4450/2019
Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des Eckpunktepapiers des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) aus einer früheren Sitzung
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 27.01.2020 4450/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.03.2020 Wirtschaftsausschuss 05.03.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 Jugendhilfeausschuss 10.03.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.03.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 Beantwortung einer Anfrage zum Umsetzungsstand des Eckpunktepapiers des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) aus einer früheren Sitzung Zu der Mitteilung „Bericht zum Umsetzungsstand des ZMI-Eckpunktepapiers 2484/2019“ gab es in der Integrationsratssitzung und in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiter- bildung (beide am 7.10.2019) und in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 10.10.2019 Fragen, die wie folgt beantwortet werden: Aus der Integrationsratssitzung: 1. Zum Umsetzungsstand 1.1.1 Zugewanderte Schulneulinge (Primarstufe) erhalten unter bestimmten Umständen keine Zuwei- sung in eine Vorbereitungsklasse – diese Problematik wird derzeit im „Lenkungskreis Regionale Bildungslandschaft“ erörtert. Rückfrage: Welche Umstände sind gemeint? 2 Antwort: Die Schule kann für alle Schülerinnen und Schüler, die migrationsbedingt deutsche Sprachförderung benötigen, einen entsprechenden Antrag auf Sprachfördermittel beim Schul- amt stellen. Mittelbeantragung und Verwendung liegen in der Verantwortung der Schulleitung der Schule. In Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheiden Schulen, ob sie Vorbereitungs- klassen einrichten oder die betreffenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Einzelin- tegration fördern. Generell gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler bei Bedarf Sprachförde- rung erhalten. Für eine migrationsbedingte Deutsch-Förderung stehen Ressourcen im Rah- men der Integrationshilfen zur Verfügung. 2. Zum Umsetzungstand 1.2.2 Der Übergang in den Regelunterricht findet statt, die Möglichkeit des Wechsels an andere Schul- formen wird wenig genutzt. Hier besteht Bedarf für weitere Prüfung der Ursachen und Handlungs- empfehlungen. Rückfrage: Wann voraussichtlich werden die Ergebnisse/ Handlungsempfehlungen präsen- tiert? (Wie viele Schülerinnen und Schüler wechseln nach Abschluss der Vorbereitungsklasse an eine andere Schulform?) Antwort: Die Daten wurden bei der Bezirksregierung angefragt, liegen der Verwaltung aber noch nicht vor. Sie werden den Gremien zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. 3. Zum Umsetzungsstand 1.3.1 Es werden ausreichend Plätze bereitgestellt. Rückfrage: Wie genau verteilen sich die Schulplätze der Vorbereitungsklassen nach Schul- formen: Grundschulen/Hauptschulen/Gesamtschulen/Realschulen/Gymnasien? Antwort: Erstförderung findet wohnortnah in Vorbereitungsklassen und in Einzelintegration statt. Alle Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf erhalten eine Erstförderung in al- len Klassen. Die Organisationsform (Vorbereitungsklasse oder Einzelintegration) ist dabei ne- bensächlich. Im Bereich der Sekundarstufe I steht im Regelfall für jedes Kind ein Platz in einer Vorbereitungsklasse zur Verfügung. Die Verteilung der Schulplätze der Vorbereitungsklassen nach Schulformen stellt sich im Schuljahr 2019/2020 wie folgt dar: Grundschule 58 Klassen mit jeweils 18 Schulplätzen Hauptschule 32 Klassen mit jeweils 18 Schulplätzen Realschule 20 Klassen mit jeweils 18 Schulplätzen Gesamtschule 12 Klassen mit jeweils 18 Schulplätzen Gymnasium 22 Klassen mit jeweils 18 Schulplätzen Amaro Kher 1 Klasse mit 15 Schulplätzen 4. Zur Handlungsempfehlung 3 Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache Rückfrage: Wie werden die Eltern/Schüler/innen über dieses Angebot informiert? Antwort: Information gehen über das Schulamt an die Schulleitungen (siehe hierzu Erlass vom 28.06.2016: https://www.bezreg- arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/erlass_herkunftssprachen.pdf) und auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/generalien/arbeitsstelle_migration/index.html ) können Eltern/ Schülerinnen und Schüler alle Informationen zur Regelung und zu Bedingun- gen für den Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) abrufen. 3 Zusätzlich ist in einem anderen Kontext ein Flyer zum herkunftssprachlichen Unterricht für El- tern im Rahmen der interkulturellen Elternarbeit in Vorbereitung. Mit einer Fertigstellung ist Anfang des Jahres 2020 zu rechnen. Das ZMI hat ein Beiheft mit ausführlichen Informationen zu dem herkunftssprachlichen Unter- richt erstellt, das dem aktuellen ZMI-Magazin beiliegt. 5. Zum Umsetzungsstand 3.1.1 Fortbildungsangebot und Plattform zur Sammlung der „Kleinen Bücher in Digital- und Videoform“ wurde initiiert: Erste Fortbildung hat am 10.07.2019 stattgefunden, weitere Einführungen werden im Schuljahr 2019/20 stattfinden. Rückfrage: Teilnehmer/-innen? Konkrete Umsetzungen in den Schulen? Antwort: Ca. 20 HSU-Lehrkräfte mit verschiedenen Herkunftssprachen haben teilgenommen. Die Plattform wurde vorgestellt und deren Anwendung geübt. Im Jahr 2020 wird sie voraus- sichtlich für Köln geöffnet und kann von Lehrkräften des herkunftssprachlichen Unterrichts bzw. Regellehrkräften verwendet werden. Das ZMI wird weitere Kurse zur Nutzung der Platt- form anbieten. 6. Zum Umsetzungsstand 5.1.1 Aktuell erhalten die Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Jahr die deutsche Sekundarstufe I besucht haben, keinen Zugang zu Internationalen Förderklassen (IFK). Dieses ist auf Landesebe- ne (APO-BK Anlage A § 22 Abs. 3) geregelt. Rückfrage: Was heißt APO-BK §22 Abs. 3? Antwort: Die APO-BK ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg. Die Verwal- tungsvorschrift des Landes NRW. §22 Abs. 3 regelt, dass Schülerinnen und Schüler maximal ein Jahr in der Sekundarstufe - I gewesen sein dürfen („kurzfristig“), um eine Internationale Förderklasse am Berufskolleg zu besuchen. Allgemeine Fragen zum Offenen Ganztag – unabhängig vom ZMI-Eckpunktepapier 1. Frage: Werden neuzugewanderte Seiteneinstiegskinder unterjährig in den laufenden OGTS- Betrieb eingebunden oder geht das nur zu bestimmten Stichtagen? Wenn Stichtag, welche Stich- tage wären das? Antwort: Grundsätzlich sind die Offenen Ganztagsschulen und deren Träger bestrebt, neu zuge- wanderte Seiteneinstiegskinder auch unterjährig in die OGS aufzunehmen, sofern Platzkapazitä- ten vorhanden sind. Für die Aufnahme der Kinder gibt es keine Stichtage, aber für die Bewilligung der Fördermittel wurden durch das Land NRW zwei Stichtage per Erlass festgelegt: a) 15.10. ei- nes Jahres als „allgemeiner“ Stichtag für das jeweilige Schuljahr, b) 15.03. eines Jahres für die zusätzliche und unterjährige Aufnahme von neu zugewanderten Flüchtlingskindern und Kindern in vergleichbaren Lebenslagen. 2. Frage: Gibt es ggf. für Seiteneinstiegskinder eine Sonderregelung in Köln? Antwort: Trotz aller Bemühungen der Stadt Köln, bei Bedarf allen Eltern einen OGS-Platz für ihr Kind anzubieten, ist dies leider aus baulichen bzw. räumlichen Gründen nicht an allen Schulen möglich. Somit wird durch die OGS-Träger in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung eine Platzvergabe für jede OGS durchgeführt, an welcher das Platzangebot geringer als die Nachfrage ist. Eine Sonderregelung für Seiteneinstiegskinder gibt es hierbei in Köln nicht. Jedoch kommen bei der Platzvergabe verschiedene Kriterien, wie der Bezug von Sozialleistungen, pädagogische Aspekte und die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten zum Tragen. 3. Frage: Wie ist die generelle Auslastung von OGTS-Plätzen in Köln? Antwort: Die durchschnittliche OGS-Versorgungsquote in Köln liegt bei rund 80%. Im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW ist dies sehr hoch. Leider kann die Nachfrage an OGS-Plätzen je- doch - wie oben bereits genannt - aufgrund der baulichen bzw. räumlichen Situation nicht an al- len Schulen gedeckt werden. In den Fällen, in denen nicht alle dafür angemeldeten Kinder in die OGS aufgenommen werden können, werden sie auf einer Warteliste geführt, damit sie auf frei werdende Plätze nachrücken können. 4 Aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung: 1. Zum Umsetzungsstand 1.1.1 Rückfrage: Frau Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, verweist auf Punkt 1.1.1 der Anlage zur Mitteilung, wonach zugewanderte Schulneulinge unter bestimmten Umständen keine Zuweisung in eine Vorbereitungsklasse erhielten. Sie appelliert daran, diese Problematik zu lösen. Antwort: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf, die nach Okto- ber 2018 zugewandert sind, liegt bei insgesamt 390 im Primarbereich. Diese Schülerinnen und Schü- ler wurden nicht in einer Vorbereitungsklasse beschult, sondern erhielten individuelle Erstförderung. In der Primarstufe besuchen ca. 630 Kinder die Vorbereitungsklassen. In der Sekundarstufe besuchen ca. 850 Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen. Rückfrage: Hinsichtlich des thematisierten Lenkungskreises Regionale Bildungslandschaft bittet sie darum, innerhalb des nächsten halben Jahres einen Bericht darüber zu erhalten, welche Maßnahmen dort erörtert werden, um diesem Zustand abzuhelfen. Antwort: Die Verwaltung sagt einen Bericht nach sechs Monaten zu. 2. Allgemeine Rückfragen zum ZMI-Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration: Rückfrage: Frau Hauser, CDU-Fraktion, erkundigt sich danach, wie häufig die ZMI-Beiratssitzungen stattfänden und wie der Informationsfluss aufgrund der Vielzahl der beteiligten Akteure sichergestellt werde. Antwort: Zur Verankerung der Arbeit des ZMI- Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration in der Stadtgesellschaft tritt einmal jährlich ein Beirat zusammen. Er setzt sich zusammen aus der Vertre- tung der beteiligten Ämter der Stadtverwaltung, der Schulaufsicht, der verschiedenen Fachbereiche der Universität zu Köln sowie aus gesellschaftlich relevanten Akteuren der Schwerpunktthemen. Er berät die Arbeits- und Vorhabenplanung und spricht Empfehlungen aus. Die Vertreter der drei Koope- rationspartner Stadt, Bezirksregierung und Universität verfügen jeweils über die gleichen Stimmantei- le (§ 4;3 Kooperationsvertrag des ZMI). Bei der jährlichen Beiratssitzung erhalten die Mitglieder des Beirats einen Bericht über die Aktivitäten und über die Verwendung der Finanzmittel des Vorjahres sowie die Finanzplanung und beraten über die Planung der Aktivitäten des laufenden Jahres. Bezüglich der konkreten Umsetzung des Eckpunktepapiers trifft sich regelmäßig eine Steuerungs- gruppe bestehend aus Mitgliedern des Kommunalen Integrationszentrum, des Regionalen Bildungs- büros und der ZMI-Geschäftsführung. Rückfrage: Frau Hauser, CDU-Fraktion, erkundigt sich ferner danach, welche Rechtsform das ZMI habe. Antwort: Die Kooperation zwischen Stadt Köln, Bezirksregierung Köln und Universität zu Köln ist in einem Kooperationsvertrag zwischen den drei Partnern vom 8. April 2008 verankert. Der Vertrag wur- de im Rathaus zu Köln von den (damaligen) Vertretern ihrer Organisationen, Herrn Oberbürgermeis- ter Fritz Schramma, Herrn Regierungspräsident Hans-Peter Lindlar und Herrn Universitätsrektor Prof. Dr. Axel Freimuth unterschrieben. Das ZMI hat keine eigene Rechtsform. Aus dem Wirtschaftsausschuss am 10.10.2019 unter Punkt 14.3 „Bericht zum Umsetzungs- stand des ZMI-Eckpunktepapiers 2484/2019“: 1. Zur Handlungsempfehlung 5: Rückfrage: Frau Klein bedankt sich bei der Verwaltung für die Auflistung. Sie bittet um Erläuterung der Zahlengrundlage und wie viele Kinder und Jugendliche davon betroffen seien. Des Weiteren fragt sie nach, inwieweit die Verwaltung etwas zu den Zahlen sagen könne, die potentiell für den Arbeits- markt geeignet sind und welche Erfahrungen dort gemacht wurden. Antwort: Zur Sekundarstufe I siehe Seite 2, Punkt 3, Übersicht Verteilung der Schulplätze. Für die Sekundarstufe II: 5 Laut der Antwort der Bezirksregierung Köln gibt es an den Kölner Berufskollegs insgesamt 24 Interna- tionale Förderklassen (IFK) mit insgesamt 370 Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus werden in 6 „Fit für mehr“ (FFM) Klassen 65 Schülerinnen und Schüler beschult. Am Ende der IFK-Klassen be- steht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben. Grundsätzlich kann im Anschluss daran in der Berufsfachschule ein höherer Schulabschluss erworben werden. Nähere Aussagen zu Zahlen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, die sich über eine Ar- beit, eine duale Ausbildung oder ein Studium dem Arbeitsmarkt nähern, sind schwierig zu treffen: Nach dem Schulbesuch arbeiten verschiedene Institutionen mit den ehemaligen Schülerinnen und Schülern. Die Erfassung der Personen erfolgt nach sehr unterschiedlichen Kriterien, was die Ver- gleichbarkeit und Nachverfolgbarkeit der beruflichen Biografien erschwert. Eine wichtige Thematik beim Einmünden in eine duale Ausbildung ist das Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. die hohen Anforderungen des deutschen dualen Ausbildungssystems. Oftmals können neu Zuge- wanderte im betrieblichen Alltag mitarbeiten, scheitern allerdings an den bildungs- und fachsprachli- chen Anforderungen des Unterrichts in den Berufskollegs. Gez. Reker
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4450/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.01.2020
- Erstellt
- 20.12.2019 11:30