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V/0524/2022/1

LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild

Vorlagen 18.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7492 Zeichen

V/0524/2022/1 
V/0524/2022/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Mit dem Ziel, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abzubauen 
und die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSB-
TIQ*) zu erhöhen, wird das nachfolgende Konzept (siehe unten: Begründung) zur LSBTIQ* Sichtbar-
keit / Regenbogenfarben im Stadtbild umgesetzt. 
 
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen: 
 
1. Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichgeschlechtliche Ampelfi-
guren 
 
Die LSA Knotenpunkt 04030 Windthorststr. / Bahnhofstr. (nördliche Signalanlagen) und die 
LSA Knotenpunkt 04090 Von-Vincke-Str. / Windthorststr. werden in den Grünlichtkammern 
der Fußgängersignale mit Streuscheiben ausgestattet, die die Vielfalt von Paarkonstellationen 
abbilden (w/w, m/m, w/m, siehe Anlage). Die Stadt Münster folgt damit dem bewährten Bei-
spiel der Kommunen Bielefeld, Braunschweig, Frankfurt, Hannover und Wien (Österreich). 
 
2. Lichtmasten (Straßenlaternen) – Aufkleber in Regenbogenfarben 
 
Die Lichtmasten im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhofstr. und Von-Vincke-Str. und 
der Lichtmast auf der Mittelinsel der nördlichen Querung Windhorststr./Von-Vincke-Str. wer-
den im oberen Bereich mit umlaufenden Aufklebern in nicht retroreflektierenden Regenbogen-
farben versehen (siehe Anlage). 
 
Amt für Gleichstellung 
 
26.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Chmielorz 
Telefon: 492-1706 
Chmielorz@stadt-
muenster.de

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3. Sitzbank und Fahrradbügel in Regenbogenfarben 
 
Im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhof- und Von-Vincke-Str. wird der Be-tonsockel 
der Bank vor dem Haus Windthorststr. 19 umlaufend in Regenbogenfarben gestrichen (siehe 
Anlage). Die Bank vor dem Haus Windthorstraße 1, Foto Köster, wird in Absprache von Ord-
nungsamt und Polizei zeitnah abgebaut und durch Fahrradanlehnbügel ersetzt. Diese werden 
dann in Regenbogenfarben beklebt 
 
 
4. Beflaggen der drei Stadthäuser - Banner „LSBTIQ* willkommen“ 
 
Anlässlich der von der LSBTIQ* Community veranstalteten sog. „Pride Weeks“ in den letzten 
beiden Augustwochen werden die drei Stadthäuser mit je einem Banner „LSBTIQ* willkom-
men“ (siehe Anlage) beflaggt. 
 
5. neu: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Lösung zu finden, um „Zebrastreifen“ in Re-
genbogenfarben im Straßenraum zumindest symbolisch zu realisieren.  
 
Um zu signalisieren, dass diese Markierung keinen offiziellen Fußgängerüberweg dar-
stellt und damit auch keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen hat, wird die Verwaltung 
beauftragt, dafür einen Straßenzug zu identifizieren, in dem es keinen Autoverkehr gibt. 
Um Irritationen zu vermeiden, können die Streifen ggf. auch quer zur Fahrrichtung an-
gebracht werden (vgl. Niederwall in Bielefeld). 
 
Zu prüfen ist, ob ein Zebrastreifen nach Wiener Vorbild mit der deutschen StVo kon-
form wäre. 
Damit sind die Anregungen 2021 -00216 Regenbogen Zebrastreifen, 2021-00231 Regenbogen Rad-
weg und der Ratsantrag A -R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke als Zeichen für Vielfalt und 
Toleranz erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 01 04 Gleichstellung aller Geschlech-
ter 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
Beflaggung 
2023  
 
1.800,00 
 
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
LSA: Austausch Symbolmas-
ken LSA Bahnhofstraße / 
Windthorststraße und Von -
Vincke-Straße / Windthorst-
straße 
 
2023  
 
 
 
 
 
2.600,00

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Lichtmasten 
(Beklebung von 10 Lichtmas-
ten  
 
Wartung und Instandhaltung 
LSA und Lichtmasten /Jahr  
 
 
 
5.093,00 
 
 
1.400,00 
Produktgruppe 13 01 Grün- und Freiflächen    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
 
Lackierung / Folierung der 
zwei Beton-Sitzbänke mit 
Holzauflage 
 
Ggf. Zusatzkosten bei Ausbau 
der Bank vor Foto Köster:  
 
Ggf. Zusatzkosten für den 
Einbau von 4 Fahrradständern 
inkl. Lackierung / Folierung  
 
Wartung und Instandhaltung 
Lackierung / Folierung Beton -
Sitzbänke / Jahr 
 
Gestaltung eines symboli-
schen Zebrastreifens 
 
Wartung und Instandhaltung 
der Markierung / Jahr 
 
2023  
 
 
 
 
2.000,00 
 
 
1.500,00 
 
 
 
3800,00 
 
 
 
1.000,00 
 
5.000,00 
 
 
1.000,00 
 
gesamt 
Einmalkosten 
 
Folgekosten / Jahr 
    
21.793,00 
 
3.400,00 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster einmalige Kosten von ca. 21.793,00 € und 
jährliche Folgekosten von 3.400,00 € entstehen.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den 
o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
zu Punkt 5 (neu): 
 
Eine Markierung von „Fußgängerüberwegen“ in Regenbogenfarben wurde bereits vor einige Monaten 
mit der Polizei und dem Amt für Mobilität und Tiefbau (66) erörtert. Im Ergebnis wurde klar zum Aus-
druck gebracht, dass eine solche Markierung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht umsetzbar 
ist. An Überquerungen wird von den Verkehrsteilnehmer*innen ein sehr hohes Maß an Konzentration

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V/0524/2022/1 
verlangt. Insbesondere müssen die Kraftfahrzeugführenden bereits in der Anfahrt erkennen, dass zu 
Fuß gehende am Fahrbahnrand stehen und ihren Vorrang wahrnehmen wollen. Ablenkungen müssen 
deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend vermieden werden. 
 
Aus diesem Grund gehören die Verkehrszeichen 350 Straßenverkehrsordnung „Fußgängerüberweg“ 
zu den wenigen Verkehrszeichen der StVO, die nicht in Kombination mit anderen Verkehrszeichen 
zusammen an einem Mast aufgehängt werden dürfen. Die vorgeschlagene Markierung in Regenbo-
genfarben ist derart auffällig, dass mit Ablenkungen der Kraftfahrzeugführenden zu rechnen ist. Des-
halb ist die Farbmarkierung an Überquerungen aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Gründen 
der Haftung unzulässig und könnte deshalb nicht verkehrsrechtlich angeordnet werden. 
 
Die Verwaltung wird eine symbolische Umsetzung prüfen und dabei auch die Windthorststraße in die 
Prüfung einbeziehen. 
 
Die folgenden Beschlüsse des Ausschusses für Verkehr und Mobilität  vom 19.10.2022 und des 
Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.10.2022 werden in dieser Vorlage nicht 
aufgegriffen: 
 
Punkt 3: 
Für die abgebaute Bank wird eine Bank an einem naheliegenden, adäquaten Ersatzstandort errichtet. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Dieser Beschluss wird von der Verwaltung im Rahmen der Vorlage V/0524/2022 „LSBTIQ* Sichtbar-
keit / Regenbogenfarben im Stadtbild“ nicht aufgegriffen. Die Bank vor Foto Köster an der 
Windthorststraße 1 wird nicht aufgrund der in Aussicht gestellten farblichen Umgestaltung in der 
Windthorststraße abgebaut, sondern aufgrund der Gefährdungslage bzw. negativen Entwicklung im 
Bahnhofsumfeld auf Anregung der Ordnungsbehörde und der Polizei. Alternative Standorte werden 
von der Verwaltung geprüft. 
 
 
 
 
gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (2)

26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Windthorststraße 1
  • Bahnhofstraße
  • Von-Vincke-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0524/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2022
Erstellt
12.10.2022 12:35