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V/0477/2023

Interimslösung zur Nutzung der städtischen Immobilie an der Bennostraße durch die Vereine Tango Pasión e.V. und Wasser + Freizeit e.V.

Vorlagen 05.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 39

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

894 Zeichen

Anlage A zur V/0477/2023 
Kurzüberblick 
Den Vereinen Wasser + Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. ist eine übergangsweise Weiternut-
zung der bisherigen Räumlichkeiten in der Bennostraße 7 zu ermöglichen. Der Beschluss zur 
Entwicklung des Geländes Bennostraße 7 für Wohnbauzwecke vom 17.02.2016 V/0914/2016 
wird um die Zeit der Übergangsnutzung durch die Vereine ausgesetzt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt die Stadt Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiter zu entwickeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
 
 
Finanzierung 
Vorbehaltlich der Schließung der vertraglichen Regelung werden Erträge in der Produktgruppe 
0111 Immobilienmanagement erzielt.  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

10498 Zeichen

V/0477/2023 
V/0477/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Interimslösung zur Nutzung der städtischen Immobilie an der Bennostraße durch die Vereine 
Tango Pasión e.V. und Wasser + Freizeit e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den Vereinen Wasser + Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. ist eine übergangsweise Weiternut-
zung der bisherigen Räumlichkeiten für 2 Jahre in der Bennostraße 5/7 zu ermöglichen, um in 
dieser Zeit gemeinsam mit der Stadtverwaltung ein Konzept für die räumliche Zukunft der beiden 
Vereine zu entwickeln.  
2. Den Vereinen Wasser + Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. wird jeweils eine vertragliche Rege-
lung zur Überlassung der bislang genutzten Räumlichkeiten in der Bennostraße 7 von der Stadt 
Münster als zukünftiger und Bennostr. 5 als gegenwärtige Eigentümerin des Gebäudes angebo-
ten, vorausgesetzt die Vereine stellen vor Nutzungsbeginn den verkehrssicheren Zustand der 
Räumlichkeiten für einen bauordnungsrechtlich zulässigen Nutzungsumfang auf eigenen Kosten 
her. 
3. Die für die übergangsweise Nutzung der Räumlichkeiten von der Verwaltung benannten notwen-
digen Baumaßnahmen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind von den Vereinen Wasser + 
Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. in eigener Regie und Verantwortung zu planen und umzuset-
zen und während der Nutzungsdauer in Stand zu halten. Für die künftige Nutzung der Räumlich-
keiten soll den Vereinen die Verantwortung für die bauliche und betriebliche Unterhaltung sowie 
die Verkehrssicherungspflicht übertragen und entsprechend vertraglich geregelt werden. 
4. Bei Zustandekommen der Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Vereinen ist der Ruder-
verein Münster e.V. in Abweichung zum Erbbaurechtsaufhebungsvertrag vom 27.10.2017, UR. -
Nr. 661/2017, des Notars Günter Weiser, Münster aus der Verpflichtung zur geräumten Übergabe 
des gesamten Gebäudekomplexes Bennostr. 7/5 zu entlassen, d.h. die bisher von Wasser + 
Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. genutzten Räume (Bennostr.5/ EG 80 und 114 qm, Bennostr. 
7/ 1. OG 225 qm) müssen nicht geräumt werden. 
5. Durch den Beschluss gelten die folgenden Anregungen gem. § 24 GO NRW als erledigt: 00007-
2016, 00039-2022, 00040-2022. 
Sportamt 
 
12.09.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Eglseder 
Telefon: 492-5212 
Eglseder@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0477/2023 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Vorbehaltlich der Schließung der vertraglichen Regelung werden Erträge in der Produktgruppe 0111 
Immobilienmanagement erzielt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Vereine Wasser + Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. mit Sitz in der Bennostraße 5 und 7 in 
Münster sind zwei für die Stadt Münster wichtige Sportvereine. Die ehrenamtliche Arbeit und die Leis-
tungen für Sport und fürs Vereinsleben in Münster werden anerkannt und wertgeschätzt.  
Das Gebäude Bennostraße 7 steht derzeit (noch) im Eigentum des Rudervereins Münster von 1882 
e.V., mit dem die Stadt Münster einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen hat. Dieser Erbpachtvertrag 
wurde im Jahr 2021 mit einer aufschiebend bedingten Aufhebungsoption für den Fall des Umzuges 
des Rudervereins in den Hill-Speicher am Mittelhafen verlängert (vgl. V/0644/2017). Die aufschieben-
den Bedingungen bestehen einerseits darin, dass die neuen Räume des Rudervereins am Mittelhafen 
fertiggestellt sind (gegen Ende des Jahres 2023 zu erwarten) und daneben, dass das Bestandsge-
bäude in der Bennostraße 7 mietfrei übergeben wird.  
Untermieterin ist hier Tango Pasión e.V. 
Das Gebäude Bennostraße 5 steht bereits jetzt in städtischem Eigentum. Es wird dem Kultur-Verein 
„Arbeitskreis Ostviertel e.V.“ überlassen und ist teilweise an Wasser + Freizeit untervermietet. 
Mit der Beendigung des Erbpachtvertrags werden das Grundstück und das Gebäude Bennostraße 7 
zurück an die Stadt Münster fallen. Seinen beiden Untermietern, den Vereinen Wasser + Freizeit e.V. 
und Tango Pasión e.V. hat der RVM zum 30.09.2023 das Untermietverhältnis gekündigt und eine 
Räumungsfrist bis zu diesem Stichtag gesetzt. 
 
Die Vereine suchen bereits seit einigen Jahren nach geeigneten Alternativräumlichkeiten, da ihnen 
das Ende der Nutzungsmöglichkeit bekannt war. Die Suche auf dem freien Markt zur Anmietung einer 
bezahlbaren, zentral im Quartier gelegenen und ausreichend großen Räumlichkeit blieb bisher erfolg-
los. Ziel der Vereine Wasser + Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. ist nach dem Auszug des Ruder-
vereins eine übergangsweise Weiternutzung der jeweils bisher durch sie genutzten Räumlichkeiten 
für weitere zwei bis drei Jahre, um in dieser Zeit gemeinsam mit der Stadtverwaltung ein Konzept für 
die räumliche Zukunft der beiden Vereine zu entwickeln. 
Das Gebäude in der Bennostraße 7 weist einen hohen Investitionsstau auf. Eine Weiternutzung des 
Gebäudes für Vereine und Sport für einen längeren Zeitraum würde eine umfassende und kostenin-
tensive Sanierung erforderlich machen. Einer dauerhaften Weiternutzung stünde zudem die der Be-
schlusslage entgegen. Im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung wurde am 17.02.2016 mit Beschluss 
über die Vorlage V/0914/2015 zur Zukunft des Gebäudes Bennostraße 7 vom Rat zur Kenntnis ge-
nommen, dass an dieser Stelle künftig e ine anderweitige Nutzung, d.h. Wohnbebauung erfolgen sol-
le. Eine nur temporäre Weiternutzung des Gebäudes Bennostraße 7 steht der grundsätzlichen Ent-
wicklung dieses Areals nicht im Wege, zumal die diesbezüglichen Überlegungen noch nicht abge-
schlossen sind. Insoweit besteht die Möglichkeit, Vereine und Sport auch in die Neuplanung zu integ-
rieren. 
  
Die Vereine Wasser + Freizeit e.V. und Tango Pasión e.V. haben bereits verschiedene Vorschläge 
für die Entwicklung von Vereinsräumlichkeiten eingebracht, die es zu prüfen gilt. 
Für die zwei- bis dreijährige Übergangsphase bedarf es allerdings einer weiteren vertraglichen Rege-
lung zwischen der Stadt Münster und den Vereinen Wasser + Freizeit e.V. sowie Tango Pasión e.V., 
deren Voraussetzung die Einhaltung konkreter Auflagen ist.

- 3 - 
V/0477/2023 
 
 
Der Verein Wasser + Frei zeit e.V. nutzt aktuell die ehemalige Hausmeisterwohnung (im Zwischen-
trakt) auf dem Grundstück Bennostraße 5 für die Vereinsaktivitäten, Büroarbeiten und als Lager. Die-
se Nutzung soll auch zukünftig fortgeführt werden. Zusätzlich soll der bislang vom RVM g enutzte 
Kraftraum, auch als solcher genehmigt, vom Verein Wasser + Freizeit e.V. genutzt werden. 
 
Der Verein Tango Pasión e.V. nutzt aktuell den großen Saal und die beiden Nebenräume für Vereins-
aktivitäten, Büro und Lager. Diese Nutzung soll auch zukünftig fortgeführt werden. 
Im Rahmen der zu schließenden vertraglichen Regelungen soll den Vereinen die Verantwortung für 
die bauliche und betriebliche Unterhaltung und die Verkehrssicherheit übertragen werden. 
Für Ausfälle von Bauteilen (z.B. Heizungsanlage, undichte Dachabdichtungen etc.) die zur Ein-
schränkung der Nutzung führen, sind von den Vereinen auf eigenen Kosten zu erneuern. 
Ferner haben die Vereine den Gebäudekomplex während der Nutzungsdauer in Stand zu halten.  
 
Das Amt für Immobilienmanagement wird nach mehrfacher Begehung der Gebäude Bennostraße 5 
und 7 mit den Vereinen einen Katalog an notwendigen Baumaßnahmen mit Mindestanforderungen für 
die übergangsweise Nutzung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erstellen, die vor Nut-
zungsübergang von den Vereinen zu erfüllen sind. Diese sind für die Herstellung/Aufrechterhaltung 
der Verkehrssicherheit des Gebäudekomplexes für einen Zeitraum von 2-3 Jahren zwingend notwen-
dig. Die zu treffende vertraglichen Regelungen mit den Vereinen steht unter der Auflage, dass diese 
Maßnahmen von den Vereinen in eigener Regie und Verantwortung sowie auf eigenen Kosten zu 
planen und zu bauen und das Gebäude während der Nutzungsdauer in Stand zu halten sind. Die 
fachgerechte Ausführung sämtlicher Arbeiten ist der Stadt durch Fachunternehmerbescheinigungen 
nachzuweisen. Die sach- und fachgerechte Ausführung zur Herstellung der Verkehrssicherheit ist der 
Stadt neben Fachunternehmerbescheinigungen durch eine bauordnungsrechtliche Nutzungsgeneh-
migung nachzuweisen.

- 4 - 
V/0477/2023 
Auflagen aus dem Bauordnungsrecht sind nach Abgleich mit dem genehmigten Zustand gesondert zu 
erfüllen. Denkbare Ausfälle von Bauteilen (z.B. Heizungsanlage, undichte Dachabdichtungen etc.) , 
die zur Einschränkung der Nutzung führen, werden nicht berücksichtigt. Bauelemente, die Bauschad-
stoffe enthalten können, sind zu beproben, bei positivem Befund von einer sachkundigen Person zu 
bewerten und ggfs. zu sanieren bzw. zu entsorgen. Ziel ist es, die sichere Benutzung des Gebäu-
des/der Gebäudeteile für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren zu ermöglichen 
 
Die Frist für die Erfüllung der Auflagen entspricht dem aktuellen Mietvertragsende mit dem Ruderver-
ein, derzeit dem 30.09.2023. Die Frist verlängert sich automatisch um entsprechend veränderte 
Räumungsfristen, die der Ruderverein seinen Untermietern nach Kündigung des Mietverhältnisses 
noch einräumt.  
 
Der faktischen Begründung eines Mietverhältnisses durch Weiternutzung im Zeitraum der Räumungs-
frist wird vorsorglich widersprochen. Der Wille den Vereinen die Weiternutzung zu ermöglichen hängt 
von der Erfüllung der Auflagen ab. Bis dahin bleibt die vertragliche Verantwortung beim derzeitigen 
Hauptmieter und Erbpachtnehmer.  
 
Mit Beendigung des Mietverhältnisses zwischen dem Ruderverein und Tango Pasión bzw. Wasser 
und Freizeit e.V. wird die o.g. neue vertragliche Regelung zwischen der Stadt und den Vereinen in 
Kraft treten, wenn die o.g. Auflagen erfüllt sind. Sind bis zu diesem Stichtag die Auflagen nicht erfüllt, 
wird der Begründung eines faktischen Mietvertrages widersprochen.    
 
Der Ruderverein Münster e.V. ist gem. Erbbaurechtsaufhebungsvertrag vom 27.10.2017, UR.-Nr. 
661/2017, des Notars Günter Weiser, Münster verpflichtet, den Gebäudekomplex geräumt an die 
Stadt zu übergeben.  
Bei Zustandekommen der Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Vereinen ist der Ruderverein 
daher noch aus der Verpflichtung zur geräumten Übergabe des Gebäudes zu entlassen, soweit es 
sich um die von den Vereinen bisher genutzten Räume handelt.  
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Sportausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bennostraße 7
  • Am Mittelhafen

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Details

Aktenzeichen
V/0477/2023
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2023
Erstellt
15.08.2023 18:13