V/0123/2021
Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten
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Anlage 2_A_R_0081_2020_Kulturelle_Vielfalt_in_und_nach_der_Corona_Pandemie_sichern_
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Anlage 2 zur Vorlage V/0123/2021 Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern - Ratsantrag - Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster unterstützt die Bemühungen der freien Kulturschaffenden und der Kulturinstitutionen in Münster, kulturelle Veranstaltungen live oder digital trotz der erschwerten Bedingungen durch die Corona -Epidemie durchzuführen und mit Inhalt und neuen Formaten zu einem Diskurs und zu kreativen Lösungsansätzen beizutragen. 2. Die V erwaltung wird beauftragt, weitere Mittel Kriterien -gestützt insbesondere an kleinere Institutionen, freie Künstler*innen und Kulturschaffende zu vergeben, die von bisherigen Hilfsangeboten nicht erfasst wurden. In einem fortlaufenden engen Dialog mit den freien Kulturschaffenden , den öffentlichen Einrichtungen und weiteren privaten Trägern von Kultur entwickelt die Verwaltung systematisch Szenarien, Handlungskonzepte, kommunale Hilfsangebote und Lösungsmöglichkeiten, um die vielfältige Kulturlandschaft in Münster zu erhalten. Dabei sind insbesondere diejenigen Einrichtungen zu berücksichtigen, die von den Rettungs- und Förderprogrammen von Bund und Land nicht erfasst sind (Subsidiaritätsprinzip). 3. Die Verwaltung nutzt gemeinsam mit den städt ischen Kultureinrichtungen und in Kooperation mit dem LWL alle zur Verfügung stehenden Kommunikationsmöglichkeiten, um das verunsicherte Publikum über kulturelle Veranstaltungen unter strengen Hygienevorschriften zu informieren und die Vereinbarkeit von Kulturgenuss und Maskentragen zu betonen, sobald offiziell wieder kulturelle Veranstaltungen möglich sind. 4. Die Verwaltung sichert Corona -konforme Räume und Zeitfenster für Kultur in Münster bzw. erschließt diese ggf. neu, indem sie a. gemeinsam mit der freien Szene ä mterübergreifend nach passenden Veranstaltungsräumen und Freiflächen inklusive der Infrastruktur sucht, die kostenlos bzw. zu bezahlbaren Preisen angeboten werden können und vor allem kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, freien Musikgruppen/Songwritern, Bild, Kunst, Literatur, Tanz usw. die Chance 1.12.2020 geben, ihre Proben und Veranstaltungen in coronakonformen Räumlichkeiten durchführen zu können. b. angesichts der zu erwarte nden Einschränkungen durch Corona auf den Kulturbetrieb auch i m kommenden Frühjahr und Sommer prüft, welche Räume und Open-Air-Gelände unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten (z.B. Lärmschutzauflagen) für Kulturveranstaltungen angemietet, hergerichtet oder zur Verfügung gestellt werden können. Dies betrifft z.B. die Prüfung, ob der Gasometer temporär so ausgestattet werden kann, dass er von unterschiedlichen Ensembles im Frühjahr und Sommer als kultureller Veranstaltungsort genutzt werden kann. Deswei teren sollen temporäre Nutzungen z.B. der Panzerhalle in Gremmendorf , des Mühlenhofs und der Aaseeterassen geprüft werden. Mit der Uni Münster und dem Land soll über kulturelle Nutzungen des Schlossplatzes und des Schlossparks und mit den Kirchen (Bistum, Stadtdekanat, evang. Kichenkreis etc.) über die Nutzung von Kirchen und kirchlichen Räumen verhandelt werden. c. die Entwicklung situationsgerechter Veranstaltungsformate in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Einrichtungen unterstützt. Hierbei sind bereits bestehende Konzepte der Szene einzubinden. d. prüft, ob Veranstaltungen frühzeitig geplant in die Sommermonate einschließlich der Ferien verschoben werden können. 5. Über die durch Corona entstandenen und weiterhin entstehenden Herausforderungen sowie über die Situation der Künstler*innen und der Kultureinrichtungen ist kontinuierlich im Kulturausschuss zu berichten. Darüber hinaus sollen die im Rat vertretenen Parteien in die Gespräche zwischen OB, Kulturdezernat, Kulturamt und Kulturakteur*innen einbezogen werden. 6. Bei Veranstalter*innen der freien Szene – nicht Eventim und anderen kommerziellen Ticketportalen – ist zu prüfen, ob eine finanzielle Sicherheit gewährleistet werden kann, indem der durch Corona -bedingt reduzierte Teilnehmerzahlen oder – wenn eine solche Anpassung nicht möglich ist - der durch den Ausfall von Veranstaltungen angefallene Verlust durch kommunale Mittel, subsidiär zu Landes - oder Bundesmittel sichergestellt wird. Solange diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, soll die Kommune dann in Vorleistung treten. 7. Die Verwaltung wirkt gegenüber dem Land NRW und dem Bund auf eine Harmonisierung und Abstimmung der jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen hin und darauf, dass die Maßnahmen gegen die COVID19-Pandemie im Kulturbereich sachgerecht und angemessen sind, durch wissenschaftliche Daten untermauert werden und der Kulturs zene offensiv, transparent und lösungsorientiert kommuniziert werden. Begründung: Die zweite Coronawelle mit den notwendigen Kontaktreduzierungen hat schon jetzt dazu geführt, dass Kulturveranstaltungen bis Ende des Jahres nicht stattfinden dürfen. Auch für den Beginn des kommenden Jahres ist damit zu rechnen, dass sie nur unter strengen Auflagen und mit reduzierten Teilnehmer*innen- und Zuschauerzahlen erlaubt sein werden, trotz Impfung vermutlich bis mindestens zum Sommer 2021, aber möglicherweise darüber hinaus. Dies stellt eine Bedrohung für die kulturelle Vielfalt in Münster dar, da insbesondere Kulturschaffende aus der freien Szene deutlich in ihren Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten beschnitten werden bzw. quasi einem Arbeitsverbot unterliegen. Die Auflagen für die von Bund und Land aufgelegten Notfall- und Unterstützungsfonds führen dazu, dass nur ein Teil der Künstlerinnen und Künstler Zugang zu ausreichenden Überbrückungshilfen hat. Durch gegenseitige Verrechnung wirken sie sich teilweise negativ auf andere Unterstützungen wie Wohngeld und Elterngeld aus. Ebenso wichtig wie eine finanzielle Absicherung ist für Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, zu gestalten und mit Publikum in Kontakt und Austausch zu treten. Münsters Kreative haben mi t Unterstützung durch das Kulturamt schon in den vergangenen Monaten viele Ideen entwickelt, um Kulturveranstaltungen Corona - konform möglich zu machen. Soweit dies trotz der notwendigen Reduktion der Corona- Infektionszahlen möglich ist, sollten die Bemühun gen um Live-Veranstaltungen auch im Sinne einer weiterhin lebendigen Kultur und eines öffentlichen Diskurses in Münster unterstützt werden. gez. gez. gez. Christoph Kattentidt Mathias Kersting Tim Pasch Sylvia Rietenberg und Fraktion Helene Goldbeck und Fraktion
Anlage1_BilanzSonderfonds2020
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Anlage 1 zur Vorlage V/0123/2021 1 Anlage 1 Bilanz: Kommunaler Unterstützungsfonds 2020 Antragsteller / Einrichtung Zuschuss Kommunaler Unterstützungsfonds Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO) / Bennohaus Keinen Antrag gestellt Förderverein Aktuelle Kunst e.V. (FAK) Keinen Antrag gestellt Bürgerausschuss Münsterscher Karneval e.V. (BMK / Rosenmontagszug) Keinen Antrag gestellt Cactus Junges Theater 40.000 € Charivari-Puppentheater 15.000 € Chorverband Münster – Stadt und Land e.V. Keinen Antrag gestellt CUBA e. V. Keinen Antrag gestellt / zurückgezogen Mühlenhof Freilichtmuseum Verein De Bockwindmüel e.V. 40.000 € Die Linse e.V. Keinen Antrag gestellt Annette von Droste Gesellschaft e.V. Keinen Antrag gestellt Filmgruppe e. V. / Filmwerkstatt 10.000 € Friedrich-Hundt-Gesellschaft e.V. Keinen Antrag gestellt Jüdische Gemeinde Münster Keinen Antrag gestellt Gesellschaft f. christl.-jüdische Zusammenarbeit e.V. Keinen Antrag gestellt Gesellschaft f. Leprakunde e.V. 5.000 € Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. (Hof Hesselmann) Keinen Antrag gestellt Kultur Kooperative Münster e. V. Keinen Antrag gestellt Kreativhaus e. V. Keinen Antrag gestellt / zurückgezogen Kuratorium Mehrzweckhalle St. Josef Gelmer 5.000 € Medienforum Münster e. V. 15.000 € Stadtheimatbund Münster e. V. Keinen Antrag gestellt Theama e.V. (Kleiner Bühnenboden) 20.000 € Theater Titanick GbR 50.000 € Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 50.000 € Westfälischer Kunstverein e. V. Keinen Antrag gestellt Wolfgang Borchert Theater 50.000 € Zukunftsmusik GbR Keinen Antrag gestellt Gesamt 300.000 € Anlage 1 zur Vorlage V/0123/2021 2 Antragsberechtigte waren: - Die vom Kulturamt mit politischem Beschluss institutionell geförderten Kulturein- richtungen - Die vom Kulturamt mit politischem Beschluss regelgeförderten Initiativen und Vereine mit ganzjährigem Kulturprogramm Der Unterstützungsfonds konnte in Anspruch genommen werden bei: - unverschuldetem Einnahmeverlust (mindestens 15 % der Einnahmen des Vergleichszeitraums 2019) in Folge der Corona-Pandemie, der auf der Kostenseite nicht aufgefangen werden kann (z.B. Einsparung Mieten, Gagen, Personal) - Steigerung (mindestens 15 %) von entstandenen oder entstehenden Kosten (z.B. Personalkosten, Mieten, Werbung, digitale Umsetzungsstrategien) in Folgen der Corona-Pandemie, die auf der Einnahmeseite nicht aufgefangen werden können - fehlendem erforderlichem Eigenanteil zur Antragstellung in Förderverfahren, die im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Einrichtung zweckdienlich ist. - Nachweis des aktiven Bemühens (Antragstellungen) bei relevanten Programmen von Bund und Land NRW - Nachweis, dass ein „gesunder“ Betrieb vor der Corona-Krise bestand Ersetzt wurde ein Einnahmeausfall von bis 50 % der Einnahmen aus dem Vergleichszeit- raum 2019 sowie Steigerung von entstandenen oder entstehenden nicht vermeidbaren Kosten bis 30 % (im Abgleich mit bisherigem Wirtschaftsplan). Übernommen werden konnte zudem der erforderliche Eigenanteil im Rahmen von Förderverfahren, wenn dies der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr möglich ist und die Förderung im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Einrichtung relevant ist. Gewährt werden konnte eine Aufstockung der bisherigen kommunalen Förderung um einen pauschalierten Betrag in Höhe von: 5.000 €, 10.000 €, 15.000 € … bis maximal 50.000 €.
Beschlussvorlage
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V/0123/2021 V/0123/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten Beratungsfolge 23.02.2021 Kulturausschuss Vorberatung 17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass die Kultur bei anhaltendem Infektionsgeschehen auch im Jahr 2021 in beson derer Weise von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona - Pandemie betroffen ist. 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich die im Jahr 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Freien Kulturszene bewährt haben. Insbesondere die Auf- rechterhaltung und flexible Anpassung der (Projekt -)Fördermittel an die Corona -bedingten Veränderungen für Kulturveranstalter und -schaffende in Kombination mit dem aufgelegten „Sonderfonds“ für institutionell geförderte Kultureinrichtungen und -akteure war dafür maßgeb- lich. Der Rat beschließt die Fortsetzung dieser bewährten Praxis. 3. Subsidiär zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land sind weiterhin kommunale Mittel zur gezielten Struktur - und Existenzsicherung freier Kulturbetriebe und Kulturträger erforder lich. Der Rat beschließt daher die erneute Auflage eines kommunalen Unterstützungsfonds i. H. v. 300.000 Euro. 4. Der Rat begrüßt die Absicht der Kultu rverwaltung, gemeinsam mit der F reien Kulturszene Räume zu erschließen, um Möglichkeiten für neue Veranstaltungsformate und -präsentationen zu schaffen, die den auch 2021 zu erwartenden Corona -bedingten Einschränkungen begeg- nen. Kulturamt 16.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-4100 Schnell@stadt-muenster.de - 2 - V/0123/2021 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Verwaltung und auch die Freie Kulturszene aktuell um die Akquise von Drittmitteln bemühen, die zur Finanzierung einer ausreichenden Einrich- tung und zur strukturellen Ausstattung neuer (Open-Air-) Räume erforderlich sind. 6. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grü- nen/GAL, der SPD Fraktion und der Vo lt Fraktion Nr. A -R/0081/2020 abschließend bearbei- tet. II. Finanzielle Auswirkungen: Der kommunale Unterstützungsfonds ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/ Kultur- förderung Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 300.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro- duktgruppe bisher nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen. Der Rat stimmt der zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen überplan- mäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000,- € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zu. Die zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen Mit tel werden aus dem Budget der Produktgruppe 04 01 „Kultu rmanagement/Kulturförderung“ unter Berücksichtigung der in 2020 nicht in Anspruch genommenen und nach 2021 übertragenen Ermächt igungen zur Verfügung gestellt. Begründung: 1. Vorbemerkung Münster ist Kulturstadt – und das soll sie in ihrem Facettenreichtum, ihrer Vielfalt, Qualität und Le- bendigkeit auch weiterhin bleiben. Die Kultur, gerade auch die gewachsene Freie Szene mit ihren Einrichtungen und zahlreichen Akteuren, prägt neben den kommunalen Kultureinrichtungen unsere Stadt in besonderer Weise. Sie wirkt in hohem Maße identitätsstiftend, prägt ihr Erscheinungsbild und Image und schafft zahlreiche Arbeitsplätze. Sie fördert maßgeblich den gesellschaftlichen Zusam- menhalt, fördert Pluralismus und ist Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie. Gerade in Krisenzei- ten ist dies umso wichtiger und unbedingt zu schützen. Seit März 2020 ist die Kultur – die Kultureinrichtungen wie auch die Künstlerinnen und Künstler der verschiedenen Sparten – von den A uswirkungen und Maßnahmen der Eindämmung der Corona - Pandemie in hohem Maße betroffen. Die Schwankungen der Pandemieentwicklung im Jahresverlauf 2020 mit starken Infektionsgeschehen zum Jahreswechsel, der erneute Lockdown mit einer weiteren Verschärfung der allgemeinen Schutzmaßnahmen sowie die noch nicht absehbare Zeitschiene und Wirkung der Impfungen erschweren jede Form der Planbarkeit und machen auch das Jahr 2021 zu einer großen Herausforderung für die Kulturschaffenden vor allem auch in existentieller Sicht. - 3 - V/0123/2021 Mit dem Ratsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt „Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern" (A-R/0081/2020, Anlage 2) liegt die Aufforderung an die Verwal- tung vor, der Gefahr des Wegbrechens der gewachsenen und stark professionalisierten Strukturen weiterhin gezielt und systematisch entgegenzuwirken. Ziel der Beschlussvorlage ist es, den Ratsan- trag mit entsprechenden zusätzlichen Maßnahmen umzusetzen. Anders als im Frühjahr 2020 können Kulturakteure, Kultur verwaltung sowie Kulturpolitik auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene dabei auch auf die im Jahr 2020 gewonnenen Erfahrungswerte zurückgreifen. Einmal mehr haben die Kulturakteure ihre beeindruckende Kreativität und Leistungsfä- higkeit unter Beweis g estellt, flexibel, ideenreich und diszipliniert auf die sich permanent verändern- den Gegebenheiten zu reagieren. Eine Reihe von flankierenden Maßnahmen (s. 2.2) haben sich durchaus bewährt und stellen eine gute Grundlage für die Handlungsstrategie im Jahr 2021 dar. 2. Erfahrungswerte und Bilanz 2020 2.1 Bundes- und Landesebene Auf Bundes- und Landesebene sind im Jahr 2020 eine Vielzahl von Anstrengungen unternommen worden, um den Kunst- und Kulturbetrieb auch in Corona-Zeiten soweit wie möglich aufrecht zu erhal- ten und die Zukunft der kulturellen Vielfalt in und nach der Corona -Krise zu sichern. Bund und Land bemühten sich dabei mit den beteiligten Ministerien aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Arbeit und Finanzen um ein möglichst komplementäres Vorgehen. Ein deutlicher Schwerpunkt der Bundesprogramme lag in der Unterstützung investiver Maßnahmen, wie z.B. dem Einbau von Schutzvorrichtungen, der Optimierung der Besuchersteuerung, dem Auf - und Umrüstung von Klimaanlagen und Modernisierung von Belüftungs systemen sowie der Verbesse- rung der technischen Infrastruktur und digitalen Ausstattung. Die Programme berücksichtigten dabei insbesondere auch Einrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, kreativwirtschaftliche Akteure und Branchen (z.B. Film und Kino, Medien, Gale- rien, Verlage, Musik -Clubs, Aufführungsstätten und Livemusik -Veranstalter etc.) sowie kleinere und mittlere privatwirtschaftlich finanzierte Kulturstätten (z.B. Privattheater) und -projekte (z.B. Kunstmes- sen, große Festivals). Im Fokus der Hilfsmaßnahmen des Landes NRW standen zum einen die freischaffenden Künstlerin- nen und Künstler im Rahmen des umfangreichen Stipendienprogramms „Auf geht´s“ sowie zum an- deren die öffentlich getragenen ode r geförderten Kultureinrichtungen (z.B. kommunale Theater und Orchester) sowie auch ehrenamtlich getragene Vereine (z.B. Amateurtheater, Kunstvereine), um die Wiederaufnahme ihres Kulturbetriebs zu unterstützen, auch wenn dieser sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht rechnen konnte. Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, Soloselbständige und Freiberufler konnten zudem mit den Überbrückungshilfen I bis III, sowie den „außerordentlichen Wirtschaftshilfen" des Bundesfinanz - und des Bundeswirtschaftsministeriums ihre Corona-bedingten Umsatzausfälle teilweise geltend ma- chen. Sowohl bei den großen Hilfspaketen als auch den zahlreichen weiteren Unterstützungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene bestand z.T. ein erheblicher Kommunikations - und Nachbesserungs- - 4 - V/0123/2021 bedarf. Neben den großen Fachverbänden, dem deutschen Kulturrat sowie dem Kulturrat NRW hat sich die Stadtverwaltung im Rahmen des Deutschen Städtetages bzw. des Städtetages NRW konti- nuierlich dafür eingesetzt, dass die Maßnahmen zur Ein dämmung des Infektionsgeschehens und Unterstützungsmaßnahmen im Kulturbereich sachgerecht, angemessen und mit der erforderlichen Differenzierung erfolgen. Insbesondere wurde dabei auch auf diejenigen Kultureinrichtungen, -akteure und -branchen hingewiesen, die bisher keine notwendigen Unterstützungen bekommen konnten. Im Ergebnis konnten dadurch deutliche Verbesserungen der Unterstützungsmaßnahmen – wie z.B. die Anerkennung der Lebenshaltungskosten bei den Solo -Selbständigen, die stärkere Berücksichti- gung kreativwirtschaftlicher Akteure wie z.B. der Musik -Clubs oder auch der Privattheater – erzielt werden. Die Kulturakteure aus Münster haben sich unmittelbar mit Beginn der Krise sehr aktiv über die vielfäl- tigen und verschiedenen Unterstützungsleistungen in formiert und darum bemüht. So wurden allein von den Antragsberechtigten für den kommunalen Unterstützungsfonds im Laufe des Jahres 2020 durch die Beantragung von Kurzarbeitergeld, Sofort - und Überbrückungshilfen, Zuwendungen im Rahmen des Bundes -Programms NEUSTART sowie des Stärkungspakets des Landes und die Durchführung eigener Spendenkampagnen zusätzlich Unterstützungsleistungen i.H.v. rund 600.000 € generiert. Stark genutzt wurde insbesondere auch die Chance, mittels der Beantragung investiver Maßnahmen im Bundesprogramms NEUSTART die eigenen Räumlichkeiten Corona -tauglich zu ertüchtigen und nachhaltig in verbesserte technische und digitale Möglichkeiten zu investieren. Von einigen Kultureinrichtungen, die nicht von dem kommunalen Unterstützungsfonds p rofitieren konnten, wie z.B. dem Boulevardtheater oder der Friedenskapelle Münster, liegen ebenfalls Angaben über erfolgreich generierte Landes - und / oder Bundesmittel vor. Zahlreiche freischaffende Künstle- rinnen und Künstler aus Münster profitierten zudem von dem Stipendienprogramm des Landes NRW. Für das Münsterland wurden insgesamt ca. 1.000 Stipendien zu jeweils 7.000 € vergeben, differen- zierte Zahlen nur für die Stadt Münster liegen in der Bezirksregierung nicht vor. Nach Angaben des Jobcenters haben mit Stand Anfang 2021 zudem 54 Personen aus dem Bereich Kunst un d Kultur einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. 2.2 Kommunale Ebene Wichtige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Freien Kulturbereich sind insbesondere mit der politisch bes chlossenen Flexibilisierung der Projektförderung und dem kommunalen Unter- stützungsfonds für institutionell geförderte Kultureinrichtungen geschaffen worden (Vorlage an den Rat V/0489/2020). Projektförderung und Erschließung von Räumen Die Flexibilisierung der Projektförderung diente dem Ziel, eine finanzielle Sicherheit für die Freien Akteure zu gewährleisten und es ihnen zu ermöglichen, auch unter den einschränkenden Bedingun- gen alternative Corona-konforme Lösungen und neue Formate zu entwickeln. Zudem konnten Kriterien-geleitet auch Mindereinnahmen und Mehraufwendungen sowie bei alterna- tivlosen Veranstaltungsausfall in Anlehnung der Regelungen von Bund und Land auch Ausfallhonora- re für die Kulturschaffenden und die weiteren Projektbeteiligten geltend gemacht werden. Die Mög- lichkeit, Projekte förderunschädlich auch überjährig zu verschieben, trug zu einer Entlastung und Vermeidung einer zu hohen Veranstaltungsdichte in den möglichen Zeitfenstern im zweiten Halbjahr 2020 bei. - 5 - V/0123/2021 Neben der Förderung digitaler Formate und Verlagerungen in den digitalen Raum wurden auch zahl- reiche kleinere Initiativen und Veranstaltungsformate, mobile und „flüchtige" Präsentationen sowie Ausstellungen im öffentlichen Raum genehmigt, gefördert und erfolgreich durchgeführt. Produkt ionen wie das immersive Theaterstück „Die Tür" des Performancekollektivs Rue Obscure in den ehemaligen Panzerhallen auf der York Kaserne, die neue Veranstaltungsreihe „Streamboot“ der Initiative Treibgut im Hafen oder das neu entwickelte durch Coronaauflag en inspirierte „Balkongezwitscher“ von Reset e.V. zeugen beispielhaft von dem Innovationspotenzial in der Nutzung und Bespielung ungewöhnli- cher Orte. Mit Veranstaltungen wie dem „Auswärtsspiel", der Sommerbühne unter freiem Himmel im Schlossgar- ten und die „Gelbe Katze" mit beliebten Produktionen der freie n Kinder-Kulturszene wohnortnah in den Stadtteilen hat das Kulturamt unmittelbar nach Lockerung der Auflagen im Sommer 2020 zusätz- lich einen sicheren Veranstaltungsrahmen für die Kooperationspartner und Ku lturschaffenden im öf- fentlichen Raum geschaffen. Einige Musik-Clubs profitierten zudem von den durch Münster Marketing begleiteten Picknick-Konzerten auf zusätzlich bereitgestellten öffentlichen Flächen. Im Ergebnis hat sich die Krise in diesem Fall durchaus auch als Chance erwiesen, sowohl im digitalen Bereich neue Vermittlungs- und künstlerische Umsetzungsformen zu erproben als auch neue analoge Formate zu entwickeln. Erfolgreich wurden dabei viele neue Wege beschritten, das Publikum nicht nur (neu) zu finden, sondern auch niederschwellig neue Publikumskreise zu erschließen. Kommunaler Unterstützungsfonds 2020 Im Juni 2020 wurde subsidiär zu den seinerzeit angekündigten Rettungspaketen von Bund und Land die Einrichtung eines kommunalen Unterstützungsfonds i.H.v. 400.000 € beschlossen. Ziel des Unterstützungsfonds war die gezielte Struktur - und Existenzsicherung der mit politischem Beschluss institutionell geförderten Kultureinrichtungen sowie regelgeförderten Initiativen und Verei- nen mit ganzjährigem Kul turprogramm. Diese über Jahre entwickelten und aufgebauten regelgeför- derten Einrichtungen stellen die zentrale Grundlage und Infrastruktur der lebendigen Freien Kultur- landschaft Münsters dar. Sie garantieren in der Regel professionelle und adäquate Rahmenb edin- gungen für die Umsetzung freier Kulturprojekte und sind für diese insofern auch existentiell wichtig als Kooperations- und Koproduktionspartner. Mit dem kommunalen Sonderfonds wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die institutionell geförderten Einrichtungen ihren Kulturbetrieb im zweiten Halbjahr 2020 auch bei erheblicher Redukti- on der Zuschauerzahlen fortsetzen konnten. Die Höhe des erforderlichen Finanzvolumens für den Unterstützungsfonds i.H.v. 400.000 € ist von der Kulturverwaltung auf Gr undlage der vorliegenden Wirtschaftspläne des Referenzjahres 2019 und einer angenommenen Publikumsauslastung von 50 % in den Monaten Juli bis Dezember 2020 kalkuliert worden. Nach entsprechender Antragstellung konnten Einnahmeverluste und erforderliche Mehraufwendun- gen mit einem Zuschussbetrag von max. 50.000 € kompensiert werden, wenn dies nachweislich aus eigenen Kräften und unter Berücksichtigung der Landes- und Bundesprogramme nicht möglich war. Allen insgesamt 27 Antragsberechtigten sind die Antragsu nterlagen zugestellt worden. Mit fast allen sind zudem Beratungsgespräche in Bezug auf den Unterstützungsfonds sowie ggf. zu berücksichti- gender Landes- und Bundesförderungen geführt worden. Im Ergebnis beantragten 16 Kulturakteure keine Unterstützung aus dem Sonderfonds, da ihr Betrieb entweder wenig bzw. nach den Zuwendungsrichtlinien nicht in einem ausreichend hohen Maße von den Auswirkungen der Corona -Pandemie betroffen war und / oder anderweitige Unterstützungsmaß- - 6 - V/0123/2021 nahmen in ausreichendem Maße griffen. B ei den 11 eingereichten Anträgen wurden nach Prüfung des berechneten Defizits pauschalierte Zuwendungen in Höhe des Minimalbetrags 5.000 € bis max. 50.000 € bewilligt (s. Anlage 1). Insgesamt wurden 300.000 € aus Mitteln des Unterstützungsfonds verausgabt. Eine Unterschreitung des im Frühsommer kalkulierten Bedarfs von 400.000 € ergab sich insbesondere durch die Über- schneidung mit dem Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen des Landes NRW, aus dem die Soziokulturellen Einrichtungen (Kreativhaus, Cuba Kultur) auskömmliche Billigkeitsleistungen erhalten haben und somit keine Mittel aus dem kommunalen Fonds beantragen mussten. Der kommunale Unterstützungsfonds half insbesondere auch bei kleineren Institutionen , die von den Hilfspaketen von Bund und Land n icht profitieren konnten (z.B. Der Kleine Bühnenboden, Medienfo- rum, Charivari-Puppentheater). Zudem wurden die institutionell geförderten Einrichtungen damit in die Lage versetzt, den Künstlerin- nen und Künstlern, aber auch weiteren freien Mitarbeitern/ -innen, Technikern/-innen etc. annähernd die üblichen Gagen bzw. Honorare sowie bei Ausfall von Veranstaltungen Ausfallhonorare in Höhe von bis zu 60 % der vereinbarten Entlohnung zu zahlen. Von der Gewährleistung einer finanziellen Sicherheit für die institut ionell geförderten Kultureinrichtungen profitieren somit mittelbar auch die freien Kulturschaffenden sowie die in der Umsetzung beteiligten freien „Dienstleister/innen“ (z.B. Gra- fikdesigner/innen, Bühnenbildner/innen). Rückmeldungen aus dem Kreis der Freie n Kulturschaffen- den haben diesen intendierten Effekt bestätigt. Mit abschließendem Fazit ist für das Jahr 2020 festzuhalten, dass es im Zusammenspiel der kommu- nalen Aktivitäten und Unterstützungsmaßnahmen mit den Hilfsprogrammen auf Bundes- und Landes- ebene gelungen ist, die vielfältige Kulturlandschaft in Münster in weiten Teilen vor existenzbedrohli- chen Folgen zu bewahren und zu stabilisieren. Das kulturelle Leben war dennoch – und ist es nach wie vor – stark eingeschränkt, mit aktuell noch nicht absehbar en Folgen sowohl für die weitere Re- zeption als auch Produktion von kulturellen Angeboten. 3. Perspektive und Handlungserfordernisse im Jahr 2021 3.1 Bundes- und Landesebene Vor dem Hintergrund der auch für das Jahr 2021 bestehenden, aktuell wieder verschärften existentiel- len Herausforderungen für die Kultur, haben Land NRW und Bund eine Fortsetzung der Unterstüt- zungsmaßnahmen und Hilfsprogramme signalisiert. Dabei ist aktuell allerdings noch nicht bekannt, in welcher Höhe Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Finanzmittel aus dem Bundesprogramm NEUSTART 2020 sind bereits weitestgehend ausge- schöpft, die erforderliche Neuauflage wird aktuell geprüft. Beim Land NRW stehen nicht verausgabte Mittel aus dem Stärkungspaket für Kultureinrichtungen aus dem Jahr 2 020 zur Verfügung, die nach ersten Angaben mit einer ähnlichen Ausrichtung und Zielsetzung im Jahr 2021 eingesetzt werden sollen. Die mittlerweile verbesserte und ausgeweitete Überbrückungshilfe III reicht bis Juni 2021 und soll mit der „Neustarthilfe für Soloselbständige" auch der besonderen Situation von Kulturschaffenden, Künst- lerinnen und Künstlern Rechnung tragen, indem sie eine einmalige Betriebskostenpauschale statt einer Einzelerstattung von Fixkosten ansetzen können. - 7 - V/0123/2021 In jedem Fall bleibt der intensive Dialog mit Bund und Land auf allen Ebenen auch im Jahr 2021 eine zentrale Aufgabe. Wichtige Grundlage dafür sind weiterhin die fachlichen Rückmeldungen aus den kommunalen Kultureinrichtungen sowie der kontinuierliche Austausch des Kulturamts mit den Freien Kulturakteuren und der mittlerweile regelmäßig stattfindende „Kulturgipfel“ mit Vertretern/ -innen der verschiedenen Sparten. Die konkreten Hinweise und Anregungen aus der jeweiligen operativen Pra- xis werden weiterhin in das Bemühen einfließen, auf m öglichst einheitliche und nachvollziehbare Maßnahmen sowie die Bereitstellung und Optimierung von Hilfsprogrammen hinzuwirken. Zudem stehen auch die Kultureinrichtungen und das Kulturamt in einem intensiven Kontakt mit den jeweiligen Fachverbänden und bet eiligen sich an diversen Erhebungen und Umfragen zu Bedarfsla- gen, Handlungserfordernissen sowie der Wirksamkeit von Maßnahmen und Förderprogrammen. 3.2. Kommunale Ebene Im engen Kontakt und im fortlaufenden Dialog mit den Kulturschaffenden und Kulturein richtungen in Münster bewertet, prüft und entwickelt die Kulturverwaltung zudem Handlungs - und Lösungsansätze für einen Kulturbetrieb unter den zu erwartenden bis mindestens Mitte des Jahres deutlich einge- schränkten Produktions- und Präsentationsbedingungen. Auch im Sinne der Vertrauensbildung des Publikums ist es dabei wichtig, die Kultureinrichtungen in ihrer öffentlichen Präsenz und Wahrnehmbarkeit zu unterstützen und ihren Kulturbetrieb zu ermögli- chen, auch wenn dieser aus eigenen Kräften nicht wirtsch aftlich tragfähig ist. Daneben gilt es durch die Bereitstellung zusätzlicher Räume und Flächen weitere Auftrittsmöglichkeiten für die Freien Kul- turakteure insbesondere in den Sommermonaten zu ermöglichen. Nach Rückmeldung der Kultureinrichtungen und freie n Kulturschaffenden sind dabei die flexible Handhabung der Projektmittel in Kombination mit zusätzlichen Mitteln eines kommunalen Unterstüt- zungsfonds zentrale Instrumente. Kommunaler Unterstützungsfonds 2021 Der Kommunale Unterstützungsfonds 2020 hat sich auch nach Auffassung der Kulturakteure in seiner Ausrichtung (Kompensation von Mindereinnahmen und Mehrausgaben) sowie seiner Adressierung (institutionell geförderte Kulturakteure mit mittelbaren Effekt für freie Kulturschaffende) strategisch gut in die Hilfspakete von Bund und Land eingefügt. In der optimistischen Annahme einer erneuten Bereitstellung von Bundes - und Landesmitteln in ver- gleichbarer Größenordnung sowie mit ähnlicher inhaltlicher (komplementärer) Ausrichtung werden für das erste Halbjahr 2021 zusätzliche kommunale Mittel i.H.v. 300.000 € bereitgestellt. Die Mittel des Unterstützungsfonds 2021 werden wie folgt eingesetzt: 1. Programm A: Fortführung des Sonderfonds für regelgeförderte Kultureinrichtungen und -akteure mit einem Gesamtvolumen von 250.000 € Ersetzt wird ein Einnahmeausfall (z.B. durch reduzierte Teilnehmerzahl) von bis zu 50 % der Einnah- men aus dem Vergleichszeitraum 2019 sowie eine Steigerung von entstandenen oder entstehenden Kosten bis 30 % (im Abgleich mit bisherigem Wirtsch aftsplan). Übernommen werden kann außerdem ein erforderlicher Eigenanteil im Rahmen von Förderverfahren, wenn dies der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr möglich und die Förderung im Sinne der Zukunftsfähigkeit der Ein- richtung relevant ist . Gewährt werden kann eine einmalige Aufstockung der bisherigen kommunalen Förderung um einen Betrag in Höhe von maximal 40.000 €. - 8 - V/0123/2021 Priorität haben regelgeförderte Einrichtungen, die eine Plattformfunktion für die Kulturschaffenden Münsters haben und von denen somit mittelbar auch weitere freie Kulturschaffende Münsters profitie- ren können. 2. Programm B: Ein Budget von 50.000 € steht als „Solidaritätsfonds“ für Freie Träger von Veranstal- tungsstätten und freien Initiativen zur Verfügung, die sich nicht in städtischer Regelförderung befinden und ein kontinuierliches Veranstaltungsangebot vorhalten. Antragsberechtigt sollen die Freien Träger sein, die sich verpflichten, 2021 mindestens eine Veranstaltung mit professionellen frei arbeitenden Künstlerinnen und Künstler insbesondere aus Münster durchzuführen und dafür ein marktübliches Honorar zahlen. Die Veranstaltungsstätte / Initiative muss in freier Trägerschaft geführt werden und in den vergangenen Jahren bereits ein kontinuierliches kulturelles Programmangebot vorgewiesen ha- ben. Sie muss ihren Sitz bzw. Arbeitsschwerpunkt in Münster haben und sich Corona-bedingt in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Die maximale Förderung pro Veranstaltungsstätte / Initiative be- trägt 5.000 €. Übernommen werden kann außerdem der erforderliche Eigenanteil im Rahmen von überregionalen Förderverfahren, wenn dies dem Kulturakteur aufgrund der Corona -Pandemie nicht mehr möglich ist und die Förderung im Sinne der Zukunftsfähigkeit relevant ist. Gewährt werden kann auch hier ein einmaliger Zuwendungsbetrag in Höhe von maximal 5.000 €. Für beide Programmlinien A und B gilt, dass sie subsidiär angelegt sind zu den Maßnahmen auf Bun- des- und Landesebene. Förderungen Dritter, die sich aus anderen Unterstützungsmaßnahmen auf- grund der Corona-Pandemie ergeben, sind entsprechend im Verwendungsnachweis anzugeben. Bei Überkompensation können sich im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise Rückforderun- gen ergeben. Die beiden Unterstützungsprogramme sind gegenseitig deckungsfähig für den Fall, dass sich nach Konkretisierung der Landes- und Bundesprogramme, die frühestens ab Ende Februar zu erwarten ist, eine andere Gewichtung der Programmlinien empfiehlt. Flexible Anpassung der Projektförderung Die Projektförderungen für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten erfolgen mit dem grundsätz- lichen Ziel, künstlerisch qual ifizierte Projekte zu ermöglichen, die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische Qualität versprechen. Zuschüsse für Projekte Freier münsterscher Kul- turträger werden nach diesen grundsätzlichen Zielmaßgaben gewährt. Insbesondere die Aufrechterhaltung und flexible Anpassung der (Projekt-)Fördermittel an die Corona- bedingten Veränderungen für Kulturveranstalter und -schaffende sind aktuell besonders wichtig. Un- ter diesem Primat sind Projekte und Veranstaltungen insbesondere dann förderungswürdig, wenn sie 1. den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und Auswirkungen der Corona -Pandemie mit qualitätsvollen Strategien begegnen und erforderliche Reflexionsräume schaffen, gemeinschaftsbil- dend wirken und der Isolation spezieller Zielgruppen (z.B. älteren Menschen) entgegenwirken. 2. das Spektrum digitaler Möglichkeiten ausloten und erproben, dabei auch neue ästhetische Strate- gien und Umsetzungsformen erwarten lassen, in innovativer Verschränkung analoger und digitaler Räume operieren, durch digitale Netzwerke Wahrnehmbarkeiten erhöhen sowie neue Zugänge schaf- fen und dabei insgesamt einen qualitätsvollen Umgang mit den technischen Anforderungen und eine entsprechend qualifizierte Expertise / Kooperation aufweisen. - 9 - V/0123/2021 Die Erfahrungen im Jahr 2020 mit verschiedenen digitalen Formaten und Anwendungsfeldern lassen mittlerweile eine deutlich differenziertere Betrachtung ihrer Stärken aber auch ihrer Grenzen zu. Ein Beispiel, das auf diesen Erfahrungswerten aufbaut, ist das vom Kulturamt anger egte und von der Filmwerkstatt Münster gemeinsam mit dem Bennohaus für 2021 vorgesehene Austausch - und Fort- bildungsprogramm für interessierte Akteure aus Münster, bei dem sich die Kompetenzen beider Ein- richtungen im Bereich der digitalen Produktion und Qualifizierung ergänzend einbringen. 3. für "analoge" Projekte auch neue Kooperationen eingehen und neue Orte aufsuchen bzw. in einer mobilen und „flüchtigen“ Weise agieren, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden sowie eine Kulturpraxis „auf Abstand“ u nd unter fragilen gesellschaftlichen Umständen qualifizieren und beispielgebende, auch nachhaltig wirkende Entwicklungsimpulse für die kulturelle Praxis zu setzen. Zugleich wird darauf hingewirkt, dass Vorhaben im öffentlichen Raum vor allem in den Sommermona- ten einschließlich der Ferien stattfinden können bzw. entsprechend verschoben werden können. 4. Zudem empfiehlt es sich, verstärkt auch Konzeptionen (oder Stipendien) zu fördern, die nicht an die Umsetzung/Präsentation gebunden sind. Dies beinhaltet ( ergebnisoffene) Recherchen, Labore oder konzeptionelle Vorhaben zur Generierung von Inhalten und zukünftigen Tätigkeiten, die auf die Weiterentwicklung der künstlerischen Aktivitäten ausgerichtet sind. Bereitstellung zusätzlicher Räume und Open-Air-Flächen Rückmeldungen aus der Kulturszene haben deutlich gemacht, wie wichtig es ihr auch über die finan- zielle Absicherung hinaus ist, produktiv und sichtbar sein zu können und in Live -Veranstaltungen im direkten Kontakt mit dem Publikum zu stehen. Dabei ist d ie Corona-konforme Ertüchtigung und Be- reitstellung der vorhandenen kulturellen Infrastruktur ebenso bedeutsam wie die verstärkte Möglich- keit von Open -Air-Veranstaltungen. Damit wird auch die Intention des Ratsantrages A -R/0081/2020 der Fraktionen Bündnis 9 0 / Die Grünen, SPD und Volt in seinem Punkt 4 aufgegriffen, Räume und Zeitfenster für die Kultur neu zu erschließen. Aktuell wird auf der Basis der Erfahrungswerte aus dem Jahr 2020 sowie den Ergebnissen einer kürz- lich vom Kulturamt anberaumten Videokonfe renz mit Vertretern der Freien Szene und unter Beteili- gung von Münster Marketing an einem Corona -konformen Veranstaltungsbetrieb in den kommenden Frühjahrs- und Sommermonaten gearbeitet. Planungssicherheit für die „ertüchtigten" Kultureinrich- tungen und die zusätzliche Nutzung öffentlicher Flächen sowie besonderer Orte, wie z.B. Gasometer und Kasernengebiete, sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Es sind bereits erste Vorstellungen für bestimmte Areale diskutiert worden. So widmen sich das Theater Titanick einerseits und der Sozialpalast e.V. andererseits der Entwicklung von Veranstal- tungskonzeptionen und -programmen am und im Gasometer. Einige Theaterlabels (z.B. Rue Obs- cure) überlegen Konzepte für das Gelände der York -Kaserne in Gremmendorf. Eine Idee des Thea- ters im Pumpenhaus, Kulturprogramme in einem Zelt zu realisieren, das nacheinander in verschiede- nen Stadtteilen Station machen soll, nimmt zusehends Gestalt an. Die Programme für diese und ggf. weitere Areale sollen in kuratorischer Zuständigkeit der jeweiligen Initiativen mit synergetischer Wir- kung für unterschiedliche Aktivitäts - und Akteur/innenkreise der Freien Szene entwickelt und umge- setzt werden. Ämterübergreifend und im Dialog mit den Kulturakteuren sind die jeweiligen Konditionen zu prüfen und zu klären, welche Ressourcen erforderlich sind. Die notwendige strukturelle Bereitstellung und Ausstattung zusätzlicher Orte kann absehbar nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass finanzielle - 10 - V/0123/2021 Drittmittel dafür akquiriert und zur Verfügung gestellt werd en können. Seitens der Stadt ist die ge- zielte Ansprache von Vertretern aus der Wirtschaft vorgesehen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie möglicher Unterstützungs- maßnahmen des Bundes und des Landes ist der Bedarf für das g esamte Jahr 2021 derzeit nicht vor- hersehbar. Die Fokussierung auf das 1. Halbjahr erfolgte zudem mit Blick auf den angespannten städtischen Haushalt. So stellen die bereitzustellenden kommunalen Mittel nach Einschätzung der Kulturverwaltung den Minimalbeda rf dar, um den im Ratsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Volt „Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern“ begegnen zu können. Die umfängliche Umsetzung eines Kulturbetriebs an Corona -tauglichen Orten im Sinne der geäußer- ten Bedarfe, Ideen und Vorplanungen ist dabei in jedem Fall an eine erfolgreiche Drittmittelakquise gebunden. Die Kulturverwaltung und die städtischen Kultureinrichtungen stehen weiterhin in engem Kontakt mit dem Ordnungsamt, stimmen notwendige Hygienemaßnahmen mit dem Gesundheitsamt ab und in- formieren wie bisher über die geltenden Hygienevorschriften und notwendigen Hygienemaßnahmen bei geplanten kulturellen Veranstaltungen und ihrem Kulturbetrieb, sobald dieser wieder möglich ist. Angestrebt wird dabei auch der Austausch mit dem LWL und weiteren zentralen Kulturakteuren, wie z.B. mit der Kunstakademie und der Musikhochschule. Über die durch Corona auch weiterhin entstehenden Herausforderungen, die Situation der Künst- ler/innen und der Kultureinrichtungen sowie die Ergebnisse und Erfahrungen in der Umsetzung der hier skizzierten Maßnahmen wird die Kulturverwaltung im Kulturausschuss kontinuierlich berichten. i.V. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Bilanz Sonderfonds 2020 Anlage 2: A-R/0081/2020_Kulturrelle Vielfalt in und nach der Corona Pandemie sichern
Anlage A
2702 Zeichen
Anlage A zur V/0123/2021 Kurzüberblick Vor dem Hintergrund der weiter bestehenden Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kultur sind auch im Jahr 2021 gezielte Maßnahmen erforderlich, um den existenzbedrohlichen Folgen ent- gegenzuwirken. Eine entsprechende Aufforderung an die Verwaltung liegt auch mit dem Ratsan- trag der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, SPD und Volt „Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern“ (A-R/0081/2020) vor. Ziel der Vorlage ist es, den Ratsantrag mit ent- sprechenden Maßnahmen umzusetzen. Die Erfahrungswerte aus dem Jahr 2020 stellen eine gute Grundlage für die Handlungsstrategie im Jahr 2021 dar. Zentrale Elemente sind die flexible Anpassung der Projektförderung in Kombination mit einem neu aufgelegten Unterstützungsfonds i.H.v. 300.000 € für das 1. Halbjahr 2021. Zudem sollen gemeinsam mit der Freien Kulturszene Räume und open-air-Flächen erschlossen und „ertüchtig“ werden, um Veranstaltungsformate und -präsentationen in Corona-konformen Räumlichkeiten durchführen zu könne Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir sind auch nach Überwinden der Corona-Krise eine Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden auch nach Überwinden der Corona-Krise als kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln. Teilziel: Struktursicherung der institutionell geförderten Kultureinrichtungen als zentrale und profes- sionelle Orte der Kulturproduktion und -präsentation in den verschiedenen Sparten und Genres sowie Unterstützung der Kulturschaffenden mit weiteren Maßnahmen bei perspekti- visch bestehenden eingeschränkten Produktions- und Präsentationsbedingungen. Zielerreichung: Die institutionell geförderten Kultureinrichtungen sind nach der ersten Hälfte des Jahres 2021 nicht in ihrer Existenz bedroht. Trotz einschränkender Bedingungen können Kulturveranstaltungen freier Kulturakteure und Kultureinrichtungen stattfinden und ein attraktives Programm ggf. auf neuen Wegen und in zusätzlichen Räumen und open-air-Flächen bieten Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0123/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2021
- Erstellt
- 01.02.2021 12:36