V/0872/2019/1
Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern
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Beschlussvorlage
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V/0872/2019/1 V/0872/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern Beratungsfolge 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass die Vermarktung von Grundstücken für Gemeinschaftliche Wohnfor- men über ein kriteriengeleitetes Konzeptverfahren erfolgt. Die Realisierung von Gemei n- schaftlichen Wohnformen auf städtischen Grundstücken erfolgt unter der grundsätzl i- chen Zielsetzung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 2. Alternativ zum Kauf einer Liegenschaft kann auch eine Vergabe im Wege des Erbbaurechts ermöglicht werden. Zum Erhalt der städtischen Zielsetzungen ist in beiden Fällen ein Vorkaufsrecht für die Stadt dinglich zu sichern. 3. Bei zukünftigen Baugebieten wird grundsätzlich ein wesentlicher Anteil der entstehenden Ne t- towohnfläche im Bereich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung für die Realisierung g e- meinschaftlicher, genossenschaftlicher oder inklusiver Wohnformen nach Maßgabe des in der Begründung dargestellten Verfahrens zur Verfügung gestellt. 4. Die städtischen Leistungen zur Beratung und Unterstützung von Baugruppen werden hinsicht- lich möglicher Rechtsformen, Vernetzung der Akteure, Informationen zu Grundstücken sowie zur Unterstützung bei der Planung und Realisierung erweitert. 5. Die gemeinsamen Anträge der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-R/0024/2019, A-R/0075/2017, A-R/0047/2016) sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen keine Amt für Immobilienmanagement 01.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Andrzejewski Telefon: 492-2305 Andrzejewski@stadt- muenster.de - 2 - V/0872/2019/1 Begründung: Zu 1.: Auf Grundlage der Diskussion des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement in seiner Sitzung am 25.09.2019 erfolgt die Realisierung von Gemeinschaftl i- chen Wohnprojekten unter der grundsätzlichen Zielsetzung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zu 2.: Gemäß des einstimmig beschlossenen Änderungsantrages der FDP-Fraktion in der Sitzung des Aus- schusses für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 25.09.2019 so l- len die Zielsetzungen durch die dingliche Sicherung eines Vorkaufsrechtes sowohl beim Verkauf als auch bei der Bestellung eines Erbbaurechtes gesichert werden. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0872/2019/1 Kurzüberblick Die Vermarktung von Grundstücken für Gemeinschaftliche Wohnformen wird über ein kriterienge- leitetes Konzeptverfahren erfolgen. Alternativ zum Kauf einer Liegenschaft kann auch eine Vergabe im Wege des Erbbaurechts ermöglicht werden Gemeinschaftliche, genossenschaftliche oder inklusiver Wohnformen werden bei der Vermarktung zukünftiger Baugebiete angemessen berücksichtigt. Die städtischen Leistungen zur Beratung und Unterstützung von Baugruppen werden erweitert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba- lance in der Stadtgesellschaft, einem breiten Freizeit- und Sportangebot, mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität sowie einer hoher Umwelt- und Naturqualität weiterzuentwickeln. Hierzu wird als Teilziel die Bereitstellung von Immobilien für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig In dem im Jahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungs- konzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedene Hand- lungsfelder entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial- strukturellen Ziele erfolgen und weiter entwickelt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es handelt sich um eine Grundsatzvorlage.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0872/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37