1001/2022
Abfuhrrhythmus Restmülltonnen (AN/0325/2022)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
2459 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 25.03.2022 1001/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 31.03.2022 Abfuhrrhythmus Restmülltonnen (AN/0325/2022) Von der FDP-Fraktion wurde folgender Antrag gestellt: Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beschließt: 1. Die Stadt Köln führt einen Modellversuch gemäß § 6 (4) Abfallsatzung durch, bei dem der Min- destlitermaßstab gemäß § 8 (2) für je einen geeigneten Stadtteil links- und rechtsrheinisch, die ih- ren Abfall in Behälter bis 120 Liter bereitstellen (Einfamilienhausbedarf), auf 12 Liter pro Kopf und Woche reduziert wird. 2. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang, ob zumindest im Winterhalbjahr, bevorzugt ganz- jährig, der Abfuhrrhythmus für die Restmülltonnen bis 120 Liter Volumen in den für den Modell- versuch ausgewählten Abfuhrbezirken von wöchentlich auf zweiwöchentlich umgestellt werden kann. 3. Die Stadtverwaltung berichtet den zuständigen Gremien incl. der betroffenen Bezirks-vertretungen über die Wirkungen des Versuches bezüglich der Vermeidung von Abfällen und Kosten in den entsprechenden Entsorgungsbezirken und die mögliche monetäre Weitergabe dieser Vorteile an die betroffenen Gebührenzahlerinnen und -zahler und schätzt die möglichen Einsparungen an Ab- fall und Kosten im Fall einer Ausweitung auf das Stadtgebiet für die Bürgerinnen und Bürger ab. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zurzeit werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb zwei Untersuchungen durchgeführt, die vom Betriebs- ausschuss beschlossen wurden. Eine Untersuchung betrifft die Überprüfung des aktuellen Abfallgebührenmodells (nichtöffentliche Vorlage 1066/2020), die andere das Zero Waste-Konzept (Vorlage AN/0942/2021). In beiden Vorha- ben wird u. a. auch das aktuelle Mindestbehältervolumen überprüft. Die Ergebnisse der beiden Untersuchungen werden im Herbst vorgestellt werden können. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zurückzustellen, bis die Ergebnisse der beiden Unter- suchungen vorliegen, oder den Antragsgegenstand als Prüfauftrag zu formulieren. Die Antragsinhalte würden zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen und geprüft und bei der Ausgestaltung eines Um- setzungsvorschlags zum weiteren Umgang mit den Ergebnissen aus den beiden Untersuchungen berücksichtigt. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1001/2022
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 23.03.2022 07:14