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V/0475/2025

Besetzung des Beirates nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde

Vorlagen 17.11.2025

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Anlage A

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Anlage-Vorschläge-Verbände-V-0475-2025

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2135 Zeichen

Anlage A zur V/0475/2025 
Kurzüberblick 
Gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung 
der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. 
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern von verschiedenen Verbänden. Gemäß § 2 DVO LG wählt 
die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der 
Wahlzeit der Vertretungskörperschaft 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
Die eingereichten Vorschläge der Verbände erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl 
an Bewerbern (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes - 
DVO LNatSchG) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO LNatSchG). Aus den Vor-
schlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen. Mit der Wahl der Mitglieder 
ist das Ziel der Neubesetzung erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählen zu den we-
sentlichen Gremien u. a. auch Beiräte (vgl. hierzu auch V/0598/2017).

Anlage-Vorschläge-Verbände-V-0475-2025

3965 Zeichen

Anlage zu Vorlage V/0475/2025 – Besetzung des Landesnaturschutzbeirates bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde: 
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen  
vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertretung Bemerkung 
a) Landesgemeinschaft Naturschutz 
und Umwelt Nordrhein-Westfalen 
e.V. (LNU) 
1. 
2. 
3. 
4. 
Manfred Röhlen 
Dr. Patrick Wolf 
Dr. Carsten Schmidt 
Martina Benneweg 
1. 
2. 
3. 
Prof. Dr. Rüdiger Wittig 
Dorothee Scharlau 
Karin Rietman 
Der LNU NRW e.V. teilt mit, dass alle Mit- 
glieder für die Wahl der ordentlichen Mit- 
glieder zur Verfügung stehen. Die nicht 
Gewählten stehen für die Wahl der Stell- 
vertretung zur Verfügung. Der Vorschlag 
erhält nur sieben statt neun Vorschläge. 
b) Bund für Umwelt und Naturschutz 
Deutschland (BUND) 
Landesverband Nordrhein-West- 
falen 
 
 
 
1. 
 
2. 
 
 
1. 
2. 
Als 1. Mitglied 
Ulrike Brockmann-Krabbe 
 
Robert Mueller 
 
Als 2. Mitglied 
Rita Clausing 
Thomas Rabe 
 
 
1. 
 
2. 
 
 
1. 
 
2. 
Stellvertretung des 1. Mitglieds 
Der bei der Mitgliedsauswahl un- 
terlegene Kandidat 
Dr. Lars Berker 
 
Stellvertretung des 2. Mitglieds 
Der bei der Mitgliedsauswahl un- 
terlegene Kandidat 
Harald Nölle 
 
c) Naturschutzbund Deutschland 
e.V. (NABU) 
 
 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
Anja Tepe 
Lilmor Strumann 
Wolfgang Schürmann 
Stephan Grote 
Teresa Häuser 
Andreas Beesten 
   
d) Schutzgemeinschaft Deutscher 
Wald Nordrhein-Westfalen e.V. 
(SDW) 
 
1. 
2. 
Dr. Jörg Rövekamp 
Alexander Busch 
  Die Schutzgemeinschaft Dt. Wald Lan- 
desverband NRW teilt mit, dass sie keine 
weiteren Kandidaten benennen können. 
e) Westfälisch-Lippischer Landwirt- 
schaftsverband e.V. 
 
 
 
1. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
Heinz-Georg Hartmann 
Günter Remke 
Michael Wörmann 
Ulrich Oskamp 
Viktoria Brüning-Sudhoff 
Markus Schulze-Finkenbrink 
  Der Westf-Lipp. Landwirtschaftsverband 
e.V. bittet darum, die Vorschläge in der 
genannten Reihenfolge zu berücksichti- 
gen. Die nicht als ordentliches Mitglied 
gewählten Kandidaten stehen auch für die 
Wahl als Stellvertretung zur Verfügung.

Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen  
vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertretung Bemerkung 
f) Waldbauernverband Nordrhein-
Westfalen e.V. 
 
 
 
1. 
2. 
3. 
Hans-Heinrich Große Beckmann 
Benedikt Herold 
Elmar Schulze Heil 
  Der Waldbauernverband NRW bittet da- 
rum, die Vorschläge in der genannten 
Reihenfolge zu berücksichtigen. Die bei 
der Wahl des Mitgliedes nicht berücksich- 
tigten Bewerbungen stehen auch für die 
Wahl der Stellvertretung zur Verfügung. 
g) Landesverband Gartenbau Nord- 
rhein-Westfalen e.V. 
 
 
 
1. 
2. 
Martin Dahlmann 
Gerhard Ahrens 
1. 
 
2. 
Der bei der Mitgliedswahl unterle- 
gene Kandidat. 
Ralf Pohlmeyer 
Der Landesverband Gartenbau Westfa- 
len-Lippe teilt mit, dass der nicht als or- 
dentliches Mitglied gewählte Kandidat, 
auch für die Wahl der Stellvertretung zur 
Verfügung steht. Aus Sicht des Verban- 
des ist Herr Dahlmann als ordentliches 
Mitglied und Herr Ahrens als Stellvertre- 
tung vorgesehen. 
h) Landesjagdverband Nordrhein-
Westfalen e.V. 
 
1. 
2. 
3. 
Petra Cassens 
Markus Deitermann 
Dietmar Renfert-Deitermann 
 
  Der Landesjagdverband NRW bittet da- 
rum, die Vorschläge in der genannten 
Reihenfolge zu berücksichtigen. 
i) Fischereiverband Nordrhein-
Westfalen e.V. 
 
1. 
2. 
 
Dr. Olaf Niepagenkemper 
Dr. Joachim Kremerskothen 
1. 
2. 
Dr. Joachim Kremerskothen 
Nils Voshaar 
Der Fischereiverband NRW bittet darum, 
die Vorschläge in der genannten Reihen- 
folge zu berücksichtigen. 
j) Landessportbund Nordrhein-
Westfalen e.V. 
 
1. 
2. 
Elke Wirtz 
Robin Schneegaß 
1. 
 
2. 
Der bei der Mitgliedswahl unterle- 
gene Kandidat. 
Jens Bruckmann 
 
 
k) Landesverband Westfälischer und 
Lippischer Imker e.V. 
 
1. 
2. 
Ruth Schimannek 
Iris Oliver 
  Der Landesverband Westfälischer und 
Lippischer Imker e.V. teilt mit, dass sie 
keine weiteren Kandidaten benennen kön- 
nen.

Beschlussvorlage

7150 Zeichen

V/0475/2025 
V/0475/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Beirates nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere 
Naturschutzbehörde 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Münster als untere Naturschutzbe-
hörde werden entsandt: 
 
a) Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
1. 
 
1. 
 
2. 
 
2. 
 
3. 
 
3. 
 
 
b) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
4. 
 
4. 
 
5. 
 
5. 
 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
24.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0475/2025 
 
c) Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
6. 
 
6. 
 
7. 
 
7. 
 
 
d) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW) 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
8. 
 
8. 
 
 
e) Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.  
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
9. 
 
9. 
 
10. 
 
10. 
 
 
f) Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
11. 
 
11. 
 
 
g) Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
12. 
 
12. 
 
 
h) Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
13. 
 
13.

- 3 - 
V/0475/2025 
 
i) Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
14. 
 
14. 
 
 
j) Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
15. 
 
15. 
 
 
k) Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
16. 
 
16. 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz 
– LnatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NW S. 568), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 11.03.2025 (GV. NRW S.288) werden zur unabhängigen Vertretung der 
Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beirä-
te sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 
 
1.  den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermit -
 teln und 
3.  bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. 
 
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus 
 
- 3 Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-
Westfalen e.V. (LNU)  
- 2 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. 
(BUND)  
- 2 Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) 
- 1 Vertreterin oder Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Nord-
rhein-Westfalen e.V. (SDW) 
- 2 Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.  
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.

- 4 - 
V/0475/2025 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. 
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 
 
Die Vorschläge der Verbände ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage). Die o. a. Ver-
bände wurden mit Schreiben vom 15.07.2025 aufgefordert, für die ihnen gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1 
LnatSchG NRW zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vor-
zuschlagen. Die eingereichten Vorschläge erfüllen größtenteils die gesetzlich vorgeschriebene Min-
destzahl an Bewerbern (§ 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgeset-
zes/DVO-LNatSchG) einschließlich deren Stellvertreter (§ 2 Abs. 2 DVO- LNatSchG). Aus den Vor-
schlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen. Verbände, die die Mindestanzahl 
an Bewerbern nicht erreicht haben, hat die Verwaltung in einem weiteren Schreiben auf die Min-
destanzahl hingewiesen. Entsprechende Hinweise zur Anzahl der Vorschläge sind in der Vorschlag-
liste. 
 
Gemäß § 2 DVO-LNatSchG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des 
Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Wenn sich die Mitglieder der Vertre-
tungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, 
ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein ein-
heitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl der einzelnen Mitglieder gemäß § 50 Abs. 
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen statt. 
 
Die vorgeschlagenen Personen erfüllen im Sinne der Soll -Vorschrift unter Beachtung der bisherigen 
Mitgliedschaften und der Verantwortlichkeit innerhalb der Verbände für das Stadtgebiet Münster die 
Voraussetzungen des § 70 Abs. 5 LNatSchG. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan-
teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf-
sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von besonderer 
tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt 
werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Der Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz ist als wesentliches Gremium klassifiziert (s. Anlage 2 
der Vorlage V/05989/2017). Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Be-
schlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europä-
ische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im 
Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan 
für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglie-
der die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze 
geschlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
Wenn Vorschlagslisten von entsendenden Einrichtungen bzw. Gremien kein ausgewogenes Ge-
schlechterverhältnis aufwiesen, hat die Verwaltung in einem weiteren Schreiben auf den § 12 LGG hin-
gewiesen. 
 Anlagen 
 Anlage A 
gez. Anlage – Vorschlagliste der Verbände 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 14.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Sudhoff

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0475/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2025
Erstellt
17.07.2025 14:38