V/0125/2018
Herstellung von roten Fahrradstraßen
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Beschlussvorlage
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V/0125/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Herstellung von roten Fahrradstraßen Beratungsfolge 27.02.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.03.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Herstellung von roten Fahrradstraßen im Stadtgebiet von Münster wird beschlossen. Die Art der Roteinfärbung wird in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von den Herstellungskosten, den Lebenszyk- luskosten und den baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten entschieden. Finanzielle Auswirkungen Die für die Roteinfärbung erforderlichen Herstellungskosten, die über die Herstellungskosten einer konventionellen Bauweise hinausgehen, sind nicht zuwendungsfähig und durch die Stadt Münster zu tragen. In der nachfolgenden Kostenbetrachtung handelt es sich um Mehrkosten, die über die ko n- ventionelle Bauweise hinausgehen. Enthalten sind auch die Kosten für die erforderlichen vorbereiten- den Arbeiten (Feinfräsen, Rissverfüllung, etc.). Es wird davon ausgegangen, dass die Anteile der r o- ten Markierungen bei 10 % und die Anteile der roten Dünnschichtbeläge bzw. der roten Asphaltdec k- schichten bei jeweils 45 % der einzufärbenden Flächen liegen. Vorlagen-Nr.: V/0125/2018 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 08.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0125/2018 Erstinvestitionskosten Anteil Fläche Kosten Rote Markierung: 25 €/m² 10% 12.500 312.500 € Roter Dünnschichtbelag: 30 €/m² 45% 56.250 1.687.500 € Roter Asphalt 60 €/m² 45% 56.250 3.375.000 € Gesamt: 5.375.000 € Folgekosten Anteil Fläche Kosten Rote Markierung: 2,50 €/m² 10% 12.500 31.250 € Roter Dünnschichtbelag: 3,00 €/m² 45% 56.250 168.750 € Roter Asphalt 3,00 €/m² 45% 56.250 168.750 € Gesamt: 368.750 € Die o. g. höheren Investitionskosten für den roten Asphalt werden durch die längere Nutzungsdauer kompensiert. Die für die Umsetzung und Erhaltung notwendigen konsumtiven und investiven Finanzmittel sind für die Jahre 2018 ff bereits bei den Maßnahmen „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ und „Velorouten Stadtregion Münster“ teilweise veranschlagt. Es wird vorgeschlagen, die darüber hinaus gehenden Bedarfe aus den für die Maßnahme „Masterplan Mobilität 2035+“ bereitgestel lten Mitteln zu finanzi e- ren. Begründung: Im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) wurde am 24.11.2016 das „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ beschlossen. Das Radverkehrskonzept bei n- haltet konkrete Zielstandards hinsi chtlich der Breite und der Qualität von Radverkehrsanlagen. Mit Hilfe der Zielstandards soll die Radverkehrsinfrastruktur anforderungsgerecht optimiert und durch ein einheitliches Erscheinungsbild sichtbarer und sicherer gemacht werden. Unter anderem solle n Fahr- radstraßen nach dem langjährig bewährten niederländischem Vorbild rot eingefärbt werden. Da auf den Fahrradstraßen der Kfz -Verkehr nur nachrangig zugelassen ist, soll diesem Umstand durch besondere farbliche Hervorhebung Rechnung getragen werden. Die s ist u. a. empfehlenswert, weil Fahrradstraßen in der jetzigen baulichen Ausgestaltung (Piktogramme und Beschilderung) kaum als solche wahrgenommen werden – weder von den Radfahrern, noch von den Autofahrern. Durch die Roteinfärbung wird die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer signifikant erhöht. Gerade in der Fahrradstadt Münster mit ihrem extrem hohen Radverkehrsanteil ist dies allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten. Ergänzend ist eine weiße Breitstrichmarkierung vorgesehen, die an den Knotenpunkten und Grundstückseinmündungen als Furtmarkierung nur unterbrochen wird und so die Durchgängigkeit der Fahrradstraße auch optisch unterstreicht. Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster und dem Ministerium für Verkehr NRW haben erg e- ben, dass die im Radverkehrskonzept vorgesehene Roteinfärbung von Fahrradstraßen nicht zuwe n- dungsfähig ist. Als Begründung wird aufgeführt, dass eine Roteinfärbung über den erforderlichen Standard hinausgeht. Die hierfür anfallenden Mehrkosten sind demnach vo llständig durch den städti- schen Haushalt zu tragen. Bauliche Anforderungen Für die Herstellung von roten Fahrradstraßen kommen verschiedene Bauweisen in Frage. Dabei handelt es sich insbesondere um rote Markierungen, rote Dünnschichtbeläge oder rote Aspha ltdeck- - 3 - V/0125/2018 schichten. Da Fahrradstraßen in nahezu allen Fällen im Bereich von Fahrbahnen liegen, ist die Wahl der geeigneten Bauweise zur Roteinfärbung stark von den vorhandenen Randbedingungen abhängig. Die Herstellungskosten spielen eine wichtige Rolle, jedoc h sind auch die notwendigen Erhaltung s- maßnahmen im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung einzubeziehen. Weitere Kriterien sind die Verkehrsbelastung, die Nutzung der Flächen (Kfz, ÖPNV, Rad) sowie die Inanspruchnahme der Fl ä- chen durch Dritte (Versorgungsträ ger). Rein technisch lässt sich die Roteinfärbung wie folgt umse t- zen. Rote Markierung Die rote Markierung von Fahrradstraßen eignet sich vorzugsweise für kleinere Flächen, beispielswei- se bei klein - bis mittelflächigen Reparaturen und nach Aufgrabungen du rch Versorgungsunterne h- men. Für großflächige Maßnahmen oder eine Erstherstellung ist diese Bauweise dagegen nicht g e- eignet. Die Haltbarkeit der Markierung wird mit zehn Jahren angesetzt. Roter Dünnschichtbelag Für die Aufbringung von rotem Dünnschichtbela g ist i.d.R. eine punktuelle Vorbereitung der vorha n- denen Asphaltdecke erforderlich (Feinfräsen, Rissverfüllung), damit diese die anforderungsgerechte Grundlage für das Aufbringen des Dünnschichtbelages bildet. Die Bauweise ist sowohl für kleinfläch i- ge, als auch für großflächige Maßnahmen geeignet. Ein roter Dünnschichtbelag eignet sich insbeson- dere für die Roteinfärbung von vorhandenen asphaltierten Fahrbahnen, die einen baulich guten Z u- stand aufweisen. Die Haltbarkeit des Dünnschichtbelages wird mit zehn Jahren angesetzt. Rote Asphaltdeckschicht Die Herstellung einer roten Asphaltdeckschicht ist nur für großflächige Maßnahmen sinnvoll, da eine wirtschaftliche Produktion von rotem Asphalt nur in großen Mengen möglich ist, es jedoch in Deutsch- land im Gegensatz zu den Niederlanden noch keine ausreichende Nachfrage gibt. Eine rote Asphal t- deckschicht ersetzt die konventionelle Asphaltdeckschicht vollständig. Diese Bauweise eignet sich daher eher für aufwändige Maßnahmen bei denen aus baulichen Gründen die Deckschicht erneuert werden muss (z.B. auch nach Kanalbau) oder ein kompletter Neubau erforderlich ist. Die Herste l- lungskosten sind gegenüber den beiden o.g. Verfahren höher, die Haltbarkeit wird demgegenüber aber mit zwanzig Jahren angesetzt. Weitere Anforderungen Neben den beschriebenen baulichen Anforderungen sind ggf. einzelfallbezogen auch stadtgestalt e- rische und denkmalrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Beispielsweise können Fahrba h- nen, die mit Natursteinpflaster befestigt sind, voraussich tlich nicht nach den o.g. Standards rot ei n- gefärbt werden. Fahrbahnen aus Betonsteinpflaster sind mit roten Pflastersteinen um zupflastern. Die flächenmäßigen Schnittmengen der im Bestand vorhandenen sowie der geplanten Fahrradstr a- ßen sind aber als eher gering einzuschätzen. Fahrradstraßen in Münster Aktuell sind in Münster 12 Fahrradstraßen eingerichtet und künftig sollen 10 weitere Fahrradstraßen hinzukommen (siehe Anlage 1) Insgesamt umfassen alle vorhandenen und geplanten Fahrradstr a- ßen eine Fläche von rund 125.000 m². Umsetzung Die Umsetzung der Roteinfärbungen der einzelnen Maßnahmen wird unter möglichst synergetischen Randbedingungen im Zuge von Sanierungsmaßnahmen oder, wenn keine Sanierung des Bestandes - 4 - V/0125/2018 erforderlich ist, unter Bündelung mehrerer Maßnahmen im Stadtgebiet zu einer möglichst umfangre i- chen Gesamtausschreibung vorgenommen. Die Art der Roteinfärbung wird in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von den Herstellungskosten, den Lebenszykluskosten und den baulichen und ver kehrlichen Gegebenheiten entschieden. Ebenso we r- den ggf. weitere technische Entwicklungen in den nächsten Jahren oder auch die Marktentwicklung hier positiven Einfluss nehmen können. Nicht auszuschließen sind Lieferengpässe aufgrund des de r- zeit noch nicht ausreichend vorhandenen Marktes. Es ist vorgesehen, die Maßnahmen aus der Anlage 1 in den kommenden fünf Jahren erstmalig u m- zusetzen. Für jede Maßnahme wird das Tiefbauamt die erforderlichen Einzel - bzw. Listenbeschlüsse vorberei- ten und der Politik zur Entscheidung vorlegen. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage
Anlage 1 zur Vorlage V_0125_2018_Rotmarkierung_Fahrradstrassen
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Anlage 1 zur Vorlage V/0125/2018
Einrichtung/Rotmarkierung Fahrradstraßen im Zuge der Umsetzung des
Radverkehrskonzepts – Münster 2025
Fahrradstraße von bis Fläche
Bestand
1 Schillerstraße Bremer Straße Hansaring 3.949 m²
2 Hittorfstraße Hüfferstraße Einsteinstraße 4.065 m³
3 Frauenstraße/Katthagen Rosenplatz Schlossplatz 2.650 m²
4 Goldstraße Piusallee Bohlweg 3.115 m²
5 Max-Winkelmann-Straße Glasuritstraße Schulzentrum 2.950 m²
6 Bismarckallee Körnerstraße Kardinal-von-
Galen-Ring 3.480 m²
7 Annette-Allee Adenauerallee Haus Nr. 50 3.415 m²
8 Heisenbergstraße/Busso-Peus-Straße Corrensstraße Busso-Peus-
Straße 2.962 m²
9 Waldeyerstraße/Schmeddingstraße Kardinal-von-Galen-
Ring Roxeler Straße 7.056 m²
10 Westenkamp/Am Hof Hesselmann/
Schlautstiege/Ossenkampstiege Meckmannweg Echelmeyerstraße 7.481 m²
11 Kanalpromenade Osttor Vahlbusch 3.324 m²
12 Lindberghweg/Lütkenbecker Weg Heumannsweg Theodor-Scheiwe-
Straße 11.170 m²
Geplant
12 Schulstr./Marientalstr./Uppenbergstr./
Kanonierstr./Kinderhauser Str. Lazarettstraße Nienkamp 19.818 m²
13 Hermannstraße/Dahlweg Moltkestraße Friedrich-Ebert-
Straße 12.127 m²
14 Südstraße Hafenstraße Friedrich-Ebert-
Straße 5.712 m²
15 Wienburgstraße/Salzmannstraße Cheruskerring Meßkamp 4.505 m²
16 Prinz-Eugen-Straße/Weißenburgstraße/
ElsässerStraße/Werlandstraße Am Krug Düesbergweg 8.715 m²
17 Rektoratsweg Im Moorhock Kristiansandstraße 6.265 m²
18 Brandhoveweg Twenhövenweg Sportanlage 3.367 m²
19 Wilhelmstraße Einsteinstraße Apffelstedtstraße 4.939 m²
20 Gasselstiege Steinfurter Straße Catharina-Müller-
Straße 1.170 m²
21 Stettiner Straße Mecklenburger Straße Markweg 2.029 m²
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (71)
- Frauenstraße
- Heisenbergstraße
- Waldeyerstraße
- Schulstraße
- Kanonierstraße
- Lazarettstraße
- Hermannstraße
- Moltkestraße
- Wienburgstraße
- Prinz-Eugen-Straße
- Westenkamp
- Meckmannweg
- Lindberghweg
- Rektoratsweg
- Am Hof Hesselmann
- Max-Winkelmann-Straße
- Kardinal-von-Galen-Ring 3
- Busso-Peus-Straße 2
- Schmeddingstraße
- Echelmeyerstraße 7
- Theodor-Scheiwe-Straße 11
- Kinderhauser Straße
- Friedrich-Ebert-Straße 12
- Weißenburgstraße
- Kristiansandstraße 6
- Steinfurter Straße
- Catharina-Müller-Straße 1
- Stettiner Straße
- Mecklenburger Straße
- Schillerstraße
- Bremer Straße
- Hittorfstraße
- Einsteinstraße 4
- Glasuritstraße
- Bismarckallee
- Körnerstraße
- Adenauerallee
- Corrensstraße
- Roxeler Straße 7
- Ossenkampstiege
- Kanalpromenade
- Lütkenbecker Weg
- Salzmannstraße
- Cheruskerring
- Werlandstraße
- Wilhelmstraße
- Hüfferstraße
- Schlossplatz 2
- Goldstraße
- Annette-Allee
- Schlautstiege
- Heumannsweg
- Hafenstraße
- Düesbergweg 8
- Im Moorhock
- Brandhoveweg
- Twenhövenweg
- Gasselstiege
- Hansaring 3
- Katthagen
- Rosenplatz
- Piusallee
- Vahlbusch 3
- Südstraße
- Bohlweg 3
- Osttor
- Nienkamp 19
- Dahlweg
- Meßkamp 4
- Am Krug
- Markweg 2
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Details
- Aktenzeichen
- V/0125/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37