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V/0295/2006/1

Bühnenbewirtschaftungspläne der Städtischen Bühnen Münster für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/10

Vorlage 17.05.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2006, TOP 16

Hauptvorlage V/0295/2006 mit Anlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0295/2006 mit Anlage

14018 Zeichen

V/0295/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Städtische Bühnen  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bühnenbewirtschaftungspläne der Städtischen Bühnen Münster für die Spielzeiten 2007/2008 bis 
2009/10; 
hier: 4. Finanzformel  
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.05.2006 Kulturausschuss  Vorberatung 
17.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
17.05.2006 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Unter Berücksicht igung der Entscheidung des Rates vom 15.02.2006 (Vorlage 
V/1065/2005) zum Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 bis 2009 werden die Z u-
schussbeträge an die Städtischen Bühnen für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 auf 
jährlich 15,5 Mio. € festgesetzt.  
 
2. Die Laufzeit dieser 4. Finanzformel beträgt somit drei Jahre ab der Spielzeit 2007/2008. 
 
3. Die Städtischen Bühnen erarbeiten auf dieser Grundlage eine inhaltliche und finanzielle 
Umsetzungskonzeption für die Spielzeiten ab 2007/2008 und legen diese dem Rat spätes-
tens zu den Etatberatungen 2007 zur Beschlussfassung vor. 
 
4. Die „Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Bühnenbewirtschaf-
tungsplanes” werden zur Kenntnis genommen und sind umzusetzen (Anlage). 
 
5. Die neue 4. Finanzformel steht zunächst unter der Annahme der Beibehaltung der derzeiti-
gen Betriebsform „optimierter Regiebetrieb“ für die Städtischen Bühnen. Gleichwohl werden 
die Städtischen Bühnen beauftragt, die Änderung der Betriebsform zu prüfen. Dieses sollte 
im zeitlichen Zus ammenhang mit der Einführung der Doppik (NKF) zum Haushalts jahr 
2008 geschehen. 
 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne. 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0295/2006 Auskunft erteilt: 
Frau Feldmann - Herr Braun 
Ruf: 
59 09 110 / 59 09 121 
E-Mail: 
Feldmann@stadt -muenster.de 
Thomas.Braun@stadt -muenster.de  
Datum: 
27.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0295/2006 
Befristung 
 
Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 einschließlich. 
 
Begründung 
 
Ausgangsbasis ist das Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 –  2009; Vorlage V/1065/2005 
und der Antrag der CDU- und FDP-Fraktion Nr. 49/2005 vom 15.11.2005 „Lebenswert und bezahl-
bar –  Münster zukunftsfähig erhalten –  Städtische Ausgaben an die Einnahmen anpassen“. In 
Kenntnis dieser Vorgaben leisten die Städtischen Bühnen mit der Festsetzung der Zuschüsse i n-
nerhalb der 4. neuen Finanzformel weitere deutliche Konsolidierungsbeiträge.  
 
 
Der Zuschuss in der letzten Spielzeit der 3. Finanzformel(2006/2007) beträgt 16,12 Mio. €. Mit dem 
Vorschlag zur 4. (neuen) Finanzformel wird über 3 Jahre bis zur Spielzeit 2009/2010 mit einer Zu-
schusshöhe von jeweils 15,5 Mio. € eine kumulierte Absenkung des Zuschusses in Höhe von ins-
gesamt 1,86 Mio. € erreicht.  
 
Diese finanziellen Effekte könnten durch folgende Maßnahmen erzielt werden: 
 
1. Kostenminderungen 
 
•  Streichung von Produktionen(mindestens 2) im Großen Haus, Schauspiel und Mu-
siktheater, mit Anpassung des gesamten Abo -Systems an diese veränderte Ange-
botsstruktur. 
 
•  Durchführung externer Aktivitäten/Spielstätten im  Schauspiel- und Konzertbereich 
nur zu veränderten und kostendeckenden Konditionen. 
 
•  Weiterer Personalabbau im künstlerischen und nichtkünstlerischen Bereich. 
 
•  Outsourcing zentraler Dienste. 
 
•  Erhebliche Reduzierung der direkt beeinflussbaren Sachkosten. 
 
•  Städtische Veranstaltungen bzw. solche mit städtischer Förderung können nur mit 
mindestens kostendeckender Entgeltung durchgeführt werden. 
 
•  Verstärkte mindestens kostenneutrale Kooperationen mit anderen Bühnen und Or-
chestern. 
  
•  Dauerhafter Verzicht auf die Personalkostensteigerung der bisherigen Finanzfo r-
meln; finanziert durch Auslaufen des Sanierungseuros mit Ende der Spielzeit 
2006/2007 inkl. Änderung der Leitlinien. 
 
 
2. Erlössteigerungen 
 
•  Erhöhung der Eintrittspreise um mindestens 5 % ab der Spielzeit 2008/2009. 
 
•  Durchführung und Neukonzeption sowohl von Konzert- und Matinéeveranstaltungen als 
auch hochwertiger Bankett-, Gala- und Ballveranstaltungen; allerdings in Abhängigkeit 
von der Neugestaltung der Theatergastronomie. 
 
Der Erhalt aller Sparten wäre –  unter Einschluss der zuvor beschriebenen massiven internen 
und externen Konsequenzen –  möglich. Gleichwohl ließe sich sicherlich ein Imageverlust für

- 3 - 
V/0295/2006 
Münster als kulturelles Oberzentrum in Gänze nicht ver meiden. Besonders die Reaktion der 
Besucherinnen und Besucher, der Besucherorganisationen auf das veränderte Angebot der 
Städtischen Bühnen insgesamt, aber auch die Eintrittspreissteigerungen sind durchaus ein Ri-
siko. Gleiches gilt für die Akzeptanz neuer, auch hochwertiger Veranstaltungsformen im Thea-
ter- und Konzertbereich. Hierzu wird es aus Sicht der Städtischen Bühnen auch angebracht 
sein, öffentlichkeitswirksame Bereiche incl. Veranstaltungsaquise neu zu strukturieren. 
 
Die Städtischen Bühnen werden trotzdem an der Zielsetzung, ein leistungsfähiges und künstle-
risch anspruchvolles Mehrspartenhaus incl. Orchester für Münster und die Region zu sein, fest-
halten. 
 
Die Regelungen und Festsetzungen der „Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungs-
verfahren des Bühnenbewirtschaftungsplanes” sind an die neue finanzielle Situation der 4. Fi-
nanzformel angepasst worden, u.a. Bildung einer Gesamtbudgetrücklage aus dem Ergebnis 
der 3. Finanzformel, mit Zusammenführung von Betriebsmittel- und Tarifausgleichsr ücklage;  
Anlage. 
 
 
Diese neue Finanzformel steht zunächst unter der Annahme der Beibehaltung der derzeitigen 
Betriebsform „optimierter Regiebetrieb“ bei den Städtischen Bühnen Münster.  Finanzielle Än-
derungen die sich bei der Einführung der Doppik (Neues Kommunales Finanzmanagement) ab 
2008 ergeben, sind belastungsneutral zu veranschlagen. Aus Gründen der Flexibilitätssteige-
rung und vor dem Hintergrund der Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements 
wird ein Betriebsformwech sel, z. B. Anstalt öffentli chen Rechts, GmbH zum Haushaltsjahr 
2008 geprüft. Soweit sich  aus einem Betriebsformwechsel rechenbare finanzielle Auswirkun-
gen ergeben, müssten diese aber unweigerlich zu einer Anpassung und Neuberechnung der 
Finanzformel führen.  
 
 
 
 
i.V.      i.V. 
 
 
gez.     gez. 
Bickeböller    Dr. Hanke 
Stadtkämmerin    Stadträtin 
 
 
 
Anlage

Für einen wirtschaftlichen „Zielmittel“ - Einsatz d er finanziellen Ressourcen und unter Be- 
rücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Rates zur Konsolidierung vom 15.02.2006 
(Vorlage V/1065/2005) soll ab der Spielzeit 2007/20 08  das Verfahren der Zuschussberech- 
nung für den Bühnenbewirtschaftungsplan unter Berüc ksichtigung der bisherigen Budgetie- 
rungsrichtlinien fortgesetzt  werden, welches an fo lgende Grundüberlegungen  und  bisheri- 
gen Leitlinien anknüpft.  
  
 
1. Der Bühnenbewirtschaftungsplan wird jährlich dur ch einen besonderen Beschluss des 
Rates beschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben des Bühnenbewirtschaftungsplanes 
werden als „vorabbudgetierte Einnahmen und Ausgaben “ bei den Festsetzungen der 
Haushaltseckwerte für den städtischen Haushalt des Jahres berücksichtigt, in dem er 
endet. Damit ist er weiterhin Bestandteil des städt ischen Haushaltsplanes. Eine An- 
rechnung auf das freie Budget des Dezernates IV erfolgt nicht. 
 
2. Zur allgemeinen Entlastung des Theater- und Orch esterhaushaltes und im Hinblick auf 
eine angemessene Beteiligung der Besucher an den lf d. steigenden Kosten des Büh- 
nenbewirtschaftungsplanes ist im Rahmen des Geltung szeitraumes dieser Richtlinien 
jährlich bei der Aufstellung des Bühnenbewirtschaft ungsplanes die Frage einer ange- 
messenen Eintrittspreisanpassung zu prüfen. 
 
3. Ein den Städt. Bühnen zuerkanntes Zuschussbudget  wird im Rahmen der Aufstellung 
des Bühnenbewirtschaftungsplanes von den Städt. Büh nen eigenverantwortlich und 
eigenständig ausdifferenziert und die Einnahme- und  Ausgabepositionen nach den 
Grundsätzen des Haushaltsrechts auf einzelne Haushaltsstellen sach- und fachgerecht 
entsprechend veranschlagt. 
 
4. Grundlage dieser Veranschlagung ist der von den Städt. Bühnen rechtzeitig vorzule- 
gende Spiel- und Konzertplan der jeweiligen Spielze it, aus dem die Gesamtkosten ein- 
schließlich ihrer Finanzierbarkeit im Rahmen des ge planten Zuschussbudgets hervor- 
gehen. 
 
5. Später notwendig werdende Umschichtungen der Fin anzmittel zwischen vorhandenen 
Haushaltsstellen können im Rahmen des Gesamtbudgets  eigenverantwortlich im 
Rahmen des geltenden Haushaltsrechts durch die Städ t. Bühnen vorgenommen wer- 
den. 
 
6. Aus der unmittelbaren Verwaltung der Finanzmitte l der Städt. Bühnen im Sinne der 
haushalts- und kassentechnischen Abwicklung bei der  Durchführung des Bühnenbe- 
wirtschaftungsplanes sind - bis die entsprechenden Voraussetzungen für eine Erweite- 
rung der Eigenbewirtschaftung geschaffen sind - zun ächst folgende Bereiche, die zum 
Gesamtbudget der Städt. Bühnen gehören, herausgenommen: 
 
a) Personalausgaben für alle Mitarbeiterinnen und M itarbeiter, deren Personalab- 
rechnung durch das Personal- und Organisationsamt d er Stadt Münster erfolgt. 
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbe i nur um die Verwaltung der Fi- 
nanzmittel, nicht aber um die Haushaltsplanung und -veranschlagung der Perso- 
nalkosten handelt. 
 
b) Ausgaben für die Bauunterhaltung, die vom Amt fü r Gebäudemanagement der 
Stadt Münster bewirtschaftet werden. 
 
ENTWURF  
Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des 
Bühnenbewirtschaftungsplanes auf der Grundlage des Ratsbe- 
schlusses vom __.__.____

2 
c) Einnahmen und Ausgaben für die Betriebskantine d er Städt. Bühnen, die von der 
Kantinenverwaltung des Personal- und Organisationsa mtes der Stadt Münster be- 
wirtschaftet werden. 
 
d) Ausgaben für die Gemeindeunfall- und Feuerversic herung, die vom Rechtsamt der 
Stadt Münster bewirtschaftet werden. 
 
e) Ausgaben, die in Form von Verrechnungen für Leis tungen verschiedener Ämter 
der  Stadtverwaltung Münster (z.B. Personal- und Or ganisationsamt, Amt für kom- 
munale Abgaben, Rechtsamt, Amt für Gebäudemanagement, Feuerwehr usw.) an- 
fallen. 
Die Berechnungen für die internen Leistungsverrechn ungen wurden aus grund- 
sätzlichen Erwägungen der Anrechnung derartiger Leistungen auf dem Niveau des 
Spieljahres 1999/2000 festgeschrieben und sollen zu nächst auch für die Laufzeit 
der neuen Finanzformel bis zum Ende der Spielzeit 2 009/2010 festgeschrieben 
bleiben. 
 
7. Die Ergebnisse der Jahresrechnung für die jeweil ige Spielzeit, die eine Unterschreitung 
des Zuschussbudgets ausweisen, werden für die Folge jahre in eine Rücklage der Städt. 
Bühnen eingestellt. In dieser Betriebsmittelrücklage  werden Beträge aus Bewirtschaf- 
tungsverbesserungen angesammelt die durch Einsparun gen bei den Sachkosten 
und/oder durch Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern oder sonstigen Zuschüssen und 
Zuweisungen ergeben (eigene Managementleistungen). Die Verwendung dieser Rück- 
lage liegt in der eigenverantwortlichen Disposition der Städt. Bühnen. 
 
 Die Rücklage ist im Regelfall für den Verwaltungsh aushalt des Bühnenbewirtschaf- 
tungsplanes zu verwenden. Soweit davon auch Investi tionen finanziert werden sollen 
(Ausnahmeregelung) ist dies erst möglich, wenn die folgenden Finanzplanungsjahre 
ausgeglichen sind. Darüber hinaus ist für diesen Fa ll die Beteiligung des Kämmerers (§ 
82 (1) GO NW; über- und außerplanmäßige Mittelberei tstellungen) bei vorheriger Zu- 
stimmung des Kulturausschusses sicherzustellen.  
 
8. Defizite, die im Zusammenhang mit einem einmal a ufgestellten Zuschussbudget und 
dessen Verwendung entstehen, liegen im Verantwortun gsbereich der Städt. Bühnen 
und sind im Rahmen des Budgets und/oder aus den in der Rücklage der Städt. Bühnen 
evtl. vorhandenen Mitteln auszugleichen.  
 
a) Entstandene Personalkostendefizite, soweit nicht  durch Sonderregelungen abge- 
deckt (s. Ziffer 9a)), sind aus lfd. Bewirtschaftun gsvorteilen der jeweiligen Spielzeit 
bzw. der Betriebsmittelrücklage (siehe Ziffer 7) zu decken. 
 
b) Alle sonstigen Defizite, soweit nicht durch Sond erregelungen abgedeckt (siehe Zif- 
fer 9 b + c)), sind aus Bewirtschaftungsvorteilen bzw. der Betriebsmittelrücklage zu 
decken. Sollte ein  Ausgleich dennoch nicht  möglic h sein, ist dieser aus dem 
Städt. Haushalt sicherzustellen. 
 
 9.   Sonderregelungen zum Defizitausgleich werden getroffen , wenn 
 
a) die Tarifsteigerung über der durchschnittlichen  Erhöhung der letzten Finanzformel 
(Spielzeiten 2004/2005 – 2006/2007) liegt. Die anre chenbare Tarifsteigerung wird in 
Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt ermittelt.  
 
b) die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskostenzuweisungen des Landes  um 
mehr als 10 %  geringer ausfallen als im Bühnenbewirtschaftungsplan veranschlagt,  
 
c) die Finanzlage der Stadt Münster sich derart ver schlechtert, dass eine Haushaltssi- 
cherung unmittelbar droht.

3 
 In diesen Fällen ist zwischen der Stadtkämmererin, den Städt. Bühnen und dem Fach- 
dezernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Betriebsmitt elrücklage  eine Lö- 
sung zur Defizitabdeckung herbeizuführen und den zu ständigen Ratsgremien zur Be- 
schlussfassung vorzulegen. 
 
 
Die vorstehenden Leitlinien, die die Leitlinien in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 
16.07.2003 ablösen, sind erstmals für das Aufstellu ngsverfahren des Bühnenbewirtschaf- 
tungsplanes für die Spielzeit 2007/2008 anzuwenden.  Sie gelten für den Zeitraum vom 
01.09.2007 bis 31.08.2010. 
 
Nach Ablauf des Spieljahres 2008/2009 (1 Jahr vor A blauf der Gültigkeit dieser Richtlinien) 
sind die vorstehenden Regelungen und Festsetzungen der Richtlinien zu prüfen und ggf. auf 
die dann gegebene Situationen anzupassen, damit für  die Zeit nach dem 31.08.2010 erneut 
eine sichere finanzielle Grundlage für die Städtisc hen Bühnen unter Berücksichtigung der 
dann vorliegenden allgemeinen Haushaltslage geschaffen wird.

Ergänzungsvorlage Beschluss

3978 Zeichen

V/0295/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Städtische Bühnen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bühnenbewirtschaftungspläne der Städtischen Bühnen Münster für die Spielzeiten 2007/2008 bis 
2009/10 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
17.05.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Rates vom 15.02.2006 (Vorlage 
V/1065/2005) zum Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 bis 2009 werden die Zu-
schussbeträge an die Städtischen Bühnen für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 auf 
jährlich 15,5 Mio. € festgesetzt. 
 
2. Die Laufzeit dieser 4. Finanzformel beträgt somit drei Jahre ab der Spielzeit 2007/2008. 
 
3. Die Städtischen Bühnen erarbeiten auf dieser Grundlage eine inhaltliche und finanzielle 
Umsetzungskonzeption für die Spielzeiten ab 2007/2008 und legen diese dem Rat spätes-
tens zu den Etatberatungen 2007 zur Beschlussfassung vor. 
 
4. Die „Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Bühnenbewirtschaf-
tungsplanes„ werden zur Kenntnis genommen und sind umzusetzen (Anlage). 
 
5. neu: 
 
Um auch in Zukunft bei der Umsetzung der Finanzformel qualitativ hochwertiges 
Theater zu gewährleisten, sollen nachfolgende Ziele berücksichtigt werden: 
 
• Keine Sparte des Theaters soll geschlossen werden 
• Das Kinder- und Jugendtheater soll wegen seiner bildungspolitischen Bedeu-
tung von den Kürzungen ausgenommen werden. Insbesondere soll die Spiel-
stätte Meerwiese erhalten bleiben. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0295/2006/1. Erg
Auskunft erteilt: 
Herr  Braun 
Ruf: 
59 09 121 
E-Mail: 
Thomas.Braun@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0295/2006/1 
• Die Werbeauftritte des Theaters inklusive des Orchesters sollen professionel-
ler gestaltet werden. Das Theater muss für die gesamte Bevölkerung der Stadt 
Münster und des Münsterlandes wieder ein Begriff für kulturelles Erleben 
werden. Hierzu wird über den Stand zum Ende des Jahres im Kulturaus-
schuss Bericht erstattet. 
• Die Immobilie „Städtische Bühnen“ sollte insgesamt besser genutzt werden. 
Dazu gehört, dass nach umfassender Renovierung der Gastronomieebene die 
bereits angesprochenen hochwertigen Veranstaltungen wie Theaterball, Ban-
kette, Feste, Premierenfeiern zeitnah zu initiieren sind, so dass das Theater 
hieraus zusätzliche finanzielle Quellen erschließen und somit dem Theaterbe-
sucher einen adäquaten Aufenthalt bieten kann. 
• Eine Veränderung im organisatorischen Bereich mit dem Ziel einer neuen 
Rechtsform und damit der Auskopplung aus der Stadtverwaltung soll bis En-
de des Jahres 2006 geprüft werden. Dieses führt zwar nicht unmittelbar zu 
Einsparungen, bedeutet aber in anderer Hinsicht Vorteile, etwa in der freieren 
Disposition, der vereinfachten Möglichkeit der Einwerbung von Drittmitteln 
etc. 
• Eine besondere Bedeutung kommt der Gründung eines dauerhaft und konti-
nuierlich finanzwirksamen Fördervereins nach dem Vorbild anderer Institutio-
nen in Münster zu (z.B. Stadtmuseum). Mit der Einrichtung eines Förderver-
eins soll eine weitere Möglichkeit auf den Weg gebracht werden, die Städti-
schen Bühnen noch mehr als bisher in den Mittelpunkt der Stadtkultur zu rü-
cken. Dies kann u.a. auch dazu dienen, das Verhältnis zwischen den Zu-
schüssen der Stadt und den Einnahmen des Theaters deutlich ausgewogener 
zu gestalten 
 
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne 
 
Befristung 
 
Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 einschließlich. 
 
 
Begründung: 
 
Abweichend von der Verwaltungsvorlage V/0295/2006 hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung 
am 16.05.2006 mehrheitlich den oben genannten Beschluss gefasst. 
Die Verwaltung empfiehlt, dem geänderten Beschluss zu folgen. 
 
 
i .  V .        i . V .  
 
 
 
 
gez.       gez. 
Bickeböller      Dr. Hanke 
Stadtkämmerin     Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

17.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.05.2006 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0295/2006/1
Typ
Vorlage
Datum
17.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37