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V/0125/2018

Herstellung von roten Fahrradstraßen

Vorlagen 08.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 19

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage V_0125_2018_Rotmarkierung_Fahrradstrassen

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Ansehen

Beschlussvorlage

9244 Zeichen

V/0125/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Herstellung von roten Fahrradstraßen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.02.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Herstellung von roten Fahrradstraßen im Stadtgebiet von Münster wird beschlossen. Die Art der 
Roteinfärbung wird in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von den Herstellungskosten, den Lebenszyk-
luskosten und den baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten entschieden. 
 
Finanzielle Auswirkungen 
Die für die Roteinfärbung erforderlichen Herstellungskosten, die über die Herstellungskosten einer 
konventionellen Bauweise hinausgehen, sind nicht zuwendungsfähig und durch die Stadt Münster zu 
tragen. In der nachfolgenden Kostenbetrachtung handelt es sich um  Mehrkosten, die über die ko n-
ventionelle Bauweise hinausgehen. Enthalten sind auch die Kosten für die erforderlichen vorbereiten-
den Arbeiten (Feinfräsen, Rissverfüllung, etc.). Es wird davon ausgegangen, dass die Anteile der r o-
ten Markierungen bei 10 % und die Anteile der roten Dünnschichtbeläge bzw. der roten Asphaltdec k-
schichten bei jeweils 45 % der einzufärbenden Flächen liegen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0125/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0125/2018 
Erstinvestitionskosten  Anteil Fläche Kosten
Rote Markierung: 25 €/m²  10% 12.500       312.500 €
Roter Dünnschichtbelag: 30 €/m²  45% 56.250       1.687.500 €
Roter Asphalt 60 €/m²  45% 56.250       3.375.000 €
Gesamt: 5.375.000 €
Folgekosten Anteil Fläche Kosten
Rote Markierung: 2,50 €/m²  10% 12.500       31.250 €
Roter Dünnschichtbelag: 3,00 €/m²  45% 56.250       168.750 €
Roter Asphalt 3,00 €/m²  45% 56.250       168.750 €
Gesamt: 368.750 €
 
 
Die o. g. höheren Investitionskosten für den roten Asphalt werden durch die längere Nutzungsdauer 
kompensiert. 
 
Die für die Umsetzung und Erhaltung notwendigen konsumtiven und investiven Finanzmittel sind für 
die Jahre 2018 ff bereits bei den Maßnahmen „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ und „Velorouten 
Stadtregion Münster“ teilweise veranschlagt. Es wird vorgeschlagen, die darüber hinaus gehenden 
Bedarfe aus den für die Maßnahme „Masterplan Mobilität 2035+“ bereitgestel lten Mitteln zu finanzi e-
ren. 
 
 
Begründung:  
 
Im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) wurde am 
24.11.2016 das „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ beschlossen. Das Radverkehrskonzept bei n-
haltet konkrete Zielstandards hinsi chtlich der Breite und der Qualität von Radverkehrsanlagen. Mit 
Hilfe der Zielstandards soll die Radverkehrsinfrastruktur anforderungsgerecht optimiert und durch ein 
einheitliches Erscheinungsbild sichtbarer und sicherer gemacht werden. Unter anderem solle n Fahr-
radstraßen nach dem langjährig bewährten niederländischem Vorbild rot eingefärbt werden. 
Da auf den Fahrradstraßen der Kfz -Verkehr nur nachrangig zugelassen ist, soll diesem Umstand 
durch besondere farbliche Hervorhebung Rechnung getragen werden. Die s ist u. a. empfehlenswert, 
weil Fahrradstraßen in der jetzigen baulichen Ausgestaltung (Piktogramme und Beschilderung) kaum 
als solche wahrgenommen werden – weder von den Radfahrern, noch von den Autofahrern. Durch 
die Roteinfärbung wird die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer signifikant erhöht. Gerade in der 
Fahrradstadt Münster mit ihrem extrem hohen Radverkehrsanteil ist dies allein schon aus Gründen 
der Verkehrssicherheit geboten. Ergänzend ist eine weiße Breitstrichmarkierung vorgesehen, die an 
den Knotenpunkten und Grundstückseinmündungen als Furtmarkierung nur unterbrochen wird  und 
so die Durchgängigkeit der Fahrradstraße auch optisch unterstreicht. 
 
Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster und dem Ministerium für Verkehr NRW haben erg e-
ben, dass die im Radverkehrskonzept vorgesehene Roteinfärbung von Fahrradstraßen nicht zuwe n-
dungsfähig ist. Als Begründung wird aufgeführt, dass eine Roteinfärbung über den erforderlichen 
Standard hinausgeht. Die hierfür anfallenden Mehrkosten sind demnach vo llständig durch den städti-
schen Haushalt zu tragen. 
 
Bauliche Anforderungen 
Für die Herstellung von roten Fahrradstraßen kommen verschiedene Bauweisen in Frage. Dabei 
handelt es sich insbesondere um rote Markierungen, rote Dünnschichtbeläge oder rote Aspha ltdeck-

- 3 - 
V/0125/2018 
schichten. Da Fahrradstraßen in nahezu allen Fällen im Bereich von Fahrbahnen liegen, ist die Wahl 
der geeigneten Bauweise zur Roteinfärbung stark von den vorhandenen Randbedingungen abhängig. 
Die Herstellungskosten spielen eine wichtige Rolle, jedoc h sind auch die notwendigen Erhaltung s-
maßnahmen im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung einzubeziehen. Weitere Kriterien sind die 
Verkehrsbelastung, die Nutzung der Flächen (Kfz, ÖPNV, Rad) sowie die Inanspruchnahme der Fl ä-
chen durch Dritte (Versorgungsträ ger). Rein technisch lässt sich die Roteinfärbung wie folgt umse t-
zen. 
 
Rote Markierung 
Die rote Markierung von Fahrradstraßen eignet sich vorzugsweise  für kleinere Flächen, beispielswei-
se bei klein - bis mittelflächigen Reparaturen und nach Aufgrabungen du rch Versorgungsunterne h-
men. Für großflächige Maßnahmen oder eine Erstherstellung ist diese Bauweise dagegen nicht g e-
eignet. Die Haltbarkeit der Markierung wird mit zehn Jahren angesetzt. 
 
Roter Dünnschichtbelag 
Für die Aufbringung von rotem Dünnschichtbela g ist i.d.R. eine punktuelle Vorbereitung der vorha n-
denen Asphaltdecke erforderlich (Feinfräsen, Rissverfüllung), damit diese die anforderungsgerechte 
Grundlage für das Aufbringen des Dünnschichtbelages bildet. Die Bauweise ist sowohl für kleinfläch i-
ge, als auch für großflächige Maßnahmen geeignet. Ein roter Dünnschichtbelag eignet sich insbeson-
dere für die Roteinfärbung von vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen, die einen baulich guten Z u-
stand aufweisen. Die Haltbarkeit des Dünnschichtbelages wird mit zehn Jahren angesetzt. 
 
Rote Asphaltdeckschicht 
Die Herstellung einer roten Asphaltdeckschicht ist nur für großflächige Maßnahmen sinnvoll, da eine 
wirtschaftliche Produktion von rotem Asphalt nur in großen Mengen möglich ist, es jedoch in Deutsch-
land im Gegensatz zu den Niederlanden noch keine ausreichende Nachfrage gibt. Eine rote Asphal t-
deckschicht ersetzt die konventionelle Asphaltdeckschicht vollständig. Diese Bauweise eignet sich 
daher eher für aufwändige Maßnahmen bei denen aus baulichen Gründen die  Deckschicht erneuert 
werden muss (z.B. auch nach Kanalbau) oder ein kompletter Neubau erforderlich ist. Die Herste l-
lungskosten sind gegenüber den beiden o.g. Verfahren höher, die Haltbarkeit wird demgegenüber 
aber mit zwanzig Jahren angesetzt. 
 
Weitere Anforderungen 
Neben den beschriebenen baulichen Anforderungen sind ggf. einzelfallbezogen auch stadtgestalt e-
rische und denkmalrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Beispielsweise können Fahrba h-
nen, die mit Natursteinpflaster befestigt sind, voraussich tlich nicht nach den o.g. Standards rot ei n-
gefärbt werden. Fahrbahnen aus Betonsteinpflaster sind mit roten Pflastersteinen um zupflastern. 
Die flächenmäßigen Schnittmengen der im Bestand vorhandenen sowie der geplanten Fahrradstr a-
ßen sind aber als eher gering einzuschätzen. 
 
Fahrradstraßen in Münster 
Aktuell sind in Münster 12 Fahrradstraßen eingerichtet und künftig sollen 10 weitere Fahrradstraßen 
hinzukommen (siehe Anlage 1) Insgesamt umfassen alle vorhandenen und geplanten Fahrradstr a-
ßen eine Fläche von rund 125.000 m².  
 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung der Roteinfärbungen der einzelnen Maßnahmen wird unter möglichst synergetischen 
Randbedingungen im Zuge von Sanierungsmaßnahmen oder, wenn keine Sanierung des Bestandes

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V/0125/2018 
erforderlich ist, unter Bündelung mehrerer Maßnahmen im Stadtgebiet zu einer möglichst umfangre i-
chen Gesamtausschreibung vorgenommen.  
 
Die Art der Roteinfärbung wird in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von den Herstellungskosten, den 
Lebenszykluskosten und den baulichen und ver kehrlichen Gegebenheiten entschieden. Ebenso we r-
den ggf. weitere technische Entwicklungen in den nächsten Jahren oder auch die Marktentwicklung 
hier positiven Einfluss nehmen können.  Nicht auszuschließen sind Lieferengpässe aufgrund des de r-
zeit noch nicht ausreichend vorhandenen Marktes. 
 
Es ist vorgesehen, die Maßnahmen aus der Anlage 1 in den kommenden fünf Jahren erstmalig u m-
zusetzen. 
 
Für jede Maßnahme wird das Tiefbauamt die erforderlichen Einzel - bzw. Listenbeschlüsse vorberei-
ten und der Politik zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage

Anlage 1 zur Vorlage V_0125_2018_Rotmarkierung_Fahrradstrassen

1683 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0125/2018 
 
Einrichtung/Rotmarkierung Fahrradstraßen im Zuge der Umsetzung des 
Radverkehrskonzepts – Münster 2025 
 
 
 Fahrradstraße von bis Fläche 
 Bestand    
1 Schillerstraße Bremer Straße Hansaring 3.949 m² 
2 Hittorfstraße Hüfferstraße Einsteinstraße 4.065 m³ 
3 Frauenstraße/Katthagen Rosenplatz Schlossplatz 2.650 m² 
4 Goldstraße Piusallee Bohlweg 3.115 m² 
5 Max-Winkelmann-Straße Glasuritstraße Schulzentrum 2.950 m² 
6 Bismarckallee Körnerstraße Kardinal-von-
Galen-Ring 3.480 m² 
7 Annette-Allee Adenauerallee Haus Nr. 50 3.415 m² 
8 Heisenbergstraße/Busso-Peus-Straße Corrensstraße Busso-Peus-
Straße 2.962 m² 
9 Waldeyerstraße/Schmeddingstraße Kardinal-von-Galen-
Ring Roxeler Straße 7.056 m² 
10 Westenkamp/Am Hof Hesselmann/ 
Schlautstiege/Ossenkampstiege Meckmannweg Echelmeyerstraße 7.481 m² 
11 Kanalpromenade Osttor Vahlbusch 3.324 m² 
12 Lindberghweg/Lütkenbecker Weg Heumannsweg Theodor-Scheiwe-
Straße 11.170 m² 
     
 Geplant    
12 Schulstr./Marientalstr./Uppenbergstr./ 
Kanonierstr./Kinderhauser Str. Lazarettstraße Nienkamp 19.818 m² 
13 Hermannstraße/Dahlweg Moltkestraße Friedrich-Ebert-
Straße 12.127 m² 
14 Südstraße Hafenstraße Friedrich-Ebert-
Straße 5.712 m² 
15 Wienburgstraße/Salzmannstraße Cheruskerring Meßkamp 4.505 m² 
16 Prinz-Eugen-Straße/Weißenburgstraße/ 
ElsässerStraße/Werlandstraße Am Krug Düesbergweg 8.715 m² 
17 Rektoratsweg Im Moorhock Kristiansandstraße 6.265 m² 
18 Brandhoveweg Twenhövenweg Sportanlage 3.367 m² 
19 Wilhelmstraße Einsteinstraße Apffelstedtstraße 4.939 m² 
20 Gasselstiege Steinfurter Straße Catharina-Müller-
Straße 1.170 m² 
21 Stettiner Straße Mecklenburger Straße Markweg 2.029 m²

Beratungsverlauf (10)

27.02.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (71)

  • Frauenstraße
  • Heisenbergstraße
  • Waldeyerstraße
  • Schulstraße
  • Kanonierstraße
  • Lazarettstraße
  • Hermannstraße
  • Moltkestraße
  • Wienburgstraße
  • Prinz-Eugen-Straße
  • Westenkamp
  • Meckmannweg
  • Lindberghweg
  • Rektoratsweg
  • Am Hof Hesselmann
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Kardinal-von-Galen-Ring 3
  • Busso-Peus-Straße 2
  • Schmeddingstraße
  • Echelmeyerstraße 7
  • Theodor-Scheiwe-Straße 11
  • Kinderhauser Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße 12
  • Weißenburgstraße
  • Kristiansandstraße 6
  • Steinfurter Straße
  • Catharina-Müller-Straße 1
  • Stettiner Straße
  • Mecklenburger Straße
  • Schillerstraße
  • Bremer Straße
  • Hittorfstraße
  • Einsteinstraße 4
  • Glasuritstraße
  • Bismarckallee
  • Körnerstraße
  • Adenauerallee
  • Corrensstraße
  • Roxeler Straße 7
  • Ossenkampstiege
  • Kanalpromenade
  • Lütkenbecker Weg
  • Salzmannstraße
  • Cheruskerring
  • Werlandstraße
  • Wilhelmstraße
  • Hüfferstraße
  • Schlossplatz 2
  • Goldstraße
  • Annette-Allee
  • Schlautstiege
  • Heumannsweg
  • Hafenstraße
  • Düesbergweg 8
  • Im Moorhock
  • Brandhoveweg
  • Twenhövenweg
  • Gasselstiege
  • Hansaring 3
  • Katthagen
  • Rosenplatz
  • Piusallee
  • Vahlbusch 3
  • Südstraße
  • Bohlweg 3
  • Osttor
  • Nienkamp 19
  • Dahlweg
  • Meßkamp 4
  • Am Krug
  • Markweg 2

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Details

Aktenzeichen
V/0125/2018
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37