V/0029/2019
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland- Ost im Zuge der A 1
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag A-R/0056/2018
32 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0029/2019
Beschlussvorlage
6266 Zeichen
V/0029/2019 V/0029/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland- Ost im Zuge der A 1 Beratungsfolge 21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.02.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster erhebt Einwendungen gegen den Ausbau der Tank- und Rastanlage Müns- terland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Ro- xel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 und fordert die Planungen für die Erweiterung der Rastanlagen Münsterland-Ost und Münster- land-West an der BAB 1 um großdimensionierte neue Stellplatzanlagen für Lastkraftwagen einzustellen. 2. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 2 ihre Stellungnahme zum Planfeststellungs- entwurf für den geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Münster-Ost an der BAB 1 ab. 3. Der Antrag der SPD- Ratsfraktion (A-R/0056/2018) vom 29.08.2018 ist hiermit erledigt. Begründung: Zu 1.: Die vorhandene Tank- und Rastanlage soll komplett umgestaltet werden. Während die Pkw- Stellplatzanlage zwischen der Raststätte und der Autobahn vorgesehen ist, soll die Bus-Stellplatzanlage einschließlich der Parkmöglichkeit von Pkw mit Anhänger südlich in unmittelba- rer Nähe der Raststätte angeordnet werden. Die Anbindung zum Betriebshof soll künftig ausschließ- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 08.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0029/2019 lich von der Nordseite über den bestehenden bzw. umzulegenden Wirtschaftsweg erfolgen. Die Lkw- Stellplatzanlage soll östlich der Raststätte auf der heutigen landwirtschaftlich genutzten Fläche ge- baut und dabei der direkte Sichtkontakt auf diese Stellplätze durch einen 5 m hohen begrünten Sicht- schutzwall verhindert werden. Als Ersatz für den nicht mehr durchgängigen Wirtschaftsweg soll dieser entlang des Sichtschutzwalles verlegt werden. Regelkonforme Stellplätze für Busse sowie Großraum - und Schwertransporte (GST) sind in der Anlage aktuell nicht vorhanden. Busse sowie Pkw mit Anhänger werden auf die Lkw-Parkstände verwiesen. Behindertenstellplätze sind im Bereich des Rasthauses ausgewiesen. Im Bestand sind 28 Lkw- Stellplätze und 97 Pkw - Stellplätze ausgewiesen. Nach dem Ausbau verfügt die Tank- und Rastanlage Münsterland Ost über: 1. 108 Lkw-Stellplätze (86 Lkw Stellplätze, 8 Lkw-Stellplätze (L =150 m) Großraum- und Schwer- transporte (GST), 2 Lkw-Stellplätze (L = 50 m) Lkw-Kurzparker, 10 Bus/Pkw mit Anhänger Stellplätze, 2 Bus Stellplätze 2. 113 Pkw-Stellplätze ( darunter 6 Stellplätze mit E-Ladestation, 4 Stellplätze für mobilitätsbe- hinderte Menschen, 3 Stellplätze Frauenparkplätze) Im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf zur Tank- und Rastanlage Münsterland Ost wird darauf verwiesen, dass dieser auf Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen der Standortal- ternativenuntersuchung erarbeitet worden ist. Zur Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich der Tank- und Rastanlage Münsterland- Ost wurden Prüfungen und Berechnungen vorgenommen. Diese Untersuchungen ergaben Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte an 8 Gebäuden. Zum Schutz dieser Objekte wird eine Lärmschutzwand westlich der A 1 mit einer Länge von 614 m und einer ma- ximalen Höhe von 5,00 m errichtet. Zu 2.: Die Planung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 hat in der Zeit vom 19.11.2018 bis 18.12.2018 offen ausgelegen. Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 2 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre offizi- elle Stellungnahme zur offen gelegten Ausbaubauplanung für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost im Zuge der A 1 vor. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde/ Bezirksregierung im Februar übergeben, da auch die Stadt Münster als Träger öffentlicher Belange an die gesetzlichen Fristen gebunden ist. Sollte der Rat der Stadt Münster die vorläufige Stellungnahme der Verwal- tung mit Beschluss ändern, ist nach Auskunft der Bezirksregierung Münster sichergestellt, dass diese anschließend der Anhörungsbehörde übergebene abschließende Stellungnahme der Stadt Münster Berücksichtigung im weiteren Planfeststellungsverfahren findet. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.02.2003 eine gemeinsame Resolution “Erwei- terung der Autobahnrastanlage Münsterland stoppen“ verabschiedet. Darin spricht sich der Rat der Stadt Münster dafür aus, die Planungen für die Erweiterung der Rastanlage Münsterland-West und – Ost an der Bundesautobahn 1 um großdimensionierte neue Stellplatzanlagen für Lastkraftwagen ein- zustellen. Ergänzend liegt der Verwaltung der Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 29.08.2018 vor, in dem der Rat aufgefordert wird, den interfraktionellen Ratsantrag vom 04.02.2003 zu bekräftigen und die Planungen zum Ausbau der Autobahnrastanlagen Münsterland-Ost/ West zu hinterfragen. Zu 3.: Die mit dem Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 20.08.2018 formulierten Bedenken und Anregungen zur geplanten Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Münsterland –Ost/ West sind in der Stellung- nahme der Stadt Münster aufgenommen worden. - 3 - V/0029/2019 i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: (1) Anlage A (2) Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung (3) Antrag der SPD- Fraktion im Rat A-R/0056/2018) vom 29.08.2018 (4) Ratsresolution vom 04.02.2003
Ratsresolution 2003
2348 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V/0029/2019 SPD-Fraktion CDU-Fraktion GAL-Fraktion FDP-Fraktion 04.02.2003 Erweiterung der Autobahnrastanlage Münsterland stoppen Entschließung Der Rat der Stadt Münster spricht sich dafür aus, die Planungen für die Erweiterung der Rastanlage Münsterland-West und -Ost an der Bundesautobahn 1 um großdimensionierte neue Stellplatzanlagen für Lastkraftwagen einzustellen. Begründung: Die bislang für knapp 60 Lkw ausgelegte Tank- und Rastanlage Münsterland an der Bundesautobahn 1 soll.nach aktuellen Plänen des Bundesverkehrsministeriums durch eine großdimensionierte Erweiterung auf eine Kapazität für ca. 200 Lkw ausgebaut werden. Auch die Zahl der Stellpätze für Pkw und Busse soll — allerdings deutlich geringfügiger — ausgebaut werden. Zur Realisierung der neuen Anlage würde eine Fläche von insgesamt ca. 84.000 qm beansprucht werden. Gebaut werden würde hier eine der größten Rastanlagen Deutschlands. Gegen dieses Vorhaben spricht vor allem die geringe Entfernung zur Wohnbebauung des unmittelbar benachbarten Stadtteiles Münster-Roxel. Wegen dieser Nähe zur geschlossenen Wohnbebauung sind die zusätzlichen Belastungen aus Lärm und Abgasen für die Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar. Nach bislang bekannter Einschätzung gibt es in ganz Deutschland keine Rastanlage, die in so geringer Entfernung zu einem Wohngebiet liegt. Aber auch weitere ökologische Gesichtspunkte sind gegen das Vorhaben ins Feld zu führen. So liegt das projektierte Großvorhaben nicht nur unmittelbar an der Frischluftschneise, die über den Aasee hinweg die münsterische City mit Kaltluft versorgt; mit dem geplanten Projekt würde auch massiv in ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet eingegriffen werden. Und auch die im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehene Vernetzung ökologisch wertvoller Gebiete würde durch die Erweiterungspläne nachhaltig beeinträchtigt werden. Und aufgrund einer ökologischen Raumanalyse wurden vor einigen Jahren dieselben Flächen für eine Umgehungsstrasse nicht freigegeben. Die “Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e.V.” hat im übrigen auf Standortalternativen an der BAB 1 hingewiesen, wo Wohngebiete nicht betroffen und Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet nicht erforderlich wären. SPD-Fraktion CDU-Fraktion GAL-Fraktion FDP-Fraktion gez. Heuer gez. Sellenriek gez. Klas gez. Möllemann-Appelhoff
Anlage A
1536 Zeichen
Anlage A zur V/0029/2019 Kurzüberblick Die Bezirksregierung Münster hat für die Planung zum Ausbau der Tank- und Rastanlage Müns- terland- Ost an der A 1 die Planung offen gelegt und die Stadt Münster als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die vorhandene Tank- und Rastanlage soll komplett umge- staltet werden. Die Verwaltung greift die vorliegende Antragslage auf und lehnt die Planung zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage ab. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: ohne Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlussfassung keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Stellungnahme Stadt Münster
11390 Zeichen
Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 25.01.2019 1 Lfd. Nr. Bereich Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 1 Allgemein Die Stadt Münster erhebt Einwendungen gegen den geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Münster- Ost und fordert die Planungen für die Erweiterung der Rastanlagen Münsterland-Ost und Münsterland-West an der BAB 1 um großdimensionierte neue Stellplatz- anlagen für Lastkraftwagen einzustellen. Die Stadt Münster widerspricht der Durchführung der Planungen in zwei voneinander getrennten Verfahren, Planungen und Bewertungen der Auswirkungen und fordert Alternativen zur vorliegenden Planung sowie eine weitergehende Bürgerbeteiligung bei den weite- ren Planungsprozessen. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.02.2003 eine gemeinsame Resolution „“Erweite- rung der Autobahnrastanlage Münsterland stoppen“ verabschiedet. Damit spricht sich der Rat der Stadt Münster dafür aus, die Planungen für die Erweiterung der Rastanlage Münsterland-West und –Ost an der Bundesautobahn 1 um großdimensionierte neue Stell- platzanlagen für Lastkraftwagen einzustellen. Gegen dieses Vorhaben sprechen vor allem die gerin- ge Entfernung zur Wohnbebauung des unmittelbar benachbarten Stadtteils Münster- Roxel, sowie der Eingriff in das Landschaftschutzgebiet Aatal und in die planerisch freigehaltene Frischluftschneise. Der Bau der beiden Anlagen in unmittelbarer Nähe führt zwangsläufig zu kumulativen Auswirkungen und damit zu einer Neubewertung der Auswirkungen. Alternative Planungen, insbesondere: • moderate/r Weiterentwicklung/ Ausbau bestehen- der Rastplätze an der BAB 1 im Einzugsgebiet Münster • verkleinerte bauliche Ausführungen unter Ausnut- zung der örtlichen Gegebenheiten • die Errichtung eines mehr- bzw. zweistöckigen Parkraums für Pkw, um Platz für Lkw im vorhan- denen Areal zu schaffen • den Parkraum für Lkw ausschließlich im vorhan- denen Areal schaffen und nur Pkw auf höher gele- Anlage 2 zur Vorlage V/0029/2019 Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 25.01.2019 2 Lfd. Nr. Bereich Stellungnahme der Stadt Mün ster Begründung genes Gelände im direkten Umfeld der Anlage zu führen sollen aufgezeigt werden. Im weiteren Planungspro- zess ist den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Gele- genheit zu geben, Bedenken und Anregungen mit dem Planungsträger zu erörtern. 2 Nr. 2 Regelungsverzeichnis Zur Vermeidung von Eingr iffen in Natur und Landschaft gem. § 13 BNatSchG ist auf die äußere Erschließung der T+R-Anlage zu verzichten Gegen die Anlage der Umfahrung, deren Art der Be- festigung den Antragsunterlagen nicht zu entnehmen ist, spricht neben der Inanspruchnahme von Grundflä- chen, dem Verlust von belebten Bodens und der Beun- ruhigung von Landschaftselementen, wie dem äußeren gezielt begrünten Lärmschutzwall, die dem Arten- schutz, insbesondere der Fledermauspopulation und ihren Flugbewegungen dienen sollen, auch die Gefahr, dass das zusätzliche Wegeangebot zu Schleichver- kehren zwischen der Altenroxeler Straße und der Straße am Rohrbusch führt. Bereits heute ist zu be- obachten, dass die Rückwärtige Erschließung der T+R-Anlage als Auf- bzw. Abfahrt genutzt wird und zu zusätzlichem Verkehr in dem Landschafts- und dem Siedlungsraum führt. Eine ggf. notwendige Erschließung für Rettungsfahr- zeuge von der Altenroxeler Straße kann auch direkt über den vorhandenen Weg parallel zum Meckelbach auf das Anlagengelände geführt werden. Er muss und sollte nicht umständlich um den Lärmschutzwall auf das Anlagengelände geleitet werden. Eine Erschließung der angrenzenden landwirtschaftli- chen Nutzflächen bedarf nicht der Umfahrung, da die- Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 25.01.2019 3 Lfd. Nr. Bereich Stellungnahme der Stadt Mün ster Begründung se für jeden Eigentümer über das das vorhandene Wegenetz gewährleistet werden kann. Für die Unterhaltung des Lärmschutzwalles auf der Außenseite muss kein befestigter Weg vorgehalten werden. Ein Saumstreifen mit einer Hochstaudenflur reicht für die Erreichbarkeit aus und bietet zu dem zusätzlichen Lebensraum. 3 Unterlage 9.4 Bei der Eingriffsbewertung ist Punkt K FL 2.5 zu überprüfen und ggf. anzupassen. In der vergleichenden Gegenüberstellung von Eingrif- fen wird der Verlust eines Einzelbaumes lebensraum- typisch –mittleres Baumholz mit 4 Werteinheiten ange- ben. Gem. der numerischen Bewertung, auf Grundlage des LANUV Verfahrens, sind diese Elemente jedoch mit 7 Werteinheiten (BF, ta 1-2) anzusetzen. 4 Unterlage 9.4 Die Eingriffsregelung ist hinsichtlic h der Bewertung der Kompensation zu überarbeiten und zu ergänzen Durch das Vorhaben werden gem. den beigefügten Beschreibungen insgesamt ca. 2,7 ha Boden neu ver- siegelt und weitere 4,3 ha Boden für unversiegelte Straßennebenflächen, Böschungen und Erholungsflä- chen überprägt. Diesem Eingriff wird als zentrale Kompensationsmaßnahme die Entwicklung von Exten- sivgrünland mit Blänke auf einer Fläche von 0,43 ha gegenübergestellt. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde entspricht dieses Verhältnis nicht den Forderungen des BNatSchG, wonach die Kompensation erreicht ist, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wie- derhergestellt oder neu gestaltet ist. Die Versiegelung Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 25.01.2019 4 Lfd. Nr. Bereich Stellungnahme der Stadt Mün ster Begründung von 2,7 ha führt steht bereits unter dem Aspekt der Grundwasserneubildung und Verdunstung zum Schutz des Klimas in einem deutlichem Missverhältnis zur Grundwasserneubildung und Verdunstung auf einer Fläche von 0,43 ha. Dieses Missverhältnis kann auch nicht dadurch aufgehoben werden in dem bei der Be- wertung der Kompensationsfläche der doppelte Auf- wertungsfaktor in Ansatz gebracht wird. Bei der vorge- sehen Kompensation können die Funktionen des Na- turhaushaltes in der Realität nicht kompensiert werden. 5 Altlasten Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der im städti- schen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführten schäd- lichen Bodenveränderung 10022. Auflage: 1. Sollten im Bereich der Tankanlagen (Zapfsäu- len, Kraftstofflagerung etc.) Erdarbeiten durchgeführt werden, sind diese Maßnahmen im Vorfeld mit der Unteren Bodenschutzbehörde (Tel.: 492-6771) abzu- stimmen. 2. Sollten sich bei den Erdarbeiten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bo- denveränderung ergeben, haben Sie dies unverzüglich dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Tel.: 492-6771) mitzuteilen (§ 2 LBodSchG NRW). 6 Gewässerschutz Die Mulden zur Ableitung des Nieders chlagswassers sind abzudichten. Das Niederschlagswasser der Parkplatzerweiterung soll zum Teil über Mulden gefasst werden und dann der Regenwasserbehandlung bzw. dem Regenrückhal- tebecken zugeführt werden. Da es sich um behand- lungsbedürftiges Niederschlagswasser handelt, sind die Mulden abzudichten, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten. Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 25.01.2019 5 Lfd. Nr. Bereich Stellungnahme der Stadt Mün ster Begründung 7 Immissionsschutz Die Durchführung der aktiven Schal lschutzmaßnahmen wird begrüßt. Der Ausbau beschränkt sich auf den südöstlichen Be- reich der Raststätte (Andienung Fahrtrichtung Norden). Die Gutachten zum Lärmschutz und zur Luftschad- stoffbelastung vom 31.08.18 (17.1.1 schalltechn. Un- tersuchung und 17.2 Luftschadstoffgutachten) zeigen auf, dass die Auswirkungen der Planung auf die um- gebende Wohnbebauung im Außenbereich gering- fügig sind. Auf der westlichen Seite der Autobahn ist aktiver Schallschutz in Höhe des Ausbauabschnitts mit 600 m Länge und 2 bis 5 m Höhe vorgesehen. Diese aktive Schallschutzmaßnahme ist zu begrüßen. 8 Unterlage 18.2 Die Entwässerungspflicht für das Niederschlagswasser, das auf den in der Unterlage 18.2 dargestellten Straßen- oberflächen anfällt, ist anstelle der Stadt Münster durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu erfüllen. Bei der Rastanlage Münsterland Ost handelt es sich gem. § 15 Abs. 1 FStrG um einen Nebenbetrieb der Bundesautobahn 1 und sie wird insofern gem. § 1 Abs. 4 Nr. 5 FStrG als Bestandteil einer Bundesfernstraße eingestuft. Gem. § 49 Abs. 3 LWG NRW ist für die Beseitigung des Niederschlagswassers, das auf den Straßenoberflächen anfällt, der Träger der Straßen- baulast verpflichtet. 9 Unterlage 18.3 Für den Anschluss der neu hinzukommenden schmutz- wasserrelevanten Flächen (z.B. WC-Gebäude) sind an die Stadt Münster gem. Kanalbeitragssatzung (KBS) i.V.m. § 10 KAG NRW Kanalanschlussbeiträge zu zahlen. Die Höhe der Beiträge regelt die Kanalbeitragssatzung der Stadt Münster. Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 25.01.2019 6 Lfd. Nr. Bereich Stellungnahme der Stadt Mün ster Begründung 10 Unterlage 22.1 Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 a us Januar 2018 weist deutlich höhere Belastungswerte als die bisherigen Prognosen aus. Diese Erkenntnisse müssen bei dem weiteren 6-streifigen Ausbau der A 1 zwischen Münster und Osnabrück berücksichtigt werden. Insbesondere müssen die Lärmgutachten auf die aktuellen Verkehrsbe- lastungen/Prognosen angepasst werden.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Altenroxeler Straße
- Umgehungsstraße
- Am Rohrbusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0029/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37