Mandari Insight

V/0349/2023

Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Ludgerusschule Albachten

Vorlagen 25.05.2023

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Anlage 2_Rahmenkonzept OGS Caritas Münster

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Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

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Anlage 2_Rahmenkonzept OGS_Kolping Bildungswerk

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 2_Rahmenkonzept OGS Caritas Münster

56175 Zeichen

Offener Ganztag 
Rahmenkonzept der Caritas Münster

Seite 2 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
Inhalt 
1. Trägerbeschreibung ............................................................................................................. 4 
2. Der Offene Ganztag als integrierter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe der 
Caritas Münster ..................................................................................................................... 4 
3. Rahmenbedingungen und Organisation ........................................................................ 5 
3.1 Auftrag und Zielsetzung .............................................................................................. 5 
3.2 Personal .......................................................................................................................... 6 
3.3 Anmeldung und Betreuungszeiten ........................................................................... 7 
3.4 Mittagessen .................................................................................................................... 7 
3.5 Räume .............................................................................................................................. 8 
4. Einblicke in pädagogische Handlungsfelder ................................................................. 8 
4.1 Mittagessen .................................................................................................................... 8 
4.2 Lernzeit ........................................................................................................................... 8 
4.3 Freispiel .......................................................................................................................... 9 
4.4 Angebote ......................................................................................................................... 9 
4.5 Identität und Integration .......................................................................................... 10 
4.6 Digitalisierung .............................................................................................................. 11 
4.7 Musik ............................................................................................................................... 11 
4.8 Ökologie ......................................................................................................................... 11 
4.9 Partizipation ................................................................................................................. 11 
5. Ferienbetreuung ................................................................................................................. 12 
6. Kooperation ......................................................................................................................... 12 
6.1 Mit Eltern ...................................................................................................................... 12 
6.2 Innerhalb der Schule ................................................................................................. 13 
6.3 Innerhalb der Caritas ................................................................................................. 13 
6.4 Mit anderen Organisationen, Trägern und Verbänden ..................................... 14 
6.5 Mit der Stadt Münster ................................................................................................ 14 
7. Qualitätssicherung ............................................................................................................. 14 
7.1 Einbindung der OGS in das Qualitätsmanagement der Caritas Münster ..... 14 
7.2 Qualität in Bezug auf das Personal ........................................................................ 14 
7.3 Kinderschutz ................................................................................................................ 15 
7.4 Qualität über Strukturen .......................................................................................... 15 
8. Zukunftsmusik und Ausblick ........................................................................................... 16 
8.1 1 Schule – 1 Träger ...................................................................................................... 16 
8.2 OGS als sozialraumorientiertes Angebot ............................................................. 16 
8.3 Trägerinterne Fortbildungen ................................................................................... 16

Seite 3 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
8.4 Schulübergreifende Zusammenarbeit ................................................................... 17 
8.5 Diversität ....................................................................................................................... 17 
8.6 Nachhaltigkeit .............................................................................................................. 17 
8.7 Kultursensibilität ......................................................................................................... 17 
8.8 Hybride Elternformate .............................................................................................. 18 
8.9 Mobbing, Gewaltprävention, Umgang mit Gewalt zwischen Kindern ............ 18

Seite 4 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
Unterstützende, wertschätzende, respekt- und vertrauensvolle Beziehungen sind 
keine Sozialromantik, sondern unbedingte Grundlage dafür, dass Lernen und  
Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler gelingen können.  
(Kuhn/Fischer, 2014, S. 8, STEG-Studie) 
1. Trägerbeschreibung 
Die Caritas Münster setzt sich aus dem Caritasverband fü r die Stadt Münster e.V. und seinen ange-
schlossenen Gesellschaften zusammen.  Neben der Kinder - und Jugendhilfe werden auch Angebote 
aus dem Bereich der Altenhilfe, Fort- und Weiterbildung, Sozialen Beratung, Wohnungslosenhilfe und 
Jugendberufshilfe angeboten. 
Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannter Träger der freien 
Jugendhilfe. Er hält seit über 50 Jahren ein dichtes Netz an Angeboten der Jugendhilfe in Münster vor, 
das stetig weiterentwickelt wurde und s ich immer wieder an den Lebenswelten der Menschen in 
Münster ausrichtet.  
Über den Caritasverband für die Diözese Münster e.V. ist die Caritas Münster an die entsprechende 
Fachberatung für Träger angebunden. Hierüber erfolg en insbesondere die fachliche und wirtschaft-
liche Fachberatung und die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeitenden. 
Die Caritas Münster beschäftigt auf dem Stadtgebiet ca. 1.000 hauptberufliche Mitarbeitende. Sie 
verfügt über eine leistungsfähige Verwaltung, die insbesondere die Aufgaben d er Personalabrech-
nung, -entwicklung und des Recruitings, sowie die finanztechnische Bewirtschaftung hochwertig si-
cherstellen kann. Für die Arbeitsverhältnisse kommen die arbeitsvertraglichen Richtlinien der deut-
schen Caritas (AVR Caritas) zur Anwendung. Da rüber sind eine betriebliche Altersvorsorge über die 
KZVK, eine Jahressonderzahlung, sowie ein Leistungsentgelt gesichert. Zudem bietet die Caritas 
Münster ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich ein Jobbike (Leezenleasing), ein Jobticket und ein Lebens-
arbeitszeitkontomodell an.  
2. Der Offene Ganztag als integrierter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe 
der Caritas Münster 
Das Leitbild der Caritas Münster formuliert unseren Zugang zu den Menschen eindeutig: „ Unser An-
liegen ist das Wohlergehen der Menschen, materiell, körperlich, geistig und seelisch. Wir stärken die 
Selbsthilfekräfte der Menschen, fördern ihre Selbstständigkeit, achten und sichern ihre Würde und 
Selbstbestimmung. (…) Wir nehmen jeden Menschen in seiner Einmaligkeit an, achten und berück-
sichtigen Unterschiede in Religion, Nationalität, Geschlecht, Alter und Ethnie sowie körperlichen und 
geistigen Besonderheiten, unabhängig von sozialer Stellung und politischer Anschauung. (…)  
Um diese Ziele zu erreichen, muss die Caritas in der Lebenswelt von Familien präsent sein. Der Offene 
Ganztag ist mittlerweile zu einem wichtigen Teil dieser Lebenswelt geworden und so ist es konse-
quent, dass wir dort an entscheidender Stelle mitgestalten möchten. Wir wollen Kindern im Ganztag 
Räume schaffen, sich und ihre Umwelt spielerisch zu entdecken. Wir nehmen Kinder als einzigartige 
Personen an, mit ihrer Biografie, ihrem ethnischen Hintergrund, ihrer Familie und ih rem Lebensum-
feld. Wir helfen mit, eine Basis für die Entwicklung von Selbsteffizienz und Resilienz zu s chaffen. Wir 
wollen Bildungs- und Entwicklungsanreize schaffen, den individuellen Lebensbedingungen und Be-
dürfnissen der Kinder entgegenkommen, und: wir möchten, dass Kinder bei uns Freunde finden, Spaß 
haben, gerne miteinander spielen und arbeiten, sich s icher und gehalten fühlen, sich streiten und 
vertragen und den Ganztag als guten Teil ihres Lebens empfinden. 
So etwas schafft man nicht allein. Deshalb sind Zuverlässigkeit, Transparenz und von Vertrauen ge-
prägte Zusammenarbeit mit den staatlichen, kirchlichen und anderen Kooperationspartnern für uns 
von großer Bedeutung. Ganz zentral sind dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie sind das 
wertvollste Potential der Caritas: Sie prägen die Leistungsfähigkeit, die Kultur und das Ansehen des 
Verbandes. Wir legen Wert auf hohe Fachlichkeit, entwickeln uns weiter, arbeiten wirtschaftlich und 
nachhaltig.

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Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
In der Struktur der Caritas Münster ist der Offene Ganztag als Teil der S chulnahen Jugendhilfe eng 
mit einem nahezu vollständigen Angebot an Jugendhilfe verzahnt. So weisen etwa der Heilpädagogi-
sche Hort und die Erziehungsberatungsstelle umfassende Kenntnisse über die notwendigen Rah-
menbedingungen einer gelingenden Entwicklung von Grundschulkindern auf und haben ausgewie-
sene Expertise für die Fachberatu ng im O ffenen Ganztag. Mit der ambulanten und teilstationären 
Jugendhilfe sind die Hilfen zur Erziehung nahezu komplett abgedeckt, sodass auch bei massiveren 
Verhaltensproblemen von Kindern fachliches Wissen schnell abrufbar ist. Die Vernetzung dieser Hil-
fen in einer Abteilung ist eingeübt und der entsprechende fachliche Austausch ist kollegialer Alltag. 
Durch die genaue Kenntnis solcher Hilfen beim OGS -Personal sind passgenaue Hinweise an Eltern 
und die Anbahnung von niedrigschwelligem Kontakt jederzeit auch kurzfristig möglich. Die intensive 
Nutzung dieser Ressourcen soll durch die Entwicklung von Intervisions- und Supervisionskonzepten 
an der Schnittstelle von OGS und Jugendhilfe sichergestellt werden. 
Ähnliches gilt auch für die eng e Verzahnung mit dem g roßen Migrationsdienst der Caritas Münster, 
der auf kurzem Weg für die Fachberatung der Mitarbeiter:innen zur Verfügung steht und nicht nur 
hilft Sprachbarrieren zu überwinden und das wertschätzende Miteinander verschiedener Kulturen zu 
fördern, sondern auch konkrete Projekte etwa zur Antidiskriminierung anzustoßen.  
Die Caritas Münster übernahm 201 6 ihren ersten O ffenen Ganztag in der jetzigen Kompass-Schule. 
Im Jahr 2017 kamen die Ganztage der Paul-Schneider-Grundschule in Kinderhaus und der Matthias-
Claudius-Schule in Handorf hinzu. 
Die Mitarbeiter:innen sind mittlerweile fast alle  aus der Gestellung in einen Arbeitsvertrag bei der 
Caritas gewechselt. Die Möglichkeit, zusätzlich zur Arbeit im Ganztag im Vormittagsbereich als Schul-
begleiter zu fungieren, wird zunehmend ermöglicht und genutzt.  Damit können wir die hauptamtli-
chen Teilzeitarbeitsverhältnisse mit mehr Stunden versorgen . Die OGS-Koordinator:innen kooperie-
ren in einem Gremium mit der Bereichsleitung Schulnahe Jugendhilfe. In diesem Bereich finden sich 
auch die anderen schulnahen Dienste wie die Schulbegleiter, die Schulsozialarbeit und die Förder-
inseln. Untereinander besteht ein strukturell abgesicherter Austausch und gemeinsame Fortbildun-
gen. 
In Zukunft soll sich die OGS noch stärker als Teil eines Netzwerks präsentieren: v ielfältig verknüpft 
mit den Akteuren im Stadtteil, als Standort verschiedener Beratungsangebote und mit einem moder-
nen Raumkonzept, das Elternarbeit und -bildung bedarfsgerecht umsetzt. Dies soll zunehmend auch 
als digitale Medienbildung erfolgen. Insgesamt soll die OGS in der Kommunikation mit den Eltern 
und Netzwerkpartnern den digitalen Wandel als Einrichtung aufgreifen und in den OGS -Alltag integ-
rieren. Für die pädagogische Arbeit bedeutet dies, die Kinder aktiv zu begleiten, sich die digitale Welt 
zu erschließen und nutzbar zu machen. Als weitere n Schwerpunkt soll sich der Ganztag als Jugend-
hilfe-OGS entwickeln. Eingebettet in die vielfältigen Jugendhilfe-Dienste der Caritas Münster soll hier 
Jugendhilfe-Knowhow strukturell in die Arbeit einfließen, und so das gängige Konzept der Fachbera-
tung erweitern. 
3. Rahmenbedingungen und Organisation 
Die Rahmenbedingungen für den Offenen Ganztag an Grundschulen in NRW ist im Runderlass des 
Ministeriums für Schule und Weiterbildung weitestgehend festgelegt. Trotzdem gibt es Spielraum, 
wie Träger innerhalb dieses Rahmens agieren und wie sie diesen auslegen.  
3.1 Auftrag und Zielsetzung 
Die Offene Ganztagsschule (OGS) bietet außerunterrichtliche Angebote in Ergänzung zum planm äßi-
gen Schulunterricht an. Kinder können das Angebot der OGS sowohl im Anschluss an den Unterricht, 
an beweglichen Ferientagen sowie bei Bedarf auch in den Schulferien ganztägig wahrnehmen. In Ko-
operation mit einer Vielzahl von Partnern, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports 
und der Kultur soll sie zur Erfüllung des Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungsauftrags eine ent-
sprechende Förderung für alle Kinder, insbesondere auch aus bildungsbenachteiligten Familien, er-
möglichen.

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Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
Die offene Ganztagsschule eröffnet Schülerinnen und Schülern  Hilfen zur Selbstständigkeit und Ei-
genverantwortung und unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und in ihrer 
Erziehungsarbeit (angelehnt an den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 
23.12.2010). 
Was bedeutet das für den Offenen Ganztag? 
Miteinander: 
 Gestaltung der Offenen Ganztagsschule zu einem Lebens- und Aufenthaltsort, an dem sich Kinder 
und Mitarbeiter:innen wohlfühlen und entwickeln können 
 Zugehörigkeit erfahren durch Gruppen- und Gemeinschaftserleben 
 Erleben und Tolerieren von Vielfalt im Sinne von unterschiedlichen individuellen und kulturellen 
Voraussetzungen von Kindern und Mitarbeiter:innen durch Vorleben, Gespräche, Diskussion, ge-
lingende Konfliktklärung, AGs 
 Freies Spielen mit Freunden, Erweiterung des Bezugskreises durch gruppenübergreifende und 
offene Angebote am Nachmittag 
 
Entwicklung: 
 Räume schaffen sowohl für Bewegung als auch für Rückzug und Entspannung  
 Förderung von Selbstkompetenzen durch Gruppe, Freispiel und Angebote (Selbstvertrauen, -be-
wusstsein, -ständigkeit, -wirksamkeit, -kritik, -beherrschung) 
 Unterstützung bei dem Erlernen und Entwickeln von Eigenverantwortung und -Initiative z.B. 
durch Partizipationsstrukturen 
 Erlernen von Verantwortungsübernahme für andere (z.B. Patenprojekte, Pausenbuddies) und für 
die Natur (z.B. Gartenprojekte, Tiere, Pflanzen in Räumlichkeiten) 
 
Freizeit und Bildung: 
 Förderung und Erhaltung der Lernfreude und -motivation durch Unterstützung und Begleitung in 
den Lernzeiten, Schaffung von anregenden Gesprächen und Situationen  
 Schaffung von vielfältigen und unterschiedlichen Kommunikationsmöglichkeiten, -anlässen und 
-erfordernissen für sprachliches und geistiges Lernen 
 Verzahnung von schulischem Vor - und Nachmittag zur ganzheitlichen Erziehung und Bildung 
durch Kooperationsstrukturen und Absprachemöglichkeiten 
Eltern: 
 Einbeziehung der Eltern/Erziehungsberechtigten für gelingende Erziehungs - und Bildungspart-
nerschaften über verschiedene Einbeziehungsmöglich keiten (z.B. OGS -Elternveranstaltungen, 
Beteiligung an Festen, Mitwirkung bei Verantwortungsübernahme im Ganztag) 
 Verlässliche Betreuung für die beteiligten Familien 
3.2 Personal 
Die Caritas Münster beschäftigt im Offenen Ganztag analog den Münsterstandards OG S pro 25 Kin-
dern eine Gruppenleitung, die mindestens eine erzieherische Ausbildung haben muss. Die Koordina-
tion wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft übernommen, die je nach Größe des Ganztages 
für ihre Aufgaben freigestellt wird. Daneben werden als Unterstützung je nach Räumen und Konzept 
des Offenen Ganztages unterschiedliche Stundenkontingente an studentische oder berufsfremde 
Mitarbeiter:innen vergeben.

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Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
Dabei achten wir auf eine möglichst große Zahl von Unterstützungskräften mit einem Stundenkon-
tingent von 20,5 Stunden. So wird das Team den Ansprüchen der Kinder auf feste Bezugspersonen 
und Beziehungskontinuität gerecht, stellt aber auch genügend Personal  und Angebote für die ver-
schiedenen Bedürfnisse der Kinder zur Verfügung. Je nach Anzahl der Kinder, die den Ganztag besu-
chen, braucht es eine bestimmte Anzahl von Mitarbeiter:innen, um für die Kinder ansprechbar zu 
sein und sie durch den Tag zu begleiten. 
Die Fachaufsicht wird von der Bereichsleitung Schulnahe Jugendhilfe  der Caritas Münster ausgeübt. 
Sie ist für die inhaltliche und strukturelle Qualität und Weiterentwicklung des Offenen Ganztages mit 
verantwortlich. Honorarkräfte ergänzen das festangestellte Personal und führen spezielle Angebote 
am Nachmittag durch. Alle Mitarbeiter:innen werden in einem Einarbeitungskonzept an die pädago-
gische Arbeit und die jeweiligen Aufgaben ihrer Stelle herangeführt.  
Die für den Offenen Ganztag zur Verfügung stehende n Lehrer:innenstunden können sowohl für die 
fachliche Begleitung der Lernzeit im Tandem mit OGS-Kräften als auch für Bildungs- oder Freizeitan-
gebote am Nachmittag genutzt werden. Gerade die letztere Möglichkeit führt zu informellen Kontakt- 
und Beziehungsmöglichkeiten zu Kindern, was die Lehrer:in -Kind-Beziehung im Unterricht stärken 
kann. 
3.3 Anmeldung und Betreuungszeiten 
Die Anmeldung für den Offenen Ganztag läuft über das Sekretariat der jeweiligen Schule, wo die 
Betreuungsverträge der Caritas Münster hinterlegt sind. Die Betreuungszeiten sind üblicherweise: 
 OGS: nach der 4. Stunde bis 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr 
 Übermittagsbetreuung: je nach Schule bis 13 Uhr oder Ende der 6. Stunde  
 Unterrichtsfreie Tage: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr 
 Ferien: 6 Wochen Betreuung von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr  
 Randzeitenbetreuung je nach Bedarf und Personalkapazitäten an den jeweiligen Schulen ab 7:30 
Uhr oder bis 17:00 Uhr 
Für außerschulische Bildungsangebote, Therapien und Förderangebote oder außerordentliche fami-
liäre Ereignisse können die Schüler:innen nach Absprache mit der Schulleitung und Ko ordination 
freigestellt werden. Regelmäßige oder einmalige Ausnahmen können sch riftlich beantragt werden, 
die OGS-Koordination und Schulleitung stimmen sich über die Prüfung der Anträge ab.  
3.4 Mittagessen 
Es gibt täglich ein warmes Mittagessen für alle OGS-Kinder, je nach Schule als Warmanlieferung oder 
frisch zubereitet nach cook & fre eze Verfahren im Konvektomaten. Es wird auf Wünsche der Kinder 
sowie auf Ausgewogenheit, Auswahlmöglichkeiten, Berücksichtigung kultureller und gesundheitli-
cher Hintergründe geachtet. Auch ökologische Komponenten sowie ein regionaler Bezug  sind uns 
wichtig umzusetzen. Neben dem warmen Essen gibt es täglich frisches Obst und Gemüse. Wasser 
steht den Kindern jederzeit zur Verfügung. 
Die Caritas Münster unterstützt die Schulen  nach Wunsch  bei der Weiterentwicklung des Verpfle-
gungskonzepts und der Mittag essensgestaltung (z.B. über veränderte Raumnutzungskonzepte, zu-
sätzliche Warmanlieferung für bestimmte Gruppen). 
Die Kosten für das Mittagessen belaufen sich derzei t auf max. 3 € pro Mittagessen. Das Mittagessen 
wird zusätzlich zum OGS-Beitrag bezahlt.

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3.5 Räume 
Die Grundschulen in Münster haben sehr unterschiedliche räumliche Voraussetzungen, auf die die 
Caritas wenig Einfluss hat. Sie unterstützt die OGS-Teams bei der Weiterentwicklung ihrer Raumkon-
zepte in Absprache mit der Schulleitung. So können z.B. über die Doppelnutzung von Klassenräumen 
oder anderen Arealen weitere Möglichkeiten für Spiel, Entspannung, Rückzug und Entzerrung gefun-
den und ausgestattet werden. 
4. Einblicke in pädagogische Handlungsfelder 
Die Konzeption der Caritas für Offene Ganztage versteht sich als grundlegendes Rahmenkonzept, das 
sich nach den Erfordernissen und Gegebenheiten vor Ort, den Bedürfnissen und Bedarfen der Kinder 
sowie den Ressourcen der Mitarbeiterschaft weiterentwickelt und entsprechend fortgeschrieben 
wird. Dies geschieht i n einem gemeinsamen Prozess mit dem Team an der jeweiligen Schule, der 
Fachberatung der Caritas und in enger Rückkopplung mit der Schulleitung.  
4.1 Mittagessen 
Das Mittagessen stellt eine wichtige Zeit im Tagesablauf dar. Es dient nicht nur der Nahrungsauf-
nahme und dem Sattwerden, sondern ist im Idealfall eine Zeit der Pause, des Gesprächs, des Zuhö-
rens, des miteinander Lachens und Teilens. 
Es sollte ein angemessen großer Raum und genügend Zeit zur Verfügung stehen, so dass die Kinder 
in Ruhe essen können und jede Klasse/Stufe eine bestimmte Essenszeit zur Verfügung hat. Begleitet 
werden die Kinder von Bezugsmitarbeiter:innen, die sich sowohl um eine ruhige Atmosphäre küm-
mern als auch um das Erlernen von Abläufen, Tischkultur und Tischgesprächen. 
Die Kinder werden in die Auswahl des Mittagessens mit einbezogen und übernehmen Verantwortung 
bei der Erledigung von bestimmten Abläufen und Aufgaben (z.B. Hände waschen, Geschirr wegbrin-
gen, Platz saubermachen, nachmittags Rohkost und Obst verteilen).  
4.2  Lernzeit 
Eine weitere wichtige Struktur am Nachmittag ist Lernzeit. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, ihre 
„Hausaufgaben“ oder Wochenpläne zu erledigen, Dinge nachzuarbeiten oder vorzubereit en, sodass 
sie zu Hause möglichst nicht mehr viel Schulisches zu erledigen haben. Dies entlastet Elternhäuser, 
da die Hausaufgaben oft ein Konfliktthema zwischen Eltern und Kindern sind.  
Es gibt definierte Hausaufgabenzeiten, die entweder in der Schule vereinheitlicht oder pro Jahrgang 
festgelegt sind. Die Zeiten sind für Kinder unterschiedlicher Jahrgänge verschieden. So kann die ver-
bleibende Zeit bei den Kindern der Schuleingangsphase noch dazu genutzt werden, den Nachmittag 
zu besprechen und zu schauen, ob jedes Kind etwas zu tun oder jemanden zum Spielen hat.  
In der Lernzeit sollen die Kinder so selbstständig wie möglich arbeiten und so viel Unterstützung wie 
nötig bekommen. Sie werden dabei von pädagogischen Mitarbeiter:innen und Lehrer:innen begleitet. 
Ziel der Lernzeit ist das Lernen von Selbstständigkeit bezogen auf die Vol lständigkeit und Organisa-
tion der Arbeitsmaterialien, das Bearbeiten der Aufgaben. 
Die Eltern sind wichtige Personen bei der Unterstützung von Lernprozessen und der Motivation ihrer 
Kinder. Sie werden über das Hausaufgabenheft von Lehrkräften und OGS -Mitarbeiter:innen infor-
miert und bekommen ein Feedback über die Arbeitsweise ihres Kindes.  Wenn Kinder besondere 
Schwierigkeiten haben oder spezielle Unterstützung benötigen wird gemeinsam mit Lehrer:in, Eltern 
und gegebenenfalls Schulleitung über Lösungen oder weitere Hilfen nachgedacht und gesprochen.

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4.3 Freispiel 
Dem freien Spiel wird in der OGS ein großer Stellenwert eingeräumt. Zum einen brauchen die Kinder 
nach einem Vormittag mit Unterricht und Lernangeboten, dem Mittagessen und der Lernzeit einen 
Rahmen, in dem sie selbstbestimmt entscheiden können, was sie wo und mit wem tun möchten. 
Kinder möchten nicht immer unter direkter Beobachtung von Erwachsenen sein sondern sich ihre 
eigenen Nischen schaffen. 
Zum anderen lernen die Kinder im freien Spiel viel über sich selbst und andere:  
 Soziales Lernen (z.B. Fairness, Gemeinschaft, Zusammenhalt, Konflikte, Vertrauen, unterschiedli-
che Rollen bekleiden, Führen und Folgen) 
 Emotionales Lernen (z.B. Kennenlernen negativer und positiver Gefühle, sich lebendig fühlen, 
Hilfe erfahren und Hilfe geben, Frustration aushalten, Unterstützung suchen bei Kindern oder 
Erwachsenen) 
 Naturwissenschaftliche Erfahrungen machen (z.B. beim Bauen Hebelgesetze verstehen, beim 
Spielen mit Wasser den Aggregatzustand „flüssig“ erleben, mathe matische Gesetze beim Ball-
spiel erkennen) 
4.4 Angebote 
Für die Gestaltung ihres Nachmittags können die Kinder aus einem breiten Angebot schöpfen und 
entweder ihren Interessen nachgehen oder neue Erfahrungen machen. Es gibt tägliche, offene Ange-
bote, die für die Kinder frei wählbar sind und in der Regel von unseren Mitarbeiter:innen vorbereitet 
und durchgeführt werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, sich für AGs anzumelden, die wöchentlich 
stattfinden und über einen bestimmten Zeitraum mit einer festen Gruppe laufen. Diese werden größ-
tenteils von Honorarkräften oder in Kooperation mit Vereinen, Organisationen und Verbänden 
durchgeführt und über das Förderbudget finanziert.  Es werden verschiedenste Themen angeboten, 
die als Ideen von den Kindern kommen, vom OGS-Team oder seitens der Lehrer:innen oder der Schul-
leitung angeregt werden. 
 Hier einige Beispiele aus verschiedenen Schulen: 
Bewegung  Fußball 
 Tanzen/Zumba 
 Schwimmen 
 Motopädie     
 Reiten 
 Schulhofspiele 
Kreativität  Bandprojekt 
 Töpfern 
 Buchgestaltung 
 Digitale Stop-Motion-Filme 
 Tonstudio 
Lebenspraktisch/ Öko-
logisch 
 Kochen und Backen 
 Gärtnern im Schulgarten (Obst- und Gemüseanbau) 
 Holzwerkstatt 
 Fahrradwerkstatt 
Emotional/ Sozial  Therapeutisches Reiten 
 Tiergestützte Pädagogik (z.B. Therapiehundeteam) 
 Motopädie 
Geschlechtsspezifisch  Jungenfußball 
 Mädchenfußball 
 Mädchengruppe (Identität und Rolle) 
 Spezielle Angebote für Jungs je nach Bedarf in der Gruppe

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Die Kinder wählen selbst, was sie gerne tun möchten, ob sie sich verpflichten wollen oder zunäc hst 
von Tag zu Tag entscheiden. Die OGS-Mitarbeiter:innen achten darauf, einzelne Kinder unter Umstän-
den für bestimmte Projekte zu begeistern, besonders, wenn Kinder noch Unterstützungsbedarfe ha-
ben. So könnten Kinder, die motorische Schwierigkeiten haben, an Bewegungsangeboten teilnehmen 
oder über die Motopädie ihre Fähigkeiten erweitern. Kinder, die sich schwertun im Lesen oder Rech-
nen könnten über andere Angebote spielerisch ihre Kompetenzen erweitern (z.B. beim Backen Re-
zepte Lesen; Zutaten zusammenrech nen; Waage benutzen; aufschreiben, wer welchen Pizzabelag 
wünscht etc.) Kinder mit größeren Bedarfen können über die Kooperation mit der Förderinselkraft 
(die an vielen Schulen schon vorhanden ist) eine intensivere Unterstützung bekommen z.B. hinsicht-
lich Wahrnehmung, emotionaler Stabilität, sozialem Lernen. 
4.5 Identität und Integration 
Die Identität der Kinder setzt sich durch verschiedene Merkmale zusammen, die stark vom soziokul-
turellen Hintergrund, aber auch von der Geschlechterrolle geprägt sind. Das betrifft jedes Kind, die-
jenigen mit einer sogenannten Migrationsvorgeschichte jedoch besonders. Dazu gehört eine sprach-
liche Förderung, aber auch, dass ein besonderes Augenmerk auf kulturelle Integration gelegt wird, 
ohne dabei die in der Familie gelebte Kultur außer Acht zu lassen.  
Aus diesem Grund soll die Sensibilität der Teams geziel t dahingehend gefördert werden, dass sie 
Unterschiede wahrnehmen, eventuell entstehende Schwierigkeiten frühzeitig erkennen. Das Ziel soll 
sein, Methoden zu nutzen, um diese Probleme anzugehen, aber auch mit der nötigen Fachkompetenz 
unterstützen zu können, wenn es nötig ist.  
Das Thema Genderidentität nimmt in der öffentlichen Wahrnehmung einen immer wichtigeren Stel-
lenwert ein. Dies ist auch in Schulen zunehmend der Fall. Die Aspekte der geschlechtlichen Entwick-
lung der Schülerinnen und Schüler betreffen und prägen auch das Leben in Schule und OGS. Deshalb 
müssen diese auch in der Arbeit der OGS-Teams ernstgenommen und bearbeitet werden, sodass sich 
die Identität der Kinder auch in dieser Hinsicht wertschätzend begleitet entfalten darf.  
Die meisten Grunds chulen sind inzwischen Schulen des gemeinsamen Lernens. Kinder mit unter-
schiedlichsten persönlichen, familiären und kulturellen Vorgeschichten besuchen gemeinsam den 
Unterricht und den Offenen Ganztag. Dort müssen dementsprechend sowohl Bildungsangebote au s 
dem Vormittag aufgegriffen, fortgesetzt oder vertieft, als auch Angebote geschaffen werden, die Un-
terstützungs- und Förderungscharakter haben. Schulische Förderpläne können am Nachmittag wei-
tergeführt oder berücksichtigt werden.  Das multiprofessionelle T eam der Schule, an dem auch die 
OGS-Koordination teilnimmt, bespricht die Bedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten einzelner Kin-
der. 
Wenn es eine Förderinselstelle an der Schule gibt, kann für einzelne Kinder eine heilpädagogische 
Unterstützung am Nachmitta g angeboten werden, insbesondere bzgl. Wahrnehmung, emotionaler 
Stabilisierung oder sozialem Lernen. Hier wird besonders auf einen sicheren Rahmen, feste Struktu-
ren, Orientierung und Vertrauen geachtet. Die Kinder bekommen die Möglichkeit, sich selbst besser 
kennenzulernen, sich auszuprobieren und zu lernen, im Rahmen der OGS mit An - und Herausforde-
rungen zurechtzukommen. 
Absprachen zur Einbeziehung der Eltern sind wi chtig, damit eine Transparenz über die Arbeit mit 
dem Kind hergestellt wird und die Eltern im besten Fall ihr Kind auch zu Hause angemessen unter-
stützen können.

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4.6 Digitalisierung 
Digitale Medien haben auch schon im Grundschulalter teilweise einen hohen St ellenwert und üben 
einen Einfluss auf kindliche Sichtweisen, Haltungen und Wertvorstellungen aus. Oft haben die Er-
wachsenen wenig Ahnung und Vorstellung von den „Influencer:innen“ und Inhalten, die die Kinder 
im Netz ansehen. 
Grundsätzlich geht es auch beim Benutzen von digitalen Inhalten darum, zu kommunizieren, die Welt 
zu entdecken, sich zu messen, zu lernen, sich selbst darzustellen. Dies alles geschieht allerdings im 
Wesentlichen ohne körperlich-sinnliche Erfahrungen und oft ungefiltert und ohne Beglei tung durch 
Erwachsene.  
Wir nutzen die positiven Aspekte der Medien über Angebote, die zum kreativen Umgang mit ihnen 
anregen (z.B. Malen, Filmen, Fotografieren, Gestalten und E ntwickeln). Wir begleiten die Kinder kri-
tisch und nutzen Gesprächsmöglichkeiten , die sich aus den Erzählungen der Kind er ergeben. Neue 
Medien werden als Möglichkeit bei der Lernzeit eingesetzt z.B. für die Recherche zu bestimmten The-
men. Die gute Ausstattung des Vormittags mit Tablets kann hier in Absprache mit den Lehrer:innen 
genutzt werden. 
Unsere OGS-Teams werden geschult, Wissen über Medien und Inhalte zu bekommen und eine eigene 
Haltung zu entwickeln, die es ihnen ermöglicht, eine informierte Mittlerrolle zum Elternhaus für Ge-
spräche über dieses Thema einzunehmen. 
Wichtig ist eine gute Abstimmung mit der Schule, um die genutzten Softwarelösungen der Schule 
auch in der OGS aktiv unterstützen zu können, die Schülerinnen und Schüler sollen auch bei den 
Hausaufgaben gut in Bezug auf digitales Lernen unterstütz t werden, wenn dies von der Schule vor-
gegeben ist. Diesbezüglich richtet sich das Fortbildungsangebot im Bereich Digitalisierung für unsere 
Mitarbeitenden auch an den digitalen Angeboten der jeweiligen Schule aus.  
4.7 Musik 
Viele Schulen nehmen an den Projekten JeKiSS (Jedem Kind seine Stimme) oder JeKi (Jedem Kind sein 
Instrument) teil. Diese Musikalität setzen wir am Nachmittag über Projekte fort (wie z.B. ein Band-
projekt oder darüber, da ss Singen auch als gemeinschaftsstiftende und Spaß machende Aktion im 
Nachmittag integriert wird). Dafür finden wir Honorarkräfte, Kooperationspartner:innen aus den 
Stadtteilen oder nutzen die Fähigkeiten und Interessen unserer eigenen Mitarbeiter:innen.  
4.8 Ökologie  
Nachhaltigkeit und ein sensibler, ressourcenschonender Umgang mi t der Natur sind vielen Kindern 
schon in der Grund schule ein wichtiges Anliegen. Wir nutzen vorhandene Schulgärten für Projekte. 
Gemüse und Obst kann angebaut und der Wachstums - und Gedeihprozess vom Säen/Pflanzen bis 
zum Ernten miterlebt werden. Die Kinder lernen biologische und ökologische Zusammenhänge ken-
nen. Nahegelegene Wälder oder Naturgebiete werden für Ausflüge zum Naturerleben und zum Erfah-
ren von Natur als Entspannungs- und Kraftquelle genutzt. 
4.9 Partizipation 
Mit der Teilnahme am Offenen Ganztag wird die Schule für Kinder von einem Lern- zu einem Leben-
sort. Die altersangemessene Beteiligung der Kinder am Schulleben ist ein wichtiger Wohlfühlfaktor. 
Wenn Kinder sich an der Schule den ganzen Tag grundsätzlich wohlfühlen, hat das eine starke Wir-
kung auf das Gelingen der Grundschulzeit. Die Kinder werden im Offenen Ganztag auf unterschiedli-
che Weise miteinbezogen: 
 Tägliche Runde nach der Lernzeit über strukturelle Themen (was am Tag oder in der Woche wich-
tig ist, welche Angebote nachmittags s tattfinden, wer wann wohin geht etc.) und persönliche 
Themen (wer möchte mit wem s pielen, hat jeder jemanden zum S pielen, gibt es unbearbeitete 
Konflikte oder Spannungen, die noch geklärt werden müssen etc.)

Seite 12 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
 Beteiligung an der Auswahl und Neubestellung von Spielmaterial 
 Beteiligung an Mittagessenswünschen 
 Kinderkonferenzen mit Klassen- oder OGS-Sprecher:innen 
 Verantwortungsübernahme für bestimmte Aufgaben (z.B. beim Mittagessen ) 
Grundsätzlich unterstützen wir das OGS -Team dabei, eine Haltung zu entwickeln oder weiter auszu-
bauen, die auch im alltäglichen, informellen oder unstrukturierten Kontakt gut hinhört und Gelegen-
heiten für Beteiligung und Selbstwirksamkeit auch beiläufig und selbstverständlich in den Alltag ein-
baut. 
5. Ferienbetreuung 
Alle OGS- Kinder haben einen Anspruch auf 6 Wochen Ferienbetreuung. Die Zeiten werden pro Schul-
standort festgelegt und sind für die Eltern verlässlich. Wenn es der Sozialraum erlaubt, gibt es eine 
Kooperation zwischen den Grundschulen und den Trägern der O ffenen Kinder - und Jugendarbeit. 
Auch mit den Kitas und Kindergärten im Einzugsgebiet soll sich nach Möglichkeit abgestimmt werden. 
Es gibt eine Abfrage im Herbst eines jeden Jahres für den Bedarf im Schuljahr. Daran bemisst sich 
der Personalbedarf, der mi t einer Gruppe eigener Fach - und Unterstützungskräfte sowie mit Hono-
rarkräften, studentischen Mitarbeiter:innen und Kooperationspartner:innen möglichst aus dem 
Stadtteil abgedeckt wird. 
Die Betreuung wird an der jeweiligen Schule durchgeführt. Die Kinder u nd Mitarbeiter:innen sollen 
eine schöne und entspannte Zeit zusammen gestalten und verbringen. Viele Kinder genießen den 
veränderten Tagesablauf, die ruhigere Atmosphäre und die Tatsache, da ss sie einfach spielen kön-
nen.  Es finden Angebote und Ausflüge statt, sodass die Kinder eine abwechslungsreiche Zeit in den 
Ferien erleben können. Auch hier w erden die Kinder im Vorfeld mit einbezogen, s odass ihre Vor-
schläge und Wünsche ins Programm eingebaut werden können. 
6. Kooperation 
Eine gute inhaltliche und strukturelle Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren an Schule 
trägt wesentlich zum Gelingen von Schulkarrieren für Kinder als auch zu einem guten Schulklima 
bei. Wenn das gelingt, fühlen Kinder sich wohl, sehen Eltern die Schule als vertrauenswürdigen 
Partner für die Themen der Kinder/der Familie an, engagieren sich Mitarbeiter:innen.  
6.1 Mit Eltern 
Für eine gelingende Erziehungs - und Bildungspartnerschaft ist eine gute Kooperation zwischen El-
tern, Fach- und Lehrkräften von grundlegender Bedeutung. Die Fachkräfte der Schule stehen in der 
Verantwortung, auf Eltern, unabhängig von ihrer Situation, wertschätzend, offen und freundlich zu-
zugehen. Wenn die Eltern eine positive Haltung gegenüber der Schule haben , wirkt sich das in der 
Regel positiv auf die Kinder und die Arbeit mit ihnen aus. Eltern sollen nicht ihrer Erziehungsverant-
wortung enthoben, sondern am Entwicklungsprozess  ihrer Kinder beteiligt werden. Dafür ist regel-
mäßiger, transparenter und zeitnaher Austausch zwischen Fachkräfte n und Eltern not wendig, der 
nach Möglichkeit wenig anklagend, sondern beschreibend gestaltet werden sollte. Unterschiedliche 
Informations- und Zugangswege stellen sicher, dass Eltern auch erreicht werden, wenn sie nicht al-
phabetisiert sind, kein Deutsch können oder selten an der Schule präsent sind.

Seite 13 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
Auf unterschiedliche Art und Weise können die Eltern in den Ganztag einbezogen werden:  
 Einbindung in Gremien (z.B. OGS -Sprecher:innen in regelmäßigem Austausch mit der O GS-Koor-
dination) 
 Aktive Mitwirkung oder Verantwortungsübernahme für bestimmte Themen im Offenen Ganztag, 
Einbindung in die konzeptionelle Weiterentwicklung (z.B. Teilnahme und/oder Mitgestaltung von 
Festen, Aktionen, Ausflügen) 
 Partizipation bei der Weiterentwicklung der Bildungs- und Freizeitangebote 
 Individuelle Gesprächsangebote (z.B. beim Elternsprechtag, „Tür- und Angelgespräche“ in Abhol-
situationen, terminierte Elterngespräche zu bestimmten Themen bezüglich der Kinder)  
6.2 Innerhalb der Schule 
An der Grundschule gibt es unterschiedliche Berufsgruppen mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern. 
Für eine gute inhaltliche pädagogische Arbeit im Offenen Ganztag ist eine flüssige und transparente 
Zusammenarbeit und Kommunikation von großer Bedeutung. Wenn alle Informationen gut ine inan-
dergreifen können Kinder möglichst einheitlich in ihren Themen, Entwicklungspotentialen und Ent-
wicklungsaufgaben unterstützt werden. Verschiedene Strukturen sind dabei hilfreich: 
 In einem Jour-fixe treffen sich Schulleitung und OGS-Koordination zu den gemeinsamen Themen 
und Fragestellungen und als Schnittstelle in die jeweiligen Teams 
 Die OGS-Koordination nimmt an den relevanten Gremien der Schule teil (Lehrerkonferenz, Schul-
pflegschaft, Schulkonferenz) 
 Die Schulleitung besucht zu abgesprochenen Zeiten oder zu nachgefragten Themen das OGS -
Team 
 Lehrer:innenstunden werden im Offenen Ganztag eingesetzt für die Lernzeitbegleitung oder für 
pädagogische Angebote 
 Es gibt ein multiprofessionelles Team (Sonderpädagogik, Schulsozialarbeit, Heilpädagogik, 
Schulleitung, OGS-Leitung), welches gemeinsam auf Kinder mit beso nderem Bedarf guckt, Auf-
gaben, Zuständigkeiten und Absprachen trifft und weitertransportiert 
 Berufsübergreifende gemeinsame Fortbildungen oder pädagogische Thementage erhöhen die 
Qualität der Zusammenarbeit und ein Miteinander auf Augenhöhe 
 Es gibt feste Ansprechpartner:innen im Ganztag für jede Klasse  
6.3 Innerhalb der Caritas 
Als Träger nimmt die Caritas Münster über die Bereichsleitung „Schulnahe Jugendhilfe“ die Fachbe-
ratung und inhaltliche Weiterentwicklung des OGS-Konzepts in ihre Verantwortung. Die OGS-Koordi-
natoren haben wöchentlich ein Team mit der Fachberatung, welches zum großen Teil per Vi deokon-
ferenz durchgeführt wird. Die jeweiligen OGS-Teams werden in größeren Abständen und zu bestimm-
ten pädagogischen Themen besucht. 
Die Bereichsleitung ist in trägerinterne Gremienstrukturen eingebunden und der Abteilung „Jugend- 
und Familienhilfen“ zugeordnet. Dadurch ergeben sich vielfältige Effekte, die den Kindern und Fami-
lien im Offenen Ganztag zu Gute k ommen. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, bedarfsgerechte 
Beratungs- und Unterstützungsangebote z.B. aus der Erziehungsberatungsstelle, den Frühen Hilfen, 
der Schuldnerberatung, dem Migratio nsdienst, der Suchtberatung, den  teilstationären oder ambu-
lanten erzieherischen Hilfen, gegebenenfalls unter Einbeziehung des KSD zu vermitteln.

Seite 14 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
6.4 Mit anderen Organisationen, Trägern und Verbänden 
Die Caritas arbeitet sowohl im Sozialraum der Schule als auch darüber hinaus mit unterschiedlichen 
Kooperationspartner:innen zusammen. Die Vernetzung im Stadtteil mit Kulturschaffenden, Verbän-
den, Vereinen und Organisationen sorgt dafür, dass Kinder und Familien die Möglichkeiten zu Bil-
dung, Vereinsleben, Kunst und Kultur kennen und nutzen lernen. Mit freien Trägern, der Stadt Müns-
ter als öffentlicher Jugendhilfeträgerin, der Schulpsychologie und dem KSD sowie Einrichtungen aus 
dem Gesundheitswesen arbeiten wir zusammen, um Eltern und Kinder in schwierigen Situationen 
bedarfsgerecht und bestmöglich unterstützen zu können. Auch außerhalb des Sozialraums gibt es 
Anbieter von unterschiedlichen A ktivitäten, mit denen wir kooperieren, um den Kindern breitgefä-
cherte Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten zu können. 
6.5 Mit der Stadt Münster 
Es gibt eine lang jährige und kooperative Zusammenarbeit in unterschiedlichen Zusammenhängen 
mit der Stadt Münster. Diese dient der inhaltlichen Auseinandersetzung und Weiterentwicklung des 
Offenen Ganztages, der Di skussion aktueller Themen mit  evtl. Handlungsableitung sowie der Quali-
tätssicherung: 
 Trägerkonferenzen mit der Stadt Münster und freien OGS-Trägern 
 Facharbeitskreise für OGS-Koordinator:innen 
 Inhaltliche Gremienarbeit zu bestimmten Themen 
 Teilnahmemöglichkeiten am städtischen Fortbildungsprogramm 
 Entwicklung gemeinsamer Absprachen und Haltungen 
7. Qualitätssicherung 
Um die fachliche Arbeit stets auf einem hohen Niveau und dem aktuellen Stand des Wissens halten 
zu können, werden verschiedene Maßnahmen der Qualitätssicherung durchgeführt. Auch für den Kin-
derschutz sind festgelegte Verfahrensabläufe ein notwendiger Standard in Bezug auf Qualität und 
zeitnahes Handeln. 
7.1 Einbindung der OGS in das Qualitätsmanagement der Caritas Münster 
Qualitätsmanagement bewerten wir als einen wesentlichen Erfolgsfaktor. Mit dem zentralen Q uali-
tätsmanagementsystem der Caritas Münster werden Festlegungen zur Unternehmenspolitik, zu Zie-
len und Strukturen, zu systematischen Abläufen, zu Prozessen sowie zu Überprüfungs - und Überwa-
chungsmaßnahmen getroffen. Damit soll eine ständige Verbesserung der Qualität der Dienstleistun-
gen als auch interner Abläufe erreicht werden. Ein wichtiges Ziel ist, die Qualität der Arbeit in den 
Bereichen, Einrichtungen und Diensten auf einem hohen Niveau zu halten und an der Kunden - und 
Mitarbeitendenzufriedenheit auszurichten. Zur Bearbeitung der Themen wurde ein e Arbeitsstruktur 
etabliert, in der Mitarbeitende je nach Thema aus verschiedenen Teams oder innerhalb eines Teams 
zusammenkommen und Verfahren und Konzepte erarbeiten. 
In Bezug auf die Arbeit im offenen Ganztag bedeutet dies, dass einheitliche Qualitätsgrundsätze de-
finiert und regelmäßig überprüft werden. Inhalte und Konzepte der täglichen Arbeit werden inner-
halb der Teams reflektiert und bei Bedarf angepasst.  
7.2 Qualität in Bezug auf das Personal 
Mitarbeitenden werden regelmäßig Fort- und Weiterbildungen angeboten. Thematische Bedarfe kön-
nen sich dabei sowohl aus der täglichen Arbeit als auch aus Neuerungen bei gesetzlichen oder fach-
lichen Grundlagen ergeben. Wichtig ist uns dabei die Verzahnung mit der Schule in den Blick zu neh-
men, um ggfs. Themen im Bereich der Fort- und Weiterbildung bündeln zu können.

Seite 15 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
Es werden zudem jährlich Mitarbeitendengespräche mit allen Mitarbeitenden geführt. Diese verbes-
sern die interne Kommu nikation und tragen so zu einer größeren Mitarbeitendenzufriedenheit bei. 
Zudem können hier Potentiale erfasst werden, die die Entwick lung der Mitarbeitenden fördert und 
eine strategische Personalentwicklung möglich werden lässt. 
7.3 Kinderschutz 
Die Caritas Münster verfügt über ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept zur Sicherung eines 
grenzachtenden Umgangs. Dies wird als Anlage zum Konzept mitgesendet. 
Die Caritas Münster setzt die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls 
zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Stand 15.07.2015)“ um.  Im Schulterschluss mit der Schule 
(§ 42 Schulgesetz NRW) wertet die OGS nach § 8a SGB VIII das Kindeswohl ein. Trägerintern wird eine 
sogenannte Kinderschutzfachkraft hinzugezogen und alle Prozess schritte der Vereinbarung werden 
eingehalten. Eltern/Sorgeberechtigte und der Kommunale Sozialdienst werden wie vorgesehen ein-
bezogen und beteiligt. Trägerintern gibt es für alle Mitarbeiter:innen im Rahmen des Institutionellen 
Schutzkonzepts eine Fortbildung zur “Prävention sexueller Gewalt“. 
Wenn es zu Anhaltspunkten von Kindeswohlgefährdung kommt, werden in einem abgesprochenen 
Gremium (z.B. multiprofessionelles Team der Schule mit  OGS-Kraft, OGS-Koordination, Schulsozial-
arbeit und Schulleitung) die Fakten zusammengetragen und darüber beraten, welche Schritte folgen. 
Idealerweise gibt es an der Schule eine:n Kindeswohlbeauftragte:n, der oder die hi nzugezogen wer-
den kann. 
7.4 Qualität über Strukturen 
Es gibt verschiedene Strukturen innerhalb der Caritas, der Abteilung, des Bereiches und der jeweili-
gen OGS, die dafür sorgen, dass die Qualität gesichert und weiterentwickelt werden kann:  
 
Für die Fachberatung  Leitungswerkstatt (Fachberatung, 4 Mal im Jahr)  
 Abteilungskonferenz (Fachberatung monatlich)  
 Fachausschuss OGS Diözesancaritasverband (6 Mal im Jahr) 
für die OGS-Koordination  OGS-Koordinationsteam (mit Fachberatung wöchentlich) 
 OGS-Leitungssupervision (4-5 Mal jährlich)  
Für das OGS-Team  OGS Teamsitzungen mit Gruppenleitungen und Unterstüt-
zungskräften (wöchentlich) 
 OGS-Großteams (4-6 Mal jährlich)   
 Fach- oder Teamtag OGS gesamt (1 Mal jährlich) 
Bei Bedarf  Fachberatung im OGS-Team (zu bestimmten Themen, mehr-
mals im Jahr) 
 Steuergruppe OGS zur Weiterentwicklung des Konzepts

Seite 16 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
Dazu gibt es Strukturen über die Stadt Münster zur Qualitätssicherung, an der entweder die OGS -
Koordinator:innen, die Fachberatung oder die Abteilungsleit ung Jugend -und Familienhilfen teil-
nimmt: 
Für die Fachberatung  Trägerkonferenz OGS  
 Qualitätszirkel zu bestimmten Themen  
Für die OGS-Koordination  Facharbeitskreis OGS 
 Fachtag OGS für alle Träger 
 Fachtag Förderinseln für alle Träger 
Für das OGS-Team  Fachtag OGS für alle Träger 
    
Viele dieser Gremien (sowohl der Caritas als auch der Stadt Münster) finden aus Gründen der Zeiter-
sparnis inzwischen häufig digital statt. Es wird auf einen angemessenen Wechsel zwischen Präsenz - 
und online-Veranstaltungen geachtet. 
Darüber hinaus nehmen wir mit einer Schule am Projekt „Zukunft Ganztag sbetreuung!“ des BvkE 
(Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V) von 2021 – 2023 
teil. 
8. Zukunftsmusik und Ausblick 
Ein Konzept ist niemals ganz fertig und entwickelt sich z.B. aufgrund von entstehenden Bedarfen, 
beobachtbaren Phänomenen, Fragen von Kindern, Eltern und Mitarbeiter:innen, geänderten Vorga-
ben oder neuer fachlicher Erkenntnisse immer weiter. 
Im Folgenden werden Themen beschrieben, die der Caritas Münster als Entwicklungsthemen wich-
tig sind. 
8.1 1 Schule – 1 Träger 
Mit der Stadt Münster und der Schule zusammen bauen wir unsere OGS-Standorte sukzessive so 
aus, dass wir an den jeweiligen Schulen alle Dienste anbieten, die in schulnaher Jugendhilfe tätig 
sind (Schulsozialarbeit, Förderinsel, Schulbegleitung). Dies vereinfacht die Absprachen im Netz-
werk, es gibt klare Ansprechpartner:innen, die Informationen fließen schneller und flüssiger, es 
sind nicht so viele unterschiedliche Termine nötig. 
8.2 OGS als sozialraumorientiertes Angebot 
Jede Schule ist verwurzelt in ihrem Quartier mit seinen Menschen, seinen Vereinen, seinen Themen 
und Strukturen. Hier gilt es, Akteure zu finden, mit denen die OGS Kooperationsmöglichkeiten einge-
hen kann. Zum einen, um interessante AGs an Schulen anzubieten, zum anderen, um für die Kinder 
im Stadtteil niederschwellig Bildungsangebote zu schaffen, die sich am Bedarf und an den Interessen 
der Kinder orientieren. Auch braucht es eine Aufmerksamkeit für die Themen und Probleme, die El-
tern im Sozialraum bewegen. Eine Zielperspektive ist es, die vielfältigen Beratungsangebote der Cari-
tas (z.B. zu de n Themen Geld, Wohnen, Erziehung, Migration und Familienhilfe) niedrigschwellig für 
die Eltern nutzbar zu machen. Denkbar sind Formate wie offene Sprechstunden oder Elterncafes.   
8.3 Trägerinterne Fortbildungen 
Die Caritas Münster kann über ihr eigenes Fortbildungsinstitut Inhalte für ihre ei genen OGS–Teams 
anbieten und diese teilweise auch für die Kolleg:innen anderer Träger öffnen. Die Fortbildungen neh-
men die Bedarfe der Mitarbeiter:innen und die Themen an den Schulen auf und können sowohl in 
Präsenz stattfinden als auch digitale Formate bedienen. Zum Thema „Grenzachtender Umgang“ und

Seite 17 Konzept OGS Caritas Münster 
   
 
Caritasverband für die Stadt Münster e. V. und angeschlossene Gesellschaften 
Stand 11.2021 
„Prävention sexuell übergriffigen Verhaltens“ werden gerade Onlineformate geplant, die Mitarbei-
ter:innen individuell abrufen können und die dann in einer Präsenz veranstaltung nachbereitet wer-
den.  
8.4 Schulübergreifende Zusammenarbeit  
Die Caritas Münster ist sehr an schulübergreifender Kooperation interessiert, um Ressource n gut zu 
nutzen und zu steuern. Dieses scheint besonders aktuell und wichtig für Krankheitsvertretungen, bei 
der Ferienplanung oder Fortbildungsangeboten.  
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Personal mit einer bestimmten Fachrichtung übergreifend zu 
beschäftigen, um bestimmten Themen der Kinder noch besser begegnen zu können (z.B. Anti-Gewalt-
training, Fair streiten, Theaterprojekte) oder das Personal zu bestimmten Themen zu unterstützen 
(z.B. heilpädagogische Sicht auf Kinder, Kommunikation mit Kindern in schwierigen Situationen, Ge-
walt an Schule, Wichtigkeit von Angeboten für Mädchen und für Jungen).  
8.5 Diversität 
Die Gesellschaft in der wir leben verändert sich kontinuierlich und damit auch die Lebenswirklichkeit 
und die Bedürfnisse von Kindern.  M it den Familien der Kinder im Austausch zu sein bedeutet nicht 
nur, den Eltern die Perspektive der Schule mitzuteilen, oder womöglich Anforderungen zu stellen, 
sondern umgekehrt für die Schüler:i nnen und ihre Familien ansprechbar und offen zu sein und so 
eine auf Vertrauen und Austausch basierende wechselseitig positive Beziehung herzustellen. Nur in 
einer solchen, offenen Atmosphäre und unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse, kann die 
ganz individuelle positive Entwicklung eines Kindes stattfinden.  
8.6 Nachhaltigkeit 
Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 ausgeschrie-
ben. Die Caritas Münster hat diesbezüglich eine interne Arbeitsgruppe zum Thema  Nachhaltigkeit 
gegründet, die sich diesem Thema annimmt. Neben kurzfristigen Maßnahmen wie zum Beispiel der 
Müllvermeidung bei Veranstaltungen werden aktuell auch weitere Maßnahmenpakete aufgelegt, die 
das Ziel der Klimaneutralität unterstützen. 
Ergebnisse der internen Arbeit der Caritas Münster werden zunehmend auch in den Arbeitsalltag der 
Offenen Ganztage  einfließen. Im Vordergrund steht dabei der ressourcenschonende Umgang mit 
Energie und Materialien, aber auch neue Bildungsprojekte mit weiteren Kooper ationsträgern oder 
die laufende Überprüfung unserer Lieferanten in Bezug auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit 
sind wichtiger Bestandteil in diesem Projekt. 
8.7 Kultursensibilität 
Münster ist, aufgrund vieler Faktoren, sei es durch die Universität oder den Zuzug durch Migranten 
aus verschiedensten Ländern, ein immer diverserer Schulstandort geworden und entwickelt sich im-
mer weiter. Der Bedarf an Kultur- und Sprachmittlung wird immer größer. 
Für viele Familien ist der Kontakt zur Schule ihrer Kinder der einzige zum „typischen“ deutschen 
Alltag. Hier prallen Welten voller Vorurteile und Missverständnisse aufeinander. Sich zu begegnen, 
gehört zu werden und gut zu kommunizieren sind die besten Möglichkeiten viele Schwierigkeiten auf 
Augenhöhe zu beheben und Lösungen zu finden.  
Einerseits ist die Erwartung an den Anpassungswillen der Fami lien mit internationalem Hintergrund 
in unserer Gesellschaft hoch. Andererseits fühlen sich die Mitarbeiter:innen oftmals im Umgang mit 
den ihnen fremden Sprachen und Bräuche n unsicher und wissen nicht an wen sie sich mit ihren 
Fragen wenden können.  
Es ist daher unser Anliegen, Lösungen für Eltern und Betreuer:innen anzubieten und gezielt Ange -
bote zu schaffen. Diese können die Form von Workshops oder Vorträgen haben, aber au ch als per-
sönliche Beratung in Gesprächsform hybrid in Anspruch genommen werden. Wir haben im Verband 
eine sozialpädagogische Fachkraft mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der interkulturellen Bera-
tung zur Verfügung, die Teams in dieser Hinsicht schulen k ann oder zu Fallberatungen mit dieser 
Fragestellung hinzugezogen werden kann.

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Stand 11.2021 
8.8 Hybride Elternformate 
Elternabende werden sehr unterschiedlich gut besucht, es scheint in den letzten Jahren schwieriger 
geworden zu sein, Eltern abends für bestimmte Themen zu e rreichen. Wir können Elternabende on-
line oder hybrid durchführen, um auch Eltern zu erreichen, die sich keinen Babysitter leisten können 
oder aus anderen persönlichen Gründen lieber nicht in Präsenz teilnehmen möchten.  
8.9 Mobbing, Gewaltprävention, Umgang mit Gewalt zwischen Kindern 
Die Caritas Münster ist seit längerem in der Gewaltprävention tätig und beschäftigt zwei Mitarbeiter, 
die sich speziell diesem Thema widmen. Wir möchten für die Offenen Ganztage in unserer Träger-
schaft ein Konzept erarbeiten, wie mit dem Thema umgegangen werden kann und welche Strukturen 
und Methoden hilfreich sind, um Gewalt vorzubeugen oder mit ihr umzugehen, wenn sie auftaucht.  
Dies bezieht sich sowohl auf den Umgang zwischen den Kindern als auch auf die Ebene zwischen 
Mitarbeitenden und Kindern (natürliches Machtverhältnis aufgrund von Alter, Größe und Position) 
und den Umgang der Mitarbeiter:innen untereinander. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontaktdaten für Rückfragen oder Rückmeldungen: 
 
Dr. Ralf Kaisen 
Abteilungsleitung Kinder, Jugend- und Familienhilfen 
Tel 0251 53009-338 
ralf.kaisen@caritas-ms.de 
Wire: @kaisen_caritas_ms 
 
Christina Kleinefenn 
Bereichsleitung Schulnahe Jugendhilfe 
Tel 0251 53009-360 
Mobil: 0170 5969796 
christina.kleinefenn@caritas-ms.de 
Wire: @kleinefenn_caritas_ms

Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

3167 Zeichen

Kriterienkatalog 
für die außerunterrichtlichen Angebote der  
Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
 
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches  Konzept werden anhand der nachfol- 
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards 
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: 
 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster 
 
 Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen 
 
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung  
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- 
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- 
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. 
 
Querschnittsaufgaben 
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an OGS-Träger beson- 
dere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barr ieren müssen gemeistert, schnelle und 
kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die The- 
men der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und  der Genderthematik. Informelle und 
soziale Bildung als Querschnittsthema ist grundsätzlich enthalten. Zentrales Ziel von Bildung 
ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu füh- 
ren und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesellschaftlichen Entwick- 
lung partizipieren zu können.  
 
Mitbestimmung  
Der OGS-Träger soll ein beteiligungsorientiertes, p ädagogisches Konzept mit einem ange- 
messenen Maß an Partizipation darlegen. 
 
Kooperationsstrukturen 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- 
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die  die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- 
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- 
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. 
 
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- 
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende 
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb 
einer OGS. 
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard. 
 
Besondere Merkmale des Trägers 
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- 
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- 
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der 
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- 
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des 
Stadtteils entstehen. 
Stand: 02/2022

Anlage 2_Rahmenkonzept OGS_Kolping Bildungswerk

45441 Zeichen

Seite 1 von 18 
 
 
 
 
 
Konzept 
 
 
Offene Ganztagsangebote

Seite 2 von 18 
 
Inhalt 
 
 
Inhalt ......................................................................................................................................................... 2 
1.Vorbemerkung ....................................................................................................................................... 3 
2. Leitbild .................................................................................................................................................. 4 
3. Ziele und Grundsätze ............................................................................................................................ 5 
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6 
3.2 Inklusion von Kinder mit Behinderung und Genderthematik ......................................................... 6 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8 
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9 
3.6 Kulturelle Bildung .......................................................................................................................... 10 
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 11 
4. Rahmenbedingungen ........................................................................................................................... 11 
4.1. Betreuungszeiten und Ferien ....................................................................................................... 11 
4.2. Gestaltung der Gruppen ............................................................................................................... 12 
4.3. Partizipation .................................................................................................................................. 13 
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 15 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15 
5. Personal ............................................................................................................................................... 15 
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15 
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15 
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 16 
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16 
6. Kinderschutz ....................................................................................................................................... 16 
7. Qualitätssicherung .............................................................................................................................. 17

Seite 3 von 18 
 
1.Vorbemerkung 
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband 
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten 
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und 
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten 
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer 
sozialen Reife fördern. 
 
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe 
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für 
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die 
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1) 
 
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII.  
 
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in 
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf. 
 
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.  
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der  
 Verbundgrundschule Milte-Einen  
 Brigidenschule Legden-Asbeck 
 Antonius Grundschule Darfeld 
 Sebastian Grundschule Osterwick 
 der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten 
 der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten 
 der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat  
 sowie einer U3-Betreuung 
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an 4 Schulen.  
An mehreren Schulstandorten sind Integrationshelfer und FSJ’ler tätig.

Seite 4 von 18 
 
2. Leitbild 
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000 
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der 
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat: 
 
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“ 
 
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping- Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir 
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll, 
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und 
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes 
Deutschland. 
 
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen 
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir 
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir 
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die 
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung 
 
 die geprägt ist von Glaubwürdigkeit 
 partnerschaftlichem Umgang 
  Verbindlichkeit  
 Zuverlässigkeit. 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien 
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung 
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um 
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen 
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der 
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.  
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet 
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen 
Leben.

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3. Ziele und Grundsätze  
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer 
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen. 
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die 
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung 
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche 
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.  
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für 
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder 
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und 
Anerkennung durch die Erwachsenen.  
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht. 
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten 
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in 
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das 
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen 
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei 
Erfolg. 
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und 
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und 
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der 
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.  
Leitziele sind: 
- Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen 
  und emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien). 
- Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und 
  Kenntnissen (durch gezielte Förderung). 
- Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten. 
- Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder 
  stark machen). 
- Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene). 
- Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und 
  akzeptieren). 
- Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die 
  Geschlechteridentität. 
 
 
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung… 
 
- ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung 
zur Behebung individueller Lernschwächen); 
- bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages; 
- sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der 
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);

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- entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen; 
- zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für 
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung; 
- will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben. 
 
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf 
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B.  
 
- besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder 
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung. 
-  Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern 
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden). 
-  Lernberatung (" Lernen lernen").  
 
 
3.1 Sprache und Kommunikation 
 
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und 
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame 
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen 
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu 
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der 
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.  
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu 
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über 
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich 
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich, 
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen 
soziale Kompetenzen.  
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg. 
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet, 
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt 
werden können. 
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern. 
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfrei Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den 
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen. 
 
3.2 Inklusion von Kinder mit Behinderung und Genderthematik 
 
Vorbemerkung: 
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klares 
abzugrenzende Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss 
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu 
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu

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verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule, 
Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis, 
Soest 11/2020, S.8). 
 
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und 
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 
& Schubert, 2014) 
 
 
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in den sich alle Akteure dieser Schule 
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits 
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss erfasst werden, 
was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders interessant, 
die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen Stellen 
brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer 
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im 
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von 
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten 
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.

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Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich 
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut. 
 
 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten 
 
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die 
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise / 
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an. 
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im 
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und 
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen 
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt 
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine 
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern 
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige 
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten 
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln. 
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird 
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule 
brauchen. 
 Sprachkurse 
 ein wertschätzendes Gegenüber 
 Verständnis 
 Sicherheit 
 Angenommen sein 
 Willkommen sein 
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt 
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin. 
 
 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe 
 
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang. 
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung 
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv 
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen, 
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden. 
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die 
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu 
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse 
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen 
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf 
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.

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Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen 
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten 
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im 
außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier 
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt 
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte 
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben. 
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über 
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die 
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds 
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung 
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die 
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine 
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die 
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk 
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten. 
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die 
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume 
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe 
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach 
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese 
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die 
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum 
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen 
festen Bestandteil haben.  
 
3.5 Ernährung und Gesundheit 
 
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und 
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung 
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung. 
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen 
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln 
und Ritualen bestimmt.  
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die 
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen, 
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der 
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen.

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3.6 Kulturelle Bildung 
 
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen 
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und 
Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder 
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.  
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar, 
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine 
Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit 
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und 
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen. 
 
3.7 Natur und Umwelt 
 
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über 
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines 
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt der sich oft genug 
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht. 
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an 
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den 
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem 
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis um aktuelle Themen zu Natur 
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen. 
 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan 
 
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt 
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch 
wir versuchen diese Ergebnissen und Erkenntnissen im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. 
Ein wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der 
Regel ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen. 
Die Hausaufgabenbetreuung ist natürlich keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort 
in den Bereichen in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig 
erarbeiten. 
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei 
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten 
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann 
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben um 
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen. 
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit 
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder 
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern 
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule 
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen.

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3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung 
 
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort 
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule, den Kindern und Eltern, die 
morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und damit 
gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kinde rn, durch das Vorführen erworbener Fähigkeiten 
den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die Kinder sich 
besser auf die Umwelt vorbereiten. 
 
4. Rahmenbedingungen 
 
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von 
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.  
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten. 
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts. 
 
 
4.1. Betreuungszeiten und Ferien 
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen 
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass 
vor: 
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens 
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er 
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier 
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und 
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. 
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für 
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche 
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der 
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese 
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“ 
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage 
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von 
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der 
bis Mittagsbetreuung. 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,

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gewährleistet. 
 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
 
4.2. Gestaltung der Gruppen  
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die 
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit 
bietet. Die Gruppen werden von festen Bezugspersonen geführt.  
Die Gruppengröße einer Gruppe in der Ganztagsbetreuung besteht aus maximal 25 Kindern. Bei 
außerunterrichtlichen Angeboten, z.B. der Neigungsanbieter, richtet sich die Größe nach dem Inhalt. 
Es kann also sein, dass weniger als 25 Kinder an einer Aktivität teilnehmen oder, z. B. bei 
Sportangeboten oder bei Theatergruppen und Chören, auch mehr wie 25 Kinder teilnehmen. 
Außerdem ist es auch möglich, Angebote für andere Kinder (z.B. bei speziellen Projekten) gegen 
einen Kostenbeitrag zu öffnen. 
 
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das 
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier 
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im 
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die 
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns 
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu 
gestalten. 
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern, können beispielhaft praxisbezogene folgende 
Angebote durchgeführt werden: 
 Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“ 
 Aufklärung und Suchtprävention 
 Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem 
Selbstwert und der Selbsteinschätzung 
 besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und 
Basteln 
 Selbstbehauptungskurse 
 Ausflüge in die Natur 
 Erste Hilfe für Kinder

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 Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf den Sachkundeunterricht aufbauen 
 Theater- und Zirkuspädagogik 
 
4.3. Partizipation 
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die 
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der 
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip 
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder 
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind. 
Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie 
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre 
Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger 
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu 
verpflichtet.  
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu 
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den 
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen 
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf. 
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen 
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber 
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein 
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht 
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation 
und Entwicklung an der Schule zu werden. 
Die Basis um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert. sein. Die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe 
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden. 
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt 
werden ggf. verändert werden sollten. 
 
4.4 Kooperationen 
 
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien 
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem 
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben 
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind 
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger 
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für 
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den 
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und 
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten

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somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso 
Angebote am Nachmittag durchführen.  
Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere 
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen 
gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den 
anderen Kooperationspartnern lernen. 
 
 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern 
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden 
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer 
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es 
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn 
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten 
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.  
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und / 
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden 
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu 
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termin und Gespräche in den Alltag der Familie 
gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die OGS-
Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen. 
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc. 
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an 
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das 
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern 
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg alleine antreten 
sollen, benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung 
der Erziehungsberechtigten. 
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es eine bestmögliche 
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen 
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der 
Elternbeirat und wann sind die Termine), erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum 
Angebot der OGS (Evaluation). 
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem 
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu 
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur 
Verfügung zu stellen.

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4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule 
 
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen 
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den 
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen, 
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen). 
 
 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger 
 
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die 
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt. 
 
5. Personal 
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich 
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den 
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den 
arbeitsrechtlichen Anforderungen. 
 
5.1 Leitung, Koordination 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt  
 die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger, 
  die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,  
 die Dienst- und Fachaufsicht,  
 die Weiterentwicklung des Konzepts,  
 die Weiterentwicklung der Kooperationen,  
 die Evaluation zur Qualitätssicherung,  
 die Öffentlichkeitsarbeit,  
 weitere Qualifizierungen des Personals. 
 
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der 
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den 
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert. 
 
 
5.2 Qualifikation des Personals 
 
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach 
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll.

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5.3 Personaleinsatz 
 
Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie er 
bisher durch den bisherigen Träger der OGS vorgenommen wurde, fortführen und regelmäßig mit 
dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und bedarfsorientiert anpassen. 
 
Teamsitzungen 
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der 
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt. 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
Vertretungsregelungen 
 
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt. 
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und 
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.  
 
5.4 Fortbildung des Personals 
 
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk 
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und 
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den 
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an 
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle 
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden. 
 
6. Kinderschutz 
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der 
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder- 
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG) 
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene

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Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum 
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von            
Kindern widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu 
gehören unter anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine 
Kindeswohlgefährdung die Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den 
Personensorgeberechtigten erörtern und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die 
Jugendämter haben einen Beratungsauftrag. 
 
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte 
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich 
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen 
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr. 
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den 
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem 
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und 
entsprechend zu handeln. 
 
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte 
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 
 
 
7. Qualitätssicherung 
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008 
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen 
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.  
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote 
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln 
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische 
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem) 
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der 
Mitarbeitenden. 
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir 
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden 
Bestandteile:        
 einheitliche und verbindliche Information  
 Schnittstellenmanagement  
 klare Definition der Qualitätsstandards &-zielen 
 einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare  
 Qualifikation des Personals 
 eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten 
 Planung, Anleitung und Kontrolle

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 Grundsatz einheitlichen Handelns 
 Weiterbildung des Personals 
 Evaluation  
 Verstetigung durch Weiterentwicklung. 
 
Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem 
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für 
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich.  Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf 
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und 
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den 
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.   
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die 
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die 
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über 
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“. 
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse 
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein 
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz 
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und 
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption.

Anlage A

3975 Zeichen

Anlage A zur V/0349/2023 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, 
dem Träger Caritasverband für die Stadt Münster e.V.  die Offene Ganztagsschule in der Lud-
gerusschule Albachten zum 01.02.2024 zu übertragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage 
V/0330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu 
überführen. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden wir die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgen. 
 
Die Verwaltung und die Ludgerusschule Albachten schlagen vor, dem Träger Caritas die Träger-
schaft für die Offene Ganztagsschule zum zweiten Schulhalbjahr 2023/24 zu übertragen.  
 
Weitere Detailplanungen (Dienstvereinbarung) werden in Kooperation mit dem Träger, der Schul-
leitung und der Verwaltung vor der Übernahme getroffen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§ 24 Absatz 4 SGB III). 
 
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, 
soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII 
gestaltet werden (§ 5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 
23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschulen (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS ori-
entieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf 
ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-freundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

7515 Zeichen

V/0349/2023 
V/0349/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Ludgerusschule Albachten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule in der Ludgerus-
schule Albachten, Hohe Geist 8, zum zweiten Schulhalbjahr 2023/2024, ab dem 01.02.2024 dem 
Kinder- und Jugendhilfeträger Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 423.540  
 
Derzeit sind Personalaufwendungen im städtischen Haushalt in der o.g. Produktgruppe in Höhe von 
423.540 € veranschlagt. Für den Fall des Betriebsübergangs wer den anstelle der Personalaufwen-
dungen Sachaufwendungen bis maximal in dieser Höhe anfallen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
21.07.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildk@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0349/2023 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
  
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Di e freien Jugendhilfeträger 
haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbindliches Interesse an einer Übernahme 
der Trägerschaft einer oder mehrerer Offener Ganztagsschulen in Münster zu bekunden. Über die 
jeweils konkrete Überleitung einer Sc hule werden diese Träger informiert und können sich schul-
scharf bewerben. 
 
Um die Schul - und Elternbeteiligung sicherzustellen, wird das Ergebnis der Trägerauswahl in der 
Schulkonferenz vor den politischen Gremien vorgestellt. Der anschließende Schulkonferenzbeschluss 
ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 
 
 
2. Ludgerusschule Albachten 
 
Die Schule wird im Schuljahr 2023/24 drei Eingangsklassen und damit weiterhin insgesamt 12 Klas-
sen bilden. In dem Baugebiet Albachten -Ost wird eine neue 3 -zügige G rundschule errichtet 
(V/0671/2021). Der Gründungszeitpunkt ist abhängig von der Baugebietsentwicklung. Im Schuljahr 
2022/2023 besuchen von den insgesamt 287 Schülerinnen und Schülern 161 Kinder die OGS 
(56,1%) in sechs Gruppen und 63 Kinder die BMB (22%). 
 
Das multiprofessionelle Team besteht zurzeit aus sechs Fachkräften, drei Unterstützungskräften, 14 
Niedrigteilzeitkräften und einer Erzieherin im Berufsanerkennungsjahr. 
 
 
3. Bewerbungen 
 
Im März 2023 wurden alle interessierten Träger über die Absicht, die Ludgerusschule Albachten zum 
01.02.2024 an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hat-
ten bis zum 28.04.2023 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der Anlage 1 angefügten Kriteri-
enkatalogs einzureichen. Folgende Träger haben sich beworben: 
 
 Kolping-Bildungswerk, Diözesanverband Münster GmbH 
Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit-
gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks-
te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend-
hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz-
tagsschule an der Verbundgrundschule Milte-Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist 
zudem beauftragt mit der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schul-
standorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung 
in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. 
 
 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. wurde 1969 gegründet. Der Verband unterhält ein brei-
tes Hilfe- und Beratungsangebot, um die Menschen in Münster in den unterschiedlichsten Lebensla-
gen zu unterstützen. Die Hilfen werden stadtteilorientiert in s ieben Caritas vor Ort -Beratungsstellen

- 3 - 
V/0349/2023 
angeboten. Der Träger ist bereits an sechs Offenen Ganztagsschulen als Träger der OGS tätig. Dar-
über hinaus ist er mit einem breit aufgestellten Fachbereich „Schulnahe Jugendhilfe“ als Träger an 
seinen Schulstandorten mit den Förderinseln, der Schulsozial arbeit und der Schulbegleitung gem. 
§ 35a SGB VIII beauftragt. 
 
Die Verwaltung und die Schulleitung haben die eingereichten Konzepte gesichtet. Für die Auswahl 
der Bewerbungen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefü gten Kriterien handlungsleitend. Von bei-
den Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS -Qualitätsstandards ak-
zeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetzt. Beide Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die 
wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: 
 
- Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild 
- Gesundheitsförderung 
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern 
- Kinderschutz 
- Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe 
- Sozialraumorientierung 
- Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
 
 
4. Auswahlverfahren 
 
Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde von Schullei-
tung, OGS-Koordinator*in und Verwaltung entschieden, beide Träger jeweils für ein Bewerbungsge-
spräch einzuladen. 
 
Im Mai 2023 wurde mit den Trägern auf Grundlage des Kriterienkatalogs ein strukturiertes Bewer-
bungsgespräch geführt. 
 
 
5. Gesamtbewertung / Fazit 
 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen im hohen Konsens vor, dem Caritasverband für die 
Stadt Münster e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Ludgerusschule Albachten 
zu übertragen. Diesem Vorschlag wurde in der Schulkonferenz am 16.05.2023 einstimmig gefolgt. 
Der Schulkonferenzbeschluss liegt vor. 
 
Der Caritasverband ist bereits mit ein er Förderinsel an der Schule tätig und hat ein umfassendes, 
pädagogisches Konzept vorgelegt. Er hat darüber hinaus im Bewerbungsverfahren seine hohe Kom-
petenz sehr fundiert dargestellt, seine Leistungen überzeugend präsentiert und insbesondere ein 
passgenaues Konzept für die Ludgerusschule Albachten erläutert.  
 
Die Schule gewinnt mit der Überleitung der ganztägigen außerschulischen Angebote an den Caritas-
verband e.V. einen verlässlichen und überaus engagierten Partner mit einem hohen Erfahrungswis-
sen als K ooperationspartner von Offenen Ganztagsschulen. Die Zustimmung des Rates vorausge-
setzt, ist der Caritasverband damit zum 01.02.2024 OGS-Träger an insgesamt sieben Offenen Ganz-
tagsschulen in Münster.

- 4 - 
V/0349/2023 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Kriterienkatalog 
Anlage 2 Konzepte der Bewerbungen 
 
Hinweis: Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen aus-
schließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vor-
lagennummer V/0349/2023 zur Verfügung.

Beratungsverlauf (7)

24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 30.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 37.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhaus
  • Hohe Geist 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0349/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2023
Erstellt
25.05.2023 15:50