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V/0447/2013

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2013 und Anträge 2014

Vorlagen 17.06.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.07.2013, TOP 7

Beschlussvorlage

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Ansehen

0447-2013 Anlage Sachstandsbericht 2013_2

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Ansehen

Beschlussvorlage

9302 Zeichen

V/0447/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2013 und Anträge 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2013 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster 
(Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftra gt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 
2014, wie in Kapitel 2 dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen Gebietsb e-
züge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 2008 
(FöRi 2008) zu stellen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen 
werden: 
 
 Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter s i-
cherzustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil (bis auf den städtischen 
Mindestanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan 2014 der 
Stadt Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Ver anschlagung 
der Erträge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im Haushalt 2014, rechtzeitig vor Beschluss zum Haushalt 
2014 über Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf. 
 Die Förderquote, die dem Programmjahr 2014 zugrunde zu legen ist, beträgt für Münster 
60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen.  
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorl age noch keine Vorentsche i-
dungen über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich die Durchführung der 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0447/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0447/2013 
genannten Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen 
der Beratung und Beschlussfassung des Haush altsplanes 2014 unter Berücksichtigung der zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneue-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/0664/2012 
dem Hauptausschuss am 07.11.2012 über den Stand der Maßnahmen berichtet.  
Der Sachstandsbericht 2013 zum aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten 
in Münster ist die Anlage 1 dieser Vorlage.  
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2013 war zum Zeitpunkt der Schlussredaktion dieser 
Vorlage durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) noch 
nicht veröffentlicht. Gespräche mit der Bezirksregierung Münste r haben den deutlichen Hinweis 
ergeben, dass das Land NRW auch bei der Städtebauförderung Einsparungen erzielen muss und 
insoweit ältere Bewilligungsbescheide und vorhandene Bewilligungsreste bei den Kommunen im 
besonderen Fokus des Landesministeriums stehen. 
 
Entsprechend den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur noch Förderma ß-
nahmen beantragt werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Ratsb e-
schluss, nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. F olgende Gebietska-
tegorien sind derzeit möglich, die jeweils eigenständig oder in Komb ination Anwendung finden 
können: 
 
 Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
 Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
 Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
 Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
 Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) 
 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit einerseits fachlich-inhaltlich an den Schwer-
punktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der mög-
lichen Gebietsbezüge definiert werden. 
 
Die aktuellen Förderrichtlinien können unter folgendem Link eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 
 
 
1. Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stad t Münster die erforderli-
chen Gebietesbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend 
verwendet werden können: 
 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB   
(vgl. Vorlage V/0902/2008) 
 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB   
(vgl. Vorlage V/0239/2009) 
 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009)

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V/0447/2013 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005) 
 
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 142 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005)  
 
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 142 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0541/1992)  
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein 
Gebietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Ra hmen 
der Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz u-
stellen, sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Gleichzeit ig sollen damit alle Ma ß-
nahmen (egal welcher Träger) gebündelt und kombiniert werden, um eine möglichst hohe Woh l-
fahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen zu können. Die private Beteiligung ist 
ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßnahmen im Wirkungsverbund mit öffent-
lichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswirkungen auf das Quartier haben werden.  
 
Die Anlage 1 dieser Vorlage gibt den aktuellen Sachstand der Projekte in Münster im Jahr 2013 
(zu beantragende, bewilligte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
 
2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Neben dem Sachstand 2013 stellt diese Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e-
schlusspunkt 2 im Jahr 2013 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programm jahr 2014 
gestellt werden soll.  
Der Stichtag für die Abgabe der Anträge ist vom MBWSV in diesem Jahr auf den 31.08.2013 
festgelegt worden. Die Verwaltung wird nach dem Beschluss des Hauptausschusses zu dieser 
Vorlage die u.g. Anträge fristgerecht stellen. Die gewählte Reihenfolge stellt dabei die Prioritäten 
der einzelnen Maßnahmen dar: 
 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Fortführung des Verfügungsfonds Mün s-
ter-Innenstadt, Neubeantragung der zurückgegebenen/verfallenen Städtebaufördermittel 
 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungsschwerpunkt 
Hauptbahnhof Umfeld, Planungs- und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz), Restbau-
kosten (ehm. 3.Bauabschnitt) Vorplatz Westseite (Berliner Platz), Neubeantragung der zu-
rückgegebenen/verfallenen Städtebaufördermittel 
  
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Umbau und Umnutzung des Denkmals 
Dominikanerkirche zu einem Bürgerinformations- und Ausstellungszentrum, Neuantrag  
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maß nahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand 
grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen 
zusätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g e-
stellt werden. Die notwendigen Anträge werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen ab bzw. im 
Jahr 2014 gestellt werden:

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V/0447/2013 
 ISG Bahnhofsviertel und ISI, Entwicklungsachse Windthorststraße (Verbindung zwischen 
Hauptbahnhof und Altstadt/Stubengasse) sowie angrenzende Randbereiche : K onkrete 
bauliche Maßnahmen zur Anpassung der Gestaltung und  Inwertsetzung des öffentlichen 
Raumes nach Vorstellung der Ergebnisse aus dem Planungs - und Beteiligungsverfahren 
Zukunft Stadtraum Windthorststraße im Frühjahr 2014 
 
 Stadtumbau West Kinderhaus -Brüningheide: Umsetzung der Ende 2013 vorzustellenden 
Ergebnisse aus dem städtebaulich-wohnungswirtschaftlichen Gutachten auf Anregung des 
Ministeriums und dem Entwicklungskonzept zur Schaffung einer tragfähigen Zukunftspe r-
spektive für das Wohnquartier 
 
 Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne, Oxford-Kaserne: Bauliche Vorbereitung der 
Umnutzung gemäß den Ende 2013 / Anfang 2014 vorliegenden Rahmenplänen bzw. En t-
wicklungskonzepten, Sanierungsmaßnahmen im erhaltenswerten Bestand  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1:  Sachstandsbericht 2013 – Städtebauförderung in Münster

0447-2013 Anlage Sachstandsbericht 2013_2

24650 Zeichen

1 
                                         Anlage 1  
zur Vorlage V/0447/2013 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2013 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2013 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick- 
lung und Verkehr des Landes NRW 
 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2013 war zum Zei tpunkt der Schlussredaktion die- 
ser Vorlage durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, St adtentwicklung und Verkehr des 
Landes NRW, noch nicht veröffentlicht. Gemäß den Aussagen und Inhalten der Vorlage zur 
Städtebauförderung aus dem Jahr 2012 (vgl. Vorlage V/0664/2012, Sachstand 2012) wurden 
im Jahr 2012 folgende Förderanträge für das Hauptprog ramm 2013 des Landes NRW ge- 
stellt: 
  
• Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzu ng des Entwicklungs- 
konzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksichtigung des Umbaus der Müns- 
terstraße und Anpassungsmaßnahmen im historischen Wigbold (vgl. Vorlage 
V/0272/2012) 
 
• Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Stadtentwicklu ngskonzept, Planungs- 
und Beteiligungsverfahren, Kommunikation (vgl. Vorlage V/0111/2012 und Vorlage 
V/0386/2012) 
 
• Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne: Stadtentw icklungskonzept, Pla- 
nungs- und Beteiligungsverfahren, Kommunikation (vgl. Vo rlage V/0111/2012 und 
Vorlage V/0386/2012).  
 
Entsprechend einem Hinweis der Bezirksregierung Münster w urden die beiden Förderanträ- 
ge zu den Kasernenstandorten von der Stadt Münster zurückg ezogen. Förderanträge für 
Planungs- und Vorbereitungsleistungen sind derzeit nur im Rahmen nachfolgender investiver

2 
Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen) förderfähig, als eigen ständiger Fördertatbestand dage- 
gen nicht. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine absch ließenden Inhalte und Konzep- 
te der Konversionsprojekte vorliegen, muss die Antragstellu ng für nachfolgende investive 
Baumaßnahmen (z.B. Umbau, Modernisierung) bis zu diesem  Zeitpunkt zurückgestellt wer- 
den. Eine nachträgliche Anrechnung der bereits durchgef ührten Planungs- und Vorberei- 
tungsleistungen ist grundsätzlich möglich.  
Für das Entwicklungskonzept Münster-Wolbeck wurde in einem H inweis der Bezirksregie- 
rung Münster eine grundsätzliche Fördermöglichkeit, gg f. in einzelnen Teilabschnitten, in 
Aussicht gestellt. Nähere Angaben hierzu wird das in Kürze  erscheinende Stadterneue- 
rungsprogramm 2013 enthalten.  
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster –  gesamtstädtisch alle in den letzten 
Jahren bereits bewilligten sowie die geplanten und 201 3 zu beantragenden Maßahmen und 
Förderprojekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersich t einen gesamtstädtischen Überblick 
über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Durchführ ung, Planung oder Abrechnung be- 
findlicher Maßnahmen. 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Entwi cklung in der Innenstadt für zusam- 
menhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsvier tel  einen Gebietsbezug „Aktives 
Zentrum Münster-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) Ba uGB beschlossen (vgl. Vorlage 
V/0902/2008). Darauf aufbauend wurde eine Maßnahmen übersicht mit einem Integrierten 
Handlungskonzept für den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-
Innenstadt“ vorgelegt.  
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in 
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Privatwirtschaft und Sta dt entwickelt werden. Dabei 
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch einen g roßen Finanzierungsanteil aus 
dem Eigenanteil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen.  
 
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwe rtung des unmittelbaren Umfeld es 
des Hauptbahnhofes Münster  ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimmten  
und grundlegenden Planungen und Konzepte dazu liegen alle seit langem vor und wurden 
aufgrund der Abhängigkeit zum Baufortschritt für den Ne u- bzw. Umbau des Empfangsge- 
bäudes durch die Deutsche Bahn AG mehrfach verschoben. Die Gestaltung des letzten Bau- 
abschnittes der Bahnhofstraße / des Berliner Platzes und die komplette Neugestaltung des 
Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) sind alle unter Inanspruchnahme von Städtebau- 
fördermitteln vorgesehen. Dazu liegen, teils schon seit Jah ren, die entsprechenden Bewilli- 
gungen für Fördermittel vor. Aufgrund der angespannte n Haushaltslage des Landes NRW ist 
es nicht möglich, die vorliegenden Bewilligungen weite r aufrecht zu erhalten. Die Bezirksre- 
gierung Münster hat daher, nach entsprechender Vorinfor mation an die Stadt, die Bewilli- 
gungsbescheide aufgehoben.  
Da der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof im Rahmen der 
Bahnflächenentwicklung im ausdrücklichen Interesse des Land es NRW liegt, sind Bezirksre- 
gierung und Ministerium bereit, einen neuen Antrag d er Stadt Münster zur Fortführung der 
Umfeldgestaltung Hauptbahnhof positiv zu unterstützen. Da der derzeitige Fortgang der 
Planungen der DB AG für das Empfangsgebäude einen Bau beginn der Vorplatzgestaltung 
(West- und Ostseite) frühestens ab 2016/2017 ermöglichen wird, wird die Stadt Münster ent- 
sprechende zeitliche Angaben in ihrem neuen Förderantrag berücksichtigen. 
 
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Innenstad t bzw. dem Bahnhofsquartier ist 
die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen privaten Zu sammenschlüsse untereinander 
wie auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem S tadtraum im Gebiet der ISI 
bzw. der ISG. Einen besonderen Stellenwert nimmt hier bei die Windthorststraße ( Zukunfts-

3 
raum Windthorststraße ) als Verbindungselement zwischen Hauptbahnhof und Altst adt ein, 
die neben der Verbindung von ISI und ISG auch den Ber eich einer weiteren Interessenge- 
meinschaft mit anbindet.  
Dazu soll durch veränderte und verbesserte Gestaltung die A ufenthaltsqualität und Verweil- 
dauer in diesem Straßenabschnitt sowie in den angrenzend en Randbereichen erhöht wer- 
den. Nachdem hier noch einige Vorberatungen der beide n Vereine abgewartet wurden, kann 
in diesem Jahr die Vorbereitungsphase für das Projekt gest artet werden. Für 2014 werden 
dann erste Ergebnisse erwartet, die dann eine Perspekti ve enthalten können oder den der- 
zeitigen Status Quo als offensichtlich beste Lösung bestätigen. Mit einem kooperativen Betei- 
ligungsverfahren soll im Vorfeld der Planung die Problemlage mit den Anliegern, Nutzern und 
Eigentümern eingehend erörtert und auf dieser Basis m it den o.g. Personen und externen 
Fachleuten ein Planungsverfahren initiiert werden.  
 
Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Münster im Jahr 2012 zum privaten Kunstprojekt 
der ISG Bahnhofsviertel Münster zur Neugestaltung  der im Quartier vorhandenen Schalt- 
schränke , hat die ISG gemeinsam mit der Stadt Münster und dem  LWL Landesmuseum das 
Konzept des Künstlers Tobias Rehberger verfeinert und weiter entwickelt. Für 2013 und 2014 
ist die bauliche Umsetzung der präsentierten Entwürfe fü r die 11 ausgewählten Standorte 
vorgesehen, die mit einem Symposium zum Thema Kunst und ö ffentlicher Raum im Herbst 
2013 einen Schwerpunkt haben wird. Damit wird der öff entliche Raum im Bahnhofsviertel 
weiter aufgewertet und bildet einen attraktiven Anzieh ungspunkt für die Besucher und An- 
wohner. 
 
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch vielfält ige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei 
ist es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, das s die öffentlich zugänglichen Platzräu- 
me, Straßen und Wege bespielt, inszeniert und genutzt w erden. Gleichwohl soll die diese 
Räume umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentli chen Raum aufweisen und mit 
diesem harmonieren, teilweise verbunden über eine Licht inszenierung, hergeleitet aus dem 
Masterplan Licht für die Münsteraner Altstadt. Nachdem d ie Beleuchtung der Ludgerikirche 
von der Öffentlichkeit positiv aufgenommen wurde, konnte gemeinsam mit der Kaufmann- 
schaft mit der Illumination des  Erbdrostenhofes und der  Clemenskirche an diesen Erfolg 
angeknüpft werden. Die Inwertsetzung des Harsewinkelplatzes  steht noch aus und könnte 
gemeinsam mit dem Konzept zur Windthorststraße angestoßen werden.  
 
Ein Verfügungsfonds  kann viele Chancen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklu ng der 
Münster aner Innenstadt  bieten. Die vorhandenen Potentiale der privaten Par tner bieten zu- 
dem gute Möglichkeiten,  gemeinsam die City als Ort der Begegnung, als Marktplat z und als 
Motor der Stadtentwicklung - entsprechend dem Leitgedan ken - zu stärken. Um das Verfah- 
ren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster-Innen stadt (Gebietsbezug gem. Vor- 
lage V/0902/2008) zu optimieren und möglichst hohe Syne rgieeffekte – auch zu anderen 
Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzielen, wurde der  Verfügungsfonds mit Beschluss 
des Rates 2012 (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) eingerich tet und unter ein Oberthema gestellt: 
„Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur Verbesserung von A ufenthaltsqualität und zur 
Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“.  
Abstimmungen zu Inhalten und Aufwand, Zuständigkeiten und Möglichkeiten mit der Bezirks- 
regierung Münster und dem Ministerium für Bauen, Wohn en, Stadtentwicklung und Verkehr 
des Landes NRW haben dazu geführt, das trotz erfolgter B ewilligung im Jahre 2010 erst im 
Jahr 2013 die ersten Beschlüsse des begleitenden Beirates,  der mit Vertretern der privaten 
Akteure, der Fachausschüsse und der Verwaltung besetzt ist und über die Vergabe der Mittel 
entscheidet, möglich waren.  
 
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass pri vates Engagement und öffentliche 
Mittel zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die 
Stadt sein. So können beispielsweise bauliche Verbesserung en im öffentlichen Stadtraum

4 
verbunden werden mit komplementären Maßnahmen auf Flä chen privater Eigentümer oder 
durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung.  
Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes NRW w ar es nicht möglich, den Be- 
willigungszeitraum des Verfügungsfonds (2010-2013) wied er auf die ursprünglich geplanten 
vier Jahre (bis 2016) zu verlängern, da der Start ja erst  2013 erfolgt. Die bis zum Jahr 2013 
nicht verausgabten Mittel wurden daraufhin von der Bezir ksregierung gesperrt. Da die Um- 
setzung des Verfügungsfonds in Münster im ausdrücklichen Inte resse des Landes NRW 
liegt, ist das Ministerium bereit, einen neuen Antrag der Stadt Münster zur Fortführung des 
Verfügungsfonds  (2013-2016) positiv zu unterstützen. In diesem Sinne hat  auch der Beirat 
Verfügungsfonds in seiner Sitzung am 25.06.2013 angere gt, für die neue Förderperiode des 
Verfügungsfonds einen höheren Ansatz zu wählen, um dami t das private Engagement ent- 
sprechend zu würdigen und optional finanzielle Variatio nsmöglichkeiten für mögliche zukünf- 
tige Maßnahmen und Projekte im Verfügungsfonds zu sichern.   
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht  bekannt sein müssen – sowohl der 
privaten als auch der öffentlichen Akteure können grundsät zlich über den Verfügungsfonds 
mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Müns- 
ter-Innenstadt und die Vorgaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten 
werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.  
 
Die hohen Ansprüche an die Gestaltung Münsters möchte die  Stadt gemeinsam mit Eigen- 
tümern, Anliegern und Bewohnern in einem Verfahren zusammen führen und im Rahmen 
eines städtebaulichen Wettbewerb s für den Bereich Hörster Parkplatz  Ideen und Vor- 
schläge zur zukünftigen baulichen Nutzbarkeit dieses Stadtqu artiers sowie zur Einbindung 
dieses Quartiers in die Stadtstruktur erhalten.  
Der Rat der Stadt Münster hat 2012 beschlossen, die Bera tung zur Entwicklung des Quar- 
tiers „Hörster Parkplatz / Bült / Hörster Straße / Kordu anenstraße“ zu verschieben, so dass 
sich auch die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens noch e twas verschieben wird. Wei- 
tergehende Prüfaufträge und Nachfragen zu Inhalt und Umfang haben dazu geführt, dass 
bisher immer noch kein Projektstart erfolgen konnte.  
 
Der angesprochene Umbau der Spiekerhof-Brücke geht auf eine Initiative des Kiepenkerl-
Viertel e.V. zurück. Der daraufhin erarbeitete Umgestal tungsentwurf beinhaltet jedoch in ers- 
ter Linie die Aufwertung und das Erlebbarmachen der A a in dem stadthistorisch bedeutsa- 
men Bereich der nördlichen Altstadt. Die Verwaltung ha tte den Entwurf mit der Vorlage 
V/0701/2011 der BV Mitte und dem ASSVW zur Entscheidun g vorgelegt. Er war zu dem 
Zeitpunkt abgelehnt worden mit dem Auftrag an die Ve rwaltung, zunächst ein Gesamtkon- 
zept für die Aa in der Innenstadt vorzulegen, das die öko logische Aufwertung des Flussbet- 
tes, den Aa-Seitenweg und die Brücken einschließt.  
Derzeit erarbeitet die Verwaltung entsprechend den Besch lüssen der Fachausschüsse ein 
Entwicklungskonzept für den gesamten Innenstadtraum der Aa . Gleichzeitig wird gemein- 
sam mit der Bezirksregierung geprüft, ob der bestehende Förderantrag angepasst werden 
kann, oder ob ein neuer Städtebauförderantrag zielführender sein wird.  
 
Im Rahmen des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ wird auch d ie Zugänglichkeit von ein- 
zelnen prägenden Baudenkmälern verbessert, so dass sie ihre Rolle im Stadtgebiet noch 
besser ausüben können als bisher und dann wirklich für alle Menschen barrierefrei erreichbar 
und nutzbar sein werden. So erfolgt aus diesem Programm  – abgestimmt mit der Denkmal- 
pflege – der Einbau eines barrierefreien Zugang s über einen Aufzug zum historischen 
Rathaus . Nicht vorhersehbare Veränderungen am Umbaukonzept und  zusätzliche Erweite- 
rungen haben zu einem weiteren Abstimmungs- und Planun gsbedarf geführt, so dass erst 
Ende 2013 mit einem Baubeginn zu rechnen sein wird.   
 
Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen sowie i hrer besonderen innenräumlichen 
Qualität und Anlage bietet die  Dominikanerkirche  künftig nach einer Prophanierung großes

5 
Potential für öffentliche Zwecke der Stadtgesellschaft, die ebenso der Bedeutung und Reprä- 
sentanz des Baudenkmals wie auch dem hochzentralen Standor t gerecht werden. Das Ge- 
bäude soll für bürgerorientierte Nutzungen als Ort für  Bürgerkommunikation und –
partizipation zugänglich gemacht werden. Ergänzend kann es auch für eine Präsentation des 
Stadtmodells genutzt werden.  
Die Verwaltung wird dem Rat zu den zukünftigen Nutzung smöglichkeiten in einer gesonder- 
ten Vorlage Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. 
 
Kinderhaus 
 
Das vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept mit Ma ßnahmenplan für das Ge- 
biet Kinderhaus-Brüningheide war Grundlage für die A bgrenzung des Gebietes als Schwer- 
punktbereich „Soziale Stadt“ gem. §171e BauGB. Das Förd erprogramm „Soziale Stadt Kin- 
derhaus-Brüningheide“ ist zum 31.12.2010 ausgelaufen, j edoch hat sich die Stadt Münster 
gemeinsam mit den privaten Partnern zu einer „Versteti gungsphase“ des bisher Erreichten 
entschlossen (vgl. Vorlage V/0291/2010 – Wohngebiet Brü ningheide, Handlungsempfehlun- 
gen 2011-2013), um damit die Weiterentwicklung des Wo hnquartiers Kinderhaus-
Brüningheide insgesamt positiv zu beeinflussen.  
 
Für die Entwicklung einer baulichen Aufwertungsstrategie  (vgl. Vorlage V/0422/2010 – Vor- 
bereitung von wohnungswirtschaftlichen Perspektiven für da s Gebiet „Soziale Stadt Kinder- 
haus-Brüningheide“) sind Aussagen zum Zustand des Wohnung sbestandes erforderlich, die 
mit dem ergänzenden bausubstanziellen Gutachten  aufgezeigt worden sind. Das Gutach- 
ten konnte aus Restfördermitteln der Sozialen Stadt be zahlt werden. Diese Ergebnisse führ- 
ten dazu, dass das Land NRW Interesse an dem zukunftsgerichte ten Ansatz gezeigt und die 
Stadt aufgefordert hat, eine Zukunftsvariante vertiefen d zu untersuchen und zu bewerten. 
Dazu wurden seitens des Landes NRW Fördermittel für ein en städtebaulichen Maßnah- 
menplan  bereitgestellt. Dieser ist weitgehend vorbereitet und soll zum Ende des Jahres 
2013 gemeinsam mit den Wohnungseigentümern und dem Fö rdergeber vorgestellt werden. 
Damit liegt dann eine gemeinsam erarbeitete und bela stbare Entwicklungsperspektive für 
das Quartier Kinderhaus-Brüningheide  für die nächsten 10 - 20 Jahre vor. Dies könnte, ei- 
nen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Münster vo rausgesetzt, in ein Folgepro- 
jekt im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau West“ m ünden, welches dann nach 
Vorstellung und Beratung im Jahr 2014 Schwerpunkt der B eantragung weiterer Städtebau- 
förder- und Wohnungsbaufördermittel sein könnte. 
 
Aufgrund der Antragslage im Jahr 2011 ist die Verwaltu ng beauftragt, die Perspektiven und 
Chancen für die weitere Entwicklung des Stadtteils Münster-Kinderhaus in einem öffentlichen 
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsver fahren zu erarbeiten und zu kom- 
munizieren. Dabei geht es vor allem um die Teilhabe de r Bewohnerschaft an Entscheidungs- 
und Abwägungsprozessen. Mit diesem Ansatz hatte sich die St adt Münster beim „Projektauf- 
ruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS im Rahmen der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ 
beworben und war als eine von 15 Kommunen deutschlandw eit ausgewählt worden. Diese 
Maßnahme wird ohne Beteiligung des Landes NRW als Forsch ungsprojekt des BMVBS di- 
rekt aus Bundesmitteln finanziert.  
Entsprechend dem „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS werden in dem Beteili- 
gungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus derzeit bis zu sieben unter- 
schiedliche Module bearbeitet und im Rahmen der jeweil igen Projekte und Ansätze nachfol- 
gend Lösungsmöglichkeiten entwickelt und diskutiert. Dabei werden die einzelnen Schritte im 
Rahmen eines Forschungsvorhabens durch das Bundesinstitut für  Bau-, Stadt- und Raum- 
forschung (BBSR) betreut und begleitet. Das Bürgerbet eiligungsverfahren wird extern mode- 
riert. Es ist vorgesehen, das Projekt zum Ende des Jahres 2013 abzuschließen.

6 
 
Angelmodde 
 
Für die Maßnahmen im Bereich Angelmodde, Siedlung Osthuesheide , sind die Vorausset- 
zungen für einen Gebietsbezug gem. BauGB durch das berei ts existierende Sanierungsge- 
biet (§ 136ff. BauGB) gegeben. Das vorhandene Handlun gskonzept wird auch weiterhin 
handlungsleitende Basis für die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung in diesem Stadt- 
quartier sein. Entsprechend den jeweils erzielten Einigu ngen mit den Eigentümern in den 
einzelnen Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften wurden und  werden die konkreten Bau- 
maßnahmen vorbereitet und umgesetzt, so dass das geplante Gesamtziel einer Aufwertung 
und Wohnwertsteigerung erreicht werden kann. Ein Abschl uss des Projektes ist zum Jahres- 
ende 2013 vorgesehen. 
 
Wolbeck  
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat d ie Verwaltung entsprechend den Mög- 
lichkeiten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008)  für zusammenhängende Bereiche in 
den Stadtteilen Wolbeck  und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „ Aktives Stadt- und 
Ortsteilzentrum “ im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet (vgl. Vorl agen V/0239/2009 
und V/0348/2009), die jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden.  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engagem ent der Akteure vor Ort in einem 
breit angelegten Diskussions- und Moderationsprozess ein I ntegriertes Handlungskonzept – 
mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam erarbe itet (vgl. Vorlage V/0272/2012). Für 
die Umsetzung eines Teils der vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr 
2012 einen Städtebauförderantrag gestellt, der nach A uskunft der Bezirksregierung Münster 
Eingang in das Stadterneuerungsprogramm 2013 finden so ll und damit dann die Basis für 
weitere stadtteilbezogene Aktivitäten bilden wird.  
Aus diesem Handlungskonzept werden dann, entsprechend dem  erwarteten Bewilligungsbe- 
scheid, die beschriebenen Einzelmaßnahmen für die Umsetzu ng vorbereitet. Es ist davon 
auszugehen, dass erste Maßnahmen ab Ende 2014, Anfang 2 015 in die Realisierung gehen 
könnten. Damit werden die Möglichkeiten und Chancen gen utzt, das Zentrum von Wolbeck, 
mit dem historischen Wigbold, weiter zu entwickeln und na ch dem Bau der Umgehungsstra- 
ße mit Gestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen  rund um die Münsterstraße und die 
Hofstraße im Zentrum von Wolbeck  zu starten.

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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 ISG Bahnhofsviertel, Planung Zukunft Stadtraum Windthorststraße 
(Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, Anpassung der Gestal- 
tung, Inwertsetzung, Verstetigungsstrategie, Beteiligungsverfahren 
 ISG Bahnhofsviertel, Gestaltung des öffentlichen Raumes (Verfü- 
gungsfonds Teil 2, Schaltschränke) 
 Neugestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, Berliner Platz und 
Bahnhofstraße (3.Bauabschnitt), restliche Teilmaßnahme 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatz- 
flächen 
 Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflä- 
chen  
 Neugestaltung des Hauptbahnhofumfeldes mit den Teilmaßnahmen  
Berliner Platz (ehm. 3.BA) und Bremer Platz (Planung und Umbau)  
 
 
 
2013-2014 
Maßnahme in Durchführung 
 
2012-2014 
Maßnahme in Durchführung 
2013 
Bewilligung aufgehoben 
2013 
Bewilligung aufgehoben 
2013 
Bewilligung aufgehoben 
2013 
Antragstellung  
 
 
83.538,00 €  
 
 
190.000,00 € 
 
210.000,00 € 
 
42.000,00 € 
 
558.000,00 € 
 
952.000,00 € 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Ab in die Mitte 
2012: 1A – Münster im Fluss 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Städtebaulicher 
Realisierungswettbewerb Hörster Parkplatz 
 ISI Innenstadt, Wegeverbindung/Illumination Harsewinkelplatz-
Clemenskirche-Erbdrostenhof 
 Städtebaulicher Denkmalschutz, Barrierefreier Zugang zum histori- 
schen Rathaus, bauliche Anpassung 
 Städtebaulicher Denkmalschutz, Erlebbarmachen der Aa an der Brü- 
cke Spiekerhof, Lichtinszenierung, bauliche Anpassung 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs- 
fonds Innenstadt (in Teilen) 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs- 
fonds Innenstadt (in Teilen) 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs- 
fonds Innenstadt, Fortsetzung 2014-2106 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Umbau und 
Umnutzung des Denkmals Dominikanerkirche 
 
 
 
2012 
Maßnahme abgeschlossen 
2013-2014 
Maßnahme in Durchführung 
2012-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2012-20143 
Maßnahme in Durchführung 
2013-2014 
Maßnahme in Vorbereitung 
2011-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2013 
Bewilligung aufgehoben 
2013 
Antragstellung 
2013 
Antragstellung  
 
 
70.000,00 € 
 
59.619,00 € 
 
114.240,00 € 
 
143.490,00 € 
 
270.347,00 € 
 
100.000,00 € 
 
200.000,00 € 
 
150.000,00 € 
 
587.400,00 € 
 
 
Gremmendorf 
 Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne: Räumliches Entwick- 
lungskonzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, Kommu- 
nikation 
 
 
 
2013 
Antrag zurück gezogen 
 
 
 
151.000,00 € 
 
 
Angelmodde 
• Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß- 
nahme nach §§ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide 
 
 
 
2006-2012 
Maßnahme abgeschlossen 
 
 
35.000,00 € 
 
Kinderhaus  
• Bausubstanzielles Gutachten zur fachlichen Ergänzung der Maßnah- 
men der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide (Restmittel anteilig) 
• Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes 
Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide  
• Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Kinder- 
haus im Rahmen des Projektaufrufes Bürgerbeteiligung des BMVBS 
der Nationalen Stadtentwicklungspolitik 
 
 
 
2011-2013 
Maßnahme in Durchführung 
2007-2012 
Maßnahme abgeschlossen 
2012-2013 
Maßnahme in Durchführung  
 
 
105.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
50.000,00 € 
 
Wolbeck 
 
 
 
 
Übersicht 2013 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des 
Entwicklungskonzeptes Wolbeck-Zentrum mit besonderer Berücksich- 
tigung des Umbaus der Münsterstraße und Anpassungsmaßnahmen 
im historischen Wigbold 
 
2013 
Aufnahme ins Stadterneue- 
rungsprogramm angekündigt  
1.250.000,00 €
 
Gievenbeck 
 Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne: Räumliches Ent- 
wicklungskonzept, städtebauliche Planung, Beteiligungsverfahren, 
Kommunikation 
 
 
2013 
Antrag zurück gezogen 
 
85.000,00 €

Beratungsverlauf (3)

04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Bahnhofstraße
  • Windthorststraße
  • Münsterstraße
  • Hofstraße
  • Bremer Platz
  • Berliner Platz
  • Harsewinkelplatz
  • Brüningheide
  • Stubengasse
  • Aa-Seitenweg
  • Kinderhaus
  • Spiekerhof
  • Kiepenkerl

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0447/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37