V/0647/2017
80. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-0647-2017-Anlage-2-Begruendung
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 14 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0647/2017 Begründung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil St. Mauritz - Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................................ 2 3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4 4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4 4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz ................................................... 4 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ..................................................... 6 5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 5.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 6 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 6 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 7 5.4.1 Menschen .......................................................................................................................... 7 5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8 5.4.3 Boden ................................................................................................................................ 9 5.4.4 Wasser .............................................................................................................................. 9 5.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 10 5.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10 5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11 5.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 11 5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 11 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 11 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 11 5.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 12 5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 12 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke .......................................................... 13 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes (Reisemobilhafen) am Standort „Östlich Wilhelmshavenufer und nördlich Coppenrathsweg“. Mit der Zielsetzung „Errichtung eines Reisemobilhafens in Münster“ beschäftigen sich Politik und Verwaltung bereits seit einigen Jahren. Realisiert werden soll ein Reisemobilhafen mit mög- lichst optimaler, vollständiger Ausstattung, eingebettet in ein eher landschaftlich geprägtes U m- feld, von wo aus die Besucher Münster mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV oder zu Fuß erkunden können, der aber auch über genügend Aufenthaltsqualität auf dem Platz selbst bzw. in seiner unmittelbaren Umgebung verfügt. Wüns chenswert wäre eine TopPlatz -Ausstattung (s. u.). Zur- zeit können entsprechende Nachfragen in Münster nicht bedient werden. Nach einer im Jahre 2007 durchgeführten Standortuntersuchung zur Findung eines geeigneten Standortes für einen Reisemobilhafen im S tadtgebiet Münster hatte der Hauptausschuss des Rates der Stadt Münster am 18.06.2008 mit der Vorlage V/0578/2007/1 beschlossen, alle erfor- 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 14 derlichen Schritte einzuleiten, dass am Standort Coppenrathsweg / Wilhelmshavenufer mittel- fristig ein vollausgestatteter, hochwertiger Reisemobilhafen durch einen privaten Investor errich- tet und betrieben werden kann. Der genannte Standort Coppenrathsweg / Wilhelmshavenufer östlich der Schleuse Münster des Dortmund-Ems-Kanals befand sich 2008 nicht in städtischem Eigentu m. Der Beschluss erfolgte aufgrund der damaligen Aussage der Eigentümerin (Bundesrepublik Deutschland - Bun- deswasserstraßenverwaltung -), dass der Standort für die vorgesehene Nutzung als Reisem o- bilhafen zur Verfügung stehe. Im Herbst des Jahres 2008 jedoc h – also nach der o. g. B e- schlussfassung durch den Hauptausschuss - zog die Wasserschifffahrtsverwaltung diese Aus- sage mit Verweis auf das damals anhängige Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Stadtstrecke Münster des Dortmund- Ems-Kanals (DEK) zur ück. Seitdem bis Dezember 2010 ruhte das Verfahren zur Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes, weil die vorgesehene Fläche nicht zur Verfügung stand und als Ergebnis der Standortuntersuchung auch keine anderen ge- eigneten Standorte im Stadtgebiet Münster bestanden. Im Dezember 2010 erklärte die Wasserschifffahrtsverwaltung erneut, dass der Standort Wi l- helmshavenufer nicht weiter für Belange der Wasserschifffahrtsverwaltung benötigt werde und nunmehr wieder als potenzieller Standort für die Errichtung eines Reisemobilhafens verfügbar sei. Die anschließenden liegenschaftlichen Verhandlungen dauerten bis Ende 2015 an. In der zweiten Jahreshälfte 2017 wird die Verwaltung mit der Zusammenstellung der Ausschrei- bungsunterlagen beginnen, auf deren Grundlage das städtische Grundstück zwecks der Errich- tung und des Betriebs eines Wohnmobilstellplatzes ausgeschrieben werden soll. Um das Ver- fahren zur Errichtung eines Reisemobilhafens in Münster nun zügig durchzuführen, soll nicht erst das Ergebnis der Ausschreibung des Grundstücks abgewartet werden, sondern es sollen mit der vorliegenden Änderung des FNP die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die E r- richtung des Reisemobilhafens geschaffen werden. Nach der wirksamen Änderung des FNP kann der Reisemobilhafen voraussichtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 75 Abs. 1 BauO NRW genehmigt werden. Ein zusätzlicher Bebauungsplan wäre dann nicht erforderlich. 2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns- ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be- kannt gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie ergänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich vollständig als Al l- gemeiner Freiraum- und Agrarbereich (ASB) dargestellt. Auf eine Anfrage bei der Bezirksregierung Münster mit der Bitte um Stellungnahme, ob die be- absichtigten Darstellungen der 80. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind, hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 06.03.2017 Folgendes mitgeteilt: „Für die Darstellung des Sondergebiets im Rahmen der FNP -Änderung wird Vereinbarkeit mit den raumordnerischen Zielen in Aussicht gestellt, wenn die Anwendung der Ausnahmeregelung des Ziels 2-3“ [des LEP NRW] „nachvollziehbar begründet wird.“ 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 14 Ausgenommen von der Festlegung in Ziel 2.3 Satz 2 des LEP NRW sind die Darstellung und Festsetzung u.a. von baulichen Vorhaben, die einer Freiraumnutzung funktional zugeordnet und im Flächenumfang deutlich untergeordnet sind. Konzeptionelle Grundlage für die Darstellung der Grünflächen in der Planzeichnung zur For t- schreibung des FNP ist die vom Rat am 26.02.1997 beschlossene Gr ünordnung der Stadt Münster. Danach ist die Grünordnung Münster mit ihren Bausteinen Grünsystem / Freiraumkonzept Zielkonzept Naturraum Zielkonzept Freizeit und Erholung Maßnahmenplan im Rahmen der weiteren räumlichen Planungen als planerischer Fachbeitrag zum Flächennut- zungsplan zu berücksichtigen. Bei dem Planbereich handelt es sich um eine Teilfläche einer großflächig dargestellten Grünfl ä- che mit verschiedenen Zweckbestimmungen, die gem äß dem Zielkonzept „Freizeit und Erho- lung“ der Grünordnung Münster zum einen Bestandteil der geplanten Parkanlagen Hoppengar- ten / Mauritzheide zu beiden Seiten des Dortmund-Ems-Kanals ist, die speziell für die stadtnahe Erholung der Bevölkerung gestaltet und ausgebaut werden sollen, und zum anderen den über- wiegend geplanten Freizeit- und Erholungsschwerpunkt „Pulverschuppen / Coppenrathsweg“ umfasst. Das Zielkonzept „Freizeit und Erholung“ der städtischen Grünordnung sieht für neue Freizeitein- richtungen mit überörtlicher Bedeutung, die auch kommerzielle Freizeitangebote beinhalten können, zusätzlich zu den vorhandenen Schwerpunkten „Aasee“, „Stapelskotten“, „Hiltruper See“ und „Preußen-Stadion“ fünf weitere Standorte vor, darunter den Freizeit - und Erholungs- schwerpunkt „Pulverschuppen / Coppenrathsweg“. Freizeit- und Erholungsschwerpunkte Die bestehenden Freizeit- und Erholungsschwerpunkte sind im wirksamen FNP in der Regel als Grünflächen mit unterschiedlicher, z.T. mit mehrfacher Zweckbestimmung, ggf. aber auch als Bauflächen dargestellt. Hauptziel der Ausweisung von Freizeit - und Erholungsschwerpunkten ist die Sicherung geeigneter Standorte für intensivere Freizeiteinrichtungen im Sinne von „Frei- zeitgewerbe“. Deshalb können diese Standorte - abhängig von der vorgesehenen Nutzung - ggf. auch als Bauflächen im FNP dargestellt werden. Eine gesonderte, spezifische zeichner i- sche Darstellung der Freizeit - und Erholungsschwerpunkte erfolgt im Entwurf zur Fortschrei- bung des FNP der Stadt Münster nicht. Ausdruck des geplanten Freizeit - und Erholungsschwerpunkts „Pulverschuppen / C oppen- rathsweg“ sind die im FNP innerhalb der Grünfläche dargestellten Zweckbestimmungen Spor t- platz, Parkanlage sowie Veranstaltungsfläche. Dieser im FNP als Ziel dargestellten Freiraumnutzung kann der geplante Wohnmobilstellplatz funktional zugeordnet werden. Das für den Wohnmobilstellplatz vorgesehene Grundstück umfasst nur einen kleinen Teil der insgesamt im FNP zusammenhängend dargestellten Grünfläche mit mehreren Zweckbesti m- 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 14 mungen, die den Freizeit - und Erholungsschwerpunkt „Pulverschuppen / Coppenrathsweg“ bil- den. Auf dem Wohnmobilstellplatz selbst werden die Stellplätze die weit überwiegende Nutzung ausmachen. Funktionale Hochbauten – wie z. B. ein Sanitärgebäude oder Kiosk – werden hier deutlich untergeordnet sein. Damit entspricht diese Nutzung den Kriterien zur Begründung einer Ausnahme für bauliche Vorhaben von der Festlegung in Ziel 2.3 Satz 2 des LEP NRW. Gemäß dem Kapitel 6.6 Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus des LEP können gem. „6.6-2 Ziel Standortanforderungen“ ausnahm sweise auch im Freiraum liegende Flächenpotenziale für die Planung von Erholungs-, Sport-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen in Frage kommen, wenn u.a. eine leistungsfähige, kurzwegige Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an Verkehrsträ ger mit hoher Transportkapazität (u.a. Öffentlicher Personennahverkehr) vorhanden oder geplant ist. Der geplante Wohnmobilstellplatz an der Straße Wilhelmshavenufer erfüllt dieses Kriterium ideal: Er wird zukünftig in unmittelbarer Nähe zu dem im Bau befindlichen Verkehrsknoten B51 / B481n liegen und damit überregional optimal erreichbar sein. Die Erschließung wird dann im Wesentlichen über die Straße Wilhelmshaven- ufer und eine geplante, ampelgeregelte Anbindung an die Warendorfer Straße erfolgen. In di e- sem Einmündungsbereich besteht auch die Anbindung an das örtliche und überörtliche Bus- netz. 3. Änderungsbereich Der Änderungsbereich der 80. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für den geplanten Reisemobilhafen liegt im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil St. Mauritz. Der Ände- rungsbereich wird begrenzt durch den Dortmund -Ems-Kanal im Westen und den Coppenraths- weg im Süden und umfasst im Wesentlichen das Flurstück 218 (Gemarkung Münster, Flur 127) mit einer Größe von knapp 1,6 ha. Mit Rücksic ht auf den Flächenbedarf für ein freizulegendes Gewässer sowie dessen von einer Überplanung freizuhaltenden Uferbereich entlang der Wes t- grenze des Plangrundstücks verbleibt für den geplanten Wohnmobilstellplatz eine Nutzfläche von rund 11.800 m², s. auch Kapitel 4.2. In den Änderungsbereich eingebunden ist auch das östlich angrenzende Grundstück (Flurstück 219), weil über dieses sowie das südliche Plangrundstück eine Wasserleitung verläuft, mit der Kühlwasser aus dem Dortmund- Ems-Kanal zu dem ca. 40 km nör dlich gelegenen Kohlekraf t- werk in Ibbenbüren transportiert wird. Diese Leitung ist nachrichtlich im FNP dargestellt. Auf diesem Grundstück befindet sich auch ein zugehöriges Pumpwerk. 4. Änderungsinhalte 4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz Im Rahmen der 80 . Änderung des fortgeschriebenen FNP wird eine Teilfläche einer bislang großflächig zusammengefassten Grünf läche mit verschiedenen Zweckbestimmungen im B e- reich östlich der Straße Wilhelmshavenufer und nördlich des Coppenrathswegs zu einem Son- dergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilstellplatz umgewidmet. Erschließung Der geplante Wohnmobilstellplatz an der Straße Wilhelmshavenufer wird zukünftig in unmittel- barer Nähe zu dem im Bau befindlichen Verkehrsknoten B51 / B481n liegen und damit überr e- 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 14 gional optimal erreichbar sein. Die Erschließung wird dann im Wesentlichen über die Straße Wilhelmshavenufer und eine geplante, ampelgeregelte Anbindung an die Warendorfer Straße erfolgen. Flächenbedarf Der Deutsche Tourismusverband (DTV) geht von einer optimalen Flächenversorgung für Wohnmobile bei einer Abmessung je Stellplatz von 5 x 10 m = 50 m² zzgl. Erschließung (ca. 25 – 35 m²) aus, so dass brutto je Stellplatz ein Flächenbedarf von ca. 80 m² besteht. Dies bedeu- tet, dass für die Errichtung eines Reisemobilhafens mit z. B. 50 Stellplätzen eine Grundstück s- fläche von ca. 4.000 m² erforderlich ist. Nach Erkenntnissen der TopPlatz-Geschäftsführung ist ein Reisemobilhafen dann wirtschaftlich tragfähig, wenn er 50 Stellplätze oder mehr aufweist. Viele Kommunen mit Reisemobilhäfen an geeigneten Standorten hätten in der jüngeren Vergangenheit jedoch die Erfahrung gemacht, dass ein Reisemobilhafen mit einem Angebot von nur ca. 50 Stellplätzen für Reisemobile eher zu klein dimensioniert sei. Ein Standort in attraktiver Lage sollte heute daher eher eine Kapaz i- tät von ca. 100 Stellplätzen aufweisen, verbunden mit großzügig geschnittenen Stellplätzen (8 x 10 m oder 7 x 11 m) in gefälliger Ver teilung der Stellplätze (eher Schleifen- statt R aster- Erschließung) und mit breiten Fahrgassen. Hierfür wird eine Mindestfläche von ca. 10.000 m² benötigt. Diese Flächenanforderungen erfüllt das Plangrundstück. TopPlatz - Standard TopPlatz ist die erste Qualitätsmarke (Gütesiegel) der deutschen Reisemobilwirtschaft speziell für Reisemobil-Stellplätze in Deutschland, zu der zzt. 92 entsprechend ausgezeichnete Reis e- mobilhäfen zählen. Weitere 9 TopPlatz-Reisemobil-Stellplätze bestehen in den Nachbarländern Schweden, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg sowie in Italien. Das Gütesiegel Top- Platz verspricht eine touristisch attraktive Lage, eine moderne, anspruchsvolle Stellplatzgestal- tung (d. h. großzügige Parzellierung, keine störenden Pkw , Busse oder Lkw), eine ausgezeic h- nete Gästebetreuung durch den Betreiber. Umweltgerechte Ver - und Entsorgungseinrichtun- gen, Stromanschlüsse, Info-Tafeln und Mülleimer sind selbstverständlich. Nur Reisemobilhäfen, die den strengen Anforderungen des Kriter ienkatalogs genügen, tragen die Qualitätsmarke TopPlatz . Durch eine jährliche Vor -Ort-Überprüfung wird der Quali - tätsstandard gewährleistet. Bei der Gewichtung der fünf wichtigsten Faktoren für die Stell - platzbewertung – Lage, Konzeption, Ausstattung, Frei zeitwert und Service – steht für TopPlatz die reisemobilgerechte Konzeption des Stellplatzes im Vordergrund. Dazu zählen zunächst einmal die ruhige und zugleich ereignisnahe Lage – viele TopPlätze liegen unmittelbar am Wasser (Fluss, Kanal, See, Meer) –, außerdem der Zuschnitt des Stellplatzes mit befestigten, großzügig dimensionierten Übernachtungsflächen ohne Störungen durch andere Verkehrstei l- nehmer. Die Ausstattung hat hinsichtlich der Bewertung geringere Bedeutung, denn Ver - und Entsorgungseinrichtungen sollten heute selbstverständlich sein. Das Fehlen bzw. die Beeinträchtigung eines der Bewertungskriterien - Ruhe - Kapazität - Se- parater Platz - Funktionalität von Ver- u. Entsorgung - Müllcontainer - Info-Tafel - führt bei der TopPlatz-Bewertung wegen Nichterfüllung zum Ausschluss. Die beiden Münster nächstgelegenen, bestehenden TopPlätze sind: Greven, Camp Marina Alte Fahrt Fuestrup (privat) und 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 14 Dorsten, Reisemobilhafen An der Lippe (städtisch). Wünschenswert ist daher die Entwicklung eines TopPlatzes auch in Münster. Im Übrigen wird die bevorstehende Ausschreibung die Ausstattungsdetails des geplanten Wohnmobilstellplatzes definieren und regeln. 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 5.1 Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In- ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html). Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus. 5.2 Kurzdarstellung der Planung Mit der 80. Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes (Reisemobilhafen) am Standort „Östlich Wilhelm s- havenufer und nördlich Coppenrathsweg“ geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird die bisher dargestellte Grünfläche mit der Zweckbesti mmung Parkanlage geändert in die Darstellung „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“. Die bisherige Darstellung einer Fläche für die Ver - und Entsorgung / Wasser im Nordosten des Änderungsbereichs bleibt erhalten. Der Änderungsbe- reich umfasst eine Fläche von rund 1,6 ha. 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen sind für die 80. Änderung des Fl ä- chennutzungsplans sowie für das weitere Verfahren (ggf. verbindliche Bauleitplanung und Bau- genehmigung) neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende r e- levant und zu berücksichtigen: Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landesnaturschutzgesetz NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 14 (22. BImSchV) Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz - Landesnaturschutzgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 1: fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes Der Änderungsbereich liegt gemäß dem Zielkonzept „Freizeit und Erholung“ der Grünordnung Münster innerhalb einer geplanten Parkanlage. Die Parkanlage ist als überwiegend funktional i- sierter Freiraum mit spezifischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen und intensiver Nutzung vorgesehen. Eine Konzentration der Freizeit - und Erholungseinrichtungen auf geeignete Tei l- räume einerseits und eine ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege andererseits sind vorgesehen. Der gepl ante Wohnmobilstellplatz als Freizeit- und Erholungsnutzung fügt sich dementsprechend in das Zielkonzept der Grünordnung ein. Ansonsten weist die Grünordnung in diesem Bereich einen Freiraum aus, in dem keine bauliche Entwicklung (im Sinne einer Wohnbau - oder gewerblichen Flächennutzung o.ä.) vor- gesehen ist. Der westlich an den Änderungsbereich angrenzende Dortmund- Ems-Kanal ist als systemübe r- lagernder Grünzug in der Grünordnung ausgewiesen und weist eine wichtige Freizeit - und Er- holungsfunktion auf. Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 80. Änderung des FNP betroffen. Landschaftsplan Werse Der Änderungsbereich liegt im Westen teilweise im Bereich des Landschaftsplans Werse. Das Entwicklungsziel Erhaltung ist ausgewiesen. Weitere Darstellungen und Festsetzungen sind nicht vorhanden. Die Änderungsflächen des FNP werden aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans ent - lassen. Landschaftsplanerische Belange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht entgegen gehalten. 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 5.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Der Änderungsbereich wird größtenteils landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Im Nordosten ist eine Fläche als Lagerplatz abgetrennt, im Süden befindet sich eine Parzelle mit Baum - und Gehölzbestand. Innerhalb der Grenzen des Änderungsbereichs liegt auch ein bestehendes Pumpwerk. 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 14 Nördlich des Änderungsbereichs befindet sich ein Hundeübungsplatz, östlich ein Sportplatz. Südlich angrenz end befindet sich Wohnnutzung und im Westen verläuft der Dortmund -Ems- Kanal mit Schleuse. Dieser weist eine wichtige Freizeit- und Erholungsfunktion auf. Auf den Änderungsbereich wirken Lärmimmissionen durch die angrenzende Sportnutzung s o- wie den Hundeübungsplatz ein. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Es bestehen seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde keine grundsätzlichen Einwendun- gen gegen den Standort. Es können sich jedoch durch die Nähe zu Freizeit - und Sportanlagen und zu einer Wohnnutzung im Außenbereich lärmtechnische Restriktionen ergeben. Diese sind abhängig von der konkreten Dimensionierung und Ausgestaltung der Planung (z.B. Ansiedlung eines Gastronomiebetriebes). Diese lärmtechnischen Aspekte sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Luftschadstoffsituation ist von einer siedlungsraumtypischen Hintergrundbelas- tung auszugehen, die sich auch mit der Umsetzung der Planung nicht relevant verändert. Die bisherige Verpachtung und Nutzung der Fläche wird aufgegeben. Bauzeitlich ist im Änderungsbereich und seinem Umfeld mit Belästigungen durch Baulärm etc. zu rechnen. Dies ist im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Mit Blick auf Vorhaben in benachbarten Plangebieten ist festzuhalten, dass es durch die östlich gelegene, planfestgestellte und im Bau befindliche B481n zu einer Erhöhung des Straßenver- kehrslärms im Änderungsbereich kommen wird. Aufgrund der Entfernung zwischen den beiden Planungen von ca. 500 m sind die Lärmimmissionen für die Beurteilung nicht erheblich. Der im Bau befindliche Verkehrsknoten B51 / B481n wird zu einer überregional guten Erreic h- barkeit des Wohnmobilstellplatzes führen. Die Erschließung erfolgt dann im Wesentlichen über die Straße Wilhelmshavenufer und eine geplante, ampelgeregelte Anbindung an die Warendor- fer Straße. Im Hinblick auf die funktionalisierte Freizeit - und Erholungsnutzung erfährt der Standort durch den geplanten Wohnmobilstellplatz eine Aufwertung. Die geplante Nutzung liegt innerhalb der Rahmenvoraussetzungen der Grünordnung, die in diesem Bereich eine Parkanlage für Freizeit- und Erholungsnutzung vorsieht (s. Punkt 5.3). Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Or tsbild und Kultur- güter, werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. 5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Der Änderungsbereich des FNP wird überwiegend landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Im Nordosten ist eine Fläche als Lagerplatz abgetrennt, im Süden des Änderungsbereichs stocken einige Bäume und Gehölze. Ansonsten findet sich Baum- und Gehölzbestand an der westlichen Grundstücksgrenze am Wilhelmshavenufer, im Norden entlang des Wasserlaufs in Verbindung mit einer Schlehenhecke, die sich ein Stück nach Süden erstreckt, sowie im Bereich des Pumpwerks und seiner Zufahrt. Die heimischen Gehölze übernehmen wichtige ökologische Funktionen für Vogel- und weitere Tierarten. 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 14 Artenschutzprüfung Mit Blick auf den Ar tenschutz ist auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevant, ob mit verfahrenskritischen Vorkommen planungsrelevanter Arten zu rechnen ist, die eine Rest- riktion für die Planung darstellen könnten. Dies ist im Änderungsbereich nicht der Fall. Der U n- teren Naturschutzbehörde liegen keine Hinweise auf verfahrenskritische Arten vor. Es liegen auch keine Kenntnisse oder Hinweise zu sonstigen planungsrelevanten Arten vor, diese sind aufgrund der Lage der Fläche und der bestehenden Nutzung des Änderungsbereichs und der Umgebung auch nicht zu erwarten. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im weiteren Verfahren ist der mit der Planung des Wohnmobilstandortes verbundene Eingriff zu bilanzieren und mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen. Hierbei gilt der Grundsatz der Ei n- griffsvermeidung, d.h. die ökologisch wertvollen Strukturen wie die heimischen Gehölze im Nor- den des Änderungsbereichs sind möglichst zu erhalten, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Im Rahmen der konkreten Planung sind auch artenschutzrecht- liche Aspekte zu berücksichtigen (Bauzeitenregelung etc.). 5.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Bei den Böden im Änderungsbereich handelt es sich gemäß Umweltkataster um Podsol - Pseudogley und Pseudogley. Schutzwürdige Böden kommen nicht vor. Altlasten-/-Verdachtsflächen sind gemäß Umweltkataster nicht bekannt. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Mit der 80. Änderung des FNP wird die Planungsgrundlage für eine Vers iegelung und teilweise Bebauung des bisher überwiegend unversiegelten Bereichs vorbereitet. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und zu minimieren. Die B e- arbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unter Berücksichtigung der geplanten Bodenversiegelung sowie von Maßnahmen der Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft erfolgt im weiteren Verfahren. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 5.4.7 (Kulturgüter). 5.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Westlich und nördlich des Änderungsbereichs verläuft ein namenloser Wasserlauf, der im We s- ten teilweise verrohrt ist. Sonstige Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vor- handen. Es besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wasserschutzgebiet o.ä.). Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen mit dem Bund (Wasserschifffahrtsverwaltung ) wur- de bekannt, dass sich unmittelbar östlich der Straße Wilhelmshavenufer und damit entlang der Westgrenze des Änderungsgebiets ein teilweise verrohrtes, namenloses Gewässer mit einer Länge von ca. 260 m befindet. Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, die ca. 135 m lange 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 14 Verrohrung nach Durchführung der erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren durch eine ök o- logisch wertvolle offene Wasserführung zu ersetzen. Hierfür wird im Offenlegungsbereich eine Fläche von ca. 3.400 m² benötigt. Entlang des vorhandenen offenen Gewässerverlaufs ist der Gewässerrandstreifen auf einer Breite von min. 5 Metern ab Böschungsoberkante mit einer Flä- che von ca. 600 m² von einer Überplanung freizuhalten. Somit wird auf dem Planungsgrund- stück eine Fläche von insgesamt ca. 4.000 m² als Fläche für die Wasserwirtschaft sowie als Fläche benötigt, di e im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserab- flusses frei zu halten ist. Dadurch verringert sich die verbleibende verfügbare Fläche für den Wohnmobilstellplatz auf rund 11.800 m². 5.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Der Ä nderungsbereich liegt vollständig in einem klimaökologischen Ausgleichsraum. Hierbei handelt es sich um Freiflächen, die durch ihre Lage innerhalb oder am Rande der Innenstadt lo- kalklimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen können, z.B. zur Minderung von Wärmeinsel- effekten. Der nördliche Änderungsbereich ragt in den nordöstlichen Belüftungskorridor hinein. Das Grünland des Änderungsbereichs ist für die Kaltluftproduktion geeignet. Die Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendi- oxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Die klimaökologische Funktion wird innerhalb der Grenzen des Änderungsbereichs aufgrund der Versiegelung und tei lweisen Bebauung nicht aufrecht zu erhalten sein. Möglichkeiten zur Minimierung liegen in einem möglichst reduzierten Befestigungsgrad der Stellflächen sowie in einer Durchgrünung der Anlage durch Erhalt vorhandener Gehölze sowie Neupflanzung von Hecken etc. In der Umgebung verbleiben landwirtschaftliche und sonstige klimawirksame Fl ä- chen, so dass Auswirkungen über den Änderungsbereich hinaus nicht zu erwarten sind. Die Klimafunktion des Änderungsbereichs wird in der Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung im weiteren Verfahren berücksichtigt (s. Punkt 5.4.2). Ausführungen zu Luftschadstoffen finden sich unter dem Punkt 5.4.1, da Beeinträchtigungen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 5.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Der Änderungsbereich liegt östlich des Dortmund- Ems-Kanals, der intensiv zu Freizeit - und Er- holungszwecken genutzt wird. Die Flächen fügen sich mit ihrer landwirtschaftlichen und Frei- zeitnutzung in die Umgebung mit Hundeübungsplatz, Sport- und Ackerflächen ein. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der Änderungsbereich liegt gemäß dem Zielkonzept „Freizeit und Erholung“ der Grünordnung Münster innerhalb einer geplanten Parkanlage. Die Parkanlage ist als überwiegend funktional i- sierter Freiraum mit spezifischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen und intensiver Nutzung vorgesehen. Eine Konzentration der Freizeit - und Erholungseinrichtungen auf geeignete Tei l- 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 14 räume einerseits und eine ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Naturschu tzes und der Landschaftspflege andererseits sind vorgesehen. Der geplante Wohnmobilstellplatz fügt sich in das Konzept einer intensiven Freizeit - und Erholungsnutzung ein. Im Rahmen der kon- kreten Planung ist eine geeignete landschaftliche Einbindung des Wohnmobilstellplatzes zu be- rücksichtigen. 5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Baudenkmäler sowie nach derzeitigem Kenntnisstand auch keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte besiedelten Kulturlandschaft können jedoch j e- derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturg e- schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen B o- denbeschaffenheit entdeckt werden. Im weiteren Verfahren ist dieser Aspekt z u berücksicht i- gen. Aus Sicht der Bodendenkmalpflege bestehen keine Bedenken gegen die 80. Änderung des FNP. 5.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unter Berücksicht i- gung der geplanten Bodenversiegelung sowie von Maßnahmen der Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft, werden durch die 80. Ände- rung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, dass die bisherige Darstellung als Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage, beibehalten würde. Voraussichtlich würde die landwirtschaftliche und sonstige Nutzung des Änderungsbereichs zunächst bestehen bleiben. 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Zeitraum 2007 bis 2008 wurde eine Standortuntersuchung „Stellplätze für Wohnmobile in der Stadt Münster“ durchgeführt und das Ergebnis in der Vorlage V/0578/2007/1 dokumentiert. Es wurden insgesamt 9 Standorte untersucht und bewertet. Ein Ergebnis dieser Vorlage ist der Beschluss des Hauptausschusses des Rates, am Standort Coppenrathsweg / Wilhelmshaven- ufer mittelfristig dur ch einen privaten Investor einen hochwertigen, voll ausgestatteten Reis e- mobilhafen errichten und betreiben zu lassen. Weitere Informationen können der genannten Vorlage entnommen werden. 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 14 5.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh- rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i- ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Da im Ra hmen der vorbereitenden Bauleitplanung in der Regel keine konkreten Maßnahmen des Umweltschutzes festgelegt werden, erfolgen dementsprechend keine konkreten Angaben zu Monitoringmaßnahmen. Das Monitoring des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel bei dessen Fortschreibung. Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben. (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt- muenster/67_umwelt/pdf/umweltdaten_2012_2013.pdf). 5.8 Zusammenfassung Mit der 80. Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes (Reisemobilhafen) am Standort „Östlich Wilhelm s- havenufer und nördlich Coppenrathsweg“ geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird die bisher dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage geändert in die Darstellung „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“. Die bisherige Darstellung einer Fläche für die Ver - und Entsorgung / Wasser im Nordosten des Änderungsbereichs bleibt erhalten. Der geplante Wohnmobilstellplatz als Freizeit - und Erholungsnutzung fügt sich in das Zielkon- zept der Grünordnung ein, die in diesem Bereich und seiner Umgebung eine Parkanlage mit ei- nerseits einer intensiven Freizeit - und Erholungsnutzung sowie andererseits eine ökologische Aufwertung vorsieht. Der Änderungsbereich liegt teilweise im Geltungsbereich des Land- schaftsplans Werse. Einer Entlassung aus dem Geltungsbereich werden keine landschaf tspla- nerischen Belange entgegen gehalten. Es bestehen seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde keine grundsätzlichen Einwendun- gen gegen den Standort. Es können sich jedoch durch die Nähe zu Freizeit - und Sportanlagen und zu einer Wohnnutzung im Außenbe reich lärmtechnische Restriktionen ergeben. Diese sind abhängig von der konkreten Dimensionierung und Ausgestaltung der Planung (z.B. Ansiedlung eines Gastronomiebetriebes). Diese lärmtechnischen Aspekte sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Im w eiteren Verfahren ist eine Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft durchzuführen. Die ökologisch wertvollen Hecken- und Gehölzstrukturen sind nach Möglichkeit zu erhalten und durch eine geeignete landschaftliche Einbindung des Wohnmobi l- stellplatzes zu ergänzen. Die auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans relevanten sog e- nannten „Verfahrenskritischen Arten“ sind im Änderungsbereich nicht bekannt und nicht zu er- warten. Im weiteren Verfahren sind artenschutzrechtliche Maßnahmen, wie z.B. eine Bauzeiten- regelung, zu beachten. Bei der Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung werden auch die Schutzgüter Boden und Klima berücksichtigt. Der Änderungsbereich liegt innerhalb eines klimaökologischen Ausgleichsraums, dessen Funktion innerhalb der Grenzen des zukünftigen Wohnmobilstellplat- zes nicht aufrecht zu erhalten sein wird. In der Umgebung verbleiben landwirtschaftliche und 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 14 sonstige klimawirksame Flächen, so dass lokalklimatische Auswirkungen über den Änderung s- bereich hinaus nicht zu erwarten sind. Entlang der Westgrenze des Änderungsbereichs verläuft ein teilweise verrohrtes, namenloses Gewässer. Es ist vorgesehen, den Wasserlauf zu entrohren und durch eine ökologisch wertvol- le, offene Wasserführung zu ersetzen. Dadurch verringert sich die für den Wohnmobilstellplatz zur Verfügung stehende Fläche. Unter Berücksichtigung der bei den jeweiligen Schutzgütern beschriebenen Voraussetzungen werden durch die 80. Änderung des FNP keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke Im Süden des Plangebiets sowie über das östlich angrenzende Grundstück (Flurstück 219) ver- läuft eine Wasserleitung, mit der Kühlwasser aus dem Dortmund- Ems-Kanal zu dem ca. 40 km nördlich gelegenen Kohlekraftwerk in Ibbenbüren transportiert wird. Diese Leitung ist nachricht- lich im FNP dargestellt. Auf dem östlich angrenzenden Grundstück befindet sich zu diesem Zweck ein Pumpwerk , das im Flächennutzungsplan entsprechend als Fläche für die Ver - und Entsorgung mit der Zwec k- bestimmung Wasser dargestellt ist. Hinweis auf ein Gewässer Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen mit dem Bund (Wasserschifffahrtsverwaltung ) wur- de bekannt, dass sich unmittelbar östlich der Straße Wilhelmshavenufer und damit entlang der Westgrenze des Änderungsgebiets ein teilweise verrohrtes, namenloses Gewässer mit einer Länge von ca. 260 m befindet. Seitens des Tiefbauamtes ist vorgesehen, die ca. 135 m lange Verrohrung nach Durchführung der erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren durch eine ök o- logisch wertvolle offene Wasserführung zu ersetzen. Hierfür wird im Änderungsbereich eine Fläche von ca. 3.400 m² benötigt. Entlang des vorhandenen offenen Gewässerverlaufs ist der Gewässerrandstreifen auf einer Breite von min. 5 Metern ab Böschungsoberkante mit einer Flä- che von ca. 600 m² von einer Überplanung freizuhalten. Somit wird auf dem Planungsgrund- stück eine Fläche von insgesamt ca. 4.000 m² benötigt, die im Interesse des Hochwasserschut- zes und der Regelung des Wasserabflusses frei zu halten ist. Dadurch verringert sich die ver- bleibende verfügbare Fläche für den Wohnmobilstellplatz auf rund 11.800 m². Im FNP wi rd das im Plangebiet verlaufende Gewässer nicht als Wasserfläche dargestellt, weil im FNP aus Gründen der Maßstäblichkeit nur Gewässer I. Ordnung – das ist im Stadtgebiet Münster nur der Dortmund- Ems-Kanal (DEK)) – sowie namentlich benannte Gewässer im Stadtgebiet dargestellt werden, nicht jedoch die namenlosen Gewässer. 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 14 Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil St. Mauritz - Östlich Wilhelms- havenufer / Nördlich Coppenrathsweg Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat
V-0647-2017-Anlage-1-Niederschrift
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0647/2017 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Ost „Östlich Wilhelmshaven- ufer und nördlich Coppenrathsweg“ Anlass: Ausweisung eines Standortes für einen Wohnmobilstellplatz (Reisemobilhafen) Zeit: 01.02.2017, 17.30 Uhr - 19.00 Uhr Ort: Schaustelle Kanal, Wasser- und Schifffahrtsamt, Schleuse Münster, Dingstiege 2 Teilnehmer: ca. 60 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Frau Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek Vertretung der Verwaltung: Herr Krause-Kämereit und Frau Dirking (Protokoll), Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Eröffnung Frau Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek eröffnete um 17.30 Uhr die Bürgeranhörung, be- grüßte die Anwesenden und erläuterte den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Vorstellung der Planungen Herr Krause-Kämereit erläuterte die Planung anhand einer Power-Point Präsentation. Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Straße Wilhelmshavenufer. Die Flächengröße dieser städtischen Fläche beträgt ca. 16.000 qm. Aufgrund der geplanten Öffnung/ Verbrei terung des parallel zur Straße Wilhelmshavenufer verlaufenden Grabens verringert sich die Fläche für den Wohnmobilstandort auf ca. 12.400 qm. Es sind ca. 100 Stellplätze für Wohnmobile vorgesehen. Die Erschließung des Wohnmobilstandortes ist über die Straße Wilhelmshavenufer vorgesehen. Herr Krause-Kämereit erläuterte die Ausbaupläne der B 51/ Warendorfer Straße. Die bisher be- stehenden Abfahrten zwischen Wilhelmshavenufer und Zufahrt zur ehem. Kaserne Pulver- schuppen nördlich der Warendorfer Straße werden i m Rahmen der Ausbauplanung zusam- mengefasst. Damit verfügt die Straße Wilhelmshavenufer über eine gute Verkehrsanbindung an das städtische, regionale und überregionale Netz. Darüber hinaus verfügt der geplante Standort über gute Lagequalitäten wie z.B. Radentfernung zur Innenstadt, Lage am DEK und die Lage im Grünen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist die Fläche als Grünfläche mit den Zweckbe- stimmungen Parkanlage, Veranstaltungsfläche und Sportplatz dargestellt. Im Rahmen des jetzt vorgesehenen FNP-Änderungsverfahrens soll die Fläche als Sondergebiet Wohnmobilstellplatz dargestellt werden. Die angrenzende Ver- und Entsorgungsfläche Wasser zählt zum FNP-Änderungsbereich. Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 7 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Fragen der Bürgerinnen und Bürger Von den Bürgern wurden anschließend Fragen zu folgenden Themenschwerpunkten gestellt: 1. Verkehrserschließung 2. Veränderungen des Grabens/ Entwässerung des Gebietes 3. Ausgleichsmaßnahmen 4. Gastronomie und weitere Gebäude (Sanitärgebäude, Servicegebäude etc.) 5. Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes 6. langfristige Erweiterungsoptionen 7. Nachbarschaft zum Sportverein Mauritz 8. Verkauf des Plangebietes 9. Sonstiges (Dauerstellplätze, Umweltverträglichkeitsprüfung, Frischluftschneise etc.) 10. Zeitplan für das weitere Verfahren 11. Erneute Bürgerinformation Zu 1: Verkehrserschließung / Verkehrsaufkommen / Verkehrslärm Ein Bürger kritisierte die aus seiner Sicht unzureichende Erschließungsmöglichkeit des geplanten Wohnmobilstellplatzes über die Straße Wilhelmshavenufer. Er wies zudem auf die hohe Frequentierung der Straße Wilhelmshavenufer durch Radfahrer und durch PKW speziell in den Sommermonaten hin. Herr Krause-Kämereit antwortete, dass die Straße Wilhelmshavenufer generell für die Erschli e- ßung des geplanten Wohnmobilstellplatzes ausreichend dimensioniert sei. Der südliche Bereich werde im Zuge der geplanten gebündelten Anbindung an die Warendorfer Straße ausgebaut. Ein Bürger wies auf die hohe Anzahl von parkenden PKW im Bereich des Seitenstrei- fens des Wilhelmshavenufers speziell in den Sommermonaten hin. Es kann unter diesen Umständen kein Begegnungsverkehr mehr zwischen Wohnmobilen erfolgen. Herr Krause-Kämereit antwortete, dass in einer solchen Situation die Stadt Münster ordnung s- rechtlich eingreifen würde, um für alle Verkehrsteilnehmer eine sichere Benutzung der Straße sicherzustellen. Ein Bürger erkundigte sich, inwieweit eine Benutzung der Straßen Coppenrathsweg und Dingstiege durch Wohnmobile verhindert werden kann. Herr Kra use-Kämereit erklärte, dass beide Wege aufgrund ihres Querschnittes nicht für eine Erschließung des Wohnmobilstandortes genutzt werden können. Sollten jedoch dennoch wi e- derholt diese Wege benutzt werden, könnte die Stadt ordnungsrechtlich eingreifen. Zudem ist in einem solchen Fall der Betreiber des Stellplatzes auf diesen Umstand hinzuweisen, verbunden mit der Aufforderung, dass die Wohnmobilisten nur den vorgesehenen Erschließungsweg be- nutzen. Ein Bürger ergänzte, dass die Navi -Geräte den Wohnmobilisten l ediglich die ausreichend di- mensionierten Erschließungswege anzeigen würden. Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 7 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Ein Bürger erkundigte sich, ob bei Fertigstellung des Wohnmobilstandortes die vorges e- henen Ausbaupläne der B 51/ Warendorfer Straße auch bereits realisiert sind. Herr Krause-Kämereit verwies darauf, dass die geplanten Straßenbaumaßnahmen voraussicht- lich erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden. Ein Bürger verwies auf den Antik-, Trödel- und Büchermarkt des Tierheimes an jedem ersten Samstag im Monat und dem damit verbundenen Verkehrsaufkommen. Herr Krause-Kämereit erläuterte, dass seitens des Ordnungsamtes der Stadt im Zuge der früh- zeitigen Ämterabstimmung der Planung auch auf eine während des Trödelmarktes geltende Einbahn-Verkehrsregelung hingewi esen worden ist. Im Zusammenhang mit dem geplanten Wohnmobilstellplatz müsse ggf. diese Regelung überprüft oder geändert werden. Zu 2: Veränderungen des Grabens/ Entwässerung des Gebietes Ein Bürger weist auf derzeitige Probleme der Entwässerung hin. Eine weitere Bebauung - auch in Form des Wohnmobilstandortes - könnte zu einer Verschlechterung der Situa- tion und damit zu feuchten Kellern führen. Herr Krause-Kämereit teilte mit, dass aus Sicht des städtischen Fachamtes ein Handlungsbe- darf für eine Neudimensionierung des bestehenden Grabens besteht. Dadurch soll auch ein zu- sätzlicher Puffer geschaffen werden. Für diese Maßnahme sind ca. 3400 qm Fläche vorges e- hen. Zu 3: Ausgleichsmaßnahmen Ein Bürger erkundigte sich, ob Ausgleichsmaßnahmen für die geplante Maßnahme er- forderlich sind. Herr Krause- Kämereit erläuterte, dass im Rahmen der Errichtung des Wohnmobilstellplatzes Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Erst mit Vorlage des Umweltberichts als Bestand- teil der Begründung zur 80. Änderung des FNP liegen nähere Informationen zu den Aus- gleichsmaßnahmen vor. Ob und welche Maßnahmen innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Ob die erforderliche Renaturi e- rung des Baches als Ausgleichsmaßnahme ganz oder zum Teil mit einberechnet werden kann, ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt. Zu 4: Gastronomie und weitere Gebäude (Sanitärgebäude, Servicegebäude etc.) Ein Bürger erkundigte sich, ob eine Gastronomie und/ oder weitere Gebäude wie z.B. Sanitärgebäude, Servicegebäude etc . auf dem Gelände des geplanten Wohnmobi l- stand-ortes vorgesehen sind. Herr Krause -Kämereit antwortete, dass aktuell keine abschließende Antwort auf diese Frage gegeben werden könne. Erst im Rahmen der Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie in den Verhandlungen mit dem durch die Ausschreibung gefundenen Investor und B e- treiber des Wohnmobilstellplatzes werden diese Aspekte entschieden. Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 7 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Zu 5: Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes Ein Bürger fragte, ob ein Bebauungsplan für den Wohnmobilstandort erforderlich ist. Herr Krause-Kämereit erklärte, dass sich zunächst die Stadt Münster mit dem potenziellen I n- vestor auf ein Konzept für den Wohnmobilstandort einigen muss. Sollten in diesem Konzept mehrere Gebäude vorgesehen sein, i st mit dem Bauordnungsamt der Stadt Münster die Not- wendigkeit der zusätzlichen Aufstellung eines Bebauungsplanes abzustimmen. Aufgrund der Darstellung eines Sondergebietes Wohnmobilstandort im Flächennutzungsplan sind untergeordnete bauliche Anlagen ohne einen Bebauungsplan genehmigungsfähig. Zu 6: langfristige Erweiterungsoptionen Ein Bürger erkundigte sich nach langfristigen Erweiterungsmöglichkeiten für den geplan- ten Wohnmobilstandort. Herr Krause-Kämereit verwies auf die Darstellung der nördlich angrenzenden Flächen im Fl ä- chennutzungsplan als Grünflächen u.a. mit der Zweckbestimmungen Parkanlage und Veran- staltungsfläche. Darüber stellt die Grünordnung der Stadt Münster den Bereich nördlich der Wa- rendorfer Straße als Parkanlage mit überwiegend funktional isiertem Freiraum mit spezifischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen und intensiver Nutzung dar; auf geeigneten Teilflächen kann eine Konzentration von Freizeit- und Erholungs einrichtungen erfolgen. Zudem stellt die Grünordnung den Bereich als Freizeit -und Erholungsschwerpunkt sowie einen Teilbereich als Veranstaltungsfläche dar. Abschließend erläuterte Herr Krause-Kämereit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt, d.h. zu Beginn der Planung für einen Wohnmobilstandort, kein Erfordernis für die Berücksichtigung einer po- tenziellen Erweiterungsfläche besteht. Theoretisch wäre dies aber ggf. umsetzbar, da sich auch die nördlich angrenzenden Flächen im Eigentum der Stadt Münster befinden. Zu 7: Nachbarschaft zum Sportverein Mauritz Ein Vertreter des Sportvereins Mauritz wies darauf hin, dass die Sportfläche abends und an den Wochenenden auch unter Flutlicht genutzt wird. Es könnte daher aus seiner Sicht zu einer möglichen Lärmbelastung der Wohnmobilisten kommen. Herr Krause-Kämereit sagte, dass die Lärmbelastung im weiteren Verfahren noch geprüft wer- den müsse. Das Flutlicht stelle aber wohl kein Problem dar, da die Lampen ausschließlich den Platz bescheinen und spätestens ab 22.00 Uhr die sportliche Nutzung enden müsse. Zu 8: Verkauf des Plangebietes Ein Bürger erkundigte sich nach dem beabsichtigten Verkauf der städtischen Fläche. Herr Krause-Kämereit erläuterte, dass die Stadt beabsichtigt, die Fläche nach einer Ausschrei- bung an einen Investor als Erbpachtgrundstück zu vergeben. Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 7 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Zu 9: Sonstiges (Dauerstellplätze, Umweltverträglichkeitsprüfung, Frischluftschneise etc.) Ein Bürger erkundigte sich, ob auf der Fläche auch Dauerstellplätze für Wohnmobile oder Campingwagen entstehen sollen. Herr Krause-Kämereit antwortete, dass keine Dauerstellplätze vorgesehen sind. Im Rahmen der Ausschreibung des geplanten Wohnmobilstandortes an potenzielle Investoren werde der Ausschluss von Dauerstellplätzen berücksichtigt. Eine Bürgerin wies darauf hin, dass das Plangebiet in einer Frischluftschneise liegt. Herr Krause-Kämereit erläuterte, dass gemäß Umweltkataster die Fläche als Belüftungskorridor und als klimaökologischer Ausgleichsraum bewertet ist. Ziel eines Belüftungskorridors ist die Produktion von Kaltluft und deren Transport in die stark versiegelten Stadtbereiche (Innenstadt), um dort vor allem im Hochsommer für nächtliche Abkühlung zu sorgen. Das Funktionieren di e- ser Korridore ist abhängig von potenziellen Behinderungen durch Barrieren sowie im Wesentl i- chen von der vorherrschenden Windrichtung. Da in Münster Südwest die vorherrschende Wind- richtung ist und das Plangebiet entgegengesetzt im Nordosten liegt, spielt der Grünzug „Hop- pengarten - Edelbach“ – im Vergleich mit anderen Grünzügen – im Hinblick auf die Belüftung s- funktion nur eine unter geordnete Rolle. Da auch keine bzw. ggf. nur eine untergeordnete B e- bauung auf der Fläche (entsprechend der Vereinbarung mit dem Investor) entstehen soll, wer- den keine negativen Auswirkungen auf die Funktion des Bereiches als Belüftungskorridor er- wartet. Anmerkung im Nachgang: Ein Blick in die Grünordnung Münster zeigt, dass das Plangebiet am äußersten Rand des Grünzugs „Hoppengarten - Edelbach“ liegt. Ein Bürger erkundigte sich nach der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die vorgesehene Planung. Herr Krause- Kämereit wies darauf hin, dass im Rahmen der Flächennutzungsplan- Änderung ein Umweltbericht erstellt wird. Die Unterlagen werden derzeit vom zuständigen städtischen Fachamt erarbeitet. Im Rahmen der zukünftig noch erfolgenden Offenle gung der Planung kön- nen diese Unterlagen auch von den Bürgern eingesehen werden. Ein Bürger fragte nach der geplanten Lage der erforderlichen Wasser -und Abwasserlei- tungen Herr Krause-Kämereit wies darauf hin, dass diese Informationen erst im Rahmen des Bau ge- nehmigungsverfahrens bzw. ggf. des Bebauungsplanverfahrens vorliegen. Ergänzende Anmerkung: Bestehende Schmutzwasser -Druckrohrleitungen liegen in den Str a- ßen Wilhelmshavenufer und Coppenrathsweg, eine Frischwasserleitung im Coppenrathsweg. Ein Bürger r egte an, im Bereich des Sportbades Sudmühle weitere Stellplätze für Wohnmobile anzulegen, damit der jetzt vorgesehene Standort nicht so groß dimensi o- niert angelegt wird. Herr Krause-Kämereit verwies darauf, dass es sich nicht um ein städtisches Bad handelt. Ein Bürger wies darauf hin, dass die Flächen als Freizeit - und Erholungsschwerpunkt ausgewiesen ist. Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 7 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Herr Krause-Kämereit antwortete, dass sich die Anlage eines Wohnmobilstandortes in den g e- planten Freizeit -und Erholungsschwerpunkt „Mauritzheide“ integriere und damit ausdrücklich nicht im Widerspruch stehe. Ein Bürger erkundigte sich nach der rechtlichen Definition des Begriffes Wohnmobilstel l- platz. Herr Krause -Kämereit antwortete, dass es nach seinem Wissen keine genaue Definition des Begriffes Wohnmobilstellplatz gebe, es die Stadt Münster im Rahmen der Ausschreibung aber in der Hand habe, genau zu bestimmen, was zukünftig auf der Fläche im Rahmen des geplan- ten Angebotes eine Wohnmobilstellplatzes gewünscht und zulässig sei. Zu 10: Zeitplan für das weitere Verfahren Ein Bürger erkundigte sich nach dem vorgesehenen weiteren Ablauf des Verfahrens. Herr Krause-Kämereit stellte den Ablauf wie folgt dar: - Die Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufgefordert worden. - Die Stellungnahmen werden ausgewertet. - Die Bedenken und Hinweise der städtischen Fachämter, der Träger öffentlicher Belange sowie die Hinweise aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden benannt und ggf. wird der vorliegende Plan geändert. - Anschließend wird eine Vorlage an die Bezirksvertretung Münster -Ost und an den Pl a- nungsausschuss (ASSVW) vorbereitet (Beschluss zur Offenlegung). - Die Offenlage des Planes sowie weiterer erforderlicher Unterlagen (z. B. Umweltbericht); die Planunterlagen werden für 1 Monat im Stadthaus II I sowie in der Bezirksvertretung Münster-Ost ausgelegt bzw. sind im Internet einzusehen. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange über die Offenlage informiert. - Abschließender Beschluss: Es wird eine Beschlussvorlage an den Rat unter Beteiligung von Bezirksvertretung Münster -Ost und Planungsausschuss vorbereitet. In der Vorlage werden die eingegangenen Bedenken und Anregungen und deren Bewertung durch die Verwaltung im Rahmen der Abwägung dem Rat als Beschlussvorschläge unterbreitet. Aufgrund berechtigter Bedenken müsste die Planung ggf. geändert werden. - Die Unterlagen werden der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt. - Die Genehmigung erfolgt spätestens 3 Monate später und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Voraussichtlich im Frühjahr 2018 wird das Verfahren abgeschlossen sein. Zu 11: Erneute Bürgerinformation Ein Bürger regte eine erneute I nformationsveranstaltung an, wenn nach der durchg e- führten und entschiedenen Ausschreibung konkrete Planungen für den Wohnmobi l- standort vorliegen. Frau Bezirksbürgermeisterin Klimek sagte diese Bürgerinformation in ca. 1 Jahr zu. Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 6 von 7 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg Ein Bürger regte eine direkte Information der Anlieger zu den Bürgerinformationsveran- staltungen z.B. in Form eines Anschreibens an. Herr Krause -Kämereit wies auf die bestehenden Informationsmöglichkeiten durch die Stadt Münster hin, d.h. die Presse und den Internetauftritt des Stadtplanungsamtes. Schriftlicher Hinweis eines potenziellen Investors vom 02.02.2017 zur Bürgeranhörung: Es wird angeregt, dass der Graben vor dem Gelände inkl. einer mind. 5 Meter breiten und mi n- destens 20 Tonnen tragende Überführung fertiggestellt wird. Ohne den fertigen Graben und ei- ner Zuwegung sind dort keine Bauaktivitäten möglich und das P rojekt würde sich noch deutlich weiter nach hinten verschieben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Wohnmobilsten neben Wasser und Strom, auch Einrich- tungen der Ver- und Entsorgung für Wasser, aber auch Strom sowie Dusche, Toilette, Wasc h- maschine, Trockner sowie eine Gäste-Info benötigen. Gerade an dem Standort wäre eine Bis t- ro/Café Lösung wünschenswert. Denkbar wäre auch ein Kiosk mit Außenterrasse. Ende der Veranstaltung Gegen 19.00 Uhr schloss Frau Klimek die Bürgeranhörung. gez. Frau Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek Für die Verwaltung gez. gez. Tobias Krause-Kämereit Maria Dirking Schriftführerin Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 7 von 7
V-0647-2017-Anlage-3-Planzeichnung
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: 0 Bl Änderungsbereich Sondergebiet Wohnmobilstellplatz Flächen für Ver- und Entsorgung © Wasser Grünflächen Parkanlage STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0647/2017 Plan zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans St. Mauritz - Östl. Wilhelmshavenufer - Fernwasserleitung ab DN 700 N ö 9 n Nördl. Coppenrathsweg M. 1:15.000 Stand: 28.07.2017 Darstellung ip ; ‚>| Schleuse Neu Darstellung g
Beschlussvorlage
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V/0647/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil St. Mauritz - Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenrathsweg 1. Beschluss zur Änderung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 05.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 18.10.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil St. Mauritz - Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Co p- penrathsweg zu ändern (80. Änderung des FNP). 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf der 80. Änderung des Flächen- nutzungsplans gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Begründung: Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die Schaffung der pl a- nungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung eines Wohnmobilstellplatzes (Reisemobilhafen) am Standort „Östlich Wilhelmshavenufer und nördlich Coppenrathsweg“ (Beschlussvorschlag 1). Nach einer im Jahre 2007 durchgeführten Standortuntersuchung zur Findung eines geeigneten Sta n- dortes für einen Reisemobilhafen im Stadtgebiet Münster hatte der Hauptausschuss des R ates der Stadt Münster am 18.06.2008 mit der Vorlage V/0578/2007/1 beschlossen, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, dass am Standort Coppenrathsweg / Wilhelmshavenufer mittelfristig ein vollausgestatt e- ter, hochwertiger Reisemobilhafen durch einen privaten Investor errichtet und betrieben werden kann. Vorlagen-Nr.: V/0647/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Ruf: 492 61 11/ 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 04.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0647/2017 Der genannte Standort befand sich 2008 noch nicht in städtischem Eigentum. Eine Nutzung als Rei- semobilhafen wurde aber von der Eigentümerin (Bundesrepublik Deutschland - Bundeswasserstra- ßenverwaltung -), zugesichert. Nach einer zwischenzeitlichen Zurücknahme dieser Zusage konnten schließlich Grundstücksverhandlungen aufgenommen werden, die sich bis Ende 2015 hinzogen. Unabhängig von der für Anfang 2018 geplanten Ausschreibung zwecks Errichtung und Betriebes e i- nes Wohnmobilstellplatzes sollen jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erric htung des Reisemobilhafens geschaffen werden. Nach der wirksamen Änderung des FNP kann der Reise- mobilhafen voraussichtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 75 Abs. 1 BauO NRW g e- nehmigt werden. Ein zusätzlicher Bebauungsplan wäre dann nicht erforderlich. Zur Vereinbarkeit der Änderung des FNP mit den raumordnerischen Zielen hat d ie Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 06.03.2017 die Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern die Anwendung der Ausnahmeregelung des Ziels 2 -3 des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW nachvollziehbar be- gründet wird. Ausgenommen von der Festlegung in Ziel 2.3 Satz 2 des LEP NRW sind die Darste l- lung und Festsetzung u.a. von baulichen Vorhaben, die einer Freiraumnutzung funktional zugeordnet und im Flächenumfang deutlich untergeordnet sind. Konzeptionelle Grundlage für die Darstellung der Grünflächen in der Planzeichnung zur Fortschre i- bung des FNP ist die vom Rat am 26.02.1997 beschlossene Grünordnung der Stadt Münster. Beim Planbereich der 80. Änderung des FNP handelt es sich um eine Teilfläche einer großflächig, zu beiden Seiten des Dortmund -Ems-Kanals, dargestellten Grünfläche mit verschiedenen Zweckb e- stimmungen. Ausdruck des g eplanten Freizeit- und Erholungsschwerpunkts „Pulverschuppen / Co p- penrathsweg“ sind die im FNP innerhalb der Grünfläche dargestellten Zweckbestimmungen Sport- platz, Parkanlage sowie Veranstaltungsfläche. Dieser im FNP als Ziel dargestellten Fre iraumnutzung kann der geplante Wohnmobilstellplatz funktional zugeordnet werden. Auf dem Wohnmobilstellplatz selbst werden die Stellplätze die weit überwi egende Nutzung ausmachen . Funktionale Hochbauten wie z. B. ein Sanitärgebäude oder Kiosk werden hier deutlich unter geordnet sein. Damit entspricht diese Nutzung den Kriterien zur Begründung einer Ausnahme für bauliche Vorhaben von der Festl e- gung in Ziel 2.3 Satz 2 des LEP NRW. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Informationsveranstaltu ng am 01.02.2017. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Die frühzei- tige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 03.01. bis zum 25.01.2017 stattgefunden. Von dieser Seite wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 80. Änderung des FNP soll im Anschluss an diese Ber a- tungen erfolgen (Beschlussvorschlag 2.). Weitere Angaben zur FNP-Änderung können den beigefüg- ten Anlagen entnommen werden. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Niederschrift zur Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Planzeichnung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Warendorfer Straße
- Wilhelmshavenufer
- Coppenrathsweg 1
- Hoppengarten
- Mauritzheide
- Dingstiege 2
- Edelbach
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0647/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37