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Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

Dringlichkeitsentscheidung OB 200302-1 vom 02.04.2020

Stand: Am 18.06.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2020

    Rat

    TOP 4.8, Genehmigung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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