OVA/072/2025
Erprobung einer autofreien Gestaltung des Corneliusplatzes
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Informationsvorlage
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OVA/072/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Erprobung einer autofreien Gestaltung des Corneliusplatzes Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Kenntnisnahme Ordnungs- und Verkehrsausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Anlass und Ausgangssituation: Mit Beschluss vom 21. November 2024 (Änderungsantrag RAT/382/2024 zur Vorlage RAT/292/2024) wurde die Verwaltung durch den Rat der Stadt damit beauftragt, eine weitgehend autofreie Gestaltung des Corneliusplatzes im Rahmen ein er Testphase zu erproben. Dabei soll der abfließende Verkehr aus dem Parkhaus sowie Lade- und Lieferverkehre beachtet werden. Zudem sollte ein Konzept für eine mobile ergänzende Begrünung und/oder Möblierung sowie ggf. Flächen für beispielsweise Außengastronomie vorgeschlagen werden. Vor Beginn der Testphase soll das Konzept in der Bezirksvertretung 1 und dem OVA vorgestellt werden. Parallel zur Erprobung soll das für eine dauerhafte Umsetzung gemäß OVA/064/2024 notwendige Teileinziehungsverfahren weiter vorbereitet werden. Zeitschiene und Evaluation: Damit die Erprobungsphase evaluiert werden kann, ist vor Beginn der Testphase eine Verkehrserhebung durchgeführt worden. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um nach der Information der Bezirksvertretu ng und des OVA in den Sommermonaten 2025 mit der Testphase zu beginnen. Für die Zeit während der Testphase wird eine weitere Verkehrserhebung zur Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen durchgeführt. Die Auswertung erfolgt u.a. anhand der Kriterien Verkehrsstärke, Auswirkungen auf die Knotenpunkte, Aufenthaltsqualität, Erreichbarkeit der Geschäfte und Unfallgeschehen unter Berücksichtigung der besonderen Situation am Wochenende. Die Testphase ist für die Dauer von einem Jahr vorgesehen. Die Ve rwaltung wird die Ergebnisse der Evaluation sowie gegebenenfalls daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung über die Verstetigung der Testphase vorlegen. Eine Nachsteuerung der Maßnahmen ist jederzeit möglich. Es ist dabei zu Seite 2 berücksichtigen, dass Verkehrsteilnehmer*innen eine gewisse Zeit benötigen um sich an neue Verkehrsführungen zu gewöhnen. Randbedingungen für die Konzepterstellung: Auf dem Corneliusplatz befinden sich Behindertenparkplätze (Osts eite) sowie eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten (Westseite). Auf der Ostseite muss zukünftig die Einfahrt von Lieferverkehren weiterhin möglich sein. Die Ausfahrt aus dem Galeria -Parkhaus auf der Westseite des Corneliusplatzes in Richtung Theodor-Körner-Straße muss ebenfalls gewährleistet bleiben. Um den historischen Schmuckplatz und seinen Charakter als ruhigen Ort und Gartendenkmal – außerhalb der vielen Veranstaltungen, die ihn im Laufe des Jahres bespielen – zu bewahren, ist bei der angeregten Aufste llung von zusätzlichen Elementen im eigentlichen Bereich des als Gartendenkmal geschützten Corneliusplatzes auf die denkmalpflegerische Zielstellung Rücksicht zu nehmen. Die Raumwirkung dieses grünen Stadtplatzes und seiner inneren Achsenbezüge ist zu erhalten. Grundsätzlich ist eine Sperrung der Westseite des Corneliusplatzes für Kfz -Verkehr aufgrund der Parkhausausfahrt nicht möglich. Eine Verlegung der Ladesäule wurde geprüft und aus wirtschaftlichen und standortstrategischen Gründen zunächst nicht weiterverfolgt. Die Prüfung der Verlagerung der Behindertenparkplätze hat ergeben, dass eine Verlagerung, wenn zwingend erforderlich, aus Gründen der Wegebeziehungen und Einzugsbereiche möglichst in unmittelbarer Nähe erfolgen sollte. Daraus leitet sich folgende Verkehrsführung für die Testphase ab. Vorgeschlagene Verkehrsführung während der Testphase: Die Einfahrt von der Theodor -Körner-Straße in den Corneliusplatz auf der Ostseite wird für den motorisierten Verkehr gesperrt (VZ 260). Davon ausgenommen w ird Lieferverkehr. Damit kein Anreiz zum unerlaubten Einfahren in die östliche Fahrbahn des Corneliusplatzes geschaffen wird, werden die vorhandenen Parkstände durch andere Nutzungen belegt (s.u.: Möblierungs- und Begrünungskonzept). Damit die Ladesäule auf der Westseite des Corneliusplatzes weiterhin angefahren werden kann und auch zukünftig Behindertenparkplätze am Corneliusplatz zur Verfügung stehen, soll die westliche Fahrbahn des Corneliusplatzes im Zweirichtungsverkehr freigegeben werden. Dazu wurde geprüft, dass aus südlicher Richtung von der Theodor -Körner-Straße – in Fahrtrichtung Heinrich -Heine-Allee – nach rechts in die westliche Fahrbahn des Corneliusplatzes eingefahren werden kann. Modifizierungen an der LSA -Steuerung werden nicht erforderlich . Beschilderungen und Markierungen sind anzupassen. Damit bleibt die Ladesäule im Bestand erhalten und die derzeitigen Behindertenparkplätze auf der Ostseite des Platzes werden in den Bereich der heutigen Liefer- und Ladezone neben der Ladesäule verlagert. Die Lieferzone wird an dieser Stelle nicht benötigt und entfällt daher. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist ein Wenden im nordwestlichen Bereich des Corneliusplatzes ohne bauliche bzw. gekennzeichnete Wendeanlage vertretbar, da dieser Bereich vor aussichtlich nur von wenigen Pkw genutzt wird, die die E - Ladepunkte und Behindertenparkplätze anfahren. Möblierungs- und Begrünungskonzept: Flächen zur gastronomischen Nutzung sind aufgrund der fehlenden Betriebe auf der Ostseite des Platzes nicht vorges ehen. Zudem stünde ein zusätzliches gastronomisches Angebot - über den bereits bestehenden Kiosk hinaus – der denkmalpflegerischen Zielsetzung entgegen, den Schmuckplatz als ruhigen Ort der Pause und des Verweilens in der hektischen Innenstadt zu erhalten. Seite 3 Der Schmuckplatz Corneliusplatz, als Auftakt der Promenade „Königsallee“, wird räumlich von den beiden westlich und östlich angeordneten Baumreihen gefasst. Sie bilden die vertikale Raumfassung zu den Gebäuden hin und definieren damit den wirksamen Gartenraum. Um das Parken auf den vorhandenen Stellplätzen zwischen den Bäumen zu unterbinden und den Anforderungen des Gartendenkmals gerecht zu werden, werden dort in der Testphase Blumenkübel und Bänke - dem Möblierungsdesign auf dem Platz und der Königsallee entsprechend - platziert. Öffentlichkeitsarbeit: Die Testphase wird mittels Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet und begleitet. Dadurch soll die neue Verkehrsregelung erläutert und gut verständlich gemacht werden, sodass die Akzeptanz erhöht wird. Hinweise zum Teileinziehungsverfahren Für eine dauerhafte Verkehrsbeschränkung muss ein Teileinziehungsverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren wird vorbereitet und nach dem Ende der Testphase durchgeführt. Anlagen: Anlage 1
Anlage 1 - Möblierungskonzept
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Anlage 1 zur Informationsvorlage Betrifft: Erprobung einer autofreien Gestaltung des Corneliusplatzes - Möblierungskonzept Im Hinblick auf die denkmalpflegerische Zielstellung soll eine zurückhaltende Besetzung der Stellplätze mit Bänken und Blumenkübeln - wie bereits auf dem Platz oder der Königsallee vorhanden - umgesetzt werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- OVA/072/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 17.04.2025
- Erstellt
- 17.04.2025 12:24