Mandari Insight

V/0830/2009

Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung

Vorlagen 07.12.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 26.2

Ergänzungsvorlage V/0830/2009/1 mit Anlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0830/2009/2 mit Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0830/2009/1 mit Anlage

6265 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0830/2009/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" 
zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Absicht der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis, 
den Ausbau der Energieerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien als erklärtes Ziel 
der kommunalen Energiepolitik auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Münster vom 
14.12.2007 (V/0853/2007) durch Beteiligung an dem Green-GECCO-Projekt voranzutrei-
ben. Innerhalb dieses Unternehmens beabsichtigt ein Konsortium von mehreren Stadtwer-
ken aus der Region zusammen mit der RWE Tochtergesellschaft RWE Innogy GmbH 
(RIG), sich intensiv im Bereich der erneuerbaren Energien zu engagieren. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Optimierung der Kommunikationsebenen im Hinblick 
auf die große Zahl von beteiligten Stadtwerken eine doppelstöckige GmbH & Co KG-
Struktur gebildet wird. Damit werden die Stadtwerke nicht direkt an dem mit RWE Innogy 
GmbH zu bildenden Gemeinschaftsunternehmen (= 1. GmbH & Co KG) beteiligt, sondern 
eine 2. GmbH & Co KG als Stadtwerkebeteiligungsgesellschaft beteiligt sich am ersten 
Gemeinschaftsunternehmen.  
 
3. Der Rat beschließt, um dieses Ziel zu erreichen, dass sich die Stadtwerke Münster GmbH 
an dem Projekt beteiligen. Dazu sind umfangreiche gesellschafts- bzw. beteiligungsrechtli-
che und finanzielle Beschlüsse, wie in der nichtöffentlichen Vorlage (V/0811/2009) darge-
legt, zu fassen. Aus Gründen des Daten- und Wettbewerbschutzes werden jedoch die Ein-
zelheiten in einer nichtöffentlichen Vorlage erläutert und beschlossen.  
 
4. In Ergänzung zum Beschlusspunkt 3 beschließt der Rat, dass sich die Stadtwerke 
Münster GmbH nur an solchen Projekten innerhalb des Green Gecco Gesamtprojek-
tes beteiligen, die dem in der Anlage beigefügten Verfahrens-vorschlag für die Ge-
nehmigung von Projekten bei der Green Gecco genügen. 
 
492 20 20 
 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.12.2009 
V/0830/2009/1

- 2 - 
V/0830/2009/1 
5.  Eine Entscheidung des Rates für eine Beteiligung an den oben beschriebenen Gesellschaf-
ten steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum Anzeigever-
fahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. 
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Beteiligung an anderen Unternehmen. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 02.12.2009 getagt und ist der Aufsichts-
ratsvorlage gefolgt.  
 
Gemäß § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde zur Beteiligung an einer Gesellschaft 
der Aufsichtsbehörde sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage

Anlage  


	











 






 
!"

#

$

%
!

#


!	

#




#


!



&
	


!'
(

#






!")




!"



&
#



	



"





* 






!&	


+
(

#

!
#


!#


&


+



 
!,-.
!


")





	

/


	
* 
+



/
 





/




/
 

*'0
)

	




 
1#

* 

&	




 





* 

 
 
  
 
 #
! 2 )

 
 



 

  
  
 1#  


! 


 



/

 




3456

 


+6)!

2
5


) 	

#
* 
 
 
  	

 
!   
 	

 
 
 
 
 


 


/  


 
  

*'



!

  5


  
 


 
/   


 

 
 
   &
  7. 	

 

 /   
  78. 
 



 



 
! &
 
  


 

   
 
/  5


  5
  
  1
 
 
  





1

* 




5
!



/

 



/

 



9
(#

#


 


6
&9* 
/	

/5
 







 
 
 
! &
  &
  ! 7.  
  

 &* 
:
;8.





/

!

Ergänzungsvorlage V/0830/2009/2 mit Anlage

6217 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0830/2009/2  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" 
zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Absicht der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis, 
den Ausbau der Energieerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien als erklärtes Ziel 
der kommunalen Energiepolitik auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Münster vom 
14.12.2007 (V/0853/2007) durch Beteiligung an dem Green-GECCO-Projekt voranzutrei-
ben. Innerhalb dieses Unternehmens beabsichtigt ein Konsortium von mehreren Stadtwer-
ken aus der Region zusammen mit der RWE Tochtergesellschaft RWE Innogy GmbH 
(RIG), sich intensiv im Bereich der erneuerbaren Energien zu engagieren. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Optimierung der Kommunikationsebenen im Hinblick 
auf die große Zahl von beteiligten Stadtwerken eine doppelstöckige GmbH & Co KG-
Struktur gebildet wird. Damit werden die Stadtwerke nicht direkt an dem mit RWE Innogy 
GmbH zu bildenden Gemeinschaftsunternehmen (= 1. GmbH & Co KG) beteiligt, sondern 
eine 2. GmbH & Co KG als Stadtwerkebeteiligungsgesellschaft beteiligt sich am ersten 
Gemeinschaftsunternehmen.  
 
3. Der Rat beschließt, um dieses Ziel zu erreichen, dass sich die Stadtwerke Münster GmbH 
an dem Projekt beteiligen. Dazu sind umfangreiche gesellschafts- bzw. beteiligungsrechtli-
che und finanzielle Beschlüsse, wie in der nichtöffentlichen Vorlage (V/0811/2009) darge-
legt, zu fassen. Aus Gründen des Daten- und Wettbewerbschutzes werden jedoch die Ein-
zelheiten in einer nichtöffentlichen Vorlage erläutert und beschlossen.  
 
4. In Ergänzung zum Beschlusspunkt 3 beschließt der Rat, dass die Stadtwerke Münster 
GmbH nur solchen Projekten innerhalb der Gesellschafterversammlung der Green Gec-
co Beteiligungs GmbH & Co. KG zustimmen,  die dem in der Anlage beigefügten Verfah-
rensvorschlag für die Genehmigung von Projekten bei der Green Gecco genügen. 
 
492 20 20 
 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.12.2009 
V/0830/2009/2

- 2 - 
V/0830/2009/2 
5. Eine Entscheidung des Rates für eine Beteiligung an den oben beschriebenen Gesellschaf-
ten steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum Anzeigever-
fahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. 
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Beteiligung an anderen Unternehmen. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 02.12.2009 getagt und ist der Aufsichts-
ratsvorlage gefolgt.  
 
Gemäß § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde zur Beteiligung an einer Gesellschaft 
der Aufsichtsbehörde sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage

Anlage  


	











 






 
!"

#

$

%
!

#


!	

#




#


!



&
	


!'
(

#






!")




!"



&
#



	



"





* 






!&	


+
(

#

!
#


!#


&


+



 
!,-.
!


")





	

/


	
* 
+



/
 





/




/
 

*'0
)

	




 
1#

* 

&	




 





* 

 
 
  
 
 #
! 2 )

 
 



 

  
  
 1#  


! 


 



/

 




3456

 


+6)!

2
5


) 	

#
* 
 
 
  	

 
!   
 	

 
 
 
 
 


 


/  


 
  

*'



!

  5


  
 


 
/   


 

 
 
   &
  7. 	

 
 

 /   
  78. 
 



 



 
! &
 
  


 

   
 
/  5


  5
  
  1
 
 
  





1

* 




5
!



/

 



/

 



9
(#

#


 


6
&9* 
/	

/5
 







 
 
 
! &
  &
  ! 7. 
  
  

 &* 
:
;8.





/

!

Beschlussvorlage

2944 Zeichen

V/0830/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Gemeinschaftsunternehmen "Green GECCO" 
zum Bau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Absicht der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis, 
den Ausbau der Energieerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien als erklärtes Ziel 
der kommunalen Energiepolitik auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Münster vom 
14.12.2007 (V/0853/2007) durch Beteiligung an dem Green-GECCO-Projekt voranzutrei-
ben. Innerhalb dieses Unternehmens beabsichtigt ein Konsortium von mehreren Stadtwer-
ken aus der Region zusammen mit der RWE Tochtergesellschaft RWE Innogy GmbH 
(RIG), sich intensiv im Bereich der erneuerbaren Energien zu engagieren. 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Optimierung der Kommunikationsebenen im Hinblick 
auf die große Zahl von beteiligten Stadtwerken eine doppelstöckige GmbH & Co KG-
Struktur gebildet wird. Damit werden die Stadtwerke nicht direkt an dem mit RWE Innogy 
GmbH zu bildenden Gemeinschaftsunternehmen (= 1. GmbH & Co KG) beteiligt, sondern 
eine 2. GmbH & Co KG als Stadtwerkebeteiligungsgesellschaft beteiligt sich am ersten 
Gemeinschaftsunternehmen.  
 
3. Der Rat beschließt, um dieses Ziel zu erreichen, dass sich die Stadtwerke Münster GmbH 
an dem Projekt beteiligen. Dazu sind umfangreiche gesellschafts- bzw. beteiligungsrechtli-
che und finanzielle Beschlüsse, wie in der nichtöffentlichen Vorlage (V/0811/2009) darge-
legt, zu fassen. Aus Gründen des Daten- und Wettbewerbschutzes werden jedoch die Ein-
zelheiten in einer nichtöffentlichen Vorlage erläutert und beschlossen.  
 
4. Eine Entscheidung des Rates für eine Beteiligung an den oben beschriebenen Gesellschaf-
ten steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum Anzeigever-
fahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0830/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0830/2009 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Beteiligung an anderen Unternehmen. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 02.12.2009 getagt und ist der Aufsichts-
ratsvorlage gefolgt.  
 
Gemäß § 115 GO NRW ist die Entscheidung einer Gemeinde zur Beteiligung an einer Gesellschaft 
der Aufsichtsbehörde sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

09.12.2009 Hauptausschuss
TOP 23.2 Vorberatung
Zur Sitzung
09.12.2009 Rat
TOP 26.2 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0830/2009
Typ
Vorlagen
Datum
07.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37