V/0524/2022/1
LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild
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Beschlussvorlage
7492 Zeichen
V/0524/2022/1
V/0524/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild
Beratungsfolge
26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung
26.10.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Mit dem Ziel, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abzubauen
und die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSB-
TIQ*) zu erhöhen, wird das nachfolgende Konzept (siehe unten: Begründung) zur LSBTIQ* Sichtbar-
keit / Regenbogenfarben im Stadtbild umgesetzt.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
1. Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichgeschlechtliche Ampelfi-
guren
Die LSA Knotenpunkt 04030 Windthorststr. / Bahnhofstr. (nördliche Signalanlagen) und die
LSA Knotenpunkt 04090 Von-Vincke-Str. / Windthorststr. werden in den Grünlichtkammern
der Fußgängersignale mit Streuscheiben ausgestattet, die die Vielfalt von Paarkonstellationen
abbilden (w/w, m/m, w/m, siehe Anlage). Die Stadt Münster folgt damit dem bewährten Bei-
spiel der Kommunen Bielefeld, Braunschweig, Frankfurt, Hannover und Wien (Österreich).
2. Lichtmasten (Straßenlaternen) – Aufkleber in Regenbogenfarben
Die Lichtmasten im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhofstr. und Von-Vincke-Str. und
der Lichtmast auf der Mittelinsel der nördlichen Querung Windhorststr./Von-Vincke-Str. wer-
den im oberen Bereich mit umlaufenden Aufklebern in nicht retroreflektierenden Regenbogen-
farben versehen (siehe Anlage).
Amt für Gleichstellung
26.10.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Chmielorz
Telefon: 492-1706
Chmielorz@stadt-
muenster.de
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3. Sitzbank und Fahrradbügel in Regenbogenfarben
Im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhof- und Von-Vincke-Str. wird der Be-tonsockel
der Bank vor dem Haus Windthorststr. 19 umlaufend in Regenbogenfarben gestrichen (siehe
Anlage). Die Bank vor dem Haus Windthorstraße 1, Foto Köster, wird in Absprache von Ord-
nungsamt und Polizei zeitnah abgebaut und durch Fahrradanlehnbügel ersetzt. Diese werden
dann in Regenbogenfarben beklebt
4. Beflaggen der drei Stadthäuser - Banner „LSBTIQ* willkommen“
Anlässlich der von der LSBTIQ* Community veranstalteten sog. „Pride Weeks“ in den letzten
beiden Augustwochen werden die drei Stadthäuser mit je einem Banner „LSBTIQ* willkom-
men“ (siehe Anlage) beflaggt.
5. neu: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Lösung zu finden, um „Zebrastreifen“ in Re-
genbogenfarben im Straßenraum zumindest symbolisch zu realisieren.
Um zu signalisieren, dass diese Markierung keinen offiziellen Fußgängerüberweg dar-
stellt und damit auch keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen hat, wird die Verwaltung
beauftragt, dafür einen Straßenzug zu identifizieren, in dem es keinen Autoverkehr gibt.
Um Irritationen zu vermeiden, können die Streifen ggf. auch quer zur Fahrrichtung an-
gebracht werden (vgl. Niederwall in Bielefeld).
Zu prüfen ist, ob ein Zebrastreifen nach Wiener Vorbild mit der deutschen StVo kon-
form wäre.
Damit sind die Anregungen 2021 -00216 Regenbogen Zebrastreifen, 2021-00231 Regenbogen Rad-
weg und der Ratsantrag A -R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke als Zeichen für Vielfalt und
Toleranz erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 01 04 Gleichstellung aller Geschlech-
ter
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
Beflaggung
2023
1.800,00
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
LSA: Austausch Symbolmas-
ken LSA Bahnhofstraße /
Windthorststraße und Von -
Vincke-Straße / Windthorst-
straße
2023
2.600,00
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Lichtmasten
(Beklebung von 10 Lichtmas-
ten
Wartung und Instandhaltung
LSA und Lichtmasten /Jahr
5.093,00
1.400,00
Produktgruppe 13 01 Grün- und Freiflächen
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
Lackierung / Folierung der
zwei Beton-Sitzbänke mit
Holzauflage
Ggf. Zusatzkosten bei Ausbau
der Bank vor Foto Köster:
Ggf. Zusatzkosten für den
Einbau von 4 Fahrradständern
inkl. Lackierung / Folierung
Wartung und Instandhaltung
Lackierung / Folierung Beton -
Sitzbänke / Jahr
Gestaltung eines symboli-
schen Zebrastreifens
Wartung und Instandhaltung
der Markierung / Jahr
2023
2.000,00
1.500,00
3800,00
1.000,00
5.000,00
1.000,00
gesamt
Einmalkosten
Folgekosten / Jahr
21.793,00
3.400,00
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster einmalige Kosten von ca. 21.793,00 € und
jährliche Folgekosten von 3.400,00 € entstehen.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den
o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
zu Punkt 5 (neu):
Eine Markierung von „Fußgängerüberwegen“ in Regenbogenfarben wurde bereits vor einige Monaten
mit der Polizei und dem Amt für Mobilität und Tiefbau (66) erörtert. Im Ergebnis wurde klar zum Aus-
druck gebracht, dass eine solche Markierung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht umsetzbar
ist. An Überquerungen wird von den Verkehrsteilnehmer*innen ein sehr hohes Maß an Konzentration
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verlangt. Insbesondere müssen die Kraftfahrzeugführenden bereits in der Anfahrt erkennen, dass zu
Fuß gehende am Fahrbahnrand stehen und ihren Vorrang wahrnehmen wollen. Ablenkungen müssen
deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend vermieden werden.
Aus diesem Grund gehören die Verkehrszeichen 350 Straßenverkehrsordnung „Fußgängerüberweg“
zu den wenigen Verkehrszeichen der StVO, die nicht in Kombination mit anderen Verkehrszeichen
zusammen an einem Mast aufgehängt werden dürfen. Die vorgeschlagene Markierung in Regenbo-
genfarben ist derart auffällig, dass mit Ablenkungen der Kraftfahrzeugführenden zu rechnen ist. Des-
halb ist die Farbmarkierung an Überquerungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Gründen
der Haftung unzulässig und könnte deshalb nicht verkehrsrechtlich angeordnet werden.
Die Verwaltung wird eine symbolische Umsetzung prüfen und dabei auch die Windthorststraße in die
Prüfung einbeziehen.
Die folgenden Beschlüsse des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 19.10.2022 und des
Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.10.2022 werden in dieser Vorlage nicht
aufgegriffen:
Punkt 3:
Für die abgebaute Bank wird eine Bank an einem naheliegenden, adäquaten Ersatzstandort errichtet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Beschluss wird von der Verwaltung im Rahmen der Vorlage V/0524/2022 „LSBTIQ* Sichtbar-
keit / Regenbogenfarben im Stadtbild“ nicht aufgegriffen. Die Bank vor Foto Köster an der
Windthorststraße 1 wird nicht aufgrund der in Aussicht gestellten farblichen Umgestaltung in der
Windthorststraße abgebaut, sondern aufgrund der Gefährdungslage bzw. negativen Entwicklung im
Bahnhofsumfeld auf Anregung der Ordnungsbehörde und der Polizei. Alternative Standorte werden
von der Verwaltung geprüft.
gez. Markus Lewe
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Windthorststraße 1
- Bahnhofstraße
- Von-Vincke-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0524/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 12.10.2022 12:35