V/0780/2019
Errichtung Bildungsgang: Fachoberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung am Adolph-Kolping-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021
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Beschlussvorlage
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V/0780/2019 V/0780/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung Bildungsgang: Fachoberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung am Adolph- Kolping-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021 Beratungsfolge 01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) wird zum Schuljahr 2020/2021 am Adolph -Kolping- Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, der Bildungsgang „Fachoberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung “ gem. APO -BK Anlage D29 in Vollzeitform unbefristet e r- richtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen 2021 2.537,50 (Schuletat und Schulbücher bei Belegung mit 25 SuS) Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfris- tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Amt für Schule und Weiterbildung 12.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schützner Telefon: 492-4016 Schuetzner@stadt- muenster.de - 2 - V/0780/2019 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errich- tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungs- gängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Ein vergleichbarer Bildungsgang ist bereits am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn sowie am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in Es- sen eingerichtet. 2. Anlass Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsganges „Fachoberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung“ zum Schuljahr 2020/2021 gem. APO-BK Anlage D29 in Vollzeitform unterbreitet. 3 Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges Adolph-Kolping-Berufskolleg (ABBK) Das Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) beantragt die Einrichtung der „Fachoberschule (Klas- se 13), Fachbereich Gestaltung“ gem. APO-BK Anlage D29 in Vollzeitform. Es handelt sich hierbei um einen einjährigen Bildungsgang. Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise er- beten. Seitens der beteiligten Kreise und Institutionen bestehen keine Bedenken, den geplanten Bil- dungsgang einzurichten. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für Berufskollegs die Errichtung. - 3 - V/0780/2019 3.2 Bewertung durch die Verwaltung Am Adolph-Kolping-Berufskolleg liegt der Schwerpunkt im gestalterischen Bereich. Der neue Bildungsgang der Fachoberschule 13 für Gestaltung führt zur allgemeinen Hochschulreife und ist ein logischer Anschluss-Baustein der beruflichen Orientierung. Er bietet den Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit, sich für ein Hochschulstudium (z.B. im Bereich Kommunikations- wissenschaften, Freie Kunst oder auch für ein Lehramt) zu qualifizieren. Derzeit kann den Ab- solventen mit Fachhochschulreife dort keine Anschlussmöglichkeit angeboten werden. Das Errichtungsvorhaben ist klar begründet, plausibel und stellt für den Standort Münster einen Mehrwert dar. Der Bildungsgang ist zum Beispiel geeignet, dem bestehenden Lehrkräftemangel an den Berufskollegs entgegenzuwirken. Das Errichtungsvorhaben ist mit der Schulaufsicht ab- gestimmt und wird schulfachlich unterstützt. Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der Lernmittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten auf- grund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Ein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht nicht. Die Verwaltung befürwortet daher den Errichtungsantrag. 4. Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung Bei dem neu einzurichtenden Bildungsgang ist davon auszugehen, dass dieser zu zusätzlichen Kosten führt, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbeschaffungen als auch die Schuletats an der Schülerstatistik zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres orientiert sind, ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2021 erforderlich. Die notwendigen Mit- tel stehen in der Produktgruppe 0301 zur Verfügung. Bei einer kalkulierten Belegung von 25 Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende Kosten pro Klasse und Jahr: Position Kosten je SuS und Jahr 2021 ff. Lernmittel, Schuletat und Schulbücher 101,50 € 2.537,50 € Ein Anspruch auf Schülerfahrkosten besteht bei diesem Bildungsgang nicht. Die Raumkapazitä- ten sowie die vorhandene Ausstattung am Adolph-Kolping-Berufskolleg ist ausreichend, um den neuen Bildungsgang einzurichten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. Es entstehen keine weiteren Investitionskosten. - 4 - V/0780/2019 5. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zu Beschlusspunkt 1 zustimmt, wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen:
Anlage A
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Anlage A zur V/0780/2019 Kurzüberblick Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsganges „Fach- oberschule (Klasse 13), Fachbereich Gestaltung“ zum Schuljahr 2020/2021 gem. APO-BK Anlage D29 in Vollzeitform unterbreitet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu der Produktgruppe 0301, Produkt 030106 - Berufskollegs: Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsperso- nal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Über die Errrichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Er- richtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bil- dungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Ein vergleichbarer Bildungsgang ist zwar am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn sowie am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in Essen eingerichtet, nicht aber im Münsterland. Die Schüler und Schülerinnen müssen also für eine Anschlussqualifikation die Stadt Münster verlassen. Mit Blick auf den aktuellen Fachkräf- temangel ist eine Einrichtung des Bildungsganges auch in der Stadt Münster notwendig.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0780/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37