V/0345/2010
5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2009 der Stadt Münster
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Erl.-Bericht_zur_5._Fortschreibung_des_ABK_2009
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Stadt Münster Tiefbauamt Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2009 ... - 2 - Inhalt Erläuterungsbericht 1. Rechtsgrundlage 3 2. 4. Fortschreibung des ABKs 4 3. Inhalte der 5. Fortschreibung 4 3.1 Allgemeines 4 3.2 Übersichtspläne 4 3.3 Maßnahmenliste 5 4. Ziele der 5. Fortschreibung 6 5. Maßnahmenarten 7 5.1 Kanalisation Ergänzungsmaßnahmen A1 7 5.2 Kanalisation hydraulische Sanierung A2 9 5.3 Kanalisation bauliche Sanierung A3 9 5.4 Behandlung von Mischwasser A8 10 5.5 Behandlung von Niederschlagswasser A9 10 5.6 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A10 11 5.7 Maßnahmen an Gewässern A11 12 5.8 Wegfall punktueller Einleitungen A14 12 6. Kosten 13 7. Schlusswort 14 Maßnahmenliste Übersichtsplan Schmutzwasser/ Mischwasser Übersichtsplan Niederschlagswasserbeseitigung Übersichtsplan Kanalsanierung Schmutzwasser/ Mischwasser Übersichtsplan Kanalsanierung Regenwasser ... - 3 - Erläuterungsbericht 1. Rechtsgrundlage Nach § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (L WG) haben die Gemeinden die Pflicht, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu bes eitigen, soweit nicht anderen die Ab- wasserbeseitigungspflicht übertragen ist. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden die notwendigen Abwasseran- lagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseiti gung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Mit der Novellierung des LWG in 2005 wu rde der Umfang der Abwasserbeseiti- gungskonzepte auch auf das Niederschlagswasser ausgedehnt. Maßnahmen im Abwasserbereich, die in Abwasserbeseitigungskonzepten dargestellt werden, gehören auch nach § 2d Abs. 4 LWG zu den Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Nach der aktuellen „Verwaltungsvorsch rift über den Mindestinhalt der Abwasserbe- seitigungskonzepte der Gemeinden“ des Mini steriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNL V) vom 08.08.2008 sind die zukünfti- gen Abwasserbeseitigungskonzepte in einem Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben. Sofern sich zeitliche und inhaltliche Änderungen ergeben, ist die Gemeinde verpflich- tet, bis zum 31.03 eines jeden Jahres über den Stand der Umsetzung zu berichten. Das erste ABK der Stadt Münster wu rde 1984 aufgestellt und 1990, 1995, 2000 und 2004 fortgeschrieben. Nach der v. g. Verwaltungsvorschrift ist die Fortschreibung in 2009 erforderlich, die nächste 6. Fortschreibung erfolgt dann in 2015. Nach Abstimmung im MUNLV fällt das ABK nicht unter den § 4a Ab s.1 oder 2 (Stra- tegische Umweltprüfung) des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetztes (UVPG). Für konkrete Maßnahmen aus dem ABK kann aber durchaus im Rahmen der Ge- nehmigungsanforderungen die UVS-Pflicht (Umweltverträglichkeitsstudie) entstehen. ... - 4 - 2. 4. Fortschreibung des Abw asserbeseitigungskonzeptes (2004) Das ABK 2004 (4. Fortschreibung) wurde auf der Grundlage des Haushaltes 2004 und des Investitionsplanes 2003 - 2007 aufges tellt. Es wurde am 22.06.2004 vom Ausschuss für Umweltschutz und Bauw esen und am 07.07.2004 vom Haupt- und Finanzausschuss beraten und am 14.07.2004 im Rat beschlossen. Die Vorlage an die Bezirksregierung erfolgte am 21.07. 2004. Mit Schreiben vom 25.01.2005 hat die Bezirksregierung der 4. Fortschreibung des ABKs zugestimmt. Im Zeitraum 2004 bis einschließlich 2008 wurden ca. 46,3 Mio. € für Baumaßnahmen für die Abwasserbeseitigung aufgewendet. Seit Aufstellungsbeginn 1983 wurden somit insgesamt ca. 422 Mio. € investiert. 3. Inhalt der 5. Fortschreibung des ABKs (2009) 3.1 Allgemeines Mit der neuen Verwaltungsvorschrift für di e Aufstellung von Abwasserbeseitigungs- konzepten vom 08.08.2008 haben sich die Darstellung und der Inhalt gegenüber den bisherigen ABKs wesentlich geändert und ausgedehnt. Besonders die Darstellung des Übersichtspl anwerkes ist hiervon aufgrund der gefor- derten landesweiten Standardisier ung betroffen. Zusätzlich hat die Detailschärfe zu- genommen, da jede Maßnahme einzeln aufgeführt werden muss. Die Unterlagen zur 5. Fortführung des ABKs erfüllen die Anforderungen der Verwal- tungsvorschrift und bieten eine schnelle In formation über alle erforderlichen Maß- nahmen und ermöglichen die darauf aufbauende Finanzplanung. Sie beinhaltet für Münster neben diesen sch riftlichen Ausführungen vier Übersichts- lagepläne und eine umfassende Liste. Die Form und Darstellung in den Übersichts lageplänen und in der Liste sind vom Mi- nisterium vorgegeben, damit die jährliche Berichtspflicht auf dem Wege der elekt- ronischen Datenübertragung standardisiert vollzogen werden kann. 3.2 Übersichtspläne Alle Maßnahmen sind in den Übersichts plänen dargestellt und mit Ordnungsnum- mern gekennzeichnet, die identisch mit der Liste sind. Die Übersichtpläne gliedern sich in vier Themenbereiche auf: 1. Übersichtsplan Schmutzwasser / Mischwasser ... - 5 - 2. Übersichtsplan Niederschlagswasserbeseitigung 3. Übersichtsplan Kanalsanierung Schmutzwasser / Mischwasser 4. Übersichtsplan Kanalsanierung Regenwasser Übersichtsplan Schmutzwasser / Mischwasser: Neben den wasserwirtschaftlichen Grundlagen wie Wasserschutzgebiete, Kiessand- zug, Gewässer und Überschwemmungsgebiete sind dargestellt: - Standorte und Bemessungswerte der Kläranlagen - Abgrenzung der Kläranlageneinzugsgebiete - sämtliche Einleitungsstellen von Kläranlagen (inkl. Kleinkläranlagen) - Abgrenzung der Gebiete, in denen das Abwasser dauerhaft über Klein- kläranlagen entsorgt wird. - Angaben zum Entwässerungssystem - schematische Darstellung von Pumpwerken, Sammlern und Druck- rohrleitungen - sämtliche Baumaßnahmen, die das Schm utz- und Mischwasser betreffen (Aus- nahme Kanalsanierung) Übersichtsplan Niederschlagswasser: Neben den wasserwirtschaftlichen Grundlagen wie Wasserschutzgebiete, Kiessand- zug, Gewässer und Überschwemmungsgebiete sind dargestellt: - sämtliche Teilgebiete mit hydraulischen Daten - Standorte der Regenbecken und Versickerungsbecken - sämtliche Einleitungsstellen von gesammelten Niederschlagswasser - Abgrenzung von Gebieten mit or tsnaher Niederschlagsentwässerung - alle Maßnahmen, die den Umgang und die Auswirkungen des Nieder- schlagwassers betreffen (Ausnahme Regenwasserkanalsanierung) Übersichtsplan Kanalsanierung Schmutzwasser / Mischwasser Neben den wasserwirtschaftlichen Grundlagen sind alle baulichen und hydraulischen Schmutzwasserkanalsanierungen aufgezeigt. Für die baulichen Sanierungen sind die Schadensklassen mit dargestellt. Übersichtsplan Kanalsanierung Regenwasser: Neben den wasserwirtschaftlichen Grundlagen sind alle baulichen und hydraulischen Regenwasserkanalsanierungen aufgezeigt. Fü r die baulichen Sanierungen sind die Schadensklassen mit dargestellt. 3.3 Maßnahmenliste In der von der Landesverwaltung zur Verf ügung gestellten Liste sind alle Maßnah- men des ABKs dargestellt. ... - 6 - Die Liste enthält eine Gesamtzusammenstell ung und führt alle alten und vorherigen Listen zusammen. Sie enthält neben Ordnungsnummer und Bezeichnung eine Kostenübersicht und die zeitliche Abfolge der Maßnahmen. Darüber hinaus ist eine Aufgliederung der Maßnahmenarten auf insgesamt 16 ver- schiedene Bereiche vorzunehmen und für die j ährliche Berichterstattung muss der Umsetzungszustand aufgeführt werden. Diese Liste ist das Instrument der jährlichen Berichterstattung. 4. Ziele der 5. Fortschreibung (2009) Die grundsätzlichen Ziele der Stadtentwä sserung und Abwasserbeseitigung sind be- reits in den ABKs seit 1984 aufgeführt und erläutert. Viele dieser Ziele wurden durch die Abarbeitung der Konzepte in den ver gangenen Jahren erfüllt. Beispielhaft lassen sich hier der Ausbau der Kläranlagen, der Anschluss von Streusiedlungen, die Ka- nalsanierung und die Regenwasserbehandlung nennen. Dennoch verbleiben für den Zeitraum der 5. Fortschreibung folgende Ziele: 1. Höchste Priorität genießen die Maßnahm en, die die Qualität und Quantität des Grundwassers in Wasserschutzgebieten sic hern. Gleiches gilt für Maßnahmen an oberirdischen Gewässern, die in We chselwirkung mit dem Grundwasser in Wasserschutzgebieten stehen oder deren Wasser zur Grundwasseranreiche- rung benutzt wird (DEK). In der Priori tät schließen sich Maßnahmen auf dem Kiessandzug an. 2. Die Benutzung der oberirdischen Gewä sser durch Einleitungen aus der Stadt- entwässerung soll weitestgehend umweltverträglich geschehen. Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen, besonders auch im Hinblick auf die Niederschlagswas- serableitung, die Auswirkungen auf die Ge wässer zu minimieren. Hier gilt es, die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des gu- ten Gewässerzustandes zu erfüllen. 3. Die Sicherstellung der entwässerungs technischen Erschließung für die im Flä- chennutzungsplan 2010 ausgewiesenen Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Stra- ßenflächen durch den Bau der erfor derlichen Anlagen der Stadtentwässerung (Kanalleitungen, Regenklär- und –rückhaltebecken, Pumpwerke etc.). 4. Das Niederschlagswasser wird gemäß § 51 a LWG vor Ort versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Aufgrund der vorhanden Boden- und Grundwasserverhältnisse ist die Versickerung in Münster nur begrenzt möglich. Durch die Konzeptionen von kleinen En twässerungsnetzen sind vorhandene Einzugsgebiete und ortsnahe Gewässer zu erhalten. ... - 7 - 5. Kleinkläranlagen gelten entsprechend Rd.E rl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 06.12.1994 nicht mehr als Übergangslö- sung zur schadlosen Beseitigung von häus lichem Abwasser. In wasserwirt- schaftlich sensiblen Bereichen (z. B. Wa sserschutzgebieten) und in der Nähe von erschlossenen Gebieten erfolgt ein Anschluss an die öffentliche Schmutz- wasserkanalisation, sofern dies kost enmäßig (bis ca. 15.000 € – 20.000 € / Grundstück) tragbar ist. 6. Bei der Durchführung der einzelnen Maßnahmen werden alle Umweltmedien berücksichtigt. 5. Maßnahmenarten: In der Verwaltungsvorschrift sind insgesamt 16 unterschiedliche Maßnahmenarten aufgeführt. Für die Stadt Münster komm en folgende acht Maßnahmenarten zum Tra- gen: 5.1 Kanalisation Ergänzungsmaßnahmen -A1 Für die Erschließung der geplanten Wohn-, Ge werbe-, Industrie- und Verkehrsflä- chen gemäß des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Münster sind die erforderli- chen Anlagen der Stadtentwässerung zu bauen. Für Wohngebiete sind das im wesentlic hen Schmutz- und Regenwasserkanäle ein- schließlich Regenrückhaltebecken. Für Gewerbe-, Industriegebiete und stark befahrene Straßen innerhalb der Ortslagen werden zusätzlich Regenwasserbehandlungsanlagen vorgesehen. Die größten Entwicklungsgebiete stellen di e Westerweiterung Roxel in bezug auf Wohngebiete und für den gewerblichen und industr iellen Bereich das Gebiet Amels- büren-West (Hansa-Business-Park) dar. Die Westerweiterung Roxel ist kostenmäßig nicht veranschlagt, da davon ausgegan- gen wird, dass die Erschließung nicht vor 2020 erfolgt. Neben der Neuerschließung ist auch der Anschluss der Streusiedlungen eine Ergän- zungsmaßnahme der Kanalisation. Streusiedlungen und Einzelgrundstücke im Außenbereich werden häufig nur durch Kleinkläranlagen mit einem Wirkungsgr ad im Abbau der Kohlenstoffverbindungen von höchstens 25 - 30 % (kommunale mech.-biol. Kläranlagen haben eine Reini- gungsleistung von über 95 %) entsorgt. Außerdem bewirken solche Anlagen nur ei- ne leichte Verringerung der Nährsalze Nitra t und Phosphat. Beeinträchtigt werden durch sanierungsbedürftige Kleinkläranlagen in der Regel kleine Gewässer und das Grundwasser. Gewerbebetriebe mit gewerblic hem Abwasser sind in Münster in Streusiedlungen nicht bekannt. Eine Ausnahme bilden Gaststätten und Ausflugsloka- le. ... - 8 - In Münster sind ca. 5.200 Einwohner, das entspricht ca.2 % aller Einwohner, nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Deren derzeitige Abwasserbeseitigung und Behandlung erfolgt über ca. 1.150 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Im Übersichtsplan dieses Konzeptes wir d dargestellt, in welchen Gebieten des Außenbereichs die Abwasserbeseitigung auf Dauer durch den Anschluss an öffentli- che Abwasseranlagen erfolgen soll (Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumord- nung und Landwirtschaft vom 06.12.1994 - IV B6 - 013 001 4261: ”Kleinkläranlagen als Dauerlösung für die Abwasserbes eitigung für Grundstücke außerhalb im Zu- sammenhang bebauter Ortsteile”). Die Dringlichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation ist von folgenden Faktoren abhängig: − Gefährdungspotential, z. B. Lage im Wasserschutzgebiet, Belastung des Ge- wässers − Gaststättennutzung − Anzahl der erfassbaren Gebäude − Entfernung zur nächsten öffentlichen Kanalisation − Kosten: die obere Kostengrenze für Ma ßnahmen dieses Konzeptes liegt bei 15.000 € - 20.000 € / Grundstück. Eine Zersiedlung der Landschaft soll durch die Erschließungsmaßnahmen nicht gefördert werden. Schwerpunkt der 4. Fortschreibung des ABKs war der Anschluss der Ferienhaus- und Siedlungsbereiche an der Werse im Zusammenhang mit der Durchführung des Wersekonzeptes an die öffentliche Kanalisation. Dieser Teil ist weitestgehend abgeschlossen. Die im kurzfristigen Zeitraum einge- stellten Maßnahmen wurden fristgerecht umgesetzt. In Abstimmung mit der unteren Wasse rbehörde werden folgende neue Anschlussbe- reiche ins ABK aufgenommen: - Bahnhof Handorf - Deermannstraße 33/35 und Baustoffhandel - Angelmodde Homannstraße 37/37a - Osttor Haus Soest Die Kosten für die gesamten Maßnahmen der Ergänzung des Kanalnetzes werden für den Zeitraum 2009 – 2014 auf ca. 14,27 Mio € und für 2015 – 2020 auf rund 17,15 Mio € geschätzt. ... - 9 - 5.2 Kanalisation Sanierungsmaßnahmen aus hydraulischen Gründen -A2 Erstmalig wird diese Maßnahmenart einzeln im ABK erfasst. Er fasst werden hier Maßnahmen, wo die hydraulische Leistungs fähigkeit des vorhandenen Netzes den Anforderungen nicht mehr entspricht. Als Schwerpunkt sind hier die Ortsteile Roxel, Gremmendorf, Albachten und Mauritz zu nennen. Die Kosten werden für die Umsetzung dieser Maßnahmen für den Zeitraum von 2009 – 2014 auf 3,37 Mio € und für 2015 – 2020 auf 5,41 Mio € geschätzt. Aufgrund der zu erwartenden Starknieder schläge durch die „Klimaveränderung“ wer- den perspektivisch erheblich höhere Investit ionen in die hydraulische Leistungsfähig- keit des Kanalnetzes notwendig sein, um weiterhin eine angemessene Überflutungs- sicherheit für das Stadtgebiet zu gewährleisten. 5.3 Kanalisation Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen -A 3 Das städtische Kanalnetz hat eine Länge von ca. 1.650 km. Die gesamte Freigefälle- kanalisation (1.482 km) ist mit der Fern sehkamera abgefahren worden und der bauli- che Zustand wurde bewertet. Der aktuelle bauliche Zustand des Kanalnet zes (ohne Druckrohrleitungen), klassifi- ziert nach Schadensklassen, stellt sich wie folgt dar: SK 4 keine Schäden: 55,6% 823,9km SK 3 leichte Schäden: 43,3% 641,8km SK 2 mittelschwere Schäden: 0,6% 9,4km SK 1 schwere Schäden: 0,4% 5,3km SK 0 schwerste Schäden: 0,1% 1,5km Die Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen er gibt sich aus dem baulichen Zustand, dem wasserwirtschaftlichen Gefährdungspotential (Wasserschutzgebiet, Kiessand- zug, Grundwasser), der Abstimmung mit Verkehrsprojekten und dem Leitungsbau der Versorgungsträger sowie der baubetrieblichen Abfolge. Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre wur den jährlich ca. 3,5 km Kanäle erneuert. Hin- zu kam die Reparatur und Sanierung lokale r Schadstellen im Zuge der Kanalunter- haltung. Das entspricht einer jährlichen Erneuerungsra te von 0,24%. Diese ist erheblich ge- ringer als der Landesdurchschnitt von etwa 0,87%. Das herausragende Sanierungsprojekt im auslaufenden ABK war die Kanalsanierung Wolbecker Straße. ... - 10 - In diesem ABK sind die Kanalsanierung Warendorfer Straße zwischen Ring und Danziger Freiheit aufgrund schwerster baulicher Schäden und die Sanierung des Schmutzwasserkanals in der Grevener Straße oberhalb des Kiessandzuges von höchster Bedeutung. Flächiger Schwerpunktbereich in der Sanierung wird das Viertel zwischen Wolbecker Straße, Schillerstraße und Dortmund-Ems-Kanal sein. Darüber hinaus sind umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, bedingt durch den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals, im Innenstadtbereich erforderlich. Zur Durchführung der Sanierung der baulic hen Schäden sind in dem Zeitraum von 2009 – 2014 15,77 Mio € erforder lich. Das entspricht einer durchschnittlichen Jah- resaufwendung von 2,6 Mio €. Für die Jahre 2015 – 2020 sind zunächst 4, 93 Mio € vorgesehen. Aufgrund der re- gelmäßigen Kamerabefahrung und Auswert ung des baulichen Zustandes ist davon auszugehen, dass dieser Wert ständig fortgeschrieben werden muss. Als Orientierungsgröße sei an dieser St elle angemerkt, dass zur Werterhaltung des Anlagevermögens eine Re-Investition von rund 24,2 Mio € pro Jahr auf Grundlage der aktuellen Abschreibungssätze aufgebracht werden sollte. 5.4 Behandlung von Mischwasser -A 8 Für die Behandlung des Mischwassers sind a lle erforderlichen Anlagen im Münster vorhanden. Handlungsbedarf besteht bei der Anlage in Roxel „RÜB Welsingheide“. Dieses Be- tonbecken ist undicht, so dass je nach Grundwasserstand Abwasser aus dem Be- cken austreten kann, oder Grundwasser zutri tt. Bei der Überprüfung dieser Anlage im Rahmen der Gewässeraufsicht nach § 116 LWG durch die obere Wasserbehörde (Bezirksregierung) wurde dieser Sachverhalt festgestellt. Versuche zur lokalen Abdichtung sind gesc heitert, so dass von einer umfangreichen Sanierung bzw. einem Neubau des Beckens auszugehen ist. Die Kosten werden auf 1 Mio € für den Zeitraum 2009 – 2014 geschätzt. 5.5 Behandlung von Niederschlagswasser -A 9 Sowohl beim Misch- als auch beim Trennver fahren führen die Einleitungen von Nie- derschlagswasser zu einer Belastung der Gewässer durch Verunreinigungen der Oberflächen und der Luft und durch Schm utzwasser und Ablagerungen im Misch- wasserkanal. Im Trennverfahren kann das Niederschl agswasser aus überwiegend zu Wohnzwe- cken genutzten Gebieten ohne Regenwasse rbehandlung dem Gewässer zugeführt werden. Das Niederschlagswasser aus Ge werbe-, Industrie- und Mischgebieten be- darf in der Regel der mechanischen Behandlung im Regenklärbecken (RKB). Bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete werden die Anlagen im Rahmen der Erschlie- ... - 11 - ßung mitgebaut. Bis auf das Gewerbegebiet „Im Derdel/ Am Rohrbusch“ im Stadtteil Roxel verfügen alle vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete in Münster über eine Regenwasserbehandlungsanlage. Diese Anlage konnte aufgrund von liegensc haftlichen Problemen noch nicht gebaut werden. Durch Standortänderungen sind sie aber gelöst worden. Die Anlage ist für 2010 vorgesehen. Im Zeitraum des ABKs 2004 wurden di e Anlagen RKB Coermühle und RKB Hüf- ferstraße/ Schloßgräfte fertiggestellt: Die Kosten für die Anlage Im Derdel/ Am Rohrbusch werden auf 0,4 Mio € für 2010 eingestellt. Weitere Anlagen sind nicht vorgesehen, da die Bedarfe abgedeckt sind. Regenklärbecken für neue Gewerbe- und I ndustriegebiete wie beispielsweise in Amelsbüren werden unter dem Punkt A 1 Erweiterung der Kanalisation erfasst. 5.6 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung -A 10 Die Befestigung von bislang unversiegelten O berflächen führt zu einem vergrößerten und beschleunigten Abfluss. Die Speicherwirkung des Bodens und die Verdunstung können nicht mehr genutzt werden. Der Ab fluss von befestigten Flächen kann 20 – 50 mal größer sein als von natürlichen Ober flächen. Die Folge der Befestigung der Oberflächen sind höhere und häufigere Hochwasser in den Gewässern. Infolge des verstärkten Abflusses kann es weiterhin zu erhöhter Erosion und einer Abdrift von Kleinlebewesen im Gewässer selbst kommen. Das Niederschlagswasser der städtischen Kanalisation wird zurzeit über ca. 540 Ein- leitungsstellen in die Gewässer eingeleitet. Jede Einleitungsstelle bedarf einer Er- laubnis durch die Wasserbehörden. Das Tiefbauamt betreibt über 55 Regenrückhal tebecken, um die Auswirkungen auf die Gewässer zu minimieren. Innerhalb des Zeitrahmens der 4. Fortschreibung des ABKs wurden mit dem Becken am Wersebach und für den Gievenbach „Am Br eilbusch“ die größten Anlagen für bestehende Einleitungsstellen gebaut. Es ist in Münster mittlerweile Standard, dass die Regenwassereinleitungen bei Neuerschließungen über Regenrückhaltebecken geleitet werden. Als wichtigste Becken im Ze itraum der 5. Fortschreibung werden die Becken am Lo- hausbach (Niederbeckmann), am Waltruper Weg und am Gievenbach (Gievenbecker Weg) angesehen. Die Baukosten für den Zeitraum 2009 – 2014 werden auf 1,1 Mio € geschätzt. Maßnahmen und Kosten für den späteren Zeitraum liegen nicht vor. ... - 12 - Dieses hat damit zu tun, dass die Notwendigkeit zum Bau aus den Auflagen zu was- serrechtlichen Erlaubnissen resultiert, die in der Regel kurzfristig umzusetzen sind. 5.7 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Aus- wirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswasser-Einleitungen die- nen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind -A 11 Ein weiteres Instrument zur Kompensation von Belastungen durch Einleitungen in die Gewässer sind Maßnahmen direkt am Ge wässer. Sie werden dort angewandt, wo Rückhaltebecken vor Einleitung aufgr und von vorhandenen Siedlungsstrukturen, Grunderwerbsproblemen oder landschaftlic hen Anforderungen nicht gebaut werden können. Als anschaulichstes Beispiel kann hier die Aa in der Innenstadt genannt werden. Die- se Problemlage tritt aber bei fast a llen siedlungsnahen Gewässern wie den Meckel- bach, Lohausbach, Gievenbach, Erdelbach usw. auf. Im abgelaufenen Geltungsbereich des ABKs wurden auf diesem Wege Maßnahmen wie der Aa-Polder Nevinghoff und die ökologische Verbesserung Kinderbach in Kin- derhaus umgesetzt. Von besonderer Bedeutung für den Zeitraum der 5. Fortschreibung sind die Maß- nahmen Aa-Polder Haus Coerde, ökologi sche Verbesserung Lohausbach und ökolo- gische Verbesserung Meckelbach im kurzfristigen Zeitraum. Aufgrund der Auswirkungen aus der Stadtentwässerung sind diese Maßnahmen aus dem Abwasserbereich zu finanzieren und müssen ohne Landeszuwendungen umge- setzt werden. In dem kurzfristigen Zeitraum von 2009 – 2014 werden die Kosten hierfür auf 1,95 Mio € geschätzt. Für den nachfolgenden Zeit raum 2014 – 2020 sind Kosten in Höhe von 0,40 Mio € eingestellt. 5.8 Wegfall einer punktuellen Einleitung -A 14 Unter dieser neuen Maßnahmenart wird di e Aufgabe der Kläranlagen Marienhof und Häger geführt, da mit der Stilllegung der Wegf all der punktuellen Einleitung in die Gewässer erfolgt. Hierdurch wird eine weitere Verminderung der Nährstofffracht in die Gewässer er- reicht. Dieses wird besonders durch die Aufgabe der Kläranlage Mariendorf für die Werse deutlich. Dieses Ziel wird durch das Überpumpen des Abwassers zur Hauptkläranlage er- reicht. Langfristig werden die Kläranlagen Hauptkl äranlage, Loddenbach, Hiltrup und Geist betrieben und erhalten. Für die Standorte Mariendorf und Häger sind folgende Maß- nahmen vorgesehen: ... - 13 - 1. Die Kläranlage Mariendorf wird bis Mitte 2011 aufgehoben. Das Abwasser wird zur Hauptkläranlage gepumpt. Die Hauptklär anlage ist in der Lage, das zusätz- liche Abwasser aufzunehmen und nach dem Stand der Technik zu reinigen. 2. Die KA Häger arbeitet derzeit mit wasse rwirtschaftlich und betrieblich guten Er- gebnissen. Der Zeitpunkt der Aufhebung ist von der städtebaulichen Entwick- lung abhängig. Das Abwasser würde zur Hauptkläranlage gepumpt werden. Für die Aufgabe dieser punktuelle Einleitungen sind im Zeitr aum 2009 – 2014 5,60 Mio € und für den Zeitraum 2015 – 2020 2.00 Mio € aufzubringen. 6. Kosten Die Kosten für unter 5. genannte Maßnahmenarten werden finanziert durch • Entwässerungsgebühren (gesplittete Gebühr für Regen- und Schmutzwasser seit 1991, Starkverschmutzerzuschläge seit 1993) • Entwässerungsbeiträge, Kostenregelung in städtebaulichen Verträgen • Investitionsprogramm Abwasser NRW (Bereitstellung von zinsgünstigen Darle- hen) Kostenzusammenstellung: Maßnahmenart Kosten (T€) 2009 – 2014 Kosten (T€) 2015 - 2020 Gesamtkos- ten (T€) Ergänzungsmaßnahmen A1 14.270 17.150 31.420 Hydraulische Sanierung A 2 3.370 5.410 8.780 Bauliche Sanierung A 3 15.765 4.925 20.690 Regenwasserbehandlung A 8 1.000 - 1.000 Regenwasserbehandlung A 9 .400 - .400 Regenrückhaltebecken A 10 1.100 - 1.100 Gewässermaßnahmen A 11 1.950 .400 2.350 Aufgabe Einleitungsstellen A 14 5.600 2.000 7.600 Summe 43.455 29.885 73.340 Über die erforderliche Mittelbereitstell ung wird im Rahmen der zukünftigen Haus- haltsplanberatungen unter Berücksichti gung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzsituation entschieden. ... - 14 - 7. Schlusswort Das Abwasserbeseitigungskonzept liefert di e Grundlage für die Arbeit und Ziele der Stadtentwässerung. Es ist erforderlich für alle wasserrechtlichen Regelungen und es ist die Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift und der Novellierung des LWGs ist es für die Gemeinden noch bedeutender, da sie zu einem jährlichen Bericht über den Umset- zungsstand verpflichtet sind. Damit verliert das ABK seinen starren C harakter und wird mehr zu einem dynami- schen, fortlaufenden Grundlagenwerk. Aufgestellt: Münster, November 2009 Im Auftrag Berthold Reloe
ABK_Plan_Regenwasser_baul._und_hydraul._Sanierung
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Beschlussvorlage
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V/0345/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2009 der Stadt Münster Beratungsfolge 01.06.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Anhörung 09.06.2010 Hauptausschuss Anhörung 09.06.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2009 der Stadt Münster (An- lage) wird beschlossen II. Kosten/Folgekosten 2. Es entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 73,34 Mio. Euro. Sie verteilen sich auf den Kon- zeptzeitraum (2009 – 2020) wie folgt. 2009 – 2014 43,46 Mio. Euro 2015 – 2020 29,89 Mio. Euro Nach überschläglicher Kalkulation der Verwaltung werden die Kosten der 5. Fortschreibung des ABKs eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren bis 2020 von weniger als 1,0 % pro Jahr bewirken. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 3. Im Teilfinanzplan 1101 „Abwasserbeseitigung“ sind für die Jahre 2009 – 2012 Auszahlungs- ermächtigungen in Höhe von 43.9 Mio € geplant. Damit sind die Kosten der o. g. kurzfristigen Maßnahmen bis 2012 gedeckt. Die nachfolgenden Vorhaben werden in den HH-Plänen und Investitionsplänen ab 2013 im Rahmen der Fi nanzierungsmöglichkeiten auf gesamtstädti- scher Ebene veranschlagt. Die Kosten werden wie folgt finanziert: Entwässerungsgebühren (gesplittete Gebühr für Regen- und Schmutzwasser seit 1991, Starkverschmutzerzuschläge seit 1993) Entwässerungsbeiträge Investitionsprogramme Abwasser NRW Vorlagen-Nr.: V/0345/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 06.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0345/2010 Begründung: Nach § 53 (1) des Landeswassergesetzes ist die Stadt Münster verpflichtet, ein Abwasserbeseiti- gungskonzept (ABK) aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Das erste ABK wurde 1984 aufgestellt und 1990, 1995, 2000 und 2004 fortgeschrieben. Diese ABKs wurden im AUB und HFA beraten und vom Rat beschlossen. Es gilt die Verpflichtung zur Fortschreibung des ABK. Erfolgt die Fortschreibung nicht oder nicht zeitgerecht könnte die Bezirkregierung Anträge der Stadt auf wasserrechtliche Genehmigungen (Erschließung von Baugebieten etc.) mit Hinw eis auf das fehlende ABK abschlägig bescheiden. Hinzu kommt, dass ein gültiges ABK Voraussetzung für die Gewährung von zinsgünstigen Kredi- ten der NRW.BANK für den Abwasserbereich ist. Daraus ergeben sich nicht unerhebliche Nachtei- le für die Stadt. Aufgrund der Kommunalwahl in 2009 hat das Tiefbauamt in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster die Vorlage des ABK 2009 auf den Beginn der neuen Legislaturperiode geschoben. Die Bezirksregierung hat zugesichert, dass die hi erdurch begründete Verschiebung des ABKs keine Nachteile für die Stadt Münster hervorruft. Die Aufstellung des ABKs wurde im Vorfeld mit folgenden Behörden und Dienststellen abgestimmt: Bezirksregierung Amt für Grünflächen- und Umweltschutz, untere Landschaftsbehörde, untere Wasserbe- hörde Stadtwerke Stadtplanungsamt Flächennutzungsplanung; Verkehrsplanung Tiefbauamt Straßenerhaltung Neben den genehmigungsrechtlichen Anforderungen dienten diese Abstimmungen zur Koordinati- on der Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum Es sind folgende Unterlagen der Ratsvorlage als Anlage beigefügt: Erläuterungsbericht Maßnahmenliste Übersichtslageplan Schmutzwasser/ Mischwasser Übersichtslageplan Niederschlagswasser Übersichtslageplan Kanalsanierung Schmutzwasser/ Mischwasser Übersichtslageplan Kanalsanierung Regenwasser Der Inhalt gliedert sich in sieben Maßnahmenarten: Kanalisation Ergänzungsmaßnahme A1 Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A 2 Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A3 Behandlung von Mischwasser A 8 Behandlung von Niederschlagswasser A 9 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A 10 Maßnahmen im Gewässer als Kompensati on von Niederschlagswassereinleitungen A 11 Wegfall einer punktuellen Einleitung A 14 - 3 - V/0345/2010 Ein Schwerpunkt der 5. Fortschreibung des ABKs ist neben der Kanalsanierung der Neubau von Anlagen der Stadtentwässerung zur Erschließung der Plangebiete des Flächennutzungsplanes 2010. Die hierfür erforderlichen Mittel werden entweder über Erschließungsbeiträge oder außer- halb des städtischen Budgets über städtebauliche Verträge finanziert. Bezüglich der Verbesserung der Abwasserbehandlung in Streusiedlungen lag der Schwerpunkt des ABKs 2004 im Anschluss der Bebauungen an der Werse im Rahmen des Wersekonzeptes. Ein Großteil dieses Konzeptes ist mittlerweile umgesetzt. Als neue Maßnahmen werden nun der Bereich Deermannstraße in Amelsbüren, der Bahnhof Handorf und zwei größere Hofeslagen ein- gestellt. Der wichtigste Maßnahmenbereich in diesem ABK ist wie in den vorangegangenen Konzepten die Kanalsanierung aus baulichen und hydraulischen Gründen mit einem Volumen von rund 19,14 Mio. Euro für den Geltungsbereich dieses ABKs (2009 – 2014). Die Klimaveränderung mit den zu erwartenden vermehrten Starkniederschlägen wird auch erhebli- chen Einfluss auf die Stadtentwässerung haben. Um weiterhin eine ausreichende Überflutungssi- cherheit für das Stadtgebiet zu gewährleisten, sind perspektivisch erhebliche Investitionen in die hydraulische Kanalnetzsanierung erforderlich. Neben der Sanierung werden umfangreiche Anpassungsarbeiten durch den Ausbau des Dort- mund-Ems-Kanals im Innenstadtbereich notwendig. Darüber hinaus gibt es Handlungsbedarf aufgrund von betrieblichen Problemen im Kanalnetz. Für den Maßnahmenbereich „Behandlung von Mischwasser“ musste die Sanierung des Regen- überlaufbeckens in Roxel „RÜB Welsingheide“ ins ABK aufgenommen werden. Bei dem Maßnahmenbereich „Behandlung des Niederschlagswassers“ konnten die Aufgaben aus den vorherigen Abwasserbeseitigungskonzepten im Wesentlichen abgearbeitet werden. Lediglich für das Gewerbegebiet Roxel – Am Rohrbusch/ Im Derdel ist noch eine Anlage vorzuse- hen. Die Maßnahmenart „Regenwasserrückhaltung vor Einleitung“ resultiert aus Auflagen zur Einlei- tung von Niederschlagswasser in die Gewässer. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die rund 540 städtischen Einleitungsstellen sind maximal auf 10 Jahre befristet. Im Zuge der Neubeantra- gung wird von Seiten der Aufsichtsbehörden in der Regel eine Rückhaltung vor Einleitung gefor- dert. Falls Regenrückhaltebecken aufgrund von Siedlungsstrukturen, liegenschaftlichen Problemen etc. nicht gebaut werden können, sind Maßnahmen am Gewässer durchzuführen. Diese Maßnahmenarten sind von Seiten der Landes regierung ins ABK aufgenommen worden, um die Auswirkungen der Niederschlagswassereinleitungen in die Gewässer zu kompensieren. Von den zurzeit sechs städtischen Kläranlagen werden zukünftig vier Anlagen (Hauptkläranlage, Geist, Hiltrup, Loddenbach) erhalten und betrieben. Die Kläranlagen Mariendorf und Häger werden 2011 bzw. im Zeitraum 2015 – 2020 aufgegeben. Diese Maßnahmen werden nach der neuen De- finition unter Wegfall einer punktuellen Einleitung geführt. Die Entwässerungsgebühren werden durch die 5. Fortschreibung des ABKs nach überschläglicher Kalkulation des Tiefbauamtes um ca. 0,06 Euro pro m 3 (bezogen auf die Einheitsgebühr) für den kurzfristigen Zeitraum 2009 – 2014 steigen. Bei Betrachtung des Zeitraumes bis 2015 – 2020 wird nochmals eine Erhöhung von 0,05 Euro pro m 3 (bezogen auf die Einheitsgebühr) geschätzt. Bezogen auf ein Jahr bedeutet das aus den hier vorgesehenen Investitionsmaßnahmen eine Stei- gerung von weniger als einem Prozentpunkt pro Jahr. - 4 - V/0345/2010 Diese Angaben können nur als grobe Schätzung angesehen werden, da wesentliche Faktoren für die Gebührenkalkulation, wie z. B. Baupreise, Zinssätze, Inflationsrate, über einen Zeitraum von 10 Jahren nur schwer absehbar sind. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlagen:
ABK_Gesamtzusammenstellung_geplanter_Massnahmen
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Version: 0.10 Stand: ######## 2009 Stadt Münster 05515000 Ordnungs- nummer Träger der Maßnahme Bezeichnung Berichtsjahr Art der Maßnahme Umsetzungs- zustand Umsetzungszustand Bemerkung Baubeginn 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt- kosten Jahr 1-6 2015 - 2020 Gesamt- kosten Jahr 1-12 amtl. Einleitungs- stellen-nummer Kläranlagen- nummer Nr. Mischwasser- entlastungs- bauwerk Nr. Bauwerk Trenn- kanalisation Rechtswert Hochwert Gewässer- kennzahl Station- ierung Art der Station- ierung Gewässername nicht stationiertes Gewässer Bemerkung 1.1.146 Stadt Münster BG östl. Dyckburgstraße 2009 A1 4 2009 200 200 200 9 3410490 5763950 3.1.25 Stadt Münster GG Gewerbe u. Industriepark Amelsbüren 2009 A1 2 Anpassung an städtebauliche Planung 2009 500 2000 3000 2500 8000 2000 10000 3 3406350 5751650 3.1.44 Stadt Münster Deermannstr. 2009 A1 4 2009 200 200 200 3 3406350 5751650 1.1.208 Stadt Münster Feldstiege, nördl. 2009 A1 4 2010 100 100 100 2.1.57 Stadt Münster Osttor 161 2009 A1 4 2010 20 20 20 2 3410450 5756640 2.1.58 Stadt Münster Homannstr. 37/37a 2009 A1 4 2010 50 50 50 2 3410450 5756640 3.1.34 Stadt Münster BG Hiltrup, westl. Meesenstiege 2009 A1 4 2010 500 1.400 1900 1900 3 3406350 5751650 9.1.20 Stadt Münster Am Handorfer Bahnhof 2009 A1 4 2010 150 150 150 9 3410490 5763950 1.1.127 Stadt Münster BG nördlich Landwehr 2009 A1 4 2011 1.000 1000 2000 3000 1 1.1.148 Stadt Münster GG südl. Heumannsweg 2009 A1 4 2013 250 250 250 1 3407455 5764658 1.1.149 Stadt Münster BG südl. Markweg 2009 A1 4 2013 500 500 1.000 1500 1 3407455 5764658 1.1.151 Stadt Münster BG Sprakel - Ost 2009 A1 4 2013 1.000 1000 1000 1 3.1.30 Stadt Münster GG Amelsbüren (BPL. 417) 2009 A1 2 kein Erschließungsbedarf 2014 500 500 500 3 3406350 5751650 1.1.112 Stadt Münster Rüschenfeld / Bösenseller Straße 2009 A1 4 2016 0 500 500 1 3407455 5764658 1.1.115 Stadt Münster Am Bahnhof Albachten / Steinbrede 2009 A1 2 kein Erschließungsbedarf 2016 0 500 500 1 3407455 5764658 1.1.150 Stadt Münster BG Häger Ost 2009 A1 4 2016 0 500 500 1 3407455 5764658 2.1.34 Stadt Münster BG Petersheide 2009 A1 4 2016 0 1500 1500 1 4.1.10 Stadt Münster BG Hafkhorst 2009 A1 4 2016 0 1.500 1500 1 3407455 5764658 1.1.135 Stadt Münster Altenroxeler Straße 1 - 53 2009 A1 4 2017 0 200 200 1 3407455 5764658 1.1.145 Stadt Münster BG Gelmer Nord 2009 A1 4 2017 0 600 600 1 3407455 5764658 1.1.154 Stadt Münster GG Nottulner Landweg - Erweiterung 2009 A1 4 2017 0 1.700 1700 1 1 3407455 5764658 3.1.35 Stadt Münster BG Amelsbüren, südl. Derkskamp 2009 A1 4 2017 0 300 300 3 3406350 5751650 1.1.123 Stadt Münster GG südlich Feldstiege 2009 A1 4 2018 0 1000 1000 1 3407455 5764658 1.1.131 Stadt Münster Wenningweg, westlich Pienersallee 2009 A1 4 2018 0 150 150 1 3407455 5764658 9.1.11 Stadt Münster GG nördl. Heitmannsweg 2009 A1 4 2018 0 2000 2000 1 3.1.31 Stadt Münster BG nördlich Dornbusch / südl. Zum Häpper 2009 A1 4 2019 0 700 700 3 3406350 5751650 1.1.147 Stadt Münster BG Maikottenweg 2009 A1 4 2020 0 1000 1000 1 3407455 5764658 1.1.124 Stadt Münster GG westlich Am Hangkamp 2009 A1 4 2025 0 0 0 1 3407455 5764658 1.1.125 Stadt Münster BG südlich Nienberger Straße 2009 A1 4 2025 000 1 1.1.153 Stadt Münster BG Technologiepark nördl. Erweiterung 2009 A1 4 2025 0 0 1 3407455 5764658 1.1.121 Stadt Münster BG Roxel West 2009 A1 4 2030 0 0 0 1 3407455 5764658 1.1.120 Stadt Münster Wersetimpen 2009 A1 0 00 1.1.122 Stadt Münster BG Waltruper Weg 2009 A1 0 00 1.1.126 Stadt Münster BG Sprakel Ortsmitte 2009 A1 0 00 1.1.136 Stadt Münster Hacklenburg (östlicher Bereich) 2009 A1 0 00 1.1.137 Stadt Münster Haus Grael 2009 A1 0 00 1.1.138 Stadt Münster Links der Werse Nr. 2 – 7 2009 A1 0 00 1.1.139 Stadt Münster Wersewinkel Nr. 1 – 14, 60 – 67, 40 2009 A1 0 00 1.1.140 Stadt Münster Warendorfer Straße / Am Pulverschuppen 2009 A1 0 00 1.1.142 Stadt Münster Pleistermühlenweg 2009 A1 0 00 1.1.143 Stadt Münster BG Gelmerheide 2009 A1 0 00 1.1.152 Stadt Münster BG westl. Hoher Heckenweg 2009 A1 0 0 0 1 2 3407455 5764658 1.1.155 Stadt Münster Warendorfer Straße 425 - 427 2009 A1 0 00 1.1.19 Stadt Münster GG Nord Hessenweg (incl. RKB) 2009 A1 0 00 1.1.24 Stadt Münster GG Technologiepark 2009 A1 0 00 1.1.45 Stadt Münster BG Mecklenbeck Mitte 2009 A1 0 00 1.1.50 Stadt Münster TC Union, Steinfurter Straße 2009 A1 0 00 1-9.1.101 Stadt Münster BG Kanalneubau (allgemein) 2009 A1 0 Maßnahmen werden zukünftig einzeln aufgeführt 00 1-9.1.103 Stadt Münster BG Erschließungsverträge (Anteil Stadt) 2009 A1 0 Maßnahmen werden zukünftig einzeln aufgeführt 00 2.1.28 Stadt Münster RWB im Wasserschutzgebiet Hohe Ward 2009 A1 2 Klärungsbedarf bei technischen und rechtlichen Voraussetzungen 400 400 400 2.1.29 Stadt Münster BG Wolbeck Nord 2009 A1 0 00 2.1.33 Stadt Münster GG Windmühle östlich Münsterstraße 2009 A1 0 2. BA weiterhin erforderlich 00 2.1.35 Stadt Münster BG östlich Twenhövenweg / westl. gepl. L 585 n 2009 A1 0 00 1 3.1.32 Stadt Münster BG Amelsbüren Süd / Davertstraße 2009 A1 0 00 3.1.9 Stadt Münster Am Brook / Thierstraße (Whs. Landgraf) 2009 A1 0 00 1 1.1.161 Stadt Münster Hagemanns - Kämpken 2009 A2 2010 620 620 620 1 3407455 5764658 1.1.168 Stadt Münster Dieckstr. (RW) 2009 A2 2010 300 300 600 600 142 3407785 5761110 1.1.172 Stadt Münster Mauritz Ost RW 2009 A2 2010 200 600 200 1000 1000 467 3409870 5757840 1.1.175 Stadt Münster Sendener Stiege 2009 A2 2011 500 500 500 1 3407455 5764658 1.1.214 Stadt Münster Tannenhofallee (RW) 2009 A2 2011 400 400 400 182 3409605 5760245 1.1.230 Stadt Münster Beckhoffstraße (RW) 2009 A2 2011 250 250 250 392 3406200 5760770 1.1.213 Stadt Münster Pleistermühlenweg -östl. Mondstraße (RW) 2009 A2 2012 1.400 1.400 1.400 186 3410605 5759510 2.1.55 Stadt Münster Am Schütthock 2009 A2 2014 400 400 400 070 3409663 5754380 1.1.215 Stadt Münster Parkallee (RW) 2009 A2 2015 750 750 186 3410605 5759510 1.1.216 Stadt Münster Falkenhorst (RW) 2009 A2 2016 350 350 186 3410605 5759510 1.1.217 Stadt Münster Bussardweg (RW) 2009 A2 2016 50 50 186 3410605 5759510 2.1.53 Stadt Münster Paul - Engelhard - Weg (WLE) 2009 A2 2016 0 150 150 2 3410450 5756640 2.1.56 Stadt Münster Münsterstr. (RW) 2009 A2 2016 0 600 600 090 3412385 5754795 1.1.188 Stadt Münster Weseler Str. Vorflut Canisisgraben 2009 A2 2017 0 1.000 1000 538 3403895 5756991 1.1.218 Stadt Münster An der Konradkirche (RW) 2009 A2 2017 250 250 186 3410605 5759510 1.1.219 Stadt Münster Adlerhorst (RW) 2009 A2 2018 300 300 182 3409605 5760245 1.1.220 Stadt Münster Eichelhäherweg (RW) 2009 A2 2018 100 100 182 3409605 5760245 1.1.221 Stadt Münster Birkhahnweg (RW) 2009 A2 2019 60 60 182 3409605 5760245 1.1.160 Stadt Münster Bernhard-Ernst-Str. 2009 A3 2009 200 200 200 1 3407455 5764658 1.1.162 Stadt Münster Hoher Heckenweg 2009 A3 2009 650 650 650 1 3407455 5764658 1.1.163 Stadt Münster Rheinstr. 2009 A3 2009 300 300 300 1 3407455 5764658 1.1.164 Stadt Münster von - Esmarch - Str. 2009 A3 2009 150 150 150 1 3407455 5764658 1.1.165 Stadt Münster Wibbelstr. RW 2009 A3 2009 50 50 50 227 3406320 5761285 1.1.166 Stadt Münster Weseler Str. (RW - Inselbogen) 2009 A3 2009 150 150 150 538 3403895 5756991 1.1.167 Stadt Münster Heißsstr. 2009 A3 2009 350 350 700 700 1 3407455 5764658 3.1.40 Stadt Münster Amelsbürener Str. RW 2009 A3 2009 400 400 400 029 3405516 5751458 1.1.106 Stadt Münster Kanalsanierung Warendorfer Straße 2009 A3 2 2010 350 1500 600 2450 2450 1 3407455 5764658 1.1.171 Stadt Münster Libori-/ Benno- / Alkuin Str. 2009 A3 2010 500 500 1000 1000 1 3407455 5764658 1.1.194 Stadt Münster Kardinal von Galen Ring (RW) 2009 A3 2010 150 150 150 193 3404165 5758375 1-9.1.102 Stadt Münster Kanalsanierungen d. Umbau DEK 2009 A3 2 Voraussetzung DEK Ausbau s. 1.1.204 2010 00 3.1.41 Stadt Münster Zum Häpper RW 2009 A3 2010 40 40 40 027 3404265 5751184 3.1.42 Stadt Münster Max - Winkelmann - Str. 2009 A3 2010 150 250 400 400 030 3405425 5751475 1.1.169 Stadt Münster Hindenburgplatz 2009 A3 2011 200 200 200 1 3407455 5764658 1.1.174 Stadt Münster Spiekerhof - Stichweg 2009 A3 2011 100 100 100 1 3407455 5764658 1.1.204 Stadt Münster Umbau DEK - Kreuzungen 2009 A3 2011 1000 2000 3000 3000 1 3407455 5764658 1.1.83 Stadt Münster Hammer Str. RW 2009 A3 4 2011 400 400 400 197 3404830 5758783 1.1.156 Stadt Münster Grevener Straße 2009 A3 1 in Vorbereitung 2011 500 500 500 1 3407455 5764658 1.1.176 Stadt Münster Eugen - Müller - Str. 2009 A3 2011 350 350 350 1 3407455 5764658 1.1.177 Stadt Münster Handorfer - Str. 2009 A3 2011 100 100 100 1 3407455 5764658 1.1.178 Stadt Münster Im Sundern (RW) 2009 A3 2011 50 50 50 146 3409475 5763400 1.1.180 Stadt Münster Orleans - Ring 2009 A3 2011 100 100 100 1 3407455 5764658 1.1.181 Stadt Münster Oberschlesier Str. (RW) 2009 A3 2011 150 150 150 039 3404670 5755285 1.1.182 Stadt Münster Sauerländer Weg 2009 A3 2011 200 200 200 1 3407455 5764658 1.1.209 Stadt Münster Johannisstraße / Rothenburg 2009 A3 2011 100 100 100 1 3407455 5764658 1.1.224 Stadt Münster Dorbaumstraße (RW) /Hornbach 2009 A3 2011 50 50 50 1 3407455 5764658 1.1.227 Stadt Münster Hansaring Vorflut Schillerstraße (RW) 2009 A3 2011 350 350 350 1 3407455 5764658 1.1.185 Stadt Münster Gerhardstr. 2009 A3 2012 650 650 650 1 3407455 5764658 1.1.186 Stadt Münster Lamberti- / Otto-Str. 2009 A3 2012 250 600 850 850 1.1.187 Stadt Münster Theißingstr. 2009 A3 2012 150 150 150 1 3407455 5764658 1.1.223 Stadt Münster Im Winkel 2009 A3 2012 250 250 250 1 3407455 5764658 1.1.226 Stadt Münster In der Au 2009 A3 2012 100 100 100 1 3407455 5764658 2.1.51 Stadt Münster Twenhövenweg (RW) 2009 A3 2012 100 100 100 009 3410625 5754500 1.1.170 Stadt Münster Hubertusweg 2009 A3 2013 250 250 250 1.1.173 Stadt Münster Ziegelhof 2009 A3 2013 200 200 200 1 3407455 5764658 1.1.190 Stadt Münster Ottostr. 2009 A3 2013 150 150 150 1 3407455 5764658 1.1.201 Stadt Münster Donders - Ring 2009 A3 2013 50 50 50 197 3404830 5758783 1.1.206 Stadt Münster Albertstraße 2009 A3 2013 300 300 300 1 3407455 5764658 1.1.210 Stadt Münster Mecklenburger Straße 2009 A3 2013 50 50 50 1 3407455 5764658 4.1.20 Stadt Münster Daimlerweg DB - Durchlass 2009 A3 2013 400 400 400 4 3403150 5754850 1.1.192 Stadt Münster Büchnerstr. (RW) 2009 A3 2014 50 50 50 291 3405450 5761370 1.1.228 Stadt Münster Wesselerweg 2009 A3 2014 50 50 50 1 3407455 5764658 1.1.229 Stadt Münster Altenberger Straße 2009 A3 2014 75 75 75 1 3407455 5764658 4.1.21 Stadt Münster Sternbusch (RW) 2009 A3 2014 100 100 100 039 3404670 5755285 1.1.195 Stadt Münster Wienburgstr. / Lenauweg (RW) 2009 A3 2015 0 200 200 291 3405450 5761370 1.1.196 Stadt Münster Mecklenbecker Str. (RW) 2009 A3 2015 0 100 100 531 3403545 5757344 1.1.197 Stadt Münster Otto - Weddingen Str. (RW) 2009 A3 2015 0 150 150 180 3408300 5759925 1.1.225 Stadt Münster Mümmelmannpfad 2009 A3 2015 50 50 1 3407455 5764658 1.1.179 Stadt Münster Julius - Hart - Str. (RW) 2009 A3 2016 0 100 100 291 3405450 5761370 1.1.184 Stadt Münster Fürstenbergstr./Promenade (RW) 2009 A3 2016 0 250 250 224 3406202 5760812 1.1.189 Stadt Münster Friedrich - Wilhelm - Weber Str. (RW) 2009 A3 2016 0 250 250 291 3405450 5761370 1.1.193 Stadt Münster Gievenbecker Reihe SW - Vorflut 2009 A3 2016 0 200 200 1 3407455 5764658 1.1.198 Stadt Münster Röschweg (RW) 2009 A3 2016 0 50 50 336 3404090 5760560 1.1.199 Stadt Münster Sertürmer Str. (RW) 2009 A3 2016 0 100 100 333 3404000 5760400 1.1.200 Stadt Münster An der Apostelkirche 2009 A3 2016 0 50 50 224 3406202 5760812 1.1.203 Stadt Münster Dammstr. 2009 A3 2016 0 150 150 1 3407455 5764658 1.1.205 Stadt Münster Mariendorfer Str. 2009 A3 2016 0 500 500 145 3409315 5762970 1.1.211 Stadt Münster Egbertstraße 2009 A3 2016 150 150 1 3407455 5764658 2.1.54 Stadt Münster Zum Erlenbusch (RW) 2009 A3 2016 0 200 200 383 3409135 5755450 3.1.43 Stadt Münster Am Roggenkamp 2009 A3 2016 0 100 100 031 3408500 5752550 4.1.22 Stadt Münster Heroldstr. 2009 A3 2016 0 250 250 4 3403150 5754850 7.02 Stadt Münster Planstaken (RW) 2009 A3 2016 0 50 50 366 3401740 5766356 1.1.183 Stadt Münster Ferdinand - Freiligrath - Str. (RW) 2009 A3 2017 0 250 250 291 3405450 5761370 1.1.207 Stadt Münster Schifffahrter Damm 2009 A3 2017 0 200 200 1 3407455 5764658 1.1.212 Stadt Münster von-Stauffenbergstraße 2009 A3 2017 50 50 2.1.62 Stadt Münster Vogelrohrsheide (RW) 2009 A3 2017 0 50 069 1.1.191 Stadt Münster Bismarckallee (RW) 2009 A3 2018 0 75 75 199 1 3407455 5764658 1.1.202 Stadt Münster Prinzipalmarkt 2009 A3 2018 0 500 500 1 3407455 5764658 2.1.52 Stadt Münster Höftestraße 2009 A3 2018 300 3409135 5755450 2.1.50 Stadt Münster Angelstr. 2009 A3 2020 0 100 100 3 3406350 5751650 2.1.59 Stadt Münster Angelmodder Weg (RW) 2009 A3 2020 50 50 505 3409477 5755561 2.1.60 Stadt Münster Böddingheideweg Vorflut Klosterbusch (RW) 2009 A3 2020 150 150 380 3409700 5756527 2.1.61 Stadt Münster Uferstraße (RW) 2009 A3 2020 0 50 50 009 3410625 5754500 1.1.105 Stadt Münster Schmutzwasserhauptsammler IV 2009 A3 0 00 1.1.108 Stadt Münster Kanalsanierung Wolbecker Straße 2009 A3 0 00 1.1.11 Stadt Münster Kanalsanierung Altstadt 2009 A3 0 Maßnahmen werden zukünftig einzeln aufgeführt 00 1.1.41 Stadt Münster Kanalsanierung Südviertel 2009 A3 0 Maßnahmen werden zukünftig einzeln aufgeführt 0 0 1 3407455 5764658 1.1.48 Stadt Münster Kanalsanierung Albersloher Weg 2009 A3 0 0 0 1 3407455 5764658 1.1.83 Stadt Münster Kanalsanierung Hammer Straße 2009 A3 0 RW noch erforderlich 0 0 1 3407455 5764658 1.1.9 Stadt Münster Kanalsanierung Ostviertel 2009 A3 0 Maßnahmen werden zukünftig einzeln aufgeführt 00 1-9.1.200 Stadt Münster Kanalsanierung im gesamten Stadtgebiet 2009 A3 0 Maßnahmen werden zukünftig einzeln aufgeführt 00 1.1.222 Stadt Münster Welsingheide RÜB Neubau/Sanierung 2009 A8 2012 1.000 1.000 1.000 1 3407455 5764658 1.1.114 Stadt Münster RWB GG Im Derdel / Am Rohrbusch 2009 A9 2 2010 400 400 400 233 3401090 5758430 1.1.88 Stadt Münster RKB Coermühle 2009 A9 0 00 10.13 Stadt Münster RRB Waltruper Weg / Fridiricus - Str- 2009 A10 2009 200 200 200 238 3400238 5763500 10.11 Stadt Münster RRB Wolbeckerstr. / B51 2009 A10 2010 500 500 500 463 3408400 5758400 10.15 Stadt Münster RRB Heidegrund -Umbau- 2009 A10 2010 50 50 50 310 3403360 5764230 10.9 Stadt Münster Juffernbach Umbau 2009 A10 2010 50 50 50 diverse 3299000.2 Juffernbach 10.7 Stadt Münster RRB Gievenbecker Weg 2009 A10 2011 300 300 300 326 3402660 5761110 1-9.1.300 Stadt Münster Anforderungen an Regenwassereinleitungen 2009 A10 0 Maßnahmen werden zukünftig einzeln aufgeführt 00 10.1 Stadt Münster Aa Polder Haus Coerde 2009 A11 2009 700 700 700 diverse 3327 Aa und Kinderbad 10.10 Stadt Münster Lohausbach 2009 A11 2009 100 100 100 diverse 3292000.2 Lohausbach 10.6 Stadt Münster Gievenbach 2009 A11 2010 100 100 100 diverse 3326 Gievenbach 10.12 Stadt Münster Mecklenbach Unterlauf 2009 A11 2011 150 150 150 diverse 3324 Mecklenbach 10.2 Stadt Münster HRB Hornbach / Dorbaumstraße 2009 A11 2011 400 400 400 diverse 3299 6 Hornbach 10.4 Stadt Münster Erdelbach, Unterlauf 2009 A11 2011 150 150 150 diverse 10.3 Stadt Münster Edelbach, Entrohrung Lütke Kleimann 2009 A11 2012 200 200 200 diverse 32990005 Erdelbach 10.5 Stadt Münster Erdelbach Entrohrungen im Oberlauf 2009 A11 4 2012 100 100 100 32700009 Erdelbach 10.14 Stadt Münster Canisiusgraben Entrohrung 2009 A11 2015 0 200 200 diverse 3325000.2 Carnisiusgraben 10.8 Stadt Münster Hunnbecke 2009 A11 2016 0 200 200 diverse 3323000.11 Hunnenbecke 9.0.2 Stadt Münster Aufhebung KA Mariendorf, Anschluss an HKA 2009 A14 1 in Vorbereitung 2009 500 2.300 1.600 4400 4400 1 3407455 5764658 7.0.1 Stadt Münster Aufhebung KA Häger, Anschluss an HKA 2009 A14 0 1.500 1500 7 1 3401750 5766224 Gesamtzusammenstellung der geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2009 bis 2014 Einleitung Gewässer Erstes Planungsjahr: Gemeinde/Abwasserverband: Gemeindekennzahl: Kosten in Tausend Euro (T€)Maßnahme Seite 1 ABK-KOM 26-09-06.xls
ABK_Plan_Schmutzwasser_baul._und_hydraul._Sanierung
744 Zeichen
2.1.53 1.1.223 1.1.225 1.1.228 1.1.210 1.1.211 1.1.185 1.1.190 1.1.227 1.1.209 1.1.229 1.1.226 1.1.204 1.1.169 1.1.173 1.1.186 1.1.177 1.1.160 1.1.106 1.1.170 1.1.156 1.1.163 1.1.180 1.1.162 1.1.207 1.1.203 1.1.164 1.1.187 1.1.184 1.1.193 1.1.175 1.1.171 1.1.105 1.1.176 1.1.161 1.1.174 1.1.206 1.1.202 1.1.182 1.1.167 Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2009 Schmutzwasser bauliche und hydraulische Sanierung Stadt Münster Tiefbauamt Abwasserbeseitigungskonzept 5. Fortschreibung 2009 Schmutzwasser baul. und hydraul. Sanierung Sanierung Schmutzwasser ZK0 ZK1 ZK2 hydraulische Sanierung Schutzgebiete Wasserschutzgebiete Fassungsbereich I engere Schutzzone II weitere Schutzzone III A Kiessandzug Kiessandzug Stadt Münster Tiefbauamt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (127)
- Deermannstraße 33
- Wolbecker Straße 2009
- Grevener Straße 2009
- Schillerstraße
- Dyckburgstraße 2009A
- Bösenseller Straße 2009A
- Pienersallee 2009A
- Nienberger Straße 2009A
- Steinfurter Straße 2009A
- Münsterstraße 2009A
- Davertstraße 2009A
- Thierstraße
- Mondstraße
- Dorbaumstraße 2009A
- Waltruper Weg 2009A
- Heumannsweg 2009A
- Markweg 2009A
- Hafkhorst 2009A
- Nottulner Landweg
- Derkskamp 2009A
- Heitmannsweg 2009A
- Maikottenweg 2009A
- Hoher Heckenweg 2009A
- Twenhövenweg
- Inselbogen
- Lenauweg
- Gievenbecker Weg 2009A
- Am Rohrbusch 2009
- Am Handorfer Bahnhof 2009
- Zum Häpper 2009
- Am Hangkamp 2009
- Am Brook
- An der Konradkirche
- An der Apostelkirche 2009
- Zum Erlenbusch
- Am Roggenkamp 2009
- Warendorfer Straße 425
- Altenroxeler Straße 1
- Am Pulverschuppen 2009
- Pleistermühlenweg 2009
- Hagemanns Kämpken 2009
- Paul-Engelhard-Weg
- Bernhard-Ernst-Straße 2009
- Von-Esmarch-Straße 2009
- Amelsbürener Straße
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Max-Winkelmann-Straße 2009
- Eugen-Müller-Straße 2009
- Handorfer Straße 2009
- Oberschlesier Straße
- Theißingstraße 2009
- Mecklenburger Straße 2009
- Altenberger Straße 2009
- Mecklenbecker Straße
- Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße
- Gievenbecker Reihe
- Mariendorfer Straße 2009
- Ferdinand-Freiligrath-Straße
- Schifffahrter Damm 2009
- Links der Werse
- Sendener Stiege 2009
- Tannenhofallee
- Weseler Straße
- Eichelhäherweg
- Hammer Straße 2009
- Sauerländer Weg 2009
- Johannisstraße
- Gerhardstraße 2009
- Büchnerstraße
- Wienburgstraße
- Mümmelmannpfad 2009
- Egbertstraße 2009
- Vogelrohrsheide
- Bismarckallee
- Prinzipalmarkt 2009
- Angelmodder Weg
- Böddingheideweg
- Albersloher Weg 2009
- Homannstraße 37
- Welsingheide
- Am Gievenbach
- Meesenstiege 2009
- Wersetimpen 2009
- Hacklenburg
- Dieckstraße
- Falkenhorst
- Rheinstraße 2009
- Ottostraße 2009
- Donders-Ring 2009
- Albertstraße 2009
- Dammstraße 2009
- Höftestraße 2009
- Angelstraße 2009
- Klosterbusch
- Im Derdel
- Coermühle 2009
- Nevinghoff
- Feldstiege 2009
- Steinbrede 2009
- Petersheide 2009
- Wenningweg
- Wersewinkel
- Gelmerheide 2009
- Hessenweg
- Hohe Ward 2009
- Parkallee
- Bussardweg
- Adlerhorst
- Spiekerhof
- Im Sundern
- Rothenburg 2009
- Hansaring
- Im Winkel 2009
- In der Au 2009
- Hubertusweg 2009
- Ziegelhof 2009
- Daimlerweg
- Wesselerweg 2009
- Sternbusch
- Promenade
- Röschweg
- Uferstraße
- Heidegrund
- Edelbach
- Werse
- Osttor 161
- Landwehr 2009
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0345/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37