V/0595/2006
Errichtungsbeschluss: Neubau Kombieinrichtung (Kita und Jugendeinrichtung) in Handorf-Dorbaum
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Anlage 1 - Lageplan
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien in Handorf-Dorbaum - "Drei Eichen" - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 15.08.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 16.08.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 22.08.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Wohn + Stadtbau errichtet für die Stadt Münster im Baugebiet Handorf-Dorbaum („Drei Eichen“) gegen Zahlung eines anteiligen Investitionszuschusses in Höhe von 873.000 € ei- ne „Kombinationseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien - Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ (Lageplan s. Anlage 1). 2. Das Raumprogramm umfasst eine rd. 600 qm große Kindertageseinrichtung mit - einer Regelkindergartengruppe für Kinder im Al ter von drei Jahren bis zur Schulpflicht mit 25 Plätzen - eine Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von drei bis zur Schulpflicht mit 20 Plätzen und - zwei Gruppen für unter dreijährige mit jeweils 11 Kindern (eine Ganztagsgruppe mit 8,0 und eine Halbtagsgruppe mit = 5,5 Betreuungsstunden) sowie eine rd. 200 qm große offene Kinder- und Jugendeinrichtung mit - einem offenen Kinder- und Jugendtreff, - einer Gruppenküche - einem Gruppen- und Beratungsraum - einem Seminar- und Medienraum und - einem Kreativraum Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Vorlagen-Nr.: V/0595/2006 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 25.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 3. Die Einrichtung wird auf der Grundlage des Durchführungsvertrages gem. §§ 12, 124 Bau- gesetzbuch zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 492: Handorf - Drei Ei- chen/Dorbaumstraße/Lützowstraße“ durch die Wohn- und Stadtbau errichtet und bei Fer- tigstellung - im Sommer 2008 an die Stadt Münster übergeben. 3.1 Die Kindertageseinrichtung deckt sowohl den maßnahmebedingten Bedarf ab, der sich aus dem Baugebiet „Drei Eichen“ ergibt und dient gleichzeitig als Ersatzbau für die städtische Kindertageseinrichtung Handorf „Am Juffernbach“. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster als Nachfolgeeinrichtung für die städtische Kita „Am Juffernbach“ betrieben. 3.1.1 Für die neue Kindertageseinrichtung „Drei Eichen“ werden aufgrund der veränderten und erweiterten Gruppenstruktur (u3-Gruppen statt Regelkindergartengruppen) gegenüber der zu ersetzenden Kindertageseinrichtung „Am Juffernbach“ zusätzliche Personalbedarfe er- forderlich: • 124 Std./Wo. für Fachkräfte • 26,5 Std./Wo. für Ergänzungskräfte • 10 Std./Wo. für hauswirtschaftliche Gehilfen/innen Zum Stellenplan 2008 werden dafür zusätzliche Stellen eingerichtet: • 3,22 Stelle Entgeltgruppe 6 TVöD (Fachkräfte), Kosten: 134.820 €/Jahr • 0,69 Stelle Entgeltgruppe 3 TVöD (Ergänzungskräfte), Kosten: 24.510 €/Jahr • 0,26 Stelle Entgeltgruppe 4 TVöD (hausw. Gehilfen/innen), Kosten 9.410 €/Jahr 3.2 In die Kinder- und Jugendeinrichtung geht die „Jugendanlaufstelle Dorbaum“ auf dem Spielplatz „Am Hornbach“ über. Die Kinder- und Jugendeinrichtung wird betrieben vom Trägerverbund „Handorfer Netzwerk Jugend“ e.V. bestehend aus den freien Trägern • Katholische Kirchengemeinde St. Petronilla • Evangelische Kirchengemeinde Handorf • Vinzenzwerk Handorf • TSV Handorf Diese Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe werden bereits ab September 2006 die Ju- gendanlaufstelle „Am Hornbach“ als Trägerverbund betreiben. 3.2.1 Die Jugendanlaufstelle am Spielplatz „Am Hornbach“ wird mit Fertigstellung der Einrichtung „Drei Eichen“ nicht weiterbetrieben. Die baulichen Anlagen werden zurückgebaut. Die wei- tere Verwendung der mobilen Raumzellen wird geprüft. 3.2.2 Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass die Jugendanlaufstelle am Spielplatz „Am Hornbach“ über den 31.12.2007 hinaus (s. Vorlage V/1066/2005 – „Fortsetzung der of- fenen Jugendarbeit in Handorf-Dorbaum“) bis zur Fertigstellung (geplant Sommer 2008) der Einrichtung „Drei Eichen“ im bisherigen Umfang fortgesetzt wird. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung mit dem Erschließungsträger auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbei zu füh- ren. - 3 - Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Investitionen und einmalige Ausgaben getätigt werden: • Gesamteinrichtung Anteiliger Investitionszuschuss an den Erschließungsträger in Höhe von insgesamt 873.000 €. • Kindertageseinrichtung Einrichtungskosten in Höhe von rd. 185.440 €. • Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit - Einrichtungskosten in Höhe von rd. 70.000 € und - Rückbau des Raumzellen-Containers in Höhe von rd. 10.000 €. Darüber hinaus werden diese jährlichen Folgekosten zur Kenntnis genommen: • Kindertageseinrichtung Personal- und Sachkosten in Höhe von jährlich rd. 180.000 €, im Jahr der Betriebsaufnahme 2008 ein reduzierter Betrag in Höhe von 75.000 € (anteilig 5 von 12 Monaten). Je nach Baufortschritt im Neubaugebiet kann es sein, dass die Einrichtung bei ihrer Fertigstel- lung mit reduzierter Gruppenzahl und damit mit zunächst weniger Personal an den Start geht. • Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit Zuschuss zu den Betriebskosten für die Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von jährlich rd. 71.700 € (Betriebskosten = rd. 76.300 € ./. Trägeranteil = rd. 4.600 €), im Jahr der Betriebsauf- nahme 2008 ein reduzierter Betrag in Höhe von rd. 30.000 € (anteilig 5 von 12 Monaten) sowie rd. 20.000 € für die Fortführung der Arbeit in der Jugendanlaufstelle am Spielplatz „Am Hornbach“ bis zur Fertigstellung der Einrichtung drei Eichen (geplant Sommer 2008). • Aus den Investitionen und der Übernahme des Gebäudes vom Erschließungsträger ent- steht in den nächsten 60 Jahren Aufwand durch Abschreibung und Zinszahlungen. Aus dem Betreiben des Gebäudes ergeben sich weitere Folgekosten (z.B. Instandhaltung.) Diese Kos- ten werden konkret aufgrund der noch zu erstellenden Planung zum Baubeschluss ermittelt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben - Vermögenshaushalt - Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4640.987.4050.6 Zusch. Erschließungsträger Kombi-Einrichtung Handorf 2007 582.000 2008 291.000 Deckung durch bis- her als Baukosten veranschlagte Mittel 4640.935.4050.5 Besch. KiTa Handorf-Dorbaum 2008 185.440 4601.988.4050.6 Zusch. Einrichtungskosten Jugendeinr. Handorf-Dorbaum 2008 70.000 4601.940.2000.9 Bauk. Rückbau Pavillon Jugendeinr. Handorf-Dorbaum 2008 10.000 Insgesamt: 1.138.440 - 4 - Ausgaben - Verwaltungshaushalt - Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4640.401.0500.7 Personalausgaben ZA 10 2008 + 70.310 2009 ff. + 168.740 4640.521.0000.1 Betriebskosten städt. Kinderta- geseinrichtungen 2008 + 4.690 Sachkosten 2009 ff. + 11.260 4640.718.0500.7 Maßnahmen im Rahmen des u3-Programms 2008 - 75.000 2009 ff. -180.000 4601.718.2000.3 Zusch. Trägerverbund Kinder- und Jugendarbeit Handorf 2008 + 20.000 (= Fortsetzung „Am Hornbach“ 2008 + 30.000 (= 5/12 Monate „Drei Eichen“) 2009 ff. + 71.700 Die laufenden Personal- und Sachkosten werden wie dargestellt aus den bereits veranschlagten Mitteln für das u3-Ausbauprogramm (HHSt. 4640.718.0500.7) finanziert. Die erforderliche Ergänzung und Anpassung der Haushaltsstellen wird im Rahmen der bislang veranschlagten Mittel im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2007 sowie des Finanzplans und Investitionsprogramms 2006 - 2010 vorgenommen. Befristung: keine Begründung: 1. Bedarf Der Bedarf für eine stadtteilbezogene Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Familien – Kindertageseinrichtung, Kinder- und Jugendarbeit und Angebote für Familien unter einem Dach - begründet sich in erster Linie aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung in Handorf sowie den nicht ausreichenden Angeboten für Kinder unter drei Jahren und Angeboten für Kinder und Ju- gendliche im Zusammenhang mit der dauerhaften räumlichen Absicherung der in Dorbaum erfolg- reich begonnenen offenen Jugendarbeit (Jugendanlaufstelle) sowie der demografischen Entwick- lung. Für die Kindertageseinrichtung und für die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sind die Be- darfe wie folgt zu differenzieren: 1.1. Bedarf im Rahmen der Kindertageseinrichtung Der Kindergartenwohnbereich „Handorf-Dorbaum“ verfügt derzeit mit einer Versorgungsquote von 104,8 % (bezogen auf drei Kernjahrgänge) über ein bedarfsdeckendes Angebot für Kindergarten- kinder inkl. des hineinwachsenden Jahrgangs. - 5 - Folgende Kindertageseinrichtungen decken zurzeit den bisherigen Bedarf insgesamt ab: • Evangelische Kindertageseinrichtung Kinderbrücke in Dorbaum (zwei Kindergartenregel- gruppen und eine Kindertagesstättengruppe für Kindergartenkinder), • Katholischer Kindergarten St. Petronilla in Handorf (drei Kindergartenregelgruppen), • Elterninitiative Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in Dorbaum (zwei Kleine altersgemischte Gruppen) sowie die • Städtische Kindertageseinrichtung „Am Juffernbach“ in Handorf (drei Kindergartenregelgrup- pen) Der Anteil von Tagesstättenplätzen fällt mit rd. 16 % deutlich geringer aus, als im städtischen Ge- samtdurchschnitt (30,2 %) Aus dem neuen Baugebiet „Drei Eichen“ mit rd. 250 neuen Wohneinheiten ergibt sich weiterer Be- darf. Für unter dreijährige Kinder besteht noch Ausbaubedarf. Die Versorgungsquote beträgt 7,4 %. Zu den o.g. bedarfsplanerischen Aspekten kommt hinzu, dass das Gebäude der städtischen Kin- dertageseinrichtung „Am Juffernbach“ bereits seit Jahren erneuerungsbedürftig ist. Die Kita ist sei- nerzeit in freigewordene Raumzellen-Container der ehemaligen Matthias-Claudius-Grundschule eingezogen. Unter Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsaspekten sollte der Ersatzbau die Kita „Am Juffernbach“ und der maßnahmebedingte Bedarf, der sich aus dem Neubaug ebiet „Drei Eichen“ ergibt, in einer neu- en Kindertageseinrichtung realisiert werden. Insgesamt wird für Handorf-Dorbaum bei der Altersgruppe der Kindergartenkinder nach der beste- henden Prognoserechnung ein rückläufiger Trend erwartet. Diese Entwicklung ermöglicht es, in der neuen Einrichtung den Anteil der Kindergartenplätze zu- gunsten von Kindergartentagesstättenplätzen und besonders für Plätze für Kinder unter drei Jah- ren zurückzufahren. Mit der neuen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet „Drei Eichen“ wird die Infrastruktur opti- miert und der städtebaulichen Entwicklung von Handorf-Dorbaum angepasst. Sowohl in Handorf als auch in Dorbaum sind nach dem Neubau „Drei Eichen“ mit der kath. Kinder- tageseinrichtung Petronilla und der ev. Kindertageseinrichtung „Kinderbrücke“ in den „Alt- Wohngebieten“ Kindertageseinrichtungen vorhanden. Die bei der Fertigstellung konkrete Belegung der neuen Kindertgeseinrichtung hängt zum einen von der tatsächlichen baulichen Entwicklung im Neubaugebiet ab, d.h. wie viel Wohnungen bis dahin geschaffen und bezogen worden sind, und zum anderen davon, wie viele Kinder im Kinder- gartenalter im Neubaugebiet leben und einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz geltend ma- chen. Darüber hinaus sind noch der Bedarf im Umfeld des „Alt-Standortes“ am Juffernbach sowie die dann bestehende Belegung in der Kita „Am Juffernbach“ entsprechend zu berücksichtigen. Entsprechend der jeweiligen konkreten Bedarfe erfolgt der Übergang vom Standort „Amt Juffern- bach“ nach „Drei Eichen“ schrittweise. - 6 - 1.2. Bedarf im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit Handorf-Dorbaum verfügt bisher über keine bedarfsgerechten Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die dort lebenden rd. 1.700 jungen Menschen unter 20 Jahren. In Handorf- Dorbaum wurde in 2004 Am Hornbach ein Container aufgestellt, um dem pädagogischen Bedarf der Kinder und Jugendlichen in Dorbaum mittelfristig gerecht zu werden. Der Container galt von Beginn an als Interimslösung bis zur Erstellung einer Neueinrichtung im Baugebiet „Drei Eichen“. (s. zuletzt Vorlagen Nr. V/1066/2005 – „Fortsetzung der offenen Jugendarbeit in Handorf- Dorbaum). Offene Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der offenen Kinder- und Ju- gendarbeit stehen in Handorf in den Räumen der Katholischen Pfarrgemeinde St. Petronilla einge- schränkt zur Verfügung. Die Pfarrgemeinde verfügt über keine hauptamtliche Kraft. Jugendliche nutzen dort selbständig die Räume, was ein gewisses Potential an Selbständigkeit und eigener Motivation voraussetzt. Die Evangelische Kirchengemeinde ist zurzeit noch Träger des sozialpä- dagogischen Angebots im Container Am Hornbach und beschäftigt eine hauptamtliche Mitarbeite- rin mit einer halben Stelle. Hier treffen sich täglich rund 30 Kinder und Jugendliche, die sich durch bestehende Angebote der kirchlichen Träger und ansässigen Vereine vor Ort nicht einbinden las- sen. Hervorzuheben ist, dass Handorf über ein aktives Vereins- und Gemeindeleben verfügt, dass sich in einer engagierten Stadtteilkonferenz widerspi egelt. Im September 2005 wurde hier ebenfalls der Bedarf einer sozialpädagogischen Betreuung für Kinder unter 12 Jahren formuliert, die täglich die Einrichtung Am Hornbach aufsuchen. Im Juni 2006 schlossen sich die Katholische Pfarrgemeinde, St. Petronilla, die Evangelische Kir- chengemeinde, das Vinzenzwerk Handorf und der TSV Handorf zum „Handorfer Netzwerk Jugend e.V.“ zusammen. Zunächst wird dieser Trägerverbund die pädagogische Arbeit im Container über- nehmen. Im September 2006 ist mit der Übernahme der Mitarbeiterin zu rechnen. Langfristig ist es das Ziel des Netzwerkes ein dauerhaftes Angebot der offenen Kinder und Jugendarbeit in Handorf zu installieren. 2. Bedarfs- und ressourcengerechte soziale In frastruktur: Einrichtung für Kinder, Ju- gendliche und Familien in Handorf-Dorbaum als Kombinationseinrichtung „Kinder- tageseinrichtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach“ Neben den städtebaulichen und demografischen Entwicklungen spielen veränderte fachliche und finanzielle Anforderungen eine besondere Rolle bei der Schaffung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. 2.1. Fachliche und wirtschaftliche Anforderungen Wie bereits in Verbindung mit der Modelleinrichtung in Roxel spielen auch bei dieser Einrichtung neue und veränderte fachliche und finanzielle Herausforderungen eine große Bedeutung. Die Angebots- und Nutzungskonzepte von Einrichtungen, die Bedarfe im Stadtteil abdecken sollen, müssen besonders den Lebenszusammenhängen und familienbiografischen Entwicklungen ent- sprechen. Gerade im Umfeld des Neubaugebietes „Drei Eichen“, mit einem hohen Anteil von Wohneigentum kommt es darauf an, dass die Angebote, je nach Alter der Kinder und Bedarf der Familien flexibel mitwachsen können. Folgende Leitideen sollen dabei zum Tragen kommen: - 7 - • bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung • Stadtteilorientierung und Adressatennähe • kürzere Wege • flexible Ressourcennutzung • verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand- lungsfeldern • größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume • mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) unter einer Adresse • Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: • Synergie und bessere Kosteneffektivität • bessere Flächen- und Raumausnutzung • besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 2.2. Anforderungen an das Raumprogramm Kita-Bereich Zur Abdeckung der genannten Bedarfe sind im Kita-Bereich Angebotsstrukturen erforderlich, die sowohl Angebote für Kindergartenkinder wie auch für unter dreijährige Kinder ansprechen. Hinzu kommen Angebote im Rahmen einer Ganzt ags- bzw. Übermittag-Betreuung – sowohl für Kindergartenkinder als auch für Kinder unter drei Jahren. Geplant ist für die neue Kindertageseinrichtung folgende Gruppenstruktur: - einer Regelkindergartengruppe für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht mit 25 Plätzen - eine Tagesstättengruppe für Kinder im Alter von drei bis zur Schulpflicht mit 20 Plätzen und - zwei Gruppen für unter dreijährige mit jeweils 11 Kindern (eine Ganztagsgruppe mit 8,0 und eine Teilzeitgruppe mit = 5,5 Betreuungsstunden) Kinder- und Jugendbereich Die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Kombinationseinrichtung umfasst folgende pädago- gisch nutzbaren Räume: - Jugendtreff = 45 qm - Gruppenküche = 15 qm - Gruppen- und Beratungsraum = 15 qm - Seminar- und Medienraum = 25 qm - Kreativraum = 25 qm Jugendtreff und Gruppenküche bilden funktional einen Komplex, damit die Gruppenküche als Be- wirtschaftungsmöglichkeit für Veranstaltungen eingeplant werden kann. - 8 - Bei Bedarf, wenn es die Kita-Nutzung erlaubt und wenn der grundständige Betrieb des Mehr- zweckraumes der Kita nicht beeinträchtig wird, können die Räume zusammengeschaltet werden. 3. Errichtungsverfahren, Finanzierung und Betriebsträgerschaft 3.1 Errichtungsverfahren - Finanzierung der Investitionen / Vermögenshaushalt Die Wohn + Stadtbau hat sich in d em o.g. Durchführungsvertrag zur Herstellung der Einrichtung „Drei Eichen“ verpflichtet. In § 20 – „Erforderlichkeit / Kostenteilung“ heißt es: „(1) Als Folge der Entstehung des neuen Baugebietes entsteht ein Bedarf für eine Kindertagesein- richtung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach. Zum Teil ergibt sich die- ser Bedarf, insbesondere für die Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit, auch schon aus der vorhandenen Bevölkerung (…). Aus diesem Grunde beteiligt sich die Stadt an den Gesamtkosten nach Maßgabe des Abs. 2. (2) Die Stadt zahlt an die Wohn + Stadtbau einen Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt 873.000,00 € (in Worten: Achthundertdreiundsiebzigtausend EURO). Der Betrag ist in drei glei- chen Raten von je 291.000,00 € wie folgt fällig und auf Anfordern zahlbar: 1. Rate bei Erteilung der Baugenehmigung, 2. Rate nach erfolgter Rohbauabnahme und 3. Rate 2 Wochen nach der Ab- nahme (§ 29)“. Die Einrichtung wird nach Fertigstellung bis zum Sommer 2008 der Stadt Münster schlüsselfertig übergeben und geht in das Eigentum der Stadt über. Das Raumprogramm, Raumbuch sowie die entsprechenden baulichen Leistungen sind mit der Wohn + Stadtbau abgestimmt worden. Nach Vorlage der Planung durch den Erschließungsträger auf Grundlage des abgestimmten Raumprogramms wird durch die Verwaltung der Baubeschluss herbeigeführt. 3.2 Finanzierung der Betriebskosten / Verwaltungshaushalt Kindertage seinrichtung Die gegenüber der Kita „Am Juffernbach“ höheren Betriebskosten hängen im Wesentlichen von dem Ausbau des u3-Angebotes in der neuen Einrichtung ab. Insgesamt werden bis zu 22 neue Plätze geschaffen. Die Finanzierung dieser Mehraufwendungen erfolgt aus dem dafür bereitgestellten u3-Programm. Kinder- und Jugendarbeit Für den Bau und für die Einrichtung der Jugendeinrichtung wurden ursprünglich im Investitions- haushalt rd. 370.000 € bereitgestellt. Durch die vertragliche Regelung mit der Wohn + Stadtbau, im Rahmen des städtebaulichen Durchführungsvertrages die Einrichtung anteilig als Maßnahmebe- dingt zu errichten, entfallen bis auf einen Rest für Einrichtungskosten und folgebedingte Rückbau- kosten am Spielplatz „Am Hornbach“ die ursprünglichen Investitionskosten. Diese restlichen Mittel sind nunmehr für den Betrieb des Teilbereichs „Kinder- und Jugendarbeit“ in der Kombieinrichtung „Drei Eichen“ ab 2008 ff. wieder bereitzustellen. - 9 - Gebäudewirtschaftliche Folgekosten Die genaue Größe der Abschreibungen und der gebäudewirtschaftlichen Folgekosten kann erst auf Grundlage der konkretisierten Planung ermittelt werden. Im Rahmen des Baubeschlusses wer- den diese Daten ermittelt und dem Beschlussvorschlag beigefügt 3.3 Betriebsträgerschaft Da es sich bei der Kindertageseinrichtung um den Ersatzbau für die städt. Kita „Am Juffernbach“ handelt, soll die Betriebsträgerschaft auf die neue Einrichtung übergehen und die alte Einrichtung perspektivisch aufgegeben werden. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hat sich ein Trägerverbund aus im Stadtteil tätigen Trä- gern gebildet, der sich bereits im Rahmen der Jugendanlaufstelle in Dorbaum – Am Hornbach – an der Entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Handorf-Dorbaum beteiligt Ab September 2006 übernimmt der Trägerverbund „Handorfer Netzwerk Jugend“ e.V. die Trägerschaft für die Jugendanlaufstelle am Hornbach mit der Weiterentwicklungsperspektive in der Kinder- und Ju- gendeinrichtung „Drei Eichen“. Insgesamt sind und werden die Entwicklungen der Kindertagesbetreuung und der Kinder- und Ju- gendarbeit in Handorf-Dorbaum mit den beteiligten Trägern vor Ort abgestimmt – zum einen in der Stadtteilkonferenz Handorf-Dorbaum und zum anderen mit dem Trägern, die am Trägerverbund beteiligt sind. I.V. gez. Dr. Klein Stadträtin Anlagen Lageplan Raumprogra mm
Anlage 2 - Raumprogramm
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Anlage 2: Raumprogramm Kombi-Einrichtung Handorf-Dorbaum (DREI-EICHEN)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
raum. i. L.
Bemerkungen
Regelgruppe 1
A1 Gruppenraum 1 48 48 2,70 m
A2 Nebenraum 1 20 20 2,70 m
A3 Wasch-/WC 1 12 12 2,50 m
A4 Garderobe 1 8 8 2,50 m
A5 Abstellraum 1 6 6 2,50 m
94
Kleinkindgruppe 2
A1 Gruppenraum 2 48 96 2,70 m
A2 Nebenraum 2 20 40 2,70 m
A3 Wasch-/WC 2 12 24 2,50 m
A4 Garderobe 2 8 16 2,50 m
A5 Abstellraum 2 6 12 2,50 m
A6 Pflegeraum 2 18 36 2,70 m
A7 Schlafraum 2 18 36 2,70 m
260
Tagesgruppe 1
A1 Gruppenraum 1 48 48 2,70 m
A2 Nebenraum 1 20 20 2,70 m
A3 Wasch-/WC 1 12 12 2,50 m
A4 Garderobe 1 8 8 2,50 m
A5 Abstellraum 1 6 6 2,50 m
94
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 Mehrzweckraum ist über Falt-
wand mit Jugendtreff
verbindbar
A9 Abstellraum MZR 1 12 12 2,50 m
67
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25 2,70 m
A11 Küche 1 18 18 2,70 m
A12 AR Küche 1 6 6 2,70 m
A13 Büro Leitung 1 18 18 2,70 m
67
Kindertageseinrichtung gesamt 582
B - OFFENE KINDER UND JUGENDARBEIT
B1 Jugendtreff 1 45 45 2,70 m
B2 Gruppenküche 1 15 15 2,70 m
B3 Abstellraum 1 10 10 2,50 m
B4 Büro Leitung 1 18 18 2,70 m
Jugendtreff, Gruppenküche
u. Abstellraum bilden einen
Komplex
Verbindung zum Beratungsr.
B5 Gruppen-/Beratungsr 1 15 15 2,70 m
B6 Seminar/Medienraum 1 25 25 2,70 m
B7 Kreativraum 1 25 25 2,70 m
B8 Besucher – D/H-WC 2 12 24 2,50 m
Offene Kinder- und Jugendarbeit gesamt 177
C - GEMEINSAME NUTZUNG
C1 Hausanschlussraum 1 10 10 2,50 m
C2 EDV-Serverraum 1 6 6 2,50 m
C3 Personal- D/H-WC 2 4 8 2,50 m Zentrale Lage, von beiden
Einrichtungen nutzbar
C4 Behinderten-WC 1 4 4 2,50 m
C5 Putzraum 1 5 5 2,50 m
Gemeinsame Nutzung gesamt 33
Gesamtsumme-NF 792
C6 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 2,50 m entwurfsabhängig
Entwurfsbedingt sind Abweichungen in beiderseitigem Einvernehmen möglich.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Am Juffernbach
- Am Hornbach
- Dorbaumstraße
- Lützowstraße
- Drei Eichen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0595/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37