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V/0438/2016

Übernahme des Betriebs des Sportbades der DJK Coburg

Vorlagen 19.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 47

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6500 Zeichen

V/0438/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Übernahme des Betriebs des Sportbades der DJK Coburg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.06.2016 Sportausschuss Vorberatung 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
21.06.2016 Ausschuss für Personal,  Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster übernimmt zum 01.10.2016 den Betrieb des Sportbades der DJK Coburg. Die 
Modalitäten zum Ankauf der   Immobilie werden in einer nichtöffentlichen Vorlage (V/0423/2016) ge-
regelt. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei die Voraussetzungen des § 613a Bürgerliches Gesetz-
buch (BGB) – Betriebsübergang – gegeben sind. Im Stellenplan, Teilergebnisplan 0802, werden da-
her zum 01.10.2016  2,00 Stellen EGr. 6 (Meister/-in Bäderbetriebe), 1,00 Stelle EGr. 3 (Fachange-
stellte/-r Bäderbetriebe) und 0,39 Stelle EGr. 2 (Kassierer/-in) eingerichtet.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0438/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0438/2016 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
 
2017ff. 
 
50.000 
Instand-haltung 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
 
2017ff. 
 
40.000 
Energie * keine 
Betriebs-
erfahrung 
  
Ergebnissaldo 
 
2017ff. 
 
- 90.000 
 
Produktgruppe 0802 Bäder    
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte 
2016 
2017ff. 
-,- 
-85.000 
 
 
11 Personalaufwendungen 
2016 
2017ff. 
39.960 
147.790 
 
 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2016 
2017ff. 
10.000 
40.000 
 
 
14 Bilanzielle Abschreibungen 
2016 
2017ff. 
42.730 
170.900 
 
 
15 Transferaufwendungen 
2016 
2017ff. 
-37.730 
-370.900 
 
 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2016 
2017ff. 
2.000 
8.000 
 
  
Ergebnissaldo 
2016 
2017ff. 
-56.960 
-89.210 
 
 
 
 
Die finanziellen Veränderungen des Haushaltsjahres 2016 werden mit dem Nachtragshaushalt 2016 
umgesetzt. 
Die weiteren zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplanentwurf 
2017 bei  den o. g. Produktgruppen veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem 
Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der Folgejahre vor den eigentlichen Etatberatungen 
entsteht. 
 
 
 
 
Begründung:

- 3 - 
V/0438/2016 
 
 Das Freibad Coburg wird vom DJK Bildungs - und Sportzentrum „Kardinal von Galen“ e.V. betri eben. 
Zur Abdeckung des Defizits aus dem Freibadbetrieb zahlt die Stadt Münster derzeit einen städtischen 
Zuschuss in Höhe von pauschal 160.000 € und darüber hinaus für den Fall, dass die veranschlagten 
Mittel aufgrund einer witterungsbedingt schlechten Freibadsaison mit größeren Einnahmeverlus ten 
nicht ausreichen, einen weiteren Betrag von bis zu 40.000 € (sog. Risikotopf). Siehe öffentliche B e-
schlussvorlage V/0864/2012 und Vertrag vom 26.06.2013. Für den Betrieb des Sportbades musste 
dieser Risikotopf 2014 bereits i.H.v. 37.000 € in Anspruch g enommen werden. Darüber hinaus  zahlt 
die Stadt Münster aufgrund des Bürgerantrages vom 03.04.2014 und der Entscheidung des Rates der 
Stadt Münster für die Erwärmung des Becke nwassers zur Deckung der Fernwärmeverbrauchskosten 
einen jährlichen Zuschuss von max. 20.000 €.  
Die Modalitäten der Defizitabdeckung wurden in den vergangenen Jahren mehrfach geändert, kon k-
ret der zu übernehmende Defizitausgleich  zugunsten der DJK Coburg erhöht, um den We iterbetrieb 
des Sportbades sichern zu können. ( V/0131/2010 und V/0597/2012/1. Erg).  
Weil sich eine auskömmliche und einvernehmliche Regelung des Defizitausgleichs  im Laufe der ver-
gangenen Jahre nicht immer sicherstellen ließ, beantragte der Verein mit Schreiben vom 18.12.2014 
die Übernahme des Badbetriebs durch die  Stadt Münster.  Der Rat der Stadt Münster beauftragte 
daraufhin  die Verwaltung, die Rahmenbedingungen für eine Übernahme des Betriebs des Sportb a-
des zu klären, in Abhängigkeit vom Ergebnis die Übernahme vorzubereiten und das Ergebnis  zur 
Entscheidung vorzulegen.  Zur Klärung und Abstimmung der Detailfragen  fanden deshalb in den letz-
ten Monaten mehrere Gespräche zwischen den beteiligten Ämtern der Stadt und dem Verein unter 
Teilnahme des Leiters der Sportschule, dem Vereinsvorsitzenden und weit eren Vorstandsvertretern  
statt. Es wurden  die Modalitäten der Betriebsübernahme  erarbeitet und am Ende im „Vertrag über 
den Verkauf und die Übertragung von Vermögensgegenständen und des Betriebs des derzeitigen 
DJK-Sportbades“ einvernehmlich festgelegt. In dem Vertrag  ist die Betriebsübernahme des Sportb a-
des der DJK Coburg auf den 01.10.2016, 0:00 Uhr, festgelegt.  
Das Freibad Coburg wird erstmalig in der Freibadsaison 2017 durch die Stadt Münster betrieben wer-
den.  
Folge der Übernahme des Betriebs ist auch der P ersonalübergang kraft Gesetzes gemäß § 613 a 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von drei vollzeitbeschäftigten Schwimmmeistern bzw. Fachangestell-
ten für Bäderbetriebe und zwei teilzeitbeschäftigten Kassenkräften.  
Das Personal geht – unabhängig von dem Betrieb des Freibades  zur Freibadsaison 2017  durch die 
Stadt Münster bereits ab dem 01.10.2016 auf die Stadt Münster über. Die während der Freibadsaison 
2016 von der DJK Coburg befristet b eschäftigten Mitarbeiter/innen (Kassenkräfte und Aufsichtspe r-
sonal am Becken) werden vom Betriebsübergang nicht betroffen sein, da deren A rbeitsverhältnisse 
am 30.09.2016 enden. 
Der DJK Bildungs- und Sportzentrum „Kardinal von Galen“ e.V. und die Stadt Münster werden die  
vom Übergang  betroffenen Arbeit nehmer/innen nach entsprechend er Beschlussfassung durch den 
Rat in einem gemeinsamen Schreiben im Sinne des § 613 a Abs. 5 BGB - insbesondere über den 
Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Stadt Münster – informieren. Die Arbeitneh mer/innen 
haben die Möglichkeit, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Z u-
gang der Unterrichtung zu widersprechen. 
Der Erwerb des Grundstücks mit dem DJK -Sportbad Münster wird in einer separaten Vorlage 
(V/0423/2016)  behandelt.

- 4 - 
V/0438/2016 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.17 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2016 Sportausschuss
TOP 3.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0438/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37