V/0526/2016
Satzung zur Änderung von Festsetzungen des Rezesses der "Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und Rahringsunder
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Anlagen 1 - 3 zur Vorlage
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Beschlussvorlage
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V/0526/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Satzung zur Änderung von Festsetzungen des Rezesses der "Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und des Rahrings-Sundern im Kirchspiel Amelsbüren" Beratungsfolge 01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.09.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wi rtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 28.09.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzung des Rezesses der Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und des Rahrings-Sundern im Kirchspiel Amelsbüren wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung: In dem Rezess (Auseinandersetzung, Vergleich, fixiertes Verhandlungsergebnis) der Int eressenten sind die Rechte und Pflichten der einzelnen Interessenten (Grundstückseigentümer im Rezessg ebiet) an den Wegen, Gewässern und anderen Anlagen, die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmt sind oder einem anderen gemeinschaftlichen Interesse dienen, festgesetzt. Diese gemeinsamen Interessen können heute unter Berücksichtigung der Entwicklung im Rezessg e- biet bei dem nachfolgend aufgeführten Grundstück nicht mehr festgestellt, nachgewiesen oder auch nur unterstellt werden. Da der Rezess für die Fe stsetzungen, die im gemeinschaftlichen Int eresse getroffen worden sind, die Wirkung von Gemeindesatzungen hat, kann dieser nur durch E rlass einer Satzung mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde geändert oder aufgehoben werden. Für das Grundstück Gemarkung Amelsbüren Flur 16 Nr. 2 sollen die im Rezess getroff enen Festsetzungen aufgehoben werden. Anschließend soll die Fläche aus dem Rezess entlassen werden. Vorlagen-Nr.: V/0526/2016 Auskunft erteilt: Herr Kessel Ruf: 492 23 53 E-Mail: Kessel@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0526/2016 Das 3.609 m² große Grundstück wird zum Teil als „Verkehrsfläche“ Raringheide und zum Teil als Landwirtschaftsfläche genutzt. Nach dem Entlass aus dem Rezess soll das Grundstück von der Stadt Münster erworben werden. Soweit es sich um die Verkehrsfläche handelt, verbleibt die en tsprechen- de Teilfläche bei der Stadt Münster (Trägerin der Straßenbaulast). Die landwirtschaf tlich genutzte Teilfläche soll mit dem nutzenden Landwirt getauscht werden, da der weit ere Verlauf der Straße R a- ringheide über Privatflächen verläuft. Dadurch soll das Eigentum der tatsächlichen Nu tzung ang e- passt werden. In Vertretung gez. Peck Stadtrat Anlagen: Lageplan Satzungsentwurf
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Raringheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0526/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37