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V/0224/2018/1

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1

Vorlagen 14.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 20

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0224/2018/1 
V/0224/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 
und V/0328/2017/1 
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (2. Tranche) und Errichtungsbeschluss zur 
Erweiterung der Mosaik-Schule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die auf der Basis der Beschlüsse der 
Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 erstellten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind 
(Anlage 1): 
Grundschulen: 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 
 
Bezirk West 
Mosaik-Schule 
 
Bezirk Hiltrup 
Davertschule Amelsbüren 
 
 
Weiterführende Schulen: 
 
Bezirk Mitte 
Realschule im Kreuzviertel 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
16.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Thomas Woltering 
Telefon: 492-4013 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de

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V/0224/2018/1 
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung 
folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe der Ar-
chitektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des mit der Vorlage 
V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabe-
verordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie 
anschließend den Baubeschluss herbeizuführen: 
Bezirk West 
Mosaik-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit mit der Option zur 4-Zügigkeit, Kostenrah-
men ca. 5.650.000 €  
Anlage 2: Lageplan  
 
3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung 
folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, einen Realisie-
rungszeitpunkt sowie einen Finanzierungsvorschlag als Vorlage an den Rat der Stadt Münster 
zur Sitzung am 19.09.2018 einzubringen. 
Bezirk Hiltrup 
Davertschule Amelsbüren, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 10.950.000 € 
Anlage 3: Lageplan 
 
Ergänzend wird als alternative Planvariante eine Unterbringung der zusätzlichen Schul-
klassen auf der Fläche der heutigen Turnhalle geprüft, für die an anderer Stelle ein aus-
reichend großer Neubau (im Bereich der Straße Zum Häpper im Umfeld der DJK-
Sportanlage) vorzusehen ist. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Schulstandorte ein Entscheidungsvorschlag vo-
raussichtlich Anfang 2020 gemacht wird: 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.700.000 € 
Anlage 4: Lageplan  
 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 
9.350.000 € 
Anlage 5: Lageplan 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgendem Standort keine Erweiterungsmaßnahme zur Er-
höhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie erfolgen soll. 
Der Standort wird damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die die quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe erfasst werden: 
 
Bezirk Mitte 
Realschule im Kreuzviertel, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 11.500.000 
€ 
Anlage 6: Lageplan 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gem. Beschlusspunkt 2.1 der Vorlage V/0845/2017/1 der Er-
richtungsbeschluss für die Grundschule Sprakel in einer Vorlage zur Sitzung des Rates am 
04.07.2018 konkretisiert wird. 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bis zum Ende des 2. Quartals 2018 alle weiteren, noch offenen 
Machbarkeitsstudien nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein werden. Am 19.09.2018 wird 
eine Beschlussvorlage zu den Machbarkeitsstudien sowie zu den Schulstandorten, für die die

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quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden, in die Ratssitzung rechtzeitig zur Be-
ratung des Haushaltsplans 2019 eingebracht. 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenausweitungen an der Mosaik-Schule in 
den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Hausmeisterdienste im Rahmen der 
Stellenplanberatungen abzusichern sind.  
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
9.1 am Schulstandort Mosaik-Schule der Sporthallenbedarf auch perspektivisch gedeckt werden 
kann und  
9.2 die Verwaltung zur Erarbeitung eines standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung 
der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsbedarf und -optionen gem. Ratsbeschluss die For-
schungsstelle Kommunale Sportentwicklungsplanung, Bergische Universität Wuppertal, beauf-
tragt hat.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Erweiterung der Mosaik-Schule auf Grundlage 
des in der Machbarkeitsstudie kalkulierten Kostenrahmens Kosten in Höhe von ca. 5.650.000 € ent-
stehen.  
Die Finanzierung zur baulichen Erweiterung der Davertschule Amelsbüren wird in der Beschlussvor-
lage zur Ratssitzung am 19.09.2018 rechtzeitig zur Beratung des Haushaltsplans 2019 aufgegriffen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Architektenwettbewerb alternative und damit von den Planun-
gen der Machbarkeitsstudie abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen 
kann.  
In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine abschließenden Kenntnisse über die kon-
krete Anordnung und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung 
vor. Sie können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kosten-
rahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kos-
tengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein 
durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfsplanung, 
Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur 
abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah-
men der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pla-
nung Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. 
Der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen 
Konzepten möglichst einzuhalten. Eine entsprechende Vorgabe wird in das Vergabeverfahren aufge-
nommen. Sollte sich am Standort Mosaik-Schule eine unausweichliche Überschreitung des Kosten-
rahmens ergeben, wird diese möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude 
aufgefangen.

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V/0224/2018/1 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung  
 
Die Deckung der Finanzierung der baulichen Erweiterung der Mosaik -Schule in Höhe von 5.650.000 
€ erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt 
bereitgestellt sind: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen 
Investitions- 
maßnahme 
4720 Erweiterung Schulgebäude 
 Auszahlung für Baumaßnahmen 
Haush.- 
jahr 
Ansatz  
€ 
2017 4.500.000 
2018 2.857.980 
VE 2.000.000 
2019 20.052.980 
2020 11.314.980 
2021 9.423.500 
Sp. Jahre 19.668.500 
ges. 67.817.940 
 
Unter Berücksichtigung der 8 bereits mit der Vorlage V/0845/2017/1.  Erg. beschlossenen Schulbau-
maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 55.097.000 € stehen bei der Finanzstelle noch 
12.720.940 € zur Verfügung. Davon werden 5.650.000 € für die Erweiterung der Mosaik -Schule ein-
gesetzt, sodass noch 7.070.940 € zur Finanzierung weiterer Maßnahmen vorhanden sind. 
 
Unter Berücksichtigung der Ausführung unter Ziffer II werden die einzelnen Schulbaumaßnahmen in 
den weiteren Umsetzungsvorlagen als Einzelmaßnahmen im Haushaltsplan ausgewiesen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 einen Änderungsantrag zum 
Beschlussvorschlag 3 (s. Fettdruck im Beschlussvorschlag 3) eingebracht. Dieser Änderungsantrag 
wurde einstimmig beschlossen. 
 
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben 
 
 die Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 19.04.2018, 
 die Bezirksvertretung Münster-Nord in ihrer Sitzung am 24.04.2018 und  
 die Bezirksvertretung Münster-Mitte in ihrer Sitzung am 08.05.2018 
 
die Ausgangsvorlage unverändert beschlossen und

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V/0224/2018/1 
 der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 24.04.2018, 
 der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement in se i-
ner Sitzung am 25.04.2018, 
 der Sportausschuss in seiner Sitzung am 02.05.2018, 
 der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzung am 02.05.2018, 
 der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in seiner Sitzung am 
03.05.2018 und 
 der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government in sei ner 
Sitzung am 08.05.2018  
 
jeweils den Beschluss der Bezirksvertretung Münster Hiltrup aufgegriffen und eine identische B e-
schlussempfehlung zum Beschlussvorschlag 3 gefasst. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem geänderten Beschlussvorschlag gem. Ziffer 3 zu folgen.  
 
Aus sportfachlicher Sicht wird der Hinweis gegeben, dass eine Zweifachsporthalle einer Nutzung von 
zwei Einfachsporthallen (eine Bestandssporthalle, eine neue Sporthalle) vorgezogen wird, da in einer 
Zweifachsporthalle mehr Sportarten durchgeführt werden können. 
 
Aus städtebaulicher Sicht wird der Hinweis gegeben, dass eine Variante 'Verlagerung der Turnhalle' 
planungsrechtliche Aufwände und zeitliche Implikationen nach sich zöge: In Ersteinschätzung wäre 
ein Neustandort nördlich Zum Häpper aufgrund der landschaftsräumlichen Prägung dieses Ortsteilbe-
reiches, der Gebäudekubatur und der Nähe zum Emmerbach kaum verträglich und damit auch plane-
risch sehr schwer umsetzbar. Bezogen auf Flächenperspektiven südlich Zum Häpper löste die Tur n-
hallenauslagerung, wenn nicht auf der bestehenden Sportanlage ggf. durch zu prüfende Befreiungen 
vom (alten) Bebauungsplan umsetzbar, absehbar Bauleitplanung aus. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neue Machbarkeitsstudie einen deutlich höheren Koste n-
rahmen aufweisen wird, da ein Rückbau der Einfachsporthalle sowie ein Neubau einer Zweisporthalle 
an einem anderen noch festzulegenden Ort zu planen und zu kalkulieren ist. 
 
Ziel der Verwaltung ist, die neue Machbarkeitsstudie für die Davertschule Amelsbüren so rechtzei tig 
fertigzustellen, dass ein entsprechend alternativer Beschlussvorschlag für die Ratsvorlage zum 
19.09.2018 vorgelegt werden kann. 
 
Das setzt u.a. voraus, dass rechtzeitig geklärt wird, ob der vorgeschlagene Standort für eine Zwe i-
fachsporthalle möglich ist. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zum Häpper
  • Gut Insel

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Details

Aktenzeichen
V/0224/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37