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V/0906/2014

Zuwendungen an die Fraktionen

Vorlagen 14.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5560 Zeichen

V/0906/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuwendungen an die Fraktionen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Zuwendungen an die Fraktionen werden gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das  
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt beschlossen: 
 
1. Für die Grundausstattung der Fraktionen des Rates werden folgende Grundjahrespa u-
schalen festgesetzt: 
 
1.1 Personalkostenpauschale 95.000 € 
1.2 Raumkostenpauschale  4.400 € 
1.3 Pauschale je Mitglied der Fraktion 2.460 € 
  
Die Personalkostenpauschale erhöht sich entsprechend der tariflichen Steigerungen im Ö f-
fentlichen Dienst beginnend mit dem Jahr 2016. 
 
2. Orientiert an der Größe der Fraktionen des Rates werden folgende Aufschläge gewährt: 
 
2.1 Personalkostenpauschale  
- Fraktionen mit 5 – 9 Mitgliedern erhalten zusätzlich ¼ der Personalkostenpauschale  
- Fraktionen mit 10 – 14 Mitgliedern erhalten zusätzlich ½ der Personalkostenpauschale 
- Fraktionen mit 15 – 19 Mitgliedern erhalten zusätzlich ¾ der Personalkostenpauschale 
- Fraktionen ab 20 Mitgliedern erhalten zusätzlich 1 Personalkostenpauschale  
 
2.2 Raumkostenpauschale  
- Fraktionen mit 10 – 19 Mitgliedern erhalten zusätzlich 1 Raumkostenpauschale  
- Fraktionen ab 20 Mitgliedern erhalten zusätzlich 2 Raumkostenpauschalen 
 
3. Für die fraktionslosen Ratsmitglieder wird die Zuwendung nach § 56 Abs. 3 GO NRW auf 
7.500 € festgesetzt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0906/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0906/2014 
 
4. Für die Fraktionen in den Bezirksvertretungen wird die Fraktionszuwendung für jedes de r 
Fraktion angehörende Mitglied der jeweiligen Bezirksvertretung auf monatlich 24,08 € 
festgesetzt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für polit i-
sche Grem ien/Städtepartner-
schaften 
2015   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 
2015 2.367.260  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der / bei 
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. Es wird zur Kenntni s genommen, dass die Beschlus s-
ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 
bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewährt die 
Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sachlichen und personellen 
Aufwendungen für die Geschäftsführung. Auch einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder 
Gruppe angehört, stellt d ie Gemeinde nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW in angemessenem U m-
fang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssi tzung 
zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushalt smitteln 
finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine 
Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.  
 
Der Rat der Stadt Münster besteht zurzeit aus 6 Fraktionen und 3 fraktionslosen Ratsmitgliedern.  
In Vorgesprächen mit den Fraktionen hat die Verwaltung den Bedarf ermittelt und auf dieser Basis 
den im Beschlussvorschlag dargestellt en Zuwendungsschlüssel erarbeitet. Alle Fraktionen haben 
diesem Verfahren und auch der Zuwendungshöhe zugestimmt.  
 
Aus den gewährten Mitteln können die  Fraktionen nach innenministeriellem Erlass u.a. Gehälter 
für die Geschäftsführung, Miete für Geschäftsräume, Unterhaltung skosten der Räume, Wartung 
und Unterhaltung der Büroausstattung, Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial, Zeitschriften und 
Literatur zahlen. 
Nicht genutzt werden können Fraktionszuwendungen beispielsweise für Parteiarbeit, Teilnahme an 
Parteitagen und –kongressen, Verfügungsmittel für den Fraktionsvorsitz, Bildungsreisen und 
Spenden. 
 
Bei der Festlegung der Höhe einer Zuwendung für ein fraktionsloses Ratsmitglied ist jedoch zu 
berücksichtigen, dass die Zuwendung nach § 56 Abs. 3 GO NRW ausschließlich für Sach - und 
Kommunikationsmittel, anders als bei den Fraktionen jedoch nicht für Personalausgaben, zu ve r-
wenden ist. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenvorgaben haben die Fraktionen vereinbart, den 
fraktionslosen Ratsmitgliedern einen Betrag in Höhe von 7.500 € jährlich zu gewähren.  
 
Die Zuwendungen an die Fraktionen sind zuletzt im Jahr 2000 dem tatsächlichen Bedarf ang e-

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V/0906/2014 
passt worden. Die damals festgelegten Beträge wurden im Rahmen der Haushaltkonsolidierung im 
Jahr 2002 reduziert. Kostensteigerungen sowohl im Personalkostenbereich als auch im Sachko s-
tenbereich wurden in den folgenden Jahren nicht berücksichtigt.  
 
Um auf Dauer die Funktionsfähigkeit der Fraktionen sicherstellen zu können, schl ägt die Verwa l-
tung vor, die Personalkostenpauschale an der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst zu orienti e-
ren und Steigerungsraten ab dem Jahr 2016 zu berücksichtigen.  
 
Die im Rahmen dieser Vorlage vorgesehe ne Höhe der Fraktionszuwendungen ist auch im  Städte-
vergleich angemessen und bewegt sich mit Blick auf andere Städte vergleichbarer Größenordnung 
im unteren Bereich.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0906/2014
Typ
Vorlagen
Datum
14.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37