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V/0001/2012

Öffentliches Hearing zur Baumschutzsatzung / Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 74/2010

Vorlagen 05.01.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2012, TOP 34

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

6302 Zeichen

V/0001/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Öffentliches Hearing zur Baumschutzsatzung / Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 74/2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.   Der Bericht über das öffentliche Hearing wird zur Kenntnis genommen. 
 
2.   Die Anregung Nr. 74/2010 gem. § 24 GO NRW ist erledigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss vom 10.11.2010  (V/0542/2010) die Verwaltung b e-
auftragt, ein öffentliches Hearing zur Frage der Einführung einer Baumschutzsatzung durchzufü h-
ren. Anlass des Beschlusses war eine Anregung gem. § 24 GO NRW (Nr . 74/2010), in Münster 
eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Im Rahmen des öffentlichen Hearings sollten die rechtlichen 
und fachlichen Grenzen und Möglichkeiten (Baurecht, Kosten -Nutzen-Verhältnis u.a.) einer Baum-
schutzsatzung vorgestellt und diskutiert werden. Dabei sollten die unterschiedlichen Interessenver-
treter aus Münster einbezogen und die Erfahrungen aus anderen Städten vergleichbarer Größe n-
ordnung berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sollten dem Rat und den Fachgremien vo rgestellt 
werden. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0001/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kuttenkeuler 
Ruf: 
492 67 44 
E-Mail: 
Kuttenkeuler@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0001/2012 
2.  Ergebnisse des öffentlichen Hearings 
 
Die Verwaltung hat gemäß o.g. Beschluss am 07.12.2011 ein öffentliches Hearing durchgeführt. 
Auf die Veranstaltung wurde in den ortsüblichen Medien hingewiesen. Darüber hinaus wurden die 
Ratsfraktionen und –gruppen sowie der Landschaftsbeirat schriftlich eingeladen. An der Veranstal-
tung, die in den Räumlichkeiten der Stadtwerke durchgeführt wurde, nahmen gemäß ausli egender 
Teilnahmeliste 26 Zuhörer teil. 
 
Das Podium setzte sich neben dem Moderator aus einem Fachanwalt, zwe i Vertretern aus Ve r-
gleichsstädten (Bochum und Osn abrück), einem Vertreter des Umweltforums, einer Mitarbeiterin 
von Haus & Grund, dem Kreisgärtnermei ster und einem Vertreter des Amtes für Grünflächen und 
Umweltschutz zusammen. Bei der Auswahl der Podiumsm itglieder wurde darauf hingewirkt, dass 
die zu erwartenden Positionen pro und contra Baumschutzsatzung gleichermaßen vertreten w a-
ren. 
 
Herr Dr. Otto, Beigeordneter der Stadt Witten a.D., führte in die rechtlichen Rahmenbedingungen 
der Baumschutzsatzung ein. Er stellte dar, welche konkreten Auswirkungen sich insbesondere für 
den Privateigentümer ergeben, auf dessen Grundstück sich ein durch eine Baumschutzsatzung 
geschützter Baum befindet. 
Mit Frau Balks-Lehmann (Stadt Osnabrück) und Herrn Grothe (Stadt Boch um) konnten zwei kom-
petente kommunale Vertreter aus Vergleichsstädten ohne bzw. mit Baumschutzsatzung für das 
Hearing gewonnen werden. Beide Experten stellten sehr anschaulich die unterschiedlichen Erfa h-
rungen der beiden Städte mit dem Instrument der Baums chutzsatzung dar. Als Gemeinsamkeit 
warben sie für Kontinuität der Kommunen im Baumschutz und für einen umfassenden Di alog mit 
den Bürgern. Sie appellierten schließlich, zur Sicherung des Baumbestandes einen breiten Ko n-
sens zwischen Politik, Bürgerschaft und Verwaltung herbeizuführen. 
 
Von Seiten der geladenen Interessenvertreter aus Münster, Frau Bloi (Haus & Grund), Herr Dah l-
mann (Kreisgärtnermeister) und Herrn Dr. Hövelmann (Umweltforum e.V.) wurde einverneh mlich 
ein weiterer Verzicht auf die Einführung einer Baumschutzsatzung angeregt. 
 
Für die Verwaltung stellte Herr Stoldt zunächst die Ergebnisse einer gemeinsam mit der Garte n-
amtsleiterkonferenz durchgeführten Befragung zur Baumschutzsatzung von Städten in Nordrhein -
Westfalen vor. Im Anschluss erläuter te er den von der Stadt Münster beschrittenen Weg zum 
Schutz von Bäumen im Stadtgebiet, der bislang, nach mehrfacher politischer Beratung, ohne eine 
Baumschutzsatzung erfolgte.  
 
Die Einführung einer Baumschutzsatzung in Münster hätte in Auswertung der Erg ebnisse des Öf-
fentlichen Hearings und bezogen auf die Größe der Bevölkerung in Münster im Kern folgende 
Auswirkungen: 
 
- Benötigte Ressourcen:  2,5 Arbeitskräfte (Verwaltung + Gärtnermeister) und Dienstfahrzeug 
- Erwartete Anträge:  700–800 Stück/Jahr (in Abhängigkeit von Ausgestaltung der Satzung) 
- Genehmigungsquote: ca. 80 %  
- Ersatzpflanzungen: ca. 500 Bäume/Jahr (in Abhängigkeit von Ausgestaltung der Satzung) 
 
Eine Dokumentation des Hearings ist in Anlage 1 beigefügt. Die vollständigen Präsentationen der 
Veranstaltung sind auf den Internetseiten des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zugän g-
lich (http://www.muenster.de/stadt/umwelt/). 
 
 
3.  Fazit 
 
Im Rahmen des Öffentlichen Hearings wurde durchgängig die hohe Bedeutung des Baumbesta n-
des für die Lebensqualität einer Stadt unterstrichen. Daher gelte es, den Baumbestand in Mün ster 
zu erhalten und zu fördern. Die Notwendigkeit zur Einführung einer Baumschutzsatzung in Münster

- 3 - 
V/0001/2012 
wurde jedoch von der deutlichen Mehrheit der Teilnehmer des Hearings nicht gesehen. Vie lmehr 
wurde Wert darauf gelegt, die bislang schon eingesetzten Instrumente des Baumschu tzes offensiv 
zu nutzen. Besonderes Augenmerk solle dabei auf eine noch stärkere Information der Öffentlic h-
keit bzw. der Baumeigentümer gelegt werden.  
 
Seitens der Verwaltung wird nach Durchführung und Auswertung des Öffentlichen Hearings auch 
im Sinne einer kontinuierlichen Verfahrensst rategie weiterhin keine Notwendigkeit gesehen, eine 
Baumschutzsatzung in Münster einzuführen. Vorschläge aus dem Hearing, den Schutz von  Bäu-
men noch stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und Verwaltungsabläufe weiter zu 
optimieren, werden als erfolgversprechend bewertet. 
 
Der Beschluss des Rates vom 10.11.2010 (V/0542/2010) und die Anregung Nr. 74/2010 gem. § 24 
GO NRW sind damit erledigt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Anlage 1 Dokumentation des Öffentlichen Hearings vom 07.12.2011 
 
Anlage 2 Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 74/2010

Anlage 1

24437 Zeichen

... 
Anlage 1 zur Vorlage V/0001/2012  
 
 
Öffentliches Hearing 
 
zur Frage der Einführung 
einer Baumschutzsatzung in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dokumentation 
der Veranstaltung am 07.12.2011

- 2 - 
 
... 
Öffentliches Hearing zur Frage 
der Einführung einer 
Baumschutzsatzung in der 
Stadt Münster 
07. Dezember 2011, 17.00 – 20.00 Uhr 
 
- Protokoll - 
 
 
1. Begrüßung/Moderation 
    (Rainer Thiel) 
 
Rainer Thiel, selbstständiger Landschafts- 
architekt aus Münster, begrüßte als Mode- 
rator die Podiumsgäste sowie die Gäste 
des Hearings. Er erläuterte den auf einem 
Ratsbeschluss der Stadt Münster beruhen- 
den Auftrag, ein öffentliches Hearing 
durchzuführen. Mittels der Anhörung von 
Experten und verschiedenen Interessen- 
vertretern sei ein Rahmen geschaffen wor- 
den, um auf breiter Basis das Thema 
Baumschutzsatzung und deren Grenzen 
und Chancen für die Stadt Münster zu dis- 
kutieren. Er wünschte der Veranstaltung 
einen guten Verlauf in der Hoffnung, die 
Stadt Münster in der Frage der möglichen 
Einführung einer Baumschutzsatzung ent- 
scheidend voran zu bringen. 
 
 
2. Einführung - Baumschutz in Münster 
    (Reimer Stoldt) 
 
Herr Stoldt, stellvertretender Amtsleiter im 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz, 
begrüßte in Vertretung des erkrankten 
Stadtrates Herrn Paal die Gäste und Zuhö- 
rer im Namen der Stadt Münster. 
 
Herr Stoldt stellte eingangs seines Vortra- 
ges zunächst dar, dass die Frage nach der 
Einführung einer Baumschutzsatzung be- 
reits seit 1978 mehrfach diskutiert worden 
sei, politisch jedoch bislang stets abgelehnt 
wurde. Er verwies auf ein öffentliches Hea- 
ring aus dem Jahr 1995, das in ähnlicher 
Art und Weise wie am heutigen Tage das 
Thema behandelt habe. 
 
Anschließend stellte er die Ergebnisse ei- 
ner im Jahr 2011 in Zusammenarbeit mit 
der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) 
durchgeführten Befragung nordrhein-
westfälischer Städte zur Baumschutzsat- 
zung vor. Zusammen mit den ausgewerte- 
ten Ergebnissen einer umfangreichen Dis- 
sertation zum Thema stellte er dar, in wel- 
chem Umfang die Städte und Gemeinden 
von dem Instrument Gebrauch machen und 
welche Konsequenzen sich daraus für das 
Verwaltungshandeln, den Bürger und nicht 
zuletzt den Baumbestand ergeben können. 
Schließlich stellte Herr Stoldt die Instru- 
mente dar, mit denen die Stadt Münster 
aus seiner Sicht seit Jahren kontinuierlich 
Baumschutz betreibe. Hierzu zählen die 
umfangreichen Ausweisungen von Natur- 
denkmalen, die Festsetzungen in Bebau- 
ungsplänen, die intensive Öffentlichkeitsar- 
beit und nicht zuletzt die Bewahrung und 
Förderung des umfangreichen öffentlichen 
Baumbestandes mit rund 100.000 Bäumen. 
Er schloss seinen Vortrag mit der Kernfra- 
ge: „Bleibt es bei dem bisherigen Konzept 
zur Sicherung des Baumbestandes oder 
soll in Münster eine Baumschutzsatzung 
eingeführt werden. 
 
(Einzelheiten des Vortrages sind den Fo- 
lien im Internet zu entnehmen: 
http://www.muenster.de/stadt/umwelt/) 
 
 
3. Chancen und Grenzen einer Baum- 
    schutzsatzung aus rechtlicher Sicht 
    (Dr. Franz Otto, Rechtsanwalt und Bei  
     geordneter a.D. aus Witten)  
 
Herr Dr. Otto verwies eingangs seines Bei- 
trages auf seine 25-jährige Erfahrung als 
Rechtsdezernent der Stadt Witten, wo die 
Baumschutzsatzung auch in seinen Zu- 
ständigkeitsbereich fiel. Eine Vielzahl sei- 
ner zahlreichen Veröffentlichungen widme 
sich dem Baumschutzrecht. 
 
Mit Blick auf die Chancen einer Baum- 
schutzsatzung  führte Dr. Otto aus, dass sie 
es den Kommunen ermögliche, die erhebli- 
che Wohlfahrtswirkung von Bäumen für die 
Stadt abzusichern. Für die Stadt ergäben 
sich zwar Kosten für das Personal, das die 
Ausführung der Satzung wahrnehmen 
müsse. Die finanziellen Auswirkungen für 
die Stadt seien im Übrigen aber geringer, 
weil sie die Gewährleistung des Baum- 
schutzes ansonsten nichts koste. Wesent- 
lich erheblicher seien die Auswirkungen 
einer Baumschutzsatzung auf die Eigentü- 
mer der Baumgrundstücke und den davon

- 3 - 
 
... 
betroffenen Nachbarn, was teilweise ver- 
kannt werde. 
 
Die Eigentümer seien verpflichtet, die 
Bäume zu erhalten und mit dem Ziel der 
Erhaltung diese zu pflegen und vor Ge- 
fährdung zu schützen. Man dürfe jedoch 
nicht verkennen, dass nicht jede Einwir- 
kung auf den geschützten Baum unzuläs- 
sig ist, sondern nur solche, die für den 
Baum nachteilig seien. Es sei mithin nicht 
davon zu sprechen, dass eine Baum- 
schutzsatzung fast eine enteignende Wir- 
kung habe. Da das Eigentum nur durch die 
Bestimmung von Inhalt und Schranken des 
Eigentums betroffen sei, bleibe auch die 
Verkehrssicherungspflicht unverändert 
beim Eigentümer. 
 
Dr. Otto wies darauf hin, dass die Baum- 
schutzsatzung nicht nur für das Baum- 
grundstück selbst, sondern auch für Nach- 
bargrundstücke gelte, die im Kronen- oder 
Wurzelbereich liegen. Dadurch werde auch 
das Nachbarrecht eingeschränkt. Jedoch 
begründe eine Baumschutzsatzung keine 
Rechte Dritter, wenn es für sie an einer 
rechtlichen Beziehung zu einem geschütz- 
ten Baum fehle. Sie könnten von der 
Baumschutzbehörde keine bestimmte Ent- 
scheidung beanspruchen. 
Hinsichtlich des Schutzgegenstandes wies 
Dr.Otto darauf hin, dass der Schutzgegens- 
tand sich in der Satzung regelmäßig am 
Stammumfang und den Baumarten orien- 
tiere. Sie gelte im Übrigen in Nordrhein-
Westfalen nur innerhalb der im Zusam- 
menhang bebauten Ortsteile und der Gel- 
tungsbereiche der Bebauungspläne. 
 
Die Grenzen einer Baumschutzsatzung 
 
ergäben sich aus den festzulegenden Aus- 
nahmen und Befreiungen von der Verbots- 
regelung. Eine Ausnahme wäre möglich, 
wenn die dafür in der Satzung festgelegten 
und vom Grundstückseigentümer oder 
Nachbarn nachzuweisenden Vorausset- 
zungen vorlägen. Befreiungen seien dage- 
gen nicht in der Satzung zu regeln, weil 
dafür § 69 BNatSchG maßgebend sei. 
Um die Möglichkeit zu haben, den jeweili- 
gen kommunalen Besonderheiten entspre- 
chen zu können, werde in der Baum- 
schutzsatzung bestimmt, unter welchen  
Umständen eine Ausnahme von der Ver- 
botsregelung in Betracht komme.  
Eine Ausnahme von dem Verbot könne bei 
folgenden Sachverhalten vorgesehen wer- 
den: 
 
- Von dem geschützten Baum geht 
eine konkrete Gefahr aus, die nicht 
mehr hingenommen werden kann. 
- Der geschützte Baum ist ein Hin- 
dernis für eine öffentlichrechtlich zu- 
lässige Grundstücksnutzung. 
- Der geschützte Baum lässt Maß- 
nahmen nicht zu, die aus überwie- 
genden öffentlichen Gründen 
durchgeführt werden müssen. 
- Ein Nachbar hat einen zivilrechtli- 
chen Anspruch, die Störung durch 
den geschützten Baum zu unterbin- 
den. 
- Der geschützte Baum verursacht 
erhebliche gesundheitliche Nachtei- 
le bei Menschen, die nicht hinge- 
nommen werden können. 
- Von dem geschützten Baum geht 
eine Gefahr für andere Bestandteile 
der Natur aus.  
 
Generell gelte, dass der Antragsteller die 
für die Ausnahme maßgeblichen Umstände 
darzulegen und zu beweisen habe, so dass 
eine bloße Behauptung nicht ausreiche.  
 
Hinsichtlich der Befreiungsmöglichkeiten 
verwies Dr. Otto auf den verbindlich anzu- 
wendenden § 67 BNatSchG. Diese Vor- 
schrift ermögliche zunächst eine Befreiung 
aus Gründen des überwiegenden öffentli- 
chen Interesses, einschließlich solcher 
sozialer und wirtschaftlicher Art. Weiter 
komme nach der Vorschrift eine Befreiung 
in Frage, wenn die Durchführung der na- 
turschutzrechtlichen Vorschriften im Einzel- 
fall zu einer unzumutbaren Belastung füh- 
ren würde und die Abweichung mit den 
Belangen von Naturschutz und Land- 
schaftspflege vereinbar sei. 
 
Für den Fall der Bestandsminderung könne 
nach § 29 BNatSchG die Verpflichtung zu 
einer angemessenen und zumutbaren Er- 
satzpflanzung oder zur Leistung von Ersatz 
in Geld vorgesehen werden. Mit Blick auf 
die Rechte des Eigentümers zog er es je- 
doch in Zweifel, pauschal in einer Satzung 
eine Ersatzpflanzung oder Ersatzzahlung 
vorzusehen.

- 4 - 
 
... 
Abschließend verwies Dr. Otto auf die 
Möglichkeit, ein Bußgeld festzusetzen, so- 
fern vorsätzlich oder fahrlässig der Satzung 
zuwider gehandelt werde. Eine solche 
Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geld- 
buße bis zu 50.000 € belegt werden.  
 
 
4.   Kommunale Einschätzung aus Ver- 
      gleichsstädten  
 
4.1 Erfahrungen der Stadt Bochum im  
      Umgang mit der Baumschutzsatzung 
      (Michael Grothe) 
 
Michael Grothe, Abteilungsleiter Natur- 
schutz, Landschafts- und Grünplanung im 
Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt 
Bochum berichtete, dass die Stadt Bochum 
im Jahr 1997 eine Baumschutzsatzung 
eingeführt und diese zuletzt im Jahr 2011 
aktualisiert hat.  
 
Herr Grothe stellte ausführlich den Wert 
der Baumschutzsatzung für den Grünerhalt 
in der Stadt Bochum dar. In einer Stadt, die 
kaum Geld für öffentliche Neupflanzungen 
habe, schaffe die Baumschutzsatzung die 
Voraussetzung dafür, dass viel Geld für die 
Begrünung der Stadt privat aufgebracht 
würde. Einem Defizit von rund 100.000,-€ 
pro Jahr stehe ein weitaus höherer grünpo- 
litischer Wert von 500.000,- bis 600.000,-€ 
entgegen. In 15 Jahren Baumschutzsat- 
zung stünden 20.644 Fällungen immerhin 
10.293 Neupflanzungen entgegen. Stich- 
probenartig werde die sachgerechte Aus- 
führung der Ersatzpflanzung überprüft. Er 
führte weiter aus, dass die von der Stadt 
Bochum verhängten Bußgelder bei Verstö- 
ßen gegen die Baumschutzsatzung sich 
auf Beträge von 50,- bis  500,- € be- 
schränkten. Höhere Bußgelder würden 
vom Amtsgericht Bochum entsprechend 
reduziert. 
 
Zitat:  
 
„Die Baumschutzsatzung öffnet die Garten- 
tore.“ 
 
Herr Grothe erläuterte, dass Baumschutz 
nicht allein Sache einer Baumschutzsat- 
zung ist. Es gelte vielmehr durch Beratung 
der Bürger für die Sache der Bäume zu 
gewinnen. Pro Jahr führten Mitarbeiter ca. 
1.000-1.200 Gespräche. Ein Antrag nach 
der Baumschutzsatzung erübrige sich da- 
nach in vielen Fällen. Gleichzeitig müsse 
die Stadt auch stets mit gutem Beispiel 
voran gehen. Durch vielfältige Aktionen, 
z.B. Postkarten-Aktionen bewirbt die Stadt 
Bochum erfolgreich den Baumschutz. 
 
(Einzelheiten des Vortrages sind den Fo- 
lien im Internet zu entnehmen: 
http://www.muenster.de/stadt/umwelt/) 
 
 
4.2 Erfahrungen der Stadt Osnabrück im  
      Umgang mit der Baumschutzsatzung 
      (Christiane Balks-Lehmann) 
 
Christiane Balks-Lehmann, Fachdienstlei- 
terin Naturschutz und Landschaftsplanung 
in Osnabrück schilderte ihre Erfahrungen 
mit der Baumschutzsatzung in Osnabrück. 
Dort wurde im Jahr 2002 nach 9 Jahren 
Bestand und mehrfachen Überarbeitungen 
die Baumschutzsatzung aufgehoben. Eine 
Wiedereinführung sei aktuell nicht geplant. 
Vor der Aufhebung der Satzung war diese 
in den Jahren 1998 und 2000 soweit über- 
arbeitet worden, dass Frau Balks-Lehmann 
sie als „Baumschutzsatzung-light“ betitelte, 
da diese nur noch in wenigen Fällen (ca. 
60 Anträge pro Jahr) zum Tragen kam. Mit 
der schließlich 2002 durchgeführten Auf- 
hebung der Baumschutzsatzung ergaben 
sich erkennbar nachteilige Auswirkungen 
auf den Baumbestand sowie eine allge- 
meine Irritation der Bürger hinsichtlich des 
Baumschutzes. Nachteilig wirkte es sich 
nun zudem aus, dass in den vorangegan- 
genen Bebauungsplänen mit Blick auf die 
bis dahin vorliegende Baumschutzsatzung 
auf die Festsetzung von Bäumen verzichtet 
worden war.  
 
Frau Balks-Lehmann führte aus, dass man 
aus den bisherigen Erfahrungen mit der 
Baumschutzsatzung gelernt habe. Als be- 
sonders wichtig stellte sie einen kontinuier- 
lichen Umgang mit den Instrumenten des 
Baumschutzes sowie einen breiten Kon- 
sens in Rat und Bürgerschaft heraus. 
 
Zitat:  
 
„Bloß nicht nach dem Motto ’Rin in die Kar- 
toffeln , raus aus den Kartoffeln’ verfahren.”

- 5 - 
 
... 
Frau Balks-Lehmann stellte verschiedene 
Instrumente des Baumschutzes dar, die als 
Konsequenz aus dem Ausstieg aus der 
Baumschutzsetzung neu bzw. verstärkt 
eingesetzt wurden, z.B. ein Kataster für 
geschützte Bäume gemäß BauGB oder 
eine Richtlinie zum Schutz von Bäumen im 
öffentlichen Raum. 
 
(Einzelheiten des Vortrages sind den Fo- 
lien im Internet zu entnehmen: 
http://www.muenster.de/stadt/umwelt/) 
 
 
5. Statements von Interessenvertretern  
    aus Münster 
 
1. Herr Dr. Hövelmann – Umweltforum 
Münster e.V. 
 
Dr. Hövelmann stellte die Positionen des 
Umweltforums Münster e.V. als Dachver- 
band der münsterschen Umweltgruppen 
dar. Er stellte heraus, das der Baumbe- 
stand im Stadtgebiet von Münster essen- 
tiell für die Lebensqualität von Mensch und 
Tier ist und damit der Schutz von Bäumen 
als kommunale Pflichtaufgabe höchste 
Priorität besitzen muss. 
 
Zitat:  
 
„Eine Stadt ohne eine ausreichende Zahl 
großer Bäume ist eine Wüste.“ 
 
Grundsätzlich halten die Umweltverbände 
Baumschutzsatzungen für ein notwendiges 
und sinnvolles Instrument für den Schutz 
von Bäumen im Siedlungsbereich. Mit Blick 
auf Münster und den dortigen Umgang mit 
Bäumen sehen die Umweltverbände in 
Münster aktuell jedoch keinen Handlungs- 
bedarf zur Einführung einer Baumschutz- 
satzung. Als Gründe nannte Dr. Hövel- 
mann: 
- Erfahrungsgemäß bewirke die Ein- 
führung oder die Abschaffung einer 
Baumschutzsatzung zumindest vo- 
rübergehend zu einer verstärkten 
Baumfällaktivität, die dem eigentli- 
chen Ziel des Baumschutzes wider- 
spreche und schade. 
- In vielen Städten werde erfah- 
rungsgemäß trotz Baumschutzsat- 
zungen aufgrund von beantragten 
Ausnahmen Bäume ohnehin gefällt 
und die angeordneten Ersatzpflan- 
zungen nicht oder nur unvollkom- 
men erfüllt. 
- Eine Baumschutzsatzung koste 
Geld, das womöglich an anderer 
wichtiger Stelle im städtischen Um- 
weltschutz verloren gehe.  
 
Die Umweltverbände halten jedoch zur 
nachhaltigen Sicherung des Baumbestan- 
des folgende Aktivitäten der Stadt Münster 
zum Baumschutz für sinnvoll:  
- Intensive Öffentlichkeitsarbeit über 
den Wert älterer Bäume im Stadt- 
gebiet.  
- Beratung der Bürger bei Fragen zur 
Verkehrssicherung, Baumpflege, 
Anpflanzung, Artenauswahl etc.  
- Erstellung eines Großbaumkatas- 
ters und Monitoring des Bestandes 
im Siedlungsbereich alle 5 Jahre. 
- Selbstverpflichtung des Baumerhal- 
tes bei städtischen Liegenschaften 
(z.B. Wohn- und Stadtbau);  
- Prüfung und Kontrolle des Gehölz- 
managements anderer großer 
Wohnungsbaugesellschaften. 
 
Abschließend formulierte Dr. Hövelmann 
für das Umweltforum das Ziel, das ein brei- 
ter Konsens zum Erhalt der Bäume in 
Münster anzustreben sei. 
 
 
2. Herr Dahlmann – Kreisgärtnermeister  
 
Herr Dahlmann stellte einleitend die her- 
ausragende Bedeutung von Bäumen für 
die Gärtner heraus. In Münster hätten der 
Baumschutz und die Förderung des Baum- 
bestandes Tradition. Dies belegten bereits 
herausragende Beispiele wie der Hoch- 
zeitswald oder die Promenade. Vor dem 
Schloss seien immerhin 250 mal 1.000 € 
zur Wiederherstellung der Allee vor dem 
Schloss von Bürgern aufgewendet worden. 
Es gelte den Stellenwert der Bäume hoch 
zu halten.  
 
Herr Dahlmann sprach sich aus mehreren 
Gründen gegen die Einführung einer 
Baumschutzsatzung aus: 
 
- Von den Bürgern werde der Baum- 
bestand überwiegend als Bereiche- 
rung und nicht als Übel aufgefasst.

- 6 - 
 
... 
Ein erhebliches Fehlverhalten sei 
nicht erkennbar. 
- Die Selbstverantwortung des Eigen- 
tümers solle gewahrt bleiben. 
- Die Baumschutzsatzung könne zur 
Beseitigung von Bäumen vor Ein- 
führung der Satzung führen bzw. 
dazu veranlassen Bäume vor Errei- 
chen des maßgeblichen Stammum- 
fangs zu fällen. 
- Anstelle im Zuge einer Baum- 
schutzsatzung Verwaltungskosten 
zu initiieren solle das Geld lieber für 
neue Baumpflanzungen aufgewen- 
det werden. 
- Über die Naturdenkmalverordnung 
und die Festsetzungen in Bebau- 
ungsplänen sei bereits eine Vielzahl 
von Bäumen in Münster geschützt. 
 
Den Stellenwert von Bäumen in Münster 
unterstrich er abschließend mit einem Zitat 
von Martin Luther. 
 
Zitat:  
 
„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt 
unterginge, würde ich heute ein Apfel- 
bäumchen pflanzen“ (Martin Luther).  
 
 
3. Frau Bloi – Haus & Grund, Münster  
 
Frau Bloi stellte aus Sicht Eigentümer- 
schutz-Gemeinschaft Haus & Grund dar, 
dass sie in Gesprächen mit vielen Mitglie- 
dern erfahre, dass für die Eigentümer der 
Baumbestand ein wertvolles Gut sei. Man 
wolle als Ziel eine begrünte Stadt. Sowohl 
Selbstnutzer als auch Vermieter sähen im 
Baumbestand auf den Grundstücken einen 
Wertfaktor. Es sei bei den Hauseigentü- 
mern ein entsprechendes Verantwortungs- 
bewusstsein vorhanden.  
 
Vor dem Hintergrund der vorangegange- 
nen Ausführungen stellte sie die Frage, ob 
eine Baumschutzsatzung in Münster über- 
haupt erforderlich und angemessen sei. 
Der Einführung einer Baumschutzsatzung 
erteilte sie schließlich eine klare Absage, 
egal wie diese ausgestaltet sei. Schließlich 
beschränke diese nicht unerheblich das 
Eigentum. Frau Bloi hält die bereits ange- 
wendeten rechtlichen Instrumente zum 
Baumschutz für hinreichend. 
Zitat:  
 
„Informieren und Sensibilisieren ist gut, 
Reglementieren ist nicht erforderlich.“  
 
 
6. Diskussion 
Herr Thiel 
 eröffnete die Diskussion mit dem 
Plenum und fragte eingangs nach, inwie- 
weit die Stadt Münster ihrer Vorbildfunktion 
gerecht werde und wie konkret bei städti- 
schen Planungen mit dem Baumschutz 
verfahren werde. 
 
Herr Stoldt 
 antwortete für die Verwaltung, 
dass die Mitarbeiter des Amtes für Grünflä- 
chen und Umweltschutz sich bereits von 
ihrem Berufsstand verpflichtet sähen, den 
Baumbestand zu wahren und dessen Le- 
bensbedingungen zu fördern. Gleichwohl 
gebe es Probleme, da Ausbauvorhaben, 
Leitungsverlegungen, neue Standards im 
Straßenausbau etc. auch Spuren im 
Baumbestand hinterließen. Der Vorteil ei- 
ner kreisfreien Stadt sei aber auch, dass es 
eine große Nähe zwischen Behörden und 
Ämtern gebe, insbesondere zum Tiefbau- 
amt, Bauordnungsamt und dem Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs- 
planung. Dadurch sei eine gute und rasche 
Kommunikationsbasis gegeben. Zurzeit 
arbeite eine Arbeitsgruppe gerade an 
Standards für Bäume im Straßenraum. Er 
räumte jedoch ein, dass es durch Perso- 
nalknappheit auch immer wieder mal 
Schwierigkeiten im Vollzug geben könne. 
 
Frau Zeise (Bürgerin) 
 berichtete, dass in 
ihrem Wohnumfeld in Gremmendorf mehr 
als 25 Bäume auf Privatgrundstücken ge- 
fällt worden seien. Oft würden Bäume als 
Last empfunden und als gefährlich einge- 
schätzt. Sie wünscht sich eine weitere 
Sensibilisierung, gerade auch junger Fami- 
lien, die über den städtischen Flyer hinaus- 
geht. Dabei solle nicht nur die Innenstadt, 
sondern auch die Ortsteile Berücksichti- 
gung finden. 
 
Herr Dr. Hoffmeister 
 (Bürger) verweist mit 
Blick auf Hamburg auf unverhältnismäßig 
hohe Anforderungen an das Antragsverfah- 
ren bei einem Ausnahmeantrag zur Baum- 
schutzsatzung.

- 7 - 
 
... 
Herr Grothe (Stadt Bochum)  erläuterte da- 
hingehend, dass in Bochum die Anträge 
sowohl formlos als auch mit Formularen 
eingereicht werden könnten. Außer bei 
Großvorhaben von Investoren sei auch 
kein Lageplan erforderlich. 
 
Frau Meinert (Münstersche Zeitung) 
 fragte 
konkret nach der Position der Stadtverwal- 
tung zur Einführung einer Baumschutzsat- 
zung. 
 
Herr Stoldt 
 erläuterte, dass das Hearing 
dem Austausch von Argumenten diene, 
ergebnisoffen sei und keine Entscheidung 
vorwegnehme. Diese obliege dem Rat der 
Stadt Münster. Gleichwohl machte er deut- 
lich, dass aus seiner Sicht der Baumschutz 
in Münster seit Jahrzehnten erfolgreich und 
kontinuierlich betrieben werde, auch ohne 
Baumschutzsatzung. 
 
Herr Welling 
 (Bürger) berichtete aus seiner 
langjährigen Erfahrung als Kreisgärtner- 
meister. Die von der Stadt Münster gewon- 
nen Preise, z.B. bei der Entente florale / 
„Münster bekennt Farbe“ seien Ausdruck 
des hohen Stellenwertes des Grüns in 
Münster, worauf man in Münster stolz sein 
könne. Er verwies auf die oft erfolgreiche 
Beratung der Kunden durch die Gärtner- 
zunft. Diese habe schon viele Bäume ret- 
ten können. 
 
Herr Thiel 
 ergänzte, dass auch die mit der 
Grünordnung vorliegende Kontinuität zum 
Erfolg geführt habe, was sich in den von 
Herrn Welling benannten Auszeichnungen 
widerspiegele. 
 
Herr Dahlmann 
 (Kreisgärtnermeister) be- 
tonte, dass Münster u.a. durch die ver- 
gleichsweise hohe Zahl von geschützten 
Bäumen bereits einen guten Grünbestand 
verfüge. Er verwies darauf, dass die Kun- 
den hinsichtlich des Erhalts von Bäumen 
oft unsicher seien und in der Folge von den 
GALA-Bau Unternehmen qualifiziert bera- 
ten würden.  
 
Herr Lerch 
 (Bürger) wies darauf hin, dass 
heutzutage ein Baum rasch in 2-3 Stunden 
gefällt sei und damit keine Zeit bleibe, das 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu 
informieren, um noch eine Beratung durch- 
zuführen. Eine weitere Sensibilisierung der 
Bürger sei daher wünschenswert. 
 
Herr Thiel 
 machte deutlich, dass bei den 
Informationen auch kleinere, an die Gege- 
benheiten des Gartens angepasste Baum- 
arten beworben werden sollten. Dies ma- 
che eine spätere Fällung überflüssig. 
 
Herr Dr. Hövelmann 
 (Umweltforum) stellte 
klar, dass bei einer vorhandenen „Baum-
macht-Dreck-Mentalität“ auch eine Baum- 
schutzsatzung nicht helfe. Er befürwortete 
Aktionen in Kindergärten und Schulen un- 
ter dem Motto „Mein Freund der Baum“. 
Er erinnerte auch an „Ratzeputzaktionen“ 
von Wohnungsbaugesellschaften im Süd- 
viertel. Insbesondere hier müsste vertieft 
informiert werden. 
 
Herr Thiel 
 fragte nach, ob mit einer Baum- 
schutzsatzung derartige Aktionen zu ver- 
hindern gewesen seien. 
 
Frau Farwick 
 (Sachkundige Bürgerin im 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwe- 
sen) forderte vehement die Einführung ei- 
ner Baumschutzsatzung. Zumindest der 
städtische Bestand sei über eine Baum- 
schutzsatzung zu sichern. Ihr werde zuviel 
auf reine Information verwiesen. Der Kli- 
mawandel erfordere auch, dass mehr 
Schatten durch Bäume in der Stadt erfor- 
derlich sei, vor allem in den verdichteten 
Wohnquartieren. Ersatzpflanzungen dürf- 
ten daher auch nicht nur in der Peripherie 
erfolgen. Vor allem vor den Südseiten der 
Gebäude seien Schatten spendende Bäu- 
me sinnvoll. Vor allem mit Blick auf den 
Straßenbau beobachte sie zu viele Baum- 
fällungen. Sie kritisierte diesbezüglich ein 
städtisches Bauvorhaben am York-Ring, 
das unnötigerweise zur Fällung von Bäu- 
men führe. Sie bemängelte zudem die aus 
ihrer Sicht einseitige Besetzung des Podi- 
ums. Abschließend warb sie für ein besse- 
res städtisches Vorbild, dann gebe es auch 
weniger Probleme im privaten Raum. 
 
Herr Thiel 
 betonte die Bedeutung der Vor- 
bildfunktion der öffentlichen Hand. Hinsicht- 
lich kommunaler Bauvorhaben fragte er bei 
den kommunalen Vertretern auf dem Podi- 
um nach, inwieweit diese einem Abwä- 
gungsprozess unterliegen.

- 8 - 
 
 
Herr Grothe  (Stadt Bochum) erläuterte, 
dass in solchen Fällen von den Bauämtern 
seiner Stadt kein Antrag gemäß Baum- 
schutzsatzung erforderlich sei. Gleichwohl 
müsse in Bochum der Umgang mit den 
betroffenen, evtl. zu fällenden Bäumen 
dargestellt werden und fließe in die politi- 
sche Entscheidung ein. 
 
Herr Stoldt 
 bestätigte für die Stadt Münster 
die Aussage von Herrn Grothe, dass Ent- 
scheidungen wie das genannte Beispiel am 
York-Ring politisch zu entscheiden seien. 
Die Baumbelange würden dabei stets auf- 
bereitet. 
 
Frau Zeise 
 (Bürgerin) fragte nach, ob bei 
der Abwägung Bäume Priorität hätten. 
 
Herr Stoldt 
 verwies auf die politische Di- 
mension der Entscheidungen. Einen prinzi- 
piellen Vorrang für den Baumschutz gebe 
es daher nicht. 
 
Herr Thiel 
 fragte nach, inwieweit die Ent- 
scheidungen unter Beteiligung der Öffent- 
lichkeit erfolgten. 
 
Herr Stoldt 
 erläuterte, das Entscheidungen 
nach dem Kommunalabgabengesetz 
(KAG-Maßnahmen) mit einer Bürgeranhö- 
rung einhergingen. Sonstige Baumaßnah- 
men erfolgten in der Regel ohne Bürgerbe- 
teiligung. Er verwies jedoch auf die oft im 
Vorfeld laufenden Bebauungsplan-
Verfahren, da diese oft den Grundstein für 
spätere Maßnahmen legten. Die Bauleit- 
planverfahren seien öffentlich und jeder 
könne dort seine Belange vorbringen. 
 
Herr Thiel 
 beendete die Diskussion in der 
Hoffnung, dass das Thema Baumschutz- 
satzung für Münster facettenreich beleuch- 
tet worden sei. Es sei nun Aufgabe von 
Verwaltung und Politik weitere Schritte ein- 
zuleiten und schließlich eine Entscheidung 
herbeizuführen.

Anlage 2

42 Zeichen

Anregung Nr. 74/2010

Anregung Nr. 74/2010

Beratungsverlauf (3)

21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • York-Ring
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0001/2012
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37