V/0447/2013
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2013 und Anträge 2014
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Beschlussvorlage
9302 Zeichen
V/0447/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2013 und Anträge 2014 Beratungsfolge 04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstandsbericht 2013 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftra gt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2014, wie in Kapitel 2 dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebietsb e- züge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen werden: Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter s i- cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen Mindestanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 2014 der Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Ver anschlagung der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen über die zuständigen Fachämter im Haushalt 2014, rechtzeitig vor Beschluss zum Haushalt 2014 über Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf. Die Förderquote, die dem Programmjahr 2014 zugrunde zu legen ist, beträgt für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorl age noch keine Vorentsche i- dungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich die Durchführung der Vorlagen-Nr.: V/0447/2013 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0447/2013 genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haush altsplanes 2014 unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. Begründung: Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue- rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0664/2012 dem Hauptausschuss am 07.11.2012 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Der Sachstandsbericht 2013 zum aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster ist die Anlage 1 dieser Vorlage. Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2013 war zum Zeitpunkt der Schlussredaktion dieser Vorlage durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) noch nicht veröffentlicht. Gespräche mit der Bezirksregierung Münste r haben den deutlichen Hinweis ergeben, dass das Land NRW auch bei der Städtebauförderung Einsparungen erzielen muss und insoweit ältere Bewilligungsbescheide und vorhandene Bewilligungsreste bei den Kommunen im besonderen Fokus des Landesministeriums stehen. Entsprechend den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur noch Förderma ß- nahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsb e- schluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. F olgende Gebietska- tegorien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Komb ination Anwendung finden können: Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit einerseits fachlich-inhaltlich an den Schwer- punktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der mög- lichen Gebietsbezüge definiert werden. Die aktuellen Förderrichtlinien können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 1. Städtebauförderung in Münster Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stad t Münster die erforderli- chen Gebietesbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend verwendet werden können: Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0902/2008) Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0239/2009) Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB (vgl. Vorlage V/0348/2009) - 3 - V/0447/2013 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB (vgl. Vorlage V/0197/2005) Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 142 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0686/2005) York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB (vgl. Vorlage V/0386/2012) Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 142 ff. BauGB (vgl. Vorlage V/0541/1992) Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein Gebietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Ra hmen der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz u- stellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeit ig sollen damit alle Ma ß- nahmen (egal welcher Träger) gebündelt und kombiniert werden, um eine möglichst hohe Woh l- fahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffent- lichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden. Die Anlage 1 dieser Vorlage gibt den aktuellen Sachstand der Projekte in Münster im Jahr 2013 (zu beantragende, bewilligte und laufende Maßnahmen) wieder. 2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster Neben dem Sachstand 2013 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e- schlusspunkt 2 im Jahr 2013 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programm jahr 2014 gestellt werden soll. Der Stichtag für die Abgabe der Anträge ist vom MBWSV in diesem Jahr auf den 31.08.2013 festgelegt worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss des Hauptausschusses zu dieser Vorlage die u.g. Anträge fristgerecht stellen. Die gewählte Reihenfolge stellt dabei die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen dar: Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Fortführung des Verfügungsfonds Mün s- ter-Innenstadt, Neubeantragung der zurückgegebenen/verfallenen Städtebaufördermittel Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahnhof Umfeld, Planungs- und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz), Restbau- kosten (ehm. 3.Bauabschnitt) Vorplatz Westseite (Berliner Platz), Neubeantragung der zu- rückgegebenen/verfallenen Städtebaufördermittel Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Umbau und Umnutzung des Denkmals Dominikanerkirche zu einem Bürgerinformations- und Ausstellungszentrum, Neuantrag Derzeit sind weitere Projekte und Maß nahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g e- stellt werden. Die notwendigen Anträge werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen ab bzw. im Jahr 2014 gestellt werden: - 4 - V/0447/2013 ISG Bahnhofsviertel und ISI, Entwicklungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche : K onkrete bauliche Maßnahmen zur Anpassung der Gestaltung und Inwertsetzung des öffentlichen Raumes nach Vorstellung der Ergebnisse aus dem Planungs - und Beteiligungsverfahren Zukunft Stadtraum Windthorststraße im Frühjahr 2014 Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der Ende 2013 vorzustellenden Ergebnisse aus dem städtebaulich-wohnungswirtschaftlichen Gutachten auf Anregung des Ministeriums und dem Entwicklungskonzept zur Schaffung einer tragfähigen Zukunftspe r- spektive für das Wohnquartier Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne, Oxford-Kaserne: Bauliche Vorbereitung der Umnutzung gemäß den Ende 2013 / Anfang 2014 vorliegenden Rahmenplänen bzw. En t- wicklungskonzepten, Sanierungsmaßnahmen im erhaltenswerten Bestand I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Sachstandsbericht 2013 – Städtebauförderung in Münster
0447-2013 Anlage Sachstandsbericht 2013_2
24650 Zeichen
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Anlage 1
zur Vorlage V/0447/2013
Sachstandsbericht 2013 – Städtebauförderung in Münster
Stadterneuerungsprogramm 2013 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes NRW
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2013 war zum Zei tpunkt der Schlussredaktion die-
ser Vorlage durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, St adtentwicklung und Verkehr des
Landes NRW, noch nicht veröffentlicht. Gemäß den Aussagen und Inhalten der Vorlage zur
Städtebauförderung aus dem Jahr 2012 (vgl. Vorlage V/0664/2012, Sachstand 2012) wurden
im Jahr 2012 folgende Förderanträge für das Hauptprog ramm 2013 des Landes NRW ge-
stellt:
• Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzu ng des Entwicklungs-
konzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksichtigung des Umbaus der Müns-
terstraße und Anpassungsmaßnahmen im historischen Wigbold (vgl. Vorlage
V/0272/2012)
• Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Stadtentwicklu ngskonzept, Planungs-
und Beteiligungsverfahren, Kommunikation (vgl. Vorlage V/0111/2012 und Vorlage
V/0386/2012)
• Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne: Stadtentw icklungskonzept, Pla-
nungs- und Beteiligungsverfahren, Kommunikation (vgl. Vo rlage V/0111/2012 und
Vorlage V/0386/2012).
Entsprechend einem Hinweis der Bezirksregierung Münster w urden die beiden Förderanträ-
ge zu den Kasernenstandorten von der Stadt Münster zurückg ezogen. Förderanträge für
Planungs- und Vorbereitungsleistungen sind derzeit nur im Rahmen nachfolgender investiver
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Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen) förderfähig, als eigen ständiger Fördertatbestand dage-
gen nicht. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine absch ließenden Inhalte und Konzep-
te der Konversionsprojekte vorliegen, muss die Antragstellu ng für nachfolgende investive
Baumaßnahmen (z.B. Umbau, Modernisierung) bis zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt wer-
den. Eine nachträgliche Anrechnung der bereits durchgef ührten Planungs- und Vorberei-
tungsleistungen ist grundsätzlich möglich.
Für das Entwicklungskonzept Münster-Wolbeck wurde in einem H inweis der Bezirksregie-
rung Münster eine grundsätzliche Fördermöglichkeit, gg f. in einzelnen Teilabschnitten, in
Aussicht gestellt. Nähere Angaben hierzu wird das in Kürze erscheinende Stadterneue-
rungsprogramm 2013 enthalten.
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch alle in den letzten
Jahren bereits bewilligten sowie die geplanten und 201 3 zu beantragenden Maßahmen und
Förderprojekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersich t einen gesamtstädtischen Überblick
über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Durchführ ung, Planung oder Abrechnung be-
findlicher Maßnahmen.
Altstadt und Bahnhofsviertel
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Entwi cklung in der Innenstadt für zusam-
menhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsvier tel einen Gebietsbezug „Aktives
Zentrum Münster-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) Ba uGB beschlossen (vgl. Vorlage
V/0902/2008). Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmen übersicht mit einem Integrierten
Handlungskonzept für den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-
Innenstadt“ vorgelegt.
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Sta dt entwickelt werden. Dabei
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch einen g roßen Finanzierungsanteil aus
dem Eigenanteil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwe rtung des unmittelbaren Umfeld es
des Hauptbahnhofes Münster ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimmten
und grundlegenden Planungen und Konzepte dazu liegen alle seit langem vor und wurden
aufgrund der Abhängigkeit zum Baufortschritt für den Ne u- bzw. Umbau des Empfangsge-
bäudes durch die Deutsche Bahn AG mehrfach verschoben. Die Gestaltung des letzten Bau-
abschnittes der Bahnhofstraße / des Berliner Platzes und die komplette Neugestaltung des
Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) sind alle unter Inanspruchnahme von Städtebau-
fördermitteln vorgesehen. Dazu liegen, teils schon seit Jah ren, die entsprechenden Bewilli-
gungen für Fördermittel vor. Aufgrund der angespannte n Haushaltslage des Landes NRW ist
es nicht möglich, die vorliegenden Bewilligungen weite r aufrecht zu erhalten. Die Bezirksre-
gierung Münster hat daher, nach entsprechender Vorinfor mation an die Stadt, die Bewilli-
gungsbescheide aufgehoben.
Da der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof im Rahmen der
Bahnflächenentwicklung im ausdrücklichen Interesse des Land es NRW liegt, sind Bezirksre-
gierung und Ministerium bereit, einen neuen Antrag d er Stadt Münster zur Fortführung der
Umfeldgestaltung Hauptbahnhof positiv zu unterstützen. Da der derzeitige Fortgang der
Planungen der DB AG für das Empfangsgebäude einen Bau beginn der Vorplatzgestaltung
(West- und Ostseite) frühestens ab 2016/2017 ermöglichen wird, wird die Stadt Münster ent-
sprechende zeitliche Angaben in ihrem neuen Förderantrag berücksichtigen.
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Innenstad t bzw. dem Bahnhofsquartier ist
die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen privaten Zu sammenschlüsse untereinander
wie auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem S tadtraum im Gebiet der ISI
bzw. der ISG. Einen besonderen Stellenwert nimmt hier bei die Windthorststraße ( Zukunfts-
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raum Windthorststraße ) als Verbindungselement zwischen Hauptbahnhof und Altst adt ein,
die neben der Verbindung von ISI und ISG auch den Ber eich einer weiteren Interessenge-
meinschaft mit anbindet.
Dazu soll durch veränderte und verbesserte Gestaltung die A ufenthaltsqualität und Verweil-
dauer in diesem Straßenabschnitt sowie in den angrenzend en Randbereichen erhöht wer-
den. Nachdem hier noch einige Vorberatungen der beide n Vereine abgewartet wurden, kann
in diesem Jahr die Vorbereitungsphase für das Projekt gest artet werden. Für 2014 werden
dann erste Ergebnisse erwartet, die dann eine Perspekti ve enthalten können oder den der-
zeitigen Status Quo als offensichtlich beste Lösung bestätigen. Mit einem kooperativen Betei-
ligungsverfahren soll im Vorfeld der Planung die Problemlage mit den Anliegern, Nutzern und
Eigentümern eingehend erörtert und auf dieser Basis m it den o.g. Personen und externen
Fachleuten ein Planungsverfahren initiiert werden.
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Münster im Jahr 2012 zum privaten Kunstprojekt
der ISG Bahnhofsviertel Münster zur Neugestaltung der im Quartier vorhandenen Schalt-
schränke , hat die ISG gemeinsam mit der Stadt Münster und dem LWL Landesmuseum das
Konzept des Künstlers Tobias Rehberger verfeinert und weiter entwickelt. Für 2013 und 2014
ist die bauliche Umsetzung der präsentierten Entwürfe fü r die 11 ausgewählten Standorte
vorgesehen, die mit einem Symposium zum Thema Kunst und ö ffentlicher Raum im Herbst
2013 einen Schwerpunkt haben wird. Damit wird der öff entliche Raum im Bahnhofsviertel
weiter aufgewertet und bildet einen attraktiven Anzieh ungspunkt für die Besucher und An-
wohner.
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch vielfält ige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei
ist es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, das s die öffentlich zugänglichen Platzräu-
me, Straßen und Wege bespielt, inszeniert und genutzt w erden. Gleichwohl soll die diese
Räume umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentli chen Raum aufweisen und mit
diesem harmonieren, teilweise verbunden über eine Licht inszenierung, hergeleitet aus dem
Masterplan Licht für die Münsteraner Altstadt. Nachdem d ie Beleuchtung der Ludgerikirche
von der Öffentlichkeit positiv aufgenommen wurde, konnte gemeinsam mit der Kaufmann-
schaft mit der Illumination des Erbdrostenhofes und der Clemenskirche an diesen Erfolg
angeknüpft werden. Die Inwertsetzung des Harsewinkelplatzes steht noch aus und könnte
gemeinsam mit dem Konzept zur Windthorststraße angestoßen werden.
Ein Verfügungsfonds kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklu ng der
Münster aner Innenstadt bieten. Die vorhandenen Potentiale der privaten Par tner bieten zu-
dem gute Möglichkeiten, gemeinsam die City als Ort der Begegnung, als Marktplat z und als
Motor der Stadtentwicklung - entsprechend dem Leitgedan ken - zu stärken. Um das Verfah-
ren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-Innen stadt (Gebietsbezug gem. Vor-
lage V/0902/2008) zu optimieren und möglichst hohe Syne rgieeffekte – auch zu anderen
Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen, wurde der Verfügungsfonds mit Beschluss
des Rates 2012 (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) eingerich tet und unter ein Oberthema gestellt:
„Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung von A ufenthaltsqualität und zur
Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“.
Abstimmungen zu Inhalten und Aufwand, Zuständigkeiten und Möglichkeiten mit der Bezirks-
regierung Münster und dem Ministerium für Bauen, Wohn en, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes NRW haben dazu geführt, das trotz erfolgter B ewilligung im Jahre 2010 erst im
Jahr 2013 die ersten Beschlüsse des begleitenden Beirates, der mit Vertretern der privaten
Akteure, der Fachausschüsse und der Verwaltung besetzt ist und über die Vergabe der Mittel
entscheidet, möglich waren.
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass pri vates Engagement und öffentliche
Mittel zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die
Stadt sein. So können beispielsweise bauliche Verbesserung en im öffentlichen Stadtraum
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verbunden werden mit komplementären Maßnahmen auf Flä chen privater Eigentümer oder
durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes NRW w ar es nicht möglich, den Be-
willigungszeitraum des Verfügungsfonds (2010-2013) wied er auf die ursprünglich geplanten
vier Jahre (bis 2016) zu verlängern, da der Start ja erst 2013 erfolgt. Die bis zum Jahr 2013
nicht verausgabten Mittel wurden daraufhin von der Bezir ksregierung gesperrt. Da die Um-
setzung des Verfügungsfonds in Münster im ausdrücklichen Inte resse des Landes NRW
liegt, ist das Ministerium bereit, einen neuen Antrag der Stadt Münster zur Fortführung des
Verfügungsfonds (2013-2016) positiv zu unterstützen. In diesem Sinne hat auch der Beirat
Verfügungsfonds in seiner Sitzung am 25.06.2013 angere gt, für die neue Förderperiode des
Verfügungsfonds einen höheren Ansatz zu wählen, um dami t das private Engagement ent-
sprechend zu würdigen und optional finanzielle Variatio nsmöglichkeiten für mögliche zukünf-
tige Maßnahmen und Projekte im Verfügungsfonds zu sichern.
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht bekannt sein müssen – sowohl der
privaten als auch der öffentlichen Akteure können grundsät zlich über den Verfügungsfonds
mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Müns-
ter-Innenstadt und die Vorgaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten
werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.
Die hohen Ansprüche an die Gestaltung Münsters möchte die Stadt gemeinsam mit Eigen-
tümern, Anliegern und Bewohnern in einem Verfahren zusammen führen und im Rahmen
eines städtebaulichen Wettbewerb s für den Bereich Hörster Parkplatz Ideen und Vor-
schläge zur zukünftigen baulichen Nutzbarkeit dieses Stadtqu artiers sowie zur Einbindung
dieses Quartiers in die Stadtstruktur erhalten.
Der Rat der Stadt Münster hat 2012 beschlossen, die Bera tung zur Entwicklung des Quar-
tiers „Hörster Parkplatz / Bült / Hörster Straße / Kordu anenstraße“ zu verschieben, so dass
sich auch die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens noch e twas verschieben wird. Wei-
tergehende Prüfaufträge und Nachfragen zu Inhalt und Umfang haben dazu geführt, dass
bisher immer noch kein Projektstart erfolgen konnte.
Der angesprochene Umbau der Spiekerhof-Brücke geht auf eine Initiative des Kiepenkerl-
Viertel e.V. zurück. Der daraufhin erarbeitete Umgestal tungsentwurf beinhaltet jedoch in ers-
ter Linie die Aufwertung und das Erlebbarmachen der A a in dem stadthistorisch bedeutsa-
men Bereich der nördlichen Altstadt. Die Verwaltung ha tte den Entwurf mit der Vorlage
V/0701/2011 der BV Mitte und dem ASSVW zur Entscheidun g vorgelegt. Er war zu dem
Zeitpunkt abgelehnt worden mit dem Auftrag an die Ve rwaltung, zunächst ein Gesamtkon-
zept für die Aa in der Innenstadt vorzulegen, das die öko logische Aufwertung des Flussbet-
tes, den Aa-Seitenweg und die Brücken einschließt.
Derzeit erarbeitet die Verwaltung entsprechend den Besch lüssen der Fachausschüsse ein
Entwicklungskonzept für den gesamten Innenstadtraum der Aa . Gleichzeitig wird gemein-
sam mit der Bezirksregierung geprüft, ob der bestehende Förderantrag angepasst werden
kann, oder ob ein neuer Städtebauförderantrag zielführender sein wird.
Im Rahmen des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ wird auch d ie Zugänglichkeit von ein-
zelnen prägenden Baudenkmälern verbessert, so dass sie ihre Rolle im Stadtgebiet noch
besser ausüben können als bisher und dann wirklich für alle Menschen barrierefrei erreichbar
und nutzbar sein werden. So erfolgt aus diesem Programm – abgestimmt mit der Denkmal-
pflege – der Einbau eines barrierefreien Zugang s über einen Aufzug zum historischen
Rathaus . Nicht vorhersehbare Veränderungen am Umbaukonzept und zusätzliche Erweite-
rungen haben zu einem weiteren Abstimmungs- und Planun gsbedarf geführt, so dass erst
Ende 2013 mit einem Baubeginn zu rechnen sein wird.
Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen sowie i hrer besonderen innenräumlichen
Qualität und Anlage bietet die Dominikanerkirche künftig nach einer Prophanierung großes
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Potential für öffentliche Zwecke der Stadtgesellschaft, die ebenso der Bedeutung und Reprä-
sentanz des Baudenkmals wie auch dem hochzentralen Standor t gerecht werden. Das Ge-
bäude soll für bürgerorientierte Nutzungen als Ort für Bürgerkommunikation und –
partizipation zugänglich gemacht werden. Ergänzend kann es auch für eine Präsentation des
Stadtmodells genutzt werden.
Die Verwaltung wird dem Rat zu den zukünftigen Nutzung smöglichkeiten in einer gesonder-
ten Vorlage Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Kinderhaus
Das vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept mit Ma ßnahmenplan für das Ge-
biet Kinderhaus-Brüningheide war Grundlage für die A bgrenzung des Gebietes als Schwer-
punktbereich „Soziale Stadt“ gem. §171e BauGB. Das Förd erprogramm „Soziale Stadt Kin-
derhaus-Brüningheide“ ist zum 31.12.2010 ausgelaufen, j edoch hat sich die Stadt Münster
gemeinsam mit den privaten Partnern zu einer „Versteti gungsphase“ des bisher Erreichten
entschlossen (vgl. Vorlage V/0291/2010 – Wohngebiet Brü ningheide, Handlungsempfehlun-
gen 2011-2013), um damit die Weiterentwicklung des Wo hnquartiers Kinderhaus-
Brüningheide insgesamt positiv zu beeinflussen.
Für die Entwicklung einer baulichen Aufwertungsstrategie (vgl. Vorlage V/0422/2010 – Vor-
bereitung von wohnungswirtschaftlichen Perspektiven für da s Gebiet „Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide“) sind Aussagen zum Zustand des Wohnung sbestandes erforderlich, die
mit dem ergänzenden bausubstanziellen Gutachten aufgezeigt worden sind. Das Gutach-
ten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen Stadt be zahlt werden. Diese Ergebnisse führ-
ten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zukunftsgerichte ten Ansatz gezeigt und die
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante vertiefen d zu untersuchen und zu bewerten.
Dazu wurden seitens des Landes NRW Fördermittel für ein en städtebaulichen Maßnah-
menplan bereitgestellt. Dieser ist weitgehend vorbereitet und soll zum Ende des Jahres
2013 gemeinsam mit den Wohnungseigentümern und dem Fö rdergeber vorgestellt werden.
Damit liegt dann eine gemeinsam erarbeitete und bela stbare Entwicklungsperspektive für
das Quartier Kinderhaus-Brüningheide für die nächsten 10 - 20 Jahre vor. Dies könnte, ei-
nen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Münster vo rausgesetzt, in ein Folgepro-
jekt im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau West“ m ünden, welches dann nach
Vorstellung und Beratung im Jahr 2014 Schwerpunkt der B eantragung weiterer Städtebau-
förder- und Wohnungsbaufördermittel sein könnte.
Aufgrund der Antragslage im Jahr 2011 ist die Verwaltu ng beauftragt, die Perspektiven und
Chancen für die weitere Entwicklung des Stadtteils Münster-Kinderhaus in einem öffentlichen
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsver fahren zu erarbeiten und zu kom-
munizieren. Dabei geht es vor allem um die Teilhabe de r Bewohnerschaft an Entscheidungs-
und Abwägungsprozessen. Mit diesem Ansatz hatte sich die St adt Münster beim „Projektauf-
ruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“
beworben und war als eine von 15 Kommunen deutschlandw eit ausgewählt worden. Diese
Maßnahme wird ohne Beteiligung des Landes NRW als Forsch ungsprojekt des BMVBS di-
rekt aus Bundesmitteln finanziert.
Entsprechend dem „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS werden in dem Beteili-
gungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus derzeit bis zu sieben unter-
schiedliche Module bearbeitet und im Rahmen der jeweil igen Projekte und Ansätze nachfol-
gend Lösungsmöglichkeiten entwickelt und diskutiert. Dabei werden die einzelnen Schritte im
Rahmen eines Forschungsvorhabens durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum-
forschung (BBSR) betreut und begleitet. Das Bürgerbet eiligungsverfahren wird extern mode-
riert. Es ist vorgesehen, das Projekt zum Ende des Jahres 2013 abzuschließen.
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Angelmodde
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Vorausset-
zungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das berei ts existierende Sanierungsge-
biet (§ 136ff. BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlun gskonzept wird auch weiterhin
handlungsleitende Basis für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadt-
quartier sein. Entsprechend den jeweils erzielten Einigu ngen mit den Eigentümern in den
einzelnen Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften wurden und werden die konkreten Bau-
maßnahmen vorbereitet und umgesetzt, so dass das geplante Gesamtziel einer Aufwertung
und Wohnwertsteigerung erreicht werden kann. Ein Abschl uss des Projektes ist zum Jahres-
ende 2013 vorgesehen.
Wolbeck
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat d ie Verwaltung entsprechend den Mög-
lichkeiten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für zusammenhängende Bereiche in
den Stadtteilen Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und
Ortsteilzentrum “ im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. Vorl agen V/0239/2009
und V/0348/2009), die jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engagem ent der Akteure vor Ort in einem
breit angelegten Diskussions- und Moderationsprozess ein I ntegriertes Handlungskonzept –
mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam erarbe itet (vgl. Vorlage V/0272/2012). Für
die Umsetzung eines Teils der vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr
2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der nach A uskunft der Bezirksregierung Münster
Eingang in das Stadterneuerungsprogramm 2013 finden so ll und damit dann die Basis für
weitere stadtteilbezogene Aktivitäten bilden wird.
Aus diesem Handlungskonzept werden dann, entsprechend dem erwarteten Bewilligungsbe-
scheid, die beschriebenen Einzelmaßnahmen für die Umsetzu ng vorbereitet. Es ist davon
auszugehen, dass erste Maßnahmen ab Ende 2014, Anfang 2 015 in die Realisierung gehen
könnten. Damit werden die Möglichkeiten und Chancen gen utzt, das Zentrum von Wolbeck,
mit dem historischen Wigbold, weiter zu entwickeln und na ch dem Bau der Umgehungsstra-
ße mit Gestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen rund um die Münsterstraße und die
Hofstraße im Zentrum von Wolbeck zu starten.
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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster
ISG Bahnhofsviertel, Planung Zukunft Stadtraum Windthorststraße
(Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, Anpassung der Gestal-
tung, Inwertsetzung, Verstetigungsstrategie, Beteiligungsverfahren
ISG Bahnhofsviertel, Gestaltung des öffentlichen Raumes (Verfü-
gungsfonds Teil 2, Schaltschränke)
Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt), restliche Teilmaßnahme
Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz-
flächen
Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä-
chen
Neugestaltung des Hauptbahnhofumfeldes mit den Teilmaßnahmen
Berliner Platz (ehm. 3.BA) und Bremer Platz (Planung und Umbau)
2013-2014
Maßnahme in Durchführung
2012-2014
Maßnahme in Durchführung
2013
Bewilligung aufgehoben
2013
Bewilligung aufgehoben
2013
Bewilligung aufgehoben
2013
Antragstellung
83.538,00 €
190.000,00 €
210.000,00 €
42.000,00 €
558.000,00 €
952.000,00 €
Schwerpunkt City/Altstadt
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Ab in die Mitte
2012: 1A – Münster im Fluss
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz
ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof
Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori-
schen Rathaus, bauliche Anpassung
Städtebaulicher Denkmalschutz, Erlebbarmachen der Aa an der Brü-
cke Spiekerhof, Lichtinszenierung, bauliche Anpassung
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt (in Teilen)
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt (in Teilen)
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt, Fortsetzung 2014-2106
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Umbau und
Umnutzung des Denkmals Dominikanerkirche
2012
Maßnahme abgeschlossen
2013-2014
Maßnahme in Durchführung
2012-2013
Maßnahme in Durchführung
2012-20143
Maßnahme in Durchführung
2013-2014
Maßnahme in Vorbereitung
2011-2013
Maßnahme in Durchführung
2013
Bewilligung aufgehoben
2013
Antragstellung
2013
Antragstellung
70.000,00 €
59.619,00 €
114.240,00 €
143.490,00 €
270.347,00 €
100.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
587.400,00 €
Gremmendorf
Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Räumliches Entwick-
lungskonzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, Kommu-
nikation
2013
Antrag zurück gezogen
151.000,00 €
Angelmodde
• Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß-
nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide
2006-2012
Maßnahme abgeschlossen
35.000,00 €
Kinderhaus
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnah-
men der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (Restmittel anteilig)
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide
• Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Kinder-
haus im Rahmen des Projektaufrufes Bürgerbeteiligung des BMVBS
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
2011-2013
Maßnahme in Durchführung
2007-2012
Maßnahme abgeschlossen
2012-2013
Maßnahme in Durchführung
105.000,00 €
50.000,00 €
50.000,00 €
Wolbeck
Übersicht 2013 Städtebauförderung in Münster
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:
8
Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme:
Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksich-
tigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaßnahmen
im historischen Wigbold
2013
Aufnahme ins Stadterneue-
rungsprogramm angekündigt
1.250.000,00 €
Gievenbeck
Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne: Räumliches Ent-
wicklungskonzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren,
Kommunikation
2013
Antrag zurück gezogen
85.000,00 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Bahnhofstraße
- Windthorststraße
- Münsterstraße
- Hofstraße
- Bremer Platz
- Berliner Platz
- Harsewinkelplatz
- Brüningheide
- Stubengasse
- Aa-Seitenweg
- Kinderhaus
- Spiekerhof
- Kiepenkerl
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0447/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37