Verkehrsflächen der Hitzelerstraße umfassen die Grundstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 2254 und 2460 verschiedene nicht als Straßenland genutzte Flächen (siehe die Darstellung in den Lageplänen Ausparzellierungserfordernis – Anlagen 4 und 5). Für das Stra- ßenland der Hitzelerstraße müssten eigenständige Flurstücke gebildet werden. Insgesamt wä- ren daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kostenaufwän- dige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abwei- chungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 6). Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor be- schriebenen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entspre- chend zu erfüllen sind. Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit lediglich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage getroffen werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan Anlage 3: Lageplan Erschließungsanlage Anlage 4: Lageplan Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2254 3 Anlage 5: Lageplan Ausparzellierungserfordernis Flurstück 2460 Anlage 6: Satzungstext
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3493/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.03.2026
- Erstellt
- 08.12.2025 11:13