V/0014/2016
Abfallwirtschaftskonzept 2016 der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage
99636 Zeichen
Nachhaltiges
Abfallwirtschaftskonzept
der Stadt Münster
2016
2 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Herausgeber: Bearbeitung:
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster INFA - Institut für Abfall, Abwasser und
Rösnerstraße 10 Infrastruktur Management GmbH
48155 Münster Beckumer Str. 36
Telefon: 0251 – 6052-53 59229 Ahlen
Homepage: www.awm.stadt-muenster.de Telefon: 023 82 - 964-500
E-Mail: awm@stadt-muenster.de Homepage: www.inf a.de
E-Mail: info@infa.de
Erscheinungsdatum:
April 2016
3 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Wir haben in Münster durch nachhaltiges unternehme-
risches Denken und Handeln sehr früh die Weichen
dafür gestellt, dass sich die Entsorgungswirtschaft zu
einer ressourcenorientierten und zukunftsfähigen Kreis-
laufwirtschaft entwickelt hat.
Oft waren wir dabei Vorreiter. Etwa als wir 1998 als
eine der ersten Kommunen in Deutschland flächende-
ckend die Biotonne eingeführt haben und seitdem aus
Bioabfall Strom und Gas produzieren. Dabei gehen wir
auch neue Wege, abseits der bekannten Pfade. 2003
zum Beispiel, als die Stadt sich für die mechanisch-
biologische-Restabfallbehandlungsanlage (MBRA) und
damit für die umweltfreundliche Vorbehandlung der
Restabfälle ohne Verbrennung entschieden hat. In
Münster werden so rund 80 Prozent aller Abfälle ver-
wertet.
Auf das bereits Erreichte können wir zu Recht stolz
sein. Mit der Fortschreibung unseres Abfallwirtschafts-
konzepts stellen wir nun die Weichen für weitere Ent-
wicklungen, die kontinuierlich in eine ökologische, öko-
nomische und sozialverträgliche Abfallwirtschaft führen.
Das neue AWK sichert im Rahmen der Daseinsvorsor-
ge die öffentliche Abfallverwertung und -entsorgung für
Münster bis zum Jahr 2021. Vor seiner Fortschreibung
stand die entscheidende Frage, ob die Behandlung,
Steuerung und Vermarktung der in Münster anfallenden
Abfälle über die MBRA ab Mitte 2015 in privater oder
kommunaler Hand liegen soll. Im Vorfeld wurden ver-
schiedene Szenarien durchdacht und alle Alternativen
zur zukünftigen Ausrichtung mit den Vertretern der poli-
tischen Fraktionen diskutiert. Der Rat sprach sich da-
nach für die Übernahme der MBRA durch die Stadt
Münster aus.
Für die Ausrichtung des neuen Abfallwirtschaftskon-
zepts war das entscheidend. Durch die getrennte Er-
fassung und Verwertung der Abfälle in Münster haben
die AWM bereits in der Vergangenheit eine erhebliche
Reduzierung der Treibhausgase erzielt. Hier gibt es
noch weiteres Potenzial, das jetzt in naher Zukunft aus-
geschöpft werden kann. Die AWM bauen die MBRA
beispielsweise jetzt so um, dass sie zukünftig auch Bio-
und Grünabfälle behandeln kann.
Nachhaltiges unternehmerisches Denken und Handeln
beinhaltet ökonomische, ökologische und soziale Ver-
antwortung. Dass die AWM dieser Verantwortung im
Sinne der gesetzlichen Vorgaben, zum Wohle der Men-
schen, der Umwelt und unserer Stadt gerecht werden,
hat die Vergangenheit gezeigt. Mit der Fortschreibung
des Abfallwirtschaftskonzepts gehen wir diesen erfolg-
reichen Weg gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und
Bürgern weiter.
Patrick Hasenkamp Matthias Peck
Betriebsleiter AWM Beigeordneter Stadt Münster
Vorwort zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster 2016 Vorwort zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster 2016 Vorwort zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster 2016
4 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Seite
Veranlassung und Zielsetzung 6
Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster (AWM) 7
Beschreibung des Entsorgungsgebietes (Stadt Münster) 10
Rechtliche Grundlagen 11
Abfallvermeidung und Abfallberatung 18
Erfassungssysteme in der Stadt Münster 20
Wertstoff- und Abfallmengen 2010 - 2015 27
Bioabfall 27
Grünabfälle 27
Altpapier 28
Altglas 28
Leichtverpackungen 29
Altmetall 29
Hartkunststoffe 30
Altholz 30
Alttextilien 31
Restabfall aus Haushaltungen 31
Sperrmüll 32
Gewerbe- und Baustellenabfälle 32
Krankenhausabfälle 33
Straßenkehricht 33
Gesamtaufkommen der Abfallmengen Stadt Münster 34
Nachhaltigkeit 35
Geplante Maßnahmen 36
Abfallmengenprognose 37
Verwertungs- und Behandlungsanlagen 39
Ziele und künftige Konzepte 43
Nachweis der Entsorgungssicherheit 45
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Münster
Inhaltsverzeichnis
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Münster
Inhaltsverzeichnis
5 Abfallwirtschaftskonzept 2016
ABZ Anschluss- und Benutzungszwang
AWK Abfallwirtschaftskonzept
AWM Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
AWP Abfallwirtschaftsplan
BA Biologischer Anlagenteil
BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement
BHKW Blockheizkraftwerk
BSC Balanced Score Card
BVA Bioabfallvergärungsanlage
E Einwohner
EAG Elektro- und Elektronikaltgeräte
EGW Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH
ElektroG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück nahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
EZM Entsorgungszentrum Münster
KDB Kunststoffdichtungsbahn
kg/(E*a) Kilogramm pro Einwohner und Jahr
kg/(E*W) Kilogramm pro Einwohner und Woche
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
LAbfG NW Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
LVP Leichtverpackungen
MBRA Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungs anlage
MGB Müllgroßbehälter
MW Megawatt
RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
t Tonne
WEEE Waste of Electrical and Electronic Equipment Directive
ZDM II Zentraldeponie II der Stadt Münster
Abfallw irt schaftskonzept Stadt Münster
Abkürzungsverzeichnis
6 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Die kreisfreie Stadt Münster ist öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger gemäß §§ 17 und 20 Kreislaufwirt-
schaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Landesabfallgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW). Die Auf-
gaben umfassen insbesondere
• Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung
von Abfällen und
• das Einsammeln und Befördern der ihr in ihrem
Gebiet überlassenen Abfälle,
• die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.
Zur Erfüllung der Aufgaben hat die Stadt Münster die
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung gebildet.
Gemäß § 21 KrWG sind die öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte
über die Verwertung und Beseitigung der ihr zu überlas-
senden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an das
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) werden im Abfallgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.
Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine
Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung in der
Stadt Münster. Es enthält insbesondere
• Angaben über Art, Menge und Verbleib der im
Entsorgungsgebiet der Stadt Münster anfallen-
den und
• den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Müns-
ter überlassenen Abfälle,
• die Darstellung der getroffenen und geplanten
Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung
der überlassenen Abfälle,
• den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungs-
sicherheit,
• die Darstellung der Zusammenar-
beit/Kooperationen mit anderen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern.
Es ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzep-
tes aus dem Jahre 2007 und gilt für die Jahre 2016 bis
2021.
Veranlassung und Zielsetzung
7 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Allgemeine Übersicht
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) sind seit
1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt
Münster. Sie werden gemäß der Eigenbetriebsverord-
nung sowie nach den Bestimmungen der Betriebssat-
zung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geführt.
Den AWM obliegen die Stadtreinigung und Abfallwirt-
schaft im gesamten Gebiet der Stadt Münster. Hierzu
zählen insbesondere die Sammlung, der Transport, die
Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zudem bietet der Eigen-
betrieb Entsorgungsdienstleistungen für Unternehmen
an.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster orientieren sich
umfassend an den vom Rat der Stadt Münster be-
schlossenen ökologischen Zielsetzungen der Abfallwirt-
schaft und an den Belangen der Nutzer und Gebühren-
zahler im Hinblick auf die Gestaltung des Leistungsan-
gebotes.
Der Hauptsitz der Abfallwirtschaftsbetriebe befindet sich
in der Rösnerstraße 10. Der Betrieb beschäftigt ca. 360
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Fuhrpark für die
Abfallentsorgung umfasst 68 Fahrzeuge (Mono- und
Mehrkammer-Müllfahrzeuge, Abroll-/Absetzkipper,
Sperrmüllfahrzeuge, LKW etc.). Für die Straßenreini-
gung und den Winterdienst werden 52 Fahrzeuge ein-
gesetzt (Kehrmaschinen etc.) [Stand 10/2015]. Für das
in Münster vorhandene große Radwegenetz kommen
spezielle Fahrzeuge für die Radwegereinigung zum
Einsatz.
Die haushaltsnahe Abfallerfassung erfolgt für die Frak-
tionen Restabfall und Sperrgut, Elektro- und Elektronik-
altgeräte, Bio- und Grünabfall (Grünabfall in Säcken mit
Sperrabfallabfuhr) sowie Altpapier. Zudem wird derzeit
im Auftrag der Systemträger die Sammlung der Gelben
Säcke durchgeführt.
Als Bringsystem betreiben die Abfallwirtschaftsbetriebe
darüber hinaus elf Recyclinghöfe in Münster.
Die AWM bieten Beratungen an und betreiben eine
intensive Öffentlichkeitsarbeit zu abfallwirtschaftlichen
Fragen für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen
(z. B. Schulen und Kindergärten) und Geschäftskunden.
Neben der Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlich-
rechtlicher Entsorgungsträger der Stadt Münster, bieten
die AWM auch Entsorgungsleistungen für Hausverwal-
tungen und Unternehmen an.
Balanced Scorecard (BSC)
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben die Vision
formuliert, bis 2020 ihre Qualitäts- und Innovationsfüh-
rerschaft noch stärker auszubauen und sich außerdem
im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger als Premi-
um-Dienstleister zu etablieren. Um das Unternehmen
konsequent dorthin zu führen und Erfolge messbar zu
machen, haben die AWM das strategische Zielsystem
der Balanced Scorecard eingeführt. Dieses Manage-
ment-Instrument dient der Messung, Dokumentation
und Steuerung der Aktivitäten eines Unternehmens
bezogen auf seine Vision und Strategie.
Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit dem
Jahr 1997 nach der Entsorgungsfachbetriebsverord-
nung zertifiziert. Im Jahr 2000 erfolgte eine Zertifizie-
rung nach dem Qualitätsmanagementsystem DIN EN
ISO 9001. 2005 wurde die Zertifizierung nach dem
Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001
vorgenommen. Durch diese Zertifizierungssysteme
werden die Unternehmensprozesse der AWM fortwäh-
rend einer objektiven Prüfung unterzogen.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster (AWM)
8 Abfallwirtschaftskonzept 2016
AWM-Gesundheitsmanagement
Um die Leistungen auf dem Gebiet der Arbeitssicher-
heit und des Gesundheitsschutzes durchgehend zu
verbessern, wurde das Arbeitsschutzmanagementsys-
tem eingeführt. Die Erstausstellung des Zertifikats ge-
mäß OHSAS 18001 datiert auf den 12.09.2006.
Zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit ihrer
Mitarbeitenden, arbeiten die Abfallwirtschaftsbetri ebe
Münster mit einem umfangreichen betrieblichen Ge-
sundheitsmanagement (BGM). Dieses trägt als soziale
Säule zur nachhaltigen Entwicklung der AWM bei.
Die AWM verstehen ihr BGM als Instrument zur syste-
matischen, zielorientierten und anhaltenden Steueru ng
aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, krank ma -
chende Faktoren zu erkennen und gesund erhaltende
Faktoren zu fördern. Dementsprechend vielfältig sin d
die Maßnahmen des BGM der AWM. Dazu gehören
u. a.:
• Führungskräfteschulungen (z. B. zum Thema
„gesunde Führung“)
• PAKT (Programm Arbeit Rücken Gesundheit)
• Gesundheitstage
• Interkommunaler Erfahrungsaustausch
• Arbeitsschutzmanagement
• Interne Kommunikation (Intranet, Betriebsver-
sammlung etc., Mitarbeiterbefragungen)
• Betriebliches Eingliederungsmanagement
• Gesundheitsfördernde Büroausstat-
tung/Bereitstellung von Hilfsmitteln
• Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln in
den gewerblichen Arbeitsbereichen (z. B. Hub-
wagen, Akku-Laubsauger etc.)
• Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästi-
gung
• Arbeitsplatzspezifische Belastungs-/ Gefähr-
dungsanalysen
Ein weiterer wesentlicher Baustein des BGM der AWM
ist das zweiköpfige Team „AWM fit & AWM life“, besetzt
durch einen Physiotherapeuten und einen Dipl.- Sozi al-
arbeiter/Coach. Im Sinne der ganzheitlichen Gesund-
heit arbeiten beide eng zusammen.
Beschwerdemanagement
Um langfristig Fehler zu vermeiden und die Qualität und
Ausrichtung der Dienstleistungen stetig zu optimier en,
wurde 2002 das Beschwerdemanagement bei den
AWM eingeführt.
Eine Fortführung und Weiterentwicklung dieses Instr u-
ments zur effizienten Gestaltung von Prozessen und
Abläufen hat seitdem kontinuierlich stattgefunden.
Die systematische Erfassung und Bearbeitung von Be-
schwerden sowie das Beheben von Fehlerquellen, Stö-
rungen und Problemursachen sind ein wichtiges Ziel
der AWM.
Wurden anfangs lediglich Beschwerden aufgenommen,
bearbeitet und ausgewertet, werden inzwischen auch
Anregungen und Verbesserungsvorschläge systema-
tisch erfasst und berücksichtigt. Zudem werden bei der
Bearbeitung zunehmend gezielt Personen zur Zufrie-
denheit angesprochen und Rückmeldungen eingeholt
(„outbound“ Feedbacks).
Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster (AWM)
9 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit
Die AWM haben für die Entsorgung von Krankenhaus-
abfällen einen Vertrag mit der EGW Borken abge-
schlossen. Auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Ver-
einbarung zwischen der Stadt Münster und dem Kreis
Borken entsorgt die EGW die Mengen über eine ther-
mische Beseitigungsanlage. Eine Genehmigung der
Bezirksregierung Münster über die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung liegt vor (Akt.-Z.:31.1.6-Ms- 01/2007).
Die AWM streben zukünftig weitere öffentlich-rechtliche
Kooperationen an. Insbesondere für die Entsorgung im
Rahmen des neuen Entsorgungskonzeptes anfallenden
Outputströmen der ehemaligen MBRA sollen öffentlich-
rechtliche Kooperationen abgeschlossen werden
Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster (AWM)
10 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Allgemeines
Die Stadt Münster gilt als Oberzentrum des Münster-
landes. Die Münsteraner Wirtschaftsstruktur wird insbe-
sondere geprägt durch den hohen Anteil öffentlicher
und privater Dienstleistungsunternehmen und der öf-
fentlichen Verwaltung.
Die wohnberechtigte Bevölkerung lag 2015 bei 304.708
Einwohnern. 2014 lebten 300.267 Menschen in 163.752
Haushalten. Die durchschnittliche Anzahl von Personen
pro Haushalt lag statistisch somit bei 1,8 Personen.
Die Gesamtfläche der Stadt beträgt 303 km², daraus
resultiert eine Einwohnerdichte von 991 E/km². Münster
untergliedert sich in 45 Stadtteile, die in 6 Stadtbezirken
zusammengefasst werden (Mitte, West, Nord, Ost,
Südost und Hiltrup). Abbildung 1 zeigt die Stadtteile.
Abbildung 1: Stadtteile der Stadt Münster
Die Zahl der Erwerbstätigen lag im Jahr 2012 bei
208.700 Personen. Zu den Hauptwirtschaftszweigen
zählen das Dienstleistungsgewerbe mit 89 %, das pro-
duzierende Gewerbe mit 10 % und die Land- und
Forstwirtschaft und die Fischerei mit 1 %.
Im Laufe der Jahre 2010 bis 2015 nahm die Bevölke-
rung der Stadt Münster kontinuierlich zu. Den Bevölke-
rungsanstieg von 285.180 auf 304.708 Einwohner zeigt
Abbildung 2.
285.180
296.440 296.536 298.518 300.267 305.235
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Einwohner [-]
Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster 2010 bis 2015
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster 2010 bis
2015
Die Bevölkerungsprognose des Landes NRW zeigt
auch für die kommenden Jahre bis 2030 ein kontinuier-
liches Bevölkerungswachstum (Abbildung 3).
305.235 309.785
326.892
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
2015 2020 2030
Einwohner [-]
Bevölkerungsprognose für die Stadt Münster 2015 bis 2030
Abbildung 3: Bevölkerungsprognose für die Stadt Münster 2015 bis
2030
Beschreibung des Entso rgungsgebietes
(Stadt Münster)
11 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Im Folgenden werden die zentralen, insbesondere seit
dem letzten Abfallwirtschaftskonzept neuen rechtlichen
Grundlagen, die wesentlichen Einfluss auf die Aufga-
benerfüllung und die tägliche Arbeit der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster (AWM) haben, dargestellt.
Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht)
Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-
Verordnungen und -Richtlinien vorgegeben, die entwe-
der direkt oder nach Umsetzung in Bundesrecht das
deutsche Abfallrecht beeinflussen. Hier sind als Bei-
spiele zu nennen:
• Abfallrahmenrichtlinie
• Abfallverbringungsverordnung
• Deponierichtlinie/Abfallverbrennungsrichtlinie
• WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektro-
altgeräten)
• Europäischer Abfallkatalog.
Die größten Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht
hat die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).
Die Umsetzung u. a. folgender Punkte hatte bis zum
12.12.2010 zu erfolgen:
• Umstellung von der dreistufigen auf eine fünf-
stufige Abfallhierarchie
• Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
• Erweiterung der Herstellerverantwortung
• Gewährleistung der Entsorgungsautarkie
• Energieeffizienzkriterium für thermische Be-
handlung von Hausmüll (als energetische Ver-
wertung)
• Getrennte Erfassung von Papier, Metall, Glas
und Kunststoff bis 2015
• Förderung der Bioabfallsammlung.
Für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das
Recycling von Abfallmaterialien wie zumindest Papier,
Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten und ggf.
anderen Quellen, soweit die betreffenden Abfallströme
Haushaltsabfällen ähnlich sind, ist in der Abfallrahmen-
richtlinie eine EU-weite Quote von 50 Gewichtsprozent
bis 2020 festgelegt worden.
Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie machte eine
umfassende Novelle des KrW-/AbfG erforderlich.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das KrWG ist seit dem 01.06.2012 in Kraft und ver-
pflichtet im § 21 die örE Abfallwirtschaftskonzepte zu
erstellen. Die wesentlichen Änderungen mit Auswirkun-
gen auf dieses AWK werden nachfolgend dargestellt:
• Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und
Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierar-
chie
• Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfall-
vermeidungsprogramme
• Einführung einer flächendeckenden Getrennt-
sammlung von Bioabfällen (ab 2015)
• Einführung einer getrennten Sammlung von
Papier, Glas, Kunststoffen und Metall (ab 2015)
• Schaffung einer verordnungsrechtlichen Grund-
lage für die Einführung einer „Wertstofftonne“
• Ausgestaltung der dualen Entsorgungsverant-
wortung (insbesondere der „gewerblichen“
Sammlung von Wertstoffen aus Haushaltun-
gen).
Bei der „Wertstofftonne“ sind v. a. die Fragen der Orga-
nisations- und Finanzierungsverantwortung noch in der
Diskussion. Dazu wird das geplante neue Wertstoffge-
setz Regelungen festschreiben.
Für „gewerbliche Sammlungen“ – beispielsweise von
Alttextilien - wird eine Öffnung durch das KrWG ange-
strebt, allerdings nur, wenn es zu keiner Beeinträchti-
gung des Sammelsystems des örE kommt und das
Rechtliche Grundlagen
12 Abfallwirtschaftskonzept 2016
private Erfassungssystem „wesentlich leistungsfähiger“
ist.
Im KrWG wurde für Deutschland eine Quote für die
Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling
von Siedlungsabfällen bis 2020 von mindestens 65
Gewichtsprozent festgelegt.
Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
Das LAbfG Nordrhein-Westfalen vom 21.Juni 1988
verfolgt das Ziel, eine möglichst abfallarme Kreislauf-
wirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen
und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung
von Abfällen zu fördern. Im LAbfG werden die Anforde-
rungen des § 21 KrWG zur Erstellung von Abfallwirt-
schaftskonzepten konkretisiert. Die Erstellung und der
Umfang des AWK richtet sich insbesondere nach § 5a
LAbfG Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Inhalte
sind:
• Darstellung der getroffenen und geplanten
Maßnahmen zur Abfallvermeidung und
–verwertung, insbesondere für biogene Abfälle
• Angaben über Art, Menge und Verbleib der im
Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle. Hierbei
erfolgt eine getrennte Darstellung von Haus-
müll, Sperrmüll und Gewerbeabfällen
• Festlegung der Abfälle, die von der Entsor-
gungspflicht ausgeschlossen sind
• Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssi-
cherheit
• Angaben über zeitliche Abfolge, geschätzte
Bau- und Betriebskosten der notwendigen Ab-
fallentsorgungsanlagen
• eine Darstellung der notwendigen Kooperatio-
nen über das eigene Gebiet hinaus mit anderen
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und
der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verwirk-
lichung, sowie ihre zeitliche Abfolge.
Diese Inhalte sollen mit Angaben, Darstellungen und
Festlegungen zusammengestellt werden.
Die Novellierung des LAbfG im Hinblick auf das KrWG
steht noch aus.
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen
Die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne wird im § 31
KrWG i.V.m. LAbfG NW geregelt:
(1) Die Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanung en
aufeinander und untereinander abstimmen.
(2) Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind
die Gemeinden und Landkreise sowie ihre jeweili-
gen Zusammenschlüsse und die öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen.
(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ha ben
die von ihnen zu erstellenden und fortzuschreiben-
den Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzule-
gen.
(4) Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung
der Pläne und zu deren Verbindlicherklärung.
(5) Die Pläne sind mindestens alle sechs Jahre aus-
zuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.
Der landesweite AWP konkretisiert die im LAbfG und
KrWG genannten Anforderungen bezüglich der Entsor-
gung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öf-
fentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und setzt Rah-
menbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planun-
gen.
Der Abfallwirtschaftsplan für Nordrhein-Westfalen wird
derzeit neu aufgestellt. Der vorgelegte Entwurf wurde
nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens vom Kabi-
nett am 21.04.2015 verabschiedet und dem Landtag
zur Herstellung des Benehmens mit den betroffenen
Landtagsauschüssen zugeleitet. Am 31.08.15 erfolgte
Rechtliche Grundlagen
13 Abfallwirtschaftskonzept 2016
eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klima-
schutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz sowie des Ausschusses für Kommunal-
politik. Der AWP ist bislang nicht in Kraft gesetzt.
Mit dem AWP, in dem die Entsorgungssicherheit für die
behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle in Nordrhein-
Westfalen nachgewiesen wurde, sollen insbesondere
nachfolgende Ziele erreicht werden.
Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen,
sind im Lande selbst (Grundsatz der Autarkie) und
möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grund-
satz der Nähe) zu entsorgen. Als Instrumente zur Um-
setzung dieser Grundsätze werden Entsorgungsregio-
nen gebildet und es sollen vorrangig Kooperationen
und Vereinbarungen auf freiwilliger Basis eingegangen
werden.
Zum Ressourcen- und Klimaschutz sollen die Abfall-
vermeidung, die getrennte Erfassung und Verwertung
von Bio- und Grünabfällen und Wertstoffen sowie die
Minimierung bzw. Optimierung von Transporten beitra-
gen. Zur Intensivierung und Optimierung der getrennten
Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen
werden Leit- und Zielwerte auf der Ebene der örE defi-
niert und Verwertungswege empfohlen.
Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz (ElektroG)
Mit der Waste of Electrical and Electronic Equipment
(WEEE)-Novelle der EU und dem Referentenentwurf
des Bundes zum neuen ElektroG werden für Elektroalt-
geräte insbesondere folgende Punkte angesprochen:
• Berechnung der Sammelquote
• Reduzierung der Kategorien
• Umfang der Herstellerverantwortung
• Ausweitung der Erfassung von Kleingeräten
• Öffnung des Anwendungsbereiches
• Fristen bei Optierung (Eigenvermarktung).
In der Praxis der Erfassung spielen vor allem die The-
men Beraubung und Optierung sowie die Anzahl an
bereitzustellenden Sammelgruppen an den Übergabe-
stellen eine Rolle.
Die Punkte der WEEE-Novelle werden durch das Elekt-
roG in deutsches Recht umgesetzt. Das neue ElektroG
trat im Oktober 2015 in Kraft. Eine wesentliche Ände-
rung des ElektroG ist die Neustrukturierung der Sam-
melgruppen. Nach Ablauf von 4 Monaten nach Inkraft-
treten des ElektroG (24.10.2015) gelten übergangswei-
se 6 neue Sammelgruppen. Ab dem 01.12.2018 wer-
den die Sammelgruppen dann nochmals umstrukturiert.
Das neue ElektroG legt weiterhin fest, dass die Samm-
lung von Elektroaltgeräten (EAG) keine Erstbehandlung
darstellt.
Darüber hinaus muss der Handel künftig Elektroaltgerä-
te zurücknehmen, wenn die Verkaufsfläche für Elektro-
geräte größer als 400 m² ist. Diese Verpflichtung gilt
grundsätzlich beim Kauf eines Elektrogerätes (1:1-
Rücknahme) sowie für alle EAG mit einer Kantenlänge
< 25 cm (in haushaltsüblichen Mengen) unabhängig
davon, ob ein neues Elektrogerät erworben wird (1:0
Rücknahme). Beim Onlinehandel gelten die 400 m² für
die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte. Das
Gesetz regelt, dass der Handel bei der Rücknahme
nicht mit Annahmestellen des örE kooperieren darf.
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Gewerbeabfallverordnung befindet sich derzeit in
der Novellierung. Im November 2015 wurde ein Refe-
rentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht u. a. den Ausbau
und eine stringentere Getrennterfassung von einzelnen
Wertstofffraktionen beim Abfallerzeuger und eine Vor-
behandlungspflicht für gemischt erfasste gewerbliche
Siedlungsabfälle sowie Sortier ‐ und Recyclingquoten
vor.
Rechtliche Grundlagen
14 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Satzung über die Abfallvermeidung und Abfallent-
sorgung in der Stadt Münster (Abfallsatzung)
Die Aufgaben und Ziele der Stadt, die durch die Abfall-
wirtschaftsbetriebe Münster wahrgenommen werden,
beinhalten zum Beispiel:
• Förderung der Abfallvermeidung,
• Vorbereitung zur Wiederverwendung,
• Recycling und sonstige Verwertung,
• Beseitigung von Abfällen.
Hierzu zählen auch die dazu erforderlichen Maßnah-
men wie Abfallberatung, Sammlung, Transport und
Lagerung.
Abfälle, die im Anhang der derzeit gültigen Abfallsat-
zung vom 1. Januar 2016 nicht enthalten sind, sind von
der Entsorgung und Beseitigung ausgeschlossen.
Für Privathaushalte gilt ein Anschluss- und Benut-
zungszwang (ABZ) sowohl für Abfälle zur Verwertung,
als auch für Abfälle zur Beseitigung. Hierzu zählen auch
pflanzliche Abfälle aus Haus- und Kleingärten, sofern
keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Eine Ausnahme
für organisch kompostierbare Abfälle, die ansonsten der
Biotonne zugeführt werden ist möglich, wenn eine eige-
ne oder eigennutzbare unversiegelte Fläche von 25 m²
je Wohneinheit nachgewiesen werden kann. Papier und
Pappe können entweder über die Papiertonne oder am
Recyclinghof entsorgt werden. Bei gemeinnützigen oder
gewerblichen Sammlungen, die eine ordnungsgemäße
und schadlose Verwertung gewährleisten, entfällt der
Benutzungszwang ebenfalls. Für Grundstücke, die von
Unternehmen oder Institutionen genutzt werden, gilt der
Anschluss- und Benutzungszwang nur für Abfälle zur
Beseitigung.
Für Rest- und Bioabfall ist ein Mindestbehältervolumen
von 15 l/(E*W) vorgesehen. Bei Befreiung vom ABZ für
organische Abfälle ist eine Reduzierung auf weniger als
10 l/(E*W) ausgeschlossen. Für Unternehmen und Insti-
tutionen wird der Behälterbedarf durch Einwohner-
gleichwerte ermittelt. Hierbei wird je Einwohnergleich-
wert ein Mindestvolumen von 15 l/(E*W) zur Verfügung
gestellt. Die Einwohnergleichwerte werden nach § 8 der
Abfallwirtschaftssatzung festgestellt. In Einzelfällen sind
Nachbarschafts- oder Single-Tonnen möglich.
Wird ein Grundstück nur von einer Person bewohnt und
die vorhandene 35 Liter Rest- und/oder Bioabfalltonne
nur zur Hälfte befüllt, kann die Leistungsgebühr auf
Antrag um die Hälfte reduziert werden.
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster
Die derzeit gültige Abfallgebührensatzung der Stadt
Münster gilt seit dem 1. Januar 2016. Für die regelmä-
ßige Sammlung und den Transport, sowie die Annahme
werden Grund- und Leistungsgebühren erhoben.
Abbildung 4: Verteilung der Gebühren (Stand 2014)
Die Grundgebühren fallen je Nutzungseinheit an. Bei
Gemeinschaftswohnanlagen gelten je vier angefangene
Wohnheimplätze als eine Nutzungseinheit.
Rechtliche Grundlagen
15 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Bei Geschäftsräumen entspricht eine Nutzungseinheit
einer Fläche von 140 m², wobei für landwirtschaftliche
Betriebe Ausnahmen gelten.
Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem Volumen
der Abfallgefäße und der Anzahl der Leerungen.
Die Leistungsgebühren für die Rest- und Bioabfallab-
fuhr werden in Tabelle 1 dargestellt. Der 770 Liter MGB
wird nicht mehr neu aufgestellt. Erfolgt die Leerung der
Restabfallbehälter mehrmals wöchentlich, werden die
entsprechend mehrfachen Gebühren erhoben. Bei
Nachbarschaftstonnen werden die Leistungsgebühren
anteilig erhoben. Die Papiertonnen sind für private
Haushalte gebührenfrei.
Für Restabfallbehälter ist auf Antrag ein Abschlag von
20 % der Gebühr möglich, wenn die Behälter
ausschließlich für Siedlungsabfälle genutzt werden, die
nicht aus privaten Haushaltungen stammen.
Weitere Gebühren werden für den Transport von Groß-
behältern ab 660 Litern, zusätzliche Abfallsäcke für
Restabfall und Gartenabfälle sowie für die Nutzung von
Bio-Filterdeckel für Biotonnen oder ein Schwerkraft-
schloss zur Verriegelung der Abfallgefäße erhoben.
Tabelle 1: Grund- und Leistungsgebühren für Rest- und Bioabfallabfuhr 2015 in €/a
Volumen/
Leerung
Restabfall Bioabfall
wöchentlich 14-täglich wöchentlich
Grundgebühr: 36,00 Euro pro Jahr und Wohneinheit
35 Liter - 59,40 94,44
60 Liter - 102,00 162,00
90 Liter - 153,00 243,00
120 Liter - 204,00 324,00
240 Liter - 408,00 648,00
660 Liter 2.244,00 1.122,00
770 Liter 2.617,92 1.308,96
1.000 Liter - 1.699,92 2.700,00
1.100 Liter 3.739,92 1.869,96
2.000 Liter - 3.399,96 5.400,00
Unterflurcontainer
3 m³ - 5.100,00 8.100,00
4 m³ - 6.799,92 10.800,00
5 m³ - 8.499,96
Recht liche Grundlagen
16 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Abfälle sollten im Sinne des Umwelt- und Ressourcen-
schutzes am besten erst gar nicht entstehen. Ganz
vermeiden lassen sie sich jedoch nicht. Ein hoch diffe-
renziertes Erfassungs- und Sortiersystem sowie mo-
dernste Anlagentechnik sorgen dafür, dass die Abfälle
der Münsteranerinnen und Münsteraner umweltgerecht
verwertet bzw. entsorgt werden. Dabei gilt: Je besser
die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld trennen, desto
effektiver können die Verwertungsanlagen arbeiten und
entsprechend hohe Verwertungsquoten erzielen.
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit der AWM ist deshalb, die
Münsteraner über Möglichkeiten der Abfallvermeidung
sowie alle weiteren abfallrelevanten Fragestellungen zu
informieren und aufzuklären. Gleichzeitig sollen sie
motiviert werden, dieses Wissen im Alltag umzusetzen.
Denn nur wenn beide – Bürgerinnen und Bürger und
Entsorger – an einem Strang ziehen, können die best-
möglichen Ergebnisse in Sachen Abfallvermeidung und
umweltgerechter, effizienter Verwertung erzielt werden.
Der Öffentlichkeitsarbeit kommt deshalb im Abfallwirt-
schaftskonzept der Stadt Münster eine zentrale Rolle
zu.
Informationskanäle und -medien
Online- und Print-Informationen
Die AWM erreichen die Bürgerinnen und Bürger ziel-
gruppenorientiert über diverse Informationskanäle. Über
die Internetpräsenz www.awm.muenster.de erhalten sie
schnell und unkompliziert Zugang zum Leistungs- und
Serviceangebot der AWM, zu Entsorgungsterminen,
Abfallvermeidungstipps und tagesaktuellen Meldungen.
Alle AWM-Broschüren, Filme und Flyer stehen hier zum
Download bereit. Parallel dazu gibt es ein breites An-
gebot an Printmedien. Beispielhaft erwähnt seien hier
• der Entsorgungskalender mit den Abfuhrtermi-
nen für die Restabfall-, Bio-, Papiertonne, den
Gelben Sack und mit den Sperrgutterminen.
Außerdem sind hier zahlreiche Serviceseiten zu
unterschiedlichen Themen (z. B. richtige Ent-
sorgung von Elektroschrott, Herbstlaub, Win-
terdienst) enthalten. Der Entsorgungskalender
wird jährlich an alle Haushalte verteilt.
• das Journal für Nachhaltigkeit und Geschäfts-
entwicklung (erscheint jährlich)
• Flyer und Broschüren zu diversen Themen
(z. B. Abfalltrennung, Recyclinghöfe, Sperrgut)
Darüber hinaus betreiben die AWM intensive Pressear-
beit und informieren regelmäßig über die lokalen Medi-
en zu aktuellen abfallrelevanten Themen, ihren Produk-
ten und neuen Angeboten.
Kampagnen
Um die Themen „Abfallvermeidung“, „Abfalltrennung“
und „Stadtsauberkeit“ immer wieder in den Fokus der
Öffentlichkeit zu rücken, setzen die AWM seit vielen
Jahren sehr erfolgreich auf intensive Kampagnenarbeit.
Dabei geht es darum, die Bedeutung der AWM zum
Ausdruck zu bringen und gleichzeitig den Appell an die
Münsteraner zu senden: Jeder Einzelne kann dazu
beitragen, dass weniger Abfall entsteht und entstande-
ner Abfall durch sauberes Trennen im Vorfeld von den
AWM bestmöglich verwertet werden kann.
2014 ist dazu der zweite Teil der Kampagne „Das große
Ziel“ mit dem Slogan „101 saubere Lösungen für Müns-
ter“ gestartet. Anhand konkreter Beispiele wird hier das
breite Leistungsportfolio der AWM aufgezeigt. Gleich-
zeitig werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen,
diese Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.
Um ihre Aufmerksamkeit weiter auf diesen Aspekt zu
konzentrieren, werden ab 2016 bekannte Lokalgrößen
aus Münster im Rahmen dieser Kampagne für die AWM
sprechen. Im letzten Teil, voraussichtlich ab 2017, sol-
Abfallvermeidung und Abfallberatung
Öffentlichkeitsarbeit
Abfallvermeidung und Abfallberatung
Öffentlichkeitsarbeit
17 Abfallwirtschaftskonzept 2016
len dann Bürgerinnen und Bürger selbst berichten,
warum sie – insbesondere durch die Inanspruchnahme
der AWM-Angebote – viel für die Sauberkeit Münsters
und der Umwelt tun können.
Vorausgegangen waren den „101 saubere Lösungen
für Münster“ 2010 der erste Teil der Kampagne „Das
große Ziel“. Unter dem Titel „In jedem von uns steckt
ein Lokalheld, Umweltschützer und Erfinder“ wurden die
Leistungskraft der AWM für Münster, ihr Einsatz für den
Umweltschutz und ihre Innovationskraft verdeutlicht.
Von 2008 bis 2010 war das „Star-Waste“-Team in der
Mission „Münster ohne Müll“ unterwegs. Schwerpunkt-
thema war hier „Littering“, also das achtlose Wegwerfen
von Freizeitmüll.
Kundenservice
Der Kundenservice als „direkter Draht“ zu Bürgerinnen
und Bürgern ist ein Kommunikationskanal, der immer
stärker und effektiver zur Informationsweitergabe, zu
ausführlicher Beratung und zur Annahme von Be-
schwerden aber auch von Kundenanregungen genutzt
wird. Inhaltlich geht es dabei um die breite Themenpa-
lette der Abfalltrennung, Abfallentsorgung sowie Abfall-
vermeidung. Eine zeitgemäße Telefonsoftware ermög-
licht dabei die gute telefonische Erreichbarkeit. Rund
60.000 Anrufe werden so pro Jahr durch ein Team von
Abfallberaterinnen und Abfallberatern bearbeitet.
Über die Homepage gibt es die Möglichkeit, Rückrufe
für eine Beratung aus dem Kundenservice zu veranlas-
sen. Viele Anfragen erreichen den Kundenservice
schriftlich inzwischen zumeist per E-Mail.
Da die AWM-Homepage viele Informationen für Ratsu-
chende bereitstellt, die früher über den Kundenservice
abgerufen wurden, hat die Beratungstiefe der Anfragen
an den Kundenservice kontinuierlich zugenommen.
Als Reaktion auf die stärkere Nutzung elektronischer
Medien wurden die Angebote des Kundenservices früh-
zeitig im Vorfeld und damit zukunftsweisend ausgerich-
tet. So hat eine sukzessive Umorientierung auf eine
vermehrte Internet- und E-Mail-Nutzung stattgefunden.
Zu diesen Maßnahmen gehören eine intensivere Be-
antwortung von E-Mail-Anfragen, eine stärkere Out-
bound-Orientierung in der Beschwerde-Bearbeitung
und nicht zuletzt eine stärkere Ausrichtung zu intensive-
ren und längeren Beratungsgesprächen mit individueller
Zusendung von Informationsmaterialien per E-Mail.
Zudem findet gleichzeitig eine Implementierung der
Erfassung von Kundenwünschen statt.
Informationsstände und Aktionen
Um in der Öffentlichkeit Präsenz zu zeigen und im di-
rekten Face-to-Face-Kontakt mit den Münsteranern in
Aktion zu treten, sind die AWM bei öffentlichen Veran-
staltungen (z. B. Hafenfest, Münster Marathon, Mieter-
feste, Interkulturelles Fest etc.) mit Informations- und
Aktionsständen vertreten.
Themenschwerpunkt eines Aktionstages in der Innen-
stadt war 2015 zum Beispiel die richtige Entsorgung
von Elektroaltgeräten, Akkus und Batterien. Die AWM
sind Pilotkommune im so genannten G2-Kommuni-
kationsprojekt (Kooperationspartner: Deutscher Städte-
tag, Deutscher Landkreistag, Stiftung Elektroaltgeräte-
register, Verband Kommunaler Unternehmen, Gemein-
sames Rücknahmesystem). Ziel des Projekts ist es,
durch eine bundesweit einheitliche Kampagne die
Sammelquote zu erhöhen und für die fachgerechte
Entsorgung zu sensibilisieren.
Häufig kommen bei öffentlichen Events auch Walking-
Acts zum Einsatz. „Manfred Mehrwert“ („König der
Wertstoffe“) verdeutlicht Erwachsenen und Kindern
beispielsweise im Rahmen der Kampagne „101 sau-
Abfallvermeidung und Abfallberatung
Öffentlichkeitsarbeit
18 Abfallwirtschaftskonzept 2016
bere Lösungen“, wie leicht Abfallvermeidung und die
Wiederverwertung von Wertstoffen ist.
Die AWM nehmen regelmäßig an der „Europäischen
Woche der Abfallvermeidung“ teil. 2013 beispielsweise
mit der Aktion „Tausche Plastiktüte gegen Stoffbeutel“
in einem großen Einkaufscenter in Münster. Neben
Aufklärungsarbeit („Plastikmüll schadet der Umwelt“)
lag der Fokus darauf, durch die Verteilung von Stoff-
beuteln langlebige und nachhaltige Alternativen zur
Plastiktüte anzubieten. 2014 bewarben die AWM im
Rahmen dieser Aktionswoche ihre Wechselstuben und
den Online-Tausch-und Verschenkmarkt, 2015 steht
das Thema „Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ im
Vordergrund.
Abfallpädagogische Angebote
Die AWM-Abfallpädagogik hat das Ziel, Kindern, Ju-
gendlichen und Erwachsenen Wissen über abfall- und
umweltrelevante Themen erlebbar zu vermitteln. Für
Kitas und Schulen haben die AWM seit Jahren Spiele,
Bücher und Filmmaterial im Angebot, das zum kosten-
losen Verleih bereit steht. 2015 wurden diese Angebote
in Kooperation mit einer Agentur für Umweltbildung neu
konzipiert. Sie enthalten jetzt eigens für pädagogische
Fachkräfte erstellte Lehrmaterialien/Lerneinheiten zur
altersgerechten Vermittlung des Wissens und sind noch
stärker auf die münsterspezifischen Gegebenheiten
angepasst. In Form von so genannten „Abfallkoffern“
können Schulen und Kitas die Materialien ausleihen.
Bei Ferienprogrammen (z. B. Atlantis) sind die AWM
regelmäßig mit Aktionsspielen vertreten.
Durch Führungen über die Recyclinghöfe oder das Ent-
sorgungszentrum in Coerde bekommen Interessierte
die Möglichkeit zu einem Blick „hinter die Kulissen“. Die
AWM machen ihre Arbeit und die Hintergründe der
Abfallwirtschaft damit transparent. Eine Besichtigung
der Abfallbehandlungsanlagen verdeutlicht Besuchern
beispielsweise, dass sie durch die saubere Trennung
ihrer Abfälle maßgeblich zur effektiven Erfassung und
Wiederverwertung von Wertstoffen beitragen können.
Die AWM unterstützen das Projekt „Klimaschutz macht
Schule“ unter der Federführung von Amt 67. Insgesamt
sind 74 Schulen und 28 Kitas an dem Projekt beteiligt.
Nachdem in den vergangenen Jahren das Thema
Energie im Vordergrund stand, rückt nun wieder das
Thema Abfallvermeidung und Abfalltrennung in den
Fokus.
2015 fand zu diesen Themen ein Kita-Workshop für
Erzieherinnen und Erzieher statt. Des Weiteren werden
in Zusammenarbeit mit der Firma Gertec (Beauftragung
durch Amt 67) zwei Unterrichtseinheiten für die Primar-
stufe und Sekundarstufe erarbeitet.
Sauberes Münster
Mit der jährlichen Aktion „Sauberes Münster“ stärken
die AWM nachhaltig das Bewusstsein der Münsterane-
rinnen und Münsteraner für Stadtsaubereit und Um-
weltschutz. Kitas, Schulen, Vereine, Nachbarschaften,
Einzelpersonen und Familien – insgesamt pro Jahr rund
11.000 Teilnehmende – reinigen üblicherweise im März
und April Spielplätze, Parks, Schulhöfe, Grünstreifen
und Baumscheiben. Die AWM unterstützen das Groß-
reinemachen, indem sie jedes Mal tausende von Müll-
zangen, Abfallsäcken und Handschuhen zur Verfügung
stellen und die Logistik übernehmen.
Tag der offenen Tür
Alle fünf Jahre bietet die Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt einen
Tage der offenen Tür an. Hierbei besteht die Möglich-
keit hinter die Kulissen zu schauen. Der Tag der offe-
nen Tür zeigt u. a., was mit den Abfällen passiert, wie
Abfallvermeidung und Abfallberatung
Öffentlichkeitsarbeit
19 Abfallwirtschaftskonzept 2016
umweltschützend die AWM mit den gesammelten Stof-
fen umgehen und wie die hochmodernen Anlagen ei-
gentlich funktionieren.
Beispiele für Angebote zur Abfallvermeidung
Angebote, Tipps und Informationen zur Abfallvermei-
dung stellen die AWM über persönliche Beratung, Akti-
onen, Printmaterialien und über Ihren Internetauftritt zur
Verfügung. Konkrete Beispiele sind:
Wechselstuben
Vieles, was auf den Recyclinghöfen als Abfall entsorgt
werden soll, ist noch gut erhalten und funktionsfähig.
Unter dem Motto „Was der Eine nicht braucht, wird von
dem Anderen benötigt“ haben die AWM 2015 deshalb
ausrangierte Telefonzellen als „Wechselstuben“ auf
ihren Recyclinghöfen aufgestellt. Bürgerinnen und Bür-
ger haben damit die Möglichkeit, ausgedientes aber
noch gut erhaltenes Spielzeug, Bücher, CDs sowie
DVDs zu einem neuen Besitzer zu verhelfen bzw.
selbst nach Brauchbarem zu stöbern.
Online-Tausch- und Verschenkmarkt
Eine Telefonzelle bietet natürlich nur begrenzt Platz,
außerdem ist die Abgabe von Teilen mit Elektroan-
schluss aus Haftungsgründen ausgeschlossen. Wohin
aber dann mit großen, sperrigen Gegenständen oder
dem noch funktionierenden Toaster? Dafür gibt es seit
2014 unter www.awm-tauschmarkt.de die Möglichkeit,
online zu tauschen oder zu verschenken.
Zu gut für die Tonne – Münster is(s)t abfallarm
Die AWM haben 2015 gemeinsam mit dem Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die Initiative
„Zu gut für die Tonne – Münster is(s)t abfallarm“ ins
Leben gerufen und dazu u.a. das Portal
www.zugutfuerdietonne.muenster.de erstellt. Ziel der
Initiative ist es nicht nur, über die Möglichkeiten zur
Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu informieren
und zu einem entsprechenden Verhalten zu motivieren.
Die Initiative bündelt auch die Angebote der zahlreichen
lokalen Akteure in Münster, die sich mit diesem Thema
beschäftigen.
Ab fallvermeidung und Abfallberatung
Öffentlichkeitsarbeit
20 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Erfassungssysteme in der Stadt Münster
Hol- und Bringsysteme
Abbildung 5: Hoheitliche Erfassungssysteme in der Stadt Münster
21 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Holsysteme
Das Leistungsspektrum bei der Abfallsammlung um-
fasst folgende Holsysteme:
• Restabfall (35, 60, 90, 120, 240, 660, 770,
1.100, 2.500, 3.000, 5.000 und 7.000 Liter MGB
sowie Absetz-, Abroll- und Presscontainer), die
Abfuhr erfolgt in der Regel vierzehntäglich, so-
wie bei Gefäßen ab 660 l auch wöchentlich.
• Bioabfall (35, 60, 90, 120 und 240 l MGB grau
mit braunem Deckel), die Abfuhr erfolgt wö-
chentlich. Gegen eine Gebühr kann ein Biofil-
terdeckel zur Verfügung gestellt werden. Der
Anschlussgrad an die Biotonne beträgt derzeit
78 % der an die Restabfallabfuhr angeschlos-
senen Grundstücke.
• Altpapier (120, 240, 660, 770 und 1.100 Liter
MGB, grau mit blauem Deckel), die Abfuhr der
Altpapierbehälter erfolgt vierzehntäglich. Die
Anschlussquote beim Altpapier beträgt derzeit
91 % der an die Restabfallabfuhr angeschlos-
senen Grundstücke. Für gewerbliche Kunden
besteht zusätzlich die Möglichkeit, Altpapier
über Absetz-, Abroll- und Presscontainer in den
Größen 1,1 bis 34 m³ zu entsorgen.
• Leichtverpackungen (Gelbe Säcke, im Be-
darfsfall 1.100 l MGB), vierzehntäglich. Die Ab-
fuhr durch die AWM erfolgt (Vertragslaufzeit bis
31.12.2016) im Auftrag der Systemträger.
Die Abfuhr von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier er-
folgt in der Innenstadt mit Zweikammerfahrzeugen und
in den anderen Gebieten mit Einkammerfahrzeugen.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster bieten den Bürge-
rinnen und Bürgern bei der Regelabfuhr für Rest- und
Bioabfall sowie Altpapier einen „Full Service“ an, das
heißt, die Abfallgefäße werden auf dem Standplatz des
Grundstücks abgeholt und nach der Leerung zurückge-
stellt.
Bei Bedarf werden die Behälter auf Antrag auch zusätz-
lich zu den regulären Leerungen gebührenpflichtig ge-
leert.
Abfallsäcke für Restabfall (90 Liter) und Grünabfall
(75 Liter) können bei erhöhtem Abfallaufkommen an
verschiedenen Verkaufsstellen erworben werden. Die
Abfuhr der Restabfallsäcke erfolgt zusammen mit der
Restabfallabfuhr, die der Grünabfallsäcke zusammen
mit der Sperrgutabfuhr.
Weitere Serviceleistungen, die von AWM angeboten
werden, sind die Reinigung der Abfallgefäße sowie der
Tausch von Gefäßen.
Zudem wird seit 2014 die Bereitstellung von Unterflur-
containern für Hausverwaltungen angeboten. Die Unter-
flurcontainer werden für Restabfall, Bioabfall, Altpapier
und Verpackungsabfälle in den Größen von 1 bis 5 m³
angeboten.
Abbildung 6 zeigt die Abfallsammlung mit Unterflurcon-
tainern an einem neu errichteten Studentenwohnheim.
Abbildung 6: Abfallsammlung mit Unterflurcontainern an einem Stu-
dentenwohnheim
Die effizienten und barrierefreien Unterflurcontainer
haben einige Vorteile aufzuweisen. Ihr Einsatz in
Wohnanlagen und im Innenstadtbereich ermöglicht ein
Erfassungssysteme in der Stadt Münster
Hol- und Bringsysteme
22 Abfallwirtschaftskonzept 2016
großes Sammelvolumen auf oberirdisch kleinstem
Raum. Die niedrige Einwurfhöhe ist für Kinder, Roll-
stuhlfahrer und Senioren besonders gut erreichbar.
Durch optimale Sammelbedingungen werden Belästi-
gungen durch Geruch und Ungeziefer auch an heißen
Sommertagen verhindert. Die Nutzung der Unterflur-
container erhöht zudem die Hemmschwelle, die saube-
ren Stellplätze zu vermüllen.
Die Abfuhr von Sperrgut erfolgt flächendeckend einmal
pro Monat im gesamten Stadtgebiet durch eine Stra-
ßensammlung. Der jeweilige Abfuhrtermin kann dem
Entsorgungskalender entnommen, über das Abfalltele-
fon erfragt oder auf der Homepage online abgerufen
werden. Im Rahmen der Sperrgutabfuhr werden auch
Grünabfälle abgefahren. Die Grünabfälle müssen ent-
weder gebündelt (max. 1 m lang und 0,5 m Umfang)
oder in den Grünabfallsäcken (max. 20 Säcke pro
Grundstück und Abfuhr) bereitgestellt werden.
Die Abfuhr von großen Elektroaltgeräten erfolgt
schriftlich oder online auf Bestellung ohne zusätzliche
Gebühren. Die entsprechende Anmeldekarte befindet
sich im Entsorgungskalender bzw. die Online-
Anmeldung erfolgt über die Homepage der AWM. Die
Bürgerinnen und Bürger erhalten daraufhin einen Ter-
min. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit den
gebührenpflichtigen Abholservice zu nutzen, um die
großen Elektroaltgeräte direkt aus der Wohnung tragen
zu lassen. Kleingeräte sind grundsätzlich im Bringsys-
tem zu entsorgen.
Vollständig abgeschmückte Weihnachtsbäume wer-
den im Januar und Februar bei der Sperrgutabfuhr mit-
genommen.
Die Sammlung von überlassenen Abfällen anderer
Herkunftsbereiche erfolgt je nach Bedarf in Großbe-
hältern (1,1 bis 40 m³) entweder auf Abruf oder in ei-
nem festen Turnus.
Erfassungssysteme in der Stadt Münster
Hol- und Bringsysteme
23 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Bringsysteme
Die Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Münster
können an insgesamt elf Recyclinghöfen Abfälle aus
Privathaushalten anliefern.
• Recyclinghof Entsorgungszentrum,
Zum Heidehof 80,
Mo-Fr 8-19 Uhr, Sa 9.30-19 Uhr
• Recyclinghof Eulerstraße, Eulerstraße 8,
Mo-Fr 8.30-19 Uhr, Sa 9.30-19 Uhr
• Recyclinghof Hiltrup, Glasuritstraße 1a,
Mo 12-19 Uhr, Mi 8.30-13 Uhr, Fr 12-19 Uhr
• Recyclinghof Roxel, Nottulner Landweg 66,
Mo 12-19 Uhr, Do 12-19 Uhr
• Recyclinghof St. Mauritz,
Pleistermühlenweg 118, Mo 12-19 Uhr
• Recyclinghof Handorf, Lützowstraße 120,
Di 12-19 Uhr, 14 tägl. Freitags 12-18 Uhr
• Recyclinghof Wolbeck, Eschstraße 79,
Di 12-19 Uhr, Do 8.30-13 Uhr
• Recyclinghof Mecklenbeck,
An der Hansalinie 21, Mi 12-19 Uhr,
14 tägl. Freitags 12-18 Uhr
• Recyclinghof Gievenbeck, Bernings Kotten 9,
Di 12-19 Uhr, Do 12-19 Uhr
• Recyclinghof Nienberge, Waltruper Weg 3a,
Mi 8.30-13 Uhr, Fr 12-19 Uhr
• Recyclinghof Kinderhaus,
Von-Humboldt-Straße 50,
Di 12-19 Uhr, Do 8.30-13 Uhr
Abbildung 7: Karte mit Recyclinghofstandorten
In Tabelle 2 sind die Abfallfraktionen dargestellt, die an
den Recyclinghöfen angedient werden können. Dabei
können Anlieferer aus Münsteraner Privathaushalten an
allen Recyclinghöfen die meisten Fraktionen kostenlos
abgeben.
Erfassungssysteme in der Stadt Münster
Hol- und Bringsysteme
24 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Tabelle 2: Annahmekatalog der Recyclinghöfe
Altkleider Kleidung, Bettwäsche, Gürtel, Hüte, Handtücher, Krawatten, Schuhe
CDs Audio-CD, CD-ROM, Werbe-CDs
Elektrogeräte Computer, Fernseher, Kaffeemaschinen, Kühlschranke, Staubsauger, Toaster,
Waschmaschinen
Gartenabfälle Äste, Rasenschnitt, Strauchschnitt, Zweige
Glas Flaschen, Konservengläser, Marmeladengläser
Holz unbehandelt (A I-III) Möbelholz
Kabel Leitungskabel, Telefonkabel
Korken Echtkork z. B. von Pinnwänden, Flaschenkorken
Kunststoffe gemischte Hartkunststoffe z. B. Gartenmö bel
Metalle Eisengitter, Fahrradkörbe, Fahrräder, Wäscheständer, Wasserhähne, Töpfe
Papier/Pappe Kartons, Papierverpackungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Zeitungen
Problemabfälle
(außer RC Kinderhaus)
Autobatterien, Altöl, ölverschmutzte Lappen und Behälter, Batterien,
Chemikalien, Energiesparlampen, Farben, Holzschutzmittel, Knopfzellen, Lacke,
Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, PU-
Schäume, Reinigungsmittel, Säuren, Spraydosen
Restabfall Tapetenreste, Teppichreste, Hausmüll
Sperrgut z. B. Matratzen, Möbelstücke
Styropor Styroporchips, -formteile, -verpackungen
Verpackungen Aluminiumfolien, Joghurtbecher, Kaffeeverpackungen, Konservendosen,
Kunststofftüten, Margarinebecher
Bauschutt Beton, Kalksteine, Mörtel, Naturwerksteine, Ziegel
Papier datengeschützt
Flachglas Fensterglas, Glasscheiben, Spiegel
Holz behandelt (A IV) Fenster, Gartenmöbel, Gartenholz, Brandholz, Bahnschwellen
Asbesthaltige Abfälle Mineralfaserabfälle
Baumischabfälle Bauteile, Bauschutt, Fensterrahmen, Toilettenschüsseln, Waschbecken,
asbesthaltige Abfälle
Gartenabfälle
(Kompostierungsanlage) Stammholz und Wurzeln, Strauchschnitt > 1,5 m
Recyclinghof Entsorgungszentrum und Recyclinghof Eulerstraße
Annahmekatalog der Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum
Erfassungssysteme in der Stadt Münster
Hol- und Bringsysteme
25 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Grünabfälle können an allen Recyclinghöfen kostenlos
abgegeben werden. Größere Grünabfallmengen,
Stammholz, Wurzeln und Strauchschnitt über 1,50 m
können nur am Entsorgungszentrum abgegeben wer-
den.
Die Abgabe von Sperrgut (alle Gegenstände aus
Haushalten, die bei der Sperrgutabfuhr auch mitge-
nommen werden), unbehandeltem Holz (A I-III) ,
Elektroaltgeräten (kleinere und größere) und Metallen
ist an den Recyclinghöfen kostenlos. Für die Abgabe
von Elektrokleingeräten sind im Stadtgebiet Münster
zusätzlich insgesamt 44 Depotcontainer aufgestellt.
Die AWM erfasst Altbatterien über die Recyclinghöfe
und über städtische Einrichtungen. Die Altbatterien
werden hier nach Bedarf abgeholt. Die von den Herstel-
lern gegründete Stiftung Gemeinsames Rücknahme
System (GRS) gewährleistet eine deutschlandweit ein-
heitliche und flächendeckende Rücknahme verbrauch-
ter Batterien und übernimmt dabei auch die von AWM
gesammelten Mengen.
Problemabfälle aus Haushalten können in haushalts-
üblichen Mengen an allen Recyclinghöfen abgegeben
werden (mit Ausnahme des Recyclinghofes Kinder-
haus).
Die Sammlung von Altglas und Alttextilien erfolgt über
Depotcontainer, die im gesamten Stadtgebiet aufge-
stellt sind. Für die farbgetrennte Sammlung von Altglas
stehen an über 300 Stellplätzen Depotcontainer zur
Verfügung. Die Sammlung von Alttextilien erfolgt in
Zusammenarbeit zwischen den AWM und karitativen
Einrichtungen. Hierfür sind an über 80 Stellplätzen De-
potcontainer im Stadtgebiet aufgestellt.
Zudem besteht die Möglichkeit Alttextilien an Kleider-
kammern oder Secondhand-Läden zu geben. Altglas
und Alttextilien können auch an den Recyclinghöfen
abgegeben werden.
Seit 2012 werden auf den Recyclinghöfen Eulerstraße
und Entsorgungszentrum Hartkunststoffe erfasst. Seit
Mitte des Jahres 2015 können die Kunststoffe auch an
den übrigen Recyclinghöfen abgegeben werden.
Gemeinsam mit dem Zweiradhandel initiierte die AWM
ein Erfassungssystem für gebrauchte Schläuche und
Reifen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und Rollstüh-
len. Derzeit beteiligen sich 36 Zweiradhändler am Ent-
sorgungssystem Zweiradreifen. Sie nehmen Reifen und
Schläuche an und bringen sie zu den Recyclinghöfen.
Die AWM lassen diese über einen Altreifenhändler ver-
werten.
Kork , CDs und Tonerkartuschen werden ebenfalls
auf den Recyclinghöfen angenommen.
Asbest , Bauschutt , Bau- und Renovierungsabfälle ,
behandeltes Holz (A IV) und Restabfälle können kos-
tenpflichtig am Entsorgungszentrum abgegeben wer-
den. Am Recyclinghof Eulerstraße können ebenfalls
Kleinmengen an Bauschutt abgegeben werden, sowie
behandeltes Holz (A IV). An beiden Standorten können
auch Flachglas und datengeschütztes Papier abgege-
ben werden.
Anlieferer aus Gewerbebetrieben können die genann-
ten Abfälle und Wertstoffe am Recyclinghof Entsor-
gungszentrum gebührenpflichtig abgeben.
Neben den Abgabemöglichkeiten von Abfällen und
Wertstoffen können über die Recyclinghöfe kosten-
pflichtig Kompost, Blumenerde und Streugranulat bezo-
gen werden. Am Entsorgungszentrum findet zudem der
Verkauf von Holzhäcksel, Rindenmulch und Bioboden
statt. Darüber hinaus werden alle Abfallsäcke auf den
Recyclinghöfen ausgegeben.
Erfassungssysteme in der Stadt Münster
Hol- und Bringsysteme
26 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Sonstige Erfassungssysteme
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben zur Ver-
besserung des Stadtbildes und der Stadtsauberkeit an
verschiedenen Stellen in Münster Unterflurcontainer im
Austausch gegen die in Einhausungen stehenden Pa-
pierkörbe installiert (z. B. am Aasee).
Zudem wurden an verschiedenen Stellen im Stadtge-
biet „Big Bellys“ installiert. Die neuen Big Bellys müssen
dank der integrierten Presse nicht zweimal am Tag
sondern nur drei- bis viermal pro Woche geleert wer-
den. Durch das größere Volumen ersetzen sie durch-
schnittlich drei der bisherigen Abfallbehälter.
Abbildung 8: Big Bellys in der Einkaufszone
Erfassungssysteme in der Stadt Münster
Hol- und Bringsysteme
27 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Bioabfall
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die Bioabfallmenge war von 2010 bis 2015 zwischen
15.923 t/a und 16.585 t/a. In 2015 lag die spezifische
Menge bei 52 kg/(E*a).
Verwertung
Die Verwertung und Behandlung der Bioabfallmengen
erfolgt bis zum 31.12.2016 in der Bioabfallvergärungs-
anlage im Entsorgungszentrum Münster (EZM).
Entwicklung bis 2025
Auf Grund der guten Erfahrung soll an der separaten
Erfassung der Bioabfälle festgehalten werden. Zusam-
men mit den Grünabfällen werden bereits 132 kg/(E*a)
an organischen Abfällen getrennt erfasst. Künftig wird
von einer weiteren leichten Steigerung der Bioabfall-
mengen ausgegangen.
Ab dem 01.01.2017 werden die in Münster erfassten
Bioabfälle in der umgebauten Behandlungsanlage für
Bio- und Grünabfälle (vormals MBRA Münster) durch
die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster behandelt.
Grünabfälle (inkl. Gewerbe)
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die Grünabfallmengen lagen von 2010 bis 2015 zwi-
schen 22.175 t/a und 25.194 t/a. Die Schwankungen
sind u. a. auf die herrschenden Witterungsbedingungen
und außergewöhnlichen Wetterereignisse insbeson-
dere in 2014 zurückzuführen. In 2015 lag die spezifi-
sche Grünabfallmenge bei 80 kg/(E*a).
Verwertung
Für die Behandlung der in Münster erfassten Grünabfäl-
le betreiben die AWM am Standort Zum Heidehof 83
eine Grünabfallkompostierungsanlage. In dieser Anlage
werden die Grünabfälle gemeinsam mit dem Gärrück-
stand der Bioabfallvergärungsanlage zu hochwertigem,
gütegesichertem Kompost verarbeitet. Anschließend
erfolgt die Vermarktung des Kompostes.
Entwicklung bis 2025
Aufgrund der guten Erfahrung mit der getrennten Erfas-
sung der Grünabfälle sind keine Änderungen an den
bestehenden Erfassungswegen geplant. Auch bei den
Grünabfällen wird mit einem leichten Anstieg der Men-
ge gerechnet. Ab dem 01.01.2017 werden die Grünab-
fälle aus Münster in der umgebauten Behandlungsanla-
ge für Bio- und Grünabfälle (vormals MBRA Münster)
durch die AWM behandelt.
Wertstoff - und Abfallmengen
Jahre 2009 - 2014
Abbildung 9: Entwicklung der Bioabfallmengen von 2010 bis 2015
Wertstoff - und Abfallmengen
Jahre 2010 - 2015
Abbildung 10: Entwicklung der Grünabfallmengen 2010 bis 2015
28 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Altpapier (inkl. Gewerbe)
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die erfasste Altpapiermenge aus Haushalten schwank-
te im Zeitraum von 2010 bis 2015 zwischen 24.655 t/a
und 27.331 t/a. Im Jahr 2015 lag die spezifische Altpa-
piermenge in der Stadt Münster bei 81 kg/(E*a).
Verwertung
Das erfasste Altpapier wird derzeit an zwei Standorten
von einer ortsansässigen Firma angenommen, umge-
schlagen und einer weitergehenden stofflichen Verwer-
tung zugeführt.
Entwicklung bis 2025
Die blaue Altpapiertonne wird von der Bevölkerung der
Stadt Münster sehr gut angenommen. Es ist daher auch
nicht beabsichtigt, das Erfassungssystem vor dem Hin-
tergrund der aktuellen Rahmenbedingungen zu ändern.
Eine Steigerung der erfassten spezifischen Menge ist in
den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
Altglas
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Seit 2010 schwankt die durch die Systemträger erfasste
Altglasmenge zwischen 6.379 t/a und 7.783 t/a. Im Jahr
2015 lag die spezifische Altglasmenge bei 26 kg/(E*a).
Verwertung
Die Verwertung des in Münster getrennt erfassten Alt-
glases erfolgt über ein durch die Systemträger beauf-
tragtes Unternehmen. In einer Aufbereitungsanlage
werden die Mengen gebrochen, gesiebt und von
Fremdstoffen befreit. Anschließend erfolgt die Wieder-
verwertung in einer Glashütte.
Entwicklung bis 2025
Der beschriebene Erfassungsweg wird fortgeführt. Es
wird von keiner Veränderung der spezifischen Menge
ausgegangen.
Wertstoff- und Abfallmengen
Jahre 2002 - 2007
Wertstoff- und Abfallmengen
Jahre 2002 - 2006
Abbildung 11: Entwicklung der Altpapiermengen von 2010 bis 2015
Wertstoff - und Abfall mengen
Jahre 2010 - 2015
Abbildung 12: Entwicklung der Altglasmengen 2010 bis 2015
29 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Leichtverpackungen (LVP )
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die LVP-Menge veränderte sich zwischen den Jahren
2010 und 2015 kaum und lag zwischen 9.274 t/a und
9.571 t/a. Im Jahr 2015 betrug die spezifische Menge
31 kg/(E*a).
Verwertung
Die erfassten Leichtverpackungen werden in Münster
am Standort Zum Heidehof 52 umgeschlagen und zur
weiteren Aufbereitung den Vertragspartnern (Sortierern)
der dualen Systeme übergeben.
Entwicklung bis 2025
Es ist geplant, in der Stadt Münster eine Wertstofftonne
einzuführen. Die Einführung einer Wertstofftonne lässt
einen Anstieg der getrennt erfassten stoffgleichen
Nichtverpackungen um ca. 7 kg/(E*a) erwarten.
Altmetall
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die Metallmenge ging von 2010 mit 1.575 t/a bis 2015
auf 1.020 t/a bzw. 3 kg/(E*a) kontinuierlich zurück.
Verwertung
Mit der Verwertung der getrennt erfassten Altmetalle
haben die AWM ein ortsansässiges Unternehmen der
Metall- und Recyclingbranche in Münster beauftragt.
Entwicklung bis 2025
Es wird von einer Stagnation der heutigen spezifischen
Menge ausgegangen.
Abbildung 13: Entwicklung der LVP-Mengen 2010 bis 2015 Abbildung 14: Entwicklung der Altmetallmengen 2010 bis 2015
Wertstoff - und Abfallmengen
Jahre 2010 - 2015
30 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Hartkunststoffe
0
50
100
150
200
250
2012 2013 2014 2015
t
Hartkunststoffe werden seit 2012 auf den Recyclinghö-
fen Eulerstraße und Entsorgungszentrum getrennt er-
fasst. In den ersten beiden Jahren stieg die erfasste
Menge von 180 t/a auf 231 t/a an, in 2015 lag die Men-
ge bei 157 t/a bzw. 1 kg/(E*a).
Verwertung
Die Aufbereitung und Verwertung der erfassten Hart-
kunststoffe erfolgt durch ein von Seiten der AWM be-
auftragtes Unternehmen. Die Verwertung erfolgt über-
wiegend stofflich.
Entwicklung bis 2025
Die getrennte Erfassung der Hartkunststoffe an den
Recyclinghöfen wurde ausgebaut und ist seit Mitte 2015
an allen Recyclinghöfen eingerichtet. Dieses lässt einen
Anstieg der Menge um ca. 1 kg/(E*a) erwarten.
Altholz (inkl. Gewerbe)
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
unbehandeltes Altholz (I-III) behandeltes Altholz (IV)
Die Menge des an Recyclinghöfen erfassten Altholzes I
bis IV unterlag in den Jahren zwischen 2010 und 2013
leichten Schwankungen. Im Jahr 2014 stieg die erfasste
Menge auf 5.264 t/a an. Der Anstieg ist weniger stark
als beim Sperrmüll, hängt aber auch mit dem Starkre-
genereignis 2014 in Münster zusammen. 2015 betrug
die erfasste Altholzmenge insgesamt 4.753 t/a bzw.
15 kg/(E*a). Die Menge des angelieferten behandelten
Altholzes (Kategorie IV) lag zwischen 2010 und 2015
auf einem relativ konstanten Niveau (im Mittel 364 t/a).
Verwertung
Die Aufbereitung und Verwertung der erfassten Althöl-
zer erfolgt durch ein von Seiten der AWM beauftragtes
Unternehmen. Die Verwertung erfolgt stofflich und
energetisch.
Entwicklung bis 2025
An der getrennten Erfassung und Einsammlung von
Althölzern über die Recyclinghöfe soll festgehalten
werden. Nachdem die Menge in 2015 nach dem An-
stieg in 2014 in etwa wieder auf das Niveau des Vorjah-
res abgesunken ist, wird von keiner weiteren Verände-
rung ausgegangen.
Wertstoff - und Abfallmengen
Jahre 2010 - 2015
Abbildung 16: Entwicklung der Altholzmengen 2010 bis 2015 Abbildung 15: Entwicklung der Hartkunststoffmengen 2012 bis 2015
31 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Alttextilien
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Seit 2010 liegt die Menge der getrennt erfassten Alttex-
tilien mit leichten Schwankungen im Bereich von etwa
1.100 t/a bzw. 4 kg/(E*a).
Verwertung
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster arbeiten bei der
Sammlung und Verwertung von Alttextilien mit den in
Münster tätigen karitativen Verbänden zusammen. Bei
der Vermarktung und Verwertung der Alttextilien, die
den karitativen Verbänden obliegt, werden die Kriterien
des Dachverbandes FairWertung eingehalten, sowie
die abfallrechtlichen Voraussetzungen einer ordnungs-
gemäßen und schadlosen Verwertung erfüllt.
Der Verwertungserlös steht den Hilfsorganisationen für
ihre karitative Arbeit zur Verfügung
Entwicklung bis 2025
Um das bestehende System, die Zusammenarbeit zwi-
schen den AWM und karitativen Verbänden, gegenüber
gewerblichen Sammlungen zu behaupten und um ille-
gale Sammlungen zu vermeiden, wird das System
durch die Aufstellung weiterer Container ausgeweitet
und offensiv beworben. Dadurch kann die spezifische
Menge in den kommenden Jahren konstant gehalten
werden.
Restabfall aus Haushaltungen
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die erfasste Restabfallmenge aus Haushaltungen in-
klusive der Anlieferungen an den Recyclinghöfen liegt
in den vergangenen Jahren, mit Ausnahme der durch
das Starkregenereignis erhöhten Menge in 2014 (vgl.
Sperrmüll) zwischen etwa 42.400 t/a und 43.500 t/a. In
2015 betrug die spezifische Menge 143 kg/(E*a).
Entsorgung
Die Behandlung der anfallenden Restabfälle erfolgt im
mechanischen Teil der MBRA. Die Entsorgung und
weitere Aufbereitung der Outputströme erfolgt durch
externe Verwerter/Entsorger.
Entwicklung bis 2025
Durch eine verstärkte Wertstoffabschöpfung sinkt die
spezifische Restabfallmenge in den kommenden Jah-
ren. Aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungsanstie-
ges wird die absolute Restabfallmenge zunehmen (vgl.
Abfallmengenprognose)
Abbildung 17: Entwicklung der Alttextilmengen 2010 bis 2015 Abbildung 18: Entwicklung der Restabfallmengen 2010 bis 2015
Wertstoff - und Abfallmengen
Jahre 2010 – 2015
32 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Sperrmüll
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die erfasste Sperrmüllmenge ist in der Stadt Münster
von 2010 bis 2013 von 6.353 t/a auf 5.995 t/a bzw. ca.
20 kg/(E*a) zurückgegangen. Die außergewöhnlich
hohe Sperrmüllmenge im Jahr 2014 von 14.213 t/a ist
auf ein Starkregenereignis zurückzuführen, bei dem
viele Häuser und Wohnungen überflutet wurden. 2015
sank die Sperrmüllmenge erwartungsgemäß wieder auf
6.876 t/a bzw. 23 kg/(E*a).
Verwertung/Entsorgung
Die Behandlung der im Rahmen der Sperrabfallsamm-
lung getrennt erfassten Sperrmüllmengen erfolgt im
mechanischen Teil der MBRA erfolgen. Die Entsorgung
und weitere Aufbereitung der Outputströme erfolgt
durch externe Verwerter/Entsorger.
Entwicklung bis 2025
Die AWM beabsichtigen grundsätzlich an dem System
der Sperrmüll- und Wertstoffabfuhr festzuhalten. Es ist
davon auszugehen, dass die Sperrmüllmenge in den
nächsten Jahren wieder auf das Niveau der Vorjahre
zurückgeht. Zudem wird durch eine verstärkte Wert-
stoffabschöpfung ein Rückgang der spezifischen Men-
ge erreicht.
Gewerbe- und Baustellenabfälle
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die Menge der Gewerbe- und Baustellenabfälle (ohne
Boden- und Bauschuttmengen) lag zwischen 2010
(12.808 t/a) und 2013 (13.479 t/a) auf einem relativ
konstanten Niveau. 2014 und 2015 sind die Mengen auf
10.985 t/a bzw. 7.082 t/a gesunken. Die Gewerbebe-
triebe sind nicht verpflichtet, den Abfallwirtschaftsbe-
trieben Münster ihren Abfall anzudienen. Das Mengen-
aufkommen der Baustellenabfälle ist u. a. maßgeblich
von der jeweiligen Bautätigkeit in einem Jahr und damit
von der gesamtwirtschaftlichen Situation abhängig.
Entsorgung
Die Behandlung der den AWM angedienten Gewerbe-
und Baustellenabfällen erfolgt analog zum Restabfall
und Sperrmüll nur im mechanischen Teil der MBRA mit
externer Verwertung/Entsorgung der Outputströme.
Entwicklung bis 2025
Eine Prognose der Abfallmengen in den nächsten Jah-
ren ist aus den genannten Gründen nicht möglich.
Wertstoff - und Abfallmengen
Jahre 2009 - 2014
Wertstoff - und A bfallmengen
Jahre 2009 - 2014
Abbildung 20: Entwicklung der Gewerbe- und Baustellenabfallmen-
gen 2010 bis 2015
Wer tstoff - und Abfallmengen
Jahre 2010 - 2015
Abbildung 19: Entwicklung der Sperrmüllmengen 2010 bis 2015
33 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Krankenhausabfälle
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Seit 2010 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Kranken-
hausabfälle zu verzeichnen. Im Jahr 2015 lag die er-
fasste Menge bei 3.771 t/a.
Entsorgung
Auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Borken
entsorgt die EGW die Mengen an überlassenen Kran-
kenhausabfällen über eine thermische Beseitigungsan-
lage.
Entwicklung bis 2025
Die AWM beabsichtigen an der bestehenden Koopera-
tion mit dem Kreis Borken/EGW festzuhalten.
Straßenkehricht
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t
Die durch die Reinigung von Straßen, Rinnsteinen und
Radwegen erfasste Straßenkehrichtmenge unterlag
zwischen den Jahren 2010 bis 2015 Schwankungen
(von 4.699 t/a bis 5.863 t/a). Es werden jährlich ca.
1,5 Mio. Kehrmeter gesäubert.
Entsorgung
Die im Stadtgebiet der Stadt Münster durch die Stra-
ßenreinigung erfassten Mengen werden extern entsorgt
bzw. aufbereitet.
Entwicklung bis 2025
Die AWM beabsichtigt den bestehenden Entsorgungs-
weg beizubehalten.
Wertstoff- und Abfallmengen
Jahre 2002 - 2006
Wertstoff - und Abfallmengen
Jahre 2010 - 2015
Abbildung 21: Entwicklung der Mengen von Krankenhausabfällen
von 2010 bis 2015
Abbildung 22: Entwicklung der Straßenkehrichtmengen 2010 bis
2015
34 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Abfallmengenentwicklung
Die Abfallmengenentwicklung für die Jahre 2010 – 2015
ist in der folgenden Tabelle detailliert dargestellt. Dabei
zeigt sich, dass sich die aus den privaten Haushaltun-
gen stammenden Abfälle in den vergangenen 5 Jahren
nicht wesentlich geändert haben.
Die erfasste Wertstoffmenge unterlag im Zeitraum 2010
bis 2015 leichten Schwankungen, die im üblichen Rah-
men lagen.
Die Gesamtabfallmenge aus Haushalten ist in der Stadt
Münster seit 2010 tendenziell rückläufig. Im Jahr 2014
gab es auf Grund eines Starkregenereignisses einen
außergewöhnlichen Anstieg bei den Sperrmüll- und
Holzmengen. Dieses wirkte sich auch auf die Restab-
fallmenge aus. Die insgesamt positive rückläufige Ent-
wicklung kann auf zunehmende Maßnahmen zur Ab-
fallvermeidung und Wiederverwendung, auf Material-
einsparung und andere Effekte zurück zu führen sein.
Beim Vergleich mit der Abfallmengenprognose aus dem
vorherigen Abfallwirtschaftskonzept bis 2012 zeigt sich,
dass die prognostizierte Restabfall- und Sperrmüllmen-
ge im Jahr 2012 unterschritten wurde und insbesondere
bei den Bio- und Grünabfällen eine gegenüber der da-
maligen Prognose deutlichere Steigerung erreicht wer-
den konnte.
Tabelle 3: Entwicklung der Abfallmengen 2010 bis 2015
2010 2011 2012 2013 2014 2015
t/a t/a t/a t/a t/a t/a
Restabfall 43.533 44.386 42.430 42.368 45.548 43.444
Sperrmüll 6.353 6.282 6.164 5.995 14.213 6.876
Straßenkehricht 5.500 5.863 4.699 5.361 5.016 4.953
Gewerbe- und Baustellenabfälle 12.808 12.590 13.626 13.479 10.985 7.082
Problemabfälle 325 336 337 315 378 323
Krankenhausabfälle 3.143 3.132 3.190 3.440 3.581 3.771
Bioabfälle 16.585 16.546 16.162 16.174 16.439 15.923
Grünabfälle 22.248 22.649 23.122 22.175 25.194 24.435
Altpapier 26.466 27.331 25.801 24.948 26.273 24.655
Leichtverpackungen 9.468 9.399 9.364 9.274 9.539 9.571
Altglas 6.379 6.826 6.468 7.363 7.301 7.783
Alttextilien 1.064 1.097 1.040 1.054 1.124 1.172
Altmetall 1.575 1.488 1.387 1.268 1.072 1.020
unbehandeltes Altholz (I-III) 4.403 4.073 3.843 3.837 4.918 4.344
behandeltes Altholz (IV) 374 342 346 365 346 409
Elektroaltgeräte 2.073 2.030 1.909 2.119 2.742 2.389
Hartkunststoffe 180 231 208 157
Summe 162.298 164.369 160.067 159.765 174.877 158.307
Gesamtaufkommen der Abfallmengen
Stadt Münster 2010 - 2015
35 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster fühlen sich der
Nachhaltigkeit verpflichtet und dokumentieren ihr
nachhaltiges Handeln in ökonomischer, ökologischer
und sozialer Hinsicht seit dem Jahr 2010 in einem
Nachhaltigkeitsbericht.
Im Rahmen dieses Abfallwirtschaftskonzeptes wird im
Folgenden dargestellt, mit welchen Maßnahmen die
AWM einen hohen Beitrag zum Klima- und Ressour-
censchutz leisten.
In Münster werden ca. 80 % aller Abfälle einer Ver-
wertung zugeführt.
Durch den Einsatz neuer Heiz- und Regeltechnik in
der Firmenzentrale wird weniger Energie verbraucht
als bisher. Außerdem sorgt eine Solaranlage für war -
mes Brauchwasser, für die Belüftung wurde ein
Kreuzstrom-Wärmetauscher eingebaut.
Rund 13,5 % des Stromverbrauchs der AWM werden
durch die größte Fotovoltaikanlage der Stadt und au s
der effizienten Nutzung von Deponie-, Bio- und Klär -
gas gewonnen. Die AWM haben Ende 2014 ein neu-
es Blockheizkraftwerk auf dem Gelände des Entsor-
gungszentrums Münster in Betrieb genommen. Mittels
Kraft-Wärme-Kopplung werden dort Deponie-, Bio-
und Klärgas verwertet und in Strom und Wärme um-
gewandelt. Die installierte elektrische Gesamtleist ung
der Anlage beträgt 3,2 MW. Die Wärme wird größten-
teils in der Hauptkläranlage und der Bioabfallvergä -
rungsanlage genutzt. Rund 37 % des erzeugten
Stromes werden voraussichtlich als Überschussstrom
in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Dur ch
das BHKW werden jährlich rd. 150.000 MWh/a Strom
und 144.000 MWh/a Wärme erzeugt. Die Fotovoltaik-
anlage auf dem Südhang der rekultivierten Deponie I I
in Coerde produziert jährlich rd. 1.000 MWh Strom,
mit diesem erzeugten Strom können rd. 280 Haushal-
te in Münster versorgt werden.
Im Jahr 2012 wurden durch verschiedene abfallwirt-
schaftliche Maßnahmen der AWM rund 79.000 Ton-
nen CO
2 eingespart. Insbesondere die auf S. 42 ge-
nannten Optimierungsszenarien haben mit den durch-
geführten Maßnahmen in den Bereichen Restabfall,
Straßenkehricht, Leichtverpackungen sowie Bio- und
Grünabfälle ein weiteres relevantes Reduktionspoten -
zial von knapp 11.000 t CO
2.
Die AWM legen Wert darauf, den Materialienver-
brauch z. B. in der Verwaltung zu reduzieren. Außer -
dem wird Recyclingpapier eingesetzt, da dadurch in
erheblichem Umfang natürliche Ressourcen geschützt
werden können. Die Gartenabfallsäcke und Restab-
fallsäcke der AWM werden aus Recycling-Kunst-
stoffen hergestellt. Seit 2012 wird das Waschwasser
für die Fahrzeugwäsche wiederaufbereitet, um die
Trinkwassernutzung zu reduzieren. Bei der täglichen
Reinigung von etwa 45 Fahrzeugen kommen jährlich
an die 9 Millionen Liter Wasser zusammen, die aus
gesäubertem Waschwasser stammen.
Seit Anfang 2016 betanken die AWM die Großkehr-
maschinen für die Reinigung der Straßen nicht mehr
mit wertvollem Trinkwasser, sondern mit Zisternen-
wasser. Möglich macht das die neue Regenwas-
sernutzungsanlage, in der Regenwasser von be-
triebseigenen Dachflächen aufgefangen und gespei-
chert wird. Für die Befüllung der Kehrmaschinen wur-
den bisher 7.000.000 Liter Trinkwasser pro Jahr be-
nötigt. Ein Teil davon kann nun durch Regenwasser
ersetzt werden. So konnten durch die neue Anlage bis
jetzt schon 130.000 l Trinkwasser eingespart werden.
Damit ist ein weiterer Baustein einer nachhaltigen und
ressourcenschonenden Abfallwirtschaft erreicht.
Die Abdichtung der alten Deponie sowie deren Rekul-
tivierung tragen ebenso zum Klima- und Ressourcen-
schutz bei, da dort Bäume und Sträucher anwachsen
können.
Nachhaltigkeit
36 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Abfallvermeidung/Öffentlichkeitsarbeit
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) beab-
sichtigen, ihr abfallpädagogisches Angebot auszuwei-
ten und noch spezifischer auf die einzelnen Zielgrup-
pen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Senioren)
auszurichten.
Ziel ist, die Münsteranerinnen und Münsteraner noch
effektiver für die Abfallvermeidung, für das sortenreine
Trennen von Abfällen (höhere Wiederverwertungs-
quote) und für das Thema Stadtsauberkeit zu sensibi-
lisieren.
Die AWM überarbeiten und erweitern dazu derzeit ihr
abfallpädagogisches Konzept. Wesentlicher Baustei-
ne des neuen Konzepts soll ein Abfall-Erlebnispfad
sein, der in unmittelbarer Nähe des Entsorgungszent-
rums in Coerde entstehen wird.
Aktuell können die AWM bereits aufgrund der knap-
pen personellen Kapazitäten im Bereich Abfallpäda-
gogik nicht allen Nachfragen von Kitas, Schulen, Ver-
bänden und Institutionen nach Führungen über die
Recyclinghöfe und über das Entsorgungszentrum
gerecht werden, die Personalkapazitäten müssten
deutlich aufgestockt werden.
Geplante Systemerweiterung Wertstofftonne
In Vorbereitung auf die Umsetzung der künftigen Ge-
trennthaltungserfordernisse des KrWG hatten die
AWM ein begrenztes Pilotprojekt zur gemeinsamen
Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen und
Leichtverpackungen in zwei Stadtgebieten der Stadt
Münster über eine Wertstofftonne durchgeführt. We-
sentliches Ziel des Versuchs war es, Erfahrungen für
eine flächendeckende Einführung der Wertstofftonne
zu sammeln und die Akzeptanz bei Bürgerinnen und
Bürgern und Nutzern des Systems zu erfahren.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Modellver-
suchs und der positiven Resonanz der Bevölkerung in
den Pilotgebieten wurden die AWM damit beauftragt,
Verhandlungen mit den in Münster festgestellten Sys-
tembetreibern dahingehend aufzunehmen, in Münster
flächendeckend eine Wertstofftonne zur gemeinsa-
men Erfassung von Leichtverpackungen und soge-
nannten stoffgleichen Nichtverpackungen einzufüh-
ren.
Hinsichtlich der erforderlichen neuen Abstimmungs-
vereinbarung für den Zeitraum ab 2014 konnte aber
trotz des konsensual durchgeführten Pilotprojektes
noch keine Einigung erreicht werden. Verhandlungs-
partner ist inzwischen vorrangig die RKD Recycling
Kontor Dual GmbH & Co. KG, die als Ausschrei-
bungsführer im Hinblick auf LVP für das Gebiet der
Stadt Münster zuständig ist.
Die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne
erfolgt daher vermutlich erst, wenn das geplante
Wertstoffgesetz verabschiedet ist und damit eine
Rechtsgrundlage zu den Randbedingungen existiert.
Derzeit liegt ein Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz
vor (Stand 10/2015).
Geplante Maßnahmen
37 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Die nachfolgende Statistik weist eine Mengenprogno-
se für die Jahre 2020 und 2030 für die Stadt Münster
aus. Die Prognose basiert auf den Annahmen zur
Entwicklung der spezifischen Mengen (ausgehend
von der spezifischen Menge 2015) sowie der Entwick-
lung der Einwohnerzahlen.
Tabelle 4: Abfallmengenprognose für die Jahre 2020 und 2030 Restabfall 142 43.444 134 41.458 130 42.604 Bioabfall -2,5 kg/(E*a); (-6 kg/E*a))
stNVP -6 kg/(E*a)
Sperrmüll 23 6.876 21 6.359 21 6.710 stNVP -1 kg/(E*a)
Hartkunststoffe -1 kg/(E*a)
Bioabfall 52 15.923 57 17.709 62 20. 322 Restabfall +2,5 kg/(E*a); (6 kg/E*a))
zusätzlich +2,5 kg/(E*a); (4 kg/E*a))
Grünabfälle 80 24.435 83 25.729 88 28. 784 zusätzlich +3 kg/(E*a); (8 kg/E*a)
Altpapier 81 24.655 81 25.023 81 26. 404
Altglas 25 7.783 25 7.899 25 8.335
Leichtverpackungen/
Wertstofftonne 31 9.571 38 11.882 38 12 .538 Restabfall +6 kg/(E*a)
Sperrmüll +1 kg/(E*a)
Hartkunststoffe 1 157 2 620 2 654 Sperrmüll +1 kg/(E*a)
Alttextilien 4 1.172 4 1.189 4 1. 255
Altholz 16 4.753 16 4.824 16 5.091
Altmetall 3 1.020 3 1.035 3 1. 092
E-Schrott 8 2.389 8 2.425 8 2. 559
Problemabfälle 1 323 1 328 1 346
Werte 2020 und (2030)
* zusätzliche Mengen die aus der Eigenkompostierung in die Bio-/Grünabfallsysteme verlagert werden
Menge
bis 2020
Menge
bis 2030
Herkunft
(Rest-/Sperrmüll /zusätzlich* etc.)
spezifisch
[kg/(E*a)]
absolut
[t/a]
spezifisch
[kg/(E*a)]
absolut
[t/a]
spezifisch
[kg/(E*a)]
absolut
[t/a]
Abfall- /
Wertstofffraktion
Menge 2015
Siedlungsabfallmengen Stadt Münster
Abfallaufkommen- und Abfallentwicklung 2002 - 2006
Abfallmengenprognose
Für die Jahre 2020/2030
38 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Abfallmengenprognose 2020/2030
Für die Prognose der Abfallmengen in den Jahren
2020/2030 wurde zunächst die Bevölkerungsprogno-
se der Stadt Münster herangezogen.
Demnach weist die Prognose für das Jahr 2020 eine
Gesamteinwohnerzahl in Höhe von 309.785 Personen
und für das Jahr 2030 von 326.892 Personen aus.
Diese Zahl drückt die wohnberechtigte Bevölkerung
der Stadt Münster aus, d. h. Erst- und Zweitwohnsitze
sind hierin enthalten. Im Vergleich zur Einwohnerzahl
im Jahre 2015 bedeutet dies eine geringe Steigerung
von 4.550 Personen oder ca. 1,5 % für 2020 und eine
Steigerung von 21.657 Personen oder ca. 7 % für
2030.
Die Abfallwirtschaft war in den vergangenen Jahren
von zahlreichen Gesetzesänderungen und neuen
Verordnungen geprägt. In der Entsorgungsstruktur
führte dies insbesondere bei den privaten Haushalten
zu einer Änderung in der Sammellogistik mit dem
Ergebnis einer erhöhten Verwertung durch die Ge-
trennthaltung von Abfällen.
In der Stadt Münster wird bereits eine Vielzahl an Hol-
und Bringsystemen angeboten. Bei den etablierten
Erfassungssystemen sind keine größeren Änderun-
gen geplant. Gleichwohl erfolgt vor dem Hintergrund
einer Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Roh-
stoffwirtschaft, unter Berücksichtigung von abfall- und
betriebswirtschaftlichen Aspekten, eine kontinuierliche
Weiterentwicklung der Münsteraner Entsorgungssys-
teme durch die AWM.
Veränderungen sind in den nächsten Jahren insbe-
sondere im Hinblick auf die Einführung einer Wert-
stofftonne geplant. Dadurch sind Verlagerungen von
stoffgleichen Nichtverpackungen aus dem Restabfall
und ggf. Sperrmüll in die Wertstofftonne zu erwarten.
Abfallmengenprognose
Für die Jahre 2020/2030
Abbildung 23: Entwicklung der Gesamtabfallmenge bis 2030
43.444 41.458 42.604
6.876 6.359 6.710
15.923 17.709 20.322
24.435 25.729
28.784
24.655 25.023
26.404
7.783 7.899
8.335 9.571 11.882
12.538
4.753 4.824
5.091
5.061 5.597
5.906 142.501 146.480
156.693
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
2015 2020 2030
[t/a] Prognosemengen bis 2030
Summe
Sonstige*
Altholz
Leichtverpackungen/
Wertstofftonne
Altglas
Altpapier
Grünabfälle
Bioabfall
Sperrmüll
Restabfall
* Alttextilien, Altmetall, E-Schrott,
Problemabfälle, Hartkunststoffe
39 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Die in Münster anfallenden Abfallfraktionen werden
durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)
über Hol- und/oder Bringsysteme erfasst. Für die
Behandlung und Entsorgung der den AWM angedien-
ten Abfallfraktionen sind aktuell folgende Anlagen in
Betrieb. Alle Anlagen befinden sich im Entsorgungs-
zentrum Münster-Coerde (EZM) (vgl. Abbildung 24).
• Kompostierungsanlage für Grünabfälle und Gär-
rückstände aus der Bioabfallvergärungsanlage
(BVA), Jahreskapazität ca. 22.000 t Grünabfall und
ca. 7.000 t Gärrückstand, Betreiber: Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster
• Bioabfallvergärungsanlage für Bioabfälle (BVA),
Jahreskapazität ca. 18.000 t, Betreiber: Stadtwer-
ke Münster, Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2016
• Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsan-
lage für Restabfälle, Sperrmüll und Gewerbeabfäl-
le (MBRA Münster), Jahreskapazität ca. 70.000 t,
Betreiber: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
• Zentraldeponie II der Stadt Münster, 3. Bauab-
schnitt, für vorbehandelte Restabfälle aus der
MBRA Münster, Jahreskapazität ca. 30.000 t, Be-
treiber: Abfallwirtschaftsbetriebe MS, Laufzeitende
und Verfüllung des 3. Bauabschnitts ca. Ende 1.
Quartal 2016 nach derzeitigem Konzept.
Verwertungs - und Behandlungsanlagen Verwertungs - und Behandlungsanlagen
Entsorgungszentrum Coerde
Abbildung 24: Übersicht Entsorgungszentrum Coerde (Stand 2014)
40 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Die Zentraldeponie II der Stadt Münster
Seit der Stilllegung der ZDM I im Jahre 1980, wird in
unmittelbarer Nähe die Zentraldeponie II (ZDM II) als
verdichtete Hochdeponie betrieben. Das Deponievo-
lumen beläuft sich insgesamt auf 7,3 Mio. Kubikmeter,
das sich auf drei Bauabschnitte verteilt. Die Verfüllung
der ersten beiden Bauabschnitte erfolgte von 1980 bis
2005.
Im Juli 2007 wurde mit der Abdichtung und Rekultivie-
rung in Teilabschnitten begonnen. Die Arbeiten für die
Rekultivierungsabschnitte I und II wurden im Oktober
2008 abgeschlossen.
Diese beiden Abschnitte umfassen eine Abdichtungs-
fläche von ca. 5,0 ha. Das technische Konzept des
Oberflächenabdichtungssystem besteht aus einer
Kunststoffdichtungsbahn (KDB) und einer darüber
liegenden Kapillarsperre als alternatives minerali-
sches Dichtungselement.
Der Rekultivierungsabschnitt III (Inertstoffdeponie)
wurde im Zeitraum 2011/2012 rekultiviert. In 2016
folgen die Abschnitte IV und V.
Durch die Abdichtung werden das Eindringen von
Niederschlägen sowie der freie Gasaustritt verhindert.
Die Rekultivierung schafft durch die Anpflanzung ver-
schiedener Gehölze
neue Lebensräume für Pflanzen
und Tiere. Das entstehende Deponiegas wird über
Gasbrunnen erfasst und im Blockheizkraftwerk zur
Energiegewinnung genutzt.
Das Sickerwasser wird über ein Pumpwerk in die
Behandlungsanlage geleitet und gereinigt.
Seit dem 01. Juni 2005 wird im 3. Bauabschnitt nur
noch vorbehandelter Restabfall aus der mechanisch-
biologischen Restabfallbehandlungsanlage (MBRA)
eingebaut.
Die Ablagerungsfläche dieses Bauabschnitts beträgt
ca. 2,0 ha mit einem nutzbaren Verfüllvolumen von
ca. 285 000 Kubikmeter. Die Laufzeit beträgt bei einer
jährlichen Ablagerungsmenge von 30.000 t ca.
12 Jahre. Das voraussichtliche Ablagerungsende ist
2016.
Durch die alleinige Ablagerung des vorbehandelten
Restabfalls kann im 3. Bauabschnitt auf eine Gaser-
fassung verzichtet werden.
Mineralische Abfälle wie z. B. Bauschutt werden
durch ortsansässige Unternehmen verwertet und nicht
auf der Zentraldeponie II abgelagert.
Verwert ungs - und Behandlungsanlagen
Entsorgungszentrum Coerde
Abbildung 26: Blick in den 3. Bauabschnitt (Stand 2005)
Abbildung 25: Gasfassung der Zentraldeponie II Münster
41 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Umschlaganlagen für Wertstoffe
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster verfügen über
zwei Standorte für den Umschlag von Wertstoffen und
Altholz. Am Standort Zum Heidehof 52 werden insbe-
sondere Verpackungsabfälle und Krankenhausabfälle
für den Transport umgeladen. Eine weitere Uschlag-
anlage wird seit 1989 am Standort Zum Heidehof 87
betrieben und für den Umschlag von Papier, Pappe
sowie Altholz genutzt.
Zwischenlager für überwachungsbedürftige
Abfälle
Das bisherige Zwischenlager für gefährliche Abfälle
am Standort der ehemaligen Bodensanierungsanlage
Zum Heidehof 89 wurde zwischenzeitlich geschlos-
sen. An diesem Standort konnten getrennt gesammel-
te Elektro- und Elektronikgeräte und belastete Althöl-
zer (A IV-Holz) bis zur Zusammenstellung zu einer
Transporteinheit zwischengelagert werden. Die AWM
planen 2016/2017 ein neues Zwischenlager im Be-
reich des Entsorgungszentrums einzurichten.
Das neue Blockheizkraftwerk
In dem Blockheizkraftwerk werden Deponiegas aus
den Deponien I und II, Klärgas aus dem Hauptklär-
werk und Biogas aus der Bioabfallvergärungsanlage
verwertet.
Durch biologisch-chemische Abbauprozesse im De-
poniekörper entsteht Gas, das sich zu etwa gleichen
Teilen aus Kohlendioxid (CO
2) und dem brennbaren
Methan (CH 4) zusammensetzt. Dieses Gasgemisch
ist mit Erdgas vergleichbar, auch wenn der Energie-
gehalt nur halb so hoch ist. Die Gasproduktion von
Deponien setzt bereits nach einem Jahr ein und kann
über Jahrzehnte andauern.
Auf den Deponien I und II erfolgt die Gasfassung über
Gasbrunnen, die über Sammelleitungen an das
Blockheizkraftwerk angeschlossen sind.
Verwertungs - und Behandlungsa nlagen
Entsorgungszentrum Coerde
Abbildung 27: BHKW der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
42 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Die installierte elektrische Gesamtleistung der Anlage
beträgt 3,2 MW. Betreiber des neuen BHKWs sind die
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Ein Großteil des
erzeugten Stromes wird in eigenen Anlagen der Stadt
Münster (Sickerwasserreinigungsanlage, Hauptklär-
anlage) selbst verbraucht. Der Überschussstrom wird
ins öffentliche Stromnetz eingespeist, die Abwärme
dient zur Wärmeversorgung der Hauptkläranlage, des
Betriebsgebäudes im Entsorgungszentrum sowie der
Bioabfallvergärungsanlage.
Die Sickerwasserbehandlungsanlage
Auf den Zentraldeponien I und II fällt Sickerwasser an,
das beim Durchsickern von Niederschlagswasser
durch die Abfälle und deren Eigenfeuchte entsteht.
Aufgrund der angereicherten Schadstoffe ist eine
Vorreinigung vor der Ableitung erforderlich. Daher
wird das Sickerwasser mit Drainageleitungen gefasst
und über ein Speicherbecken zur Sickerwasserbe-
handlungsanlage gepumpt.
Dort wird das Sickerwasser einer vierstufigen Be-
handlung unterzogen, bevor es zur Endreinigung zur
Hauptkläranlage geleitet wird.
In der ersten Stufe, der biologischen Stufe, findet eine
Umwandlung von organischem Kohlenstoff und Stick-
stoff statt. Dieses erfolgt mit Hilfe von Mikroorganis-
men (Belebtschlamm). Die adsorbierten Stoffe wer-
den mit dem Überschussschlamm aus dem System
ausgetragen.
In der zweiten Behandlungsstufe werden die festen
Inhaltstoffe des aus der biologischen Vorreinigung
kommenden Sickerwassers abgeschieden. In einem
Nachklärbecken erfolgt die Abtrennung der Biomasse
durch einen Absetzvorgang.
Zur weiteren Elimination der Sickerwasserinhaltsstoffe
wird das Sickerwasser in der dritten Verfahrensstufe
einer Flotationsanlage zugeführt. Hier wird u.a. der
CSB- und AOX- Gehalt des Sickerwassers um bis zu
50 % verringert. Der anfallende Flotationsschlamm
wird anschließend der Biologie als Nährstoff wieder
zugeführt. Das Sickerwasser durchläuft anschließend
drei Aktivkohlereaktoren zur weiteren Abreinigung bis
auf Indirekteinleiterqualität.
Entsorgungszentrum Münster
Blockheizkraftwerk und Sickerwasserbehandlung
Verwertungs - und Behandlungsanlagen
Entsorgungszentrum Coerde
Verwertungs - und Behandlungsanlagen
Entsorgungszentrum Coerde
Abbildung 28: Sickerwasserreinigungsanlage Münster
43 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Insbesondere das Auslaufen der bestehenden Verträ-
ge über den Betrieb der Restabfallbehandlungsanlage
(MBRA Münster) und den Betrieb der Bioabfallvergä-
rungsanlage (BVA) zum 31.05.2015 und 31.12.2016,
hatten die AWM veranlasst, frühzeitig erste Maßnah-
men zu ergreifen und die hierfür erforderlichen Unter-
suchungen unter ökologischen und ökonomischen
Aspekten zur Optimierung der abfallwirtschaftlichen
Maßnahmen einzuleiten. Seit 2010 wurden mit exter-
ner Begleitung verschiedene Optionen für das zukünf-
tige Behandlungskonzept untersucht und im Hinblick
auf die ökologischen und ökonomischen Auswirkun-
gen bewertet.
Die untersuchten Optimierungsszenarien sind:
• Weiternutzung der mechanischen Aufbereitungs-
anlage der Restabfälle
• Nutzung der biologischen Stufe der MBRA für die
Vergärung der Bioabfälle sowie einer Teilfraktion
der Grünabfälle
• Energetisch hochwertige Nutzung der holzhaltigen
Teilfraktion der Grünabfälle
• Erweiterung des Gelben Sacks zur trockenen
Wertstofftonne.
Für die Behandlung und Entsorgung der den AWM
angedienten Abfallfraktionen werden zukünftig die
nachfolgend genannten Anlagen betrieben. Alle Anla-
gen befinden sich im Entsorgungszentrum Münster-
Coerde (EZM).
• Mechanische Behandlungsanlage für Restabfälle,
Sperrmüll und Gewerbeabfälle am Standort Zum
Heidehof 52, Jahresmenge ca. 60.000 t, Betreiber:
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
• Biologische Behandlungsanlage für Bio- und
Grünabfälle am Standort Zum Heidehof 52, Jah-
resmenge ca. 40.000 t, Betreiber: Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster
• Zentraldeponie II der Stadt Münster, 3. Bauab-
schnitt, Restverfüllung mit mineralischen Abfällen
bis voraussichtlich 2016, Betreiber: Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster
Für die Umsetzung des neuen Konzepts waren bzw.
sind verschiedene Maßnahmen erforderlich:
• Die Übernahme und Rückübertragung der Restab-
fallbehandlungsanlage (MBRA Münster) sowie de-
ren Betrieb durch AWM erfolgte zum 01.Juni 2015.
• Umbau der Restabfallbehandlungsanlage (MBRA
Münster) zur Behandlung von Bio- und Grünabfäl-
len im Zeitraum 2015/2016.
• Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grün-
abfälle (ehemalige MBRA Münster) durch die Ab-
fallwirtschaftsbetriebe Münster spätestens ab dem
01.Januar 2017.
• Weitere, angepasste Nutzung der Betriebsflächen
der ehemaligen Kompostierungsanlage für die
Vorbehandlung von Grünabfällen und einer qualifi-
zierten Annahme von Grünabfällen.
• Externe Entsorgung und Verwertung der anfal-
lenden Outputströme der mechanischen Stufe der
MBRA sowie der Straßenkehrichtmengen ab
2016 (teilweise ab November 2015).
Ziele und künftige Konzepte
Optimierung des Anlagenverbundes Entsorgungszentrum Coerde
Ziele und künftige Konzepte
Optimierung des Anlagenverbundes Entsorgungszentrum Coerde
44 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Ziele und künftige Konzepte
Optimierung des Anlagenverbundes Entsorgungszentrum Coerde
Abbildung 29: Verwertungs- bzw. Entsorgungswege der verschiedenen Abfälle (Planmengen)
2.000 Mg/a
56.239 / 4.699 Mg/a
Grünabfall
23.122 Mg/a
Kompost - Verwertung
Kompostierung
biologischer
Anlagenteil
39.300 Mg/a
Mechanische
Vorbehandlung
MBRA Münster
Externe
energetische
Verwertung
Stoffliche / energe-
tische Verwertung
PPK / KS/ Metalle /
MK
Externe Entsorgung
Restabfall / Straßenkehricht
Straßenkehricht
externe Entsorgung
22.500 Mg/a
Mechan. Aufbereitung
Vergärungsanlage
Bio-/ Grünabfall
Bioabfall
16.200 Mg/a
Restabfall /
Straßenkehricht
56.239 Mg/a
31.551 Mg/a
24.688
Mg/a
16.800 Mg/a
6.300
Mg/a
4.699
Mg/a
PPK = Papier, Pappe,
Kartonagen
KS = Kunststoffe
MK = Mittelkalorik
16.200 Mg/a
45 Abfallwirtschaftskonzept 2016
Die Frage der Entsorgungssicherheit stellt sich grund-
sätzlich für die Bereiche Vorbehandlungs- und Abla-
gerungskapazitäten.
Vorbehandlungskapazitäten der Stadt Münster
Die Vorbehandlung des Restabfalls und Sperrmülls
erfolgt wie bisher über die eigene Restabfallbehand-
lungsanlage, die über eine ausreichende Kapazität
verfügt. Dadurch ist die Entsorgungssicherheit für den
Restabfall und Sperrmüll ohne zeitliche Befristung
garantiert.
Im Rahmen des neuen Entsorgungskonzeptes wer-
den die bislang in der biologischen Stufe der MBRA
behandelte Feinfraktion sowie Straßenkehricht ab
2016 in externen Anlagen entsorgt. Dabei werden
öffentlich-rechtliche Kooperationen angestrebt. Die
Entsorgung wurde zunächst über eine Vergabe bis
Ende 2016 vertraglich geregelt. Ab 2017 wird die
Entsorgung entweder über öffentlich-rechtliche Ko-
operationen, deren Optionen in 2016 geprüft werden,
oder über eine Vergabe nach öffentlichem Vergabe-
recht erfolgen. Am Entsorgungsmarkt sind ausrei-
chend Behandlungskapazitäten vorhanden, sodass
eine problemlose Vergabe der Weiterbehandlung
dieser Fraktionen sichergestellt bleibt.
Ablagerungskapazitäten in der Stadt Münster
Auf Grund des neuen Entsorgungskonzeptes, bei
dem keine Weiterbehandlung der Feinfraktionen aus
der ehemaligen MBRA zur anschließenden Ablage-
rung mehr erfolgt, entfällt diese Ablagerung auf de r
Zentraldeponie Münster II ab dem 2. Quartal 2016.
Die Entsorgung des bislang deponierten Stoffstroms
erfolgt dann über externe Anlagen durch öffentlich-
rechtliche Kooperationen oder eine Vergabe nach
öffentlichem Vergaberecht.
Die mineralischen Abfälle werden über lokale Entsor -
gungsunternehmen verwertet bzw. entsorgt. Langfris-
tig behalten sich die AWM die Prüfung der Nutzung
des noch nicht ausgebauten 4. Bauabschnitts der
Zentraldeponie II der Stadt Münster als DK I Depo-
nieabschnitt vor.
Sicherung des Absatzes der Abfälle zur Verwer-
tung in der Stadt Münster
Die Verwertung der Wertstoffe Altpapier, Alttextili en,
Elektroaltgeräte, Metalle und Kunststoffe (LVP und
Glas werden durch die Systemträger verwertet) erfolgt
auf den überregionalen Märkten für Sekundärrohstof-
fe. Die Verwertung wird regelmäßig ausgeschrieben.
Es sind keine Absatzschwierigkeiten bei der Aus-
schreibung zur Verwertung von Wertstoffen zu erwar-
ten.
Die Verwertung der Bio- und Grünabfälle erfolgt ab
2017 in der umgebauten Behandlungsanlage für Bio-
und Grünabfälle (vormals MBRA Münster) durch die
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Bis dahin wird der
Bioabfall weiter in der Vergärungsanlage der Stadt-
werke Münster behandelt.
Wertstoff - und Abfallmengen 2002 - 2007 Nachweis der Entsorgungssicherheit
Beschlussvorlage
5251 Zeichen
V/0014/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Abfallwirtschaftskonzept 2016 der Stadt Münster Beratungsfolge 20.04.2016 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.05.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster stimmt der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Münster (AWK Münster) für die Jahre 2016 bis 2021 zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die kreisfreie Stadt Münster ist öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 17 und 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Aufgaben umfassen insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und das Einsammeln und Befördern der ihr in ihrem Gebiet überlassenen Abfälle, die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Mit der Erfüllung der Aufgaben hat die Stadt Münster die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung beauftragt. Vorlagen-Nr.: V/0014/2016 Auskunft erteilt: Herr Wöstmann Ruf: 60 52 45 E-Mail: WoestmannW@awm.stadt- muenster.de Datum: 11.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0014/2016 Gemäß § 21 KrWG sind die öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaft s- konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die An- forderungen an das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) werden im Abfallgesetz für das Land Nor drhein- Westfalen geregelt. Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung in der Stadt Münster. Es enthält insbesondere Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet der Stadt Münster anfalle n- den und den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster überlassenen Abfälle, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der überlassenen Abfälle, den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, die Darstellung der Zusammenarbeit/Kooperationen mit anderen öffentlich -rechtlichen Entsor- gungsträgern. Es ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzep tes aus dem Jahre 2007 und gilt für die Jahre 2016 bis 2021. Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) stellt die aktuellen und zukünftigen abfallwirtschaftlichen Ma ß- nahmen in Münster vor. Dieses AWK beschreibt auch das zukünftige Behandlungskonzept für die den AWM angedienten Abfällen am Standort des Entsorgungszentrums (EZM). Abfallbilanz und Abfallmengenprognose Die Abfall bilanz für die Jahre 2010 – 2015 zeigt, dass sich die aus den privaten Haushaltungen stammenden Abfälle in den vergangenen 5 Jahren nicht wesentlich geändert haben. Die erfassten Wertstoffmengen unterlagen im Zeitraum 2010 bis 2015 leichten Schwankungen, die im üblichen Rahmen lagen. Die Gesamtabfallmenge aus Haushalten ist in der Stadt Münster seit 2010 tendenziell rückläufig. Im Jahr 2014 gab es auf Grund eines Starkregenereignisses einen außergewöhnlichen Anstieg bei den Sperrmüll- und Holzmengen. Dieses wirkte sich auch auf die Restabfallmenge aus. Beim Ve rgleich mit der Abfallmengenprognose aus dem vorherigen Abfallwirtschaftskonze pt 2007 zeigt sich, dass die für das Jahr 2012 prognostizierte Restabfall- und Sperrmüllmenge unterschritten wurde und insbesondere bei den Bio - und Grünabfällen eine gegenüber der damaligen Pro gnose deutlichere Steigerung erreicht werden konnte. Für die Abfallmengenprognose in den Jahren 2020/2030 wurde zunächst die Bevölkerungspro gnose der Stadt Münster herangezogen. Demnach weist die Prognose für das Jahr 2020 eine Gesamtei n- wohnerzahl in Höhe von 309.785 Personen und für das Jahr 2030 von 326.892 Person en aus. Diese Zahl drückt die wohnberechti gte Bevölkerung der Stadt Münster aus, d. h. Erst - und Zweitwohnsitze sind hierin enthalten. Im Vergleich zur Einwohnerzahl im Jahre 2015 bedeutet die se eine geringe Steigerung um ca. 1,5 % für 2020 und eine Steigerung um ca. 7 % für 2030. - 3 - V/0014/2016 Nachweis der Entsorgungssicherheit Mit der Übernahme der mechanisch -biologischen Restabfallbehandlungsanlage Münster (MBRA Münster) durch die AWM zum 01.06.2015 wird ein Großteil der den AWM angedienten Abfälle in e i- genen Anlagen behandelt. Neben der Behandlung der anfallenden Restabfälle erfolgt ab 2017 auch die Verwertung der Bio- und Grünabfallmengen in der umgebauten MBRA Münster durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Die Entsorgung verbleibender Abfallfraktionen wird entweder über öffentlich-rechtliche Kooperationen oder über eine Vergabe nach öffentlichem Vergaberecht sichergestellt. Die Wertstoffe Altpapier, Alttextilien, Elektroaltgeräte, und Metalle (LVP und Glas werden durch die Systemträger verwertet) werden regelmäßig ausgeschrieben und über überregionalen Märkte für Se- kundärrohstoffe abgesetzt. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage: Abfallwirtschaftskonzept 2016
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Rösnerstraße 10
- Eulerstraße 8
- Glasuritstraße 1a
- Lützowstraße 120
- Eschstraße 79
- Von-Humboldt-Straße 50
- Nottulner Landweg 66
- Pleistermühlenweg 118
- Waltruper Weg 3a
- Zum Heidehof 80
- An der Hansalinie 21
- Bernings Kotten 9
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0014/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37