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V/0162/2026

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024

Vorlagen 02.03.2026

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024

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Ansehen

Beschlussvorlage

4990 Zeichen

V/0162/2026 
V/0162/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   17.03.2026 Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Amtes für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des Rechnungs-
prüfungsausschusses den Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Stadt Münster mit einer Bi-
lanzsumme von 4.438.243.048,57 € und einem Jahresfehlbetrag von 57.531.043,38 € fest (§ 96 
Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Der Jahresfehlbetrag von 57.531.043,38 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichs-
rücklage gedeckt (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW). 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung 
erteilt (§ 96 Abs. 1 S. 3 GO NRW). 
 
 
 
Begründung: 
 
Ad 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 09.10.2025 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
am darauffolgenden Tag bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 einschließlich 
Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 10.12.2025 (Vorlage Nr. V/0647/2025) zur 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision  
 
09.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Remmeke 
Telefon: 492-1400 
Remmeke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0162/2026 
Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 
Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht 
der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rech-
nungsprüfung. 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften 
und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und 
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der 
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW).  
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses fand erstmalig be-
gleitend zum Prozess der Erstellung statt. Die während der Prüfung festgestellten Unrichtigkeiten und 
Fehler sind bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 berücksichtigt worden. 
Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die 
bereits mit der Vorlage V/0647/2025 versandten Unterlagen des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 
verwiesen. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab-
schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Die Befassung des Rechnungsprü-
fungsausschusses erfolgt in der laufenden Beratungskette. Die Stellungnahme an den Rat wird ent-
sprechend nachgereicht.  
Ad 2.) Behandlung des Jahresfehlbetrages 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 
auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsver-
pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages durch eine vorrangi-
ge Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Die buchungstechnische Umsetzung erfolgt 
im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Ad 3.) Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 
der Stadt Münster

Anlage 1 Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024

81698 Zeichen

Bericht 
 
über die Prüfung des Jahresabschlusses 
und des Lageberichts 
der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für  
Wirtschaftlichkeitsprüfung   
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon: 0251 – 492 – 1426 
 
E-Mail: Kiowskyr@stadt-muenster.de

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Vorwort  ..................................................................................................................................... 4 
1. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5 
2. Wesentliche Prüfungsergebnisse ............................................................................ 5 
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 6 
4. Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung................................... 7 
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung ................................................... 7 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse ................................................................................................. 8 
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................................. 8 
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ............................................ 9 
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ................................................................................ 9 
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ............................................................. 10 
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz ...................................................................................................... 10 
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel ....................................................................... 11 
4.6.3 Anlagenspiegel ...................................................................................................................... 11 
4.6.4 Eigenkapitalspiegel ............................................................................................................... 11 
4.6.5 Rückstellungsspiegel ............................................................................................................ 11 
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................. 12 
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung ...................................................................................... 13 
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ........................................................................................ 14 
5. Erläuterung der Ergebnisrechnung ....................................................................... 14 
6. Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung ....................................... 20 
7. Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW ............................ 21 
8. Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen ......... 22 
 
 
Anlagen: 
  
• Bilanz 
• Anlagenspiegel 
• Forderungsspiegel 
• Eigenkapitalspiegel 
• Verbindlichkeitenspiegel 
• Rückstellungsspiegel 
• Ergebnisrechnung 
• Finanzrechnung 
• Lagebericht

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
 Vorwort 
 
Die Stadt Münster hat gemäß § 95 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa-
len (GO NRW) i.V.m. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) 
zum Ende eines jeden Hausha ltsjahres einen Jahresabschluss , bestehend aus der 
Ergebnis-, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz sowie dem Anhang  
aufzustellen, welcher  gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW vom Rechnu ngs-
prüfungsausschuss zu prüfen ist, der sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur 
Durchführung dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche 
Rechnungsprüfung der Stadt Münster, bedient. Der Ausschuss hat gemäß § 59 Abs. 
3 Satz 4 GO NRW gegenüber dem Rat zu dem Ergebnis seiner Prüfung gesondert 
schriftlich Stellung zu nehmen. 
 
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt. 
Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW darauf, ob die gesetzlichen 
Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be stim-
mungen beachtet worden sind. Die Buchführung ist entsprechend einzubeziehen. 
 
Der Lagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob dieser mit dem Jahresabschluss sowie 
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt 
eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt erweckt. Dabei ist darauf einzu -
gehen, ob die Chancen und Risiken gemäß § 102 Abs. 5 GO NRW für die künftige 
Entwicklung der Stadt zutreffend dargestellt sind. Über Art und Umfang sowie über das 
Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen. Das Ergebnis der Prüfung 
ist in einem Bestätigungsvermerk oder in einem Vermerk über die Versagung zusam-
menzufassen (§ 102 Abs. 8 GO  NRW in Verbindung mit §§ 321 und 322 des Han-
delsgesetzbuches). 
 
Gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW stellte die Stadtkämmerin am 09.10.2025 den Entwurf 
des Jahresabschlusses 2024 auf, den der Oberbürgermeister am darauf folgenden 
Tag bestätigte. Abweichend von der Vorschrift, dass der Oberbürgermeister den von 
ihm bestätigten  Entwurf innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des 
Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten hat, wurde der Rat der Stadt 
Münster erst in seiner Sitzung am 10.12.2025 involviert (V/0647/2025). Die gesetzlich 
vorgesehene Frist wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 folglich 
überschritten; Rechtsfolgen ergeben sich hieraus jedoch nicht. Der Rat der Stadt Mün-
ster überwies in gleicher Sitzung den  Entwurf zur Prüfung  an den Rechnungs-
prüfungsausschuss. 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß  § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW 
Voraussetzung dafür, dass der Rat der Stadt Münster den Jahresabschluss feststellen 
kann. Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat über 
die Entlastung des Oberbürgermeisters.  
 
 
 
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Bericht.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
1. Prüfungsauftrag 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW darauf zu 
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden ortsrechtlichen Be-
stimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Danach ist die Prüfung 
so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich 
auf die Darstellung des sich gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW ergebenden Bildes der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster wesentlich auswirken, bei 
gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. 
 
Darüber hinaus ist der Lagebericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss 
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt. Dabei ist 
zudem zu prüfen, ob  die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend 
dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf zu erstrecken, ob 
die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet wurden. 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW haben die mit dem Jahresabschluss Beauftragten über 
Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. 
 
Das AWR bestätigt gemäß § 321 Abs. 4a HGB i.V.m. § 59 Abs. 3 sowie § 102 Abs. 2 
bis 9 GO NRW, dass bei der Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Un-
abhängigkeit beachtet wurden. 
 
2. Wesentliche Prüfungsergebnisse 
 
• Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit einem Fehlbetrag i.H.v. -57,5 Mio. € (Vorjahr: 
-36,9 Mio. €) ab. Das Ergebnis schließt um 0,9 Mio. € schlechter ab als die bereits 
negativ geplante Veranschlagung i.H.v. -56,6 Mio. € (Vorjahr: 48,4 Mio. €).  
 
• Die Ausgleichsrücklage hat zu 31.12.2024 einen Bestand von 107,2 Mio. €. Sie 
reicht aus, um das Defizit des Haushaltsjahres 2024 auszugleichen. Gemäß § 75 
Abs. 2 GO NRW gilt der Haushalt insofern als fiktiv ausgeglichen.  
 
• Das Eigenkapital sinkt um 57,2 Mio. € auf 743,2 Mio. €. Es hat Ende des Jahres 
2024 noch einen Anteil von rd. 16,7 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 19,1 %). 
 
• Die Sonderposten haben sich um 18,5 Mio. € (- 1,55 %) auf 1,2 Mio. € verringert.  
 
• Von den nicht verbrauchten Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2024 werden 
Ermächtigungen für Aufwendungen i.H.v. 16 ,8 Mio. €, Ermächtigungen für 
Auszahlungen i.H.v. 214,7 Mio. €, (davon 197,0 Mio. € für Auszahlungen aus In-
vestitionstätigkeit), sowie Ermächtigungen für Einzahlungen aus der Kreditauf-
nahme für Investitionen i.H.v. 185,4 Mio. € in das Haushaltsjahr 2025 übertragen. 
 
• Die Prüfung bestätigt, dass die Finanzanlagen und die mit den Beteiligungen ein-
hergehenden Aufwendungen und Erträge im Entwurf des Jahresabschlusses 
2024 realistisch widergegeben wurden. In die Prüfung wurde die Buchführung ein-
bezogen. 
 
Die liquiden Mittel haben sich in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 18,0 Mio. € erhöht. 
Ursächlich hierfür war, dass der Bestand an Festgeldern und ähnliche m um rd. 
18,3 Mio. € gestiegen ist. Im Gegenzug haben sich die Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssichung um 84,7 Mio. € und die Verbindlichkeiten aus Investitionskred-
iten um 183,8 Mio. € erhöht. Insgesamt hat sich die Forderungsbewertung nicht verän-
dert. In 2024 wurden insgesamt 44 Fälle mit einer Gesamtsumme i.H.v. rd. 32,1 Mio. € 
im Rahmen der Einzelwertberichtigung geprüft und führten zu einem Wertberi -
chtigungsbedarf i.H.v. rd. 4,0 Mio. €.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Die Systematik der Pauschalwertberichtigung hat sich gegenüber den Vorjahren nicht 
geändert und führte zu einer Wertberichtigung i.H.v. rd. 25,4 Mio. €. Damit hat sich die 
Pauschalwertberichtigung um rd. 3,6 Mio. € gegenüber 2023 erhöht.  
 
• Die Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände wies in 2024 einen Bestand 
von rd. 45,1 Mio. € aus und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 14,4 
Mio. €.  
 
• Für den Jahresabschluss 202 4 erteilt das AWR den uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschlussbericht  umfasst die gesetzlich ge-
forderten Bestandteile wie Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen 
sowie Lagebericht nebst Anhang. 
 
• Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Verständnis der Rechnungs -
ergebnisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt 
Münster sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen 
mit der Buchführung überein und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der 
wirtschaftlichen Lage der Stadt wider. 
 
Die Kernaussagen des Jahresabschlusses, insbesondere in Hinblick auf die Höhe und 
Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltung des Haushaltsplanes, den 
Haushaltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung sowie die Vermögens-
rechnung unter Einschluss  der städtischen Liquiditätsentwicklung, werden durch 
einzelne Feststellungen, die während der begleitenden Prüfung ausgeräumt wurden,  
nur unwesentlich tangiert. 
 
Insgesamt entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt 
ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster. 
 
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte gemäß § 102 GO NRW den Entwurf des Jahresabschlusses 202 4 
sowie den Lagebericht. 
 
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzli-
chen Vorschriften, welche sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster auswirken, erkannt werden 
konnten. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich durch die Ein-
schätzung des Risikos und der Wesentlichkeit.  
 
Gemäß dem Wesentlichkeitsgrundsatz in der Abschlussprüfung  ist die Prüfung des 
Jahresabschlusses und des Lageberichts darauf auszurichten, mit hinreichender 
Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, welche auf Unrichtigkeiten oder Verstöße 
zurückzuführen sind und die aufgrund ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Ein-
fluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Abschlussadressaten haben. 
 
Die arbeitsteilig organisierte Prüftätigkeit des AWR erstreckte sich vorrangig auf die 
Monate Oktober und November 2025. Hierzu wurde der gesetzliche Prüfungsauftrag in 
Aufgabenbereiche gegliedert und den jeweils Prüfenden zur Bearbeitung zugeordnet.  
Die Ergebnisse zu den verschiedenen Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Ver-
merken dokumentiert und mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen abgestimmt. 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschluss-
prüfung beachtet die Leitlinie IDR L 260 des Instituts der Rechnungsprüfer e.V. (IDR) 
erfolgt in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 
(IDW) festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger  Berichterstattung bei Abschluss-
prüfungen” (IDW PS 450).

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
7 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
4. Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung 
 
       4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung 
 
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung muss diese klar, richtig, voll-
ständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Inventur und Buchführung sind dem -
nach nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer 
angemessenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und die Ergebnisse ver-
schaffen kann. 
 
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegwesen stellen eine 
vollständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle 
sicher. Als Grundlage für die Kontierung und Auswertung dienen die vom Ministerium 
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein -Westfalen 
(MHKBG NRW) bekannt gegebenen Produkt- und Kontenrahmen. Das von der Stadt 
Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SAP ist zertifiziert 
und ausführlich getestet. Gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es 
die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anla-
genrechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjäh-
rigen Prüfung von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster. 
Hierbei traten keine Beanstandungen auf, welche die Funktionsweise des Systems 
sowie die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden digitalisiert und anschlie-
ßend im SAP -System hinterlegt. Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewähr-
leistet, dass die jeweiligen Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines  Kontenplanes 
einheitlich in der Geschäftsbuchführung erfasst werden.  
 
Die Buchungen von Einnahmen erhalten eine spezifische Vertragsnummer, sodass 
auch in diesem Bereich  eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen 
Verwaltungsvorgang jederzeit gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen , wie Anlagenrechnung sowie Debitoren - und Kredito-
renbuchhaltung, sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und 
Auswertbarkeit von  Einzelpositionen, welche in der Hauptbuchhaltung sachgerecht 
zusammengefasst werden. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung 
in einer Geschäftsanweisung (GA zur Regelung der Finanzbuchhaltung der Stadt Mün-
ster) fest, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung 
unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Ver-
wahrung und Verwaltung  von Wertgegenständen und Buchführungsunterlagen 
gemäß § 32 KomHVO NRW sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung die 
verbindlichen Anweisungen bezüglich der Aufbau - und Ablauforganisation,  des 
Einsatzes automatisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuchhaltung, der Verwal-
tung von Zahlungsmitteln, der Sicherheit und Überwachung der Finanzbuchhaltung 
sowie der sicheren Verwahrung und  Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der 
Bücher, Unterlagen über die Inventur, die Jahresabschlüsse mit allen dazu ergangenen 
Anweisungen und Organisationsregelungen, Buchungsbelege und Unterlagen über 
den Zahlungsverkehr sowie die Eröffnungsbilanz. 
 
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung gemäß § 93 
Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse 
 
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Inventur und das Inventarverzeichnis 
werden in § 91 GO NRW sowie in den §§ 29 und 30 KOMHVO NRW geregelt. Hiernach 
hat die Kommune zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche Vermögens -
gegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur voll -
ständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und 
Verbindlichkeiten anzugeben (Inventar). Grundlegende Regelungen zur Durchführung 
der Inventur und zur Aufstellung des Inventars werden in der Geschäftsanweisung für 
das Inventarwesen der Stadt Münster (GA Inventarwesen) vom 14.12.2023 getroffen. 
 
Zum Jahresabschluss 2024 erfolgte eine Inventur in den Ämtern 10, 23, 33, 36  und 
37. Hierzu wurden die Ämter im Juli 2024 vom Amt für Finanzen und Beteiligungen 
über die Durchführung der Inventur informiert. Es wurde vom Amt für Finanzen und 
Beteiligungen festgelegt, dass eine vorverlegte Inventur im Zeitraum vom 01.10. bis 
31.12.2024 stattfindet. 
 
Die Inventurunterlagen, insbesondere die Zähllisten, wurden dem Amt für Finanzen 
und Beteiligungen entsprechend vorgelegt und die jeweiligen Abgänge für das AWR 
nachvollziehbar im Jahresabschluss 2024 berücksichtigt. Im Hinblick auf die Inventur 
der Büromöbel und der technischen Ausstattung sind das Personal - und Organisa-
tionsamt bzw. die citeq zuständig. 
 
Die Regelungen der Inventarordnung sowie der Inventurrichtlinie wurden zu einer Ges-
chäftsanweisung für das Inventarwesen der Stadt Münster (GA Inventarwesen vom 
14.12.2023) zusammengefasst. Gemäß Ziffer 4.2.2 wird für das immobile Anlagever-
mögen, unter anderem in Form von unbebauten und bebauten Grundstücken, Infra -
strukturvermögen sowie Bauten auf fremden Grund und Boden, keine körperliche In-
ventur durchgeführt, sondern eine Buch- und Beleginventur als permanente Inventur.  
 
Nach der GA Inventarwesen werden bei der Buch- und Beleginventur Art, Menge und 
Werte der Vermögensgegenstände anhand der Buchführung ermittelt. Für die Erfas-
sung können Buchungsbelege, Verträge, Urkunden und ähnliches zu Grunde gelegt 
werden. Art, Menge und Werte sind anhand von Zugängen, Abgängen und sonstigen 
Wertveränderungen festzustellen. Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Bauten 
auf fremdem Grund und Boden unterliegen unter anderem aus Verkehrssicher-
ungszwecken und Sicherheitsvorschriften einer ständigen Be gutachtung. Die Anla-
gengüter haben auf Grund verschiedener Rechtsgrundlagen unterschiedliche 
Prüfungsanforderungen.  
 
Die sich hieraus ergebenden Bewertungen werden in entsprechenden Datenbanken 
aktuell nachgehalten und erfüllen die Anforderungen einer permanenten Inventur. 
 
In ähnlicher Weise werden auch die zu einer Sachgesamtheit zusammengefassten Ver-
mögensgegenstände für öffentliche Spielplätze und Grünanlagen sowie Sportanlagen 
behandelt. 
 
Einzelheiten hierzu werden in der Anlage 5 zur Inventurrichtlinie dargestellt. Bei 
Bauten auf fremden Grundstücken erfolgt die Inventarisierung  mittels vorliegenden 
Pachtverträgen bzw. weiterer relevanter Vereinbarungen. 
  
        4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Verbind-
lichkeiten ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß 
§ 33 KomHVO NRW entsprochen worden. Dabei wurden Vermögensgegenstände und 
Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet.  
 
Die im Haushaltsjahr 2024 entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge finden 
im Jahresabschluss, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen,

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
9 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
insgesamt ihre Berücksichtigung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss ange-
wandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. 
Mehrwertsteuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen mit hoheitlicher 
Betätigung hingegen wurden die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden 
mit ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimmungen werden die se im 
Rhythmus von fünf Jahren überprüft. Darüber hinaus berücksichtigte die Stadt Münster 
Kapitalzuführungen in die Rück - bzw. Sacheinlagen, sofern diese als nachträgliche 
Anschaffungskosten zu beurteilen sind. Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt 
Münster nach der Kapitalspiegelbildmethode und für ihre Ausleihungen setzte sie die 
jeweiligen Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode 
zur Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen hat sich gegenüber 
dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Um eine gleichmäßige Belastung für den städtischen Haushalt zu bewirken, wurden 
Abschreibungen grundsätzlich linear vorgenommen. 
 
Seit dem 01.01.2022 wird die zulässige Grenze für Geringwertige Vermögensgegen-
stände i.H.v. 800,00 € netto genutzt. Anschaffungen von Vermögensgegenständen in-
nerhalb dieser Wertgrenze werden als Auszahlung der laufenden Verwaltungstätigkeit 
und als Aufwand gebucht. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF -Weiterentwicklungsgesetzes 2012 werden Erträge 
und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von 
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
        4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände 
 
Die Abschreibungsrahmentabelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer 
von abnutzbaren Vermögensgegenständen (Anlage 16 zum Runderlass des Ministe-
riums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19) 
ist Grundlage für die städtische Berechnung jährlicher Abschreibungen. 
 
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungsdauern in einer Rah-
menrichtlinie zusammen, welche die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung sicher -
stellt. Die  in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern 
entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. 
 
       4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der 
örtlichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interner 
Aufsicht zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Fi-
nanzbuchhaltung, den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Ver-
waltung von Wertgegenständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gemäß § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuch-
haltung für die Stadt Münster wurde vom Amt für Finanzen und Beteiligungen 
überarbeitet und dem Rat mit Vorlage V/0361/2022 zur Kenntnis gegeben. Sie gilt seit 
dem 26.08.2022 verwaltun gsweit und ist grundlegender Bestandteil des Internen 
Kontrollsystems (IKS).

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
       4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß § 38  Abs. 1 KomHVO NRW 
die Ergebnis- und die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen, die Bilanz und den 
Anhang mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis - und Finanzrechnung. Ferner en-
thält er die gemäß §  45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlagen -, Forderungs-, 
Verbindlichkeiten- und Eigenkapitalspiegel sowie eine Übersicht der Ermächtigungs -
übertragungen. 
 
Somit umfasst der Anhang der  Entwurfsfassung des  Jahresabschlusses 2024 alle 
gemäß § 45 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. §§ 46 ff. KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben. 
Insgesamt ergibt sich aus dem Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Lagebild der Stadt Münster. Des Weiteren werden die wesentlichen 
Einflussfaktoren für  das Zustandekommen des Jahresergebnisses 2024 sowie der 
Bestandsveränderungen in der Vermögensrechnung nachvollziehbar erörtert. 
 
     4.6.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.202 4 entspricht der in § 42 KomHVO NRW 
festgelegten Gliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführung der Eröffnungs-
bilanzwerte aus den Konten der SAP -Buchhaltung entwickelt.  Die Bilanzsumme 
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6,14 %.  
 
Seit 2020 bilanziert die Stadt Münster auf der Grundlage des Gesetzes zur Isolierung 
der aus der COVID-19-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine folgenden Belas-
tungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein -Westfalen (NKF-CUIG) eine 
Bilanzierungshilfe. Die Bilanzierungshilfe blieb im Haushaltsjahr 2024 gegenüber 2023 
mit 33,7 Mio. € unverändert. Es wurden somit im Haushaltsjahr keine weiteren Mittel 
eingestellt. 
 
Die aus den Vorjahren eingestellten Isolierungen werden in der Bilanz in einem 
gesonderten Posten aktiviert (Bilanzierungshilfe) und ab dem Jahr 2026 über einen 
Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben.   
 
 
Aktiva 
31.12.2023 
Mio. € 
 
       % 
31.12.2024 
Mio. € 
 
       % 
      Differenz 
Mio. € 
 
Bilanzierungshilfe 33,7 0,80                   33,7 0,70  0,00 
Immaterielle Vermögensge-
genstände 0,9 0,00                     0,9 0,00  -0,0 
Sachanlagen 3.155,8 75,50              3.278,8 73,90  123,1 
Finanzanlagen 735,6 17,60                 797,5 18,00  61,9 
Langfristiges Vermögen 3.925,9 93,90              4.110,0 92,60  185,0 
 
Vorräte 21,1 0,50                   19,8 0,45  -1,3 
Forderungen und sonstige Ver-
mögensgegenstände 109,6 2,60                 136,4 3,10  26,8 
Liquide Mittel 24,3 0,60                    42,3 0,95  18,0 
Aktive Rechnungsabgrenzung 100,4 2,40                  128,7 2,90  28,3 
Kurzfristiges Vermögen 255,4 6,10                  327,3 7,40  71,9 
 
Gesamt              4.181,4 100,00             4.438,2     100,00 256,9 
 
Am 31.12.2024 ist das städtische Vermögen langfristig im Wesentlichen zu 73,9 % in 
Sach- und, zu 18,0 % in Finanzanlagen gebunden. Das langfristig gebundene Ver-
mögen ist mit 92,6 % fast vollständig durch langfrisitges Kapital finanziert.

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11 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Ein Anteil von 7,4 % entfällt auf  das kurzfrisitge Vermögen  in Form von Vorräten, 
Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und liquiden Mitteln sowie akti ven 
Rechnungsabgrenzungsposten.  
 
 
Passiva 
31.12.2023 
Mio. € 
 
% 
31.12.2024 
Mio. € 
 
% 
Differenz 
Mio. € 
 
Eigenkapital 800,5 19,1 743,2 16,7 -57,2 
Sonderposten 1.192,3 28,5 1.169,0 26,3 -23.3 
Pensionsrückstellungen 750,8 18,0 792,0 17,8 41,2 
Sonstige Rückstellungen 12,5 0,3 13,1 0,3 0,6 
Langfristige Verbindlichkeiten* 1.105,6 26,4 1.226,1 27,6 120,5 
Langfristiges Kapital 3.861,7 92,3 3.985,6 88,9 81,7 
 
Sonderposten Gebühren 0,4 0,0 5,3 0,1 4,9 
Instandhaltungsrückstellungen 10,1 0,2 6,0 0,1 -4,1 
Sonstige Rückstellungen 45,4 1,1 36,9 0,8 -8,5 
Kurzfristige Verbindlichkeiten** 209,8 5,0 374,7 8,4 165,0 
Passive Rechnungsabgrenzung 54,0 1,4 71,9 1,6 18,0 
Kurzfristiges Kapital 319,7 7,7 508,0 11,5 175,2 
 
Gesamt 4.181,4 100,00 4.438,2 100,00 256,9 
* mehr als 1 Jahr; ** bis zu 1 Jahr 
 
Die im Jahresabschluss 202 4 dargestellte Bilanz lässt sich lückenlos aus der städ-
tischen Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Angaben im 
Jahresabschluss. 
 
     4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre Forderungen nach Abzug von Wert-
berichtigungen aus und gliedert diese gemäß Bilanzgliederungsschema § 42 Abs. 
3 KomHVO NRW sowie in ihre jeweilige Restlaufzeit. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wird ebenfalls nach Restlaufzeiten und 
entsprechend gemäß § 42 Abs. 4 KomHVO NRW strukturiert. 
 
Forderungs- als auch Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen An-
forderungen gemäß §§ 47 und 48 KomHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind 
in nachvollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt. 
 
     4.6.3 Anlagenspiegel 
 
Der Anlagenspiegel entspricht § 46 KomHVO NRW und stellt  die Entwicklung der 
Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung dar. 
 
     4.6.4 Eigenkapitalspiegel 
 
Der Eigenkapitalspiegel entspricht den Vorgaben des § 45 Abs. 3 KomHVO NRW und 
veranschaulicht die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals.  
 
     4.6.5 Rückstellungsspiegel 
 
Der Rückstellungsspiegel ist gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW im Anhang dieses 
Berichts dargestellt.

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12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
    4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.01.  bis 
31.12.2024 werden alle dem Haushaltsjahr 202 4 zuzurechnenden Erträge und 
Aufwendungen ausgewiesen: 
 
Ergebnisrechnung 
31.12.2023 
Mio. € 
 
31.12.2024 
Mio. € 
Differenz 
Mio. € 
 
 Ordentliche Erträge 1.459,3 1.589,1 129,8 
 Ordentliche Aufwendungen 1.490,2 1.635,4 145,2 
 Ordentliches Ergebnis -31,0 -46,3 -15,4 
 
 Finanzerträge 16,3 17,1 0,8 
 Finanzaufwendungen 22,6 28,4 5,7 
 Finanzergebnis -6,3 -11,2 -4,9 
 
Ergebnis laufender  
Verwaltungstätigkeit -37,2 -57,5 -20,3 
 
 Außerordentliche Erträge 0,3 0,00 -0,3 
 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 
 Außerordentliches Ergebnis 0,3 0,00 0,00 
 
Jahresfehlbetrag -36,9 -57,5 -20,6 
 
In 2024 schließt das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Fehlbetrag 
i.H.v. -57,5 Mio. € ab, der sich wesentlich bedingt durch den deutlich größeren Verlust 
des ordentlichen Ergebnisses, um 20,6 Mio. € weiter verschlechtert hat. 
 
Durch den Ansatz der obligatorischen Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF-CUIG i.H.v. 
0,3 Mio. € als außerordentlicher Ertrag, wurde die Ergebnisrechnung des 
Haushaltsjahres 2023 leicht entlastet. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde eine solche 
Bilanzierungshilfe nicht erneut in Ansatz gebracht, daher verbleibt der Jahresfehlbetrag 
auf dem Stand des Ergebnisses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit.  
 
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Ergebnisentwicklung der letzten zehn Jahre:    
                                    
 
 
Seit 2020 sind die Jahresergebnisse  durchgehend defizitär. Das Haushaltsjahr 2024 
weist innerhalb dieses Zeitraumes den höchsten Fehlbetrag mit -57,5 Mio. € aus.  
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Jahresergebnis in Mio. € 24,4 -12,2 10,7 9,4 49,1 28,5 -9,6 -1,8 -0,6 -36,9 -57,5
24,4
-12,2
10,7 9,4
49,1
28,5
-9,6 -1,8 -0,6
-36,9
-57,5
-80
-60
-40
-20
0
20
40
60
IN MIO. €

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13 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
     4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
Gemäß § 40 S. 1 KomHVO NRW werden sämtliche Ein - und Auszahlungen der Fi-
nanzrechnung getrennt voneinander nachgewiesen und dargestellt. Damit wird der ge-
setzlich normierten Gliederungsstruktur des § 3 KomHVO NRW entsprochen.  
 
Für die Aufstellung der Finanzrechnung finden § 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 KomHVO NRW 
entsprechende Anwendung.  
 
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Finanzrechnungen 2023 und 2024 sowie die 
daraus resultierenden Veränderungen dargestellt: 
 
Finanzrechnung 
31.12.2023 
Mio. € 
 
31.12.2024 
Mio. € 
 
Differenz 
Mio. € 
 
 
Einzahlungen aus laufender  
Verwaltungstätigkeit 1.413,5        1.504,1 90,6 
Auszahlungen aus laufender  
Verwaltungstätigkeit 1.358,2 1.537,0 178,8 
Saldo aus laufender  
Verwaltungstätigkeit 55,3 -32,9 -88,2 
 
Einzahlungen aus  
Investitionstätigkeit 74,1 74,4 0,4 
Auszahlungen aus  
Investitionstätigkeit 246,2 302,6 56,4 
Saldo aus  
Investitionstätigkeit -172,1 -228,2 -56,0 
 
  Finanzmittelfehlbetrag -116,9 -261,1 -144,2 
 
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 185,0 235,1 50,1 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 30,1 115,0 84,9 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 53,2 50,4 -2,8 
Tilgung von Krediten zur Liquid-
itätssicherung 28,6 30,1 1.5 
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit 133,4 269,6 136, 3 
 
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln 16,5 8,6 -7,9 
Anfangsbestand 
an Finanzmitteln 23,6 24,4 0,8 
Änderung des Bestandes 
an fremden Finanzmitteln -15,7 9,4 25,1 
Liquide Mittel zum Jahresende 24,4 42,3 18,0 
 
Bedingt durch die deutlich höheren Ausgaben aus der laufenden Verwaltungstätigkeit 
kam es im Berichtsjahr zu einem Abfluss von Liquidität. 
 
Gemeinsam mit dem Saldo aus den Liquiditätsbedarfen aus der Investitionstätigkeit 
ergibt sich zum Bilanzstichtag ein zwischenzeitlicher Finanzmittelfehlbetrag von -261,1 
Mio. €, der durch die Nettokreditaufnahme, also dem positiven Saldo aus der Finan-
zierungstätigkeit von 269,9  Mio. € kompensiert wurde. Unter Berücksichtigung der 
Bestandsveränderungen an eigenen und fremden Finanzmitteln haben die Geldmittel 
zum 31.12.2024 um 18,0 Mio. € zugenommen. 
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit hat um rd. 136 Mio. € abgenommen. Dabei hat 
sich die Aufnahme von Darlehen um rd. 50 Mio. € erhöht. Gleichzeitig sind die Til-
gungen von Darlehen um rd. 2 Mio. € gesunken.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster im Haushaltsjahr 2024 entspricht der gesetzlich 
vorgegebenen Gliederungsstruktur. Das Ergebnis der Finanzrechnung findet sich 
korrekterweise spiegelbildlich in dem in der Schlussbilanz ausgewiesenen Bestand an 
liquiden Mitteln wider. Ein Abgleich der übrigen Werte mittels SAP-Auswertung führte 
seitens des AWR zu keinen Feststellungen. 
 
       4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ein 
Lagebericht aufgestellt.  
 
Der Lagebericht beschreibt die aktuelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster an-
hand der Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzrechnung (Finanzlage) und der 
Entwicklung der Bilanzpositionen (Vermögens- und Schuldenlage). Bei der Ergebnis- 
als auch der Finanzrechnung wird auf die Abweichungen zu den fortgeschriebenen 
Ansätzen eingegangen. Die abgebildeten Werte stimmen mit dem Entwurf zum 
Jahresabschluss überein.  
 
Der Lagebericht ist gemäß § 49 KomHVO NRW so gefasst, dass er ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi-
nanzlage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Aus Sicht des AWR weist er darüber hinaus zutreffend auf Chancen und Risiken der 
künftigen Entwicklung der Stadt Münster hin.  
 
5. Erläuterung der Ergebnisrechnung 
 
Die Ergebnisrechnung weist die Aufwendungen und die Erträge nach und bildet damit 
neben dem Ressourcenverbrauch das Ressourcenaufkommen ab. Sie setzt sich aus 
den Teilergebnisrechnungen der einzelnen Produktgruppen zusammen, welche Ge-
genstand der laufenden unterjährigen Prüfungen des AWR in den städtischen Ämtern 
und Einrichtungen sind. Dabei traten bislang grundsätzlich keine für den  Jahresab-
schluss bedeutsamen Feststellungen auf. Vielmehr konnte bestätigt werden, dass die 
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung eingehalten wurden. Die Werte stimmen 
mit der Buchhaltung sowie den Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht des 
Jahresabschlussentwurfes überein. 
 
Das AWR stimmte die im Jahresabschluss abgebildete Ergebnisrechnung rech-
nersich und sachlich mit den Angaben in SAP, der Bilanz sowie den Erläuterungen 
im Anhang und im Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes. Die Anlagenbuchhal-
tung wurde mit  den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen bilanziellen Ab-
schreibungen abgeglichen.  
Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen grundsätzlich innerhalb des 
geschlossenen SAP -Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind über 
Schnittstellen eingebunden.  
 
Die nachrichtlich bei der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Er-
träge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermögen sowie aus Wert-
veränderungen von Finanzanlagen mit einem positiven Saldo von 0,3 Mio. € werden 
unmittelbar mit der All gemeinen Rücklage verrechnet und fließen nicht in die 
Ergebnisrechnung ein.  
 
In der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 202 4 werden bilanzielle Ab -
schreibungen auf das Umlauf - sowie das Anlagevermögen i.H. v. 88.375.001,92 € 
ausgewiesen.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
15 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Ordentliche Erträge                                                                                                        
 
 
 
Ordentliche Erträge 
Ansatz 2024 
 
Haushaltsplan 
-fort-
geschrieben- 
 
Mio. € 
Ergebnis 2024  
(nach Prüfung) 
 
 
Mio. € 
Vergleich 
 
fortgeschriebener 
Ansatz/Ergebnis 
 
 
        Mio. €  
Grundsteuer 65,5 65,6 0,1 
Gewerbesteuer 355,0 358,2 3,2 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 206,0 207,5 1,5 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 48,0 47,8 -0,2 
Leistungen nach dem Familienausgleich 20,9 20,6 -0,3 
Leistungen aus der Umsetzung der 
Grundsicherung 3,7 4,9 1,2 
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 8,2 8,4 0,2 
Steuern und ähnliche Abgaben 707,3 712,9 5,6 
 
Schlüsselzuweisungen 98,7 98,8 0,1 
Zuwendungen und allg. Umlagen Jugendhilfe 111,7 127,8 16,1 
Auflösung SoPo/PRAP aus Zuwendungen 32,0 32,2 0,2 
Sonst. Zuwendungen und allg. Umlagen 58,2 58,7 0,5 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 300,6 317,5 16,9 
 
Leistungen nach dem SGB II 9,3 9,3 0,0 
Soziale Leistungen des Sozialamtes 3,4 4,1 0,7 
Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe 9,7 10,7 1,1 
Sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 
Sonstige Transfererträge 22,4 24,1 1,8 
 
Verwaltungs- u. Benutzungsgebühren im 
Bereich Kinder- und Jugendhilfe  24,1 18,7 -5,4 
Benutzungsgebühren (gebührenrechnende E.) 92,5 91,9 -0,6 
Verwaltungs- u. Benutzungsgebühren  
übrige Bereiche 26,3 29,6 3,3 
Auflösung von SoPo/PRAP  
aus Beiträgen und Gebühren 20,1 26,0 5,9 
Sonstige öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 0,0 0,0 0,0 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 163,0 166,2 3,2 
 
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 16,3 17,6 1,3 
Privatrechtkliche Leistungsentgelte  
im Bereich Kinder- und Jugendhilfe 1,9 2,2 0,3 
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7,9 6,9 -1,0 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 26,1 26,7 0,6 
 
Leistungen nach dem SGB II 187,7 185,6 -2,2 
Soziale Leistungen des Sozialamtes 60,4 63,5 3,1 
Bereich Kinder- und Jugendhilfe 17,8 20,3 2,5 
Sonstige Kostenerstattungen und -umlagen 12,6 13,5 0,8 
Kostenerstattungen und Umlagen 278,5 282,9 4,4 
 
Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 3,0 2,5 -0,5 
Konzessionsabgaben 16,9 16,7 -0,2 
Erstattung von Körperschaftssteuern 1,6 0,2 -1,5 
Veräußerung von Umlaufvermögen 8,0 6,5 -1,5 
Sonstige ordentliche Erträge 16,9 28,7 11,8 
Sonstige ordentliche Erträge 46,4 54,5 8,1 
Aktivierte Eigenleistungen 4,2 4,2 0,1 
Ordentliche Erträge 1.548,4 1.589,1 40,6

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Die Stadt Münster blickt im Haushaltsjahr 2024 auf eine erfreuliche Ertragsentwicklung 
zurück. Die Ordentliche Erträge lagen insgesamt um 40 ,6 Mio. € über der 
Gesamtsumme der fortgeschriebenen Haushaltsplanansätze. 
 
Das Gewerbesteueraufkommen erreicht mit 358,2 Mio. € im Betrachtungszeitraum das 
bisher zweithöchste Ergebnis. Es liegt mit 3,2 Mio. € über dem fortgeschriebenen 
Haushaltsansatz.  
 
 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen liegen rd. 16,9 Mio. € über dem Planwert. 
Insbesondere im Bereich der Jugendhilfe fallen diese deutlich höher aus als ursprün-
glich veranschlagt. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass diesen Erträgen ein über-
proportional hoher Aufwand an Transferaufwendungen gegenübersteht. 
 
Bei den Schlüsselzuweisungen werden die Haushaltsansätze mit 98,8 Mio. € hingegen 
erreicht. Die Steuerkraft Münsters hat sich insgesamt weniger günstig entwickelt und 
geht gegenüber dem Vorjahr um -5,1 % zurück. 
 
 
 
In 2024 verzeichnete die Stadt Münster sonstige Transfererträge von rd. 24,1 Mio. €. 
Damit liegen diese um rd. 1,8 Mio. € (7,8 %) über Plan. Ursächlich hierfür sind vor 
allem höhere Erträge im Sozialamt (Sicherung des Lebensunterhalts  und Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe) im Zusammenhang mit der Rückzahlung gewährter Hilfe 
im Jugendamt (Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe).  
256,3
255,5
267,4
310,2
310,1
343,9
333,6
324,2
347,7
362,1
357,9
358,2
0 50 100 150 200 250 300 350 400
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
IN MIO. €
HAUSHALTSJAHRE
Gewerbesteuererträge
 Schlüsselzuweisungen der letzten 10 Jahre

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
17 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Die Stadt Münster verzeichnet in 2024 Kostenerstattungen und Umlagen von rd. 
282,9 Mio. €.  
 
Beim Jobcenter fiel das Ergebnis um 2,2 Mio. € niedriger aus, wobei der Ansatz bei 
den Sozialen Leistungen des Sozialamtes um 3,1 Mio. € übertroffen wurde. Die Abwei-
chung beim Jobcenter ist auf einen rückläufigen Leistungsbezug, veränderte Fallzah-
len und Transferaufwendungen zurückzuführen. 
 
Ordentliche Aufwendungen 
 
 
Ordentliche Aufwendungen 
Ansatz 2024 
 
Haushaltsplan 
–fort-
geschrieben-  
 
 
              Mio. € 
Ergebnis 2024 
(nach Prüfung) 
 
 
 
Mio. € 
Differenz 
 
fortgeschriebener 
Ansatz/Ergebnis 
 
 
             Mio. € 
 
Dienstaufwendungen etc 339,8 339,1 -0,7 
Zuführung Rückstellungen Beschäftigte 32,3 47,5 15,2 
Beiträge zur Unfallversicherung 1,5 1,3 -0,2 
Personalaufwendungen 373,6 387,9 14,3 
 
Versorgungsaufwendungen 31,7 36,5 4,8 
 
Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 3,6 4,0 0,4 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 23,8 20,7 -3,1 
Unterhaltung des Infrastrukturver-
mögens 19,2 15,3 -3,9 
Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 42,7 39,8 -2,9 
Schülerbeförderungskosten 9,2 8,7 -0,5 
IT-Dienstleistungen 21,7 23,3 1,5 
Sonstige Aufwendungen für  
Sach- und Dienstleistungen 53,5 53,7 0,2 
Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 173,7 165,4 -8,2 
 
Abschreibungen bebaute Grundstücke 23,4 23,4 1,0 
Abschreibungen Infrastrukturvermögen 50,1 48,0 -2,1 
Sonstige bilanzielle Abschreibungen 12,9 16,0 3,1 
Bilanzielle Abschreibungen 86,4 88,4 2,0 
 
Zuwendung an Beteiligungen/Ver-
lustübernahmen 6,6 6,2 -0,4 
Zuwendungen Theater und MM 27,8 27,8 0,0 
Gewerbesteuerumlage 27,0 26,9 -0,1 
Finanzierungsbeteiligung  
Fond Deutsche Einheit 0,0 0,0 0,0 
Landschaftsumlage 123,8 122,4 -1,4 
Krankenhausumlage 5,5 5,5 0,0 
Auflösung ARAP aus Zuwendungen 3,5 4,5 1,0 
Leistungen nach dem SGB II 202,1 197,7 -4,4 
Soziale Leistungen des Sozialamtes 126,6 128,9 2,3 
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 267,4 286,3 19,0 
Sonstige Transferaufwendungen 64,5 44,2 -20,3 
Transferaufwendungen 854,7 850,4 -4,4 
 
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 22,0 21,5 -0,5 
Versicherungen 5,6 6,0 0,4 
Kapitalertragssteuer/Soli-Zuschlag 2,3 3,0 0,7 
Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 4,0 3,8 -0,2 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 62,9 72,2 9,8 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 96,7 106,9 10,1 
 
Ordentliche Aufwendungen 1.616,8 1.635,4 18,6

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Im Haushaltsjahr 2024 verzeichnet die Stadt Münster ordentliche Aufwendungen i.H.v. 
1.635,4 Mio. €, die damit um 18,6 Mio. € über der Haushaltsplanung liegen. 
 
Die Personalaufwendungen des Jahres 2024 werden mit 387,9 Mio. € ausgewiesen 
und liegen damit rd. 14,3 Mio. € über dem Ansatz. Dies liegt insbesondere den Zufüh-
rungen zu den Rückstellungen (+15,2 Mio. €).  
 
Die Versorgungsaufwendungen werden i.H.v. 36,5 Mio. € ausgewiesen. Sie liegen damit 
rd. 4,8 Mio. € über Plan.  
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 165,4 Mio. € bilanziert 
und liegen damit um rd. 8,2 Mio. € unter dem Ansatz. Hier sind insbesondere die Un-
terschreitungen des Plans von rd. 2,9 Mio. € bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung 
bebauter Grundstücke, sowie bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens i.H.v. 
3,9 Mio. € . Diese Abweichungen lassen sich vor allem auf Projektverschiebungen, 
nicht umgesetzte Instandhaltungsmaßnahmen sowie Einsparungen durch effizientere 
Ausschreibungsverfahren zurückführen. 
 
Die Transferaufwendungen bilden mit 850,4 Mio. €  die größte Aufwandsposition im 
städtischen Haushalt. Sie haben sich seit 2016 wie folgt entwickelt:  
 
 
Die größte Plan Überschreitung ergab sich in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: 
Hier lagen die Au fwendungen bei 286,3 Mio. € und damit 19,9 Mio. € über dem 
Haushalts-ansatz. Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren steigende Fallzah-
len in der Jugendhilfe , sowie erhebliche Kostensteigerungen bei den Hilfen zur Er-
ziehung. Besonders betroffen waren die reguläre Heimerziehung , sowie die 
Eingliederungs-hilfen. Auch bei den Fachleistungsstunden und Tagessätzen kam es 
zu spürbaren Anhebungen, welche zu höheren  Personal- und Sachaufwendungen 
führten.   
 
Die sozialen Leistungen des Sozialamtes betrugen 128,9 Mio. € und lagen damit um 
2,3 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Ursache hierfür waren vor allem höhere 
Aufwendungen für Sozialhilfe in Einrichtungen sowie gestiegene Erstattungen an 
Krankenkassen. 
 
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Transferaufwendungen gesamt 539,6 577,7 592,2 595,8 609,7 648,7 696,3 756 850,4
davon Sozialbereich 237,3 245,6 236,4 239 250,1 261,9 272,6 297,2 326,6
davon Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe 131,4 148,5 169,3 171,9 186,7 205,8 227,7 247,4 286,3
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
in Mio. €
Entwicklung der Transferaufwendungen

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
19 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Bei den Sonstigen Transferaufwendungen wurde der Ansatz um 20,3 Mio. € unter-
schritten. Ursächlich hierfür ist insbesondere, dass Zuschüsse an private Unterneh-
men und übrige Bereiche im Jahr 2024 nicht im erwarteten Umfang abgerufen wurden. 
Ein weiterer Grund für diese Entwicklung ist die Umstel lung der Buchungslogik im 
Bereich des Breitbandausbaus.  
 
Die Sonsitgen ordentlichen Aufwendungen  überschritten den geplanten 
Haushaltsansatz um 10,1 Mio. € (10,5 %). Das Ergebnis setzt sich aus einer Vielzahl 
von Minder - und Mehraufwendungen zusammen, z.B. erhöhte Aufwendungen für 
Porto, Telekommunikation, sowie die Bildung von Sonderposten für Gebührenüber -
deckungen und weniger Mieten/Pachten/Erbbauzinsen. 
 
Somit belaufen sich die gesamten ordentlichen Aufwendungen auf 1.635,40 Mio. € , 
ein Plus i.H.v. 18,6 Mio. € gegenüber der Planung. 
 
Finanzergebnis 
 
 
Finanzergebnis 
Haushaltsplan 
fortgeschrieben 
 
     Mio. € 
Ergebnis nach 
Prüfung 
 
       Mio. € 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
 
Mio. € 
Finanzerträge                              17,1                         17,2 0,1 
Zinsen und Finanzaufwendungen                             30,4                         28,4 -2,0 
Finanzergebnis                             13,3                        -11,2 2,1 
 
Für das Jahr 2024 weist die Stadt Münster ein Finanzergebnis von -11,2 Mio. € aus, 
was einer Verbesserung von 2,1 Mio. € gegenüber dem fortgeschriebenen 
Haushaltsansatz entspricht. 
 
Ausschüttungen  
 
Die Ausschüttungen der Tochterunternehmen teilen sich im Jahr 2024 wie folgt auf: 
 
Ausschüttungen Mio. €                     Grundlage 
Stadtwerke Münster GmbH 7,5 V/0746/2024 
AWM 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2023 4,0 V/0369/2024 
Westf. Bauindustrie GmbH 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2023 0,0 V/0344/2024 
Sparkasse Münsterland Ost 
Jahresüberschuss 2023 1,9 Sitzung des Zweckverbandes  
am 26.06.2025 
Citeq 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2023 
1,5          V/0270/2024 
Gesamt   14,9  
 
Die Ausschüttungen der Tochterunternehmen fallen im Jahr 2024 i.H.v. 14,9 Mio. € 
planmäßig höher aus als das noch im Vorjahr der Fall war (13,5 Mio. €). Sie wurden 
ordnungsgemäß unter dem Konto 461000 Gewinnanteile von verbundenen Unterneh-
men und Beteiligungen erfasst.  
 
Das AWR stimmte die Zahlungen der Nettodividenden mit den Beschlüssen des Rates 
ab und überprüfte die Verrechnung der einbehaltenen Steuern.   
  
Die Beschlüsse des Rates wurden korrekt umgesetzt und die Ausschüttungen sowie 
deren Steuerbelastungen waren in der Buchhaltung sachgerecht erfasst.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Außerordentliches Ergebnis 
 
Das außerordentliche Ergebnis erfasst Vorfälle, die ungewöhnlich in der Art, selten im 
Vorkommen und von einiger materieller Bedeutung sind und damit das Jahresergebnis 
besonders beeinflussen. Im Jahr 2024 gab es keine Vorfälle.  
 
6. Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 
 
Im Rahmen  der Prüfung des Jahresabschlusses 202 4 begutachtete das AWR die 
Fortentwicklung und Einhaltung der ursprünglich über Ergebnis- und Finanzplan zur 
Verfügung gestellten Budgets. Diese können durch die Übertragung von nicht in An-
spruch genommenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr fortgeschrieben werden. Die 
Entwicklung der Haushaltsansätze sowie das Ergebnis des Jahres 202 4 werden na-
chfolgend dargestellt: 
 
 
Ergebnisrechnung 
 
 
Ergebnisrechnung 2023 Ansatz 
 
 
Mio. € 
Fort-
geschr. 
Ansatz 
 
Mio. € 
Ergebnis 
 
 
Mio. €  
Übertrag 
nach 2025 
 
 
Mio. € 
 
Ordentliche Erträge 1.548,4  1.548,4  1.589,1  0,00  
Ordentliche Aufwendungen 1.592,2   1.616,8  1.635,4  16,8  
Finanzerträge 17,1  17,1 17,2  0,00 
Finanzaufwendungen 30,0  30,4  28,4  0,00  
Außerordentliche Erträge 0,00  0,00  0,00  0,00  
Außerordentliche Aufwen-
dungen 0,00  0,00  0,00  0,00  
 
Jahresergebnis -56,6  -81,6  -57,5  -16,8  
 
Verrechnete Erträge Ver-
mögensgegenstände. 0,00  0,00  2,2  0,00  
Verrechnete Erträge Fi-
nanzanlagen 0,00  0,00  1,9  0,00  
Verrechnete Aufwendungen 
Vermögensgegenstände 0,00  0,00  2,0  0,00  
Verrechnete Aufwendungen 
Finanzanlagen 0,00  0,00  1,8  0,00  
Verrechneter Saldo § 44 
Abs. 3 KomHVO NRW 0,00  0,00  0,3  0,00  
 
Veränderung 
Eigenkapital -57,2  -81,6  -57,2  -16,8  
 
Das Jahresergebnis 2024 fällt um 24,1 Mio. € besser aus als der fortgeschriebene 
Haushaltsansatz. Auch der Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW 
i.H.v. 0,3 Mio. € fällt besser aus als geplant.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
21 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Finanzrechnung 
 
 
 
Finanzplan 2023 
Ansatz 
 
 
 
         Mio. € 
Fort-
geschr. 
Ansatz 
 
 
 Mio. € 
Ergebnis 
 
 
 
        Mio. €  
Übertrag 
nach 2024 
 
 
 
Mio. € 
 
Einzahlungen aus lfd. Ver-
waltungstätigkeit 1.504,2  1.504,2  1.504,1  0,00  
Auszahlungen aus lfd. Ver-
waltungstätigkeit 1.524,6   1.551,6  1.537,0  17,7  
Einzahlungen aus Investi-
tionstätigkeit 98,2   98,2  74,4  0,00  
Auszahlungen aus  
Investitionstätigkeit 356,7  551,2  302,6  197,0  
Finanzmittelfeh-
lbetrag -278,9  -500,4  -261,1 -214,7  
 
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 275, 5  420,4  235,1  185,4 
Aufnahme von 
Liquiditätskrediten 653,2  653,2  115,0  0,00  
Tilgung und 
Gewährung von 
Darlehen 
59,6 69,6  50,4  0,00  
Tilgung von  
Liquiditätskrediten 640,3  640,3  30,1  0,00  
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln -50,1  -136,7  8,6  -29,3  
 
Anfangsbestand an Fi-
nanzmitteln 24,4  24,4  24,4  0,00  
Änderung des Bestandes 
an fremden Finanzmitteln 0,00  0,00    9,4  0,00  
 
Liquide Mittel -25,7  -112,4  42,3  -29,3  
 
Der Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. -261.087.293,00 € wird aus den Zahlungsmit-
telsalden der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie aus dem der Investitionstätigkeit 
ermittelt.  
 
Für das Haushaltsjahr 2024 ergab sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. -261,1 Mio. €. 
Obwohl das Ergebnis damit besser ausfällt als  im fortgeschriebnen Haushaltsansatz 
veranschlagt (-500,4 Mio. €), zeigt insbesondere der Finanzmittelfehlbetrag aus lau-
fender Verwaltung (-32,9 Mio. €) deutlich die strukturellen herausforderungen durch 
die dynamisch steigenden Aufwendungen und entsprechenden Auszahlungen im 
Haushalt.  
 
Nicht verbrauchte Auszahlungsermächtigungen in einem Umfang von 214,7 Mio. € 
wurden in das Haushaltsjahr 2025 übertragen; davon 197,7 Mio. € für Auszahlungen 
aus Investitionstätigkeit. 158,6 Mio. € wurden für nicht in Anspruch genommenene 
Budgets der Baumaßnahmen übertragen.  
 
Das AWR stellte fest, dass sich die Finanzrechnung insgesamt innerhalb der durch den 
Rat vorgegebenen haushaltsrechtlichen Vorgaben bewegte.  
 
7. Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß §  102 Abs. 4 GO NRW die 
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen, 
sofern sie von erheblicher Bedeutung sind . Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungs -
vorgänge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Im Bereich der Sozialhilfegewährung existieren prüfungsrelevante Geschäftsvorfälle, 
da das Land Nordrhein-Westfalen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gemäß § 3 
des Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – 
einzelne Aufgaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Mit Testat vom 13.03.2025 stellte das AWR die sachliche und rechnerische Richtigkeit 
der Abrechnung der Ein- und Auszahlungen für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 
31.12.2024 fest. 
 
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufgaben keine Prüfung von 
Einzelfällen statt. 
 
8. Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR prüfte den Jahresabschuss - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024, der 
Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Teilergebnis- sowie -finanzrechnungen für das 
Haushaltsjahr 2024 sowie den Anhang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden. Darüber hinaus prüfte das AWR den La gebericht für das 
Haushaltsjahr 2024. 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den ge-
setzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.20 24 sowie ihrer Er-
tragslage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2024.  
 
Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster. Er steht im Einklang mit dem Jahresab-
schluss und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung stellt der Lagebericht zutreffend dar. 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichtes geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. 
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß § 101 Abs. 2 
GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR 
dem Rat unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar 
unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister.  
 
Damit ist das AWR in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen (§ 319 
HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31 GO NRW) unabhängig und erfüllt 
seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen An-
forderungen.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
23 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfer*innen erlangten Nachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage  für die Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht heranzuziehen. 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich  
 
• für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften, 
den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen 
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein  den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
• für die internen Kontrollen, die die Stadt Münster in Übereinstimmung mit den 
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig be-
stimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der 
frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar-
stellungen ist. 
 
• für die Beurteilung der  Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer 
Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Des Weiteren hat er die 
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der steti-
gen Erfüllung der Aufgaben, sofern einschlägig, anzugeben. 
 
• für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von 
der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit 
dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt. 
 
• für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig er-
achtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung  mit 
den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um  
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen 
zu können. 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Stadt Münster  zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lage -
berichts. 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und 
des Lageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfung war es, hinreichende Sicherheit darüber zu er-
langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten 
oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch 
darauf, ob der  Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt 
Münster vermittelt sowie  in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss 
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den ge-
setzlichen Vorschriften entspricht  und die Chancen und Risiken der  zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsur-
teile der Abschlussprüfer*innen zum Jahresabschluss und zum Lagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, 
dass eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer  (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets 
aufdeckt.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und 
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, 
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und 
Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen. 
 
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer*innen pflichtgemäßes Ermessen aus 
und bewahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
• identifizierten und beurteilten sie Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un-
beabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, 
planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, er-
langten Prü fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind , um als 
Grundlage für die Prü fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche 
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei 
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, 
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 
• gewannen die Abschlussprüfer*innen ein Verständnis von dem für die Prüfung 
des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die 
Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um 
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit die-
ser Systeme der Stadt Münster abzugeben. 
 
• beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Angemessenheit  der vom Oberbür-
germeister angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit 
der von ihm dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden 
Angaben. 
 
• zogen die Abschlussprüfer*innen auf der Grundlage der erlangten 
Prüfungsnachweise Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame 
Zweifel an der Fähigkeit der Stadt  Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. 
der stetigen Erfüllung der Aufgaben, aufwerfen können.  
 
Falls die Abschlussprüfer*innen zu dem Schluss kommen, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, ist das AWR ve rpflichtet, im Bestätigungsver merk 
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf-
merksam zu machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, sein 
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Die Abschlussprüfer*innen zogen ihre 
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum des Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise.  
 
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass 
die Stadt Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
• beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und 
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der 
Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so 
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung ein  den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster 
vermittelt. 
 
• beurteilten die Abschlussprüfer*innen den Einklang des Lageberichtes mit dem 
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild 
von der Lage der Stadt Münster.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2026 
25 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 
 
 
• führten die Abschlussprüfer*innen Prüfungshandlungen zu den vom Oberbür-
germeister dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch.  
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei 
insbesondere die den  zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeist ers 
zugrunde gelegten bedeutsa men Annahmen nach und beurteilten die sach-
gerechte Ableitung der zu kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. 
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu 
den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht ab. Es besteht ein unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich von den zukunftsorien-
tierten Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie 
bedeutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen. 
Sämtliche Prüfungsfragen  konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es 
wurden keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
Münster, den 15.01.2026 
 
 
gez. 
Axel Remmeke 
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung  
und Revision der Stadt Münster

Anhang

Bilanz 
zum 31.12.2024

Anlagenspiegel

Stand am 01.01. 
des 
Haushaltsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen 
Stand am 31.12. 
des 
Haushaltsjahres
Euro Euro Euro Euro Euro
1. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 2.624.483,05 216.402,29 -83.152,86 14.875,00 2.772.607,48
2. Sachanlagen 
2.1
Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte 366.774.757,72 950.190,64 -2.099.276,09 8.877.759,11 374.503.431,38
2.1.1 Grünflächen 186.144.106,77 800.957,34 -2.082.987,31 2.054.913,03 186.916.989,83
2.1.2 Ackerland 112.137.839,33 144.655,90 -16.228,78 -159.074,12 112.107.192,33
2.1.3 Wald, Forsten 13.005.698,95 4.577,40 0,00 7.791.935,67 20.802.212,02
2.1.4
Sonstige unbebaute
Grundstücke 55.487.112,67 0,00 -60,00 -810.015,47 54.677.037,20
2.2
Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte 1.269.115.659,97 42.330.384,60 -556.266,70 34.932.044,30 1.345.821.822,17
2.2.1
Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 108.650.522,66 8.025.252,50 -9.234,44 8.793.518,44 125.460.059,16
2.2.2 Schulen 618.154.176,00 27.147.403,74 -326.041,51 23.656.378,50 668.631.916,73
2.2.3 Wohnbauten 15.397.278,34 459.752,21 -40.928,25 93.008,16 15.909.110,46
2.2.4
Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 526.913.682,97 6.697.976,15 -180.062,50 2.389.139,20 535.820.735,82
2.3 Infrastrukturvermögen 2.189.987.081,59 10.419.728,46 -4.484.865,82 18.999.871,61 2.214.921.815,84
2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 317.877.625,72 22.719,34 -10.845,57 872.414,02 318.761.913,51
2.3.2 Brücken und Tunnel 55.914.482,02 60.645,05 -136.686,67 0,00 55.838.440,40
2.3.3 Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00
2.3.4
Entwässerungs-u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 928.612.841,76 3.928.097,56 -1.252.057,31 12.433.366,38 943.722.248,39
2.3.5 Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 846.877.924,53 6.198.340,53 -3.085.276,27 5.656.820,10 855.647.808,89
2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens 40.699.207,56 209.925,98 0,00 37.271,11 40.946.404,65
2.4 Bauten auf fremden 
Grund und Boden 7.473.672,17 0,00 0,00 114.235,95 7.587.908,12
2.5 Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 18.128.119,32 18.722,42 0,00 0,00 18.146.841,74
2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 90.500.385,09 3.247.235,19 -3.329.396,72 1.471.479,61 91.889.703,17
2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 134.934.791,65 8.787.197,95 -6.851.750,04 6.178.185,82 143.048.425,38
2.8 Geleist.Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 321.803.541,03 149.888.155,68 -2.261.864,63 -70.588.451,40 398.841.380,68
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen 504.452.195,71 1.993.726,97 -1.177.856,49 0,00 505.268.066,19
3.2 Beteiligungen 46.411.461,60 930.021,94 0,00 0,00 47.341.483,54
3.3 Sondervermögen 22.060.601,86 162.742,25 -1.395.704,64 0,00 20.827.639,47
3.4 Wertpapiere des 
Anlagevermögen 58.766.181,70 1.999.974,66 0,00 0,00 60.766.156,36
3.5 Ausleihungen 121.408.183,35 60.351.250,01 -919.248,77 0,00 180.840.184,59
3.5.1 Ausleihungen an 
verbund. Unternehmen 119.775.955,95 60.000.000,01 -846.827,50 0,00 178.929.128,46
3.5.2 Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.531.970,00 331.250,00 -34.000,00 0,00 1.829.220,00
3.5.4 Sonstige 
Ausleihungen 100.257,40 20.000,00 -38.421,27 0,00 81.836,13
5.154.441.115,81 281.295.733,06 -23.159.382,76 0,00 5.412.577.466,11
Anlagenspiegel (Teil 1)
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen

Kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12. des 
Vorjahres Abschreibungen 
Zuschreibu-
ngen 
 Zu-/Abgänge 
und Umbuchun-
gen 
Kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12. des 
Haushaltsjahres
am 31.12. des 
Haushaltsjahres
am 31.12. des 
Vorjahres
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
-1.675.809,20 -239.838,89 0,00 78.925,49 -1.836.722,60 935.884,88 948.673,85
-43.416.868,61 -3.299.136,02 0,00 2.082.988,31 -44.633.016,32 329.870.415,06 323.357.889,11
-43.383.131,95 -3.299.136,02 0,00 2.082.988,31 -44.599.279,66 142.317.710,17 142.760.974,82
-33.736,66 0,00 0,00 0,00 -33.736,66 112.073.455,67 112.104.102,67
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.802.212,02 13.005.698,95
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.677.037,20 55.487.112,67
-313.436.687,39 -23.966.403,00 0,00 487.877,75 -336.915.212,64 1.008.906.609,53 955.678.972,58
-18.897.447,94 -2.011.761,49 0,00 0,00 -20.909.209,43 104.550.849,73 89.753.074,72
-158.443.442,26 -11.505.781,87 0,00 307.277,75 -169.641.946,38 498.989.970,35 459.710.733,74
-583.343,95 -51.273,31 0,00 5.600,00 -629.017,26 15.280.093,20 14.813.934,39
-135.512.453,24 -10.397.586,33 0,00 175.000,00 -145.735.039,57 390.085.696,25 391.401.229,73
-746.874.304,86 -47.967.177,06 0,00 2.572.783,70 -792.268.698,22 1.422.653.117,62 1.443.112.776,73
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 318.761.913,51 317.877.625,72
-18.948.950,32 -1.297.457,51 0,00 136.686,67 -20.109.721,16 35.728.719,24 36.965.531,70
-5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
-295.136.184,34 -19.549.790,93 0,00 406.702,07 -314.279.273,20 629.442.975,19 633.476.657,42
-415.118.500,42 -25.675.598,10 0,00 2.029.394,96 -438.764.703,56 416.883.105,33 431.759.424,11
-17.665.669,78 -1.444.330,52 0,00 0,00 -19.110.000,30 21.836.404,35 23.033.537,78
-5.594.700,55 -475.062,78 0,00 0,00 -6.069.763,33 1.518.144,79 1.878.971,62
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.146.841,74 18.128.119,32
-43.336.371,23 -5.094.593,71 0,00 3.082.402,90 -45.348.562,04 46.541.141,13 47.164.013,86
-90.299.529,20 -7.146.091,02 0,00 6.759.418,73 -90.686.201,49 52.362.223,89 44.635.262,45
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 398.841.380,68 321.803.541,03
-7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 497.553.989,14 496.738.118,66
-9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 37.693.846,24 36.763.824,30
-144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 20.683.317,31 21.916.279,70
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.766.156,36 58.766.181,70
-26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 180.813.751,04 121.381.749,80
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 178.929.128,46 119.775.955,95
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.829.220,00 1.531.970,00
-26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 55.402,58 73.823,85
-1.262.166.741,10 -88.188.302,48 0,00 15.064.396,88 -1.335.290.646,70 4.077.286.819,41 3.892.274.374,71
Anlagenspiegel (Teil 2)
Abschreibungen und Zuschreibungen Buchwerte

Forderungsspiegel

Eigenkapitalspiegel

Bezeichnung 
 
 
Bestand 
01.01.2024 
 
 
Verrechnung des Vor-
jahresergebnisses 
Verrechnungen 
mit der 
Allgemeinen Rücklage 
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO 
 
Veränderungen 
der Sonderrück-
lage 
 
 
Sonstige Verrech-
nungen 
Jahresergebnis 
des 
Haushaltsjahres 
(vor Beschluss über 
Ergebnisverwendung) 
 
 
Bestand 
31.12.20242 
 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 
 
689.964.034,05 
 
 
0,00 
 
 
285.129,64 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
690.249.163,69 
1.2. Sonderrücklagen 3.371.000,00   0,00   3.371.000,00 
1.3. Ausgleichsrücklage 144.077.642,11 -36.918.167,43     107.159.474,68 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag -36.918.167,43 36.918.167,43     -57.531.043,38 
1.5. Nicht durch Eigenkapital 
 
0,00 
 
0,00    
   
0,00 
gedeckter Fehlbetrag        
(Gegenposten Aktiva)1        
Summe Eigenkapital 800.494.508,73      743.248.594,99 
 
4. Nicht durch Eigenkapital ge-
deckter Fehlbetrag 
 
 
 
0,00 
     0,00 
 
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen. 
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) 
 
 
 
Bezeichnung 
 
 
Vorvorjahr 
Ergebnis aus 2021 
 
 
Vorjahr 
Ergebnis aus 2022 
 
 
Vorjahr 
Ergebnis aus 2023 
 
 
2024 
 
Allgemeine Rücklage (+/-) Aus-
gleichsrücklage (+/-) 
Euro Euro Euro Euro 
 
0,00 
 
-1.846.472,81 
 
0,00 
 
-601.919,95 
 
0,00 
 
-36.918.167,43 
 
0,00 
 
-39.366.560,19 
Summe -1.846.472,81 -601.919,95 -36.918.167,43 -39.366.560,19

Verbindlichkeitenspiegel

Art der Verbindlichkeiten 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2024 
EUR 
 
mit einer Restlaufzeit von  
Gesamtbetrag 
am 31.12.2023 
EUR 
bis zu 1 Jahr 
EUR 
1 bis 5 Jahren 
EUR 
mehr als 5 Jahren 
EUR 
1 2 3 4 5 
1.  
Anleihen 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 
2.1 von verbundenen Unternehmen 
2.2 von Beteiligungen 
2.3 von Sondervermögen 
2.4 vom öffentlichen Bereich 
2.5 von Kreditinstituten 
 
 
 
1.217.716.435,91 
0,00 
0,00 
84.363,16 
23.000.000,00 
1.194.632.072,75 
 
 
 
68.946.355,14 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
68.946.355,14 
 
 
 
218.780.788,79 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
218.780.788,79 
 
 
 
750.677.545,23 
0,00 
0,00 
84.363,16 
8.000.000,00 
742.593.182,07 
 
 
 
1.038.404.689,16 
0,00 
0,00 
84.363,16 
8.000.000,00 
1.030.320.3
26,00 
3. Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung  
117.566.810,18 
 
32.867.415,22 
 
0,00 
 
0,00 
 
32.867.415,22 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
4. Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 
437.694.34 
 
28.059,18 
 
97.394,70 
 
321.994,57 
 
447.448,45 
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 
9.981.411,96 
 
7.432.346,63 
 
0,00 
 
0,00 
 
7.432.346,63 
6. 
 
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
705.754,50 
 
1.849.001,24 
 
0,00 
 
0,00  
1.849.001,24 
7. 
 
Sonstige Verbindlichkeiten 
81.176.166,83 
 
72.112.596,35 
 
8.012.510,71 
 
1.200.471,68  
81.325.578,74 
8. 
 
Erhaltene Anzahlungen 
168.762.846,61 
 
26.556.172,34 
 
106.224.689,37 
 
20.247.631,33  
153.028.493,04 
9. 
 
Summe aller Verbindlichkeiten 
1.596.347.120,33 
 
209.791.946,11 
 
333.115.383,56 
 
772.447.642,81  
1.315.354.972,48 
Nachrichtlich 
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: 
- Bürgschaften 
 
15.978.400,71  
 
   
18.984.612,44

Rückstellungsspiegel

Bilanzposition 
 
Art der Rückstellung 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2023 
in € 
Veränderung im Haushaltsjahr 
Gesamtbetrag am 
31.12.2024 
in € 
Zuführung 
in € 
Inanspruch- 
nahme 
in € 
Umbuchung 
in € 
Auflösung 
in € 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1 
Pensions- 
rückstellungen 
Pensionen Beschäftigte 302.726.687,00 41.557.532,00 0,00 -30.017.486,00 0,00 314.266.733,00 
- Beamte allgemeine Verwaltung 202.273.853,00 29.027.163,00 0,00 -25.570.678,00 0,00 205.730.338,00 
- Beamte Feuerwehr 100.452.834,00 12.530.369,00 0,00 -4.446.808,00 0,00 108.536.395,00 
Beihilfen Beschäftigte 69.797.578,00 2.412.483,00 1.382.837,00 0,00 0,00 70.827.224,00 
- Beamte allgemeine Verwaltung 46.328.591,00 718.236,00 1.382.837,00 0,00 0,00 45.663.990,00 € 
- Beamte Feuerwehr 23.468.987,00 1.694.247,00 0,00 0,00 0,00 25.163.234,00 
Pensionen Versorgungsempfänger 302.314.512,00 3.802.480,00 14.519.640,00 30.017.486,00 0,00 321.614.838,00 
- allgemeine Verwaltung 229.384.081,00 2.837.360,00 9.674.797,00 25.570.678,00 0,00 248.117.322,00 
- Feuerwehr 70.446.633,00 907.120,00 4.754.757,00 4.446.808,00 0,00 71.045.804,00 
- besondere Fachbereiche 2.483.798,00 58.000,00 90.086,00 0,00 0,00 2.451.712,00 
Beihilfen Versorgungsempfänger 75.929.783,00 9.328.863,00 10.247,00 0,00 0,00 85.248.399,00 
- allgemeine Verwaltung 57.644.011,00 8.107.258,00 0,00 0,00 0,00 65.751.269,00 
- Feuerwehr 17.687.589,00 1.207.555,00 0,00 0,00 0,00 18.895.144,00 
- besondere Fachbereiche 598.183,00 14.050,00 10.247,00 0,00 0,00 601.986,00 
Summe Bilanzposition 3.1 750.768.560,00 57.101.358,00 15.912.724,00 0,00 0,00 791.957.194,00 
3.2 
Rückstellungen für 
Deponien und Alt-
lasten 
Rückstellungen für Deponien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe Bilanzposition 3.2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3.3 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden 6.196.354,78 0,00 1.322.032,33 0,00 1.554.999,40 3.319.323,05 
Unterlassene Instandhaltung an 
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen 3.519.000,00 0,00 850.00,00 0,00 0,00 2.669.000,00 
Unterlassene Instandhaltung an Grün- und 
Freiflächen 409.500,00 0,00 409.500,00 0,00 0,00 0,00 
Summe Bilanzposition 3.3 10.124.854,78 0,00 2.591.532,00 0,00 1.554.999,40 5.988.323,05 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4 
Sonstige Rückstel-
lungen 
Nicht in Anspruch genommener Urlaub 11.582.461,75 1.272.261,46 522.111,01 0,00 0,00 12.332.612,20 
Arbeitszeitguthaben 5.605.732,04 603.872.93 253.836,13 0,00 0,00 5.955.768,84 
Altersteilzeit 4.616.154,00 760.329,00 1.661.035,00 0,00 0,00 3.715.448,00 
Sabbatjahr-Vereinbarungen 762.974,45 908.546,69 520.579,42 0,00 0,00 1.150.941,72 
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse 1.968.080,00 42.410,00 0,00 0,00 0,00 2.010.490,00 
Versorgungslasten eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung 7.924.704,37 0,00 0,00 0,00 551.051,23 7.373.653,14 
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL 1.017.977,00 45.507,00 0,00 0,00 0,00 1.063.484,00 
Bürgschaftsverpflichtungen 64.548,00 0,00 0,00 0,00 0,00 64.548,00 
Verluste aus lfd. Verfahren 911.894,68 116.084,71 0,00 0,00 10.353,40 1.017.625,99 
Steuerverpflichtungen der städtischen 
Betriebe gewerblicher Art (BgA) 1.148.860,00 0,00 0,00 0,00 261.110,00 887.750,00 
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung 6.000.000,00 0,00 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 
Risiken aus neg. Zinsen bei Derivatgeschäften 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00 
Ansprüche auf diskriminierungsfreie 
Besoldung 133.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 133.000,00 
Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst 581.940,00 26.990,00 0,00 0,00 0,00 608.930,00 
Stiftung Magdalenenhospital 4.000.000,00 0,00 0,00 0,00 3.900.000,00 100.000,00 
Klarastift f. Ausgleichsbeträge Zusatzvers. 
Kasse 8.638.908,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.638.908,00 
GPA-Prüfungskosten 300.000,00 0,00 155.211,75 0,00 0,00 144.788,25 
Nachzahlung ZVK 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 
Tarifbedingte Mehraufwendungen Theater (MMK) 0,00 670.718,00 0,00 0,00 0,00 670.718,00 
Juristische Beratungen im Projekt 0,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 
Umsatzsteuernachzahlung 2018 -2020 0,00 600.000,00 0,00 0,00 0,00 600.000,00 
Rückzahlungen UVG an das Land 0,00 750.000,00 0,00 0,00 0,00 750.000,00 
Summe Bilanzposition 3.4 57.907.234,29 5.916.719,79 9.112.773,31 0,00 4.722.514,63 49.988.666,14 
Rückstellungen insgesamt 818.800.649,07 63.018.077,79 27.607.029,64 0,00 6.277.514,03 847.934.183,19

Ergebnisrechnung 
                                01.01.– 31.12.2024

Finanzrechnung 
                       01.01.- 31.12.2024

Lagebericht

Beratungsverlauf (3)

17.03.2026 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 9.1 Vorberatung
Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0162/2026
Typ
Vorlagen
Datum
02.03.2026
Erstellt
27.02.2026 12:31