V/0162/2026
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
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Beschlussvorlage
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V/0162/2026 V/0162/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024 Beratungsfolge 17.03.2026 Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des Rechnungs- prüfungsausschusses den Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Stadt Münster mit einer Bi- lanzsumme von 4.438.243.048,57 € und einem Jahresfehlbetrag von 57.531.043,38 € fest (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresfehlbetrag von 57.531.043,38 € wird durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichs- rücklage gedeckt (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW). 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt (§ 96 Abs. 1 S. 3 GO NRW). Begründung: Ad 1.) Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah- resabschluss aufzustellen. Den mit Datum vom 09.10.2025 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister am darauffolgenden Tag bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 10.12.2025 (Vorlage Nr. V/0647/2025) zur Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 09.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Remmeke Telefon: 492-1400 Remmeke@stadt- muenster.de - 2 - V/0162/2026 Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rech- nungsprüfung. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses fand erstmalig be- gleitend zum Prozess der Erstellung statt. Die während der Prüfung festgestellten Unrichtigkeiten und Fehler sind bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 berücksichtigt worden. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0647/2025 versandten Unterlagen des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 verwiesen. Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab- schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Die Befassung des Rechnungsprü- fungsausschusses erfolgt in der laufenden Beratungskette. Die Stellungnahme an den Rat wird ent- sprechend nachgereicht. Ad 2.) Behandlung des Jahresfehlbetrages Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsver- pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages durch eine vorrangi- ge Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Die buchungstechnische Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. Ad 3.) Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. gez. Tilman Fuchs Anlagen: Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Münster
Anlage 1 Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2024
81698 Zeichen
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
der Stadt Münster zum 31.12.2024
Rechnungsprüfungsausschuss
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
Amt für
Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 0251 – 492 – 1426
E-Mail: Kiowskyr@stadt-muenster.de
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ..................................................................................................................................... 4
1. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5
2. Wesentliche Prüfungsergebnisse ............................................................................ 5
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 6
4. Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung................................... 7
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung ................................................... 7
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse ................................................................................................. 8
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................................. 8
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ............................................ 9
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ................................................................................ 9
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ............................................................. 10
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz ...................................................................................................... 10
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel ....................................................................... 11
4.6.3 Anlagenspiegel ...................................................................................................................... 11
4.6.4 Eigenkapitalspiegel ............................................................................................................... 11
4.6.5 Rückstellungsspiegel ............................................................................................................ 11
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................. 12
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung ...................................................................................... 13
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ........................................................................................ 14
5. Erläuterung der Ergebnisrechnung ....................................................................... 14
6. Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung ....................................... 20
7. Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW ............................ 21
8. Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen ......... 22
Anlagen:
• Bilanz
• Anlagenspiegel
• Forderungsspiegel
• Eigenkapitalspiegel
• Verbindlichkeitenspiegel
• Rückstellungsspiegel
• Ergebnisrechnung
• Finanzrechnung
• Lagebericht
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Vorwort
Die Stadt Münster hat gemäß § 95 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa-
len (GO NRW) i.V.m. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
zum Ende eines jeden Hausha ltsjahres einen Jahresabschluss , bestehend aus der
Ergebnis-, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz sowie dem Anhang
aufzustellen, welcher gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW vom Rechnu ngs-
prüfungsausschuss zu prüfen ist, der sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur
Durchführung dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche
Rechnungsprüfung der Stadt Münster, bedient. Der Ausschuss hat gemäß § 59 Abs.
3 Satz 4 GO NRW gegenüber dem Rat zu dem Ergebnis seiner Prüfung gesondert
schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt.
Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be stim-
mungen beachtet worden sind. Die Buchführung ist entsprechend einzubeziehen.
Der Lagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob dieser mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt erweckt. Dabei ist darauf einzu -
gehen, ob die Chancen und Risiken gemäß § 102 Abs. 5 GO NRW für die künftige
Entwicklung der Stadt zutreffend dargestellt sind. Über Art und Umfang sowie über das
Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen. Das Ergebnis der Prüfung
ist in einem Bestätigungsvermerk oder in einem Vermerk über die Versagung zusam-
menzufassen (§ 102 Abs. 8 GO NRW in Verbindung mit §§ 321 und 322 des Han-
delsgesetzbuches).
Gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW stellte die Stadtkämmerin am 09.10.2025 den Entwurf
des Jahresabschlusses 2024 auf, den der Oberbürgermeister am darauf folgenden
Tag bestätigte. Abweichend von der Vorschrift, dass der Oberbürgermeister den von
ihm bestätigten Entwurf innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten hat, wurde der Rat der Stadt
Münster erst in seiner Sitzung am 10.12.2025 involviert (V/0647/2025). Die gesetzlich
vorgesehene Frist wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 folglich
überschritten; Rechtsfolgen ergeben sich hieraus jedoch nicht. Der Rat der Stadt Mün-
ster überwies in gleicher Sitzung den Entwurf zur Prüfung an den Rechnungs-
prüfungsausschuss.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW
Voraussetzung dafür, dass der Rat der Stadt Münster den Jahresabschluss feststellen
kann. Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat über
die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Bericht.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
1. Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW darauf zu
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden ortsrechtlichen Be-
stimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Danach ist die Prüfung
so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich
auf die Darstellung des sich gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW ergebenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster wesentlich auswirken, bei
gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
Darüber hinaus ist der Lagebericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt. Dabei ist
zudem zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf zu erstrecken, ob
die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet wurden.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW haben die mit dem Jahresabschluss Beauftragten über
Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Das AWR bestätigt gemäß § 321 Abs. 4a HGB i.V.m. § 59 Abs. 3 sowie § 102 Abs. 2
bis 9 GO NRW, dass bei der Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Un-
abhängigkeit beachtet wurden.
2. Wesentliche Prüfungsergebnisse
• Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit einem Fehlbetrag i.H.v. -57,5 Mio. € (Vorjahr:
-36,9 Mio. €) ab. Das Ergebnis schließt um 0,9 Mio. € schlechter ab als die bereits
negativ geplante Veranschlagung i.H.v. -56,6 Mio. € (Vorjahr: 48,4 Mio. €).
• Die Ausgleichsrücklage hat zu 31.12.2024 einen Bestand von 107,2 Mio. €. Sie
reicht aus, um das Defizit des Haushaltsjahres 2024 auszugleichen. Gemäß § 75
Abs. 2 GO NRW gilt der Haushalt insofern als fiktiv ausgeglichen.
• Das Eigenkapital sinkt um 57,2 Mio. € auf 743,2 Mio. €. Es hat Ende des Jahres
2024 noch einen Anteil von rd. 16,7 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 19,1 %).
• Die Sonderposten haben sich um 18,5 Mio. € (- 1,55 %) auf 1,2 Mio. € verringert.
• Von den nicht verbrauchten Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2024 werden
Ermächtigungen für Aufwendungen i.H.v. 16 ,8 Mio. €, Ermächtigungen für
Auszahlungen i.H.v. 214,7 Mio. €, (davon 197,0 Mio. € für Auszahlungen aus In-
vestitionstätigkeit), sowie Ermächtigungen für Einzahlungen aus der Kreditauf-
nahme für Investitionen i.H.v. 185,4 Mio. € in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.
• Die Prüfung bestätigt, dass die Finanzanlagen und die mit den Beteiligungen ein-
hergehenden Aufwendungen und Erträge im Entwurf des Jahresabschlusses
2024 realistisch widergegeben wurden. In die Prüfung wurde die Buchführung ein-
bezogen.
Die liquiden Mittel haben sich in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 18,0 Mio. € erhöht.
Ursächlich hierfür war, dass der Bestand an Festgeldern und ähnliche m um rd.
18,3 Mio. € gestiegen ist. Im Gegenzug haben sich die Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssichung um 84,7 Mio. € und die Verbindlichkeiten aus Investitionskred-
iten um 183,8 Mio. € erhöht. Insgesamt hat sich die Forderungsbewertung nicht verän-
dert. In 2024 wurden insgesamt 44 Fälle mit einer Gesamtsumme i.H.v. rd. 32,1 Mio. €
im Rahmen der Einzelwertberichtigung geprüft und führten zu einem Wertberi -
chtigungsbedarf i.H.v. rd. 4,0 Mio. €.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Die Systematik der Pauschalwertberichtigung hat sich gegenüber den Vorjahren nicht
geändert und führte zu einer Wertberichtigung i.H.v. rd. 25,4 Mio. €. Damit hat sich die
Pauschalwertberichtigung um rd. 3,6 Mio. € gegenüber 2023 erhöht.
• Die Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände wies in 2024 einen Bestand
von rd. 45,1 Mio. € aus und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 14,4
Mio. €.
• Für den Jahresabschluss 202 4 erteilt das AWR den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschlussbericht umfasst die gesetzlich ge-
forderten Bestandteile wie Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen
sowie Lagebericht nebst Anhang.
• Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Verständnis der Rechnungs -
ergebnisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt
Münster sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen
mit der Buchführung überein und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der
wirtschaftlichen Lage der Stadt wider.
Die Kernaussagen des Jahresabschlusses, insbesondere in Hinblick auf die Höhe und
Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltung des Haushaltsplanes, den
Haushaltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung sowie die Vermögens-
rechnung unter Einschluss der städtischen Liquiditätsentwicklung, werden durch
einzelne Feststellungen, die während der begleitenden Prüfung ausgeräumt wurden,
nur unwesentlich tangiert.
Insgesamt entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster.
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte gemäß § 102 GO NRW den Entwurf des Jahresabschlusses 202 4
sowie den Lagebericht.
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzli-
chen Vorschriften, welche sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster auswirken, erkannt werden
konnten. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich durch die Ein-
schätzung des Risikos und der Wesentlichkeit.
Gemäß dem Wesentlichkeitsgrundsatz in der Abschlussprüfung ist die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts darauf auszurichten, mit hinreichender
Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, welche auf Unrichtigkeiten oder Verstöße
zurückzuführen sind und die aufgrund ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Ein-
fluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Abschlussadressaten haben.
Die arbeitsteilig organisierte Prüftätigkeit des AWR erstreckte sich vorrangig auf die
Monate Oktober und November 2025. Hierzu wurde der gesetzliche Prüfungsauftrag in
Aufgabenbereiche gegliedert und den jeweils Prüfenden zur Bearbeitung zugeordnet.
Die Ergebnisse zu den verschiedenen Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Ver-
merken dokumentiert und mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen abgestimmt.
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschluss-
prüfung beachtet die Leitlinie IDR L 260 des Instituts der Rechnungsprüfer e.V. (IDR)
erfolgt in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschluss-
prüfungen” (IDW PS 450).
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
7 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
4. Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung muss diese klar, richtig, voll-
ständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Inventur und Buchführung sind dem -
nach nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer
angemessenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und die Ergebnisse ver-
schaffen kann.
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegwesen stellen eine
vollständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle
sicher. Als Grundlage für die Kontierung und Auswertung dienen die vom Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein -Westfalen
(MHKBG NRW) bekannt gegebenen Produkt- und Kontenrahmen. Das von der Stadt
Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SAP ist zertifiziert
und ausführlich getestet. Gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es
die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anla-
genrechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjäh-
rigen Prüfung von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster.
Hierbei traten keine Beanstandungen auf, welche die Funktionsweise des Systems
sowie die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden digitalisiert und anschlie-
ßend im SAP -System hinterlegt. Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewähr-
leistet, dass die jeweiligen Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines Kontenplanes
einheitlich in der Geschäftsbuchführung erfasst werden.
Die Buchungen von Einnahmen erhalten eine spezifische Vertragsnummer, sodass
auch in diesem Bereich eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen
Verwaltungsvorgang jederzeit gewährleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen , wie Anlagenrechnung sowie Debitoren - und Kredito-
renbuchhaltung, sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und
Auswertbarkeit von Einzelpositionen, welche in der Hauptbuchhaltung sachgerecht
zusammengefasst werden.
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung
in einer Geschäftsanweisung (GA zur Regelung der Finanzbuchhaltung der Stadt Mün-
ster) fest, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung
unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Ver-
wahrung und Verwaltung von Wertgegenständen und Buchführungsunterlagen
gemäß § 32 KomHVO NRW sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung die
verbindlichen Anweisungen bezüglich der Aufbau - und Ablauforganisation, des
Einsatzes automatisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuchhaltung, der Verwal-
tung von Zahlungsmitteln, der Sicherheit und Überwachung der Finanzbuchhaltung
sowie der sicheren Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der
Bücher, Unterlagen über die Inventur, die Jahresabschlüsse mit allen dazu ergangenen
Anweisungen und Organisationsregelungen, Buchungsbelege und Unterlagen über
den Zahlungsverkehr sowie die Eröffnungsbilanz.
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung gemäß § 93
Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Inventur und das Inventarverzeichnis
werden in § 91 GO NRW sowie in den §§ 29 und 30 KOMHVO NRW geregelt. Hiernach
hat die Kommune zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche Vermögens -
gegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur voll -
ständig aufzunehmen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten anzugeben (Inventar). Grundlegende Regelungen zur Durchführung
der Inventur und zur Aufstellung des Inventars werden in der Geschäftsanweisung für
das Inventarwesen der Stadt Münster (GA Inventarwesen) vom 14.12.2023 getroffen.
Zum Jahresabschluss 2024 erfolgte eine Inventur in den Ämtern 10, 23, 33, 36 und
37. Hierzu wurden die Ämter im Juli 2024 vom Amt für Finanzen und Beteiligungen
über die Durchführung der Inventur informiert. Es wurde vom Amt für Finanzen und
Beteiligungen festgelegt, dass eine vorverlegte Inventur im Zeitraum vom 01.10. bis
31.12.2024 stattfindet.
Die Inventurunterlagen, insbesondere die Zähllisten, wurden dem Amt für Finanzen
und Beteiligungen entsprechend vorgelegt und die jeweiligen Abgänge für das AWR
nachvollziehbar im Jahresabschluss 2024 berücksichtigt. Im Hinblick auf die Inventur
der Büromöbel und der technischen Ausstattung sind das Personal - und Organisa-
tionsamt bzw. die citeq zuständig.
Die Regelungen der Inventarordnung sowie der Inventurrichtlinie wurden zu einer Ges-
chäftsanweisung für das Inventarwesen der Stadt Münster (GA Inventarwesen vom
14.12.2023) zusammengefasst. Gemäß Ziffer 4.2.2 wird für das immobile Anlagever-
mögen, unter anderem in Form von unbebauten und bebauten Grundstücken, Infra -
strukturvermögen sowie Bauten auf fremden Grund und Boden, keine körperliche In-
ventur durchgeführt, sondern eine Buch- und Beleginventur als permanente Inventur.
Nach der GA Inventarwesen werden bei der Buch- und Beleginventur Art, Menge und
Werte der Vermögensgegenstände anhand der Buchführung ermittelt. Für die Erfas-
sung können Buchungsbelege, Verträge, Urkunden und ähnliches zu Grunde gelegt
werden. Art, Menge und Werte sind anhand von Zugängen, Abgängen und sonstigen
Wertveränderungen festzustellen. Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Bauten
auf fremdem Grund und Boden unterliegen unter anderem aus Verkehrssicher-
ungszwecken und Sicherheitsvorschriften einer ständigen Be gutachtung. Die Anla-
gengüter haben auf Grund verschiedener Rechtsgrundlagen unterschiedliche
Prüfungsanforderungen.
Die sich hieraus ergebenden Bewertungen werden in entsprechenden Datenbanken
aktuell nachgehalten und erfüllen die Anforderungen einer permanenten Inventur.
In ähnlicher Weise werden auch die zu einer Sachgesamtheit zusammengefassten Ver-
mögensgegenstände für öffentliche Spielplätze und Grünanlagen sowie Sportanlagen
behandelt.
Einzelheiten hierzu werden in der Anlage 5 zur Inventurrichtlinie dargestellt. Bei
Bauten auf fremden Grundstücken erfolgt die Inventarisierung mittels vorliegenden
Pachtverträgen bzw. weiterer relevanter Vereinbarungen.
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Verbind-
lichkeiten ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß
§ 33 KomHVO NRW entsprochen worden. Dabei wurden Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet.
Die im Haushaltsjahr 2024 entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge finden
im Jahresabschluss, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen,
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
9 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
insgesamt ihre Berücksichtigung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss ange-
wandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw.
Mehrwertsteuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen mit hoheitlicher
Betätigung hingegen wurden die Bruttobeträge verbucht.
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster
GmbH und Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden
mit ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimmungen werden die se im
Rhythmus von fünf Jahren überprüft. Darüber hinaus berücksichtigte die Stadt Münster
Kapitalzuführungen in die Rück - bzw. Sacheinlagen, sofern diese als nachträgliche
Anschaffungskosten zu beurteilen sind. Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt
Münster nach der Kapitalspiegelbildmethode und für ihre Ausleihungen setzte sie die
jeweiligen Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode
zur Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen hat sich gegenüber
dem Vorjahr nicht verändert.
Um eine gleichmäßige Belastung für den städtischen Haushalt zu bewirken, wurden
Abschreibungen grundsätzlich linear vorgenommen.
Seit dem 01.01.2022 wird die zulässige Grenze für Geringwertige Vermögensgegen-
stände i.H.v. 800,00 € netto genutzt. Anschaffungen von Vermögensgegenständen in-
nerhalb dieser Wertgrenze werden als Auszahlung der laufenden Verwaltungstätigkeit
und als Aufwand gebucht.
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF -Weiterentwicklungsgesetzes 2012 werden Erträge
und Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
Die Abschreibungsrahmentabelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer
von abnutzbaren Vermögensgegenständen (Anlage 16 zum Runderlass des Ministe-
riums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19)
ist Grundlage für die städtische Berechnung jährlicher Abschreibungen.
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungsdauern in einer Rah-
menrichtlinie zusammen, welche die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung sicher -
stellt. Die in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern
entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interner
Aufsicht zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Fi-
nanzbuchhaltung, den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Ver-
waltung von Wertgegenständen sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung gemäß § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuch-
haltung für die Stadt Münster wurde vom Amt für Finanzen und Beteiligungen
überarbeitet und dem Rat mit Vorlage V/0361/2022 zur Kenntnis gegeben. Sie gilt seit
dem 26.08.2022 verwaltun gsweit und ist grundlegender Bestandteil des Internen
Kontrollsystems (IKS).
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß § 38 Abs. 1 KomHVO NRW
die Ergebnis- und die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen, die Bilanz und den
Anhang mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis - und Finanzrechnung. Ferner en-
thält er die gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlagen -, Forderungs-,
Verbindlichkeiten- und Eigenkapitalspiegel sowie eine Übersicht der Ermächtigungs -
übertragungen.
Somit umfasst der Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2024 alle
gemäß § 45 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. §§ 46 ff. KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben.
Insgesamt ergibt sich aus dem Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Lagebild der Stadt Münster. Des Weiteren werden die wesentlichen
Einflussfaktoren für das Zustandekommen des Jahresergebnisses 2024 sowie der
Bestandsveränderungen in der Vermögensrechnung nachvollziehbar erörtert.
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.202 4 entspricht der in § 42 KomHVO NRW
festgelegten Gliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführung der Eröffnungs-
bilanzwerte aus den Konten der SAP -Buchhaltung entwickelt. Die Bilanzsumme
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6,14 %.
Seit 2020 bilanziert die Stadt Münster auf der Grundlage des Gesetzes zur Isolierung
der aus der COVID-19-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine folgenden Belas-
tungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein -Westfalen (NKF-CUIG) eine
Bilanzierungshilfe. Die Bilanzierungshilfe blieb im Haushaltsjahr 2024 gegenüber 2023
mit 33,7 Mio. € unverändert. Es wurden somit im Haushaltsjahr keine weiteren Mittel
eingestellt.
Die aus den Vorjahren eingestellten Isolierungen werden in der Bilanz in einem
gesonderten Posten aktiviert (Bilanzierungshilfe) und ab dem Jahr 2026 über einen
Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben.
Aktiva
31.12.2023
Mio. €
%
31.12.2024
Mio. €
%
Differenz
Mio. €
Bilanzierungshilfe 33,7 0,80 33,7 0,70 0,00
Immaterielle Vermögensge-
genstände 0,9 0,00 0,9 0,00 -0,0
Sachanlagen 3.155,8 75,50 3.278,8 73,90 123,1
Finanzanlagen 735,6 17,60 797,5 18,00 61,9
Langfristiges Vermögen 3.925,9 93,90 4.110,0 92,60 185,0
Vorräte 21,1 0,50 19,8 0,45 -1,3
Forderungen und sonstige Ver-
mögensgegenstände 109,6 2,60 136,4 3,10 26,8
Liquide Mittel 24,3 0,60 42,3 0,95 18,0
Aktive Rechnungsabgrenzung 100,4 2,40 128,7 2,90 28,3
Kurzfristiges Vermögen 255,4 6,10 327,3 7,40 71,9
Gesamt 4.181,4 100,00 4.438,2 100,00 256,9
Am 31.12.2024 ist das städtische Vermögen langfristig im Wesentlichen zu 73,9 % in
Sach- und, zu 18,0 % in Finanzanlagen gebunden. Das langfristig gebundene Ver-
mögen ist mit 92,6 % fast vollständig durch langfrisitges Kapital finanziert.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
11 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Ein Anteil von 7,4 % entfällt auf das kurzfrisitge Vermögen in Form von Vorräten,
Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und liquiden Mitteln sowie akti ven
Rechnungsabgrenzungsposten.
Passiva
31.12.2023
Mio. €
%
31.12.2024
Mio. €
%
Differenz
Mio. €
Eigenkapital 800,5 19,1 743,2 16,7 -57,2
Sonderposten 1.192,3 28,5 1.169,0 26,3 -23.3
Pensionsrückstellungen 750,8 18,0 792,0 17,8 41,2
Sonstige Rückstellungen 12,5 0,3 13,1 0,3 0,6
Langfristige Verbindlichkeiten* 1.105,6 26,4 1.226,1 27,6 120,5
Langfristiges Kapital 3.861,7 92,3 3.985,6 88,9 81,7
Sonderposten Gebühren 0,4 0,0 5,3 0,1 4,9
Instandhaltungsrückstellungen 10,1 0,2 6,0 0,1 -4,1
Sonstige Rückstellungen 45,4 1,1 36,9 0,8 -8,5
Kurzfristige Verbindlichkeiten** 209,8 5,0 374,7 8,4 165,0
Passive Rechnungsabgrenzung 54,0 1,4 71,9 1,6 18,0
Kurzfristiges Kapital 319,7 7,7 508,0 11,5 175,2
Gesamt 4.181,4 100,00 4.438,2 100,00 256,9
* mehr als 1 Jahr; ** bis zu 1 Jahr
Die im Jahresabschluss 202 4 dargestellte Bilanz lässt sich lückenlos aus der städ-
tischen Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Angaben im
Jahresabschluss.
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre Forderungen nach Abzug von Wert-
berichtigungen aus und gliedert diese gemäß Bilanzgliederungsschema § 42 Abs.
3 KomHVO NRW sowie in ihre jeweilige Restlaufzeit.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wird ebenfalls nach Restlaufzeiten und
entsprechend gemäß § 42 Abs. 4 KomHVO NRW strukturiert.
Forderungs- als auch Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen An-
forderungen gemäß §§ 47 und 48 KomHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind
in nachvollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt.
4.6.3 Anlagenspiegel
Der Anlagenspiegel entspricht § 46 KomHVO NRW und stellt die Entwicklung der
Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung dar.
4.6.4 Eigenkapitalspiegel
Der Eigenkapitalspiegel entspricht den Vorgaben des § 45 Abs. 3 KomHVO NRW und
veranschaulicht die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals.
4.6.5 Rückstellungsspiegel
Der Rückstellungsspiegel ist gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW im Anhang dieses
Berichts dargestellt.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.01. bis
31.12.2024 werden alle dem Haushaltsjahr 202 4 zuzurechnenden Erträge und
Aufwendungen ausgewiesen:
Ergebnisrechnung
31.12.2023
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Differenz
Mio. €
Ordentliche Erträge 1.459,3 1.589,1 129,8
Ordentliche Aufwendungen 1.490,2 1.635,4 145,2
Ordentliches Ergebnis -31,0 -46,3 -15,4
Finanzerträge 16,3 17,1 0,8
Finanzaufwendungen 22,6 28,4 5,7
Finanzergebnis -6,3 -11,2 -4,9
Ergebnis laufender
Verwaltungstätigkeit -37,2 -57,5 -20,3
Außerordentliche Erträge 0,3 0,00 -0,3
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis 0,3 0,00 0,00
Jahresfehlbetrag -36,9 -57,5 -20,6
In 2024 schließt das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Fehlbetrag
i.H.v. -57,5 Mio. € ab, der sich wesentlich bedingt durch den deutlich größeren Verlust
des ordentlichen Ergebnisses, um 20,6 Mio. € weiter verschlechtert hat.
Durch den Ansatz der obligatorischen Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF-CUIG i.H.v.
0,3 Mio. € als außerordentlicher Ertrag, wurde die Ergebnisrechnung des
Haushaltsjahres 2023 leicht entlastet. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde eine solche
Bilanzierungshilfe nicht erneut in Ansatz gebracht, daher verbleibt der Jahresfehlbetrag
auf dem Stand des Ergebnisses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Ergebnisentwicklung der letzten zehn Jahre:
Seit 2020 sind die Jahresergebnisse durchgehend defizitär. Das Haushaltsjahr 2024
weist innerhalb dieses Zeitraumes den höchsten Fehlbetrag mit -57,5 Mio. € aus.
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Jahresergebnis in Mio. € 24,4 -12,2 10,7 9,4 49,1 28,5 -9,6 -1,8 -0,6 -36,9 -57,5
24,4
-12,2
10,7 9,4
49,1
28,5
-9,6 -1,8 -0,6
-36,9
-57,5
-80
-60
-40
-20
0
20
40
60
IN MIO. €
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
13 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung
Gemäß § 40 S. 1 KomHVO NRW werden sämtliche Ein - und Auszahlungen der Fi-
nanzrechnung getrennt voneinander nachgewiesen und dargestellt. Damit wird der ge-
setzlich normierten Gliederungsstruktur des § 3 KomHVO NRW entsprochen.
Für die Aufstellung der Finanzrechnung finden § 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 KomHVO NRW
entsprechende Anwendung.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Finanzrechnungen 2023 und 2024 sowie die
daraus resultierenden Veränderungen dargestellt:
Finanzrechnung
31.12.2023
Mio. €
31.12.2024
Mio. €
Differenz
Mio. €
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.413,5 1.504,1 90,6
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.358,2 1.537,0 178,8
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 55,3 -32,9 -88,2
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 74,1 74,4 0,4
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 246,2 302,6 56,4
Saldo aus
Investitionstätigkeit -172,1 -228,2 -56,0
Finanzmittelfehlbetrag -116,9 -261,1 -144,2
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 185,0 235,1 50,1
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung 30,1 115,0 84,9
Tilgungen und Gewährung
von Darlehen 53,2 50,4 -2,8
Tilgung von Krediten zur Liquid-
itätssicherung 28,6 30,1 1.5
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 133,4 269,6 136, 3
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln 16,5 8,6 -7,9
Anfangsbestand
an Finanzmitteln 23,6 24,4 0,8
Änderung des Bestandes
an fremden Finanzmitteln -15,7 9,4 25,1
Liquide Mittel zum Jahresende 24,4 42,3 18,0
Bedingt durch die deutlich höheren Ausgaben aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
kam es im Berichtsjahr zu einem Abfluss von Liquidität.
Gemeinsam mit dem Saldo aus den Liquiditätsbedarfen aus der Investitionstätigkeit
ergibt sich zum Bilanzstichtag ein zwischenzeitlicher Finanzmittelfehlbetrag von -261,1
Mio. €, der durch die Nettokreditaufnahme, also dem positiven Saldo aus der Finan-
zierungstätigkeit von 269,9 Mio. € kompensiert wurde. Unter Berücksichtigung der
Bestandsveränderungen an eigenen und fremden Finanzmitteln haben die Geldmittel
zum 31.12.2024 um 18,0 Mio. € zugenommen.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit hat um rd. 136 Mio. € abgenommen. Dabei hat
sich die Aufnahme von Darlehen um rd. 50 Mio. € erhöht. Gleichzeitig sind die Til-
gungen von Darlehen um rd. 2 Mio. € gesunken.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Die Finanzrechnung der Stadt Münster im Haushaltsjahr 2024 entspricht der gesetzlich
vorgegebenen Gliederungsstruktur. Das Ergebnis der Finanzrechnung findet sich
korrekterweise spiegelbildlich in dem in der Schlussbilanz ausgewiesenen Bestand an
liquiden Mitteln wider. Ein Abgleich der übrigen Werte mittels SAP-Auswertung führte
seitens des AWR zu keinen Feststellungen.
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ein
Lagebericht aufgestellt.
Der Lagebericht beschreibt die aktuelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster an-
hand der Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzrechnung (Finanzlage) und der
Entwicklung der Bilanzpositionen (Vermögens- und Schuldenlage). Bei der Ergebnis-
als auch der Finanzrechnung wird auf die Abweichungen zu den fortgeschriebenen
Ansätzen eingegangen. Die abgebildeten Werte stimmen mit dem Entwurf zum
Jahresabschluss überein.
Der Lagebericht ist gemäß § 49 KomHVO NRW so gefasst, dass er ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi-
nanzlage der Stadt Münster vermittelt.
Aus Sicht des AWR weist er darüber hinaus zutreffend auf Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung der Stadt Münster hin.
5. Erläuterung der Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist die Aufwendungen und die Erträge nach und bildet damit
neben dem Ressourcenverbrauch das Ressourcenaufkommen ab. Sie setzt sich aus
den Teilergebnisrechnungen der einzelnen Produktgruppen zusammen, welche Ge-
genstand der laufenden unterjährigen Prüfungen des AWR in den städtischen Ämtern
und Einrichtungen sind. Dabei traten bislang grundsätzlich keine für den Jahresab-
schluss bedeutsamen Feststellungen auf. Vielmehr konnte bestätigt werden, dass die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung eingehalten wurden. Die Werte stimmen
mit der Buchhaltung sowie den Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht des
Jahresabschlussentwurfes überein.
Das AWR stimmte die im Jahresabschluss abgebildete Ergebnisrechnung rech-
nersich und sachlich mit den Angaben in SAP, der Bilanz sowie den Erläuterungen
im Anhang und im Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes. Die Anlagenbuchhal-
tung wurde mit den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen bilanziellen Ab-
schreibungen abgeglichen.
Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen grundsätzlich innerhalb des
geschlossenen SAP -Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind über
Schnittstellen eingebunden.
Die nachrichtlich bei der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Er-
träge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermögen sowie aus Wert-
veränderungen von Finanzanlagen mit einem positiven Saldo von 0,3 Mio. € werden
unmittelbar mit der All gemeinen Rücklage verrechnet und fließen nicht in die
Ergebnisrechnung ein.
In der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 202 4 werden bilanzielle Ab -
schreibungen auf das Umlauf - sowie das Anlagevermögen i.H. v. 88.375.001,92 €
ausgewiesen.
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15 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Ordentliche Erträge
Ordentliche Erträge
Ansatz 2024
Haushaltsplan
-fort-
geschrieben-
Mio. €
Ergebnis 2024
(nach Prüfung)
Mio. €
Vergleich
fortgeschriebener
Ansatz/Ergebnis
Mio. €
Grundsteuer 65,5 65,6 0,1
Gewerbesteuer 355,0 358,2 3,2
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 206,0 207,5 1,5
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 48,0 47,8 -0,2
Leistungen nach dem Familienausgleich 20,9 20,6 -0,3
Leistungen aus der Umsetzung der
Grundsicherung 3,7 4,9 1,2
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 8,2 8,4 0,2
Steuern und ähnliche Abgaben 707,3 712,9 5,6
Schlüsselzuweisungen 98,7 98,8 0,1
Zuwendungen und allg. Umlagen Jugendhilfe 111,7 127,8 16,1
Auflösung SoPo/PRAP aus Zuwendungen 32,0 32,2 0,2
Sonst. Zuwendungen und allg. Umlagen 58,2 58,7 0,5
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 300,6 317,5 16,9
Leistungen nach dem SGB II 9,3 9,3 0,0
Soziale Leistungen des Sozialamtes 3,4 4,1 0,7
Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe 9,7 10,7 1,1
Sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0
Sonstige Transfererträge 22,4 24,1 1,8
Verwaltungs- u. Benutzungsgebühren im
Bereich Kinder- und Jugendhilfe 24,1 18,7 -5,4
Benutzungsgebühren (gebührenrechnende E.) 92,5 91,9 -0,6
Verwaltungs- u. Benutzungsgebühren
übrige Bereiche 26,3 29,6 3,3
Auflösung von SoPo/PRAP
aus Beiträgen und Gebühren 20,1 26,0 5,9
Sonstige öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 0,0 0,0 0,0
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 163,0 166,2 3,2
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 16,3 17,6 1,3
Privatrechtkliche Leistungsentgelte
im Bereich Kinder- und Jugendhilfe 1,9 2,2 0,3
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7,9 6,9 -1,0
Privatrechtliche Leistungsentgelte 26,1 26,7 0,6
Leistungen nach dem SGB II 187,7 185,6 -2,2
Soziale Leistungen des Sozialamtes 60,4 63,5 3,1
Bereich Kinder- und Jugendhilfe 17,8 20,3 2,5
Sonstige Kostenerstattungen und -umlagen 12,6 13,5 0,8
Kostenerstattungen und Umlagen 278,5 282,9 4,4
Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 3,0 2,5 -0,5
Konzessionsabgaben 16,9 16,7 -0,2
Erstattung von Körperschaftssteuern 1,6 0,2 -1,5
Veräußerung von Umlaufvermögen 8,0 6,5 -1,5
Sonstige ordentliche Erträge 16,9 28,7 11,8
Sonstige ordentliche Erträge 46,4 54,5 8,1
Aktivierte Eigenleistungen 4,2 4,2 0,1
Ordentliche Erträge 1.548,4 1.589,1 40,6
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Die Stadt Münster blickt im Haushaltsjahr 2024 auf eine erfreuliche Ertragsentwicklung
zurück. Die Ordentliche Erträge lagen insgesamt um 40 ,6 Mio. € über der
Gesamtsumme der fortgeschriebenen Haushaltsplanansätze.
Das Gewerbesteueraufkommen erreicht mit 358,2 Mio. € im Betrachtungszeitraum das
bisher zweithöchste Ergebnis. Es liegt mit 3,2 Mio. € über dem fortgeschriebenen
Haushaltsansatz.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen liegen rd. 16,9 Mio. € über dem Planwert.
Insbesondere im Bereich der Jugendhilfe fallen diese deutlich höher aus als ursprün-
glich veranschlagt. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass diesen Erträgen ein über-
proportional hoher Aufwand an Transferaufwendungen gegenübersteht.
Bei den Schlüsselzuweisungen werden die Haushaltsansätze mit 98,8 Mio. € hingegen
erreicht. Die Steuerkraft Münsters hat sich insgesamt weniger günstig entwickelt und
geht gegenüber dem Vorjahr um -5,1 % zurück.
In 2024 verzeichnete die Stadt Münster sonstige Transfererträge von rd. 24,1 Mio. €.
Damit liegen diese um rd. 1,8 Mio. € (7,8 %) über Plan. Ursächlich hierfür sind vor
allem höhere Erträge im Sozialamt (Sicherung des Lebensunterhalts und Sicherung
besonderer sozialer Bedarfe) im Zusammenhang mit der Rückzahlung gewährter Hilfe
im Jugendamt (Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe).
256,3
255,5
267,4
310,2
310,1
343,9
333,6
324,2
347,7
362,1
357,9
358,2
0 50 100 150 200 250 300 350 400
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
IN MIO. €
HAUSHALTSJAHRE
Gewerbesteuererträge
Schlüsselzuweisungen der letzten 10 Jahre
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
17 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Die Stadt Münster verzeichnet in 2024 Kostenerstattungen und Umlagen von rd.
282,9 Mio. €.
Beim Jobcenter fiel das Ergebnis um 2,2 Mio. € niedriger aus, wobei der Ansatz bei
den Sozialen Leistungen des Sozialamtes um 3,1 Mio. € übertroffen wurde. Die Abwei-
chung beim Jobcenter ist auf einen rückläufigen Leistungsbezug, veränderte Fallzah-
len und Transferaufwendungen zurückzuführen.
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ansatz 2024
Haushaltsplan
–fort-
geschrieben-
Mio. €
Ergebnis 2024
(nach Prüfung)
Mio. €
Differenz
fortgeschriebener
Ansatz/Ergebnis
Mio. €
Dienstaufwendungen etc 339,8 339,1 -0,7
Zuführung Rückstellungen Beschäftigte 32,3 47,5 15,2
Beiträge zur Unfallversicherung 1,5 1,3 -0,2
Personalaufwendungen 373,6 387,9 14,3
Versorgungsaufwendungen 31,7 36,5 4,8
Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 3,6 4,0 0,4
Unterhaltung bebauter Grundstücke 23,8 20,7 -3,1
Unterhaltung des Infrastrukturver-
mögens 19,2 15,3 -3,9
Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 42,7 39,8 -2,9
Schülerbeförderungskosten 9,2 8,7 -0,5
IT-Dienstleistungen 21,7 23,3 1,5
Sonstige Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen 53,5 53,7 0,2
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 173,7 165,4 -8,2
Abschreibungen bebaute Grundstücke 23,4 23,4 1,0
Abschreibungen Infrastrukturvermögen 50,1 48,0 -2,1
Sonstige bilanzielle Abschreibungen 12,9 16,0 3,1
Bilanzielle Abschreibungen 86,4 88,4 2,0
Zuwendung an Beteiligungen/Ver-
lustübernahmen 6,6 6,2 -0,4
Zuwendungen Theater und MM 27,8 27,8 0,0
Gewerbesteuerumlage 27,0 26,9 -0,1
Finanzierungsbeteiligung
Fond Deutsche Einheit 0,0 0,0 0,0
Landschaftsumlage 123,8 122,4 -1,4
Krankenhausumlage 5,5 5,5 0,0
Auflösung ARAP aus Zuwendungen 3,5 4,5 1,0
Leistungen nach dem SGB II 202,1 197,7 -4,4
Soziale Leistungen des Sozialamtes 126,6 128,9 2,3
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 267,4 286,3 19,0
Sonstige Transferaufwendungen 64,5 44,2 -20,3
Transferaufwendungen 854,7 850,4 -4,4
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 22,0 21,5 -0,5
Versicherungen 5,6 6,0 0,4
Kapitalertragssteuer/Soli-Zuschlag 2,3 3,0 0,7
Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 4,0 3,8 -0,2
Sonstige ordentliche Aufwendungen 62,9 72,2 9,8
Sonstige ordentliche Aufwendungen 96,7 106,9 10,1
Ordentliche Aufwendungen 1.616,8 1.635,4 18,6
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Im Haushaltsjahr 2024 verzeichnet die Stadt Münster ordentliche Aufwendungen i.H.v.
1.635,4 Mio. €, die damit um 18,6 Mio. € über der Haushaltsplanung liegen.
Die Personalaufwendungen des Jahres 2024 werden mit 387,9 Mio. € ausgewiesen
und liegen damit rd. 14,3 Mio. € über dem Ansatz. Dies liegt insbesondere den Zufüh-
rungen zu den Rückstellungen (+15,2 Mio. €).
Die Versorgungsaufwendungen werden i.H.v. 36,5 Mio. € ausgewiesen. Sie liegen damit
rd. 4,8 Mio. € über Plan.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 165,4 Mio. € bilanziert
und liegen damit um rd. 8,2 Mio. € unter dem Ansatz. Hier sind insbesondere die Un-
terschreitungen des Plans von rd. 2,9 Mio. € bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung
bebauter Grundstücke, sowie bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens i.H.v.
3,9 Mio. € . Diese Abweichungen lassen sich vor allem auf Projektverschiebungen,
nicht umgesetzte Instandhaltungsmaßnahmen sowie Einsparungen durch effizientere
Ausschreibungsverfahren zurückführen.
Die Transferaufwendungen bilden mit 850,4 Mio. € die größte Aufwandsposition im
städtischen Haushalt. Sie haben sich seit 2016 wie folgt entwickelt:
Die größte Plan Überschreitung ergab sich in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe:
Hier lagen die Au fwendungen bei 286,3 Mio. € und damit 19,9 Mio. € über dem
Haushalts-ansatz. Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren steigende Fallzah-
len in der Jugendhilfe , sowie erhebliche Kostensteigerungen bei den Hilfen zur Er-
ziehung. Besonders betroffen waren die reguläre Heimerziehung , sowie die
Eingliederungs-hilfen. Auch bei den Fachleistungsstunden und Tagessätzen kam es
zu spürbaren Anhebungen, welche zu höheren Personal- und Sachaufwendungen
führten.
Die sozialen Leistungen des Sozialamtes betrugen 128,9 Mio. € und lagen damit um
2,3 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Ursache hierfür waren vor allem höhere
Aufwendungen für Sozialhilfe in Einrichtungen sowie gestiegene Erstattungen an
Krankenkassen.
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Transferaufwendungen gesamt 539,6 577,7 592,2 595,8 609,7 648,7 696,3 756 850,4
davon Sozialbereich 237,3 245,6 236,4 239 250,1 261,9 272,6 297,2 326,6
davon Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe 131,4 148,5 169,3 171,9 186,7 205,8 227,7 247,4 286,3
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
in Mio. €
Entwicklung der Transferaufwendungen
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
19 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Bei den Sonstigen Transferaufwendungen wurde der Ansatz um 20,3 Mio. € unter-
schritten. Ursächlich hierfür ist insbesondere, dass Zuschüsse an private Unterneh-
men und übrige Bereiche im Jahr 2024 nicht im erwarteten Umfang abgerufen wurden.
Ein weiterer Grund für diese Entwicklung ist die Umstel lung der Buchungslogik im
Bereich des Breitbandausbaus.
Die Sonsitgen ordentlichen Aufwendungen überschritten den geplanten
Haushaltsansatz um 10,1 Mio. € (10,5 %). Das Ergebnis setzt sich aus einer Vielzahl
von Minder - und Mehraufwendungen zusammen, z.B. erhöhte Aufwendungen für
Porto, Telekommunikation, sowie die Bildung von Sonderposten für Gebührenüber -
deckungen und weniger Mieten/Pachten/Erbbauzinsen.
Somit belaufen sich die gesamten ordentlichen Aufwendungen auf 1.635,40 Mio. € ,
ein Plus i.H.v. 18,6 Mio. € gegenüber der Planung.
Finanzergebnis
Finanzergebnis
Haushaltsplan
fortgeschrieben
Mio. €
Ergebnis nach
Prüfung
Mio. €
Auswirkung auf
das Ergebnis
Mio. €
Finanzerträge 17,1 17,2 0,1
Zinsen und Finanzaufwendungen 30,4 28,4 -2,0
Finanzergebnis 13,3 -11,2 2,1
Für das Jahr 2024 weist die Stadt Münster ein Finanzergebnis von -11,2 Mio. € aus,
was einer Verbesserung von 2,1 Mio. € gegenüber dem fortgeschriebenen
Haushaltsansatz entspricht.
Ausschüttungen
Die Ausschüttungen der Tochterunternehmen teilen sich im Jahr 2024 wie folgt auf:
Ausschüttungen Mio. € Grundlage
Stadtwerke Münster GmbH 7,5 V/0746/2024
AWM
Ausschüttung Jahresüberschuss 2023 4,0 V/0369/2024
Westf. Bauindustrie GmbH
Ausschüttung Jahresüberschuss 2023 0,0 V/0344/2024
Sparkasse Münsterland Ost
Jahresüberschuss 2023 1,9 Sitzung des Zweckverbandes
am 26.06.2025
Citeq
Ausschüttung Jahresüberschuss 2023
1,5 V/0270/2024
Gesamt 14,9
Die Ausschüttungen der Tochterunternehmen fallen im Jahr 2024 i.H.v. 14,9 Mio. €
planmäßig höher aus als das noch im Vorjahr der Fall war (13,5 Mio. €). Sie wurden
ordnungsgemäß unter dem Konto 461000 Gewinnanteile von verbundenen Unterneh-
men und Beteiligungen erfasst.
Das AWR stimmte die Zahlungen der Nettodividenden mit den Beschlüssen des Rates
ab und überprüfte die Verrechnung der einbehaltenen Steuern.
Die Beschlüsse des Rates wurden korrekt umgesetzt und die Ausschüttungen sowie
deren Steuerbelastungen waren in der Buchhaltung sachgerecht erfasst.
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20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Außerordentliches Ergebnis
Das außerordentliche Ergebnis erfasst Vorfälle, die ungewöhnlich in der Art, selten im
Vorkommen und von einiger materieller Bedeutung sind und damit das Jahresergebnis
besonders beeinflussen. Im Jahr 2024 gab es keine Vorfälle.
6. Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 202 4 begutachtete das AWR die
Fortentwicklung und Einhaltung der ursprünglich über Ergebnis- und Finanzplan zur
Verfügung gestellten Budgets. Diese können durch die Übertragung von nicht in An-
spruch genommenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr fortgeschrieben werden. Die
Entwicklung der Haushaltsansätze sowie das Ergebnis des Jahres 202 4 werden na-
chfolgend dargestellt:
Ergebnisrechnung
Ergebnisrechnung 2023 Ansatz
Mio. €
Fort-
geschr.
Ansatz
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Übertrag
nach 2025
Mio. €
Ordentliche Erträge 1.548,4 1.548,4 1.589,1 0,00
Ordentliche Aufwendungen 1.592,2 1.616,8 1.635,4 16,8
Finanzerträge 17,1 17,1 17,2 0,00
Finanzaufwendungen 30,0 30,4 28,4 0,00
Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00
Außerordentliche Aufwen-
dungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis -56,6 -81,6 -57,5 -16,8
Verrechnete Erträge Ver-
mögensgegenstände. 0,00 0,00 2,2 0,00
Verrechnete Erträge Fi-
nanzanlagen 0,00 0,00 1,9 0,00
Verrechnete Aufwendungen
Vermögensgegenstände 0,00 0,00 2,0 0,00
Verrechnete Aufwendungen
Finanzanlagen 0,00 0,00 1,8 0,00
Verrechneter Saldo § 44
Abs. 3 KomHVO NRW 0,00 0,00 0,3 0,00
Veränderung
Eigenkapital -57,2 -81,6 -57,2 -16,8
Das Jahresergebnis 2024 fällt um 24,1 Mio. € besser aus als der fortgeschriebene
Haushaltsansatz. Auch der Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW
i.H.v. 0,3 Mio. € fällt besser aus als geplant.
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21 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Finanzrechnung
Finanzplan 2023
Ansatz
Mio. €
Fort-
geschr.
Ansatz
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Übertrag
nach 2024
Mio. €
Einzahlungen aus lfd. Ver-
waltungstätigkeit 1.504,2 1.504,2 1.504,1 0,00
Auszahlungen aus lfd. Ver-
waltungstätigkeit 1.524,6 1.551,6 1.537,0 17,7
Einzahlungen aus Investi-
tionstätigkeit 98,2 98,2 74,4 0,00
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 356,7 551,2 302,6 197,0
Finanzmittelfeh-
lbetrag -278,9 -500,4 -261,1 -214,7
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 275, 5 420,4 235,1 185,4
Aufnahme von
Liquiditätskrediten 653,2 653,2 115,0 0,00
Tilgung und
Gewährung von
Darlehen
59,6 69,6 50,4 0,00
Tilgung von
Liquiditätskrediten 640,3 640,3 30,1 0,00
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln -50,1 -136,7 8,6 -29,3
Anfangsbestand an Fi-
nanzmitteln 24,4 24,4 24,4 0,00
Änderung des Bestandes
an fremden Finanzmitteln 0,00 0,00 9,4 0,00
Liquide Mittel -25,7 -112,4 42,3 -29,3
Der Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. -261.087.293,00 € wird aus den Zahlungsmit-
telsalden der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie aus dem der Investitionstätigkeit
ermittelt.
Für das Haushaltsjahr 2024 ergab sich ein Finanzmittelfehlbetrag i.H.v. -261,1 Mio. €.
Obwohl das Ergebnis damit besser ausfällt als im fortgeschriebnen Haushaltsansatz
veranschlagt (-500,4 Mio. €), zeigt insbesondere der Finanzmittelfehlbetrag aus lau-
fender Verwaltung (-32,9 Mio. €) deutlich die strukturellen herausforderungen durch
die dynamisch steigenden Aufwendungen und entsprechenden Auszahlungen im
Haushalt.
Nicht verbrauchte Auszahlungsermächtigungen in einem Umfang von 214,7 Mio. €
wurden in das Haushaltsjahr 2025 übertragen; davon 197,7 Mio. € für Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit. 158,6 Mio. € wurden für nicht in Anspruch genommenene
Budgets der Baumaßnahmen übertragen.
Das AWR stellte fest, dass sich die Finanzrechnung insgesamt innerhalb der durch den
Rat vorgegebenen haushaltsrechtlichen Vorgaben bewegte.
7. Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW die
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen,
sofern sie von erheblicher Bedeutung sind . Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungs -
vorgänge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
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22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Im Bereich der Sozialhilfegewährung existieren prüfungsrelevante Geschäftsvorfälle,
da das Land Nordrhein-Westfalen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gemäß § 3
des Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe –
einzelne Aufgaben auf die Stadt Münster übertragen hat.
Mit Testat vom 13.03.2025 stellte das AWR die sachliche und rechnerische Richtigkeit
der Abrechnung der Ein- und Auszahlungen für den Zeitraum vom 01.01. bis zum
31.12.2024 fest.
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufgaben keine Prüfung von
Einzelfällen statt.
8. Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster:
Uneingeschränkte Prüfungsurteile
Das AWR prüfte den Jahresabschuss - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024, der
Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Teilergebnis- sowie -finanzrechnungen für das
Haushaltsjahr 2024 sowie den Anhang, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden. Darüber hinaus prüfte das AWR den La gebericht für das
Haushaltsjahr 2024.
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den ge-
setzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord-
nungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.20 24 sowie ihrer Er-
tragslage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2024.
Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster. Er steht im Einklang mit dem Jahresab-
schluss und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung stellt der Lagebericht zutreffend dar.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlus-
ses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß § 101 Abs. 2
GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR
dem Rat unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar
unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister.
Damit ist das AWR in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen (§ 319
HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31 GO NRW) unabhängig und erfüllt
seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen An-
forderungen.
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23 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfer*innen erlangten Nachweise
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht heranzuziehen.
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich
• für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften,
den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.
• für die internen Kontrollen, die die Stadt Münster in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig be-
stimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar-
stellungen ist.
• für die Beurteilung der Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer
Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Des Weiteren hat er die
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der steti-
gen Erfüllung der Aufgaben, sofern einschlägig, anzugeben.
• für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
• für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig er-
achtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit
den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen
zu können.
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lage -
berichts.
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Die Zielsetzung der Abschlussprüfung war es, hinreichende Sicherheit darüber zu er-
langen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch
darauf, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt
Münster vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den ge-
setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsur-
teile der Abschlussprüfer*innen zum Jahresabschluss und zum Lagebericht.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt.
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24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflus-
sen.
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer*innen pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizierten und beurteilten sie Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder un-
beabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht,
planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, er-
langten Prü fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind , um als
Grundlage für die Prü fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewannen die Abschlussprüfer*innen ein Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit die-
ser Systeme der Stadt Münster abzugeben.
• beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Angemessenheit der vom Oberbür-
germeister angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit
der von ihm dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
• zogen die Abschlussprüfer*innen auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h.
der stetigen Erfüllung der Aufgaben, aufwerfen können.
Falls die Abschlussprüfer*innen zu dem Schluss kommen, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, ist das AWR ve rpflichtet, im Bestätigungsver merk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf-
merksam zu machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, sein
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Die Abschlussprüfer*innen zogen ihre
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum des Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Stadt Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann.
• beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster
vermittelt.
• beurteilten die Abschlussprüfer*innen den Einklang des Lageberichtes mit dem
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Stadt Münster.
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2026
25 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2024
• führten die Abschlussprüfer*innen Prüfungshandlungen zu den vom Oberbür-
germeister dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch.
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeist ers
zugrunde gelegten bedeutsa men Annahmen nach und beurteilten die sach-
gerechte Ableitung der zu kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu
den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht ab. Es besteht ein unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich von den zukunftsorien-
tierten Angaben abweichen.
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen.
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es
wurden keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt.
Münster, den 15.01.2026
gez.
Axel Remmeke
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Anhang
Bilanz
zum 31.12.2024
Anlagenspiegel
Stand am 01.01.
des
Haushaltsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen
Stand am 31.12.
des
Haushaltsjahres
Euro Euro Euro Euro Euro
1. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 2.624.483,05 216.402,29 -83.152,86 14.875,00 2.772.607,48
2. Sachanlagen
2.1
Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte 366.774.757,72 950.190,64 -2.099.276,09 8.877.759,11 374.503.431,38
2.1.1 Grünflächen 186.144.106,77 800.957,34 -2.082.987,31 2.054.913,03 186.916.989,83
2.1.2 Ackerland 112.137.839,33 144.655,90 -16.228,78 -159.074,12 112.107.192,33
2.1.3 Wald, Forsten 13.005.698,95 4.577,40 0,00 7.791.935,67 20.802.212,02
2.1.4
Sonstige unbebaute
Grundstücke 55.487.112,67 0,00 -60,00 -810.015,47 54.677.037,20
2.2
Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte 1.269.115.659,97 42.330.384,60 -556.266,70 34.932.044,30 1.345.821.822,17
2.2.1
Kinder- und
Jugendeinrichtungen 108.650.522,66 8.025.252,50 -9.234,44 8.793.518,44 125.460.059,16
2.2.2 Schulen 618.154.176,00 27.147.403,74 -326.041,51 23.656.378,50 668.631.916,73
2.2.3 Wohnbauten 15.397.278,34 459.752,21 -40.928,25 93.008,16 15.909.110,46
2.2.4
Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 526.913.682,97 6.697.976,15 -180.062,50 2.389.139,20 535.820.735,82
2.3 Infrastrukturvermögen 2.189.987.081,59 10.419.728,46 -4.484.865,82 18.999.871,61 2.214.921.815,84
2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 317.877.625,72 22.719,34 -10.845,57 872.414,02 318.761.913,51
2.3.2 Brücken und Tunnel 55.914.482,02 60.645,05 -136.686,67 0,00 55.838.440,40
2.3.3 Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00
2.3.4
Entwässerungs-u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 928.612.841,76 3.928.097,56 -1.252.057,31 12.433.366,38 943.722.248,39
2.3.5 Straßennetz mit
Wegen, Plätzen 846.877.924,53 6.198.340,53 -3.085.276,27 5.656.820,10 855.647.808,89
2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 40.699.207,56 209.925,98 0,00 37.271,11 40.946.404,65
2.4 Bauten auf fremden
Grund und Boden 7.473.672,17 0,00 0,00 114.235,95 7.587.908,12
2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler 18.128.119,32 18.722,42 0,00 0,00 18.146.841,74
2.6 Maschinen und
technische Anlagen 90.500.385,09 3.247.235,19 -3.329.396,72 1.471.479,61 91.889.703,17
2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung 134.934.791,65 8.787.197,95 -6.851.750,04 6.178.185,82 143.048.425,38
2.8 Geleist.Anzahlungen,
Anlagen im Bau 321.803.541,03 149.888.155,68 -2.261.864,63 -70.588.451,40 398.841.380,68
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verb.
Unternehmen 504.452.195,71 1.993.726,97 -1.177.856,49 0,00 505.268.066,19
3.2 Beteiligungen 46.411.461,60 930.021,94 0,00 0,00 47.341.483,54
3.3 Sondervermögen 22.060.601,86 162.742,25 -1.395.704,64 0,00 20.827.639,47
3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögen 58.766.181,70 1.999.974,66 0,00 0,00 60.766.156,36
3.5 Ausleihungen 121.408.183,35 60.351.250,01 -919.248,77 0,00 180.840.184,59
3.5.1 Ausleihungen an
verbund. Unternehmen 119.775.955,95 60.000.000,01 -846.827,50 0,00 178.929.128,46
3.5.2 Ausleihungen an
Beteiligungen 1.531.970,00 331.250,00 -34.000,00 0,00 1.829.220,00
3.5.4 Sonstige
Ausleihungen 100.257,40 20.000,00 -38.421,27 0,00 81.836,13
5.154.441.115,81 281.295.733,06 -23.159.382,76 0,00 5.412.577.466,11
Anlagenspiegel (Teil 1)
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Kumulierte
Abschreibungen
zum 31.12. des
Vorjahres Abschreibungen
Zuschreibu-
ngen
Zu-/Abgänge
und Umbuchun-
gen
Kumulierte
Abschreibungen
zum 31.12. des
Haushaltsjahres
am 31.12. des
Haushaltsjahres
am 31.12. des
Vorjahres
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
-1.675.809,20 -239.838,89 0,00 78.925,49 -1.836.722,60 935.884,88 948.673,85
-43.416.868,61 -3.299.136,02 0,00 2.082.988,31 -44.633.016,32 329.870.415,06 323.357.889,11
-43.383.131,95 -3.299.136,02 0,00 2.082.988,31 -44.599.279,66 142.317.710,17 142.760.974,82
-33.736,66 0,00 0,00 0,00 -33.736,66 112.073.455,67 112.104.102,67
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.802.212,02 13.005.698,95
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.677.037,20 55.487.112,67
-313.436.687,39 -23.966.403,00 0,00 487.877,75 -336.915.212,64 1.008.906.609,53 955.678.972,58
-18.897.447,94 -2.011.761,49 0,00 0,00 -20.909.209,43 104.550.849,73 89.753.074,72
-158.443.442,26 -11.505.781,87 0,00 307.277,75 -169.641.946,38 498.989.970,35 459.710.733,74
-583.343,95 -51.273,31 0,00 5.600,00 -629.017,26 15.280.093,20 14.813.934,39
-135.512.453,24 -10.397.586,33 0,00 175.000,00 -145.735.039,57 390.085.696,25 391.401.229,73
-746.874.304,86 -47.967.177,06 0,00 2.572.783,70 -792.268.698,22 1.422.653.117,62 1.443.112.776,73
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 318.761.913,51 317.877.625,72
-18.948.950,32 -1.297.457,51 0,00 136.686,67 -20.109.721,16 35.728.719,24 36.965.531,70
-5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
-295.136.184,34 -19.549.790,93 0,00 406.702,07 -314.279.273,20 629.442.975,19 633.476.657,42
-415.118.500,42 -25.675.598,10 0,00 2.029.394,96 -438.764.703,56 416.883.105,33 431.759.424,11
-17.665.669,78 -1.444.330,52 0,00 0,00 -19.110.000,30 21.836.404,35 23.033.537,78
-5.594.700,55 -475.062,78 0,00 0,00 -6.069.763,33 1.518.144,79 1.878.971,62
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.146.841,74 18.128.119,32
-43.336.371,23 -5.094.593,71 0,00 3.082.402,90 -45.348.562,04 46.541.141,13 47.164.013,86
-90.299.529,20 -7.146.091,02 0,00 6.759.418,73 -90.686.201,49 52.362.223,89 44.635.262,45
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 398.841.380,68 321.803.541,03
-7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 497.553.989,14 496.738.118,66
-9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 37.693.846,24 36.763.824,30
-144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 20.683.317,31 21.916.279,70
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.766.156,36 58.766.181,70
-26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 180.813.751,04 121.381.749,80
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 178.929.128,46 119.775.955,95
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.829.220,00 1.531.970,00
-26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 55.402,58 73.823,85
-1.262.166.741,10 -88.188.302,48 0,00 15.064.396,88 -1.335.290.646,70 4.077.286.819,41 3.892.274.374,71
Anlagenspiegel (Teil 2)
Abschreibungen und Zuschreibungen Buchwerte
Forderungsspiegel
Eigenkapitalspiegel
Bezeichnung
Bestand
01.01.2024
Verrechnung des Vor-
jahresergebnisses
Verrechnungen
mit der
Allgemeinen Rücklage
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO
Veränderungen
der Sonderrück-
lage
Sonstige Verrech-
nungen
Jahresergebnis
des
Haushaltsjahres
(vor Beschluss über
Ergebnisverwendung)
Bestand
31.12.20242
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Allgemeine Rücklage
689.964.034,05
0,00
285.129,64
0,00
0,00
0,00
690.249.163,69
1.2. Sonderrücklagen 3.371.000,00 0,00 3.371.000,00
1.3. Ausgleichsrücklage 144.077.642,11 -36.918.167,43 107.159.474,68
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag -36.918.167,43 36.918.167,43 -57.531.043,38
1.5. Nicht durch Eigenkapital
0,00
0,00
0,00
gedeckter Fehlbetrag
(Gegenposten Aktiva)1
Summe Eigenkapital 800.494.508,73 743.248.594,99
4. Nicht durch Eigenkapital ge-
deckter Fehlbetrag
0,00
0,00
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
Bezeichnung
Vorvorjahr
Ergebnis aus 2021
Vorjahr
Ergebnis aus 2022
Vorjahr
Ergebnis aus 2023
2024
Allgemeine Rücklage (+/-) Aus-
gleichsrücklage (+/-)
Euro Euro Euro Euro
0,00
-1.846.472,81
0,00
-601.919,95
0,00
-36.918.167,43
0,00
-39.366.560,19
Summe -1.846.472,81 -601.919,95 -36.918.167,43 -39.366.560,19
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
am 31.12.2024
EUR
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
am 31.12.2023
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahren
EUR
mehr als 5 Jahren
EUR
1 2 3 4 5
1.
Anleihen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 von Kreditinstituten
1.217.716.435,91
0,00
0,00
84.363,16
23.000.000,00
1.194.632.072,75
68.946.355,14
0,00
0,00
0,00
0,00
68.946.355,14
218.780.788,79
0,00
0,00
0,00
0,00
218.780.788,79
750.677.545,23
0,00
0,00
84.363,16
8.000.000,00
742.593.182,07
1.038.404.689,16
0,00
0,00
84.363,16
8.000.000,00
1.030.320.3
26,00
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
117.566.810,18
32.867.415,22
0,00
0,00
32.867.415,22
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
4. Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
437.694.34
28.059,18
97.394,70
321.994,57
447.448,45
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
9.981.411,96
7.432.346,63
0,00
0,00
7.432.346,63
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
705.754,50
1.849.001,24
0,00
0,00
1.849.001,24
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
81.176.166,83
72.112.596,35
8.012.510,71
1.200.471,68
81.325.578,74
8.
Erhaltene Anzahlungen
168.762.846,61
26.556.172,34
106.224.689,37
20.247.631,33
153.028.493,04
9.
Summe aller Verbindlichkeiten
1.596.347.120,33
209.791.946,11
333.115.383,56
772.447.642,81
1.315.354.972,48
Nachrichtlich
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
- Bürgschaften
15.978.400,71
18.984.612,44
Rückstellungsspiegel
Bilanzposition
Art der Rückstellung
Gesamtbetrag
am 31.12.2023
in €
Veränderung im Haushaltsjahr
Gesamtbetrag am
31.12.2024
in €
Zuführung
in €
Inanspruch-
nahme
in €
Umbuchung
in €
Auflösung
in €
3.1
Pensions-
rückstellungen
Pensionen Beschäftigte 302.726.687,00 41.557.532,00 0,00 -30.017.486,00 0,00 314.266.733,00
- Beamte allgemeine Verwaltung 202.273.853,00 29.027.163,00 0,00 -25.570.678,00 0,00 205.730.338,00
- Beamte Feuerwehr 100.452.834,00 12.530.369,00 0,00 -4.446.808,00 0,00 108.536.395,00
Beihilfen Beschäftigte 69.797.578,00 2.412.483,00 1.382.837,00 0,00 0,00 70.827.224,00
- Beamte allgemeine Verwaltung 46.328.591,00 718.236,00 1.382.837,00 0,00 0,00 45.663.990,00 €
- Beamte Feuerwehr 23.468.987,00 1.694.247,00 0,00 0,00 0,00 25.163.234,00
Pensionen Versorgungsempfänger 302.314.512,00 3.802.480,00 14.519.640,00 30.017.486,00 0,00 321.614.838,00
- allgemeine Verwaltung 229.384.081,00 2.837.360,00 9.674.797,00 25.570.678,00 0,00 248.117.322,00
- Feuerwehr 70.446.633,00 907.120,00 4.754.757,00 4.446.808,00 0,00 71.045.804,00
- besondere Fachbereiche 2.483.798,00 58.000,00 90.086,00 0,00 0,00 2.451.712,00
Beihilfen Versorgungsempfänger 75.929.783,00 9.328.863,00 10.247,00 0,00 0,00 85.248.399,00
- allgemeine Verwaltung 57.644.011,00 8.107.258,00 0,00 0,00 0,00 65.751.269,00
- Feuerwehr 17.687.589,00 1.207.555,00 0,00 0,00 0,00 18.895.144,00
- besondere Fachbereiche 598.183,00 14.050,00 10.247,00 0,00 0,00 601.986,00
Summe Bilanzposition 3.1 750.768.560,00 57.101.358,00 15.912.724,00 0,00 0,00 791.957.194,00
3.2
Rückstellungen für
Deponien und Alt-
lasten
Rückstellungen für Deponien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Bilanzposition 3.2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.3
Instandhaltungs-
rückstellungen
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden 6.196.354,78 0,00 1.322.032,33 0,00 1.554.999,40 3.319.323,05
Unterlassene Instandhaltung an
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen 3.519.000,00 0,00 850.00,00 0,00 0,00 2.669.000,00
Unterlassene Instandhaltung an Grün- und
Freiflächen 409.500,00 0,00 409.500,00 0,00 0,00 0,00
Summe Bilanzposition 3.3 10.124.854,78 0,00 2.591.532,00 0,00 1.554.999,40 5.988.323,05
3.4
Sonstige Rückstel-
lungen
Nicht in Anspruch genommener Urlaub 11.582.461,75 1.272.261,46 522.111,01 0,00 0,00 12.332.612,20
Arbeitszeitguthaben 5.605.732,04 603.872.93 253.836,13 0,00 0,00 5.955.768,84
Altersteilzeit 4.616.154,00 760.329,00 1.661.035,00 0,00 0,00 3.715.448,00
Sabbatjahr-Vereinbarungen 762.974,45 908.546,69 520.579,42 0,00 0,00 1.150.941,72
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse 1.968.080,00 42.410,00 0,00 0,00 0,00 2.010.490,00
Versorgungslasten eigenbetriebsähnliche
Einrichtung 7.924.704,37 0,00 0,00 0,00 551.051,23 7.373.653,14
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL 1.017.977,00 45.507,00 0,00 0,00 0,00 1.063.484,00
Bürgschaftsverpflichtungen 64.548,00 0,00 0,00 0,00 0,00 64.548,00
Verluste aus lfd. Verfahren 911.894,68 116.084,71 0,00 0,00 10.353,40 1.017.625,99
Steuerverpflichtungen der städtischen
Betriebe gewerblicher Art (BgA) 1.148.860,00 0,00 0,00 0,00 261.110,00 887.750,00
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung 6.000.000,00 0,00 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00
Risiken aus neg. Zinsen bei Derivatgeschäften 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00
Ansprüche auf diskriminierungsfreie
Besoldung 133.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 133.000,00
Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst 581.940,00 26.990,00 0,00 0,00 0,00 608.930,00
Stiftung Magdalenenhospital 4.000.000,00 0,00 0,00 0,00 3.900.000,00 100.000,00
Klarastift f. Ausgleichsbeträge Zusatzvers.
Kasse 8.638.908,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.638.908,00
GPA-Prüfungskosten 300.000,00 0,00 155.211,75 0,00 0,00 144.788,25
Nachzahlung ZVK 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00
Tarifbedingte Mehraufwendungen Theater (MMK) 0,00 670.718,00 0,00 0,00 0,00 670.718,00
Juristische Beratungen im Projekt 0,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00
Umsatzsteuernachzahlung 2018 -2020 0,00 600.000,00 0,00 0,00 0,00 600.000,00
Rückzahlungen UVG an das Land 0,00 750.000,00 0,00 0,00 0,00 750.000,00
Summe Bilanzposition 3.4 57.907.234,29 5.916.719,79 9.112.773,31 0,00 4.722.514,63 49.988.666,14
Rückstellungen insgesamt 818.800.649,07 63.018.077,79 27.607.029,64 0,00 6.277.514,03 847.934.183,19
Ergebnisrechnung
01.01.– 31.12.2024
Finanzrechnung
01.01.- 31.12.2024
Lagebericht
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Albersloher Weg 33
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0162/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 27.02.2026 12:31