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V/0526/2016

Satzung zur Änderung von Festsetzungen des Rezesses der "Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und Rahringsunder

Vorlagen 24.06.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2016, TOP 38

Anlagen 1 - 3 zur Vorlage

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Anlagen 1 - 3 zur Vorlage

3787 Zeichen

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Anlage 2
zur Vorlage V/0526/2016

Satzung

der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen
des Rezesses der Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und
des Rahrings-Sundern im Kirchspiel Amelsbüren

Aufgrund des $ 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren
begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956; S. 134),
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befristungen im
Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung vom 01.10.2015 (GV. NRW 2015; S. 701)
und der 88 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW; S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NW; S. 203), hat der Rat der Stadt Münster am .2016
die nachstehende Satzung beschlossen:

81

Die im Rezess der Interessenten der Rüschheide, der Rahringheide und des Rahrings-
Sundern im Kirchspiel Amelsbüren vom 08.01.1827, bestätigt am 30.01.1827, getroffenen
Festsetzungen über die Berechtigungen und Verpflichtungen der Interessenten werden,
soweit es sich um das im anliegenden Lageplan kenntlich gemachte Grundstück Gemarkung
Amelsbüren Flur 16 Nr. 2 handelt, aufgehoben.

82

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Anlage 3
zur Vorlage V/0526/2016

|| MÜNSTER

Interessentenschaften - Rezess

In den Auseinandersetzungsverfahren des Preußischen Rechts (Separations-, Gemeinheits-
teilungs-, Ablösungs- und Rentengutsverfahren sowie Zusammenlegungs- oder Umlegungs-
verfahren) sind regelmäßig gemeinschaftliche Angelegenheiten, wie gemeinschaftliche We-
ge, Gewässer und andere Anliegen, die der gemeinschaftlichen Benutzung der am Verfah-
ren beteiligten Grundeigentümer oder einem sonstigen gemeinschaftlichen Interesse dienen,
begründet worden. Die an den gemeinschaftlichen Angelegenheiten beteiligten Grundeigen-
tümer bilden eine Gemeinschaft zur gesamten Hand (Eigentümergemeinschaft). Das Ausei-
nandersetzungsverfahren nach Preußischem Recht ist bezogen auf die Grundstücksauftei-
lung der Vorläufer des heutigen Flurbereinigungsverfahrens.

Am 09.04.1956 hat der Landtag NRW das „Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungs-
verfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten‘ beschlossen. In 8 3 des Ge-
setzes ist. geregelt, dass die gemeinschaftlichen Angelegenheiten nach Beendigung des
Auseinandersetzungsverfahrens durch die Gemeinde verwaltet werden. Die Gesamtheit der
an den gemeinschaftlichen Angelegenheiten Beteiligten wird Dritten gegenüber durch den
Bürgermeister der für die Verwaltung zuständigen Gemeinde vertreten; sie kann als solche
klagen und verklagt werden.

Verwalter und Vertreter der Interessentenschaften im Bereich der Stadt Münster ist folglich
der Oberbürgermeister der Stadt Münster. Organisatorisch liegt die Verwaltung und Vertre-
tung der Interessentenschaften beim Amt für Immobilienmanagement.

Auf dem Gebiet der Stadt Münster existieren von ursprünglich 70 derzeit noch 35 sogenann-
te Interessentenschaften, die überwiegend Eigentümer von Wege- und Grabenflächen sind.
“Die diesen Interessenten zustehenden Rechte und Pflichten sind regelmäßig in dem soge-
nannten Rezess (Satzung) geregelt. Die Rechtsnachfolger der damals an dem Rezess betei-
ligten sind heute in Folge von Grundstücksteilungen, Grundstücksvereinigungen, Veräuße-
rungen, Erbfolgen und sonstigen Formen der Rechtsnachfolge faktisch nicht mehr zu ermit-
teln. Dies war mit ein Grund, im Jahre 1956 das „Gesetz über die durch ein Auseinanderset-
zungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten“ zu beschließen.

Beschlussvorlage

2729 Zeichen

V/0526/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung von Festsetzungen des Rezesses der  "Interessenten der Rüschheide, der 
Rahringsheide und des Rahrings-Sundern im Kirchspiel Amelsbüren" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.09.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wi rtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
28.09.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzung des Rezesses der  
 
Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und des 
Rahrings-Sundern im Kirchspiel Amelsbüren 
 
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 
 
 
Begründung: 
In dem Rezess (Auseinandersetzung, Vergleich, fixiertes Verhandlungsergebnis) der Int eressenten 
sind die Rechte und Pflichten der einzelnen Interessenten (Grundstückseigentümer im Rezessg ebiet) 
an den Wegen, Gewässern und anderen Anlagen, die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmt 
sind oder einem anderen gemeinschaftlichen Interesse dienen, festgesetzt. 
 
Diese gemeinsamen Interessen können heute unter Berücksichtigung der Entwicklung im Rezessg e-
biet bei dem nachfolgend aufgeführten Grundstück nicht mehr festgestellt, nachgewiesen oder auch 
nur unterstellt werden. Da der Rezess für die Fe stsetzungen, die im gemeinschaftlichen Int eresse 
getroffen worden sind, die Wirkung von Gemeindesatzungen hat, kann dieser nur durch E rlass einer 
Satzung mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde geändert oder aufgehoben werden. Für das 
Grundstück Gemarkung Amelsbüren Flur 16 Nr. 2 sollen die im Rezess getroff enen Festsetzungen 
aufgehoben werden. Anschließend soll die Fläche aus dem Rezess entlassen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0526/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Kessel 
Ruf: 
492 23 53 
E-Mail: 
Kessel@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0526/2016 
 
Das 3.609 m² große Grundstück wird zum Teil als „Verkehrsfläche“ Raringheide und zum Teil als 
Landwirtschaftsfläche genutzt. Nach dem Entlass aus dem Rezess soll das Grundstück von der Stadt 
Münster erworben werden. Soweit es sich um die Verkehrsfläche handelt, verbleibt die en tsprechen-
de Teilfläche bei der Stadt Münster (Trägerin der Straßenbaulast).  Die landwirtschaf tlich genutzte 
Teilfläche soll mit dem nutzenden Landwirt getauscht werden, da der weit ere Verlauf der Straße R a-
ringheide über Privatflächen verläuft. Dadurch soll das Eigentum der tatsächlichen Nu tzung ang e-
passt werden. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Lageplan 
Satzungsentwurf

Beratungsverlauf (4)

01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2016 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Raringheide

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Details

Aktenzeichen
V/0526/2016
Typ
Vorlagen
Datum
24.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37