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V/0780/2019

Errichtung Bildungsgang: Fachoberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung am Adolph-Kolping-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021

Vorlagen 12.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 26

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Beschlussvorlage

6098 Zeichen

V/0780/2019 
V/0780/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung Bildungsgang: Fachoberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung am Adolph-
Kolping-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) wird zum Schuljahr 2020/2021 am Adolph -Kolping-
Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, der Bildungsgang „Fachoberschule 
(Klasse 13), Fachbereich Gestaltung “ gem. APO -BK Anlage D29 in Vollzeitform unbefristet e r-
richtet.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen  2021 2.537,50 (Schuletat und 
Schulbücher 
bei Belegung 
mit 25 SuS) 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der 
o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
12.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schützner 
Telefon: 492-4016 
Schuetzner@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0780/2019 
1. Einführung 
 
1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten 
 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule,  für die das Land nicht 
Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errich-
tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- 
und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungs-
gängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 
SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen 
ist der Bezirksregierung Münster übertragen. 
 
Ein vergleichbarer Bildungsgang ist bereits am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am 
Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn sowie am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in Es-
sen eingerichtet.  
 
2. Anlass 
 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsganges 
„Fachoberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung“ zum Schuljahr 2020/2021 gem. APO-BK 
Anlage D29 in Vollzeitform unterbreitet. 
 
3 Zu Beschlussvorschlag 1 
 
3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges 
 
Adolph-Kolping-Berufskolleg (ABBK) 
 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) beantragt die Einrichtung der „Fachoberschule (Klas-
se 13), Fachbereich Gestaltung“ gem. APO-BK Anlage D29 in Vollzeitform. Es handelt sich 
hierbei um einen einjährigen Bildungsgang. 
 
Stellungnahmen 
 
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung 
Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, 
Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise er-
beten. 
 
Seitens der beteiligten Kreise und Institutionen bestehen keine Bedenken, den geplanten Bil-
dungsgang einzurichten. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als 
Schulaufsicht für Berufskollegs die Errichtung.

- 3 - 
V/0780/2019 
 
3.2 Bewertung durch die Verwaltung 
 
Am Adolph-Kolping-Berufskolleg liegt der Schwerpunkt im gestalterischen Bereich. Der neue 
Bildungsgang der Fachoberschule 13 für Gestaltung führt zur allgemeinen Hochschulreife und 
ist ein logischer Anschluss-Baustein der beruflichen Orientierung. Er bietet den Schülern und 
Schülerinnen die Möglichkeit, sich für ein Hochschulstudium (z.B. im Bereich Kommunikations-
wissenschaften, Freie Kunst oder auch für ein Lehramt) zu qualifizieren. Derzeit kann den Ab-
solventen mit Fachhochschulreife dort keine Anschlussmöglichkeit angeboten werden. 
 
Das Errichtungsvorhaben ist klar begründet, plausibel und stellt für den Standort Münster einen 
Mehrwert dar. Der Bildungsgang ist zum Beispiel geeignet, dem bestehenden Lehrkräftemangel 
an den Berufskollegs entgegenzuwirken. Das Errichtungsvorhaben ist mit der Schulaufsicht ab-
gestimmt und wird schulfachlich unterstützt. Die Kosten für den Schulträger beschränken sich 
auf den Anteil der Lernmittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten auf-
grund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Ein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht 
nicht. 
 
Die Verwaltung befürwortet daher den Errichtungsantrag. 
 
4. Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung 
 
Bei dem neu einzurichtenden Bildungsgang ist davon auszugehen, dass dieser zu zusätzlichen 
Kosten führt, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbeschaffungen als 
auch die Schuletats an der Schülerstatistik zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres orientiert sind, 
ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2021 erforderlich. Die notwendigen Mit-
tel stehen in der Produktgruppe 0301 zur Verfügung. Bei einer kalkulierten Belegung von 25 
Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende Kosten pro Klasse und Jahr: 
 
Position Kosten je SuS und Jahr 2021 ff. 
 
Lernmittel, Schuletat 
und Schulbücher 
 
101,50 €  
 
2.537,50 € 
 
Ein Anspruch auf Schülerfahrkosten besteht bei diesem Bildungsgang nicht. Die Raumkapazitä-
ten sowie die vorhandene Ausstattung am Adolph-Kolping-Berufskolleg ist  ausreichend, um 
den neuen Bildungsgang einzurichten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. Es 
entstehen keine weiteren Investitionskosten.

- 4 - 
V/0780/2019 
5. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zu Beschlusspunkt 1 zustimmt, 
wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:

Anlage A

2431 Zeichen

Anlage A zur V/0780/2019 
Kurzüberblick 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsganges „Fach-
oberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung“ zum Schuljahr 2020/2021 gem. APO-BK Anlage 
D29 in Vollzeitform unterbreitet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende  Ziele verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu der Produktgruppe 0301, Produkt 030106 - Berufskollegs: 
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsperso-
nal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, 
Technikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Über die Errrichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule für die das Land nicht 
Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Er-
richtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der 
Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bil-
dungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Ein vergleichbarer Bildungsgang ist zwar am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am 
Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn sowie am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in 
Essen eingerichtet, nicht aber im Münsterland. Die Schüler und Schülerinnen müssen also für 
eine Anschlussqualifikation die Stadt Münster verlassen. Mit Blick auf den aktuellen Fachkräf-
temangel ist eine Einrichtung des Bildungsganges auch in der Stadt Münster notwendig.

Beratungsverlauf (3)

01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0780/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37