V/0705/2014/1
Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014
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Beschlussvorlage
7585 Zeichen
V/0705/2014/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014
Beratungsfolge
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen in Münster werden neue Einric h-
tungen mit einer Belegungskapazität von bis zu 50 Plätzen auf den vorgesehenen 10
Standorten (Anlage 1 dieser Ergänzu ngsvorlage) auf der Grundlage der jeweiligen
Bedarfssituation sukzessive entwickelt. Für die in der Vorlage V/0705/2014 genann-
te Fläche an der Falgerstraße ("Bahlmannwiese") wird von der Verwaltung s i-
chergestellt, dass dort außer auf den notwendigen Fläche n für eine Flüchtlings-
einrichtung für 50 Plätze keine weitere Bebauung erfolgt.
2. Die Einrichtungen werden konzeptionell auf der Grundlage der Entscheidungen des
Rates zu den Vorlagen Nr. 731/00 und 731/00/E1, 167 /01 167/01/E1 und dem sta n-
dardisierten Raumprogramm in Münsters Stadtteilen platziert. Das erfolgreiche best e-
hende Konzept wird unverändert umgesetzt.
3. Grundlage der Standortauswahl (Anlage 1) ist der Mediationsprozess 2014, in dem
unter Beteiligung der Ratsfraktionen und Bezirkspolitik sowie zah lreicher weiterer Be-
teiligter wie Freier Wohlfahrtspflege, Integrationsrat, Moscheevertreter, Kirchen, Pol i-
zei, Wohn + Stadtbau GmbH und der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e. V. Standorte verteilt über das Stadtgebiet erarbeitet und ausgewählt
wurden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorgesehenen Standorte schnellstmöglich eine
Baureife herbeizuführen und damit eine kurzfristige Realisierung zu ermöglichen.
Vorlagen-Nr.:
V/0705/2014/1
Auskunft erteilt:
Herr Köhnke
Frau Jostameling
Ruf:
492 70 53
492 70 55
E-Mail:
Koehnkej@stadt-muenster.de
Jostameling@stadt-muenster.de
Datum:
26.11.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0705/2014/1
5. Die Wohn + Stadtbau GmbH wird die festen Flüchtlingseinrichtu ngen errichten oder
errichten lassen und die Vermietung an die Stadt Münster sicherstellen.
6. Der Standort Heroldstraße wird mangels Umsetzbarkeit gestrichen. (Anlage 1
dieser Ergänzungsvorlage)
7. Der abweichende Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Münster-Ost wird
nicht aufgegriffen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Investitionskosten fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im aktuellen
Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
Die Finanzierung der später entstehenden Miet- und Betriebskosten, sowie Personal-
kosten für die sozialarbeiterische und die technische Betreuung werden in jeweils
gesonderten Vorlagen dargestellt.
Begründung:
Die folgenden Gremien haben in ihren Sitzungen beschlossen, dem Rat die Annahme des Be-
schlussvorschlages (zu Ziff. 1) in der oben genannten geänderten Fassung zu empfehlen:
Bezirksvertretung Münster-Mitte 18.11.2014
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 19.11.2014
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 19.11.2014
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbra u-
cherschutz und Arbeitsförderung
20.11.2014
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strateg i-
sches Flächenmanagement
25.11.2014
Integrationsrat 25.11.2014
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwic klung, Verkehr
und Wohnen
26.11.2014
Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlag aufzugreifen. So soll dem im Rahmen einer überparte i-
lich anberaumten Bürgerversa mmlung am 17.11.2014 geäußerten Wunsch aus der Bürgerschaft
nach einer Begre nzung des Eingriffs in die Grünanlage auf das absolute Mindestmaß entsprochen
werden und sichergestellt werden, dass eine über die notwendigen Flächen für eine Flüchtlingsei n-
richtung für 50 Plätze hinausgehende weitere Bebauung nicht erfolgt. Das Aufgreifen dieses Änd e-
rungsvorschlages dient lediglich der Konkretisi erung; eine über den bekannten Rahmen (eine
Flüchtlingseinrichtung für 50 Plätze) h inausgehende Bebauung der betroffenen Fläche stand und
steht ohnehin nicht zur Disposition.
Die darüber hinaus im Rahmen der Bürgerversammlung benannten zusätzlichen Stando rte sind
nach Prüfung der Verwaltung nicht oder nicht in einem angemessenen Zeitraum umsetzbar.
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in ihrer Sitzung am 13.11.2014 mehrheitlich den folgenden
abweichenden Beschluss zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages gefasst:
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V/0705/2014/1
Beschlusstext:
I. Sachentscheidung:
1. Zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen in Münster werden neue Einrich-
tungen mit einer Belegungskapazität von bis zu 50 Plätzen auf den vorgesehenen 11
Standorten (Anlage 1) auf der Grundlage der jeweiligen Bedarfssituation sukzessive
entwickelt.
Für den Stadtteil Münster -Ost/Handorf sind die Standorte für Flüchtli ngseinrich-
tungen in folgender Reihenfolge zu bebauen:
1.1 eine feste Flüchtlingsunterkunft im zukünftigen Baugebiet „Sportplatz Ha n-
dorf“ im Bereich des Heimathauses.
1.2 Übergangsweise Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen im Bereich Ho b-
beltstraße/Borggreveweg/Regenrückhaltebecken,
1.3 eine zweite feste Flüchtlingsunterkunft im Neubaugebiet Sportplatz Handorf
im östlichen Teil in der Nähe der Hobbelstraße – sobald die Sportplatzverlage-
rung stattgefunden hat.
1.4 Neubau am jetzigen Standort der alten Feuerwehr Heriburgstraße
1.5 Planung und Bau einer gemischten Sozialeinrichtung und Wohnungen für
Flüchtlinge am Standort Willingrott, wenn die anderen Standorte nicht mö g-
lich sind bzw. schon realisiert sind.
(....)
Die Änderungsvorschläge der Bezirksvertretung Münster-Ost werden nicht aufgegriffen, da
eine zeitnahe Umsetzbarkeit nicht möglich ist (Beschlusspunkt 7).
Die Reduzierung auf 10 Standorte (Beschlusspunkt 6) ist vorzunehmen, da der Standort
Heroldstraße nicht mehr realisierbar ist.
Der Standort Heroldstraße ist als einziger vorgeschlagener Standort nicht im städtischen
Eigentum, sondern der Stadt für die Bebauung mit einer Flüchtlingseinrichtung angeboten
worden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass das dem Investor zur dort igen Errichtung
einer Flüchtlingseinrichtung zum Kauf angebotene Grundstück zwische nzeitlich durch den
Eigentümer nicht mehr zur Verfügung steht.
Folgende Anregungen gemäß § 24 GO NRW sind zwischenzeitlich zu der Vorlage
V/0705/2014 eingegangen:
Anregung Nr. 2014 -00207 von Frau Hesselman n, von einer Bebauung der Grünfläche an
der Falgerstraße/Bahlmannstraße abzusehen.
Anregung Nr. 2014 -00208 von Herrn Dr. Goedereis, von einer Bebauung der Grünfläche
an der Falgerstraße/Bahlmannwiese abzusehen.
Anregung Nr. 2014 -00211 von Herrn Redbra ke, statt am Willingrott auf der durch Umpl a-
nung des Sportplatzes freigewordenen Fläche an der Hobbeltstraße eine Flüchtlingsunte r-
kunft zu errichten.
Anregung Nr. 2014 -00212 von Frau Schorr, von einer Bebauung der Grünfläche an der
Falgerstraße/Bahlmannwiese abzusehen.
Anregung Nr. 2014-00213 von Frau und Herrn Eickelmann, von einer Bebauung der Grü n-
fläche an der Falgerstraße/Bahlmannwiese abzusehen.
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V/0705/2014/1
Mit der Entscheidung zu dieser Vorlage sind die Anregungen erledigt.
I.V.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlage:
Liste der Standorte (Anlage 1 der Ergänzungsvorlage)
Anlage 1 Ergaenzungsvorlage
614 Zeichen
Anlage 1: Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen Nr. Bezirk Mikrostandort 1 Bezirk West, Mecklenbeck Heroldstraße 2 Bezirk Ost, Handorf Willingrott 3 Bezirk West Muckermann-Weg / Von-Esmarch-Straße 4 Bezirk Nord, Kinderhaus Wangeroogeweg 9 / Feuerwehrgerätehaus 5 Bezirk Hiltrup, Hiltrup-West Langestraße/Malteserst raße 6 Bezirk Hiltrup, Amelsbüren Landsbergerstraße/ Deermannstraße 7 Bezirk Mitte, Uppenberg Falgerstraße 8 Bezirk Handorf Heriburgstraße/ Kirschgarten 9 Bezirk West, Roxel Tilbecker Straße 10 Bezirk West, Albachten Hohe Geist 11 Bezirk Südost, Gremmendorf York-Kaserne
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Falgerstraße 8
- Heroldstraße 2
- Hobbeltstraße
- Wangeroogeweg 9
- Von-Esmarch-Straße 4
- Tilbecker Straße 10
- Deermannstraße 7
- Heriburgstraße 1
- Bahlmannstraße
- Willingrott 3
- Langestraße
- Kirschgarten 9
- Borggreveweg
- Kinderhaus
- Hohe Geist 11
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0705/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37