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V/0014/2016

Abfallwirtschaftskonzept 2016 der Stadt Münster

Vorlagen 11.01.2016

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Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage

99636 Zeichen

Nachhaltiges  
 
Abfallwirtschaftskonzept  
 
der Stadt Münster 
 
2016

2 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber:      Bearbeitung: 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster   INFA - Institut  für Abfall, Abwasser und  
Rösnerstraße 10       Infrastruktur Management GmbH  
48155 Münster       Beckumer Str. 36 
Telefon: 0251 – 6052-53     59229 Ahlen 
Homepage: www.awm.stadt-muenster.de    Telefon: 023 82 - 964-500  
E-Mail: awm@stadt-muenster.de     Homepage: www.inf a.de 
E-Mail: info@infa.de 
 
Erscheinungsdatum:  
 
April 2016

3 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Wir haben in Münster durch nachhaltiges unternehme-
risches Denken und Handeln sehr früh die Weichen 
dafür gestellt, dass sich die Entsorgungswirtschaft zu 
einer ressourcenorientierten und zukunftsfähigen Kreis- 
laufwirtschaft entwickelt hat.  
 
Oft waren wir dabei Vorreiter. Etwa als wir 1998 als 
eine der ersten Kommunen in Deutschland flächende- 
ckend die Biotonne eingeführt haben und seitdem aus 
Bioabfall Strom und Gas produzieren. Dabei gehen wir 
auch neue Wege, abseits der bekannten Pfade. 2003 
zum Beispiel, als die Stadt sich für die mechanisch-
biologische-Restabfallbehandlungsanlage (MBRA) und 
damit für die umweltfreundliche Vorbehandlung der 
Restabfälle ohne Verbrennung entschieden hat. In 
Münster werden so rund 80 Prozent aller Abfälle ver- 
wertet.  
 
Auf das bereits Erreichte können wir zu Recht stolz 
sein. Mit der Fortschreibung unseres Abfallwirtschafts- 
konzepts stellen wir nun die Weichen für weitere Ent- 
wicklungen, die kontinuierlich in eine ökologische, öko- 
nomische und sozialverträgliche Abfallwirtschaft führen.  
 
Das neue AWK sichert im Rahmen der Daseinsvorsor- 
ge die öffentliche Abfallverwertung und -entsorgung für 
Münster bis zum Jahr 2021. Vor seiner Fortschreibung 
stand die entscheidende Frage, ob die Behandlung,  
 
Steuerung und Vermarktung der in Münster anfallenden 
Abfälle über die MBRA ab Mitte 2015 in privater oder 
kommunaler Hand liegen soll. Im Vorfeld wurden ver-
schiedene Szenarien durchdacht und alle Alternativen 
zur zukünftigen Ausrichtung mit den Vertretern der poli- 
tischen Fraktionen diskutiert. Der Rat sprach sich da- 
nach für die Übernahme der MBRA durch die Stadt 
Münster aus.  
 
Für die Ausrichtung des neuen Abfallwirtschaftskon-
zepts war das entscheidend. Durch die getrennte Er-
fassung und Verwertung der Abfälle in Münster haben 
die AWM bereits in der Vergangenheit eine erhebliche 
Reduzierung der Treibhausgase erzielt. Hier gibt es 
noch weiteres Potenzial, das jetzt in naher Zukunft aus- 
geschöpft werden kann. Die AWM bauen die MBRA 
beispielsweise jetzt so um, dass sie zukünftig auch Bio- 
und Grünabfälle behandeln kann.   
 
Nachhaltiges unternehmerisches Denken und Handeln 
beinhaltet ökonomische, ökologische und soziale Ver- 
antwortung. Dass die AWM dieser Verantwortung im 
Sinne der gesetzlichen Vorgaben, zum Wohle der Men-
schen, der Umwelt und unserer Stadt gerecht werden, 
hat die Vergangenheit gezeigt. Mit der Fortschreibung 
des Abfallwirtschaftskonzepts gehen wir diesen erfolg- 
reichen Weg gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und 
Bürgern weiter. 
 
 
 
  
 
Patrick Hasenkamp  Matthias Peck 
Betriebsleiter AWM  Beigeordneter Stadt Münster 
Vorwort zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster 2016  Vorwort zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster 2016  Vorwort zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Münster 2016

4 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
                      Seite 
Veranlassung und Zielsetzung    6  
Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster (AWM)    7 
Beschreibung des Entsorgungsgebietes (Stadt Münster)  10 
Rechtliche Grundlagen  11 
Abfallvermeidung und Abfallberatung  18 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster    20 
Wertstoff- und Abfallmengen 2010 - 2015    27 
 Bioabfall       27 
 Grünabfälle        27 
 Altpapier       28 
 Altglas        28 
Leichtverpackungen      29 
 Altmetall       29 
Hartkunststoffe       30 
Altholz        30 
Alttextilien       31 
Restabfall aus Haushaltungen      31 
Sperrmüll       32 
Gewerbe- und Baustellenabfälle    32 
Krankenhausabfälle      33 
 Straßenkehricht       33 
Gesamtaufkommen der Abfallmengen Stadt Münster  34 
Nachhaltigkeit  35 
Geplante Maßnahmen  36 
Abfallmengenprognose  37 
Verwertungs- und Behandlungsanlagen  39 
Ziele und künftige Konzepte      43 
Nachweis der Entsorgungssicherheit     45 
 
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Münster   
Inhaltsverzeichnis    
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Münster   
Inhaltsverzeichnis

5 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
ABZ   Anschluss- und Benutzungszwang 
AWK   Abfallwirtschaftskonzept 
AWM   Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
AWP   Abfallwirtschaftsplan 
BA   Biologischer Anlagenteil 
BGM   Betriebliches Gesundheitsmanagement 
BHKW   Blockheizkraftwerk 
BSC   Balanced Score Card 
BVA   Bioabfallvergärungsanlage 
E   Einwohner 
EAG   Elektro- und Elektronikaltgeräte 
EGW   Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH 
ElektroG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück nahme und die umweltverträgliche  
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten 
EZM    Entsorgungszentrum Münster 
KDB   Kunststoffdichtungsbahn 
kg/(E*a)  Kilogramm pro Einwohner und Jahr 
kg/(E*W)  Kilogramm pro Einwohner und Woche 
KrWG   Kreislaufwirtschaftsgesetz 
KrW-/AbfG  Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 
LAbfG NW  Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen 
LVP    Leichtverpackungen 
MBRA   Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungs anlage 
MGB   Müllgroßbehälter 
MW   Megawatt 
RKD   Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG 
t   Tonne 
WEEE   Waste of Electrical and Electronic Equipment  Directive 
ZDM II   Zentraldeponie II der Stadt Münster 
 Abfallw irt schaftskonzept Stadt Münster   
Abkürzungsverzeichnis

6 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Die kreisfreie Stadt Münster ist öffentlich-rechtlicher 
Entsorgungsträger gemäß §§ 17 und 20 Kreislaufwirt-
schaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Landesabfallgesetz 
des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW). Die Auf-
gaben umfassen insbesondere 
 
• Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung 
von Abfällen und  
 
• das Einsammeln und Befördern der ihr in ihrem 
Gebiet überlassenen Abfälle,  
 
• die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. 
 
Zur Erfüllung der Aufgaben hat die Stadt Münster die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als eigenbe- 
triebsähnliche Einrichtung gebildet. 
 
Gemäß § 21 KrWG sind die öffentlich-rechtlichen Ent- 
sorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte 
über die Verwertung und Beseitigung der ihr zu überlas-
senden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an das 
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) werden im Abfallgesetz 
für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. 
 
Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine  
Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung in der 
Stadt Münster. Es enthält insbesondere 
 
• Angaben über Art, Menge und Verbleib der im 
Entsorgungsgebiet der Stadt Münster anfallen- 
den und 
 
• den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Müns- 
ter überlassenen Abfälle, 
 
• die Darstellung der getroffenen und geplanten 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung 
der überlassenen Abfälle, 
 
• den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungs- 
sicherheit, 
 
• die Darstellung der Zusammenar- 
beit/Kooperationen mit anderen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern. 
 
Es ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzep- 
tes aus dem Jahre 2007 und gilt für die Jahre 2016 bis 
2021.  
Veranlassung und Zielsetzung

7 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Allgemeine Übersicht 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) sind seit 
1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt 
Münster. Sie werden gemäß der Eigenbetriebsverord- 
nung sowie nach den Bestimmungen der Betriebssat- 
zung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geführt. 
Den AWM obliegen die Stadtreinigung und Abfallwirt-
schaft im gesamten Gebiet der Stadt Münster. Hierzu 
zählen insbesondere die Sammlung, der Transport, die 
Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des 
Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zudem bietet der Eigen- 
betrieb Entsorgungsdienstleistungen für Unternehmen 
an. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster orientieren sich 
umfassend an den vom Rat der Stadt Münster be- 
schlossenen ökologischen Zielsetzungen der Abfallwirt- 
schaft und an den Belangen der Nutzer und Gebühren-
zahler im Hinblick auf die Gestaltung des Leistungsan- 
gebotes. 
 
Der Hauptsitz der Abfallwirtschaftsbetriebe befindet sich 
in der Rösnerstraße 10. Der Betrieb beschäftigt ca. 360 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Fuhrpark für die 
Abfallentsorgung umfasst 68 Fahrzeuge (Mono- und 
Mehrkammer-Müllfahrzeuge, Abroll-/Absetzkipper, 
Sperrmüllfahrzeuge, LKW etc.). Für die Straßenreini- 
gung und den Winterdienst werden 52 Fahrzeuge ein- 
gesetzt (Kehrmaschinen etc.) [Stand 10/2015]. Für das 
in Münster vorhandene große Radwegenetz kommen 
spezielle Fahrzeuge für die Radwegereinigung zum 
Einsatz. 
 
Die haushaltsnahe Abfallerfassung erfolgt für die Frak- 
tionen Restabfall und Sperrgut, Elektro- und Elektronik-
altgeräte, Bio- und Grünabfall (Grünabfall in Säcken mit 
Sperrabfallabfuhr) sowie Altpapier. Zudem wird derzeit 
im Auftrag der Systemträger die Sammlung der Gelben 
Säcke durchgeführt. 
 
Als Bringsystem betreiben die Abfallwirtschaftsbetriebe 
darüber hinaus elf Recyclinghöfe in Münster. 
Die AWM bieten Beratungen an und betreiben eine 
intensive Öffentlichkeitsarbeit zu abfallwirtschaftlichen 
Fragen für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen 
(z. B. Schulen und Kindergärten) und Geschäftskunden. 
 
Neben der Wahrnehmung der Aufgaben als öffentlich-
rechtlicher Entsorgungsträger der Stadt Münster, bieten 
die AWM auch Entsorgungsleistungen für Hausverwal- 
tungen und Unternehmen an. 
 
Balanced Scorecard (BSC) 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben die Vision 
formuliert, bis 2020 ihre Qualitäts- und Innovationsfüh- 
rerschaft noch stärker auszubauen und sich außerdem 
im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger als Premi- 
um-Dienstleister zu etablieren. Um das Unternehmen 
konsequent dorthin zu führen und Erfolge messbar zu 
machen, haben die AWM das strategische Zielsystem 
der Balanced Scorecard eingeführt. Dieses Manage- 
ment-Instrument dient der Messung, Dokumentation 
und Steuerung der Aktivitäten eines Unternehmens 
bezogen auf seine Vision und Strategie. 
 
Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit dem 
Jahr 1997 nach der Entsorgungsfachbetriebsverord- 
nung zertifiziert. Im Jahr 2000 erfolgte eine Zertifizie- 
rung nach dem Qualitätsmanagementsystem DIN EN 
ISO 9001. 2005 wurde die Zertifizierung nach dem 
Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 
vorgenommen. Durch diese Zertifizierungssysteme 
werden die Unternehmensprozesse der AWM fortwäh- 
rend einer objektiven Prüfung unterzogen.  
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe  der Stadt Münster (AWM)

8 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
AWM-Gesundheitsmanagement  
 
Um die Leistungen auf dem Gebiet der Arbeitssicher-
heit und des Gesundheitsschutzes durchgehend zu 
verbessern, wurde das Arbeitsschutzmanagementsys- 
tem eingeführt. Die Erstausstellung des Zertifikats ge- 
mäß OHSAS 18001 datiert auf den 12.09.2006. 
 
Zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit ihrer 
Mitarbeitenden, arbeiten die Abfallwirtschaftsbetri ebe 
Münster mit einem umfangreichen betrieblichen Ge- 
sundheitsmanagement (BGM). Dieses trägt als soziale  
Säule zur nachhaltigen Entwicklung der AWM bei. 
 
Die AWM verstehen ihr BGM als Instrument zur syste-
matischen, zielorientierten und anhaltenden Steueru ng 
aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel, krank ma - 
chende Faktoren zu erkennen und gesund erhaltende 
Faktoren zu fördern. Dementsprechend vielfältig sin d 
die Maßnahmen des BGM der AWM. Dazu gehören 
u. a.: 
• Führungskräfteschulungen (z. B. zum Thema 
„gesunde Führung“)  
• PAKT (Programm Arbeit Rücken Gesundheit)  
• Gesundheitstage  
• Interkommunaler Erfahrungsaustausch  
• Arbeitsschutzmanagement  
• Interne Kommunikation (Intranet, Betriebsver- 
sammlung etc., Mitarbeiterbefragungen)  
• Betriebliches Eingliederungsmanagement  
• Gesundheitsfördernde Büroausstat- 
tung/Bereitstellung von Hilfsmitteln  
• Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln in 
den gewerblichen Arbeitsbereichen (z. B. Hub- 
wagen, Akku-Laubsauger etc.)  
• Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästi- 
gung  
• Arbeitsplatzspezifische Belastungs-/ Gefähr- 
dungsanalysen  
 
Ein weiterer wesentlicher Baustein des BGM der AWM 
ist das zweiköpfige Team „AWM fit & AWM life“, besetzt 
durch einen Physiotherapeuten und einen Dipl.- Sozi al- 
arbeiter/Coach. Im Sinne der ganzheitlichen Gesund-
heit arbeiten beide eng zusammen. 
 
Beschwerdemanagement 
 
Um langfristig Fehler zu vermeiden und die Qualität  und 
Ausrichtung der Dienstleistungen stetig zu optimier en, 
wurde 2002 das Beschwerdemanagement bei den 
AWM eingeführt. 
 
Eine Fortführung und Weiterentwicklung dieses Instr u- 
ments zur effizienten Gestaltung von Prozessen und 
Abläufen hat seitdem kontinuierlich stattgefunden. 
Die systematische Erfassung und Bearbeitung von Be-
schwerden sowie das Beheben von Fehlerquellen, Stö-
rungen und Problemursachen sind ein wichtiges Ziel 
der AWM. 
 
Wurden anfangs lediglich Beschwerden aufgenommen, 
bearbeitet und ausgewertet, werden inzwischen auch 
Anregungen und Verbesserungsvorschläge systema- 
tisch erfasst und berücksichtigt. Zudem werden bei der 
Bearbeitung zunehmend gezielt Personen zur Zufrie- 
denheit angesprochen und Rückmeldungen eingeholt 
(„outbound“ Feedbacks). 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe  der Stadt Münster (AWM)

9 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit 
 
Die AWM haben für die Entsorgung von Krankenhaus- 
abfällen einen Vertrag mit der EGW Borken abge- 
schlossen. Auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Ver- 
einbarung zwischen der Stadt Münster und dem Kreis 
Borken entsorgt die EGW die Mengen über eine ther- 
mische Beseitigungsanlage. Eine Genehmigung der 
Bezirksregierung Münster über die öffentlich-rechtliche 
Vereinbarung liegt vor (Akt.-Z.:31.1.6-Ms- 01/2007). 
 
Die AWM streben zukünftig weitere öffentlich-rechtliche 
Kooperationen an. Insbesondere für die Entsorgung im 
Rahmen des neuen Entsorgungskonzeptes anfallenden 
Outputströmen der ehemaligen MBRA sollen öffentlich-
rechtliche Kooperationen abgeschlossen werden 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe  der Stadt Münster (AWM)

10 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Allgemeines 
 
Die Stadt Münster gilt als Oberzentrum des Münster-
landes. Die Münsteraner Wirtschaftsstruktur wird insbe- 
sondere geprägt durch den hohen Anteil öffentlicher 
und privater Dienstleistungsunternehmen und der öf-
fentlichen Verwaltung. 
 
Die wohnberechtigte Bevölkerung lag 2015 bei 304.708 
Einwohnern. 2014 lebten 300.267 Menschen in 163.752 
Haushalten. Die durchschnittliche Anzahl von Personen 
pro Haushalt lag statistisch somit bei 1,8 Personen. 
 
Die Gesamtfläche der Stadt beträgt 303 km², daraus 
resultiert eine Einwohnerdichte von 991 E/km². Münster 
untergliedert sich in 45 Stadtteile, die in 6 Stadtbezirken 
zusammengefasst werden (Mitte, West, Nord, Ost, 
Südost und Hiltrup). Abbildung 1 zeigt die Stadtteile. 
 
Abbildung 1: Stadtteile der Stadt Münster 
Die Zahl der Erwerbstätigen lag im Jahr 2012 bei 
208.700 Personen. Zu den Hauptwirtschaftszweigen 
zählen das Dienstleistungsgewerbe mit 89 %, das pro- 
duzierende Gewerbe mit 10 % und die Land- und 
Forstwirtschaft und die Fischerei mit 1 %. 
 
Im Laufe der Jahre 2010 bis 2015 nahm die Bevölke- 
rung der Stadt Münster kontinuierlich zu. Den Bevölke- 
rungsanstieg von 285.180 auf 304.708 Einwohner zeigt 
Abbildung 2. 
 
285.180 
296.440 296.536 298.518 300.267 305.235 
0
50.000 
100.000 
150.000 
200.000 
250.000 
300.000 
350.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
Einwohner [-]
Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster 2010 bis 2015 
  
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster 2010 bis 
2015 
 
Die Bevölkerungsprognose des Landes NRW zeigt 
auch für die kommenden Jahre bis 2030 ein kontinuier- 
liches Bevölkerungswachstum (Abbildung 3). 
305.235 309.785 
326.892 
0
50.000 
100.000 
150.000 
200.000 
250.000 
300.000 
350.000 
2015 2020 2030 
Einwohner [-]
Bevölkerungsprognose für die Stadt Münster 2015 bis 2030 
 
Abbildung 3: Bevölkerungsprognose für die Stadt Münster 2015 bis 
2030  
Beschreibung des Entso rgungsgebietes  
(Stadt Münster)

11 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Im Folgenden werden die zentralen, insbesondere seit 
dem letzten Abfallwirtschaftskonzept neuen rechtlichen 
Grundlagen, die wesentlichen Einfluss auf die Aufga- 
benerfüllung und die tägliche Arbeit der Abfallwirt- 
schaftsbetriebe Münster (AWM) haben, dargestellt. 
 
Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht) 
 
Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-
Verordnungen und -Richtlinien vorgegeben, die entwe- 
der direkt oder nach Umsetzung in Bundesrecht das 
deutsche Abfallrecht beeinflussen. Hier sind als Bei- 
spiele zu nennen: 
• Abfallrahmenrichtlinie 
• Abfallverbringungsverordnung 
• Deponierichtlinie/Abfallverbrennungsrichtlinie 
• WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektro- 
altgeräten) 
• Europäischer Abfallkatalog. 
 
Die größten Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht 
hat die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG). 
Die Umsetzung u. a. folgender Punkte hatte bis zum 
12.12.2010 zu erfolgen: 
• Umstellung von der dreistufigen auf eine fünf- 
stufige Abfallhierarchie 
• Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft 
• Erweiterung der Herstellerverantwortung 
• Gewährleistung der Entsorgungsautarkie 
• Energieeffizienzkriterium für thermische Be- 
handlung von Hausmüll (als energetische Ver- 
wertung) 
• Getrennte Erfassung von Papier, Metall, Glas 
und Kunststoff bis 2015 
• Förderung der Bioabfallsammlung. 
 
Für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das 
Recycling von Abfallmaterialien wie zumindest Papier, 
Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten und ggf. 
anderen Quellen, soweit die betreffenden Abfallströme 
Haushaltsabfällen ähnlich sind, ist in der Abfallrahmen- 
richtlinie eine EU-weite Quote von 50 Gewichtsprozent 
bis 2020 festgelegt worden. 
Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie machte eine 
umfassende Novelle des KrW-/AbfG erforderlich. 
 
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
 
Das KrWG ist seit dem 01.06.2012 in Kraft und ver- 
pflichtet im § 21 die örE Abfallwirtschaftskonzepte zu 
erstellen. Die wesentlichen Änderungen mit Auswirkun- 
gen auf dieses AWK werden nachfolgend dargestellt: 
• Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und 
Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierar- 
chie 
• Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfall- 
vermeidungsprogramme 
• Einführung einer flächendeckenden Getrennt- 
sammlung von Bioabfällen (ab 2015) 
• Einführung einer getrennten Sammlung von 
Papier, Glas, Kunststoffen und Metall (ab 2015) 
• Schaffung einer verordnungsrechtlichen Grund- 
lage für die Einführung einer „Wertstofftonne“ 
• Ausgestaltung der dualen Entsorgungsverant- 
wortung (insbesondere der „gewerblichen“ 
Sammlung von Wertstoffen aus Haushaltun- 
gen). 
 
Bei der „Wertstofftonne“ sind v. a. die Fragen der Orga- 
nisations- und Finanzierungsverantwortung noch in der 
Diskussion. Dazu wird das geplante neue Wertstoffge- 
setz Regelungen festschreiben. 
 
Für „gewerbliche Sammlungen“ – beispielsweise von 
Alttextilien - wird eine Öffnung durch das KrWG ange- 
strebt, allerdings nur, wenn es zu keiner Beeinträchti- 
gung des Sammelsystems des örE kommt und das 
Rechtliche Grundlagen

12 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
private Erfassungssystem „wesentlich leistungsfähiger“ 
ist. 
 
Im KrWG wurde für Deutschland eine Quote für die 
Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling 
von Siedlungsabfällen bis 2020 von mindestens 65 
Gewichtsprozent festgelegt. 
 
Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen 
 
Das LAbfG Nordrhein-Westfalen vom 21.Juni 1988 
verfolgt das Ziel, eine möglichst abfallarme Kreislauf- 
wirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen 
und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung 
von Abfällen zu fördern. Im LAbfG werden die Anforde- 
rungen des § 21 KrWG zur Erstellung von Abfallwirt-
schaftskonzepten konkretisiert. Die Erstellung und der 
Umfang des AWK richtet sich insbesondere nach § 5a 
LAbfG Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Inhalte 
sind: 
• Darstellung der getroffenen und geplanten 
Maßnahmen zur Abfallvermeidung und  
–verwertung, insbesondere für biogene Abfälle 
• Angaben über Art, Menge und Verbleib der im 
Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle. Hierbei 
erfolgt eine getrennte Darstellung von Haus- 
müll, Sperrmüll und Gewerbeabfällen 
• Festlegung der Abfälle, die von der Entsor- 
gungspflicht ausgeschlossen sind 
• Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssi- 
cherheit 
• Angaben über zeitliche Abfolge, geschätzte 
Bau- und Betriebskosten der notwendigen Ab- 
fallentsorgungsanlagen 
• eine Darstellung der notwendigen Kooperatio- 
nen über das eigene Gebiet hinaus mit anderen 
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und 
der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verwirk- 
lichung, sowie ihre zeitliche Abfolge. 
Diese Inhalte sollen mit Angaben, Darstellungen und 
Festlegungen zusammengestellt werden. 
 
Die Novellierung des LAbfG im Hinblick auf das KrWG 
steht noch aus. 
 
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen 
 
Die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne wird im § 31 
KrWG i.V.m. LAbfG NW geregelt: 
(1) Die Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanung en 
aufeinander und untereinander abstimmen. 
(2) Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind 
die Gemeinden und Landkreise sowie ihre jeweili- 
gen Zusammenschlüsse und die öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. 
(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ha ben 
die von ihnen zu erstellenden und fortzuschreiben- 
den Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen 
auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzule- 
gen. 
(4) Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung  
der Pläne und zu deren Verbindlicherklärung. 
(5) Die Pläne sind mindestens alle sechs Jahre aus-
zuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. 
 
Der landesweite AWP konkretisiert die im LAbfG und 
KrWG genannten Anforderungen bezüglich der Entsor- 
gung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öf- 
fentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und setzt Rah- 
menbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planun- 
gen.  
 
Der Abfallwirtschaftsplan für Nordrhein-Westfalen wird 
derzeit neu aufgestellt. Der vorgelegte Entwurf wurde 
nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens vom Kabi-
nett am 21.04.2015 verabschiedet und dem Landtag 
zur Herstellung des Benehmens mit den betroffenen 
Landtagsauschüssen zugeleitet. Am 31.08.15 erfolgte 
Rechtliche Grundlagen

13 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klima- 
schutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- 
braucherschutz sowie des Ausschusses für Kommunal- 
politik. Der AWP ist bislang nicht in Kraft gesetzt.  
 
Mit dem AWP, in dem die Entsorgungssicherheit für die 
behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle in Nordrhein-
Westfalen nachgewiesen wurde, sollen insbesondere 
nachfolgende Ziele erreicht werden. 
 
Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, 
sind im Lande selbst (Grundsatz der Autarkie) und 
möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grund- 
satz der Nähe) zu entsorgen. Als Instrumente zur Um- 
setzung dieser Grundsätze werden Entsorgungsregio- 
nen gebildet  und es sollen vorrangig Kooperationen 
und Vereinbarungen auf freiwilliger Basis eingegangen 
werden. 
 
Zum Ressourcen- und Klimaschutz sollen die Abfall- 
vermeidung, die getrennte Erfassung und Verwertung 
von Bio- und Grünabfällen und Wertstoffen sowie die 
Minimierung bzw. Optimierung von Transporten beitra- 
gen. Zur Intensivierung und Optimierung der getrennten 
Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen 
werden Leit- und Zielwerte auf der Ebene der örE defi- 
niert und Verwertungswege empfohlen. 
 
Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz (ElektroG) 
 
Mit der Waste of Electrical and Electronic Equipment 
(WEEE)-Novelle der EU und dem Referentenentwurf 
des Bundes zum neuen ElektroG werden für Elektroalt- 
geräte insbesondere folgende Punkte angesprochen: 
• Berechnung der Sammelquote 
• Reduzierung der Kategorien 
• Umfang der Herstellerverantwortung 
• Ausweitung der Erfassung von Kleingeräten 
• Öffnung des Anwendungsbereiches 
• Fristen bei Optierung (Eigenvermarktung). 
In der Praxis der Erfassung spielen vor allem die The- 
men Beraubung und Optierung sowie die Anzahl an 
bereitzustellenden Sammelgruppen an den Übergabe- 
stellen eine Rolle.  
 
Die Punkte der WEEE-Novelle werden durch das Elekt-
roG in deutsches Recht umgesetzt. Das neue ElektroG 
trat im Oktober 2015 in Kraft. Eine wesentliche Ände- 
rung des ElektroG ist die Neustrukturierung der Sam- 
melgruppen. Nach Ablauf von 4 Monaten nach Inkraft-
treten des ElektroG (24.10.2015) gelten übergangswei- 
se 6 neue Sammelgruppen. Ab dem 01.12.2018 wer- 
den die Sammelgruppen dann nochmals umstrukturiert. 
Das neue ElektroG legt weiterhin fest, dass die Samm- 
lung von Elektroaltgeräten (EAG) keine Erstbehandlung 
darstellt. 
 
Darüber hinaus muss der Handel künftig Elektroaltgerä- 
te zurücknehmen, wenn die Verkaufsfläche für Elektro- 
geräte größer als 400 m² ist. Diese Verpflichtung gilt 
grundsätzlich beim Kauf eines Elektrogerätes (1:1-
Rücknahme) sowie für alle EAG mit einer Kantenlänge 
< 25 cm (in haushaltsüblichen Mengen) unabhängig 
davon, ob ein neues Elektrogerät erworben wird (1:0 
Rücknahme). Beim Onlinehandel gelten die 400 m² für 
die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte. Das 
Gesetz regelt, dass der Handel bei der Rücknahme 
nicht mit Annahmestellen des örE kooperieren darf. 
 
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 
 
Die Gewerbeabfallverordnung befindet sich derzeit in 
der Novellierung. Im November 2015 wurde ein Refe- 
rentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht u. a. den Ausbau 
und eine stringentere Getrennterfassung von einzelnen 
Wertstofffraktionen beim Abfallerzeuger und eine Vor- 
behandlungspflicht für gemischt erfasste gewerbliche 
Siedlungsabfälle sowie Sortier ‐ und Recyclingquoten 
vor. 
Rechtliche Grundlagen

14 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Satzung über die Abfallvermeidung und Abfallent- 
sorgung in der Stadt Münster (Abfallsatzung) 
 
Die Aufgaben und Ziele der Stadt, die durch die Abfall- 
wirtschaftsbetriebe Münster wahrgenommen werden, 
beinhalten zum Beispiel: 
• Förderung der Abfallvermeidung, 
• Vorbereitung zur Wiederverwendung, 
• Recycling und sonstige Verwertung, 
• Beseitigung von Abfällen. 
Hierzu zählen auch die dazu erforderlichen Maßnah- 
men wie Abfallberatung, Sammlung, Transport und 
Lagerung.  
 
Abfälle, die im Anhang der derzeit gültigen Abfallsat- 
zung vom 1. Januar 2016 nicht enthalten sind, sind von 
der Entsorgung und Beseitigung ausgeschlossen.  
 
Für Privathaushalte gilt ein Anschluss- und Benut- 
zungszwang (ABZ) sowohl für Abfälle zur Verwertung, 
als auch für Abfälle zur Beseitigung. Hierzu zählen auch 
pflanzliche Abfälle aus Haus- und Kleingärten, sofern 
keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Eine Ausnahme 
für organisch kompostierbare Abfälle, die ansonsten der 
Biotonne zugeführt werden ist möglich, wenn eine eige- 
ne oder eigennutzbare unversiegelte Fläche von 25 m² 
je Wohneinheit nachgewiesen werden kann. Papier und 
Pappe können entweder über die Papiertonne oder am 
Recyclinghof entsorgt werden. Bei gemeinnützigen oder 
gewerblichen Sammlungen, die eine ordnungsgemäße 
und schadlose Verwertung gewährleisten, entfällt der 
Benutzungszwang ebenfalls. Für Grundstücke, die von 
Unternehmen oder Institutionen genutzt werden, gilt der 
Anschluss- und Benutzungszwang nur für Abfälle zur 
Beseitigung.  
 
Für Rest- und Bioabfall ist ein Mindestbehältervolumen 
von 15 l/(E*W) vorgesehen. Bei Befreiung vom ABZ für 
organische Abfälle ist eine Reduzierung auf weniger als 
10 l/(E*W) ausgeschlossen. Für Unternehmen und Insti- 
tutionen wird der Behälterbedarf durch Einwohner- 
gleichwerte ermittelt. Hierbei wird je Einwohnergleich- 
wert ein Mindestvolumen von 15 l/(E*W) zur Verfügung 
gestellt. Die Einwohnergleichwerte werden nach § 8 der 
Abfallwirtschaftssatzung festgestellt. In Einzelfällen sind 
Nachbarschafts- oder Single-Tonnen möglich. 
 
Wird ein Grundstück nur von einer Person bewohnt und 
die vorhandene 35 Liter Rest- und/oder Bioabfalltonne 
nur zur Hälfte befüllt, kann die Leistungsgebühr auf 
Antrag um die Hälfte reduziert werden. 
 
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster 
 
Die derzeit gültige Abfallgebührensatzung der Stadt 
Münster gilt seit dem 1. Januar 2016. Für die regelmä- 
ßige Sammlung und den Transport, sowie die Annahme 
werden Grund- und Leistungsgebühren erhoben.  
 
 
Abbildung 4: Verteilung der Gebühren (Stand 2014) 
 
Die Grundgebühren fallen je Nutzungseinheit an. Bei 
Gemeinschaftswohnanlagen gelten je vier angefangene 
Wohnheimplätze als eine Nutzungseinheit.  
Rechtliche Grundlagen

15 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Bei Geschäftsräumen entspricht eine Nutzungseinheit 
einer  Fläche von 140 m², wobei für landwirtschaftliche 
Betriebe Ausnahmen gelten. 
 
Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem Volumen 
der Abfallgefäße und der Anzahl der Leerungen.  
 
Die Leistungsgebühren für die Rest- und Bioabfallab- 
fuhr werden in Tabelle 1 dargestellt. Der 770 Liter MGB 
wird nicht mehr neu aufgestellt. Erfolgt die Leerung der 
Restabfallbehälter mehrmals wöchentlich, werden die 
entsprechend mehrfachen Gebühren erhoben. Bei 
Nachbarschaftstonnen werden die Leistungsgebühren 
anteilig erhoben. Die Papiertonnen sind für private 
Haushalte gebührenfrei. 
Für Restabfallbehälter ist auf Antrag ein Abschlag von 
20 % der Gebühr möglich, wenn die Behälter 
ausschließlich für Siedlungsabfälle genutzt werden, die 
nicht aus privaten Haushaltungen stammen.  
 
Weitere Gebühren werden für den Transport von Groß-
behältern ab 660 Litern, zusätzliche Abfallsäcke für 
Restabfall und Gartenabfälle sowie für die Nutzung von 
Bio-Filterdeckel für Biotonnen oder ein Schwerkraft- 
schloss zur Verriegelung der Abfallgefäße erhoben. 
 
 
Tabelle 1: Grund- und Leistungsgebühren für Rest- und Bioabfallabfuhr 2015 in €/a 
Volumen/  
Leerung 
Restabfall Bioabfall 
wöchentlich 14-täglich wöchentlich 
Grundgebühr: 36,00 Euro pro Jahr und Wohneinheit 
35 Liter  - 59,40  94,44  
60 Liter - 102,00  162,00  
90 Liter  - 153,00  243,00  
120 Liter  - 204,00  324,00  
240 Liter  - 408,00  648,00  
660 Liter  2.244,00  1.122,00   
770 Liter  2.617,92  1.308,96   
1.000 Liter  - 1.699,92  2.700,00  
1.100 Liter  3.739,92  1.869,96   
2.000 Liter  - 3.399,96  5.400,00  
Unterflurcontainer 
3 m³  - 5.100,00  8.100,00  
4 m³  - 6.799,92  10.800,00  
5 m³  - 8.499,96   
 
Recht liche Grundlagen

16 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Abfälle sollten im Sinne des Umwelt- und Ressourcen- 
schutzes am besten erst gar nicht entstehen. Ganz 
vermeiden lassen sie sich jedoch nicht. Ein hoch diffe- 
renziertes Erfassungs- und Sortiersystem sowie mo- 
dernste Anlagentechnik sorgen dafür, dass die Abfälle 
der Münsteranerinnen und Münsteraner umweltgerecht 
verwertet bzw. entsorgt werden. Dabei gilt: Je besser 
die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld trennen, desto 
effektiver können die Verwertungsanlagen arbeiten und 
entsprechend hohe Verwertungsquoten erzielen.  
 
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit der AWM ist deshalb, die 
Münsteraner über Möglichkeiten der Abfallvermeidung 
sowie alle weiteren abfallrelevanten Fragestellungen zu 
informieren und aufzuklären. Gleichzeitig sollen sie 
motiviert werden, dieses Wissen im Alltag umzusetzen. 
Denn nur wenn beide – Bürgerinnen und Bürger und 
Entsorger – an einem Strang ziehen, können die best- 
möglichen Ergebnisse in Sachen Abfallvermeidung und 
umweltgerechter, effizienter Verwertung erzielt werden. 
Der Öffentlichkeitsarbeit kommt deshalb im Abfallwirt- 
schaftskonzept der Stadt Münster eine zentrale Rolle 
zu. 
 
Informationskanäle und -medien  
 
Online- und Print-Informationen 
 
Die AWM erreichen die Bürgerinnen und Bürger ziel- 
gruppenorientiert über diverse Informationskanäle. Über 
die Internetpräsenz www.awm.muenster.de erhalten sie 
schnell und unkompliziert Zugang zum Leistungs- und 
Serviceangebot der AWM, zu Entsorgungsterminen, 
Abfallvermeidungstipps und tagesaktuellen Meldungen. 
Alle AWM-Broschüren, Filme und Flyer stehen hier zum 
Download bereit. Parallel dazu gibt es ein breites An- 
gebot an Printmedien. Beispielhaft erwähnt seien hier 
 
• der Entsorgungskalender mit den Abfuhrtermi- 
nen für die Restabfall-, Bio-, Papiertonne, den 
Gelben Sack und mit den Sperrgutterminen. 
Außerdem sind hier zahlreiche Serviceseiten zu 
unterschiedlichen Themen (z. B. richtige Ent- 
sorgung von Elektroschrott, Herbstlaub, Win- 
terdienst) enthalten. Der Entsorgungskalender 
wird jährlich an alle Haushalte verteilt. 
• das Journal für Nachhaltigkeit und Geschäfts- 
entwicklung (erscheint jährlich) 
• Flyer und Broschüren zu diversen Themen  
(z. B. Abfalltrennung, Recyclinghöfe, Sperrgut)  
 
Darüber hinaus betreiben die AWM intensive Pressear- 
beit und informieren regelmäßig über die lokalen Medi- 
en zu aktuellen abfallrelevanten Themen, ihren Produk- 
ten und neuen Angeboten. 
 
Kampagnen 
 
Um die Themen „Abfallvermeidung“, „Abfalltrennung“ 
und „Stadtsauberkeit“ immer wieder in den Fokus der 
Öffentlichkeit zu rücken, setzen die AWM seit vielen 
Jahren sehr erfolgreich auf intensive Kampagnenarbeit. 
Dabei geht es darum, die Bedeutung der AWM zum 
Ausdruck zu bringen und gleichzeitig den Appell an die 
Münsteraner zu senden: Jeder Einzelne kann dazu 
beitragen, dass weniger Abfall entsteht und entstande- 
ner Abfall durch sauberes Trennen im Vorfeld von den 
AWM bestmöglich verwertet werden kann.  
 
2014 ist dazu der zweite Teil der Kampagne „Das große 
Ziel“ mit dem Slogan „101 saubere Lösungen für Müns- 
ter“ gestartet. Anhand konkreter Beispiele wird hier das 
breite Leistungsportfolio der AWM aufgezeigt. Gleich- 
zeitig werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, 
diese Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.  
 
Um ihre Aufmerksamkeit weiter auf diesen Aspekt zu 
konzentrieren, werden ab 2016 bekannte Lokalgrößen 
aus Münster im Rahmen dieser Kampagne für die AWM 
sprechen. Im letzten Teil, voraussichtlich ab 2017, sol- 
Abfallvermeidung und Abfallberatung  
Öffentlichkeitsarbeit 
Abfallvermeidung und Abfallberatung  
Öffentlichkeitsarbeit

17 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
len dann Bürgerinnen und Bürger selbst berichten, 
warum sie – insbesondere durch die Inanspruchnahme 
der AWM-Angebote – viel für die Sauberkeit Münsters 
und der Umwelt tun können.  
 
Vorausgegangen waren den „101 saubere Lösungen 
für Münster“ 2010 der erste Teil der Kampagne „Das 
große Ziel“. Unter dem Titel „In jedem von uns steckt 
ein Lokalheld, Umweltschützer und Erfinder“ wurden die 
Leistungskraft der AWM für Münster, ihr Einsatz für den 
Umweltschutz und ihre Innovationskraft verdeutlicht.  
 
Von 2008 bis 2010 war das „Star-Waste“-Team in der 
Mission „Münster ohne Müll“ unterwegs. Schwerpunkt-
thema war hier „Littering“, also das achtlose Wegwerfen 
von Freizeitmüll.  
 
Kundenservice 
 
Der Kundenservice als „direkter Draht“ zu Bürgerinnen 
und Bürgern ist ein Kommunikationskanal, der immer 
stärker und effektiver zur Informationsweitergabe, zu 
ausführlicher Beratung und zur Annahme von Be- 
schwerden aber auch von Kundenanregungen genutzt 
wird. Inhaltlich geht es dabei um die breite Themenpa- 
lette der Abfalltrennung, Abfallentsorgung sowie Abfall- 
vermeidung. Eine zeitgemäße Telefonsoftware ermög- 
licht dabei die gute telefonische Erreichbarkeit. Rund 
60.000 Anrufe werden so pro Jahr durch ein Team von 
Abfallberaterinnen und Abfallberatern bearbeitet. 
 
Über die Homepage gibt es die Möglichkeit, Rückrufe 
für eine Beratung aus dem Kundenservice zu veranlas- 
sen. Viele Anfragen erreichen den Kundenservice 
schriftlich inzwischen zumeist per E-Mail.  
 
Da die AWM-Homepage viele Informationen für Ratsu- 
chende bereitstellt, die früher über den Kundenservice 
abgerufen wurden, hat die Beratungstiefe der Anfragen 
an den Kundenservice kontinuierlich zugenommen.  
Als Reaktion auf die stärkere Nutzung elektronischer 
Medien wurden die Angebote des Kundenservices früh-
zeitig im Vorfeld und damit zukunftsweisend ausgerich- 
tet. So hat eine sukzessive Umorientierung auf eine 
vermehrte Internet- und E-Mail-Nutzung stattgefunden. 
Zu diesen Maßnahmen gehören eine intensivere Be- 
antwortung von E-Mail-Anfragen, eine stärkere Out- 
bound-Orientierung in der Beschwerde-Bearbeitung 
und nicht zuletzt eine stärkere Ausrichtung zu intensive- 
ren und längeren Beratungsgesprächen mit individueller 
Zusendung von Informationsmaterialien per E-Mail. 
Zudem findet gleichzeitig eine Implementierung der 
Erfassung von Kundenwünschen statt. 
 
Informationsstände und Aktionen  
 
Um in der Öffentlichkeit Präsenz zu zeigen und im di- 
rekten Face-to-Face-Kontakt mit den Münsteranern in 
Aktion zu treten, sind die AWM bei öffentlichen Veran- 
staltungen (z. B. Hafenfest, Münster Marathon, Mieter- 
feste, Interkulturelles Fest etc.) mit Informations- und 
Aktionsständen vertreten.  
 
Themenschwerpunkt eines Aktionstages in der Innen- 
stadt war 2015 zum Beispiel die richtige Entsorgung 
von Elektroaltgeräten, Akkus und Batterien. Die AWM 
sind Pilotkommune im so genannten G2-Kommuni-
kationsprojekt (Kooperationspartner: Deutscher Städte- 
tag, Deutscher Landkreistag, Stiftung Elektroaltgeräte- 
register, Verband Kommunaler Unternehmen, Gemein- 
sames Rücknahmesystem). Ziel des Projekts ist es, 
durch eine bundesweit einheitliche Kampagne die 
Sammelquote zu erhöhen und für die fachgerechte 
Entsorgung zu sensibilisieren.  
 
Häufig kommen bei öffentlichen Events auch Walking-
Acts zum Einsatz. „Manfred Mehrwert“ („König der 
Wertstoffe“) verdeutlicht Erwachsenen und Kindern 
beispielsweise im Rahmen der Kampagne „101 sau- 
Abfallvermeidung und Abfallberatung  
Öffentlichkeitsarbeit

18 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
bere Lösungen“, wie leicht Abfallvermeidung und die 
Wiederverwertung von Wertstoffen ist.  
 
Die AWM nehmen regelmäßig an der „Europäischen 
Woche der Abfallvermeidung“ teil. 2013 beispielsweise 
mit der Aktion „Tausche Plastiktüte gegen Stoffbeutel“ 
in einem großen Einkaufscenter in Münster. Neben 
Aufklärungsarbeit („Plastikmüll schadet der Umwelt“) 
lag der Fokus darauf, durch die Verteilung von Stoff- 
beuteln langlebige und nachhaltige Alternativen zur 
Plastiktüte anzubieten. 2014 bewarben die AWM im 
Rahmen dieser Aktionswoche ihre Wechselstuben und 
den Online-Tausch-und Verschenkmarkt, 2015 steht 
das Thema „Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ im 
Vordergrund.  
 
Abfallpädagogische Angebote  
 
Die AWM-Abfallpädagogik hat das Ziel, Kindern, Ju- 
gendlichen und Erwachsenen Wissen über abfall- und 
umweltrelevante Themen erlebbar zu vermitteln. Für 
Kitas und Schulen haben die AWM seit Jahren Spiele, 
Bücher und Filmmaterial im Angebot, das zum kosten-
losen Verleih bereit steht. 2015 wurden diese Angebote 
in Kooperation mit einer Agentur für Umweltbildung neu 
konzipiert. Sie enthalten jetzt eigens für pädagogische 
Fachkräfte erstellte Lehrmaterialien/Lerneinheiten zur 
altersgerechten Vermittlung des Wissens und sind noch 
stärker auf die münsterspezifischen Gegebenheiten 
angepasst. In Form von so genannten „Abfallkoffern“ 
können Schulen und Kitas die Materialien ausleihen. 
 
Bei Ferienprogrammen (z. B. Atlantis) sind die AWM 
regelmäßig mit Aktionsspielen vertreten. 
 
Durch Führungen über die Recyclinghöfe oder das Ent- 
sorgungszentrum in Coerde bekommen Interessierte 
die Möglichkeit zu einem Blick „hinter die Kulissen“. Die 
AWM machen ihre Arbeit und die Hintergründe der 
Abfallwirtschaft damit transparent. Eine Besichtigung 
der Abfallbehandlungsanlagen verdeutlicht Besuchern 
beispielsweise, dass sie durch die saubere Trennung 
ihrer Abfälle maßgeblich zur effektiven Erfassung und 
Wiederverwertung von Wertstoffen beitragen können.  
 
Die AWM unterstützen das Projekt „Klimaschutz macht 
Schule“ unter der Federführung von Amt 67. Insgesamt 
sind 74 Schulen und 28 Kitas an dem Projekt beteiligt. 
Nachdem in den vergangenen Jahren das Thema 
Energie im Vordergrund stand, rückt nun wieder das 
Thema Abfallvermeidung und Abfalltrennung in den 
Fokus.  
 
2015 fand zu diesen Themen ein Kita-Workshop für 
Erzieherinnen und Erzieher statt. Des Weiteren werden 
in Zusammenarbeit mit der Firma Gertec (Beauftragung 
durch Amt 67) zwei Unterrichtseinheiten für die Primar- 
stufe und Sekundarstufe erarbeitet. 
 
Sauberes Münster 
 
Mit der jährlichen Aktion „Sauberes Münster“ stärken 
die AWM nachhaltig das Bewusstsein der Münsterane- 
rinnen und Münsteraner für Stadtsaubereit und Um- 
weltschutz. Kitas, Schulen, Vereine, Nachbarschaften, 
Einzelpersonen und Familien – insgesamt pro Jahr rund 
11.000 Teilnehmende – reinigen üblicherweise im März 
und April Spielplätze, Parks, Schulhöfe, Grünstreifen 
und Baumscheiben. Die AWM unterstützen das Groß- 
reinemachen, indem sie jedes Mal tausende von Müll-
zangen, Abfallsäcken und Handschuhen zur Verfügung 
stellen und die Logistik übernehmen.  
 
Tag der offenen Tür 
 
Alle fünf Jahre bietet die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt einen 
Tage der offenen Tür an. Hierbei besteht die Möglich- 
keit hinter die Kulissen zu schauen. Der Tag der offe- 
nen Tür zeigt u. a., was mit den Abfällen passiert, wie 
Abfallvermeidung und Abfallberatung  
Öffentlichkeitsarbeit

19 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
umweltschützend die AWM mit den gesammelten Stof- 
fen umgehen und wie die hochmodernen Anlagen ei- 
gentlich funktionieren. 
 
Beispiele für Angebote zur Abfallvermeidung 
 
Angebote, Tipps und Informationen zur Abfallvermei-
dung stellen die AWM über persönliche Beratung, Akti- 
onen, Printmaterialien und über Ihren Internetauftritt zur 
Verfügung. Konkrete Beispiele sind: 
 
Wechselstuben 
 
Vieles, was auf den Recyclinghöfen als Abfall entsorgt 
werden soll, ist noch gut erhalten und funktionsfähig. 
Unter dem Motto „Was der Eine nicht braucht, wird von 
dem Anderen benötigt“ haben die AWM 2015 deshalb 
ausrangierte Telefonzellen als „Wechselstuben“ auf 
ihren Recyclinghöfen aufgestellt. Bürgerinnen und Bür- 
ger haben damit die Möglichkeit, ausgedientes aber 
noch gut erhaltenes Spielzeug, Bücher, CDs sowie 
DVDs zu einem neuen Besitzer zu verhelfen bzw. 
selbst nach Brauchbarem zu stöbern. 
 
Online-Tausch- und Verschenkmarkt 
 
Eine Telefonzelle bietet natürlich nur begrenzt Platz, 
außerdem ist die Abgabe von Teilen mit Elektroan- 
schluss aus Haftungsgründen ausgeschlossen. Wohin 
aber dann mit großen, sperrigen Gegenständen oder 
dem noch funktionierenden Toaster? Dafür gibt es seit 
2014 unter www.awm-tauschmarkt.de die Möglichkeit, 
online zu tauschen oder zu verschenken. 
 
Zu gut für die Tonne – Münster is(s)t abfallarm 
 
Die AWM haben 2015 gemeinsam mit dem Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die Initiative 
„Zu gut für die Tonne – Münster is(s)t abfallarm“ ins 
Leben gerufen und dazu u.a. das Portal 
www.zugutfuerdietonne.muenster.de erstellt. Ziel der 
Initiative ist es nicht nur, über die Möglichkeiten zur 
Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu informieren 
und zu einem entsprechenden Verhalten zu motivieren. 
Die Initiative bündelt auch die Angebote der zahlreichen 
lokalen Akteure in Münster, die sich mit diesem Thema 
beschäftigen.  
Ab fallvermeidung und Abfallberatung  
Öffentlichkeitsarbeit

20 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
 
 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster  
Hol- und Bringsysteme 
Abbildung 5: Hoheitliche Erfassungssysteme in der Stadt Münster

21 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Holsysteme  
Das Leistungsspektrum bei der Abfallsammlung um- 
fasst folgende Holsysteme: 
• Restabfall  (35, 60, 90, 120, 240, 660, 770, 
1.100, 2.500, 3.000, 5.000 und 7.000 Liter MGB 
sowie Absetz-, Abroll- und Presscontainer), die 
Abfuhr erfolgt in der Regel vierzehntäglich, so- 
wie bei Gefäßen ab 660 l auch wöchentlich.  
• Bioabfall  (35, 60, 90, 120 und 240 l MGB grau 
mit braunem Deckel), die Abfuhr erfolgt wö- 
chentlich. Gegen eine Gebühr kann ein Biofil- 
terdeckel zur Verfügung gestellt werden. Der 
Anschlussgrad an die Biotonne beträgt derzeit 
78 % der an die Restabfallabfuhr angeschlos- 
senen Grundstücke. 
• Altpapier  (120, 240, 660, 770 und 1.100 Liter 
MGB, grau mit blauem Deckel), die Abfuhr der 
Altpapierbehälter erfolgt vierzehntäglich. Die 
Anschlussquote beim Altpapier beträgt derzeit 
91 % der an die Restabfallabfuhr angeschlos- 
senen Grundstücke. Für gewerbliche Kunden 
besteht zusätzlich die Möglichkeit, Altpapier 
über Absetz-, Abroll- und Presscontainer in den 
Größen 1,1 bis 34 m³ zu entsorgen. 
• Leichtverpackungen  (Gelbe Säcke, im Be- 
darfsfall 1.100 l MGB), vierzehntäglich. Die Ab- 
fuhr durch die AWM erfolgt (Vertragslaufzeit bis 
31.12.2016) im Auftrag der Systemträger. 
 
Die Abfuhr von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier er- 
folgt in der Innenstadt mit Zweikammerfahrzeugen und 
in den anderen Gebieten mit Einkammerfahrzeugen. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster bieten den Bürge- 
rinnen und Bürgern bei der Regelabfuhr für Rest- und 
Bioabfall sowie Altpapier einen „Full Service“ an, das 
heißt, die Abfallgefäße werden auf dem Standplatz des 
Grundstücks abgeholt und nach der Leerung zurückge-
stellt. 
Bei Bedarf werden die Behälter auf Antrag auch zusätz- 
lich zu den regulären Leerungen gebührenpflichtig ge- 
leert. 
 
Abfallsäcke für Restabfall  (90 Liter) und Grünabfall 
(75 Liter)  können bei erhöhtem Abfallaufkommen an 
verschiedenen Verkaufsstellen erworben werden. Die 
Abfuhr der Restabfallsäcke erfolgt zusammen mit der 
Restabfallabfuhr, die der Grünabfallsäcke zusammen 
mit der Sperrgutabfuhr. 
 
Weitere Serviceleistungen, die von AWM angeboten 
werden, sind die Reinigung  der Abfallgefäße sowie der 
Tausch  von Gefäßen. 
 
Zudem wird seit 2014 die Bereitstellung von Unterflur- 
containern für Hausverwaltungen angeboten. Die Unter- 
flurcontainer werden für Restabfall, Bioabfall, Altpapier 
und Verpackungsabfälle in den Größen von 1 bis 5 m³ 
angeboten. 
 
Abbildung 6 zeigt die Abfallsammlung mit Unterflurcon- 
tainern an einem neu errichteten Studentenwohnheim. 
 
 
Abbildung 6: Abfallsammlung mit Unterflurcontainern an einem Stu- 
dentenwohnheim 
 
Die effizienten und barrierefreien Unterflurcontainer 
haben einige Vorteile aufzuweisen. Ihr Einsatz in 
Wohnanlagen und im Innenstadtbereich ermöglicht ein 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster  
Hol- und Bringsysteme

22 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
großes Sammelvolumen auf oberirdisch kleinstem 
Raum. Die niedrige Einwurfhöhe ist für Kinder, Roll- 
stuhlfahrer und Senioren besonders gut erreichbar. 
Durch optimale Sammelbedingungen werden Belästi- 
gungen durch Geruch und Ungeziefer auch an heißen 
Sommertagen verhindert. Die Nutzung der Unterflur- 
container erhöht zudem die Hemmschwelle, die saube-
ren Stellplätze zu vermüllen. 
 
Die Abfuhr von Sperrgut erfolgt flächendeckend einmal 
pro Monat im gesamten Stadtgebiet durch eine Stra- 
ßensammlung. Der jeweilige Abfuhrtermin kann dem 
Entsorgungskalender entnommen, über das Abfalltele-
fon erfragt oder auf der Homepage online abgerufen 
werden. Im Rahmen der Sperrgutabfuhr werden auch 
Grünabfälle  abgefahren. Die Grünabfälle müssen ent- 
weder gebündelt (max. 1 m lang und 0,5 m Umfang) 
oder in den Grünabfallsäcken (max. 20 Säcke pro 
Grundstück und Abfuhr) bereitgestellt werden. 
 
Die Abfuhr von großen Elektroaltgeräten  erfolgt 
schriftlich oder online auf Bestellung ohne zusätzliche 
Gebühren. Die entsprechende Anmeldekarte befindet 
sich im Entsorgungskalender bzw. die Online-
Anmeldung erfolgt über die Homepage der AWM. Die 
Bürgerinnen und Bürger erhalten daraufhin einen Ter- 
min. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit den 
gebührenpflichtigen Abholservice zu nutzen, um die 
großen Elektroaltgeräte direkt aus der Wohnung tragen 
zu lassen. Kleingeräte sind grundsätzlich im Bringsys- 
tem zu entsorgen. 
 
Vollständig abgeschmückte Weihnachtsbäume  wer- 
den im Januar und Februar bei der Sperrgutabfuhr mit- 
genommen. 
 
Die Sammlung von überlassenen Abfällen anderer 
Herkunftsbereiche  erfolgt je nach Bedarf in Großbe- 
hältern (1,1 bis 40 m³) entweder auf Abruf oder in ei- 
nem festen Turnus. 
 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster   
Hol- und Bringsysteme

23 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Bringsysteme 
Die Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Münster 
können an insgesamt elf Recyclinghöfen Abfälle aus 
Privathaushalten anliefern. 
• Recyclinghof Entsorgungszentrum,  
Zum Heidehof 80, 
Mo-Fr 8-19 Uhr, Sa 9.30-19 Uhr  
• Recyclinghof Eulerstraße, Eulerstraße 8, 
Mo-Fr 8.30-19 Uhr, Sa 9.30-19 Uhr  
• Recyclinghof Hiltrup, Glasuritstraße 1a, 
Mo 12-19 Uhr, Mi 8.30-13 Uhr, Fr 12-19 Uhr 
• Recyclinghof Roxel, Nottulner Landweg 66, 
Mo 12-19 Uhr, Do 12-19 Uhr  
• Recyclinghof St. Mauritz,  
Pleistermühlenweg 118, Mo 12-19 Uhr 
• Recyclinghof Handorf, Lützowstraße 120, 
Di 12-19 Uhr, 14 tägl. Freitags 12-18 Uhr  
• Recyclinghof Wolbeck, Eschstraße 79, 
Di 12-19 Uhr, Do 8.30-13 Uhr 
• Recyclinghof Mecklenbeck,  
An der Hansalinie 21, Mi 12-19 Uhr, 
14 tägl. Freitags 12-18 Uhr  
• Recyclinghof Gievenbeck, Bernings Kotten 9, 
Di 12-19 Uhr, Do 12-19 Uhr 
• Recyclinghof Nienberge, Waltruper Weg 3a, 
Mi 8.30-13 Uhr, Fr 12-19 Uhr  
• Recyclinghof Kinderhaus,  
Von-Humboldt-Straße 50, 
Di 12-19 Uhr, Do 8.30-13 Uhr  
 
 
Abbildung 7: Karte mit Recyclinghofstandorten 
 
In Tabelle 2 sind die Abfallfraktionen dargestellt, die an 
den Recyclinghöfen angedient werden können. Dabei 
können Anlieferer aus Münsteraner Privathaushalten an 
allen Recyclinghöfen die meisten Fraktionen kostenlos 
abgeben. 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster   
Hol- und Bringsysteme

24 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Tabelle 2: Annahmekatalog der Recyclinghöfe 
Altkleider Kleidung, Bettwäsche, Gürtel, Hüte, Handtücher, Krawatten, Schuhe 
CDs Audio-CD, CD-ROM, Werbe-CDs 
Elektrogeräte Computer, Fernseher, Kaffeemaschinen, Kühlschranke, Staubsauger, Toaster, 
Waschmaschinen 
Gartenabfälle Äste, Rasenschnitt, Strauchschnitt, Zweige 
Glas Flaschen, Konservengläser, Marmeladengläser 
Holz unbehandelt (A I-III) Möbelholz 
Kabel Leitungskabel, Telefonkabel 
Korken Echtkork z. B. von Pinnwänden, Flaschenkorken 
Kunststoffe gemischte Hartkunststoffe z. B. Gartenmö bel 
Metalle Eisengitter, Fahrradkörbe, Fahrräder, Wäscheständer, Wasserhähne, Töpfe 
Papier/Pappe Kartons, Papierverpackungen, Schreibpapier, Zeitschriften, Zeitungen 
Problemabfälle 
(außer RC Kinderhaus) 
Autobatterien, Altöl, ölverschmutzte Lappen und Behälter, Batterien, 
Chemikalien, Energiesparlampen, Farben, Holzschutzmittel, Knopfzellen, Lacke, 
Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, PU- 
Schäume, Reinigungsmittel, Säuren, Spraydosen 
Restabfall Tapetenreste, Teppichreste, Hausmüll 
Sperrgut z. B. Matratzen, Möbelstücke 
Styropor Styroporchips, -formteile, -verpackungen 
Verpackungen Aluminiumfolien, Joghurtbecher, Kaffeeverpackungen, Konservendosen, 
Kunststofftüten, Margarinebecher 
Bauschutt Beton, Kalksteine, Mörtel, Naturwerksteine, Ziegel 
Papier datengeschützt 
Flachglas Fensterglas, Glasscheiben, Spiegel 
Holz behandelt (A IV) Fenster, Gartenmöbel, Gartenholz, Brandholz, Bahnschwellen 
Asbesthaltige Abfälle Mineralfaserabfälle 
Baumischabfälle Bauteile, Bauschutt, Fensterrahmen, Toilettenschüsseln, Waschbecken, 
asbesthaltige Abfälle 
Gartenabfälle 
(Kompostierungsanlage) Stammholz und Wurzeln, Strauchschnitt > 1,5 m 
Recyclinghof Entsorgungszentrum und Recyclinghof Eulerstraße 
Annahmekatalog der Recyclinghöfe 
Entsorgungszentrum 
 
 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster  
Hol- und Bringsysteme

25 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Grünabfälle  können an allen Recyclinghöfen kostenlos 
abgegeben werden. Größere Grünabfallmengen, 
Stammholz, Wurzeln und Strauchschnitt über 1,50 m 
können nur am Entsorgungszentrum abgegeben wer- 
den. 
 
Die Abgabe von Sperrgut  (alle Gegenstände aus 
Haushalten, die bei der Sperrgutabfuhr auch mitge- 
nommen werden), unbehandeltem Holz (A I-III) , 
Elektroaltgeräten  (kleinere und größere) und Metallen 
ist an den Recyclinghöfen kostenlos. Für die Abgabe 
von Elektrokleingeräten sind im Stadtgebiet Münster 
zusätzlich insgesamt 44 Depotcontainer aufgestellt. 
 
Die AWM erfasst Altbatterien  über die Recyclinghöfe 
und über städtische Einrichtungen. Die Altbatterien 
werden hier nach Bedarf abgeholt. Die von den Herstel- 
lern gegründete Stiftung Gemeinsames Rücknahme 
System (GRS) gewährleistet eine deutschlandweit ein- 
heitliche und flächendeckende Rücknahme verbrauch- 
ter Batterien und übernimmt dabei auch die von AWM 
gesammelten Mengen. 
 
Problemabfälle  aus Haushalten können in haushalts- 
üblichen Mengen an allen Recyclinghöfen abgegeben 
werden (mit Ausnahme des Recyclinghofes Kinder- 
haus).  
 
Die Sammlung von Altglas  und Alttextilien  erfolgt über 
Depotcontainer, die im gesamten Stadtgebiet aufge- 
stellt sind. Für die farbgetrennte Sammlung von Altglas 
stehen an über 300  Stellplätzen Depotcontainer zur 
Verfügung. Die Sammlung von Alttextilien erfolgt in 
Zusammenarbeit zwischen den AWM und karitativen 
Einrichtungen. Hierfür sind an über 80 Stellplätzen De- 
potcontainer im Stadtgebiet aufgestellt.  
 
Zudem besteht die Möglichkeit Alttextilien an Kleider- 
kammern oder Secondhand-Läden zu geben. Altglas 
und Alttextilien können auch an den Recyclinghöfen 
abgegeben werden. 
 
Seit 2012 werden auf den Recyclinghöfen Eulerstraße 
und Entsorgungszentrum Hartkunststoffe  erfasst. Seit 
Mitte des Jahres 2015 können die Kunststoffe auch an 
den übrigen Recyclinghöfen abgegeben werden. 
 
Gemeinsam mit dem Zweiradhandel initiierte die AWM 
ein Erfassungssystem für gebrauchte Schläuche  und 
Reifen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und Rollstüh- 
len. Derzeit beteiligen sich 36 Zweiradhändler am Ent- 
sorgungssystem Zweiradreifen. Sie nehmen Reifen und 
Schläuche an und bringen sie zu den Recyclinghöfen. 
Die AWM lassen diese über einen Altreifenhändler ver- 
werten. 
 
Kork , CDs und Tonerkartuschen werden ebenfalls 
auf den Recyclinghöfen angenommen. 
 
Asbest , Bauschutt , Bau- und Renovierungsabfälle , 
behandeltes Holz  (A IV)  und Restabfälle  können kos- 
tenpflichtig am Entsorgungszentrum abgegeben wer- 
den. Am Recyclinghof Eulerstraße können ebenfalls 
Kleinmengen an Bauschutt abgegeben werden, sowie 
behandeltes Holz (A IV). An beiden Standorten können 
auch Flachglas und datengeschütztes Papier abgege- 
ben werden.  
 
Anlieferer aus Gewerbebetrieben können die genann- 
ten Abfälle und Wertstoffe am Recyclinghof Entsor- 
gungszentrum gebührenpflichtig abgeben. 
 
Neben den Abgabemöglichkeiten von Abfällen und 
Wertstoffen können über die Recyclinghöfe kosten- 
pflichtig Kompost, Blumenerde und Streugranulat bezo- 
gen werden. Am Entsorgungszentrum findet zudem der 
Verkauf von Holzhäcksel, Rindenmulch und Bioboden 
statt. Darüber hinaus werden alle Abfallsäcke auf den 
Recyclinghöfen ausgegeben. 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster  
Hol- und Bringsysteme

26 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Sonstige Erfassungssysteme 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben zur Ver- 
besserung des Stadtbildes und der Stadtsauberkeit an 
verschiedenen Stellen in Münster Unterflurcontainer im 
Austausch gegen die in Einhausungen stehenden Pa- 
pierkörbe installiert (z. B. am Aasee). 
 
Zudem wurden an verschiedenen Stellen im Stadtge- 
biet „Big Bellys“ installiert. Die neuen Big Bellys müssen 
dank der integrierten Presse nicht zweimal am Tag 
sondern nur drei- bis viermal pro Woche geleert wer- 
den. Durch das größere Volumen ersetzen sie durch- 
schnittlich drei der bisherigen Abfallbehälter. 
 
 
Abbildung 8: Big Bellys in der Einkaufszone 
 
Erfassungssysteme in der Stadt Münster  
Hol- und Bringsysteme

27 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Bioabfall 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
16.000 
18.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Die Bioabfallmenge war von 2010 bis 2015 zwischen 
15.923 t/a und 16.585 t/a. In 2015 lag die spezifische 
Menge bei 52 kg/(E*a). 
 
Verwertung 
Die Verwertung und Behandlung der Bioabfallmengen 
erfolgt bis zum 31.12.2016 in der Bioabfallvergärungs- 
anlage im Entsorgungszentrum Münster (EZM).  
 
Entwicklung bis 2025 
Auf Grund der guten Erfahrung soll an der separaten 
Erfassung der Bioabfälle festgehalten werden. Zusam- 
men mit den Grünabfällen werden bereits 132 kg/(E*a) 
an organischen Abfällen getrennt erfasst. Künftig wird 
von einer weiteren leichten Steigerung der Bioabfall- 
mengen ausgegangen. 
 
Ab dem 01.01.2017 werden die in Münster erfassten 
Bioabfälle in der umgebauten Behandlungsanlage für 
Bio- und Grünabfälle (vormals MBRA Münster) durch 
die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster behandelt. 
 
 
 
 
Grünabfälle (inkl. Gewerbe) 
0
5.000 
10.000 
15.000 
20.000 
25.000 
30.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Die Grünabfallmengen lagen von 2010 bis 2015 zwi- 
schen 22.175 t/a und 25.194 t/a. Die Schwankungen 
sind u. a. auf die herrschenden Witterungsbedingungen 
und außergewöhnlichen Wetterereignisse insbeson-
dere in 2014 zurückzuführen. In 2015 lag die spezifi- 
sche Grünabfallmenge bei 80 kg/(E*a). 
 
Verwertung 
Für die Behandlung der in Münster erfassten Grünabfäl- 
le betreiben die AWM am Standort Zum Heidehof 83 
eine Grünabfallkompostierungsanlage. In dieser Anlage 
werden die Grünabfälle gemeinsam mit dem Gärrück- 
stand der Bioabfallvergärungsanlage zu hochwertigem, 
gütegesichertem Kompost verarbeitet. Anschließend 
erfolgt die Vermarktung des Kompostes.  
 
Entwicklung bis 2025 
Aufgrund der guten Erfahrung mit der getrennten Erfas- 
sung der Grünabfälle sind keine Änderungen an den 
bestehenden Erfassungswegen geplant. Auch bei den 
Grünabfällen wird mit einem leichten Anstieg der Men- 
ge gerechnet. Ab dem 01.01.2017 werden die Grünab- 
fälle aus Münster in der umgebauten Behandlungsanla- 
ge für Bio- und Grünabfälle (vormals MBRA Münster) 
durch die AWM behandelt. 
Wertstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2009 - 2014 
Abbildung 9: Entwicklung der Bioabfallmengen von 2010 bis 2015 
Wertstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2010 - 2015 
 
Abbildung 10: Entwicklung der Grünabfallmengen 2010 bis 2015

28 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Altpapier (inkl. Gewerbe) 
0
5.000 
10.000 
15.000 
20.000 
25.000 
30.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Die erfasste Altpapiermenge aus Haushalten schwank-
te im Zeitraum von 2010 bis 2015 zwischen 24.655 t/a 
und 27.331 t/a. Im Jahr 2015 lag die spezifische Altpa- 
piermenge in der Stadt Münster bei 81 kg/(E*a). 
 
Verwertung 
Das erfasste Altpapier wird derzeit an zwei Standorten 
von einer ortsansässigen Firma angenommen, umge- 
schlagen und einer weitergehenden stofflichen Verwer- 
tung zugeführt. 
 
Entwicklung bis 2025 
Die blaue Altpapiertonne wird von der Bevölkerung der 
Stadt Münster sehr gut angenommen. Es ist daher auch 
nicht beabsichtigt, das Erfassungssystem vor dem Hin- 
tergrund der aktuellen Rahmenbedingungen zu ändern. 
Eine Steigerung der erfassten spezifischen Menge ist in 
den nächsten Jahren nicht zu erwarten. 
Altglas  
0
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
7.000 
8.000 
9.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
Seit 2010 schwankt die durch die Systemträger erfasste 
Altglasmenge zwischen 6.379 t/a und 7.783 t/a. Im Jahr 
2015 lag die spezifische Altglasmenge bei 26 kg/(E*a). 
 
Verwertung 
Die Verwertung des in Münster getrennt erfassten Alt- 
glases erfolgt über ein durch die Systemträger beauf- 
tragtes Unternehmen. In einer Aufbereitungsanlage 
werden die Mengen gebrochen, gesiebt und von 
Fremdstoffen befreit. Anschließend erfolgt die Wieder- 
verwertung in einer Glashütte. 
 
Entwicklung bis 2025 
Der beschriebene Erfassungsweg wird fortgeführt. Es 
wird von keiner Veränderung der spezifischen Menge 
ausgegangen. 
 
Wertstoff- und Abfallmengen 
Jahre 2002 - 2007 
Wertstoff- und Abfallmengen 
Jahre 2002 - 2006 
Abbildung 11: Entwicklung der Altpapiermengen von 2010 bis 2015 
Wertstoff - und Abfall mengen  
Jahre 2010 - 2015 
 
Abbildung 12: Entwicklung der Altglasmengen 2010 bis 2015

29 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Leichtverpackungen (LVP ) 
 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
  
 
 
Die LVP-Menge veränderte sich zwischen den Jahren 
2010 und 2015 kaum und lag zwischen 9.274 t/a und 
9.571 t/a. Im Jahr 2015 betrug die spezifische Menge 
31 kg/(E*a). 
 
Verwertung 
Die erfassten Leichtverpackungen werden in Münster 
am Standort Zum Heidehof 52 umgeschlagen und zur 
weiteren Aufbereitung den Vertragspartnern (Sortierern) 
der dualen Systeme übergeben. 
 
Entwicklung bis 2025 
Es ist geplant, in der Stadt Münster eine Wertstofftonne 
einzuführen. Die Einführung einer Wertstofftonne lässt 
einen Anstieg der getrennt erfassten stoffgleichen 
Nichtverpackungen um ca. 7 kg/(E*a) erwarten. 
 
Altmetall  
0
200 
400 
600 
800 
1.000 
1.200 
1.400 
1.600 
1.800 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
Die Metallmenge ging von 2010 mit 1.575 t/a bis 2015 
auf 1.020 t/a bzw. 3 kg/(E*a) kontinuierlich zurück. 
 
Verwertung 
Mit der Verwertung der getrennt erfassten Altmetalle 
haben die AWM ein ortsansässiges Unternehmen der 
Metall- und Recyclingbranche in Münster beauftragt. 
 
Entwicklung bis 2025 
Es wird von einer Stagnation der heutigen spezifischen 
Menge ausgegangen. 
Abbildung 13: Entwicklung der LVP-Mengen 2010 bis 2015 Abbildung 14: Entwicklung der Altmetallmengen 2010 bis 2015 
Wertstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2010 - 2015

30 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Hartkunststoffe 
0
50 
100 
150 
200 
250 
2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Hartkunststoffe werden seit 2012 auf den Recyclinghö- 
fen Eulerstraße und Entsorgungszentrum getrennt er-
fasst. In den ersten beiden Jahren stieg die erfasste 
Menge von 180 t/a auf 231 t/a an, in 2015 lag die Men- 
ge bei 157 t/a bzw. 1 kg/(E*a).  
 
Verwertung 
Die Aufbereitung und Verwertung der erfassten Hart-
kunststoffe erfolgt durch ein von Seiten der AWM be- 
auftragtes Unternehmen. Die Verwertung erfolgt über- 
wiegend stofflich. 
 
Entwicklung bis 2025 
Die getrennte Erfassung der Hartkunststoffe an den 
Recyclinghöfen wurde ausgebaut und ist seit Mitte 2015 
an allen Recyclinghöfen eingerichtet. Dieses lässt einen 
Anstieg der Menge um ca. 1 kg/(E*a) erwarten. 
 
Altholz (inkl. Gewerbe)  
0
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
unbehandeltes Altholz (I-III) behandeltes Altholz (IV) 
 
 
 
Die Menge des an Recyclinghöfen erfassten Altholzes I 
bis IV unterlag in den Jahren zwischen 2010 und 2013 
leichten Schwankungen. Im Jahr 2014 stieg die erfasste 
Menge auf 5.264 t/a an. Der Anstieg ist weniger stark 
als beim Sperrmüll, hängt aber auch mit dem Starkre- 
genereignis 2014 in Münster zusammen. 2015 betrug 
die erfasste Altholzmenge insgesamt 4.753 t/a bzw. 
15 kg/(E*a). Die Menge des angelieferten behandelten 
Altholzes (Kategorie IV) lag zwischen 2010 und 2015 
auf einem relativ konstanten Niveau (im Mittel 364 t/a).  
 
Verwertung 
Die Aufbereitung und Verwertung der erfassten Althöl- 
zer erfolgt durch ein von Seiten der AWM beauftragtes 
Unternehmen. Die Verwertung erfolgt stofflich und 
energetisch. 
 
Entwicklung bis 2025 
An der getrennten Erfassung und Einsammlung von 
Althölzern über die Recyclinghöfe soll festgehalten 
werden. Nachdem die Menge in 2015 nach dem An- 
stieg in 2014 in etwa wieder auf das Niveau des Vorjah- 
res abgesunken ist, wird von keiner weiteren Verände- 
rung ausgegangen. 
Wertstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2010 - 2015 
 
Abbildung 16: Entwicklung der Altholzmengen 2010 bis 2015 Abbildung 15: Entwicklung der Hartkunststoffmengen 2012 bis 2015

31 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Alttextilien 
0
200 
400 
600 
800 
1.000 
1.200 
1.400 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Seit 2010 liegt die Menge der getrennt erfassten Alttex- 
tilien mit leichten Schwankungen im Bereich von etwa 
1.100 t/a bzw. 4 kg/(E*a).  
 
Verwertung 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster arbeiten bei der 
Sammlung und Verwertung von Alttextilien mit den in 
Münster tätigen karitativen Verbänden zusammen. Bei 
der Vermarktung und Verwertung der Alttextilien, die 
den karitativen Verbänden obliegt, werden die Kriterien 
des Dachverbandes FairWertung eingehalten, sowie 
die abfallrechtlichen Voraussetzungen einer ordnungs- 
gemäßen und schadlosen Verwertung erfüllt.  
Der Verwertungserlös steht den Hilfsorganisationen für 
ihre karitative Arbeit zur Verfügung 
 
Entwicklung bis 2025 
Um das bestehende System, die Zusammenarbeit zwi- 
schen den AWM und karitativen Verbänden, gegenüber 
gewerblichen Sammlungen zu behaupten und um ille- 
gale Sammlungen zu vermeiden, wird das System 
durch die Aufstellung weiterer Container ausgeweitet 
und offensiv beworben. Dadurch kann die spezifische 
Menge in den kommenden Jahren konstant gehalten 
werden. 
Restabfall aus Haushaltungen 
 
0
5.000 
10.000 
15.000 
20.000 
25.000 
30.000 
35.000 
40.000 
45.000 
50.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Die erfasste Restabfallmenge aus Haushaltungen in- 
klusive der Anlieferungen an den Recyclinghöfen liegt 
in den vergangenen Jahren, mit Ausnahme der durch 
das Starkregenereignis erhöhten Menge in 2014 (vgl. 
Sperrmüll) zwischen etwa 42.400 t/a und 43.500 t/a. In 
2015 betrug die spezifische Menge 143 kg/(E*a). 
 
Entsorgung 
Die Behandlung der anfallenden Restabfälle erfolgt im 
mechanischen Teil der MBRA. Die Entsorgung und 
weitere Aufbereitung der Outputströme erfolgt durch 
externe Verwerter/Entsorger. 
 
Entwicklung bis 2025 
Durch eine verstärkte Wertstoffabschöpfung sinkt die 
spezifische Restabfallmenge in den kommenden Jah- 
ren. Aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungsanstie- 
ges wird die absolute Restabfallmenge zunehmen (vgl. 
Abfallmengenprognose) 
Abbildung 17: Entwicklung der Alttextilmengen 2010 bis 2015 Abbildung 18: Entwicklung der Restabfallmengen 2010 bis 2015 
Wertstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2010 – 2015

32 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Sperrmüll 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
16.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Die erfasste Sperrmüllmenge ist in der Stadt Münster 
von 2010 bis 2013 von 6.353 t/a auf 5.995 t/a bzw. ca. 
20 kg/(E*a) zurückgegangen. Die außergewöhnlich 
hohe Sperrmüllmenge im Jahr 2014 von 14.213 t/a ist 
auf ein Starkregenereignis zurückzuführen, bei dem 
viele Häuser und Wohnungen überflutet wurden. 2015 
sank die Sperrmüllmenge erwartungsgemäß wieder auf 
6.876 t/a bzw. 23 kg/(E*a). 
 
Verwertung/Entsorgung 
Die Behandlung der im Rahmen der Sperrabfallsamm- 
lung getrennt erfassten Sperrmüllmengen erfolgt im 
mechanischen Teil der MBRA erfolgen. Die Entsorgung 
und weitere Aufbereitung der Outputströme erfolgt 
durch externe Verwerter/Entsorger. 
 
Entwicklung bis 2025 
Die AWM beabsichtigen grundsätzlich an dem System 
der Sperrmüll- und Wertstoffabfuhr festzuhalten. Es ist 
davon auszugehen, dass die Sperrmüllmenge in den 
nächsten Jahren wieder auf das Niveau der Vorjahre 
zurückgeht. Zudem wird durch eine verstärkte Wert- 
stoffabschöpfung ein Rückgang der spezifischen Men-
ge erreicht. 
Gewerbe- und Baustellenabfälle  
 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
16.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
Die Menge der Gewerbe- und Baustellenabfälle (ohne 
Boden- und Bauschuttmengen) lag zwischen 2010 
(12.808 t/a) und 2013 (13.479 t/a) auf einem relativ 
konstanten Niveau. 2014 und 2015 sind die Mengen auf 
10.985 t/a bzw. 7.082 t/a gesunken. Die Gewerbebe- 
triebe sind nicht verpflichtet, den Abfallwirtschaftsbe- 
trieben Münster ihren Abfall anzudienen. Das Mengen- 
aufkommen der Baustellenabfälle ist u. a. maßgeblich 
von der jeweiligen Bautätigkeit in einem Jahr und damit 
von der gesamtwirtschaftlichen Situation abhängig. 
 
Entsorgung 
Die Behandlung der den AWM angedienten Gewerbe- 
und Baustellenabfällen erfolgt analog zum Restabfall 
und Sperrmüll nur im mechanischen Teil der MBRA mit 
externer Verwertung/Entsorgung der Outputströme. 
 
Entwicklung bis 2025 
Eine Prognose der Abfallmengen in den nächsten Jah-
ren ist aus den genannten Gründen nicht möglich. 
Wertstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2009 - 2014 
Wertstoff - und A bfallmengen  
Jahre 2009 - 2014 
Abbildung 20: Entwicklung der Gewerbe- und Baustellenabfallmen- 
gen 2010 bis 2015 
Wer tstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2010 - 2015 
 
Abbildung 19: Entwicklung der Sperrmüllmengen 2010 bis 2015

33 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Krankenhausabfälle 
0
500 
1.000 
1.500 
2.000 
2.500 
3.000 
3.500 
4.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t
 
 
 
 
Seit 2010 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Kranken- 
hausabfälle zu verzeichnen. Im Jahr 2015 lag die er- 
fasste Menge bei 3.771 t/a. 
 
Entsorgung 
Auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
zwischen der Stadt Münster und dem Kreis Borken 
entsorgt die EGW die Mengen an überlassenen Kran- 
kenhausabfällen über eine thermische Beseitigungsan- 
lage. 
 
Entwicklung bis 2025 
Die AWM beabsichtigen an der bestehenden Koopera- 
tion mit dem Kreis Borken/EGW festzuhalten. 
Straßenkehricht  
0
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
7.000 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t 
 
 
 
Die durch die Reinigung von Straßen, Rinnsteinen und 
Radwegen erfasste Straßenkehrichtmenge unterlag 
zwischen den Jahren 2010 bis 2015 Schwankungen 
(von 4.699 t/a bis 5.863 t/a). Es werden jährlich ca. 
1,5 Mio. Kehrmeter gesäubert. 
 
Entsorgung 
Die im Stadtgebiet der Stadt Münster durch die Stra- 
ßenreinigung erfassten Mengen werden extern entsorgt 
bzw. aufbereitet. 
 
Entwicklung bis 2025 
Die AWM beabsichtigt den bestehenden Entsorgungs- 
weg beizubehalten. 
Wertstoff- und Abfallmengen 
Jahre 2002 - 2006 
 
Wertstoff - und Abfallmengen  
Jahre 2010 - 2015 
 
Abbildung 21: Entwicklung der Mengen von Krankenhausabfällen 
von 2010 bis 2015 
Abbildung 22: Entwicklung der Straßenkehrichtmengen 2010 bis 
2015

34 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Abfallmengenentwicklung 
Die Abfallmengenentwicklung für die Jahre 2010 – 2015 
ist in der folgenden Tabelle detailliert dargestellt. Dabei 
zeigt sich, dass sich die aus den privaten Haushaltun- 
gen stammenden Abfälle in den vergangenen 5 Jahren 
nicht wesentlich geändert haben. 
 
Die erfasste Wertstoffmenge unterlag im Zeitraum 2010 
bis 2015 leichten Schwankungen, die im üblichen Rah- 
men lagen. 
 
Die Gesamtabfallmenge aus Haushalten ist in der Stadt 
Münster seit 2010 tendenziell rückläufig. Im Jahr 2014 
gab es auf Grund eines Starkregenereignisses einen 
außergewöhnlichen Anstieg bei den Sperrmüll- und 
Holzmengen. Dieses wirkte sich auch auf die Restab-
fallmenge aus. Die insgesamt positive rückläufige Ent- 
wicklung kann auf zunehmende Maßnahmen zur Ab- 
fallvermeidung und Wiederverwendung, auf Material- 
einsparung und andere Effekte zurück zu führen sein. 
 
Beim Vergleich mit der Abfallmengenprognose aus dem 
vorherigen Abfallwirtschaftskonzept bis 2012 zeigt sich, 
dass die prognostizierte Restabfall- und Sperrmüllmen- 
ge im Jahr 2012 unterschritten wurde und insbesondere 
bei den Bio- und Grünabfällen eine gegenüber der da- 
maligen Prognose deutlichere Steigerung erreicht wer- 
den konnte. 
 
 
Tabelle 3: Entwicklung der Abfallmengen 2010 bis 2015 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 
t/a t/a t/a t/a t/a t/a 
Restabfall 43.533           44.386           42.430           42.368           45.548           43.444       
Sperrmüll 6.353             6.282             6.164             5.995             14.213           6.876         
Straßenkehricht 5.500             5.863             4.699             5.361             5.016             4.953         
Gewerbe- und Baustellenabfälle 12.808           12.590           13.626           13.479           10.985           7.082         
Problemabfälle 325                336                337                315                378                323            
Krankenhausabfälle 3.143             3.132             3.190             3.440             3.581             3.771         
Bioabfälle 16.585           16.546           16.162           16.174           16.439           15.923       
Grünabfälle 22.248           22.649           23.122           22.175           25.194           24.435       
Altpapier 26.466           27.331           25.801           24.948           26.273           24.655       
Leichtverpackungen 9.468             9.399             9.364             9.274             9.539             9.571         
Altglas 6.379             6.826             6.468             7.363             7.301             7.783         
Alttextilien 1.064             1.097             1.040             1.054             1.124             1.172         
Altmetall 1.575             1.488             1.387             1.268             1.072             1.020         
unbehandeltes Altholz (I-III) 4.403             4.073             3.843             3.837             4.918             4.344         
behandeltes Altholz (IV) 374                342                346                365                346                409            
Elektroaltgeräte 2.073             2.030             1.909             2.119             2.742             2.389         
Hartkunststoffe 180                231                208                157            
Summe 162.298         164.369         160.067         159.765         174.877         158.307     
 Gesamtaufkommen der Abfallmengen  
Stadt Münster 2010 - 2015

35 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster fühlen sich der 
Nachhaltigkeit verpflichtet und dokumentieren ihr 
nachhaltiges Handeln in ökonomischer, ökologischer 
und sozialer Hinsicht seit dem Jahr 2010 in einem 
Nachhaltigkeitsbericht. 
 
Im Rahmen dieses Abfallwirtschaftskonzeptes wird im 
Folgenden dargestellt, mit welchen Maßnahmen die 
AWM einen hohen Beitrag zum Klima- und Ressour- 
censchutz leisten. 
 
In Münster werden ca. 80 % aller Abfälle einer Ver-
wertung zugeführt. 
 
Durch den Einsatz neuer Heiz- und Regeltechnik in 
der Firmenzentrale wird weniger Energie verbraucht 
als bisher. Außerdem sorgt eine Solaranlage für war - 
mes Brauchwasser, für die Belüftung wurde ein 
Kreuzstrom-Wärmetauscher eingebaut. 
 
Rund 13,5 % des Stromverbrauchs der AWM werden 
durch die größte Fotovoltaikanlage der Stadt und au s 
der effizienten Nutzung von Deponie-, Bio- und Klär - 
gas gewonnen. Die AWM haben Ende 2014 ein neu- 
es Blockheizkraftwerk auf dem Gelände des Entsor- 
gungszentrums Münster in Betrieb genommen. Mittels 
Kraft-Wärme-Kopplung werden dort Deponie-, Bio- 
und Klärgas verwertet und in Strom und Wärme um- 
gewandelt. Die installierte elektrische Gesamtleist ung 
der Anlage beträgt 3,2 MW. Die Wärme wird größten- 
teils in der Hauptkläranlage und der Bioabfallvergä - 
rungsanlage genutzt. Rund 37 % des erzeugten 
Stromes werden voraussichtlich als Überschussstrom 
in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Dur ch 
das BHKW werden jährlich rd. 150.000 MWh/a Strom 
und 144.000 MWh/a Wärme erzeugt. Die Fotovoltaik- 
anlage auf dem Südhang der rekultivierten Deponie I I 
in Coerde produziert jährlich rd. 1.000 MWh Strom, 
mit diesem erzeugten Strom können rd. 280 Haushal- 
te in Münster versorgt werden. 
Im Jahr 2012 wurden durch verschiedene abfallwirt- 
schaftliche Maßnahmen der AWM rund 79.000 Ton- 
nen CO 
2 eingespart. Insbesondere die auf S. 42 ge- 
nannten Optimierungsszenarien haben mit den durch-
geführten Maßnahmen in den Bereichen Restabfall, 
Straßenkehricht, Leichtverpackungen sowie Bio- und 
Grünabfälle ein weiteres relevantes Reduktionspoten - 
zial von knapp 11.000 t CO 
2. 
 
Die AWM legen Wert darauf, den Materialienver- 
brauch z. B. in der Verwaltung zu reduzieren. Außer - 
dem wird Recyclingpapier eingesetzt, da dadurch in 
erheblichem Umfang natürliche Ressourcen geschützt 
werden können. Die Gartenabfallsäcke und Restab- 
fallsäcke der AWM werden aus Recycling-Kunst-
stoffen hergestellt. Seit 2012 wird das Waschwasser  
für die Fahrzeugwäsche wiederaufbereitet, um die 
Trinkwassernutzung zu reduzieren. Bei der täglichen  
Reinigung von etwa 45 Fahrzeugen kommen jährlich 
an die 9 Millionen Liter Wasser zusammen, die aus 
gesäubertem Waschwasser stammen. 
 
 
Seit Anfang 2016 betanken die AWM die Großkehr- 
maschinen für die Reinigung der Straßen nicht mehr 
mit wertvollem Trinkwasser, sondern mit Zisternen- 
wasser. Möglich macht das die neue Regenwas- 
sernutzungsanlage, in der Regenwasser von be- 
triebseigenen Dachflächen aufgefangen und gespei- 
chert wird. Für die Befüllung der Kehrmaschinen wur- 
den bisher 7.000.000 Liter Trinkwasser pro Jahr be-
nötigt. Ein Teil davon kann nun durch Regenwasser 
ersetzt werden. So konnten durch die neue Anlage bis 
jetzt schon 130.000 l Trinkwasser eingespart werden. 
Damit ist ein weiterer Baustein einer nachhaltigen und 
ressourcenschonenden Abfallwirtschaft erreicht. 
 
Die Abdichtung der alten Deponie sowie deren Rekul-
tivierung tragen ebenso zum Klima- und Ressourcen- 
schutz bei, da dort Bäume und Sträucher anwachsen 
können. 
 
Nachhaltigkeit

36 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Abfallvermeidung/Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) beab- 
sichtigen, ihr abfallpädagogisches Angebot auszuwei- 
ten und noch spezifischer auf die einzelnen Zielgrup- 
pen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Senioren) 
auszurichten.  
 
Ziel ist, die Münsteranerinnen und Münsteraner noch 
effektiver für die Abfallvermeidung, für das sortenreine 
Trennen von Abfällen (höhere Wiederverwertungs- 
quote) und für das Thema Stadtsauberkeit zu sensibi- 
lisieren.  
 
Die AWM überarbeiten und erweitern dazu derzeit ihr 
abfallpädagogisches Konzept. Wesentlicher Baustei- 
ne des neuen Konzepts soll ein Abfall-Erlebnispfad 
sein, der in unmittelbarer Nähe des Entsorgungszent- 
rums in Coerde entstehen wird.  
 
Aktuell können die AWM bereits aufgrund der knap- 
pen personellen Kapazitäten im Bereich Abfallpäda- 
gogik nicht allen Nachfragen von Kitas, Schulen, Ver- 
bänden und Institutionen nach Führungen über die 
Recyclinghöfe und über das Entsorgungszentrum 
gerecht werden, die Personalkapazitäten müssten 
deutlich aufgestockt werden.  
 
Geplante Systemerweiterung Wertstofftonne 
 
In Vorbereitung auf die Umsetzung der künftigen Ge-
trennthaltungserfordernisse des KrWG hatten die 
AWM ein begrenztes Pilotprojekt zur gemeinsamen 
Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen und 
Leichtverpackungen in zwei Stadtgebieten der Stadt 
Münster über eine Wertstofftonne durchgeführt. We- 
sentliches Ziel des Versuchs war es, Erfahrungen für 
eine flächendeckende Einführung der Wertstofftonne 
zu sammeln und die Akzeptanz bei Bürgerinnen und 
Bürgern und Nutzern des Systems zu erfahren. 
 
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Modellver- 
suchs und der positiven Resonanz der Bevölkerung in 
den Pilotgebieten wurden die AWM damit beauftragt, 
Verhandlungen mit den in Münster festgestellten Sys- 
tembetreibern dahingehend aufzunehmen, in Münster 
flächendeckend eine Wertstofftonne zur gemeinsa- 
men Erfassung von Leichtverpackungen und soge- 
nannten stoffgleichen Nichtverpackungen einzufüh- 
ren. 
 
Hinsichtlich der erforderlichen neuen Abstimmungs- 
vereinbarung für den Zeitraum ab 2014 konnte aber 
trotz des konsensual durchgeführten Pilotprojektes 
noch keine Einigung erreicht werden. Verhandlungs- 
partner ist inzwischen vorrangig die RKD Recycling 
Kontor Dual GmbH & Co. KG, die als Ausschrei- 
bungsführer im Hinblick auf LVP für das Gebiet der 
Stadt Münster zuständig ist. 
 
Die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne 
erfolgt daher vermutlich erst, wenn das geplante 
Wertstoffgesetz verabschiedet ist und damit eine 
Rechtsgrundlage zu den Randbedingungen existiert. 
Derzeit liegt ein Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz 
vor (Stand 10/2015). 
Geplante Maßnahmen

37 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Die nachfolgende Statistik weist eine Mengenprogno-
se für die Jahre 2020 und 2030 für die Stadt Münster 
aus. Die Prognose basiert auf den Annahmen zur 
Entwicklung der spezifischen Mengen (ausgehend 
von der spezifischen Menge 2015) sowie der Entwick-
lung der Einwohnerzahlen. 
 
Tabelle 4: Abfallmengenprognose für die Jahre 2020 und 2030 Restabfall 142         43.444   134         41.458   130         42.604   Bioabfall -2,5 kg/(E*a); (-6 kg/E*a)) 
stNVP -6 kg/(E*a) 
Sperrmüll 23           6.876   21           6.359   21           6.710   stNVP -1 kg/(E*a) 
Hartkunststoffe -1 kg/(E*a) 
Bioabfall 52         15.923   57         17.709   62         20. 322   Restabfall +2,5 kg/(E*a); (6 kg/E*a)) 
zusätzlich +2,5 kg/(E*a); (4 kg/E*a)) 
Grünabfälle 80         24.435   83         25.729   88         28. 784   zusätzlich +3 kg/(E*a); (8 kg/E*a) 
Altpapier 81         24.655   81         25.023   81         26. 404   
Altglas 25           7.783   25           7.899   25           8.335   
Leichtverpackungen/ 
Wertstofftonne 31           9.571   38         11.882   38         12 .538   Restabfall +6 kg/(E*a) 
Sperrmüll +1 kg/(E*a) 
Hartkunststoffe 1              157   2              620   2              654   Sperrmüll +1 kg/(E*a) 
Alttextilien 4           1.172   4           1.189   4           1. 255   
Altholz 16           4.753   16           4.824   16           5.091   
Altmetall 3           1.020   3           1.035   3           1. 092   
E-Schrott 8           2.389   8           2.425   8           2. 559   
Problemabfälle 1              323   1              328   1              346   
Werte 2020 und (2030) 
* zusätzliche Mengen die aus der Eigenkompostierung in die Bio-/Grünabfallsysteme verlagert werden 
Menge 
bis 2020 
Menge 
bis 2030 
Herkunft 
(Rest-/Sperrmüll /zusätzlich* etc.) 
spezifisch 
 [kg/(E*a)] 
absolut 
[t/a] 
spezifisch 
 [kg/(E*a)] 
absolut 
[t/a] 
spezifisch 
 [kg/(E*a)] 
absolut 
[t/a] 
Abfall- / 
Wertstofffraktion 
Menge 2015 
 
Siedlungsabfallmengen Stadt Münster 
Abfallaufkommen- und Abfallentwicklung 2002 - 2006 
Abfallmengenprognose  
Für die Jahre 2020/2030

38 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Abfallmengenprognose 2020/2030 
Für die Prognose der Abfallmengen in den Jahren 
2020/2030 wurde zunächst die Bevölkerungsprogno- 
se der Stadt Münster herangezogen. 
 
Demnach weist die Prognose für das Jahr 2020 eine 
Gesamteinwohnerzahl in Höhe von 309.785 Personen 
und für das Jahr 2030 von 326.892 Personen aus. 
Diese Zahl drückt die wohnberechtigte Bevölkerung 
der Stadt Münster aus, d. h. Erst- und Zweitwohnsitze 
sind hierin enthalten. Im Vergleich zur Einwohnerzahl 
im Jahre 2015 bedeutet dies eine geringe Steigerung 
von 4.550 Personen oder ca. 1,5 % für 2020 und eine 
Steigerung von 21.657 Personen oder ca. 7 % für 
2030.  
 
Die Abfallwirtschaft war in den vergangenen Jahren 
von zahlreichen Gesetzesänderungen und neuen 
Verordnungen geprägt. In der Entsorgungsstruktur 
führte dies insbesondere bei den privaten Haushalten  
 
zu einer Änderung in der Sammellogistik mit dem 
Ergebnis einer erhöhten Verwertung durch die Ge- 
trennthaltung von Abfällen.  
 
In der Stadt Münster wird bereits eine Vielzahl an Hol- 
und Bringsystemen angeboten. Bei den etablierten 
Erfassungssystemen sind keine größeren Änderun- 
gen geplant. Gleichwohl erfolgt vor dem Hintergrund 
einer Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Roh- 
stoffwirtschaft, unter Berücksichtigung von abfall- und 
betriebswirtschaftlichen Aspekten, eine kontinuierliche 
Weiterentwicklung der Münsteraner Entsorgungssys- 
teme durch die AWM. 
 
Veränderungen sind in den nächsten Jahren insbe- 
sondere im Hinblick auf die Einführung einer Wert- 
stofftonne geplant. Dadurch sind Verlagerungen von 
stoffgleichen Nichtverpackungen aus dem Restabfall 
und ggf. Sperrmüll in die Wertstofftonne zu erwarten. 
 
Abfallmengenprognose  
Für die Jahre 2020/2030 
 
Abbildung 23: Entwicklung der Gesamtabfallmenge bis 2030  
43.444   41.458   42.604   
6.876   6.359   6.710   
15.923   17.709   20.322   
24.435   25.729   
28.784   
24.655   25.023   
26.404   
7.783   7.899   
8.335   9.571   11.882   
12.538   
4.753   4.824   
5.091   
5.061   5.597   
5.906   142.501   146.480   
156.693   
0
20.000 
40.000 
60.000 
80.000 
100.000 
120.000 
140.000 
160.000 
180.000 
2015 2020 2030 
[t/a] Prognosemengen bis 2030 
Summe 
Sonstige* 
Altholz 
Leichtverpackungen/ 
Wertstofftonne 
Altglas 
Altpapier 
Grünabfälle 
Bioabfall 
Sperrmüll 
Restabfall 
* Alttextilien, Altmetall, E-Schrott, 
Problemabfälle, Hartkunststoffe

39 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Die in Münster anfallenden Abfallfraktionen werden 
durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) 
über Hol- und/oder Bringsysteme erfasst. Für die 
Behandlung und Entsorgung der den AWM angedien- 
ten Abfallfraktionen sind aktuell folgende Anlagen in 
Betrieb. Alle Anlagen befinden sich im Entsorgungs-
zentrum Münster-Coerde (EZM) (vgl. Abbildung 24). 
 
• Kompostierungsanlage für Grünabfälle und Gär- 
rückstände aus der Bioabfallvergärungsanlage 
(BVA), Jahreskapazität ca. 22.000 t Grünabfall und 
ca. 7.000 t Gärrückstand, Betreiber: Abfallwirt- 
schaftsbetriebe Münster 
 
 
• Bioabfallvergärungsanlage für Bioabfälle (BVA), 
Jahreskapazität ca. 18.000 t, Betreiber: Stadtwer- 
ke Münster, Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2016 
 
• Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsan- 
lage für Restabfälle, Sperrmüll und Gewerbeabfäl- 
le (MBRA Münster), Jahreskapazität ca. 70.000 t, 
Betreiber: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
• Zentraldeponie II der Stadt Münster, 3. Bauab- 
schnitt, für vorbehandelte Restabfälle aus der 
MBRA Münster, Jahreskapazität ca. 30.000 t, Be- 
treiber: Abfallwirtschaftsbetriebe MS, Laufzeitende 
und Verfüllung des 3. Bauabschnitts ca. Ende 1. 
Quartal 2016 nach derzeitigem Konzept. 
 
Verwertungs - und Behandlungsanlagen  Verwertungs - und Behandlungsanlagen   
Entsorgungszentrum Coerde 
 
Abbildung 24: Übersicht Entsorgungszentrum Coerde (Stand 2014)

40 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Die Zentraldeponie II der Stadt Münster 
Seit der Stilllegung der ZDM I im Jahre 1980, wird in 
unmittelbarer Nähe die Zentraldeponie II (ZDM II) als 
verdichtete Hochdeponie betrieben. Das Deponievo- 
lumen beläuft sich insgesamt auf 7,3 Mio. Kubikmeter, 
das sich auf drei Bauabschnitte verteilt. Die Verfüllung 
der ersten beiden Bauabschnitte erfolgte von 1980 bis 
2005.  
 
Im Juli 2007 wurde mit der Abdichtung und Rekultivie- 
rung in Teilabschnitten begonnen. Die Arbeiten für die 
Rekultivierungsabschnitte I und II wurden im Oktober 
2008 abgeschlossen. 
 
Diese beiden Abschnitte umfassen eine Abdichtungs- 
fläche von ca. 5,0 ha. Das technische Konzept des 
Oberflächenabdichtungssystem besteht aus einer 
Kunststoffdichtungsbahn (KDB) und einer darüber 
liegenden Kapillarsperre als alternatives minerali-
sches Dichtungselement. 
 
Der Rekultivierungsabschnitt III (Inertstoffdeponie) 
wurde im Zeitraum 2011/2012 rekultiviert. In 2016 
folgen die Abschnitte IV und V.  
 
Durch die Abdichtung werden das Eindringen von 
Niederschlägen sowie der freie Gasaustritt verhindert. 
Die Rekultivierung schafft durch die Anpflanzung ver- 
schiedener Gehölze 
 neue Lebensräume für Pflanzen 
und Tiere. Das entstehende Deponiegas wird über 
Gasbrunnen erfasst und im Blockheizkraftwerk zur 
Energiegewinnung genutzt.  
 
Das Sickerwasser wird über ein Pumpwerk in die 
Behandlungsanlage geleitet und gereinigt.  
 
Seit dem 01. Juni 2005 wird im 3. Bauabschnitt nur 
noch vorbehandelter Restabfall aus der mechanisch-
biologischen Restabfallbehandlungsanlage (MBRA) 
eingebaut.  
 
Die Ablagerungsfläche dieses Bauabschnitts beträgt 
ca. 2,0 ha mit einem nutzbaren Verfüllvolumen von 
ca. 285 000 Kubikmeter. Die Laufzeit beträgt bei einer 
jährlichen Ablagerungsmenge von 30.000 t ca. 
12 Jahre. Das voraussichtliche Ablagerungsende ist 
2016. 
 
Durch die alleinige Ablagerung des vorbehandelten 
Restabfalls kann im 3. Bauabschnitt auf eine Gaser-
fassung verzichtet werden.  
 
Mineralische Abfälle wie z. B. Bauschutt werden 
durch ortsansässige Unternehmen verwertet und nicht 
auf der Zentraldeponie II abgelagert. 
 
 
Verwert ungs - und Behandlungsanlagen  
Entsorgungszentrum Coerde 
Abbildung 26: Blick in den 3. Bauabschnitt (Stand 2005)  
Abbildung 25: Gasfassung der Zentraldeponie II Münster

41 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Umschlaganlagen für Wertstoffe 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster verfügen über 
zwei Standorte für den Umschlag von Wertstoffen und 
Altholz. Am Standort Zum Heidehof 52 werden insbe- 
sondere Verpackungsabfälle und Krankenhausabfälle 
für den Transport umgeladen. Eine weitere Uschlag- 
anlage wird seit 1989 am Standort Zum Heidehof 87 
betrieben und für den Umschlag von Papier, Pappe 
sowie Altholz genutzt. 
 
Zwischenlager für überwachungsbedürftige  
Abfälle 
Das bisherige Zwischenlager für gefährliche Abfälle 
am Standort der ehemaligen Bodensanierungsanlage 
Zum Heidehof 89 wurde zwischenzeitlich geschlos- 
sen. An diesem Standort konnten getrennt gesammel- 
te Elektro- und Elektronikgeräte und belastete Althöl- 
zer (A IV-Holz) bis zur Zusammenstellung zu einer 
Transporteinheit zwischengelagert werden. Die AWM 
planen 2016/2017 ein neues Zwischenlager im Be- 
reich des Entsorgungszentrums einzurichten. 
Das neue Blockheizkraftwerk 
In dem Blockheizkraftwerk werden Deponiegas aus 
den Deponien I und II, Klärgas aus dem Hauptklär- 
werk und Biogas aus der Bioabfallvergärungsanlage 
verwertet. 
 
Durch biologisch-chemische Abbauprozesse im De- 
poniekörper entsteht Gas, das sich zu etwa gleichen 
Teilen aus Kohlendioxid (CO 
2) und dem brennbaren 
Methan (CH 4) zusammensetzt. Dieses Gasgemisch 
ist mit Erdgas vergleichbar, auch wenn der Energie-
gehalt nur halb so hoch ist. Die Gasproduktion von 
Deponien setzt bereits nach einem Jahr ein und kann 
über Jahrzehnte andauern. 
 
Auf den Deponien I und II erfolgt die Gasfassung über 
Gasbrunnen, die über Sammelleitungen an das 
Blockheizkraftwerk angeschlossen sind. 
 Verwertungs - und Behandlungsa nlagen  
Entsorgungszentrum Coerde 
 
Abbildung 27: BHKW der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

42 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
Die installierte elektrische Gesamtleistung der Anlage 
beträgt 3,2 MW. Betreiber des neuen BHKWs sind die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Ein Großteil des 
erzeugten Stromes wird in eigenen Anlagen der Stadt 
Münster (Sickerwasserreinigungsanlage, Hauptklär- 
anlage) selbst verbraucht. Der Überschussstrom wird 
ins öffentliche Stromnetz eingespeist, die Abwärme 
dient zur Wärmeversorgung der Hauptkläranlage, des 
Betriebsgebäudes im Entsorgungszentrum sowie der 
Bioabfallvergärungsanlage. 
 
Die Sickerwasserbehandlungsanlage 
Auf den Zentraldeponien I und II fällt Sickerwasser an, 
das beim Durchsickern von Niederschlagswasser 
durch die Abfälle und deren Eigenfeuchte entsteht. 
Aufgrund der angereicherten Schadstoffe ist eine 
Vorreinigung vor der Ableitung erforderlich. Daher 
wird das Sickerwasser mit Drainageleitungen gefasst 
und über ein Speicherbecken zur Sickerwasserbe- 
handlungsanlage gepumpt.  
 
Dort wird das Sickerwasser einer vierstufigen Be- 
handlung unterzogen, bevor es zur Endreinigung zur 
Hauptkläranlage geleitet wird. 
 
In der ersten Stufe, der biologischen Stufe, findet eine 
Umwandlung von organischem Kohlenstoff und Stick- 
stoff statt. Dieses erfolgt mit Hilfe von Mikroorganis- 
men (Belebtschlamm). Die adsorbierten Stoffe wer- 
den mit dem Überschussschlamm aus dem System 
ausgetragen.  
 
In der zweiten Behandlungsstufe werden die festen 
Inhaltstoffe des aus der biologischen Vorreinigung 
kommenden Sickerwassers abgeschieden. In einem 
Nachklärbecken erfolgt die Abtrennung der Biomasse 
durch einen Absetzvorgang.  
 
 
 
 
Zur weiteren Elimination der Sickerwasserinhaltsstoffe 
wird das Sickerwasser in der dritten Verfahrensstufe 
einer Flotationsanlage zugeführt. Hier wird u.a. der 
CSB- und AOX- Gehalt des Sickerwassers um bis zu 
50 % verringert. Der anfallende Flotationsschlamm 
wird anschließend der Biologie als Nährstoff wieder 
zugeführt. Das Sickerwasser durchläuft anschließend 
drei Aktivkohlereaktoren zur weiteren Abreinigung bis 
auf Indirekteinleiterqualität. 
 Entsorgungszentrum Münster 
Blockheizkraftwerk und Sickerwasserbehandlung  
Verwertungs - und Behandlungsanlagen  
Entsorgungszentrum Coerde 
 
Verwertungs - und Behandlungsanlagen  
Entsorgungszentrum Coerde 
 
Abbildung 28: Sickerwasserreinigungsanlage Münster

43 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Insbesondere das Auslaufen der bestehenden Verträ- 
ge über den Betrieb der Restabfallbehandlungsanlage 
(MBRA Münster) und den Betrieb der Bioabfallvergä- 
rungsanlage (BVA) zum 31.05.2015 und 31.12.2016, 
hatten die AWM veranlasst, frühzeitig erste Maßnah-
men zu ergreifen und die hierfür erforderlichen Unter- 
suchungen unter ökologischen und ökonomischen 
Aspekten zur Optimierung der abfallwirtschaftlichen 
Maßnahmen einzuleiten. Seit 2010 wurden mit exter- 
ner Begleitung verschiedene Optionen für das zukünf- 
tige Behandlungskonzept untersucht und im Hinblick 
auf die ökologischen und ökonomischen Auswirkun- 
gen bewertet. 
 
Die untersuchten Optimierungsszenarien sind:  
• Weiternutzung der mechanischen Aufbereitungs- 
anlage der Restabfälle 
 
• Nutzung der biologischen Stufe der MBRA für die 
Vergärung der Bioabfälle sowie einer Teilfraktion 
der Grünabfälle 
 
• Energetisch hochwertige Nutzung der holzhaltigen 
Teilfraktion der Grünabfälle 
 
• Erweiterung des Gelben Sacks zur trockenen 
Wertstofftonne. 
 
Für die Behandlung und Entsorgung der den AWM 
angedienten Abfallfraktionen werden zukünftig die 
nachfolgend genannten Anlagen betrieben. Alle Anla-
gen befinden sich im Entsorgungszentrum Münster-
Coerde (EZM). 
 
• Mechanische Behandlungsanlage für Restabfälle, 
Sperrmüll und Gewerbeabfälle am Standort Zum 
Heidehof 52, Jahresmenge ca. 60.000 t, Betreiber: 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
• Biologische Behandlungsanlage für Bio- und 
Grünabfälle am Standort Zum Heidehof 52, Jah- 
resmenge ca. 40.000 t, Betreiber: Abfallwirt- 
schaftsbetriebe Münster 
 
• Zentraldeponie II der Stadt Münster, 3. Bauab- 
schnitt, Restverfüllung mit mineralischen Abfällen 
bis voraussichtlich 2016, Betreiber: Abfallwirt- 
schaftsbetriebe Münster  
 
Für die Umsetzung des neuen Konzepts waren bzw. 
sind verschiedene Maßnahmen erforderlich: 
 
• Die Übernahme und Rückübertragung der Restab- 
fallbehandlungsanlage (MBRA Münster) sowie de- 
ren Betrieb durch AWM erfolgte zum 01.Juni 2015. 
 
• Umbau der Restabfallbehandlungsanlage (MBRA 
Münster) zur Behandlung von Bio- und Grünabfäl- 
len im Zeitraum 2015/2016. 
 
• Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grün- 
abfälle (ehemalige MBRA Münster) durch die Ab- 
fallwirtschaftsbetriebe Münster spätestens ab dem 
01.Januar 2017. 
 
• Weitere, angepasste Nutzung der Betriebsflächen 
der ehemaligen Kompostierungsanlage für die 
Vorbehandlung von Grünabfällen und einer qualifi- 
zierten Annahme von Grünabfällen. 
 
• Externe Entsorgung und Verwertung der anfal- 
lenden Outputströme der mechanischen Stufe der 
MBRA sowie der Straßenkehrichtmengen ab 
2016 (teilweise ab November 2015). 
 
Ziele und künftige  Konzepte  
Optimierung des Anlagenverbundes  Entsorgungszentrum Coerde 
Ziele und künftige Konzepte  
Optimierung des Anlagenverbundes  Entsorgungszentrum Coerde

44 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
 
 
 
 
 
Ziele und künftige Konzepte  
Optimierung des Anlagenverbundes  Entsorgungszentrum Coerde 
Abbildung 29: Verwertungs- bzw. Entsorgungswege der verschiedenen Abfälle (Planmengen)  
2.000  Mg/a 
56.239 / 4.699 Mg/a 
Grünabfall 
23.122 Mg/a 
Kompost - Verwertung 
Kompostierung 
biologischer 
Anlagenteil 
39.300 Mg/a 
Mechanische 
Vorbehandlung 
MBRA Münster 
Externe 
energetische 
Verwertung 
Stoffliche / energe- 
tische Verwertung 
PPK / KS/ Metalle / 
MK 
Externe Entsorgung 
Restabfall / Straßenkehricht 
Straßenkehricht 
externe Entsorgung 
22.500 Mg/a 
Mechan. Aufbereitung 
Vergärungsanlage 
Bio-/ Grünabfall 
Bioabfall 
16.200 Mg/a 
Restabfall / 
Straßenkehricht 
56.239 Mg/a 
31.551 Mg/a 
24.688 
Mg/a 
16.800 Mg/a 
6.300 
Mg/a 
4.699 
Mg/a 
PPK = Papier, Pappe, 
Kartonagen 
KS = Kunststoffe 
MK = Mittelkalorik 
16.200 Mg/a

45 Abfallwirtschaftskonzept 2016 
 
 
Die Frage der Entsorgungssicherheit stellt sich grund- 
sätzlich für die Bereiche Vorbehandlungs- und Abla-
gerungskapazitäten. 
 
Vorbehandlungskapazitäten der Stadt Münster 
 
Die Vorbehandlung des Restabfalls und Sperrmülls 
erfolgt wie bisher über die eigene Restabfallbehand- 
lungsanlage, die über eine ausreichende Kapazität 
verfügt. Dadurch ist die Entsorgungssicherheit für den 
Restabfall und Sperrmüll ohne zeitliche Befristung 
garantiert.  
 
Im Rahmen des neuen Entsorgungskonzeptes wer- 
den die bislang in der biologischen Stufe der MBRA 
behandelte Feinfraktion sowie Straßenkehricht ab 
2016 in externen Anlagen entsorgt. Dabei werden 
öffentlich-rechtliche Kooperationen angestrebt. Die 
Entsorgung wurde zunächst über eine Vergabe bis 
Ende 2016 vertraglich geregelt. Ab 2017 wird die 
Entsorgung entweder über öffentlich-rechtliche Ko- 
operationen, deren Optionen in 2016 geprüft werden, 
oder über eine Vergabe nach öffentlichem Vergabe- 
recht erfolgen. Am Entsorgungsmarkt sind ausrei- 
chend Behandlungskapazitäten vorhanden, sodass 
eine problemlose Vergabe der Weiterbehandlung 
dieser Fraktionen sichergestellt bleibt. 
 
Ablagerungskapazitäten in der Stadt Münster 
 
Auf Grund des neuen Entsorgungskonzeptes, bei 
dem keine Weiterbehandlung der Feinfraktionen aus 
der ehemaligen MBRA zur anschließenden Ablage- 
rung mehr erfolgt, entfällt diese Ablagerung auf de r 
Zentraldeponie Münster II ab dem 2. Quartal 2016. 
Die Entsorgung des bislang deponierten Stoffstroms 
erfolgt dann über externe Anlagen durch öffentlich-
rechtliche Kooperationen oder eine Vergabe nach 
öffentlichem Vergaberecht. 
 
Die mineralischen Abfälle werden über lokale Entsor - 
gungsunternehmen verwertet bzw. entsorgt. Langfris-
tig behalten sich die AWM die Prüfung der Nutzung 
des noch nicht ausgebauten 4. Bauabschnitts der 
Zentraldeponie II der Stadt Münster als DK I Depo- 
nieabschnitt vor. 
 
Sicherung des Absatzes der Abfälle zur Verwer- 
tung in der Stadt Münster 
 
Die Verwertung der Wertstoffe Altpapier, Alttextili en, 
Elektroaltgeräte, Metalle und Kunststoffe (LVP und 
Glas werden durch die Systemträger verwertet) erfolgt 
 
auf den überregionalen Märkten für Sekundärrohstof-
fe. Die Verwertung wird regelmäßig ausgeschrieben. 
Es sind keine Absatzschwierigkeiten bei der Aus- 
schreibung zur Verwertung von Wertstoffen zu erwar-
ten. 
 
Die Verwertung der Bio- und Grünabfälle erfolgt ab 
2017 in der umgebauten Behandlungsanlage für Bio- 
und Grünabfälle (vormals MBRA Münster) durch die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Bis dahin wird der 
Bioabfall weiter in der Vergärungsanlage der Stadt-
werke Münster behandelt. 
 
Wertstoff - und Abfallmengen 2002 - 2007   Nachweis der Entsorgungssicherheit

Beschlussvorlage

5251 Zeichen

V/0014/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftskonzept 2016 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.04.2016 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster stimmt der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt 
Münster (AWK Münster) für die Jahre 2016 bis 2021 zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die kreisfreie Stadt Münster ist öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 17 und 20 des 
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). 
 
Die Aufgaben umfassen insbesondere 
 
 Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und  
 
 das Einsammeln und Befördern der ihr in ihrem Gebiet überlassenen Abfälle,  
 
 die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. 
 
Mit der Erfüllung der Aufgaben hat die Stadt Münster die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung beauftragt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0014/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Wöstmann 
Ruf: 
60 52 45 
E-Mail: 
WoestmannW@awm.stadt-
muenster.de  
Datum: 
11.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0014/2016 
Gemäß § 21 KrWG sind die öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaft s-
konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die An-
forderungen an das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) werden im Abfallgesetz für das Land Nor drhein-
Westfalen geregelt. 
 
Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung in 
der Stadt Münster. Es enthält insbesondere 
 
 Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet der Stadt Münster anfalle n-
den und 
 
 den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster überlassenen Abfälle, 
 
 die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung 
der überlassenen Abfälle, 
 
 den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, 
 
 die Darstellung der Zusammenarbeit/Kooperationen mit anderen öffentlich -rechtlichen Entsor-
gungsträgern. 
 
Es ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzep tes aus dem Jahre 2007 und gilt für die Jahre 
2016 bis 2021.  
 
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) stellt die aktuellen und zukünftigen abfallwirtschaftlichen Ma ß-
nahmen in Münster vor. Dieses AWK beschreibt auch das zukünftige Behandlungskonzept für die den 
AWM angedienten Abfällen am Standort des Entsorgungszentrums (EZM). 
 
 
 
Abfallbilanz und Abfallmengenprognose 
 
Die Abfall bilanz für die Jahre 2010 – 2015 zeigt, dass sich die aus den privaten Haushaltungen 
stammenden Abfälle in den vergangenen 5 Jahren  nicht wesentlich geändert haben.  Die erfassten 
Wertstoffmengen unterlagen im Zeitraum 2010 bis 2015 leichten Schwankungen, die im üblichen 
Rahmen lagen. 
 
Die Gesamtabfallmenge aus Haushalten ist in der Stadt Münster seit 2010 tendenziell rückläufig. Im 
Jahr 2014 gab es auf Grund eines Starkregenereignisses einen außergewöhnlichen Anstieg bei den 
Sperrmüll- und Holzmengen. Dieses wirkte sich auch auf die Restabfallmenge aus.  
 
Beim Ve rgleich mit der Abfallmengenprognose aus dem vorherigen Abfallwirtschaftskonze pt 2007 
zeigt sich, dass die für das Jahr 2012 prognostizierte Restabfall- und Sperrmüllmenge unterschritten 
wurde und insbesondere bei den Bio - und Grünabfällen eine gegenüber der damaligen Pro gnose 
deutlichere Steigerung erreicht werden konnte. 
 
Für die Abfallmengenprognose in den Jahren 2020/2030 wurde zunächst die Bevölkerungspro gnose 
der Stadt Münster herangezogen.  Demnach weist die Prognose für das Jahr 2020 eine Gesamtei n-
wohnerzahl in Höhe von 309.785 Personen und für das Jahr 2030 von 326.892 Person en aus. Diese 
Zahl drückt die wohnberechti gte Bevölkerung der Stadt Münster aus, d. h. Erst - und Zweitwohnsitze 
sind hierin enthalten. Im Vergleich zur Einwohnerzahl im Jahre 2015 bedeutet die se eine geringe 
Steigerung um ca. 1,5 % für 2020 und eine Steigerung um ca. 7 %  für 2030.

- 3 - 
V/0014/2016 
Nachweis der Entsorgungssicherheit 
 
Mit der Übernahme der mechanisch -biologischen Restabfallbehandlungsanlage Münster (MBRA 
Münster) durch die AWM zum 01.06.2015 wird ein Großteil der den AWM angedienten Abfälle in e i-
genen Anlagen behandelt. 
 
Neben der Behandlung der anfallenden Restabfälle erfolgt ab 2017 auch die Verwertung der Bio- und 
Grünabfallmengen in der umgebauten MBRA Münster durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.  
 
Die Entsorgung verbleibender Abfallfraktionen wird entweder über öffentlich-rechtliche Kooperationen 
oder über eine Vergabe nach öffentlichem Vergaberecht sichergestellt. 
 
Die Wertstoffe Altpapier, Alttextilien, Elektroaltgeräte, und Metalle (LVP und Glas werden durch die 
Systemträger verwertet) werden regelmäßig ausgeschrieben und über überregionalen Märkte für Se-
kundärrohstoffe abgesetzt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage: Abfallwirtschaftskonzept 2016

Beratungsverlauf (4)

20.04.2016 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Rösnerstraße 10
  • Eulerstraße 8
  • Glasuritstraße 1a
  • Lützowstraße 120
  • Eschstraße 79
  • Von-Humboldt-Straße 50
  • Nottulner Landweg 66
  • Pleistermühlenweg 118
  • Waltruper Weg 3a
  • Zum Heidehof 80
  • An der Hansalinie 21
  • Bernings Kotten 9
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0014/2016
Typ
Vorlagen
Datum
11.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37