mandari

Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Straßenbeleuchtungskosten

Verwaltungsvorlage 02 - 17 0605/2022 vom 22.03.2022

Stand: Am 22.03.2022 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 22.03.2022

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 9. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  2. 22.03.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 11. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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