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V/0650/2007/1

Konzeption zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtbezirk MS

Vorlagen 19.11.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 13

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0650/2007 mit Anlagen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

11462 Zeichen

V/0650/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Konzeption zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtbezirk 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Konzeption zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der öffentlichen Toiletten-
anlagen im Stadtgebiet Münster zu. 
 
2. Der Rat stimmt der Schließung der Toilette Dyckburg/Handorf als öffentliche Toilette bei 
gleichzeitiger Übertragung des Nutzungsrechtes und der Bewirtschaftungspflicht auf den 
Waldkindergarten Münster zu. 
 
3. Der Rat stimmt der Schließung der Toilettenanlage Parkhaus Idenbrockplatz /Kinderhaus 
zu, wenn über eine Abgabe der Bewirtschaftung an den Betreiber des Parkhauses kein 
Einvernehmen hergestellt werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im 
Rahmen der geplanten Zentrumserweiterung in Kinderhaus eine ebenerdige und barrie-
refreie Toilette errichtet werden kann. 
 
4. Der Rat stimmt der dauerhaften Errichtung von automatischen Toilettenanlagen an den 
Standorten Bült und Salzstraße zu. 
 
5. Dem Antrag der Bezirksvertretung Hiltrup wird in der Weise gefolgt, dass die Aufstellung 
einer öffentlichen Toilettenanlage im Zentrum des Stadtteils geprüft wird. 
 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Konzeption in 
die Wege zu leiten. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Kosten und Folgekosten können derzeit nicht beziffert werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0650/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Ahlmann 
Ruf: 
492-3222 
E-Mail: 
Ahlmann@stadt.muenster.de  
Datum: 
15.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0650/2007/1 
Begründung: 
 
Zur Begründung der Sachentscheidung wird auf die Begründung der Ratsvorlage Nr. V/0650/2007 
verwiesen. 
 
Zum 01.01.2009 soll die Bewirtschaftung der öffentlichen Toilettenanlagen optional mit den Wer-
berechten auf städtischen Flächen vergeben werden. Die jetzt verabschiedeten Rahmenbedingun-
gen sind ein Baustein für das anstehende Vergabeverfahren. 
 
Ziel der Verwaltung war es, das derzeit bestehende System an öffentlichen Toiletten zu überprü-
fen, damit es seinem Auftrag, die Grundversorgung mit Toiletten im öffentlichen Raum für Touris-
mus und Bürgerschaft sicherzustellen, erfüllen kann. 
 
Die Vorlage V/0650/2007 wurde erstmals im Oktober beraten. Im Rahmen der Anhörungen und 
der Vorberatungen haben sich folgende Anträge, Prüfaufträge und Hinweise ergeben. 
 
Toilettenanlage Dyckburg/Handorf
 
 
Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung hat die BV Münster-Ost beschlossen, dass der Toiletten-
standort Dyckburg/Handorf beibehalten werden und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich sein 
soll. 
 
Die Verwaltung hält ihre Empfehlung, den Standort nicht mehr als öffentliche Toilette zu betreiben, 
aus folgenden Gründen aufrecht: 
 
• Die Toilettenanlage kommt nach Lage und Ausschilderung ihrer zugedachten Funktion, der All-
gemeinheit zur Verrichtung der Notdurft zur Verfügung zu stehen, nur unzureichend nach. 
 
• Die Toilette an der Dyckburg in Handorf wird, nach Auskunft der Kindergartenleitung und des 
Trägervereins, während der Woche fast ausschließlich vom Waldkindergarten Münster genutzt. 
Auch an Wochenenden finde keine nennenswerte Frequenz durch die Öffentlichkeit statt. 
 
• Der Waldkindergarten Münster verfügt derzeit nicht über eine eigene Toilette. Im Hinblick auf 
das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), nach dem di e Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren geför-
dert wird, ergibt sich hier jedoch künftig ein verstärkter Handlungsbedarf (Wickelmöglichkeit 
etc.). 
 
Nimmt man den überwiegenden Nutzerkreis als Indikator, so macht aus Sicht der Verwaltung eine 
Übertragung auf den Träger des Waldkindergartens (Elterninitiative in Form eines eingetragenen 
Vereins) Sinn. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Standort als öffentliche Toilette auf-
zugeben und dem Waldkindergarten Münster zur Nutzung und Bewirtschaftung anzubieten. 
 
 
Toilettenanlage Parkhaus Idenbrockplatz/Kinderhaus
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in Ihrer Sitzung am 23.10.2007 dem Rat der Stadt Müns-
ter die Annahme des Beschlussvorschlages mit der Maßgabe empfohlen, die Toilette am Standort 
Parkhaus Idenbrockplatz zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu schließen. Eine Schließung solle 
erst erfolgen, wenn im Rahmen der geplanten Zentrumserweiterung eine öffentliche Toilette be-
reitgestellt wird.

- 3 - 
V/0650/2007/1 
Die Verwaltung hält ihre Empfehlung, den Standort nicht mehr als öffentliche Toilette zu betreiben, 
aus folgenden Gründen aufrecht: 
 
• Die Toilettenanlage kommt nach Lage und Ausschilderung ihrer zugedachten Funktion, der All-
gemeinheit zur Verrichtung der Notdurft zur Verfügung zu stehen, nur unzureichend nach. 
 
•  Nachfragen bei Bürgern und Marktbeschickern haben ergeben, dass der Standort kaum    be-
kannt ist und dem entsprechend wenig genutzt wird. 
• Aufgrund der versteckten Lage und der fehlenden Einsehbarkeit des Eingangsbereiches wird  
der Standort als „Angstraum“ wahrgenommen. 
• Nachdem die Betreibergesellschaft des Parkha uses die bisher vor Ort anwesende Wachperson 
abgezogen hat, wird die Toilettenanlage zunehmend als „Treffpunkt“ und Ziel von Vandalismus 
genutzt. 
 
Die in der Begründung des Antrages genannten Veranstaltungen im Bereich des Zentrums Kin-
derhaus wie Weihnachtsmarkt, verkaufsoffene Sonntage und Lambertussingen rechtfertigen aus 
Sicht der Verwaltung nicht die ganzjährige Öffnung der Toilette im Parkhaus. Die auch nach 
Schließung noch vorhandene Toilette könnte zu den genannten Anlässen vom jeweiligen Veran-
stalter bewirtschaftet und geöffnet werden. Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Zentrums 
Kinderhaus könnte eine öffentliche Toilettenanlage eingeplant werden, die, ebenerdig und barriere-
frei ausgeführt, ihre Funktion wesentlich sinnvoller erfüllen kann. 
 
 
Toilettenanlagen Bült und Salzstraße
 
 
Die beiden automatischen Toilettenanlagen an den Standorten Bült und Salzstraße wurden anläss-
lich der „skulptur projekte münster 07“ aufgestellt (siehe Vorlage Nr. V/0071/2007). Die hohe Fre-
quentierung dieser beiden temporären WC-Anlagen in den vergangenen Monaten (bis zu 730 Nut-
zungen/monatlich) sowie die Benutzerfreundlichkeit sprechen für eine dauerhafte Errichtung von 
öffentlichen Toilettenanlagen an diesen Standorten. Am Standort Bült ist eine Verlegung der Anla-
ge auf die gegenüber liegende Straßenseite vorgesehen. 
 
 
Öffentliche Toilettenanlagen in Münster-Hiltrup
 
 
Die Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup hat die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob der vorhan-
dene Toilettencontainer auf dem Parkplatz Moränenstraße (Wochenmarkt Hiltrup) täglich (außer 
an Sonntagen) geöffnet werden kann. Es könnte dann ein Nutzungsentgelt von bis zu 0,50 € erho-
ben werden. Außerdem soll geprüft werden, ob im Zentrum des Stadtteiles Hiltrup eine öffentliche 
Toilettenanlage aufgestellt werden kann. 
 
Der Vorschlag der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, den vorhandenen Toilettencontainer auf dem 
Parkplatz Moränenstraße an allen Wochentagen, außer an Sonntagen, zu öffnen und den erhöh-
ten Reinigungsaufwand mit einem Nutzungsentgelt von bis zu 0,50 € zu kompensieren, wird sei-
tens der Verwaltung nicht aufgegriffen. 
 
Der einfach ausgestattete Toilettencontainer wurde aufgestellt, damit Beschicker und Besucher 
des auf dem Parkplatz statt findenden Wochenmarktes eine Möglichkeit haben, eine Toilette zu 
besuchen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf, an diesem Standort eine Toilette vorzuhalten, ist 
in der Vergangenheit nicht bekannt geworden.

- 4 - 
V/0650/2007/1 
Die Kompensation der durch die erweiterte Öffnung entstehenden Kosten würde die Installation 
eines Vereinnahmungssystems für die Nutzungsentgelte erfordern, welches mind. 3.500,- € kosten 
würde. Aus Sicht der Verwaltung stehen hier Kosten und Nutzen nicht in einem sinnvollen Verhält-
nis. Der vorhandene Toilettencontainer sollte weiterhin ausschließlich als Lösung für die Toiletten-
frage an Markttagen genutzt werden. 
 
Ob der Bedarf an einer weiteren öffentlichen Toilette im Zentrum von Hiltrup vorhanden ist und 
welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, muss separat geprüft werden. Eine kurzfristige Auf-
nahme in das vorliegende Konzept ohne umfassende Prüfung der Rahmenbedingungen ist aus 
Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. 
 
 
Belange von Menschen mit Behinderungen
 
 
Aus der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Integration 
von Menschen mit Behinderungen wurde angeregt, dass bei der beabsichtigten Verbesserung der 
Wegweisung zu den Standorten öffentlicher Toiletten die Belange von Sehbehinderten berücksich-
tigt werden. Die Anregung wurde aufgenommen und wird bei der Umsetzung konkreter Maßnah-
men berücksichtigt. 
 
Weiter wurde dargestellt, dass ein barrierefreier Toilettenstandort mit einem Dusch-WC und einer 
Liege ausgestattet sein sollte. Die Frage der Ausstattung einer barrierefreien Toilette ist Gegens-
tand der Detailplanung bei Um- oder Neubau einer Toilette. Bei einer öffentlich zugänglichen Toi-
lette muss ein Kompromiss zwischen Bedienbarkeit, Zweckmäßigkeit, Vandalismusresistenz und 
Kosten gefunden werden, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung noch keine 
konkreten Zusagen gemacht werden können. Die vorliegende Vorlage soll der Verwaltung einen 
Handlungsspielraum eröffnen, der jedoch noch einer Ausgestaltung bedarf. 
 
Sonstiges
 
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 
18.10.2007 wurde eine Erklärung zu Protokoll 
gegeben, wonach vor Aufgabe von Standorten die 
zuständigen Bezirksvertretungen und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft beteiligt werden sollen. Außerdem soll der Vorschlag der Verwaltung, die barriere-
freie Ergänzung der Toilette auf dem Domplatz um einen Treffpunkt für touristische Führungen zu 
ergänzen, nicht weiter verfolgt werden. Die Erklärung fand im Ausschuss einvernehmliche Zu-
stimmung. 
 
Mit der Vorlage 0650/2007 wird seitens der Verwaltung die Abgabe bzw. Aufgabe der Toiletten-
standorte Dyckburg/Handorf und Parkhaus Idenbrockplatz/Kinderhaus angeregt. Im Rahmen der 
Beratungskette wurden die genannten Gremien beteiligt. Für das Ausschreibungsverfahren bezüg-
lich der Werberechte auf städtischen Flächen in Verbindung mit der Bewirtschaftung öffentlicher 
Toiletten ist eine Entscheidung, ob die genannten Standorte weiterhin öffentliche Toiletten sein 
sollen, jedoch zwingend notwendig, damit Planungssicherheit besteht und in Vertragsverhandlun-
gen mit Interessenten eingetreten werden kann. 
 
Der Vorschlag, die Toilette auf dem Domplatz um einen Treffpunkt für touristische Führungen zu 
ergänzen, ist durch aktuelle Planungen überholt und wird daher von der Verwaltung nicht weiter 
verfolgt.

- 5 - 
V/0650/2007/1 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat die Annahme des Beschlussvorschlages mit der Maßgabe 
empfohlen, die Ziffer 1 dahin gehend abzuändern, dass die Formulierung „Stadtbezirk“ gegen 
„Stadtgebiet“ ausgetauscht wird. Der Begriff „Bezirk“ ist nach der Gemeindeordnung NRW Unter-
gliederungen vorbehalten und insoweit missverständlich. Die Änderung wurde mit dieser Ergän-
zungsvorlage sowohl im Betreff als auch im Beschlussvorschlag vollzogen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Hauptvorlage V/0650/2007 mit Anlagen

95141 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0650/2007  
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Herr  Ahlmann 
Ruf: 
492-3222 
E-Mail: 
 Ahlmann@stadt.muenster.de   Datum: 
 15.08.2007  
 
Betrifft 
 
Konzeption zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtbezirk 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
16.10.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
23.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der anliegenden Konzeption zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der öffentli-
chen Toilettenanlagen im Stadtbezirk Münster zu. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Konzeption in 
die Wege zu leiten. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
 
Kosten und Folgekosten können derzeit nicht beziffert werden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster verfügt derzeit über 18 Standorte mit öffentlichen Toiletten. Die Bewirtschaftung 
und Unterhaltung des Bestandes öffentlicher Toilettenanlagen erfolgt durch das Amt für Gebäu-
demanagement als Dienstleister. Die Produktverantwortung für die öffentlichen Toiletten hat seit 
dem 01. März 2007 das Ordnungsamt der Stadt Münster. 
V/0650/2007

- 2 - 
 
Die letzte größere Neuordnung des öffentlichen Toilettenwesens wurde 1999/2000 vorgenommen 
(siehe Vorlagen 1057/99, 1057/99 E1 und 1101/2000). Die vorliegende Konzeption soll die Versor-
gung Münsters mit öffentlichen Toilettenanlagen den aktuellen Bedürfnissen in qualitativer, quanti-
tativer und wirtschaftlicher Hinsicht anpassen.  Grundlage für die Konzeption ist eine Problemana-
lyse nach umfassender Bestandsaufnahme.  
 
Im Ergebnis erscheint die quantitative Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlichen Toiletten  
ausreichend, die Verteilung sinnvoll. Entwicklungsmöglichkeiten ergeben sich punktuell beim Be-
stand sowie bei der Barrierefreiheit und der Wegweisung zu den einzelnen Standorten. 
 
Die vorliegende Konzeption beinhaltet daher eine behutsame Fortentwicklung des vorhandenen 
Bestandes öffentlicher Toiletten mit folgenden Maßnahmen: 
 
- Abgabe der Bewirtschaftung bzw. Aufgabe von zwei öffentlichen Toiletten (Parkhaus Iden-
brockplatz/Kinderhaus und Dyckburg/Handorf) 
- Neuerrichtung eines Pissoirs am Standort Bremer Platz 
- Erhalt der Standorte Bült und Salzstraße nach temporärer Aufstellung (am Bült ggf. Verle-
gung auf die gegenüberliegende Straßenseite) 
- bauliche Optimierung der Standorte Südpark und Wienburgpark (Ersatz der transportablen 
Toilettenkabinen durch feste Toilettenlösungen) 
- Ergänzung der Toilette auf dem Domplatz um eine barrierefreie Kabine (ggf. mit Ausbau zu 
einem Treffpunkt für touristische Führungen) 
- Herstellung von Barrierefreiheit an möglichst sämtlichen Standorten 
- Ersatz der Urinaltür am Standort Bahnhofsvorplatz durch einen Sichtschutz 
- Verbesserung der Wegweisung zu öffentlichen Toiletten (Ergänzung der touristischen 
Wegweisung, Aufnahme in das Internetangebot, Aktualisierung der touristischen Stadtplä-
ne) 
- Initiierung der Aktion „Nette Toilette“ 
 
Nach Durchführung der aufgeführten Maßnahmen wären in Münster an 17 Standorten öffentliche 
Toiletten vorhanden, deren Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit optimiert wäre. Im Inter-
kommunalen Vergleich nähme Münster damit einen Spitzenplatz ein. 
 
Die Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht festgelegt und differieren nach Standort und Jahreszeit-
verlauf. Während besonderer Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsmärkte) werden die Öffnungszei-
ten flexibel angepasst. Das Nutzungsentgelt darf einen Betrag von 50 Cent nicht übersteigen. Je 
nach Zielsetzung wird jedoch auf Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet, um die Akzeptanz 
des Standortes zu erhöhen. 
 
Zum 01.01.2009 soll die Bewirtschaftung und die Unterhaltung der öffentlichen Toiletten, zusam-
men mit den Werberechten auf städtischen Flächen, an einen privaten Betreiber vergeben werden. 
Die beigefügte Konzeption dient als Grundlage zur Erarbeitung eines Bausteines für das Interes-
senbekundungsverfahren. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
V/0650/2007

Stand: 18.07.2007 
32.10.0017                                                 Konzeption / öffentl. Toiletten                                       Seite 1 von 23 
 
 
 
Öffentliche Toilettenanlagen in Münster 
 
 
 
Konzeption zur Vorbereitung der Vergabe des öffentlichen Toilettenwesens in 
Verbindung mit den Werberechten auf städtischen Flächen zum 01.01.2009 
 
 
 
Inhalt: 
 
 
 
1. Vorwort 
 
2. Aktueller Bestand öffentlicher Toiletten in Müns ter 
 
3. Problemanalyse 
 
4. Aufgabe von Standorten 
 
5. Neuerrichtung von Toilettenanlagen 
 
6. Umbau / Ergänzung bestehender Toilettenanlagen 
 
7. Bewirtschaftung im Regelbetrieb 
 
8. Bewirtschaftung bei Großveranstaltungen 
 
9. Bauliche Unterhaltung 
 
10. Sanierung 
 
11. Störungsmanagement / Beschwerdemanagement 
 
12. Wegweisung/Öffentlichkeitsarbeit 
 
13. Ergänzung des Toilettenangebotes durch die Akti on „Nette Toilette“ 
 
14. Berücksichtigung der Belange von Behinderten 
 
15. Berücksichtigung der Belange von Frauen 
 
 
 
Anlage 1: Verzeichnis der Standorte öffentlicher To iletten 
 
Anlage 2: Beschreibung der versenkbaren Toilettensy steme der Firma Urilift

Stand: 18.07.2007 
32.10.0017                                                 Konzeption / öffentl. Toiletten                                       Seite 2 von 23 
 
1. Vorwort 
 
Die Stadt Münster verfügt derzeit über 18 Standorte  mit öffentlichen Toiletten. 
Öffentliche Toiletten im Sinne der folgenden Ausfüh rungen sind Toilettenanlagen 
in Trägerschaft der Stadt Münster, die der Allgemei nheit gegen Entgelt oder kos- 
tenlos zur Verrichtung der Notdurft zur Verfügung g estellt werden. Öffentlich zu- 
gängliche Besuchertoiletten in städtischen Gebäuden  sind von der folgenden 
Konzeption nicht erfasst. 
 
Die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Bestandes öffentlicher Toiletten erfolgt 
derzeit durch das Amt für Gebäudemanagement (Amt 65 ). Im Rahmen der Ein- 
führung des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF ) wurde die Produkt- 
verantwortung für die öffentlichen Toiletten dem Or dnungsamt (Amt 32) übertra- 
gen. Zum 01.03.2007 wurde dort eine Stelle eingeric htet, die sich unter anderem 
mit dem Management öffentlicher Toiletten befasst. Die Durchführung des opera- 
tiven Geschäftes (Bereitstellung, Bewirtschaftung u nd Unterhaltung) obliegt je- 
doch weiterhin dem Amt für Gebäudemanagement als Dienstleister. 
 
Mit Ablauf des 31.12.2008 endet der Vertrag über di e Vermarktung der Wer- 
berechte auf städtischen Flächen mit der Firma Strö er DSM. Interkommunale 
Vergleiche haben ergeben, dass es zahlreiche Beispi ele für die erfolgreiche 
Koppelung des Betriebes öffentlicher Toiletten an d ie Vergabe der Werberechte 
gibt. Einige in der Außenwerbung tätige Unternehmen  sind gleichzeitig Anbieter 
von Stadtmöblierungen (Wartehallen für den öffentli chen Personennahverkehr, 
Wegeleitsysteme, Informationsterminals, Plakatvitri nen, öffentliche Toilettenanla- 
gen usw.). Bei Vergabe der Aufstellung und des Betr iebes öffentlicher Toiletten- 
anlagen zusammen mit den Stadtwerberechten sind dah er Synergieeffekte zu 
erwarten. Die Ausschreibung der Rechte an der Werbu ng auf städtischen Flä- 
chen wird daher mit dem Betrieb der öffentlichen To ilettenanlagen im Stadtgebiet 
verbunden. 
 
Die letzte größere Neuordnung des öffentlichen Toil ettenwesens wurde 
1999/2000 vorgenommen (siehe Vorlagen 1057/99, 1057 /99 E1 und 1101/2000). 
Als Vorbereitung auf die Ausschreibung der Werberec hte und des Betriebes öf- 
fentlicher Toiletten soll nun die Versorgung Münste rs mit öffentlichen Toilettenan- 
lagen den aktuellen Bedürfnissen in qualitativer, q uantitativer und wirtschaftlicher 
Hinsicht angepasst werden. 
 
Diese Konzeption wurde zur Vorbereitung der Ausschr eibung der Bewirtschaf- 
tung öffentlicher Toiletten durch einen privaten Be treiber ab 01.01.2009 entwi- 
ckelt. Maßnahmen, die sich aus der Konzeption ergeb en und welche bereits vor- 
her umgesetzt werden können bzw. für deren Umsetzung auch nach Vergabe die 
Stadt Münster zuständig bleibt, sollten jedoch unab hängig von dem Ausschrei- 
bungs- und Vergabeverfahren umgesetzt werden. 
 
Eine Auflistung und nähere Beschreibung der einzeln en Standorte ist dieser 
Konzeption als Anlage 1 beigefügt. Die dort aufgefü hrten Standards der Bewirt- 
schaftung sind Soll-Vorgaben im Hinblick auf die Au sschreibung des Betriebes 
öffentlicher Toiletten und stellen nicht den Ist-Zustand dar.

Stand: 18.07.2007 
32.10.0017                                                 Konzeption / öffentl. Toiletten                                       Seite 3 von 23 
2. Aktueller Bestand öffentlicher Toiletten in Münster 
 
Im Stadtbezirk Münster werden derzeit an 18 Standor ten öffentliche Toilettenan- 
lagen bereitgehalten. 
 
Zum Teil handelt es sich um Sanitäranlagen herkömml icher Bauart, die manuell 
gereinigt werden müssen. An sieben Standorten sind automatische Toilettenan- 
lagen installiert, die über eine automatische Sitzb rillenreinigung nach jedem 
Gebrauch verfügen, jedoch zusätzlich der manuellen Reinigung bedürfen (Wand- 
und Bodenflächen, Waschbecken). Hinzu kommen tempor äre Lösungen in Form 
von transportablen Toilettenkabinen, welche nun sch on seit einigen Jahren in 
den Monaten April bis Oktober im Südpark und im Wie nburgpark aufgestellt wer- 
den. 
 
 
 
3. Problemanalyse  
 
Die im Zusammenhang mit öffentlichen Toiletten auft retenden Probleme sind 
allerorts ähnlich. Die nachfolgend aufgeführten Pro blemlagen wurden mittels Be- 
fragung von Mitarbeitern der Verwaltung, welche mit  Bereitstellung und Reini- 
gung der öffentlichen Toilettenanlagen befasst oder  im Bürgerkontakt tätig sind, 
der Befragung von Bürgern und Passanten sowie aktue ller Inaugenscheinnahme 
aller Standorte erfasst. Außerdem wurden die Erkenn tnisse des zentralen Be- 
schwerdemanagements der letzten Jahre ausgewertet. 
 
 
 
• Sauberkeit öffentlicher Toiletten 
 
Der zentrale Punkt für die Akzeptanz einer öffentli chen Toilette bei potenziellen 
Nutzern ist sicher die Sauberkeit. Eine öffentliche  Toilette kann ihrem Zweck, ein 
Ort zur Verrichtung der Notdurft für die Allgemeinh eit zu sein, nur nachkommen, 
wenn die Allgemeinheit keine Scheu hat, diese zu nu tzen. Eine hohe Nutzungs- 
frequenz bedingt jedoch auch ein hohes Verschmutzun gsrisiko. Die Erfahrung 
zeigt, dass nicht jede Nutzerin/jeder Nutzer die To ilette verlässt, wie er sie vorge- 
funden hat. Im öffentlichen Raum scheint die Hemmsc hwelle für das Verschmut- 
zen außerdem niedriger zu sein als im privaten Bereich. 
 
Eine regelmäßige Reinigung und darüber hinaus regel mäßige Kontrollen mit zu- 
sätzlicher Reinigung im Bedarfsfalle sind daher unu mgänglich. Die Reinigungs- 
frequenz ist für jeden Standort festgelegt und ergi bt sich aus Anlage 1. Bei Groß- 
veranstaltungen im Umfeld von öffentlichen Toilette nanlagen sind die Kontrollin- 
tervalle zu verkürzen bzw. ist eine ständige Besetzung vorzusehen. Ggf. kann die 
öffentliche Toilettenanlage auch geschlossen werden. 
 
Die im Stadtgebiet vorhandenen, automatischen Toile ttenanlagen sind mit einer 
automatischen Sitzbrillenreinigung versehen. Da die  Reinigung (nach jeder Nut- 
zung) für den Nutzer selbst jedoch im Verborgenen s tattfindet, bleiben ggf. Zwei- 
fel hinsichtlich der Sauberkeit. Außerdem sind die bewegten Systeme anfällig für 
Defekte, welche die gesamte Anlage bis zur Behebung außer Betrieb setzen.

Stand: 18.07.2007 
32.10.0017                                                 Konzeption / öffentl. Toiletten                                       Seite 4 von 23 
 
Die Reinigung der Wand- und Bodenflächen sowie der restlichen Armaturen 
muss zudem weiterhin manuell erfolgen. Zusammenfass end kann festgestellt 
werden, dass die automatische Sitzbrillenreinigung keinen großen Vorteil in Sa- 
chen Personaleinsatz bringt. Durch den sich jeder B enutzung anschließenden 
Reinigungszyklus mit einem Zeitbedarf von ca. 1-2 M inuten wird zudem eine ho- 
he Nutzungsfrequenz behindert. Dies ist im Regelbet rieb kein Problem, lässt die 
automatischen Anlagen jedoch für Großveranstaltungen ungeeignet erscheinen. 
 
Neben dem gewidmeten Nutzungszweck ist eine zweckfr emde Nutzung als 
Raum in dem Drogen konsumiert werden an der Tagesordnung. Auch eine weite- 
re Nutzungsart, welche im zwischenmenschlichen Bere ich angesiedelt ist, kann 
anhand von „typischen Hinterlassenschaften“ nachgewiesen werden. Der Stand- 
ort „Bahnhofsvorplatz“ (Anlage 1, Nr. 8) ist diesbezüglich besonders auffällig. 
 
Der Missbrauch in der geschilderten Form wird begünstigt durch rollstuhlgerechte 
Toilettenanlagen, welche durch ihre Innenraumgröße auch die Rahmenbedin- 
gungen für eine zweckentfremdete Verwendung verbessern. 
 
Dieser Zielkonflikt kann nur durchbrochen werden, w enn eine Toilettenanlage 
während der Öffnungszeit ständig mit Personal beset zt oder für Behinderte eine 
separate Toilette vorhanden ist, die nur durch Behi nderte genutzt werden kann 
(z. B. mit dem genormten EURO-Toilettenschlüssel). 
 
Eine durchgehende Besetzung ist jedoch schon aus fi nanziellen Gründen nicht 
an allen Standorten möglich und je nach Frequenz de r Anlage auch nicht 
zweckmäßig. Separate Räume für Körperbehinderte sin d außerdem wegen des 
Platzbedarfes nicht an jedem Standort realisierbar. 
 
Strategien, die bei den gegebenen Rahmenbedingungen  eine nicht zweckbe- 
stimmte Nutzung unterbinden, sind, auch nach Rücksp rache mit anderen Kom- 
munen und mit der Bewirtschaftung von öffentlichen Toiletten betrauten Fachleu- 
ten, nicht vorhanden.  
 
Die Beleuchtung der Toilette mit Schwarzlicht ist n icht zielführend. Zwar können 
Drogenkonsumenten ihre Venen in der Toilette nicht sehen, nach vorheriger 
Markierung der Einstichstelle kann eine Spritze jed och trotzdem gesetzt werden. 
Andere Nutzer der Toilettenanlage werden durch das Schwarzlicht erst auf eine 
Drogenproblematik aufmerksam und meiden den Standort. 
 
Begegnet werden kann diesen Zweckentfremdungen nur mit regelmäßigen Kon- 
trollen zu unterschiedlichen Tageszeiten und weiteren Maßnahmen wie z. B. dem 
Aufstellen von Sammelkästen für gebrauchte Spritzen. 
 
Bei automatischen Toilettenanlagen kann zudem die N utzungsdauer zeitlich be- 
grenzt werden (z. B. auf 10 Minuten), was Drogenkon sum erschwert, jedoch 
auch bei der gewidmeten Nutzung Zeitdruck und damit  Ängste beim Nutzer ver- 
ursachen kann. Daher ist der Einsatz einer solchen Maßnahme gut abzuwägen. 
 
Die Erhebung eines Nutzungsentgeltes mag Vandalismu s innerhalb der Sanitär- 
anlage einschränken, bei den vorgenannten Betätigun gen stellen jedoch auch 
0,50 € Nutzungsentgelt wohl keine Hürde dar.

Stand: 18.07.2007 
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• Anzahl der Standorte öffentlicher Toiletten 
 
Die Anzahl der öffentlichen Toiletten in Münster wa r in der Vergangenheit immer 
wieder Anlass für Anregungen und Kritik, welche an die Münster-Information 
(Münster Marketing) und an das zentrale Beschwerdem anagement (Büro des 
Oberbürgermeisters) heran getragen wurden. 
 
Hauptkritikpunkte waren in den letzten Jahren: 
 
- Toiletten für Besucher des Stadthauses 1 
- Toilettenangebot im Rahmen von Großveranstaltungen 
- Toilettenangebot im Rahmen der Aufstellung des Sandkastens „Maxi-Sand“ auf  
dem Syndikatplatz 
- Toiletten für Besucher der Bürgerhalle und des Friedenssaales 
 
Das Toilettenangebot im Stadthaus 1 erscheint, nach  Errichtung der öffentlichen 
Toilette im Erdgeschoss (Ausgang Syndikatplatz) in Ergänzung zu den vorhan- 
denen Besuchertoiletten, quantitativ ausreichend. D ie Öffnungszeiten sollten je- 
doch künftig erweitert werden (siehe Ausführungen z um Unterpunkt „Öffnungs- 
zeiten“). 
 
Der vorhandene Bestand an öffentlichen Toiletten ka nn der Nachfrage bei Groß- 
veranstaltungen naturgemäß nicht standhalten. Hier müssen, ausgehend von der 
erwarteten Besucherzahl, für die Dauer der Veransta ltung zusätzliche Toiletten 
(Toilettencontainer, Toilettenkabinen) bereitgestel lt werden. Die Erarbeitung ei- 
nes Konzeptes für die Versorgung mit Toiletten bei Großveranstaltungen erfolgt 
jedoch separat durch das Ordnungsamt und ist nicht Bestandteil dieser Betrach- 
tung.  
 
Für Besucher der Bürgerhalle und des Friedenssaales  am Prinzipalmarkt wäre 
eine Toilette direkt vor Ort sicherlich wünschenswe rt. Die baulichen Gegebenhei- 
ten lassen den Einbau einer öffentlichen Toilette i n die Bürgerhalle jedoch nicht 
zu. Eine generelle Öffnung der im nebenan gelegenen  Stadtweinhaus vorhande- 
nen Toiletten erscheint, nicht zuletzt aus den im U nterpunkt „Sauberkeit öffentli- 
cher Toiletten“ genannten Gesichtspunkten, nicht sinnvoll. 
 
Als Ausweichlösung reichen aus Sicht der Verwaltung  die bereits vorhandenen 
Toilettenstandorte am Domplatz und im Stadthaus 1 a us. Hinsichtlich der Öff- 
nungszeiten sollte jedoch dem Umstand Rechnung getr agen werden, dass sich 
der Grossteil der Tagesbesucher von ca. 9.00 Uhr bi s 18.00 Uhr (Sonn- und Fei- 
ertags von ca. 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Münster aufhält. 
 
Der Hauptkritikpunkt, dass durch Toilettengänge vor den touristischen Führungen 
Verzögerungen des Beginns verursacht werden, würde vermutlich auch nicht 
durch eine Toilettenanlage an oder in der Bürgerhal le vermieden werden. Reise- 
gruppen verursachen, bedingt durch ihre Größe, punk tuell eine sehr hohe Nach- 
frage nach Toiletten. Wollte man darauf reagieren, so müsste im Bereich Bürger- 
halle ein sehr großes Angebot an Toiletten bereitge halten werden. Seitens der 
Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die Verzöge rungen bei Führungen 
nicht nur auf die Wegstrecke z. B. zum Domplatz zur ückzuführen sind, sondern 
auch auf Wartezeiten vor der Toilette zu Stoßzeiten . Das Problem scheint nicht 
komplett vermeidbar, durch Öffnungszeiten und Wegwe isung jedoch zufrieden- 
stellend lösbar zu sein.

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Als weitere Lösungsoption kommt eine Verlegung des Treffpunktes für touristi- 
sche Führungen auf den Domplatz, in die Nähe der To ilettenanlage, in Betracht. 
In diesem Falle sollte durch bauliche Maßnahmen ein  Wetterschutz hergestellt 
und eine Identifikation des Treffpunktes erleichter t werden. Eine Lösung in Ver- 
bindung mit der unten vorgeschlagenen Ergänzung der  Toilette auf dem Dom- 
platz zur Herstellung von Barrierefreiheit würde sich hier anbieten.  
 
Grundsätzlich scheint Münster von der Anzahl der Standorte öffentlicher Toiletten 
recht gut aufgestellt zu sein. Ein interkommunaler Vergleich mit vergleichbaren 
Städten zeigt, dass Münster mit seinen zurzeit 18 S tandorten, bzw. nach Umset- 
zung der in dieser Konzeption empfohlenen Maßnahmen  mit 17 Standorten, im- 
mer noch einen Spitzenplatz einnimmt, was die Quantität öffentlicher Toilettenan- 
lagen angeht. 
 
Zum Vergleich: Aachen     8 Standorte 
Bonn    18 Standorte 
Freiburg   15 Standorte 
Wuppertal   12 Standorte 
 
 
Weitere Toiletten, die de facto als öffentliche Toi letten benutzt werden, sind bei 
der örtlichen Gastronomie, dem Einzelhandel, öffentlichen Institutionen aber auch 
z. B. auf Friedhöfen vorhanden, daher sollen sie an dieser Stelle zumindest nach- 
richtlich aufgeführt werden. 
 
Die reine Anzahl der vorhandenen Standorte ist jedo ch nur bedingt ein Indikator 
für die subjektiv empfundene Zufriedenheit mit dem Umfang des Angebotes an 
öffentlichen Toiletten. Die vorhandenen Standorte m üssen auch bekannt sein, 
um frequentiert zu werden. Bezüglich dieses Punktes  ist in Münster noch Ent- 
wicklungspotenzial vorhanden (siehe Pkt. 11, Wegwei sung / Öffentlichkeitsar- 
beit). 
 
 
• Bekanntheitsgrad öffentlicher Toiletten 
 
Im Rahmen der Erarbeitung dieser Konzeption durchge führte Befragungen von 
Münsteraner Bürgern/-innen und Besuchern/-innen aus  dem Umland haben er- 
geben, dass einige Befragte ein bis drei öffentlich e Toilettenstandorte kennen 
und viele keinen einzigen benennen konnten. 
 
Dies ist ein Hinweis darauf, dass die vorhandenen S tandorte nicht im Bewusst- 
sein der Allgemeinheit verankert sind, was jedoch V oraussetzung dafür ist, dass 
die öffentlichen Toiletten ihre zugedachte Funktion , der Allgemeinheit für den 
Toilettengang zu dienen, erfüllen können. 
 
Hinzu kommt, dass Ortsunkundigen nicht der Weg gewi esen werden kann, wenn 
das durchaus reichhaltige Angebot an öffentlichen T oiletten den Münsteraner 
Bürgern und Ortskundigen nicht präsent ist.

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• Öffnungszeiten 
 
Kritik an den Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten  wurde in Bezug auf die Toilette 
im Inneren des Stadthauses 1 geübt.  
 
Derzeit ist die Toilette Stadthaus 1/innen zu folge nden Zeiten mit zu unterschied- 
lichen Zeiten anwesender Servicekraft geöffnet: 
 
Mo. - Mi. 10.00 Uhr – 16.00 Uhr 
Do.  10.00 Uhr – 18.00 Uhr 
Fr.    9.00 Uhr – 13.00 Uhr 
 
Während der Aufstellung des Sandkastens „Maxi-Sand“ auf dem Syndikatplatz in 
der Zeit von Mai bis September gelten derzeit folgende Öffnungszeiten: 
 
Mo. - Sa.   9.30 Uhr – 18.00 Uhr 
 
(durchgehende Besetzung mit einer Servicekraft Mo. bis Fr. von 11.00 Uhr bis 
18.00 Uhr und Sa. von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr) 
 
 
Wegen der zentralen Lage und der Nähe zur Bürgerhal le besteht eine verstärkte 
Nachfrage ab ca. 9.00 Uhr täglich sowie am Wochenen de ab 10.00 Uhr. Außer- 
dem sind die Einzelhandelsgeschäfte zum größten Tei l von 9.00 Uhr bis 20.00 
Uhr (täglich außer Sonntag) geöffnet. 
 
Die Erweiterung der Öffnungszeiten anlässlich der A ktion „Maxi-Sand“ beseitigt 
die größten Engpässe, es sollten jedoch auch grunds ätzlich erweiterte Öffnungs- 
zeiten für diesen Standort vorgesehen werden (Mo. -  Sa. 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, 
So. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr).  
 
An den anderen Standorten waren die Öffnungszeiten bisher kein Anlass für Kri- 
tik. 
 
 
• Barrierefreiheit 
 
Der barrierefreie Zugang für Behinderte, insbesonde re für Rollstuhlfahrer/-innen, 
ist bei den öffentlichen Toiletten in Münster derze it bei folgenden Standorten ge- 
währleistet. 
 
1. Apostelkirche 
2. Breul 
3. Geiststraße / Marktplatz 
4. Hauptbahnhof / Vorplatz 
5. Hindenburgplatz 
6. Stadthaus 1 / innen 
7. Stadthaus 1 / außen 
8. Stadthaus 2 
9. Südpark 
10. Wienburgpark 
11. Bült 
12. Salzstraße / Servatiiplatz

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Sollte die Toilette im Untergeschoss der Stadtbüche rei künftig ebenfalls als öf- 
fentliche Toilette ausgewiesen werden, würde Münste r über dreizehn barriere- 
freie Toilettenstandorte verfügen. 
 
An sechs Standorten besteht keine Barrierefreiheit.  Von diesen Standorten wird 
seitens der Verwaltung die Aufgabe bzw. Abgabe von zwei Standorten empfoh- 
len, so dass vier Toiletten verbleiben, die nicht behindertengerecht sind. 
 
Am Standort Aasee, Hansahafen (Anlage 1, Nr. 1) sol lte geprüft werden, ob die- 
ser barrierefrei umgestaltet werden kann (siehe Pkt. 6). 
 
Die Toilettenanlage im Aegidiimarkt (Anlage 1, Nr. 2) ist aufgrund ihrer Lage im 
Untergeschoss nicht barrierefrei. Der Zugang erfolg t durch zwei getrennte Zu- 
gangstüren für Damen und Herren, welche jeweils übe r einen Treppenabgang in 
das Untergeschoss führen. Ein Aufzug ist nicht vorh anden. Eine Barrierefreiheit 
kann hier mit vertretbarem Aufwand aus Sicht der Ve rwaltung nicht erreicht wer- 
den. Eine barrierefreie Alternative am Standort ist  jedoch während der Öffnungs- 
zeiten in der Volkshochschule Münster vorhanden, wo rauf in Form eines Hin- 
weisschildes an der öffentlichen Toilette hingewiesen werden sollte. 
 
Die Toilettenanlage auf dem Domplatz ist wegen ihre r Lage und ihres Bekannt- 
heitsgrades der zentrale Toilettenstandort in Münst er. Hier sollte eine Zugäng- 
lichkeit auch für Rollstuhlfahrer/-innen geschaffen werden (siehe Pkt. 6). 
 
Am Standort Hiltrup (Anlage 1, Nr. 9) ist ein kleiner Toilettencontainer vorhanden, 
der vorwiegend für die Marktbeschicker errichtet wu rde, jedoch auch für Markt- 
besucher zugänglich ist. Der Container ist älteren Baujahrs und in einem knapp 
ausreichendem Zustand. Zumindest mittelfristig soll te hier eine Sanierung des 
Standortes erfolgen, welche angesichts der vorhande nen Substanz allein mittels 
Neuerrichtung/-aufstellung durchgeführt werden kann . Ob in diesem Zuge eine 
volle Barrierefreiheit hergestellt werden kann/muss , ist im Zuge der Überplanung 
des Standortes zu prüfen. 
 
Die Barrierefreiheit am Standort Apostelkirche kann  durch eine Erweiterung der 
gepflasterten Fläche verbessert werden. Zurzeit ist  die Standfläche für Rollstuhl- 
fahrer/-innen außerhalb des Schwenkbereiches der Zu gangstür begrenzt. Bei 
Bedienung der Anlage mit EURO-Toilettenschlüssel od er Münze ist die Kante 
des gepflasterten Bereiches relativ nah an der Bewe gungsfläche des Rollstuhles. 
Um einen evtl. Sturz von der gepflasterten Fläche a uszuschließen, sollte die 
Pflasterung in diesem Bereich erweitert werden. Die se Maßnahme ist bereits 
durch 32.10.0017 beim Amt für Gebäudemanagement ang eregt worden. Von 
dort wurde das Tiefbauamt mit der Durchführung beauftragt. 
 
 
 
4. Aufgabe von Standorten 
 
Im Rahmen der Neuausrichtung des Konzeptes zur Bere itstellung öffentlicher 
Toiletten empfiehlt die Verwaltung, zwei Standorte aufzugeben bzw. die Bewirt- 
schaftung einem anderen Träger anzubieten.

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• Handorf/Dyckburg (Anlage 1, Nr. 7) 
 
Die öffentliche Toilette in Handorf befindet sich i n der Nähe der Dyckburg-Kirche, 
eingangs des Naherholungsgebietes Boniburger Wald. Die Toilettenanlage ist 
Bestandteil eines älteren Gehöftes, welches für pri vate Wohnzwecke genutzt 
wird. Aufgrund der Lage und der fehlenden Ausschild erung wird die Toilette nicht 
von einer breiten Öffentlichkeit genutzt. Die Haupt nutzung erfolgt durch die Kin- 
der und das Personal des Waldkindergartens Münster.  Darüber hinaus werden 
ggf. einige ortskundige Spaziergänger und Freizeitsportler die Anlage nutzen. Die 
Nutzung über den Kindergartenbetrieb hinaus ist jedoch sehr gering. 
 
Aus Sicht der Verwaltung wäre daher die Übertragung  der Bewirtschaftung der 
Toilettenanlage auf den Träger des Kindergartens eine konsequente Lösung. Der 
Status als öffentliche Toilette kann in diesem Zusa mmenhang entfallen, so dass 
der Kindergarten die Toilette in eigener Zuständigk eit für eigene Zwecke bewirt- 
schaften würde. Die Bereitschaft seitens des Kinder gartens, die Reinigung zu 
regeln und notwendige Renovierungsarbeiten mit Hilf e der Elternschaft zu erledi- 
gen ist nach telefonischer Rücksprache mit der Kindergartenleitung vorhanden. 
 
 
• Kinderhaus/Parkhaus (Anlage 1, Nr. 11) 
 
Die Toilettenanlage im Parkhaus Kinderhaus ist im K ellergeschoss des Parkhau- 
ses am Idenbrockplatz gelegen (Einfahrt Kristiansan dstraße). Das Parkhaus wird 
von der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) betri eben. Die Inanspruchnah- 
me der Toilettenanlage ist sehr gering, was sich au ch in der derzeitigen Reini- 
gungsfrequenz von einem mal pro Woche ausdrückt. Die Toilette wird hauptsäch- 
lich von dem Aufsichtspersonal des Parkhauses und g gf. von Parkhausnutzern in 
Anspruch genommen. Die Marktbeschicker des jeweils donnerstags stattfinden- 
den Wochenmarktes im Zentrum von Kinderhaus nutzen die Toiletten der Firma 
Schrunz (Bäckerei und Café) bzw. die des Bürgerzent rums Kinderhaus. In der 
Wahrnehmung der Bevölkerung ist die Parkhaustoilett e nicht als öffentliche Toi- 
lette vorhanden, soweit sie denn überhaupt bekannt ist. 
 
Aus den genannten Gründen wird seitens der Verwaltu ng empfohlen, die Bewirt- 
schaftung der Toilette dem Parkhausbetreiber WBI an zubieten oder bei man- 
gelndem Interesse seitens der WBI eine Schließung vorzunehmen. 
 
 
 
5. Neuerrichtung bzw. Neuausweisung von Toilettenanlagen 
 
• Standorte Bült und Salzstraße 
 
Die automatischen Toilettenanlagen an den Standorte n Bült (Anlage 1, Nr. 18) 
und Salzstr. / Servatiiplatz (Anlage 1, Nr. 20) sin d anlässlich der Ausstellung 
„skulptur projekte münster 07“ temporär errichtet worden und seit Ende Mai 2007 
in Betrieb. Die Aufstellung erfolgte durch die Firm en Ströer DSM (Bült) und Wall 
(Salzstraße) im Hinblick auf die bevorstehende Auss chreibung der Stadtwer- 
berechte / des öffentlichen Toilettenwesens um ihre  Leistungsfähigkeit darzustel- 
len.

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Nach Abschluss des Ausschreibungs- und Vergabeverfa hrens muss über den 
Fortbestand der Standorte und ggf. den Ersatz der n un aufgestellten Toilettenan- 
lage entschieden werden.  
 
Die gewählten Standorte sind zentral gelegen und we rden stark frequentiert. Aus 
Sicht der Verwaltung ergänzen sie die bereits vorha ndenen Toilettenstandorte 
gut und tragen zu einer gleichmäßigen Versorgung de r Innenstadt Münsters mit 
öffentlichen Toiletten bei.  
 
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, die St andorte Bült und Salzstraße 
auch nach Vergabe der Werberechte grundsätzlich bei zubehalten, wenn die Be- 
sucherzahlen während der temporären Aufstellung die  erwartete Besucherfre- 
quenz bestätigen. Der künftige Vertragspartner soll te an diesen Standorten eine 
Toilettenanlage aufstellen bzw. belassen. 
 
Am Standort Bült sollte jedoch eine Verlegung der T oilettenanlage auf die gege- 
nüberliegende Straßenseite erfolgen. Am derzeitigen  Standort, direkt neben der 
Einmündung der Kirchherrngasse auf den Bült, in Höh e der Querungshilfe über 
den Bült, wird die Sicht für Fußgänger, die die Str aße überqueren möchten, 
durch die Toilettenanlage stark eingeschränkt. Die Sichtbehinderung wird durch 
den Bogen, den die Straße am Bült beschreibt, noch verstärkt. Aus Gründen der 
Verkehrssicherheit ist die derzeitige Lage der Toil ette am Standort Bült nicht ide- 
al. 
 
Durch die temporäre Aufstellung sind die für die Au fstellung einer Toilette not- 
wendigen Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Frischwasser, Abwasser, Strom) bereits 
abgeschlossen und finanziert. Die Aufstellung einer  Toilettenanlage nach Abbau 
der Präsentationsanlage wäre daher zumindest an der  Salzstraße ohne größere 
Vorarbeiten möglich. Am Bült wird, knapp zwei Jahre  nach der Errichtung, er- 
sichtlich sein, ob die Toilette angenommen wird und  weitere Infrastrukturmaß- 
nahmen, die bei einer Verlegung auf die gegenüberli egende Straßenseite not- 
wendig würden, sinnvoll sind. 
 
 
• Standort Stadtbücherei 
 
(Vorschlag inzwischen überholt; Ausweisung als öffentl. Toilette nicht umsetzbar) 
 
Die Toilette im Untergeschoss der Stadtbücherei wir d, nicht zuletzt wegen ihrer 
zentralen Lage, de facto als öffentliche Toilette g enutzt, obwohl sie eigentlich als 
Kundentoilette für Nutzer der Stadtbücherei und der  im Gebäude betriebenen 
Gastronomie gedacht ist. Aufgrund der starken Frequ enz werden bereits aktuell, 
neben der regulären Reinigung des Gebäudes, zusätzl iche Kontrollen und Be- 
darfsreinigungen durchgeführt. 
 
Aufgrund dieser Tatsache wird empfohlen, die Toilet te im Untergeschoss der 
Stadtbücherei als öffentliche Toilette auszuweisen und den Betrieb auf den künf- 
tigen Bewirtschafter der öffentlichen Toiletten zu übertragen. Diese Vorgehens- 
weise wird im Einvernehmen mit der Verwaltungsleitu ng der Stadtbücherei vor- 
geschlagen, kann jedoch nur realisiert werden, wenn  die Regelungen des, mit 
der Betreiberin der Gastronomie geschlossenen, Pach tvertrages dem nicht ent- 
gegenstehen.

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Dem Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss der Stadtbüch erei wäre, bei Übernah- 
me der Bewirtschaftung durch einen privaten Betreiber, weiterhin die Nutzung der 
Toilette im Untergeschoss als Kundentoilette zu gewähren. 
 
 
• Toiletten im Südpark und Wienburgpark 
 
Im Südpark und im Wienburgpark wird in den Monaten April bis Oktober jeweils 
eine Toilettenkabine aufgestellt, um den Bedarf an öffentlichen Toiletten zu de- 
cken und die Parkanlagen sauber zu halten. Nach Rüc kmeldungen von Anwoh- 
nern sei das vorhandene Angebot jedoch bei schönem Wetter nicht ausreichend, 
außerdem bestünden Vorbehalte gegenüber Toilettenka binen (Sauberkeit, Ge- 
ruch usw.), weshalb ein Ausweichen zum Zwecke der V errichtung der Notdurft in 
die Grünanlagen zu beobachten sei. 
 
Das Problem scheint insbesondere in Parkanlagen nur  bedingt lösbar zu sein. 
Selbst bei vorhandenem Toilettenangebot wird dieses  nicht von Jedermann an- 
genommen, soweit in unmittelbarer Nähe die Möglichk eit besteht, sich relativ 
sichtgeschützt zu erleichtern. Außerdem sind die zu  Stoßzeiten wünschenswer- 
ten Toilettenkapazitäten mit vertretbarem Aufwand kaum bereitzustellen. 
 
Die Lösung des Toilettenproblems in Parkanlagen ist  mit der Aufstellung von Toi- 
lettenkabinen zwar möglich, erscheint jedoch nicht ideal. Neben den geschilder- 
ten Vorbehalten werden insbesondere die nicht behin dertengerechten Einzelka- 
binen immer wieder umgestoßen und können danach ers t nach Aufrichtung und 
Säuberung wieder in Betrieb genommen werden. In die sem Jahr wurden daher 
erstmals ausschließlich barrierefreie Toilettenkabi nen aufgestellt, weil diese we- 
gen ihrer größeren Grundfläche besser vor Vandalismus geschützt sind. 
 
Eine feste Toilettenlösung würde wohl eine höhere A kzeptanz finden als eine 
transportable Toilettenkabine, insbesondere wenn di ese an einem zentralen 
Standort gelegen wäre. Eine zentrale Aufstellung de r vorhandenen Toilettenkabi- 
nen ist schon aus rein optischen Gründen nicht sinnvoll. 
 
Eine mögliche Lösung für dieses Problem wäre die Aufstellung von versenkbaren 
Toilettenkabinen der Firma Urilift. Diese können je  nach Bedarf aus dem Boden 
gefahren werden und sind in versenktem Zustand vor Vandalismus geschützt. 
Diese Lösung ist aufgrund der geringen Abmessungen des Innenraumes nicht für 
Rollstuhlfahrer geeignet, macht sie aber auch wenig er attraktiv für zweckfremde 
Nutzung.  
 
Für den Südpark kommt als weitere Lösung ein Umbau des Gebäudes des Aben- 
teuerspielplatzes „ABI-Südpark“ in Betracht. In der  dem Eingang an der Jo- 
sefskirche zugewandten Ecke des Gebäudes sind die S anitäranlagen der Ju- 
gendeinrichtung untergebracht, d. h., dass die zur Bereitstellung einer öffentli- 
chen Toilette erforderlichen Anschlüsse bereits vorhanden sind. Nach Ansicht der 
Verwaltung wäre hier ein Umbau des Gebäudes mit von  außen zugänglichen 
Toilettenräumen denkbar bzw. ein Anbau an das vorhandene Gebäude.

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Ideal wäre eine Kombination beider Lösungen mit ein em versenkbaren Pissoir 
der Firma Urilift an zentraler Stelle im Park und B ereitstellung einer von außen 
zugänglichen Toilette im Gebäude des ABI Südpark. B ei Nutzung der Sonder- 
konditionen, welche der Stadt Münster angeboten wur den (siehe folgenden Un- 
terpunkt „Bremer Platz“), könnte auch diese aufwändige Lösung vergleichsweise 
günstig umgesetzt werden. 
 
Visualisierungen der Vorschläge sind der Anlage 1 ( Nr. 16, Seite 2), eine Be- 
schreibung der versenkbaren Toilettenlösungen der F irma Urilift ist als Anlage 2 
beigefügt. 
 
Alternativ könnten im Rahmen der Ausschreibung der Stadtwerberechte und der 
Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten Lösungsv orschläge für die Toiletten in 
den Parks bei den Bietern abgefragt werden. 
 
Langfristig sollte jedoch aus Sicht der Verwaltung auch in den beiden Parkanla- 
gen eine dauerhafte Toilettenlösung mit möglichst z entralem Standort innerhalb 
der Parkanlage angestrebt werden. Hierbei sollte ei ne Lösung bevorzugt werden, 
die den Zugang von Nichtbehinderten zu barrierefreien Toiletten vermeidet (siehe 
Ausführungen zu Pkt. 3 (Problemanalyse, Sauberkeit öffentlicher Toiletten)). 
 
Solange noch keine dauerhafte Lösung an den Standor ten Südpark und Wien- 
burgpark existiert, ist vom Betreiber der öffentlic hen Toiletten sicherzustellen, 
dass in den Monaten April bis Oktober mindestens ei ne barrierefreie Toilettenka- 
bine aufgestellt wird. 
 
 
• Bremer Platz 
 
Der Bremer Platz am Ostausgang des Hauptbahnhofes i st Treffpunkt und Auf- 
enthaltsort der Obdachlosen- und Drogenszene. Seit Jahren beschweren sich 
Anwohner, dass in diesem Bereich öffentlich die Notdurft verrichtet wird. 
 
Das Problem lässt sich an diesem Standort jedoch ni cht mit der Aufstellung einer 
automatischen Toilettenanlage lösen. Die üblichen A nlagen würden aufgrund 
ihrer Innenraumgröße zu Missbrauch wie Drogenkonsum  und Vandalismus ein- 
laden. 
 
Die Bereitstellung eines Pissoirs könnte das Proble m jedoch bereits weitgehend 
beseitigen, weil öffentliches Urinieren hier das Hauptproblem ist. 
 
Öffentliche Pissoirs sind in der Regel mit einer Ei nhausung versehen. Diese böte 
jedoch auch Sichtschutz für z. B. Drogengeschäfte u nd würde vermutlich schnell 
Ziel von Graffiti und Vandalismus werden, was dem E rscheinungsbild des Bre- 
mer Platzes nicht zuträglich wäre. 
 
Ein Pissoir herkömmlicher Bauweise könnte durch ein en privaten Betreiber nach 
Vergabe der Bewirtschaftung öffentlicher Toiletten errichtet und zum Gegenstand 
der Ausschreibung gemacht werden.

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Als weitere Option wäre ein versenkbares Urinal der  Firma Urilift denkbar. Dies 
ist ein von drei Seiten offen begehbarer Zylinder, der bei Nichtgebrauch (z. B. bei 
Nacht) im Boden versenkt werden kann und dann vor V andalismus geschützt ist. 
Wegen der fehlenden Einhausung bietet er keinen Sic htschutz für zweckfremde 
Verrichtungen. Eine Beschreibung des Systems ist di esem Konzept als Anlage 2 
beigefügt. 
 
Die Kosten für Anschaffung und Aufstellung würden e inmalig 42.000,- € betra- 
gen. Für den Wartungsvertrag würden Kosten von jährlich 5.500,- € entstehen.  
 
Weil Münster der erste Standort in Deutschland wäre , bietet die Firma Urilift zur 
Markteinführung an, für 44.500,- € zwei versenkbare  Urinale zu liefern. Die War- 
tungskosten würden in diesem Falle 7.500,- €/jährli ch für zwei Standorte betra- 
gen. 
 
Das zweite Urilift-Urinal könnte z. B. im Südpark zum Einsatz kommen. 
 
Vorteil der versenkbaren Urinal-Lösung wäre die Mög lichkeit der bedarfsgerech- 
ten Bereitstellung bei größtmöglichem Schutz vor Va ndalismus und zweckfrem- 
der Nutzung. 
 
Nachteile könnten sich aus den langfristig unwägbar en Folgekosten des hydrau- 
lischen Systems ergeben. Außerdem hätten die laufen den Kosten aus dem War- 
tungsvertrag, der für mind. 3 Jahre mit der Firma U rilift abgeschlossen werden 
müsste, Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Vert rages mit einem privaten 
Betreiber der öffentlichen Toiletten. 
 
Die Entscheidung, welche Lösung am Bremer Platz (und ggf. im Südpark oder an 
einem anderen Standort) realisiert wird, sollte zei tnah und unabhängig von der 
Ausschreibung des Betriebes öffentlicher Toiletten erfolgen. Eine Verpflichtung 
des künftigen Betreibers, bestimmte Produkte zu bes chaffen, würde im Vergleich 
zu einem Erwerb durch die Stadt Münster keine finan ziellen Vorteile bringen. 
Außerdem würde die spezielle Offerte der Firma Urilift an die Stadt Münster (zwei 
Anlagen zum Preis von einer) verfallen sein. 
 
 
• Finanzierung 
 
Die Kosten für die Neuerrichtung von öffentlichen T oiletten während der Laufzeit 
des Vertrages sind in voller Höhe durch den Betreib er der öffentlichen Toiletten- 
anlagen zu tragen. Dies bezieht sich sowohl auf die  Kosten der Anlage als auch 
auf die vorbereitenden Arbeiten (Erdarbeiten, Vorbereitung der Anschlüsse usw.). 
 
 
 
6. Umbau / Ergänzung bestehender Toilettenanlagen 
 
• Hauptbahnhof/Vorplatz (Anlage 1, Nr. 8) 
 
Der Standort Hauptbahnhof (zwischen Radstation und Postgebäude) ist seit sei- 
ner Errichtung 2003 problematisch, was Sauberkeit u nd zweckfremde Nutzung 
angeht. Die Probleme haben sich laut Aussage des Re inigungspersonals in den

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letzten Wochen und Monaten nochmals verschärft. Säm tliche, unter Punkt 3 
(Problemanalyse, Sauberkeit öffentlicher Toiletten)  genannten Aspekte sind hier 
in besonders starker Ausprägung zu beobachten. Es s tellt sich an diesem Stand- 
ort die Frage, ob über die missbräuchliche Nutzung hinaus überhaupt noch eine 
Nutzung zum gewidmeten Zweck stattfindet/stattfinde n kann und ob dem zustän- 
digen Personal die Reinigung noch zumutbar ist. 
 
Lösungsansätze, die bei den derzeitigen Rahmenbedin gungen eine missbräuch- 
liche Nutzung wirksam unterbinden, sind nicht vorha nden. Eine ständige Beset- 
zung des Standortes mit einer Aufsichts-/Reinigungs kraft ist bei einer frei stehen- 
den, automatischen Toilettenanlage nicht realisierbar und auch nicht sinnvoll.  
 
Als erste Maßnahme sollte bei der Kabine mit dem Ur inal die Eingangstür ent- 
fernt werden um die soziale Kontrolle zu erhöhen. B ei zweckentsprechender Nut- 
zung des Urinals wäre dann aus bestimmten Blickwink eln der Rücken des Nut- 
zers zu sehen, was jedoch durch Aufstellung einer S ichtschutzwand in einem 
Meter Entfernung zum Eingang des Raumes abgemildert  werden könnte. Die 
mangelnde Möglichkeit, sich im Urinalraum einzuschl ießen, könnte die Attraktivi- 
tät für eine missbräuchliche Nutzung verringern. 
 
Eine Schließung der Toilette oder eine Beschränkung  des Zuganges auf Nutzer 
mit dem EURO-Toilettenschlüssel für Behinderte wäre , angesichts der Tatsache, 
dass im Bahnhof eine betreute Toilettenanlage vorha nden ist, auch denkbar. 
Weil durch diese Maßnahme das Problem jedoch vermut lich nur auf einen ande- 
ren Toilettenstandort verlagert werden würde, ist d ieser Schritt gut abzuwägen 
und ggf. als Handlungsoption bei weiterer Eskalation am Standort vorzusehen. 
 
 
• Domplatz 
 
Die Toilettenanlage auf dem Domplatz (Anlage 1, Nr.  5) sollte mit einer behinder- 
tengerechten Ergänzung versehen werden, um Barrierefreiheit herzustellen. 
 
Die Toilettenanlage auf dem Domplatz (Anlage 1, Nr.  5) liegt unterirdisch und ist 
über zwei Treppenabgänge zugänglich. Die Anlage ist  zur Ausstellung „skulptur 
projekte münster 07“ als eigenständige Skulptur vol lständig saniert worden und 
befindet sich in einem guten, jedoch nicht barrierefreien Zustand.  
 
Aufgrund der exponierten Lage mitten im Zentrum ist  hier eine Zugänglichkeit 
auch für Rollstuhlfahrer/-innen anzustreben. Denkba r sind hier Lösungen per 
Aufzug bzw. mit einer oberirdischen Ergänzung auf d em Domplatz, z. B. einer 
barrierefreien Toilettenkabine zwischen oder neben den Treppenabgängen (ggf. 
auch im Bereich der Buswartehallen oder im Bereich des Parkplatzes am östli- 
chen Rand des Domplatzes). Aus Sicht der Verwaltung  wird die zweite Lösung 
bevorzugt, weil sie wirtschaftlicher umgesetzt werd en kann, weniger störanfällig 
ist, sowie in die frische Bausubstanz im Untergeschoss nicht kurz nach Fertigstel- 
lung erneut eingegriffen werden muss. Gleichwohl st ellt diese Lösung den größe- 
ren Eingriff in das Erscheinungsbild des Domplatzes dar.  
 
Eine Ergänzung auf dem Domplatz könnte außerdem mit  Überdachung, Informa- 
tionsmöglichkeiten, Stadtplan usw. als Treffpunkt f ür touristische Führungen er- 
weitert werden. Eine Verlegung des Ausgangspunktes für Führungen würde die 
Toilettensituation an der Bürgerhalle entschärfen.

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• Aasee / Hansahafen 
 
Am Standort Aasee, Hansahafen (Anlage 1, Nr. 1) sol lte ebenfalls geprüft wer- 
den, ob dieser barrierefrei umgestaltet werden kann . Nach Fertigstellung des 
Neubaus der „Aaseeterassen“ (voraussichtlich Anfang 2008) wird eine barriere- 
freie Toilette für die Öffentlichkeit zugänglich se in, diese liegt jedoch auf der ge- 
genüberliegenden Seite des Aasees und ersetzt daher  keine Toilette am Hansa- 
hafen. Auch die Kommission zur Förderung der Integr ation von Menschen mit 
Behinderungen hat die Bereitstellung einer barriere freien öffentlichen Toilette im 
hinteren Bereich des Aasees angeregt. 
 
 
 
7. Bewirtschaftung im Regelbetrieb 
 
Die Bewirtschaftung der öffentlichen Toilettenanlag en umfasst folgende Teilbe- 
reiche: 
 
•  Öffnungszeiten 
•  Schließdienst 
•  Benutzungsentgelt 
•  EURO-Toilettenschlüssel 
•  Aufsicht 
•  Reinigung 
•  Kontrolle 
•  Materialverwaltung 
•  Abfallentsorgung 
•  Wartung 
•  Reparaturen 
•  Entgeltvereinnahmung 
•  Verkehrssicherung / Winterdienst 
 
 
• Öffnungszeiten 
 
Die automatischen Toilettenanlagen sind täglich an 24 Stunden sowohl mit 
Münzeinwurf als auch mit dem EURO-Toilettenschlüsse l für Behinderte nutzbar. 
Diese Regelung sollte auch künftig beibehalten werden. 
 
Die Anlagen herkömmlicher Bauart bedürfen eines Sch ließdienstes, welcher zur- 
zeit von den städtischen Bediensteten, die auch die  Reinigung durchführen bzw. 
von einer Wach- und Schließgesellschaft (Aegidiimar kt, Hindenburgplatz, Dom- 
platz) durchgeführt wird.  
 
Die Öffnung der ausschließlich für Markttage vorges ehenen Anlagen in Hiltrup 
(freitags vormittags) und an der Geiststraße (mittw ochs und samstags vormit- 
tags) erfolgt durch die Marktbeschicker. Hier ist s omit die Festlegung von Öff- 
nungszeiten entbehrlich. 
 
Die Nachfrage nach öffentlichen Toiletten wird im W esentlichen durch die Öff- 
nungszeiten der Geschäfte und den Fremdenverkehr be stimmt. Grundsätzlich

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sollten die öffentlichen Toiletten daher während de r gesamten Woche (auch an 
Sonn- und Feiertagen) zu folgenden Öffnungszeiten zugänglich sein: 
 
Montag bis Samstag     9.00 Uhr bis 20.00 Uhr 
Sonn-/Feiertags   10.00 Uhr bis 20.00 Uhr 
 
Während der Dauer der Weihnachtsmärkte (Ende Novemb er bis 23. Dezember) 
sollten die Öffnungszeiten an die der Weihnachtsmär kte angepasst werden (frei- 
tags und samstags Öffnung bis 21.00 Uhr). Die Erwei terung der Öffnungszeiten 
während der Weihnachtsmärkte betrifft die Standorte  Aegidiimarkt, Domplatz und 
Stadthaus 1 / innen. 
 
Die Vorgaben, zu welchen Zeiten die einzelnen Toile ttenanlagen vom künftigen 
Vertragspartner zu öffnen sind, ergeben sich aus de r als Anlage 1 beigefügten 
Beschreibung der einzelnen Standorte. Es handelt si ch bei den Angaben in An- 
lage 1 um Mindeststandards. Eine Erweiterung der Öf fnungszeiten z. B. aus ar- 
beitsökonomischen Gründen (einheitlicher Schließdienst …) ist zulässig. 
 
Darüber hinaus ist die Regelung der Öffnungszeiten den aktuellen Entwicklungen 
anzupassen. Da die geplante Vergabe der Werberechte  mit dem Betrieb der öf- 
fentlichen Toiletten über einen längeren Zeitraum e rfolgen wird, ist es denkbar, 
dass sich während der Laufzeit das Nachfrageverhalt en und die Öffnungszeiten 
des Einzelhandels ändern. 
 
Änderungen der Öffnungszeiten, insbesondere Einschr änkungen, sind vom 
Betreiber der öffentlichen Toiletten mit der Stadt Münster abzusprechen. 
 
 
• Schließdienst 
 
Der Betreiber der öffentlichen Toiletten hat dafür Sorge zu tragen, dass die Toi- 
letten zu den vereinbarten Öffnungszeiten zugänglich sind. 
 
 
• Benutzungsentgelt 
 
Das Benutzungsentgelt für öffentliche Toiletten bet rägt in Münster an den kos- 
tenpflichtigen Standorten derzeit 0,10 EUR. Bei den  Anlagen herkömmlicher 
Bauweise sind Münzautomaten in die Türen der WC-Kab inen integriert. Die Be- 
nutzung der Urinale ist hier kostenfrei. 
 
Bei den automatischen Toilettenanlagen ist das Urin al in die WC-Kabine integ- 
riert (ausgenommen Bahnhofsvorplatz). Daher ist hie r auch die Urinalbenutzung 
kostenpflichtig. 
 
Die Höhe des Benutzungsentgeltes wurde bei Einführu ng des EURO im Jahre 
2002 aus Gründen der Funktionssicherheit auf 0,10 E UR festgesetzt und ist nicht 
mehr zeitgemäß.  
 
Eine Anpassung im Rahmen 0,00 € bis 0,50 € wird dem  künftigen Betreiber der 
öffentlichen Toiletten zugestanden. Eine Obergrenze  von 0,50 € wird jedoch ver- 
traglich festgeschrieben, damit ein Toilettenbesuch  für die Allgemeinheit finan-

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zierbar und das Ziel der Bereitstellung öffentlicher Toiletten, die Grundversorgung 
mit Toiletten, sichergestellt bleibt. 
 
Im Einzelfalle kann es sinnvoll sein, die Benutzung  der Toilette oder zumindest 
des Urinals kostenfrei zu gestalten. Die Obergrenze n der Benutzungsentgelte für 
einzelne Standorte ergeben sich aus der Anlage 1. 
 
Die vereinnahmten Nutzungsentgelte stehen während d er Laufzeit des Vertrages 
dem Betreiber der öffentlichen Toilettenanlagen zu.  
 
 
• EURO-Toilettenschlüssel 
 
Die in der Stadt Münster vorhandenen, behindertenge rechten und barrierefreien 
Toilettenanlagen müssen während der Öffnungszeiten kostenlos mit dem EURO-
Toilettenschlüssel des Clubs Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e.V. 
(CBF-Darmstadt) zugänglich sein.  
 
Der CBF-Darmstadt hat im Jahre 1986 mit seiner Akti on „EURO-
Toilettenschlüssel“ eine Initiative ins Leben geruf en, die es Behinderten ermögli- 
chen soll, an möglichst vielen Orten behindertenger echte Toiletten mit einem 
genormten Schlüssel nutzen zu können. 
 
Der Schlüssel wird gegen Vorlage des Behindertenaus weises an Behinderte 
ausgegeben, die auf behindertengerechte Toiletten a ngewiesen sind und ist di- 
rekt beim CBF-Darmstadt oder in Münster in der Müns ter Information im Stadt- 
haus 1 (Heinrich-Brüning-Straße 9) für einen Preis von 15,00 € erhältlich. 
 
 
• Aufsicht 
 
An definierten Standorten ist eine Aufsicht bzw. üb erwiegende Aufsicht im Wech- 
sel mit nahe gelegenen Standorten und ständige Kont rolle der Toilettenanlage zu 
gewährleisten. Die betreffenden Standorte sind aus der Anlage 1 ersichtlich. 
 
Am Standort Domplatz ist, nachdem die Toilette zur Skulptur umgebaut wurde, 
während der Ausstellung „skulptur projekte münster 07“ (17.06.2007 bis 
30.09.2007) eine durchgehende Beaufsichtigung aus A usstellungsmitteln sicher- 
gestellt. Nach Ende der Ausstellung fällt die Pflic ht zur Bewirtschaftung der Toi- 
lette an die Stadt Münster zurück. Für die Zeit nac h Vergabe der Bewirtschaftung 
ab dem 01.01.2009 ist als Bewirtschaftungsstandard für diesen Standort eine 
durchgehende Bewirtschaftung vorgegeben (siehe Anlage 1, Nr. 5). 
 
Um die neue Bausubstanz und das Vorzeigeobjekt „Sku lpturentoilette“ nicht un- 
kontrolliertem Vandalismus auszusetzen, sollte die Toilette am Domplatz in der 
Zeit vom 01.10.2007 bis 31.12.2008 während der Öffn ungszeiten weiterhin stän- 
dig besetzt sein.  
 
Weil das Bewirtschaftungssystem zum 01.10.2007 inst alliert sein muss, wird ein 
separates Konzept erarbeitet und kurzfristig verfolgt.

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• Reinigung 
 
Die Toilettenanlagen sind vom Betreiber in einem sa uberen und hygienisch ein- 
wandfreien Zustand zu halten. Damit ist die Reinigung der Sanitäreinrichtung, der 
Wand-, Boden- und Deckenflächen aber auch des Gebäu deteils zu verstehen, 
der zu der Toilettenanlage gehört bzw. in dem die T oilettenanlage installiert ist. 
Bei freistehenden Toilettenanlagen ist nach Bedarf auch die Reinigung der Au- 
ßenwände, der Dachflächen und der Zuwegung vorzunehmen. 
 
Die Frequenz der Grundreinigung (Mindeststandard) i st für jedes Objekt definiert 
und ergibt sich aus der Anlage 1. 
 
• Kontrolle 
 
Zusätzlich sind neben der Grundreinigung Kontrollen  mit Bedarfsreinigung durch- 
zuführen. 
 
Die Frequenz der Kontrollen mit Reinigung nach Beda rf ist für jedes Objekt defi- 
niert und ergibt sich aus der Anlage 1. 
 
 
• Materialverwaltung 
 
Der Betreiber der öffentlichen Toilettenanlagen hat  die Versorgung mit Betriebs- 
mitteln (Toilettenpapier, Seife für Seifenspender, Handtücher, Mülltüten etc.) in 
eigener Zuständigkeit so durchzuführen, dass der la ufende Betrieb während der 
Öffnungszeiten jederzeit sichergestellt ist. 
 
 
• Abfallentsorgung 
 
Die im Rahmen des Betriebes öffentlicher Toiletten anfallenden Abfälle sind im 
Rahmen der Reinigung vom Betreiber zu entsorgen. 
 
 
• Wartung 
 
Der künftige Vertragspartner hat die Wartung der bestehenden und künftig errich- 
teten Toilettenanlagen im notwendigen Umfange siche r zu stellen um Ausfälle 
und technische Defekte zu vermeiden. 
 
 
• Reparaturen 
 
Im Falle eines Defektes hat der Betreiber den Defek t unverzüglich sowie in eige- 
ner Zuständigkeit und auf eigene Kosten zu beseitigen. 
 
 
• Entgeltvereinnahmung 
 
Die Vereinnahmung der Benutzungsentgelte erfolgt du rch den Betreiber der öf- 
fentlichen Toiletten.

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• Verkehrssicherung / Winterdienst 
 
Dem Vertragspartner obliegen die Verkehrssicherungs pflicht und die Anlieger- 
pflichten aus der Straßenreinigungssatzung der Stad t Münster (regelmäßige Rei- 
nigung, außergewöhnliche Reinigung und Winterwartun g) für die Toilettenanla- 
gen und der ihnen zuzurechnenden Flächen (z. B. Zuwegungen). 
 
 
 
8. Bewirtschaftung bei Großveranstaltungen 
 
Bei Großveranstaltungen im Einzugsbereich öffentlic her Toiletten sind die betref- 
fenden Toilettenanlagen mit einer durchgehend anwes enden Reinigungs- und 
Aufsichtsperson zu besetzen. Der Betreiber der öffe ntlichen Toiletten kann mit 
dem Veranstalter der Großveranstaltung eine Kostene rstattung vereinbaren bzw. 
eine Übereinkunft treffen, dass der Veranstalter da s Reinigungs- und Aufsichts- 
personal stellt und somit während der Veranstaltung  den Betrieb der Toilettenan- 
lage(n) übernimmt. 
 
Diese Regelungen betreffen nicht die automatischen Toilettenanlagen. Diese 
sind durchgängig in Betrieb und sollten es auch im Rahmen von Großveranstal- 
tungen bleiben. Aufgrund ihrer geringen Größe und der automatischen Reinigung 
nach jeder Benutzung ist hier eine Aufsicht nicht e rforderlich. Es ist jedoch bei 
Großveranstaltungen ein erhöhtes Augenmerk auf Stör ungen zu legen, die sich 
aus einer erhöhten Nutzungsfrequenz ergeben könnten. 
 
Falls der Veranstalter der Großveranstaltung die er forderlichen Toiletten ander- 
weitig zur Verfügung stellt, ist auch eine Schließu ng der öffentlichen Toilettenan- 
lage(n) möglich. 
 
 
 
9. Bauliche Unterhaltung 
 
Die gesamte bauliche Unterhaltung obliegt für die D auer des Bewirtschaftungs- 
vertrages dem Betreiber der öffentlichen Toilettena nlagen. Bauunterhaltung im 
Sinne dieser Konzeption sind alle Maßnahmen die not wendig sind, um die öffent- 
lichen Toiletten und die zugehörige Gebäudesubstanz  in einem bautechnisch, 
betriebstechnisch und ästhetisch einwandfreien Zustand zu erhalten. 
 
Die Bauunterhaltungspflicht umfasst die gesamte Toi lettenanlage mit sämtlichen 
zugehörigen Bestandteilen (z. B. Sanitärausstattung , Armaturen, Installationen, 
Innenwände, Außenwände (falls Toilettenanlage nicht  innen liegender Bestand- 
teil eines Gebäudes ohne zuzurechnende Außenwände),  Türen, Dach, An- 
schlüsse an das Wasser, Abwasser und Stromnetz, zum  Grundstück der Toilet- 
tenanlage gehörige Zuwegung). 
 
Die Bauunterhaltung ist kontinuierlich durchzuführe n. Nach Auftritt von Mängeln 
ist der Betreiber verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden. Graffiti und Farb- 
schmierereien sind zeitnah zu entfernen.

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Bei Anregung / Vorschlag von Bauunterhaltungsmaßnah men seitens der Stadt 
Münster ist bezüglich der Notwendigkeit der Maßnahm en Einvernehmen herzu- 
stellen.  
 
 
 
10. Sanierung 
 
Falls Bauunterhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung und  Instandsetzung) nicht 
ausreichen, damit eine öffentliche Toilette ihren N utzungszweck angemessen 
erfüllen kann oder wenn eine Anpassung an Nutzungsä nderungen notwendig 
wird, sind Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese dienen der baulich- oder 
technischen Wiederherstellung oder der Modernisieru ng der Toilettenanlagen 
und zeichnen sich gegenüber der Bauunterhaltung dad urch aus, dass erhebliche 
Eingriffe in die Substanz erforderlich sind. 
 
Sanierungsmaßnahmen können bei Übernahme des Betrie bes der öffentlichen 
Toiletten oder im Laufe der Vertragsdauer notwendig  werden. Sie sind in jedem 
Falle mit dem Eigentümer der öffentlichen Toiletten , der Stadt Münster, abzu- 
stimmen. Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen obliegt dem Betreiber der 
öffentlichen Toilettenanlagen. Die Stadt Münster hat ein Vorschlagsrecht. 
 
Ein auf die Dauer des Bewirtschaftungsvertrages aus gelegtes Sanierungskon- 
zept sollte im Rahmen der Ausschreibung von den Bie tern verlangt werden, um 
einen realistischen Rahmen für Sanierungsmaßnahmen abzustecken. 
 
 
 
11. Störungsmanagement / Beschwerdemanagement 
 
An sämtlichen Toilettenanlagen ist sowohl außen als  auch innen eine Telefon- 
nummer gut sichtbar anzubringen, über die Störungen  oder Mängel gemeldet 
werden können. Die Besetzung dieser Hotline ist täg lich an 24 Stunden sicher zu 
stellen, damit auch Störungen außerhalb der Öffnung szeiten unverzüglich abge- 
stellt werden können (z. B. nächtliche Ruhestörung durch unkontrolliertes Öffnen 
automatischer Toilettenanlagen). 
 
Störungen und Mängel sind unverzüglich vom Betreibe r der Anlage abzustellen. 
Die Stadt Münster behält sich das Recht vor, Mängel  abzustellen, sollte der 
Betreiber nicht in angemessener Frist tätig werden.  In diesem Falle sind die ent- 
stehenden Kosten vom Betreiber der öffentlichen Toiletten zu tragen. 
 
Der Stadt Münster ist vom Betreiber ein Ansprechpar tner für Fragen des Betrie- 
bes der öffentlichen Toiletten zu benennen. 
 
 
 
12. Wegweisung/Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Wegweisung zu öffentlichen Toiletten sollte ver bessert werden. Um eine zu- 
sätzliche Beschilderung möglichst zu vermeiden, sol lte geprüft werden, ob eine

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Ergänzung der vorhandenen touristischen Wegweisung durch Aufkleber erfolgen 
kann.  
 
aktuelle Beschilderung:       mit Zusatzaufklebern (Bsp.): 
                  
  
 
 
Sollte, je nach Standort, eine auffälligere Beschil derung sinnvoll und möglich 
sein, könnte diese nach folgendem Beispiel erfolgen. 
 
 
 
 
Die Standorte öffentlicher Toiletten sollten, sowei t nicht bereits geschehen, in die 
Stadtpläne der Stadt Münster, welche touristischen Zwecken dienen, aufgenom- 
men werden (Druckerzeugnisse und Online-Versionen).  Änderungen und neue 
Standorte sollten zeitnah berücksichtigt werden. 
 
Das öffentliche Toilettenangebot sollte zudem in de n Internetauftritten der Stadt 
Münster dargestellt werden ( 
www.muenster.de  und www.stadt-muenster.de ). 
Personen, die z. B. durch Krankheit, Alter oder Beh inderung regelmäßig einen 
Toilettenbesuch vornehmen müssen, könnten mit Hilfe  dieses Angebotes ihren 
Besuch in Münster auch unter dem Blickwinkel planen , wie sie ihre Notdurft ver- 
richten können. Eine einfache Liste der Standorte erscheint ausreichend. 
 
Als flankierende Maßnahme sollte ein Faltblatt entw orfen werden, welches über 
Standorte und Bedienung der automatischen Toiletten anlagen aufklärt. Bei der 
Erarbeitung dieses Konzeptes sind wiederholt Vorbeh alte gegen automatische 
Toilettenanlagen formuliert worden, die Bürger und Gäste Münsters von einer 
Benutzung Abstand nehmen lassen. Bessere Aufklärung  könnte zu einer größe- 
ren Akzeptanz des Toilettenangebotes beitragen. 
 
 
 
13. Ergänzung des Toilettenangebotes durch die Aktion „Nette Toilet- 
te“ 
 
Die Aktion „nette Toilette“ wurde ursprünglich von der Stadt Aalen erdacht. Inzwi- 
schen setzen ca. 60 deutsche Städte dieses Gemeinsc haftsprojekt zwischen 
Geschäftsleuten und Kommunen um.

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Idee der Initiative „nette Toilette“ ist es, besteh ende Toilettenanlagen in Gastro- 
nomie, Geschäften, öffentlichen und privaten Instit utionen für die Allgemeinheit 
zu öffnen, ohne das z. B. ein Verzehrzwang besteht.  Nach außen hin kenntlich 
gemacht wird dies mit einem Logo an der Eingangstür . Bei Verwendung des fol- 
genden Logos, für welches Lizenzgebühren fällig wür den, wäre durch seine 
Verbreitung in bisher ca. 60 Städten ein gewisser W iedererkennungswert ge- 
währleistet: 
 
            
 (Muster) 
 
Als Gegenleistung für die allgemeine Öffnung der Ku ndentoilette würde sich die 
Stadt mit einer Pauschale an den Kosten des Toilett enbetriebes beteiligen. Üb- 
lich sind hier ca. 800,00 € im Jahr. 
 
Anreiz für die Teilnahme an der Initiative ist für den Geschäftsbetrieb, neben der 
Kostenerstattung, der Zugang zu weiteren Kundenkrei sen. Nach Rücksprache 
mit der Stadt Radolfzell ist die Resonanz bei den d ortigen Geschäftsleuten 
durchweg positiv. Es sind dort mehr Interessenten als nötig vorhanden. 
 
Eine Durchführung der Aktion „nette Toilette“ in Münster könnte das vorhandene 
Angebot öffentlicher Toiletten sinnvoll ergänzen. E ine Implementierung könnte 
über den Hotel- und Gaststättenverband Münsterland angeregt werden. 
 
 
 
14. Berücksichtigung der Belange von Behinderten 
 
Eine Barrierefreiheit ist bei den öffentlichen Toil etten der Stadt Münster, wie be- 
reits unter Punkt 3 (Problemanalyse, Barrierefreihe it) näher ausgeführt, an der- 
zeit zwölf Standorten (dreizehn Standorten, falls d ie Toilette/Stadtbücherei als 
öffentliche Toilette ausgewiesen wird) von insgesam t 19 Standorten gewährleis- 
tet. 
 
Von zurzeit sechs nicht barrierefreien Standorten w ird die Aufgabe bzw. Abgabe 
von zwei Standorten empfohlen, so dass die überwieg ende Mehrheit der Stand- 
orte öffentlicher Toiletten auch für Behinderte bzw. Rollstuhlfahrer/-innen zugäng- 
lich ist. 
 
Ergänzt wird das Angebot öffentlicher Toiletten dur ch die barrierefreien Toiletten 
in öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Gaststätte n, Hotels, Kultur-, Freizeit-

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und Weiterbildungseinrichtungen, Beratungs- und Beg egnungsstätten, Kaufhäu- 
sern, Krankenhäusern, Friedhöfen, Universitäts- und Lehrgebäuden. 
 
Ein Verzeichnis über die öffentlich zugänglichen un d barrierefreien Toiletten liegt 
in Form der Broschüre „Barrierefreie Toiletten in M ünster“, herausgegeben von 
der Stadt Münster, Sozialamt, Koordinierungsstelle für Behindertenfragen (Juni 
2007) vor, welche in der Münster Information sowie im Internet unter der Adresse 
www.muenster.de/stadt/sozialamt  (Unterpunkt „Publikationen“) erhältlich ist.  
 
Die Standorte sind außerdem aus dem von der Stadt M ünster herausgegebenen 
„Stadtplan für Menschen mit Behinderungen“ ersichtl ich (ebenfalls erhältlich in 
der Münster Information). 
 
Die barrierefreien öffentlichen Toilettenanlagen si nd mit dem EURO-
Toilettenschlüssel des CBF zugänglich (siehe Ausfüh rungen unter Pkt. 6, Bewirt- 
schaftung im Regelbetrieb, EURO - Toilettenschlüsse l). Die Toilettennutzung mit 
dem EURO-Toilettenschlüssel ist kostenlos und 24 St unden täglich gewährleis- 
tet. 
 
Bei der Errichtung von neuen Standorten bzw. dem Um bau von bestehenden 
Standorten sollte darauf geachtet werden, dass die Belange von Behinderten 
beachtet und eine Barrierefreiheit nach DIN 18024-2  hergestellt wird. Es sollten 
getrennte Räume für Behinderte und Nichtbehinderte geschaffen werden, weil 
Behinderte bei der Toilettennutzung oft auf einen d irekten und intensiven Kontakt 
mit den sanitären Anlagen angewiesen sind und bei V erschmutzungen nicht 
ausweichen können. Wenn nur eine Toilettenkabine fü r Behinderte und Nichtbe- 
hinderte vorhanden ist, ergeben sich bei nicht ständig beaufsichtigten Anlagen oft 
die unter Punkt 3 (Problemanalyse, Sauberkeit öffen tlicher Toiletten) beschriebe- 
nen Probleme. Diese sind bei separaten Toiletten fü r Behinderte nicht auszu- 
schließen, jedoch minimierbar. 
 
 
 
15. Berücksichtigung der Belange von Frauen 
 
Ein geschlechtsspezifisches Interesse von Frauen be i der Gestaltung öffentlicher 
Toiletten besteht hinsichtlich der Sicherheit während der Nutzung. 
 
Bei der Errichtung und Neugestaltung von öffentlich en Toiletten hat dies Auswir- 
kungen auf die Standortwahl und die Ausstattung. To ilettenstandorte sollten an 
einsehbaren und belebten Orten sein, um eine sozial e Kontrolle zu ermöglichen. 
Die Räume sollten hell, freundlich und gut beleucht et sein, um auch das subjekti- 
ve Sicherheitsgefühl zu stärken. In nicht mit Perso nal besetzten Standorten sollte 
eine Notrufeinrichtung vorhanden sein. 
 
Die Errichtung der Urinale könnte bei vordergründig er Betrachtung eine Benach- 
teiligung von Frauen darstellen, weil diese ausschl ießlich auf die Bedürfnisse von 
Männern zugeschnitten sind. Das Problem allerdings,  welches mit Urinalen ge- 
löst werden soll, das Urinieren in der Öffentlichke it, wird fast ausschließlich von 
Männern verursacht und belästigt Frauen und Männer gleichermaßen. Insofern 
stellt die Aufstellung von Urinalen keine Bevorzugung eines Geschlechtes dar.

Anlage 1 
 
 
 
 
 
Verzeichnis der Standorte öffentlicher Toiletten 
 
 
 
lfd. Nr.  Standort 
 
 
   1   Aasee / Hansahafen 
 
   2   Aegidiimarkt 
 
   3   Apostelkirche 
 
   4   Breul 
 
   5   Domplatz 
 
   6   Geiststraße / Marktplatz 
 
   7   Handorf / Dyckburg 
 
   8   Hauptbahnhof / Vorplatz 
 
   9   Hiltrup / Marktplatz 
 
 10   Hindenburgplatz 
 
 11   Kinderhaus / Parkhaus Idenbrockplatz 
 
(12   Stadtbücherei / Untergeschoss) * 
 
 13   Stadthaus 1 / innen 
 
 14   Stadthaus 1 / außen 
 
 15   Stadthaus 2 
 
 16   Südpark 
 
 17   Wienburgpark 
 
 18   Bült 
 
 19   Salzstraße 
 
 
 
 
 
* Anmerkung:  Nach aktuellen Erkenntnissen ist eine  Ausweisung als öffentliche 
   Toilette nicht umsetzbar.

lfd. Nr.   1 Aasee / Hansahafen 
 
Lage am Standort Mecklenbecker Straße 112, in das G ebäude des Segelclubs Hansa Münster 
e. V. integriert 
 
Art der Anlage herkömmliche Anlage 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen 2 Kabinen 
Herren 2 Kabinen 
 3 Urinale 
 
Sonstiges 
• Toiletten nicht behindertengerecht 
 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 7:00 22:00 
Dienstag 7:00 22:00 
Mittwoch 7:00 22:00 
Donnerstag 7:00 22:00 
Freitag 7:00 22:00 
Samstag 7:00 22:00 
Sonntag 7:00 22:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 1 x täglich 
bei Großveranstaltungen durchgehende Besetzung 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal kostenlos 
 
 
Bemerkungen 
- Anlage mit Verbesserungspotenzial, was Anstrich und Beleuchtung angeht. Hellerer Auftritt sinn- 
  voll. 
- Zurzeit ist die Anlage 24 Stunden geöffnet, ein Schließdienst ist derzeit nicht erforderlich. Bisher  
  sind dadurch keine Probleme aufgetreten. 
- Die Benutzung des Urinals sollte an diesem Standort weiterhin kostenlos angeboten werden um  
  die Akzeptanz der im Außenbereich liegenden Anlage zu erhöhen.

Standort Hansahafen / Aasee 
 
Beschreibung herkömmliche Anlage in den Räumlichkei ten des Segelclubs Hansa am Aasee 
 
Klientel Spaziergänger, Freizeitsportler (Jogger, W alker, etc.)

lfd. Nr.   2 Aegidiimarkt 
 
Lage am Standort Aegidiimarkt 1-7, Untergeschoss de s Gebäudekomplexes, Zugang links ne- 
ben der Zufahrt zum Parkhaus Aegidiimarkt 
 
Art der Anlage herkömmliche Anlage 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen 5 Kabinen 
Herren 3 Kabinen 
 3 Urinale 
 
Sonstiges 
• Toiletten nicht behindertengerecht, durch bauliche Vorgaben ist eine Behindertengerechtigkeit  
   auch nicht zu erreichen 
 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 8:00 20:00 
Dienstag 8:00 20:00 
Mittwoch 8:00 20:00 
Donnerstag 8:00 20:00 
Freitag 8:00 20:00 
Samstag 8:00 20:00 
Sonntag 9:00 20:00 
(während des Weihnachtsmarktes von Ende Nov. bis 23. Dez. jeden Jahres Fr. und Sa. bis 21.00 Uhr) 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 2 x täglich 
bei Großveranstaltungen durchgehende Bewirtschaftun g 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
- Anlage mit Verbesserungspotenzial, was Beleuchtung angeht; hellerer Auftritt sinnvoll

Standort Aegidiimarkt 
 
Beschreibung herkömmliche Anlage im Untergeschoss e ines Geschäftszentrums neben der 
Ein-/Ausfahrt des Parkhauses gelegen 
 
Klientel Passanten, Parkhausnutzer

lfd. Nr.   3 Apostelkirche 
 
Lage am Standort Neubrückenstraße 1 a  
 
Art der Anlage automatische Anlage der Firma Hering bau (Inbetriebnahme 2001) 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen/Herren  1 Kabine / behindertengerecht 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht 
• Zugang für Rollstuhlfahrer/-innen möglich 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 0:00 24:00 
Dienstag 0:00 24:00 
Mittwoch 0:00 24:00 
Donnerstag 0:00 24:00 
Freitag 0:00 24:00 
Samstag 0:00 24:00 
Sonntag 0:00 24:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 2 x täglich 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine / Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
- Erweiterung der gepflasterten Fläche vor dem Eingang der Anlage wurde durch 32.10.0017 an 
  geregt um die Rollstuhltauglichkeit zu verbessern (Stellmöglichkeit für Rollstühle bei Bedienung  
  der Anlage außerhalb des Schwenkbereiches der Tür knapp bemessen).

Standort Apostelkirche 
 
Beschreibung automatische Toilettenanlage mit einem  Raum für Damen und Herren (barriere- 
frei); Standort mitten im Zentrum neben einem Parkplatz 
 
Klientel Passanten

lfd. Nr.   4 Breul 
 
Lage am Standort Am Breul, Ecke Neubrückenstraße./W asserstr.; neben dem Kinderspielplatz 
 
Art der Anlage automatische Anlage der Firma Hering bau (Inbetriebnahme 2001) 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen / Herren 1 Kabine mit Urinal 
 1 Wickeltisch 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht 
• Zugang für Rollstuhlfahrer möglich 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 0:00 24:00 
Dienstag 0:00 24:00 
Mittwoch 0:00 24:00 
Donnerstag 0:00 24:00 
Freitag 0:00 24:00 
Samstag 0:00 24:00 
Sonntag 0:00 24:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 2 x täglich 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine / Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen

Standort Breul 
 
Beschreibung automatische Toilettenanlage mit einem  Raum für Damen und Herren (barriere- 
frei) mit Wickeltisch; Standort am Rande des Zentru ms am Promenadenring, 
angrenzend an einen Kinderspielplatz 
 
Klientel Passanten, Besucher des angrenzenden Spiel platzes

lfd. Nr.   5 Domplatz 
 
Lage am Standort Domplatz, gegenüber der Post, jewe ils ein Treppenabgang für Damen und 
Herren in die unterirdisch gelegene Anlage 
 
Art der Anlage Anlage herkömmlicher Bauweise 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen  7 Kabinen 
Herren  2 Kabinen 
 10 Urinale 
 
Sonstiges 
• Toiletten nicht behindertengerecht/barrierefrei 
• an Markttagen (Wochenmarkt auf dem Domplatz jeweils am Mittwoch und Samstag) gilt eine  
  erweiterte Öffnungszeit  
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 8:00 20:00 
Dienstag 8:00 20:00 
Mittwoch 5:00 20:00 
Donnerstag 8:00 20:00 
Freitag 8:00 20:00 
Samstag 5:00 20:00 
Sonntag 9:30 20:00 
(während des Weihnachtsmarktes von Ende Nov. bis 23. Dez. jeden Jahres Fr. und Sa. bis 21.00 Uhr) 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung durchgehende Besetzung 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung durchgehende Besetzu ng 
bei Großveranstaltungen durchgehende Besetzung 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
- Anlage wurde im Rahmen der Ausstellung „skulptur projekte Münster 07“ von einem Künstler  
  neu gestaltet 
- um Barrierefreiheit herzustellen sollte an diesem zentralen Standort eine oberirdische Ergän- 
  zung mit behindertengerechter Toilette und kontrolliertem Zugang (Toilettenschlüssel, Öffnung 
  nach Kontrolle durch Aufsichtspersonal) errichtet werden.

Standort Domplatz 
 
Beschreibung unterirdische Toilettenanlage in zentr aler Lage; zur Ausstellung „skulptur projek- 
te münster 07“ von einem Künstler neu gestaltet 
 
Klientel Passanten, Marktbeschicker und Marktbesuch er 
 
 
                           
  
 
 
Entwurf:

lfd. Nr.   6 Geiststraße 
 
Lage am Standort Parkplatz an der Geiststraße / Sen tmaringer Weg, an der Einmündung zur 
Hammer Straße  
 
Art der Anlage Anlage herkömmlicher Bauweise in ein em Toilettenhaus in Massivbauweise 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen / Behinderte 1 Kabine 
Herren 1 Kabine mit integriertem Urinal 
 
Sonstiges 
• nur an Markttagen (Wochenmarkt jeweils am Mittwoch und Samstag) geöffnet 
• Toilettenhaus wurde Ende 2006 neu errichtet 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag   
Dienstag   
Mittwoch 5:00 14:30 
Donnerstag   
Freitag   
Samstag 5:00 14:30 
Sonntag   
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung am Tag vor dem Wochenmarkt (Di. + Fr.) 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung ./. 
bei Großveranstaltungen nach Bedarf 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine kostenlos 
Urinal kostenlos 
 
 
Bemerkungen 
- die Toilette ist ausschließlich für Beschicker und Kunden des Wochenmarktes errichtet worden,  
  die Benutzung soll kostenlos bleiben

Standort Parkplatz Geiststraße / Sentmaringer Weg 
 
Beschreibung Ende 2006 errichtetes Toilettenhaus in  massiver Bauweise 
 
Klientel Marktbeschicker und Marktbesucher

lfd. Nr.   7 Handorf / Dyckburg 
 
Lage am Standort Dyckburgstraße 228, Bestandteil ei nes Hofgebäudes 
 
Art der Anlage herkömmliche Anlage 
 
 
 
- Aufgabe des Standortes wird empfohlen - 
 
 
Ausstattung 
Damen 1 Kabine 
Herren 1 Kabine 
 2 Urinale 
 
Sonstiges 
• nicht behindertengerecht / barrierefrei 
 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag   
Dienstag   
Mittwoch   
Donnerstag   
Freitag   
Samstag   
Sonntag   
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung  
Kontrolle mit Bedarfsreinigung  
bei Großveranstaltungen  
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine  
Urinal  
 
 
Bemerkungen

Standort Münster-Handorf, Dyckburg 
 
Beschreibung herkömmliche Toilettenanlage 
 
Klientel Kinder und Erzieher/-innen des Waldkinderg artens Münster, Besucher des Nah- 
erholungsgebietes „Boniburger Wald“ (wg. fehlender Ausschilderung jedoch wohl 
nur ortskundige Personen)

lfd. Nr.   8 Hauptbahnhof 
 
Lage am Standort Bahnhofsvorplatz (Hauptausgang), v or dem Postgebäude 
 
Art der Anlage automatische Anlage der Firma Hering bau (Inbetriebnahme 2003) 
 
 
 
- Aufgabe des Standortes oder Umbau wird empfohlen - 
 
 
Ausstattung 
Damen / Herren 1 Kabine 
Herren 1 Urinale (mit separatem Eingang) 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht / barrierefrei 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 0:00 24:00 
Dienstag 0:00 24:00 
Mittwoch 0:00 24:00 
Donnerstag 0:00 24:00 
Freitag 0:00 24:00 
Samstag 0:00 24:00 
Sonntag 0:00 24:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 3 x täglich 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal kostenlos 
 
 
Bemerkungen 
Bei Fortbestand des Standortes sollte die kostenlos e Urinal-Benutzung beibehalten werden um 
die Akzeptanz bei der vorhandenen Klientel beizubehalten und Ausweichverhalten zu vermeiden.

Standort Hauptbahnhof 
 
Beschreibung automatische Toilettenanlage mit separ atem Eingang für das Urinal auf dem 
Bahnhofsvorplatz (Hauptausgang des HBF Münster) zwi schen Radstation und 
Postgebäude; Taxenstand in unmittelbarer Nähe 
 
Klientel Bahnhofsmillieu, Taxifahrer, Passanten

lfd. Nr.   9 Hiltrup / Marktplatz 
 
Lage am Standort Moränenstraße / Parkplatz, Zufahrt  bei Hausnummer 9 
 
Art der Anlage kleiner Toilettencontainer 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen 1 Kabine 
Herren 1 Kabine 
 
Sonstiges 
• Toiletten nicht behindertengerecht / barrierefrei 
• Toiletten nur am Markttag geöffnet (Freitag) 
• Schließdienst wird von Marktbeschickern wahrgenommen 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag   
Dienstag   
Mittwoch   
Donnerstag   
Freitag 6:00 13:00 
Samstag   
Sonntag   
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung am Tag vor dem Wochenmarkt (Do.) 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung ./. 
bei Großveranstaltungen nach Bedarf 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,00 € 
 
 
Bemerkungen 
- die Toilette ist ausschließlich für Beschicker und Kunden des Wochenmarktes errichtet worden,  
  die Benutzung an Markttagen soll kostenlos bleiben

Standort Münster-Hiltrup / Parkplatz Moränenstraße 
 
Beschreibung kleiner Toilettencontainer mit je eine r Kabine für Damen und Herren 
 
Klientel Marktbeschicker und Marktbesucher

lfd. Nr.   10  Hindenburgplatz 
 
Lage am Standort auf nördlicher Seite des zentralen  Parkplatzes 
 
Art der Anlage herkömmliche Anlage  
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen 3 Kabinen 
Herren 2 Kabinen 
 5 Urinale 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht / barrierefrei 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 7:30 20:00 
Dienstag 7:30 20:00 
Mittwoch 7:30 20:00 
Donnerstag 7:30 20:00 
Freitag 7:30 22:00 
Samstag 7:30 22:00 
Sonntag 8:30 20:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 3 x täglich 
bei Großveranstaltungen durchgehende Besetzung notw endig 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
- Der Hindenburgplatz ist der Hauptparkplatz für Reisebusse mit Ziel Münster-Innenstadt. Dies hat 
  zur Folge, dass die Toilettenanlage zu Stoßzeiten sehr stark genutzt wird. Die Kontrollen und 
  Bedarfsreinigungen sind daher den wechselnden Anforderungen im Jahresverlauf anzupassen. 
  Während der Zeit der Weihnachtsmärkte (Ende November bis 23. Dezember) ist eine durchge- 
  hende Besetzung durch eine Aufsicht/Reinigungskraft notwendig.

Standort Hindenburgplatz 
 
Beschreibung ältere Toilettenanlage herkömmlicher B auweise auf einem größeren Parkplatz in 
zentrumsnaher Lage 
 
Klientel Parkplatzbenutzer, Bustouristen, Besucher von Großveranstaltungen auf dem 
Platz bzw. im Umfeld

lfd. Nr.   11  Kinderhaus / Parkhaus Idenbrockplatz 
 
Lage am Standort Parkhaus mit Einfahrt Kristiansand straße (auf Höhe d. Hausnummer 
123/125), Toilette im Untergeschoss 
 
Art der Anlage herkömmliche Anlage 
 
 
 
- Aufgabe des Standortes wird empfohlen - 
 
 
Ausstattung 
Damen 1 Kabine 
Herren 1 Kabine 
 3 Urinale 
 
Sonstiges 
• nicht behindertengerecht / barrierefrei 
 
  
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag   
Dienstag   
Mittwoch   
Donnerstag   
Freitag   
Samstag   
Sonntag   
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung  
Kontrolle mit Bedarfsreinigung  
bei Großveranstaltungen  
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine  
Urinal  
 
 
Bemerkungen

Standort Münster-Kinderhaus, Parkhaus Idenbrockplat z 
 
Beschreibung herkömmliche Toilettenanlage in unteri rdisch gelegenen Parkhaus 
 
Klientel Parkhausbesucher, Parkhauspersonal

lfd. Nr.   12  Stadtbücherei 
 
Lage am Standort Untergeschoss der Stadtbücherei; v om Eingang „Alter Steinweg“ führt eine 
Treppe und ein Aufzug in das Untergeschoss 
Art der Anlage herkömmliche Anlage mit getrennten R äumlichkeiten für Damen, Herren, 
Behinderte und Wickelraum 
 
(- Ausweisung und Bewirtschaftung als „öffentliche“ Toilette wird empfohlen -) 
 
Nach aktuellen Erkenntnissen ist eine Ausweisung als öffentliche Toilette nicht möglich. 
 
Ausstattung 
Damen 3 Kabinen 
Herren 3 Kabinen 
 2 Urinale 
Behinderte 1 Kabine 
Wickelraum 1 Raum 
 
Sonstiges 
• Schlüssel für Behindertentoilette an der Information oder im Café erhältlich 
• Behindertentoilette mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF während der Öffnungszeiten des 
  Gebäudes zugänglich 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 10:00 19:00 
Dienstag 10:00 19:00 
Mittwoch 10:00 19:00 
Donnerstag 10:00 19:00 
Freitag 10:00 19:00 
Samstag 10:00 15:00 
Sonntag   
(keine erweiterte Öffnungszeit während des Weihnachtsmarktes, da Zugang an Gebäudeöffnung gebunden) 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 3 x täglich 
bei Großveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt) dur chgehende Besetzung notwendig 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
- sehr stark frequentierte Toilette 
- Nutzung auch als Kundentoilette des im Erdgeschoss des Hauses befindlichen Gastronomiebe- 
  triebes (Café Colibri); die Möglichkeit der Nutzung als Kundentoilette ist weiterhin (gegen Kos- 
  tenbeteiligung) zu gewähren

Standort Stadtbücherei (Untergeschoss) 
 
Beschreibung herkömmliche Anlage; am Eingang Alter Steinweg Treppe und Aufzug zum Un- 
tergeschoss 
 
Klientel Besucher des Stadtbücherei, Besucher der G astronomie in der Stadtbücherei, 
Passanten

lfd. Nr.   13  Stadthaus 1 / innen 
 
Lage am Standort innerhalb des Stadthauses 1 / Eing ang Syndikatplatz (rückwärtige Seite des 
Gebäudes) 
 
Art der Anlage herkömmliche Anlage 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen 2 Kabinen 
Herren 1 Kabine 
 3 Urinale 
Behindertentoilette 1 Kabine (Damen/Herren) 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht / barrierefrei 
 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 8:00 20:00 
Dienstag 8:00 20:00 
Mittwoch 8:00 20:00 
Donnerstag 8:00 20:00 
Freitag 8:00 20:00 
Samstag 8:00 20:00 
Sonntag 8:00 18:00 
(während des Weihnachtsmarktes von Ende Nov. bis 23. Dez. jeden Jahres Fr. und Sa. bis 21.00 Uhr) 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung mehrfach täglich (siehe Bemerkungen) 
Bedarfsreinigung mehrfach täglich (siehe Bemerkunge n) 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine / Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
Die Toilette muss durch eine Person besetzt sein, die überwiegend anwesend ist.  
 
Während Großveranstaltungen muss die Toilettenanlag e durchgehend mit einer Aufsichts- / Rei- 
nigungskraft besetzt sein.

Standort Stadthaus 1 (innerhalb des Gebäudes) 
 
Beschreibung herkömmliche Anlage; am Eingang Syndik atplatz (Hintereingang) im Erdge- 
schoss gelegen 
 
Klientel Passanten, Besucher des Stadthauses 1

lfd. Nr.   14  Stadthaus 1 / außen 
 
Lage am Standort Syndikatplatz, rückwärtige Seite d es Stadthauses 1 (Klemensstraße 10) 
 
Art der Anlage automatische Anlage der Firma Hering bau (Inbetriebnahme 2001) 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen 1 Kabine 
Herren 1 Kabine mit Urinal 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht / barrierefrei 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 0:00 24:00 
Dienstag 0:00 24:00 
Mittwoch 0:00 24:00 
Donnerstag 0:00 24:00 
Freitag 0:00 24:00 
Samstag 0:00 24:00 
Sonntag 0:00 24:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 3 x täglich 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine / Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen

Standort Stadthaus 1 (außen) 
 
Beschreibung automatische Anlage auf der Rückseite des Stadthauses 1 am Syndikatplatz 
gelegen 
 
Klientel Passanten

lfd. Nr.   15  Stadthaus 2 
 
Lage am Standort Ludgeriplatz 4 (Kreisverkehr), in Gebäudefront integriert 
 
Art der Anlage automatische Anlage der Firma Hering bau (Inbetriebnahme 2001) 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen 1 Kabine mit Wickeltisch 
Herren 1 Kabine mit Urinal 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht / barrierefrei 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 0:00 24:00 
Dienstag 0:00 24:00 
Mittwoch 0:00 24:00 
Donnerstag 0:00 24:00 
Freitag 0:00 24:00 
Samstag 0:00 24:00 
Sonntag 0:00 24:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 3 x täglich 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine / Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen

Standort Stadthaus 2 
 
Beschreibung automatische Toilettenanlage mit je ei nem Raum für Damen und Herren (jeweils 
rollstuhlgerecht); Standort im Zentrum von Münster am Ludgeriplatz (Kreisver- 
kehr) 
 
Klientel Passanten

lfd. Nr.   16  Südpark 
 
Lage am Standort Parkanlage zwischen Dahlweg und Sü dstraße, Eingang an der Josefskirche 
(Einmündung Dahlweg/Hammer Straße) 
Art der Anlage Toilettenkabine / barrierefrei 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen / Herren 1 Kabine 
 
Sonstiges 
• Aufstellung der Toilettenkabine jährlich von April bis Oktober; dauerhafte Lösung sollte ange- 
  strebt werden 
• Toilettenkabine ist mit Rollstuhl zugänglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 
Dienstag 
Mittwoch 
Donnerstag 
Freitag 
Samstag 
Sonntag 
 
Öffnungszeiten der Toilettenkabine derzeit 24 Std./tägl. 
 
Bei dauerhafter Toilettenlösung witterungsabhängige Öffnung 
(z. B. Kernzeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit Ausweitung an 
warmen Tagen bis 24.00 Uhr; in den Wintermonaten 
geschlossen). 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung nach Bedarf 
bei Großveranstaltungen nach Bedarf 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal kostenlos 
 
 
Bemerkungen 
Der Reinigungsbedarf richtet sich in Parkanlagen st ark nach der Witterung. An warmen Tagen 
(insbesondere am Wochenende) erhöht sich die Besuch erzahl stark. Bei schlechter Witterung 
werden die Parkanlagen weniger stark frequentiert. Die Reinigungsfrequenz ist flexibel an die 
stark unterschiedlichen Nachfragesituationen anzupassen. 
 
Bei Bereitstellung einer dauerhaften Toilettenlösun g sollte die Benutzung des Urinals/der Urinale 
kostenlos sein, weil insbesondere in Parkanlagen di e Akzeptanz einer kostenpflichtigen Lösung 
wegen vorhandener Ausweichmöglichkeiten nur gering wäre.

Standort Südpark, am Eingang Hammer Straße / Josefs kirchplatz 
 
Beschreibung temporär aufgestellte Toilettenkabine (April bis Oktober) 
 
Klientel Parkbesucher 
 
 
                            
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorschläge für eine dauerhafte Toilettenlösung: 
 
         
  
 
 versenkbare Toilettenkabine an zentraler    Anbau oder Umbau des Gebäudes des Ju- 
     Stelle             gendzentrums ABI-Südpark

lfd. Nr.   17  Wienburgpark 
 
Lage am Standort Parkanlage zwischen Kanalstraße un d Wienburgstraße, Eingang Süd / Lan- 
gemarckstraße (Höhe Hausnummer 81), am Kinderspielplatz 
Art der Anlage Toilettenkabine / barrierefrei 
 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen / Herren 1 Kabine 
 
Sonstiges 
• Aufstellung der Toilettenkabine jährlich von April bis Oktober; dauerhafte Lösung sollte ange- 
  strebt werden 
• Toilettenkabine ist mit Rollstuhl zugänglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 
Dienstag 
Mittwoch 
Donnerstag 
Freitag 
Samstag 
Sonntag 
 
Öffnungszeiten der Toilettenkabine derzeit 24 Std./tägl. 
 
Bei dauerhafter Toilettenlösung witterungsabhängige Öffnung 
(z. B. Kernzeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit Ausweitung an 
warmen Tagen bis 24.00 Uhr; in den Wintermonaten 
geschlossen). 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung nach Bedarf 
bei Großveranstaltungen nach Bedarf 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal kostenlos 
 
 
Bemerkungen 
Der Reinigungsbedarf richtet sich in Parkanlagen st ark nach der Witterung. An warmen Tagen 
(insbesondere am Wochenende) erhöht sich die Besuch erzahl stark. Bei schlechter Witterung 
werden die Parkanlagen weniger stark frequentiert. Die Reinigungsfrequenz ist flexibel an die 
stark unterschiedlichen Nachfragesituationen anzupassen. 
 
Bei Bereitstellung einer dauerhaften Toilettenlösun g sollte die Benutzung des Urinals/der Urinale 
kostenlos sein, weil insbesondere in Parkanlagen di e Akzeptanz einer kostenpflichtigen Lösung 
wegen vorhandener Ausweichmöglichkeiten nur gering wäre.

Standort Wienburgpark, Eingang Langemarckstraße geg enüber des Spielplatzes 
 
Beschreibung temporär aufgestellte Toilettenkabine (April bis Oktober) 
 
Klientel Parkbesucher

lfd. Nr.   18  Bült 
 
Lage am Standort Bült, Ecke Kirchherrngasse; neben der Bushaltestelle 
 
Art der Anlage automatische Anlage der Firma Ströer  DSM 
(temporäre Aufstellung als Präsentationstoilette) 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen / Herren 1 Kabine 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht / barrierefrei 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 0:00 24:00 
Dienstag 0:00 24:00 
Mittwoch 0:00 24:00 
Donnerstag 0:00 24:00 
Freitag 0:00 24:00 
Samstag 0:00 24:00 
Sonntag 0:00 24:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 2 x täglich 
bei Großveranstaltungen verstärkte Kontrollen nach Bedarf 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
- Die Toilette wurde anlässlich der Ausstellung „skulptur projekte münster 07“ als Präsentationstoi-
 
  lette von der Firma Ströer DSM zur Verfügung gestellt. Die Errichtung erfolgt temporär. Sollte ein  
  Erhalt des Standortes beschlossen werden, so müsste (je nach Ausgang des Ausschreibungs- 
  verfahrens) spätestens Anfang 2009 eine neue Toilettenanlage errichtet bzw. über einen  
  Verbleib der vorhandenen Toilette entschieden werden. 
- eine Verlegung der Toilettenanlage auf die gegenüber liegende Straßenseite wird empfohlen

Standort Bült 
 
Beschreibung automatische Toilettenanlage an Knoten punkt des städtischen Busverkehrs 
 
Klientel Fahrgäste der Stadtbusse, Passanten

lfd. Nr.   19 Salzstraße 
 
Lage am Standort Salzstraße, zwischen Servatiiplatz  und Promenade 
 
Art der Anlage automatische Anlage der Firma Wall 
(temporäre Aufstellung als Präsentationstoilette) 
 
 
 
 
Ausstattung 
Damen / Herren 1 Kabine 
 
Sonstiges 
• behindertengerecht / barrierefrei 
• Zugang mit EURO-Toilettenschlüssel des CBF ohne zeitliche Einschränkung möglich 
 
 
 
 
 
Standards der Bewirtschaftung 
 
 
Öffnungszeiten 
 von bis 
Montag 0:00 24:00 
Dienstag 0:00 24:00 
Mittwoch 0:00 24:00 
Donnerstag 0:00 24:00 
Freitag 0:00 24:00 
Samstag 0:00 24:00 
Sonntag 0:00 24:00 
 
 
Reinigungsfrequenz 
Reinigung 1 x täglich 
Kontrolle mit Bedarfsreinigung 2 x täglich 
bei Großveranstaltungen verstärkte Kontrollen nach Bedarf 
 
 
Obergrenze / Benutzungsentgelt 
WC-Kabine 0,50 € 
Urinal 0,50 € 
 
 
Bemerkungen 
- Die Toilette wurde anlässlich der Ausstellung „skulptur projekte münster 07“ als Präsentationstoi-
 
  lette von der Firma Wall zur Verfügung gestellt. Die Errichtung erfolgt temporär. Sollte ein Erhalt  
  des Standortes beschlossen werden, so müsste (je nach Ausgang des Ausschreibungsverfah- 
  rens) spätestens Anfang 2009 eine neue Toilettenanlage errichtet bzw. über einen Verbleib der  
  vorhandenen Toilette entschieden werden.

Standort Salzstraße / Promenade 
 
Beschreibung zentraler Standort am Rande der Fußgän gerzone 
 
Klientel Passanten

Anlage 2 
 
 
 
 
Versenkbare Toilettensysteme „UriLift“ und „UriGienic“ 
der Firma Urilift 
 
 
 
 
Die niederländische Firma Urilift International BV bietet versenkbare Toilettenan- 
lagen an. Die zylinderförmigen Toiletten sind durch gehend aus Edelstahl gefer- 
tigt. 
 
Alleinstellungsmerkmal dieser Anlagen ist es, dass sie mittels eines Hydraulik- 
systems im Boden versenkbar und somit bei Nichtgebr auch (z. B. in den Winter- 
monaten und in der Nacht) aus dem Blickfeld verschw unden sind. Außerdem 
bieten sie in versenktem Zustand größtmöglichen Sch utz vor Vandalismus (Graf- 
fiti etc.). Die Hydraulik wird mit einer Fernbedienung gesteuert. 
 
Das UriLift ist ein Pissoir, welches Platz für die gleichzeitige Benutzung durch 
drei Männer bietet. Es ist nicht mit einer Einhausu ng versehen, der Rücken des 
Nutzers ist während des Gebrauchs sichtbar. 
 
Das UriGienic-Toilettensystem ist im Inneren mit ei nem, über dem Becken 
schwebenden WC-Sitz versehen, welcher sich bei Nich tbenutzung automatisch 
in die Vertikale bewegt. So ist bei Benutzung des T oilettenbeckens als Urinal 
gewährleistet, dass der WC-Sitz nicht verschmutzt w ird. Bei Mutwilligkeit kann 
eine Verschmutzung dadurch zwar nicht vermieden wer den, eine Mitwirkung zur 
Erhaltung der Sauberkeit des Toilettennutzers bei d er Nutzung als Urinal ist je- 
doch nicht erforderlich. 
 
Das UriGienic ist aufgrund seiner Maße nicht rollst uhlgeeignet. Dieser Umstand 
reduziert allerdings auch die Attraktivität für mis sbräuchliche Verwendung durch 
z. B. Drogenkonsumenten. 
 
Die Toiletten haben einen Anschluss an das Wasser-,  Abwasser- und Stromnetz 
und sind selbstreinigend. Bei starken Verschmutzung en ist jedoch eine manuelle 
Zusatzreinigung notwendig. Durch eine integrierte H eizung können die Anlagen 
auch im Winter betrieben werden. 
 
Das Hydrauliksystem erfordert im Vergleich zu ander en Toilettenanlagen zusätz- 
lichen Wartungsaufwand, dessen finanzielle Folgen s ich nur schwer einschätzen 
lassen.

UriLift

UriGienic

Beratungsverlauf (2)

12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (27)

  • Geiststraße
  • Salzstraße
  • Heinrich-Brüning-Straße 9
  • Hammer Straße
  • Kanalstraße
  • Wienburgstraße
  • Syndikatplatz
  • Servatiiplatz
  • Idenbrockplatz
  • Bremer Platz
  • Sentmaringer Weg
  • Alter Steinweg
  • Ludgeriplatz 4
  • Dahlweg
  • Mecklenbecker Straße 112
  • Neubrückenstraße 1a
  • Langemarckstraße
  • Moränenstraße
  • Prinzipalmarkt
  • Kirchherrngasse
  • Dyckburgstraße 228
  • Aegidiimarkt 3
  • Kinderhaus
  • Domplatz 6
  • Kirchplatz
  • Breul 3
  • Bült 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0650/2007/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37