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OVA/072/2025

Erprobung einer autofreien Gestaltung des Corneliusplatzes

Informationsvorlage 17.04.2025

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Nächste Beratung: Ordnungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2025, TOP 22

Informationsvorlage

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Anlage 1 - Möblierungskonzept

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Informationsvorlage

6961 Zeichen

OVA/072/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Erprobung einer autofreien Gestaltung des Corneliusplatzes 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement   
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter Jochen Kral   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Kenntnisnahme 
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Anlass und Ausgangssituation: 
Mit Beschluss vom 21. November 2024 (Änderungsantrag RAT/382/2024 zur Vorlage 
RAT/292/2024) wurde die Verwaltung durch den Rat der Stadt damit beauftragt, 
eine weitgehend autofreie Gestaltung des Corneliusplatzes im Rahmen ein er 
Testphase zu erproben. Dabei soll der abfließende Verkehr aus dem Parkhaus sowie 
Lade- und Lieferverkehre beachtet werden. Zudem sollte ein Konzept für eine mobile 
ergänzende Begrünung und/oder Möblierung sowie ggf. Flächen für beispielsweise 
Außengastronomie vorgeschlagen werden. Vor Beginn der Testphase soll das 
Konzept in der Bezirksvertretung 1 und dem OVA vorgestellt werden. 
Parallel zur Erprobung soll das für eine dauerhafte Umsetzung gemäß OVA/064/2024 
notwendige Teileinziehungsverfahren weiter vorbereitet werden. 
 
Zeitschiene und Evaluation: 
Damit die Erprobungsphase evaluiert werden kann, ist vor Beginn der Testphase eine 
Verkehrserhebung durchgeführt worden. Damit wurden die Voraussetzungen 
geschaffen, um nach der Information der Bezirksvertretu ng und des OVA in den 
Sommermonaten 2025 mit der Testphase zu beginnen. Für die Zeit während der 
Testphase wird eine weitere Verkehrserhebung zur Überprüfung der Wirksamkeit der 
ergriffenen Maßnahmen durchgeführt. Die Auswertung erfolgt u.a. anhand der 
Kriterien Verkehrsstärke, Auswirkungen auf die Knotenpunkte, Aufenthaltsqualität, 
Erreichbarkeit der Geschäfte und Unfallgeschehen unter Berücksichtigung der 
besonderen Situation am Wochenende. Die Testphase ist für die Dauer von einem 
Jahr vorgesehen. Die Ve rwaltung wird die Ergebnisse der Evaluation sowie 
gegebenenfalls daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen den politischen Gremien 
zur Beratung und Beschlussfassung über die Verstetigung der Testphase vorlegen. 
Eine Nachsteuerung der Maßnahmen ist jederzeit  möglich. Es ist dabei zu

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berücksichtigen, dass Verkehrsteilnehmer*innen eine gewisse Zeit benötigen um sich 
an neue Verkehrsführungen zu gewöhnen. 
 
Randbedingungen für die Konzepterstellung: 
Auf dem Corneliusplatz befinden sich Behindertenparkplätze (Osts eite) sowie eine 
Ladesäule mit zwei Ladepunkten (Westseite).  
Auf der Ostseite muss zukünftig die Einfahrt von Lieferverkehren weiterhin möglich 
sein.   
Die Ausfahrt aus dem Galeria -Parkhaus auf der Westseite des Corneliusplatzes in 
Richtung Theodor-Körner-Straße muss ebenfalls gewährleistet bleiben. 
Um den historischen Schmuckplatz und seinen Charakter als ruhigen Ort und 
Gartendenkmal – außerhalb der vielen Veranstaltungen, die ihn im Laufe des Jahres 
bespielen – zu bewahren, ist bei der angeregten Aufste llung von zusätzlichen 
Elementen im eigentlichen Bereich des als Gartendenkmal geschützten 
Corneliusplatzes auf die denkmalpflegerische Zielstellung Rücksicht zu nehmen. Die 
Raumwirkung dieses grünen Stadtplatzes und seiner inneren Achsenbezüge ist zu 
erhalten.  
Grundsätzlich ist eine Sperrung der Westseite des Corneliusplatzes für Kfz -Verkehr 
aufgrund der Parkhausausfahrt nicht möglich. Eine Verlegung der Ladesäule wurde 
geprüft und aus wirtschaftlichen und standortstrategischen Gründen zunächst nicht 
weiterverfolgt. Die Prüfung der Verlagerung der Behindertenparkplätze hat ergeben, 
dass eine Verlagerung, wenn zwingend erforderlich, aus Gründen der 
Wegebeziehungen und Einzugsbereiche möglichst in unmittelbarer Nähe erfolgen 
sollte. Daraus leitet sich folgende Verkehrsführung für die Testphase ab. 
 
Vorgeschlagene Verkehrsführung während der Testphase:  
Die Einfahrt von der Theodor -Körner-Straße in den Corneliusplatz auf der Ostseite 
wird für den motorisierten Verkehr gesperrt (VZ 260). Davon ausgenommen w ird 
Lieferverkehr. Damit kein Anreiz zum unerlaubten Einfahren in die östliche Fahrbahn 
des Corneliusplatzes geschaffen wird, werden die vorhandenen Parkstände durch 
andere Nutzungen belegt (s.u.: Möblierungs- und Begrünungskonzept).  
 
Damit die Ladesäule auf der Westseite des Corneliusplatzes weiterhin angefahren 
werden kann und auch zukünftig Behindertenparkplätze am Corneliusplatz zur 
Verfügung stehen, soll die westliche Fahrbahn des Corneliusplatzes im 
Zweirichtungsverkehr freigegeben werden. Dazu wurde  geprüft, dass aus südlicher 
Richtung von der Theodor -Körner-Straße – in Fahrtrichtung Heinrich -Heine-Allee – 
nach rechts in die westliche Fahrbahn des Corneliusplatzes eingefahren werden kann. 
Modifizierungen an der LSA -Steuerung werden nicht erforderlich . Beschilderungen 
und Markierungen sind anzupassen.  
 
Damit bleibt die Ladesäule im Bestand erhalten und die derzeitigen 
Behindertenparkplätze auf der Ostseite des Platzes werden in den Bereich der 
heutigen Liefer- und Ladezone neben der Ladesäule verlagert. Die Lieferzone wird an 
dieser Stelle nicht benötigt und entfällt daher.  
 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist ein Wenden im nordwestlichen Bereich des 
Corneliusplatzes ohne bauliche bzw. gekennzeichnete Wendeanlage vertretbar, da 
dieser Bereich vor aussichtlich nur von wenigen Pkw genutzt wird, die die E -
Ladepunkte und Behindertenparkplätze anfahren.  
 
Möblierungs- und Begrünungskonzept: 
Flächen zur gastronomischen Nutzung sind aufgrund der fehlenden Betriebe auf der 
Ostseite des Platzes nicht vorges ehen. Zudem stünde ein zusätzliches 
gastronomisches Angebot - über den bereits bestehenden Kiosk hinaus – der 
denkmalpflegerischen Zielsetzung entgegen, den Schmuckplatz als ruhigen Ort der 
Pause und des Verweilens in der hektischen Innenstadt zu erhalten.

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Der Schmuckplatz Corneliusplatz, als Auftakt der Promenade „Königsallee“, wird 
räumlich von den beiden westlich und östlich angeordneten Baumreihen gefasst. Sie 
bilden die vertikale Raumfassung zu den Gebäuden hin und definieren damit den 
wirksamen Gartenraum.   
Um das Parken auf den vorhandenen Stellplätzen zwischen den Bäumen zu 
unterbinden und den Anforderungen des Gartendenkmals gerecht zu werden, werden 
dort in der Testphase Blumenkübel und Bänke - dem Möblierungsdesign auf dem 
Platz und der Königsallee entsprechend - platziert.  
 
Öffentlichkeitsarbeit: 
Die Testphase wird mittels Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet und 
begleitet. Dadurch soll die neue Verkehrsregelung erläutert und gut verständlich 
gemacht werden, sodass die Akzeptanz erhöht wird.  
 
Hinweise zum Teileinziehungsverfahren 
Für eine dauerhafte Verkehrsbeschränkung muss ein Teileinziehungsverfahren 
durchgeführt werden. Das Verfahren wird vorbereitet und nach dem Ende der 
Testphase durchgeführt. 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1

Anlage 1 - Möblierungskonzept

354 Zeichen

Anlage 1 zur Informationsvorlage  
 
Betrifft: 
Erprobung einer autofreien Gestaltung des Corneliusplatzes - Möblierungskonzept 
 
 
 
 
   
Im Hinblick auf die denkmalpflegerische Zielstellung 
soll eine zurückhaltende Besetzung der Stellplätze mit 
Bänken und Blumenkübeln - wie bereits auf dem Platz 
oder der Königsallee vorhanden - umgesetzt werden.

Beratungsverlauf (2)

23.05.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.13 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 22 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
OVA/072/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
17.04.2025
Erstellt
17.04.2025 12:24