Regionalrat Köln

V/0123/2009/1

Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, im Stadtbezirk Münster-Hiltrup und im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 20.03.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 11

Hauptvorlage V/0123/2009 mit Anlagen

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0123/2009 mit Anlagen

8781 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 Vorlagen-Nr.: 
V/0123/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.02.2009 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, im Stadtbezirk Münster-Hiltrup und im Stadtbezirk 
Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen wer-
den beschlossen.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
 
Dem Ordnungsamt liegen folgende Anträge auf Freigabe von Verkaufszeiten an Sonntagen vor: 
 
• Antrag der Werbegemeinschaft Kinderhaus vom 11.02.2009 auf Freigabe der Verkaufszei-
ten am 08.11.2009 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbezirk Münster – Nord, 
Ortsteil Kinderhaus, 
 
• Antrag des Einzelhandelsverbands Westfalen-Münsterland e. V. vom 12.02.2009 auf Frei-
gabe der Verkaufszeiten am 27.12.2009 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für den Stadtbe-
zirk Münster – Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel, 
V/0123/2009

- 2 - 
V/0123/2009 
• Antrag des WVH Wirtschaftsverbunds Hiltrup e. V. vom 12.02.2009 auf Freigabe der Ver-
kaufszeiten am 16.08.2009 und am 03.01.2010 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr für 
den Stadtbezirk Münster - Hiltrup, Ortsteil Hiltrup. 
 
Gemäß § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen 
bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, 
die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortstei-
le und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des 
Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.  
 
Für den Stadtbezirk Münster - Nord ist für das Kalenderjahr 2009 bisher kein verkaufsoffener 
Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, diesen Sonntag 
freizugeben.  
 
Für den Stadtbezirk Münster - Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel, sind für das Kalenderjahr 2009 be-
reits drei verkaufsoffene Sonntage (Frühjahrssend-Sonntag 15.03.2009, Sonntag 04.10.2009 und 
Herbstsend-Sonntag 25.10.2009) genehmigt worden. Es sind deshalb drei Sonntage verbraucht 
und das zulässige Kontingent ist nicht ausgeschöpft. 
 
Für den Stadtbezirk Münster - Hiltrup sind bereits für die Kalenderjahre 2009 und 2010 jeweils ein 
verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Veranstaltung „Hiltruper Frühlingsfest“ zu den Terminen 
10.05.2009 und 30.05.2010 genehmigt worden. Es ist deshalb für die genannten Kalenderjahre 
jeweils ein Sonntag verbraucht und das zulässige Kontingent ist nicht ausgeschöpft. 
 
Die beantragten Verkaufszeiten liegen sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und über-
schreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe 
der Verkaufszeiten an den beantragten Sonntagen werden erfüllt. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In den zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnungen 
werden ausdrücklich die Sonntagsöffnungen nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen 
liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Müns ter - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ 
als „Typ A: City/Geschäftszentrum“, als „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“, als 
„Typ C: Stadtteilzentrum“ oder als „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ ausgewiesen sind. 
Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird 
eingehalten. 
 
Obwohl die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. nicht mehr vorge-
schrieben ist, sind diese entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Ver-
fahren über die vorliegenden Anträge informiert worden. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnungen zur beantragten Frei-
gabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 16.08.2009, 08.11.2009, 27.12.2009 und 03.01.2010 
liegen vor. Dem Rat wird deshalb empfohlen, die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten 
Verordnungen zu beschließen. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2009 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 08.11.2009 
im Stadtbezirk Münster - Nord 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. 
NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Nord, Ortsteil Kinderhaus, die in dem im „Ein- 
zelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlich en Entwicklung“ ausgewiesenen Stand- 
ortbereich, „Typ B: Stadtbezirks-/Stadtbereichszent rum“ oder „Typ D: Geschäftslage der 
Grundversorgung“ liegen, dürfen am Sonntag, dem 08.11.2009, in der Zeit von 13.00 – 18.00 
Uhr geöffnet sein. 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2009 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 27.12.2009 
im Stadtbezirk Münster - Mitte, Altstadt / Bahnhofsviertel 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. 
NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Mitte,  Altstadt / Bahnhofsviertel, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich, „Typ A: City/Geschäftszentrum“ lie gen, dürfen am Sonntag, dem 
27.12.2009, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2009 
 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 
16.08.2009 und 03.01.2010 im Stadtbezirk Münster - Hiltrup 
 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöff- 
nungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 200 6 S. 516) in Verbindung  mit §§ 
25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fas- 
sung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Ge- 
setz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungs- 
behörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: 
 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup,  Ortsteil Hiltrup, die in den im „Ein- 
zelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlich en Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stad tbezirkszentrum“, „Typ C: 
Stadtteilzentrum“ oder „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ liegen, dürfen an 
den Sonntagen, 16.08.2009 und 03.01.2010, jeweils i n der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr 
geöffnet sein. 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung 
 
Bereich „Meesenstiege“ 
 
 
Bereich „Marktallee“

Bereich „Osttor“ 
 
 
 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt 
Münster in Kraft.

Ergänzungsvorlage Beschluss

1517 Zeichen

V/0123/2009/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, im Stadtbezirk Münster-Hiltrup und im Stadtbezirk 
Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 und 2 der Vorlage V/0123/2009 und die dieser Ergänzungsvorlage als Anlage 
beigefügten ordnungsbehördlichen Verordnungen werden beschlossen.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster – Hiltrup hat in der Sitzung am 19.03.2009 einstimmig folgenden 
abweichenden Beschluss gefasst: 
 
„Die als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 (geänderte Termine) beigefügten ordnungsbehördli-
chen Verordnungen werden beschlossen.“ 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss aufgrund der Bitte des Wirtschaftsverbundes Hiltrup e. V. 
die am 12.02.2009 beantragten Termine 16.08.2009 und 03.01.2010 durch die Termine 
30.08.2009 und 29.08.2010 zu ersetzen, aufzugreifen. Die Änderungen sind in der Anlage durch 
Unterstreichungen gekennzeichnet. 
 
I. V. 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage 
Vorlagen-Nr.: 
V/0123/2009/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage

1416 Zeichen

Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0123/2009/1. Erg. 
 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am 
30.08.2009 
 und 29.08.2010  im Stadtbezirk Münster - Hiltrup 
 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöff- 
nungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 200 6 S. 516) in Verbindung  mit §§ 
25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fas- 
sung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Ge- 
setz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungs- 
behörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: 
 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup,  Ortsteil Hiltrup, die in den im „Ein- 
zelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlich en Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stad tbezirkszentrum“, „Typ C: 
Stadtteilzentrum“ oder „Typ D: Geschäftslage der Grundversorgung“ liegen, dürfen an 
den Sonntagen, 30.08.2009 
 und 29.08.2010 , jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr 
geöffnet sein. 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung 
 
Bereich „Meesenstiege“ 
 
 
Bereich „Marktallee“

Bereich „Osttor“ 
 
 
 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt 
Münster in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Marktallee
  • Meesenstiege
  • Kinderhaus
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0123/2009/1
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37