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V/0029/2019

Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland- Ost im Zuge der A 1

Vorlagen 07.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 19

Antrag A-R/0056/2018

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ratsresolution 2003

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Stellungnahme Stadt Münster

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Ansehen

Antrag A-R/0056/2018

32 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0029/2019

Beschlussvorlage

6266 Zeichen

V/0029/2019 
V/0029/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und 
Rastanlage Münsterland- Ost im Zuge der A 1 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.02.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster erhebt Einwendungen gegen den Ausbau der Tank- und Rastanlage Müns-
terland Ost von Bau-km 0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Ro-
xel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über 
die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 
und fordert die Planungen für die Erweiterung der Rastanlagen Münsterland-Ost und Münster-
land-West an der BAB 1 um großdimensionierte neue Stellplatzanlagen für Lastkraftwagen 
einzustellen. 
 
2. Die Stadt Münster gibt entsprechend der Anlage 2 ihre Stellungnahme zum Planfeststellungs-
entwurf für den geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Münster-Ost an der  BAB 1  ab.  
 
3. Der Antrag der SPD- Ratsfraktion (A-R/0056/2018) vom 29.08.2018 ist hiermit erledigt. 
 
 
Begründung: 
Zu 1.: 
 
Die vorhandene Tank- und Rastanlage soll komplett umgestaltet werden.  
Während die Pkw- Stellplatzanlage zwischen der Raststätte und der Autobahn vorgesehen ist, soll die 
Bus-Stellplatzanlage einschließlich der Parkmöglichkeit von Pkw mit Anhänger südlich in unmittelba-
rer Nähe der Raststätte angeordnet werden. Die Anbindung zum Betriebshof soll künftig ausschließ-
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
08.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0029/2019 
lich von der Nordseite über den bestehenden bzw. umzulegenden Wirtschaftsweg erfolgen. Die Lkw-
Stellplatzanlage soll östlich der Raststätte auf der heutigen landwirtschaftlich genutzten Fläche ge-
baut und dabei der direkte Sichtkontakt auf diese Stellplätze durch einen 5 m hohen begrünten Sicht-
schutzwall verhindert werden. Als Ersatz für den nicht mehr durchgängigen Wirtschaftsweg soll dieser 
entlang des Sichtschutzwalles verlegt werden. 
 
Regelkonforme Stellplätze für Busse sowie Großraum - und Schwertransporte (GST) 
sind in der Anlage aktuell nicht vorhanden. Busse sowie Pkw mit Anhänger werden auf die 
Lkw-Parkstände verwiesen. Behindertenstellplätze sind im Bereich des Rasthauses 
ausgewiesen. Im Bestand sind 28 Lkw- Stellplätze und 97 Pkw - Stellplätze ausgewiesen. 
 
Nach dem Ausbau verfügt die Tank- und Rastanlage Münsterland Ost über: 
1. 108 Lkw-Stellplätze (86 Lkw Stellplätze, 8 Lkw-Stellplätze (L =150 m) Großraum- und Schwer-
transporte (GST), 2 Lkw-Stellplätze (L = 50 m) Lkw-Kurzparker, 10 Bus/Pkw mit Anhänger 
Stellplätze, 2 Bus Stellplätze 
2. 113 Pkw-Stellplätze ( darunter 6 Stellplätze mit E-Ladestation, 4 Stellplätze für mobilitätsbe-
hinderte Menschen, 3 Stellplätze Frauenparkplätze) 
 
Im Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planentwurf zur Tank- und Rastanlage Münsterland Ost 
wird darauf verwiesen, dass dieser auf Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen der Standortal-
ternativenuntersuchung erarbeitet worden ist. Zur Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich der 
Tank- und Rastanlage Münsterland- Ost wurden Prüfungen und Berechnungen vorgenommen. Diese 
Untersuchungen ergaben Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte an 8 Gebäuden. Zum Schutz 
dieser Objekte wird eine Lärmschutzwand westlich der A 1 mit einer Länge von 614 m und einer ma-
ximalen Höhe von 5,00 m errichtet. 
 
Zu 2.: 
Die Planung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 0+355,89 
(Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung 
Kamen/ Nordseite der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 
275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 hat in der Zeit vom 19.11.2018 bis 18.12.2018 
offen ausgelegen. 
 
Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 2 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre  offizi-
elle Stellungnahme zur offen gelegten Ausbaubauplanung für die Erweiterung der Tank- und 
Rastanlage Münsterland Ost im Zuge der A 1 vor. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme unter 
dem Vorbehalt des noch ausstehenden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde/ Bezirksregierung 
im Februar übergeben, da auch die Stadt Münster als Träger öffentlicher Belange an die gesetzlichen 
Fristen gebunden ist. Sollte der Rat der Stadt Münster die vorläufige Stellungnahme der Verwal-
tung mit Beschluss ändern, ist nach Auskunft der Bezirksregierung Münster sichergestellt, 
dass diese anschließend der Anhörungsbehörde übergebene abschließende Stellungnahme 
der Stadt Münster Berücksichtigung im weiteren Planfeststellungsverfahren findet. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 05.02.2003 eine gemeinsame Resolution “Erwei-
terung der Autobahnrastanlage Münsterland stoppen“ verabschiedet. Darin spricht sich der Rat der 
Stadt Münster dafür aus, die Planungen für die Erweiterung der Rastanlage Münsterland-West und – 
Ost an der Bundesautobahn 1 um großdimensionierte neue Stellplatzanlagen für Lastkraftwagen ein-
zustellen. Ergänzend liegt der Verwaltung der Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 29.08.2018 vor, in 
dem der Rat aufgefordert wird, den interfraktionellen Ratsantrag vom 04.02.2003 zu bekräftigen und 
die Planungen zum Ausbau der Autobahnrastanlagen Münsterland-Ost/ West zu hinterfragen.  
 
Zu 3.: 
Die mit dem Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 20.08.2018 formulierten Bedenken und Anregungen 
zur  geplanten Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Münsterland –Ost/ West sind in der Stellung-
nahme der Stadt Münster aufgenommen worden.

- 3 - 
V/0029/2019 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
(1) Anlage A 
(2) Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung 
(3) Antrag der SPD- Fraktion im Rat A-R/0056/2018) vom 29.08.2018 
(4) Ratsresolution vom 04.02.2003

Ratsresolution 2003

2348 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0029/2019
SPD-Fraktion CDU-Fraktion GAL-Fraktion FDP-Fraktion
04.02.2003

Erweiterung der Autobahnrastanlage Münsterland stoppen

Entschließung

Der Rat der Stadt Münster spricht sich dafür aus, die Planungen für die Erweiterung
der Rastanlage Münsterland-West und -Ost an der Bundesautobahn 1 um
großdimensionierte neue Stellplatzanlagen für Lastkraftwagen einzustellen.

Begründung:

Die bislang für knapp 60 Lkw ausgelegte Tank- und Rastanlage Münsterland an der
Bundesautobahn 1 soll.nach aktuellen Plänen des Bundesverkehrsministeriums
durch eine großdimensionierte Erweiterung auf eine Kapazität für ca. 200 Lkw
ausgebaut werden. Auch die Zahl der Stellpätze für Pkw und Busse soll — allerdings
deutlich geringfügiger — ausgebaut werden. Zur Realisierung der neuen Anlage
würde eine Fläche von insgesamt ca. 84.000 qm beansprucht werden. Gebaut
werden würde hier eine der größten Rastanlagen Deutschlands.

Gegen dieses Vorhaben spricht vor allem die geringe Entfernung zur
Wohnbebauung des unmittelbar benachbarten Stadtteiles Münster-Roxel. Wegen
dieser Nähe zur geschlossenen Wohnbebauung sind die zusätzlichen Belastungen
aus Lärm und Abgasen für die Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar. Nach bislang
bekannter Einschätzung gibt es in ganz Deutschland keine Rastanlage, die in so
geringer Entfernung zu einem Wohngebiet liegt.

Aber auch weitere ökologische Gesichtspunkte sind gegen das Vorhaben ins Feld zu
führen. So liegt das projektierte Großvorhaben nicht nur unmittelbar an der
Frischluftschneise, die über den Aasee hinweg die münsterische City mit Kaltluft
versorgt; mit dem geplanten Projekt würde auch massiv in ein bestehendes
Landschaftsschutzgebiet eingegriffen werden. Und auch die im
Bundesnaturschutzgesetz vorgesehene Vernetzung ökologisch wertvoller Gebiete
würde durch die Erweiterungspläne nachhaltig beeinträchtigt werden. Und aufgrund
einer ökologischen Raumanalyse wurden vor einigen Jahren dieselben Flächen für
eine Umgehungsstrasse nicht freigegeben.

Die “Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e.V.” hat im übrigen auf
Standortalternativen an der BAB 1 hingewiesen, wo Wohngebiete nicht betroffen und
Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet nicht erforderlich wären.

SPD-Fraktion CDU-Fraktion GAL-Fraktion FDP-Fraktion
gez. Heuer gez. Sellenriek gez. Klas gez. Möllemann-Appelhoff

Anlage A

1536 Zeichen

Anlage A zur V/0029/2019 
Kurzüberblick 
Die Bezirksregierung Münster hat für die Planung zum Ausbau der Tank- und Rastanlage Müns-
terland- Ost an der A 1 die Planung offen gelegt und die Stadt Münster als Träger öffentlicher 
Belange um Stellungnahme gebeten. Die vorhandene Tank- und Rastanlage soll komplett umge-
staltet werden. Die Verwaltung greift die vorliegende Antragslage auf und lehnt die Planung zur 
Erweiterung der Tank- und Rastanlage ab.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
verfolgt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: ohne  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlussfassung keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Stellungnahme Stadt Münster

11390 Zeichen

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 
0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite 
der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 
25.01.2019 1 
Lfd. 
Nr. 
Bereich Stellungnahme der Stadt Münster Begründung 
1 Allgemein Die Stadt Münster erhebt Einwendungen gegen den 
geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Münster-
Ost und fordert die Planungen für die Erweiterung der 
Rastanlagen Münsterland-Ost und Münsterland-West 
an der BAB 1 um großdimensionierte neue Stellplatz-
anlagen für Lastkraftwagen einzustellen. 
Die Stadt Münster widerspricht der Durchführung der 
Planungen in zwei voneinander getrennten Verfahren, 
Planungen und Bewertungen der Auswirkungen und 
fordert Alternativen zur vorliegenden Planung sowie 
eine weitergehende Bürgerbeteiligung bei den weite-
ren Planungsprozessen.  
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 
05.02.2003 eine gemeinsame Resolution „“Erweite-
rung der Autobahnrastanlage Münsterland stoppen“ 
verabschiedet. Damit spricht sich der Rat der Stadt 
Münster dafür aus, die Planungen für die Erweiterung 
der Rastanlage Münsterland-West und –Ost an der 
Bundesautobahn 1 um großdimensionierte neue Stell-
platzanlagen für Lastkraftwagen einzustellen. 
Gegen dieses Vorhaben sprechen vor allem die gerin-
ge Entfernung zur Wohnbebauung des unmittelbar 
benachbarten Stadtteils Münster- Roxel, sowie der 
Eingriff in das Landschaftschutzgebiet Aatal und in die 
planerisch freigehaltene Frischluftschneise. 
Der Bau der beiden Anlagen in unmittelbarer Nähe 
führt zwangsläufig zu kumulativen Auswirkungen und 
damit zu einer Neubewertung der Auswirkungen. 
Alternative Planungen, insbesondere: 
• moderate/r Weiterentwicklung/ Ausbau bestehen-
der Rastplätze an der BAB 1 im Einzugsgebiet 
Münster 
• verkleinerte bauliche Ausführungen unter Ausnut-
zung der örtlichen Gegebenheiten 
• die Errichtung eines mehr- bzw. zweistöckigen
Parkraums für Pkw, um Platz für Lkw im vorhan-
denen Areal zu schaffen 
• den Parkraum für Lkw ausschließlich im vorhan-
denen Areal schaffen und nur Pkw auf höher gele-
Anlage 2 zur Vorlage V/0029/2019

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 
0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite 
der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 
25.01.2019          2 
Lfd.  
Nr. 
 
Bereich  Stellungnahme der Stadt Mün ster  Begründung  
genes Gelände im direkten Umfeld der Anlage zu 
führen 
sollen aufgezeigt werden. Im weiteren Planungspro- 
zess ist den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Gele- 
genheit zu geben, Bedenken und Anregungen mit dem 
Planungsträger zu erörtern. 
 
2 
 
 
 
Nr. 2 Regelungsverzeichnis Zur Vermeidung von Eingr iffen in Natur und Landschaft 
gem. § 13 BNatSchG ist auf die äußere Erschließung der 
T+R-Anlage zu verzichten  
Gegen die Anlage der Umfahrung, deren Art der Be- 
festigung den Antragsunterlagen nicht zu entnehmen 
ist, spricht neben der Inanspruchnahme von Grundflä- 
chen, dem Verlust von belebten Bodens und der Beun-
ruhigung von Landschaftselementen, wie dem äußeren 
gezielt begrünten Lärmschutzwall, die dem Arten- 
schutz, insbesondere der Fledermauspopulation und 
ihren Flugbewegungen dienen sollen, auch die Gefahr, 
dass das zusätzliche Wegeangebot zu Schleichver- 
kehren zwischen der Altenroxeler Straße und der 
Straße am Rohrbusch führt. Bereits heute ist zu be-
obachten, dass die Rückwärtige Erschließung der 
T+R-Anlage als Auf- bzw. Abfahrt genutzt wird und zu 
zusätzlichem Verkehr in dem Landschafts- und dem 
Siedlungsraum führt. 
Eine ggf. notwendige Erschließung für Rettungsfahr-
zeuge von der Altenroxeler Straße kann auch direkt 
über den vorhandenen Weg parallel zum Meckelbach 
auf das Anlagengelände geführt werden. Er muss und 
sollte nicht umständlich um den Lärmschutzwall auf 
das Anlagengelände geleitet werden.  
Eine Erschließung der angrenzenden landwirtschaftli- 
chen Nutzflächen bedarf nicht der Umfahrung, da die-

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 
0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite 
der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 
25.01.2019          3 
Lfd.  
Nr. 
 
Bereich  Stellungnahme der Stadt Mün ster  Begründung  
se für jeden Eigentümer über das das vorhandene 
Wegenetz gewährleistet werden kann. 
Für die Unterhaltung des Lärmschutzwalles auf der 
Außenseite muss kein befestigter Weg vorgehalten 
werden. Ein Saumstreifen mit einer Hochstaudenflur 
reicht für die Erreichbarkeit aus und bietet zu dem 
zusätzlichen Lebensraum. 
 
3 
 
 
Unterlage 9.4 Bei der Eingriffsbewertung ist Punkt K 
FL 2.5 zu überprüfen 
und ggf. anzupassen.  
In der vergleichenden Gegenüberstellung von Eingrif- 
fen wird der Verlust eines Einzelbaumes lebensraum-
typisch –mittleres Baumholz mit 4 Werteinheiten ange- 
ben. Gem. der numerischen Bewertung, auf Grundlage 
des LANUV Verfahrens, sind diese Elemente jedoch 
mit 7 Werteinheiten (BF, ta 1-2) anzusetzen. 
 
4 
 
Unterlage 9.4 Die Eingriffsregelung ist hinsichtlic h der Bewertung der 
Kompensation zu überarbeiten und zu ergänzen  
Durch das Vorhaben werden gem. den beigefügten 
Beschreibungen insgesamt ca. 2,7 ha Boden neu ver- 
siegelt und weitere 4,3 ha Boden für unversiegelte 
Straßennebenflächen, Böschungen und Erholungsflä- 
chen überprägt. Diesem Eingriff wird als zentrale 
Kompensationsmaßnahme die Entwicklung von Exten- 
sivgrünland mit Blänke auf einer Fläche von 0,43 ha 
gegenübergestellt.  
Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde entspricht 
dieses Verhältnis nicht den Forderungen des 
BNatSchG, wonach die Kompensation erreicht ist, 
wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des 
Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt 
sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wie- 
derhergestellt oder neu gestaltet ist. Die Versiegelung

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 
0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite 
der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 
25.01.2019          4 
Lfd.  
Nr. 
 
Bereich  Stellungnahme der Stadt Mün ster  Begründung  
von 2,7 ha führt steht bereits unter dem Aspekt der 
Grundwasserneubildung und Verdunstung zum Schutz 
des Klimas in einem deutlichem Missverhältnis zur 
Grundwasserneubildung und Verdunstung auf einer 
Fläche von 0,43 ha. Dieses Missverhältnis kann auch 
nicht dadurch aufgehoben werden in dem bei der Be- 
wertung der Kompensationsfläche der doppelte Auf- 
wertungsfaktor in Ansatz gebracht wird. Bei der vorge- 
sehen Kompensation können die Funktionen des Na- 
turhaushaltes in der Realität nicht kompensiert werden. 
 
5 
 
 
 
Altlasten Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der im städti- 
schen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführten schäd- 
lichen Bodenveränderung 10022.  
Auflage: 
1. Sollten im Bereich der Tankanlagen (Zapfsäu- 
len, Kraftstofflagerung etc.) Erdarbeiten durchgeführt 
werden, sind diese Maßnahmen im Vorfeld mit der 
Unteren Bodenschutzbehörde (Tel.: 492-6771) abzu- 
stimmen. 
2. Sollten sich bei den Erdarbeiten Anhaltspunkte 
für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bo- 
denveränderung ergeben, haben Sie dies unverzüglich 
dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
(Tel.: 492-6771) mitzuteilen (§ 2 LBodSchG NRW). 
 
6 
 
 
Gewässerschutz Die Mulden zur Ableitung des Nieders chlagswassers sind 
abzudichten.  
Das Niederschlagswasser der Parkplatzerweiterung 
soll zum Teil über Mulden gefasst werden und dann 
der Regenwasserbehandlung bzw. dem Regenrückhal- 
tebecken zugeführt werden. Da es sich um behand- 
lungsbedürftiges Niederschlagswasser handelt, sind 
die Mulden abzudichten, um den Grundwasserschutz 
zu gewährleisten.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 
0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite 
der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 
25.01.2019          5 
Lfd.  
Nr. 
 
Bereich  Stellungnahme der Stadt Mün ster  Begründung  
7 
 
 
 
Immissionsschutz Die Durchführung der aktiven Schal lschutzmaßnahmen 
wird begrüßt. 
 
Der Ausbau beschränkt sich auf den südöstlichen Be-
reich der Raststätte (Andienung Fahrtrichtung Norden). 
Die Gutachten zum Lärmschutz und zur Luftschad- 
stoffbelastung vom 31.08.18 (17.1.1 schalltechn. Un- 
tersuchung und 17.2 Luftschadstoffgutachten) zeigen 
auf, dass die Auswirkungen der Planung auf die um- 
gebende Wohnbebauung im Außenbereich gering-
fügig sind. 
Auf der westlichen Seite der Autobahn ist aktiver 
Schallschutz in Höhe des Ausbauabschnitts mit 600 m 
Länge und 2 bis 5 m Höhe vorgesehen. Diese aktive 
Schallschutzmaßnahme ist zu begrüßen. 
 
8 
 
 
 
Unterlage 18.2 Die Entwässerungspflicht für das Niederschlagswasser, 
das auf den in der Unterlage 18.2 dargestellten Straßen- 
oberflächen anfällt, ist anstelle der Stadt Münster durch 
den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu erfüllen.  
 
 
 
 
 
Bei der Rastanlage Münsterland Ost handelt es sich 
gem. § 15 Abs. 1 FStrG um einen Nebenbetrieb der 
Bundesautobahn 1 und sie wird insofern gem. § 1 Abs. 
4 Nr. 5 FStrG als Bestandteil einer Bundesfernstraße 
eingestuft. Gem. § 49 Abs. 3 LWG NRW ist für die 
Beseitigung des Niederschlagswassers, das auf den 
Straßenoberflächen anfällt, der Träger der Straßen-
baulast verpflichtet.  
 
9 
 
Unterlage 18.3 Für den Anschluss der neu hinzukommenden schmutz- 
wasserrelevanten Flächen (z.B. WC-Gebäude) sind an die 
Stadt Münster gem. Kanalbeitragssatzung (KBS) i.V.m. § 
10 KAG NRW Kanalanschlussbeiträge zu zahlen. 
 
Die Höhe der Beiträge regelt die Kanalbeitragssatzung 
der Stadt Münster.

Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost von Bau-km 
0+355,89 (Fahrtrichtung Bremen/ nördlich der Autobahnkapelle Roxel) bis Bau-km 0+617,00 (Fahrtrichtung Kamen/ Nordseite 
der Brücke im Zuge der A 1 über die Altenroxeler Straße), von Betriebs-km 275+735 bis Betriebs-km 276+570, im Zuge der A 1 
25.01.2019          6 
Lfd.  
Nr. 
 
Bereich  Stellungnahme der Stadt Mün ster  Begründung  
10 
 
 
 
 
Unterlage 22.1 Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 a us Januar 2018 
weist deutlich höhere Belastungswerte als die bisherigen 
Prognosen aus. Diese Erkenntnisse müssen bei dem 
weiteren 6-streifigen Ausbau der A 1 zwischen Münster 
und Osnabrück berücksichtigt werden. Insbesondere 
müssen die Lärmgutachten auf die aktuellen Verkehrsbe- 
lastungen/Prognosen angepasst werden.

Beratungsverlauf (5)

21.02.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Altenroxeler Straße
  • Umgehungsstraße
  • Am Rohrbusch

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Details

Aktenzeichen
V/0029/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37