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V/0874/2019

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 06.09.2019

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Wirtschaftsplan 2020 der AWM

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Anlage A

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Ansehen

Wirtschaftsplan 2020 der AWM

51981 Zeichen

1 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
 Seite 
 
Inhaltsverzeichnis 1 
 
 
1.  
 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 20 der Abfallwir t-
schaftsbetriebe Münster 
 
 
2 
 
   
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5 
   
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8 
   
4. Erfolgsplan 2020 (Gesamt- und Einzelplan) der AWM 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 
13 
14 
20  
   
5. Vermögensplan 2020 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan 
21 
23 
28  
   
6. Stellenübersicht 2020 29 
 
Impressum

2 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2020 der AWM  
   
 
 Rechtsgrundlage für die Erstellung des  Wirtschaftsplanes 2020 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004. 
  
 Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2020 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar. 
 
 Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und 
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.  
 
 Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen 
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2018 
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2019. 
 
 Der Erfolgsplan 2020 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2020 und 2019 auch das 
Rechnungsergebnis 2018. 
 
 Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungs-
ermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel. 
 
 Die Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be-
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des 
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden 
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.

3 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erfolgsplan 
 
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt: 
 
Erträge 
 
Umsatzerlöse 60.008.000 € 
Sonstige betriebliche Erträge 2.887.000 € 
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 5.000 € 
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 1.536.000 € 
  64.436.000 € 
 
 
Aufwendungen 
 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.858.000 € 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.609.000 € 
Löhne und Gehälter 18.834.000 € 
Soziale Abgaben 5.604.000 € 
Abschreibungen abzüglich der Erträge 7.101.000 € 
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen 
der öffentlichen Hand 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.757.000 € 
Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.838.000 € 
Sonstige Steuern 73.000 € 
  60.674.000 € 
 
Jahresüberschuss 3.762.000 € 
 
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum 
Erfolgsplan).

4 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Vermögensplan 
 
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar: 
 
Ausgaben 
 
Darlehenstilgungen 650.000 € 
Investitionen 
- Stadtreinigung 1.678.000 € 
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 10.155.000 € 
- Gemeinsame Anlagen 105.000 € 
 
 12.588.000 € 
 
 
Deckungsmittel 
 
Zuführungen zu Rückstellungen mit 380.000 € 
langfristigem Charakter 
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 7.101.000 € 
der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
Kredite 1.345.000 € 
Jahresüberschuss 3.762.000 € 
  
 12.588.000 € 
 
 
Münster, 11.12.2019 
 
i. V. i. A. 
 
gez.  gez. 
 
Peck Hasenkamp 
Stadtrat Betriebsleiter

5 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM   
 
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwir t-
schaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren wir Ent-
sorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbindung mit Ihren 
Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken das gesamte 
Spektrum dieser Aufgaben -  Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Win-
terdienst - ab.  
 
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der 
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung kommunaler 
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO  9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001:2009  (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitschutzmanagement) zertifiziert. 
 
  
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster 
 BESCHÄFTIGTE: 399 Mitarbeiter-/innen 
 BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp 
 GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft) 
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km2 Stadtfläche 
314.319 Einwohner 
BETRIEBSBEREICHE: 
Straßenreinigung 
Winterdienst 
 
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privathaushalte 
und gewerbliche Bereiche 
 
Containerdienst 
 BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung 
 
11 Recyclinghöfe 
 
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen: 
• Behandlungsanlage für Restabfälle 
• Blockheizkraftwerk  
• Sickerwasserbehandlungsanlage 
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
• Grünkompostierungsanlage 
• Zentraldeponie I und II

6 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
AWM 2020  
 
Als kommunales Unternehmen verfolgen die AWM nicht vorrangig wirtschaftliche Ziele. Daseins-
vorsorge und Gemeinwohl sind die entscheidenden Maßstäbe bei der Planung einer nachhaltigen 
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Dem Zukunftsprogramm AWM 2020 liegt daher eine gemein-
wohlorientierte Balanced Scorecard in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Sozia-
les/Gesellschaft zugrunde. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: BSI Management Consultants 
 
 
 
 
Beitrag zum  
Gemeinwohl 
Ökonomische Ziele:   
geringe finanzielle Belastung der Bürger 
Ökologische Ziele:   
Beitrag zum Klima- und Umweltschutz 
Gesellschaftliche Ziele:   
sozialverträgliches Handeln

7 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Die Vision: Premium-Dienstleister 
 
Ausgehend von der Ausgangslage der AWM als kommunales Entsorgungsunternehmen in dieser 
besonderen Stadt Münster und als Betrieb mit hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen 
und Dienstleistungen haben die AWM eine herausfordernde Vision für die Zukunft formuliert:  
 
Bis 2020 werden die AWM von allen Bürgern und Kunden als Premium-Dienstleister wahrgenom-
men und nachgefragt. Die AWM bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und 
Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürger einen Beitrag zum verantwortungsvol-
len Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folgegenerationen si-
chert. Dies erreichen die AWM als Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Ser-
vice und Logistik. 
 
Die Ziele: 12 Handlungsfelder für die Zukunft  
 
Die AWM haben sich mit der Vision AWM 2020 ein ehrgeiziges, aber auch inspirierendes  Bild für 
die Zukunft geschaffen. Um dieses auch Realität werden zu lassen, müssen in Zukunft alle Ent-
scheidungen daran gemessen werden. Dazu ist es notwendig, konkrete Ziele zu formulieren.   
 
Auf Basis des Konzeptes der gemeinwohlorientierten Balanced Scorecard wurden Ziele für die vier 
Perspektiven Eigentümer, Kunden, Prozesse und Mitarbeiter in den drei Dimensionen Wirtschaft, 
Ökologie, Gesellschaft entwickelt. Daraus ergibt sich eine Zielmatrix.  
 
 
 
Gemeinwohl 
Eigentümer 
(Politik, Verwaltung, 
Bürger als Eigentümer) 
Kunden 
(Bürger als Kunde und 
Gewerbekunden) 
Prozesse Mitarbeiter 
wirtschaftlich Angemessenheit 
der Gebühren für 
qualitativ hoch-
wertige Leistung 
Angemessenheit 
der Gebühren 
und Preise für 
qualitativ hoch-
wertige Leistung 
Effizienz 
Innovation  
Kundenorientie-
rung 
Leistung 
Effektivität 
Engagement 
Kompetenz 
ökologisch Ökologische Aus-
richtung der 
AWM weiterfüh-
ren 
Umweltnutzen 
der Produkte und 
Dienstleistungen 
Umweltschonen-
de Prozesse 
Umweltschonen-
des Handeln in 
der täglichen 
Arbeit 
gesellschaftlich/ 
sozial 
AWM ist Garant 
für eine gemein-
wohlorientierte 
Abfallwirtschaft 
und erstklassige 
Dienstleistung 
Beitrag zur Le-
bensqualität und 
nachhaltigen 
Entwicklung der 
Stadt Münster 
Erweiterung der 
Geschäftstätig-
keiten zum Woh-
le der Bürger und 
der Stadt Müns-
ter  
AWM als hoch-
wertiger Arbeit-
geber  
 
Mitarbeiter kolle-
gial und sozial 
verantwortlich  
 
Alle Ziele sind darauf ausgerichtet, für die Stadt Münster eine hochwertige, ökologische und ge-
meinwohlorientierte Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in einem angemessenen Preis-/ Leis-
tungsverhältnis sicherzustellen. Die Zielerreichung wird jährlich anhand von Kennzahlen überprüft.

8 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM  
  
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die 
allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.  
 
 Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der AWM.  
 
 Leistungen Stadtreinigung 
 
 Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die 
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der 
geschlossenen Ortslage durchzuführen. 
  
 Allg. Straßenreinigung 
 Fahrbahnreinigung 
 Vollreinigung 
 
 Winterdienst 
 Winterdienst auf Fahrbahnen 
 Winterdienst auf Radwegen 
 Winterdienst auf Geh- und Überwegen 
 
 Sonderleistungen der Straßenreinigung 
 Außergewöhnliche Reinigung 
 Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen 
 Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für  
Schule und Weiterbildung 
 Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen 
 Reinigung von Gewerbeflächen 
 
 Sonderleistungen im Winterdienst 
 Winterdienst an Bushaltestellen 
 Winterdienst vor städt. Grundstücken 
 Winterdienst auf Schulhöfen

9 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Leistungen Abfallwirtschaft 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben 
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
(KrWG). 
 
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige 
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG 
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird 
regelmäßig fortgeschrieben. 
 
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 11 Recyclinghöfe 
 Problemabfallzwischenlager 
 Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
 
Restmüllbeseitigung 
 Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern 
 Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontainern 
 Restmüll aus Restmüllsäcken 
 Restmüll aus Sperrgutabfuhr 
 Restmüll aus Straßenpapierkörben 
 Restmüll von Recyclinghöfen 
 Gewerbeabfälle   
 Sonstige Abfälle   
 
Bioabfallverwertung 
 Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen 
 
Grünabfallverwertung 
 Grünabfall von Recyclinghöfen 
 Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)  
 
Papierverwertung  
 Papier aus Papiertonnen (Gewerbe) 
 Papier aus Papiertonnen (Haushalt) 
 Papier aus Unterflurcontainern 
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Papier Duale Systeme 
 Papier aus Papiertonnen, Gewerbe  
 Papier aus Papiertonnen, Haushalte  
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Wertstoffverwertung 
 Wertstoffe aus 120 l-/-1.100 l-Wertstoffbehältern  
 Wertstoffe aus Unterflurcontainern

10 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Containerdienst 
 Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm  
 Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm 
 Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm 
 Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm 
 Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren) 
 Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren) 
 Entsorgung von Großveranstaltungen 
 
Sonderleistungen Abfallabfuhr 
 Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben 
 Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter 
 Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut) 
 Behälterreinigung 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Altholzverwertung 
 Holz von Recyclinghöfen 
 
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr 
 Elektrogroßgeräte aus Haushalten 
 
Verwertung von Altmetallen 
 Metalle von Recyclinghöfen 
 
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen 
 Problemabfälle aus Haushalten 
 
Verwertung sonstiger Abfälle 
 Altreifen von Recyclinghöfen 
 Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen 
 
Aktenvernichtung 
 240-l- bis 660-l-Behälter 
 5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter 
 
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen 
 Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben 
 Annahme von Inertstoffen 
 Sickerwasserbehandlung für Dritte 
 Grünabfall Direktanlieferung EZM 
 Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM 
 Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM 
 Annahme von Bauschutt EZM 
 Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM

11 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Papier Direktanlieferung EZM 
 Holz Direktanlieferung EZM 
 Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Werkstätten (externe Fahrzeuge) 
 Reparaturwerkstatt 
 Tankstelle 
 
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter) 
 Bereitschaftsdienst gem. StrWG 
 Bereitschaftsdienst gem. OBG 
 sonstiger Bereitschaftsdienst  
 
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftberatung 
 
 Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte 
 Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
 Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung 
 Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften 
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben 
 Beschwerdemanagement 
 
 Allgemeine und zentrale Leistungen 
 
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen 
werden erbracht: 
 
 Verwaltung 
 Betriebsleitung 
 Betriebsausschussbetreuung 
 Allgemeine Verwaltung 
 Beschaffungs- und Lagerwesen  
 Personaleinsatz, Personalbetreuung 
 Vermarktung von Recyclingprodukten 
 Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung 
 Finanzbuchhaltung 
 Kostenrechnung 
 Kreditwesen 
 Wirtschaftsplanung/Controlling 
 DV-Organisation 
 
 Ausbildung 
 Kfz-Mechatroniker/-in 
 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 
 Berufskraftfahrer/-in

12 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Industriekauffrau/-mann 
 
Planung und Entwicklung  
 Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes 
 Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- und 
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a.  Zwischenläger 
 Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II  
 Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich 
 Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle) 
 Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen 
 Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung 
 Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik  
 Revier- und Tourenplanung 
 Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
 Betriebsdatenerfassung/Rapportierung 
 
Betrieb 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
 Betrieb der Kompostierungsanlage 
 Betrieb der Zentraldeponie 
 Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager  
 Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS) 
 Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle 
 Personalplanung und Personalbetreuung 
 Abfallstatistik 
 Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage 
 Betrieb der Photovoltaikanlagen

13 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
4. Erfolgsplan 2020 der AWM  
  
 
 
 
  
Planansatz  
 
2020 
€ 
 
Planansatz  
 
2019 
€ 
 
Rechnungs-
ergebnis 
2018 
€ 
 
1. Umsatzerlöse 
 
 
 
60.008.000 
 
54.473.000 
 
55.846.938 
     
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes 
an fertigen Erzeugnissen 
  
0 
 
0 
 
507 
     
3. Sonstige betriebliche Erträge  4.303.000 5.380.000 3.239.826 
       davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten       
Gebührenüberschüsse 
  
1.536.000 
 
4.708.000 
 
2.112.808 
     
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens 
DSD 
 120.000 
 
0 
 
0 
 
     
5. Materialaufwendungen     
a) Aufwendungen für Roh -, Hilfs - und B e-
triebsstoffe 
  
4.858.000 
 
4.558.000 
 
4.415.544 
     
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen  16.609.000 15.278.000 14.669.777 
     
6. Personalaufwendungen     
a)  Löhne und Gehälter  18.834.000 17.236.000 16.428.280 
     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 
 
  
5.604.000 
 
5.248.000 
 
4.864.082 
     
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögen s-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
  
 
7.101.000 
 
 
6.704.000 
 
 
6.948.957 
     
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 
  
0 
 
0 
 
0 
     
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen  5.757.000 4.879.000 4.625.512 
     
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge  5.000 10.000 72.645 
     
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen  1.838.000 2.102.000 2.337.260 
     
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  3.835.000 3.858.000 4.869.488 
     
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  0 0 0 
     
14. Sonstige Steuern  73.000 120.000 53.655 
     
15. Jahresergebnis  3.762.000 3.738.000 4.815.833

14 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020 
 
1. Umsatzerlöse  60.008.000 € 
   
 Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straße n-
reinigung und der Abfallwirtschaft. 
  
 
 Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:  
 
 - Straßenreinigungsgebühren 
 
5.085.000 € 
 
 
 - Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 
 
1.300.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Winterdienst 
 
2.000.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale 
   Systeme 
 
48.360.000 € 
 
   
 - Umsatzerlöse Nebengeschäfte 
 
3.263.000 € 
 
 
 
 
1.1 Straßenreinigung 
 
 Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom 
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde. 
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung. 
  
 Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten 
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushalts-
mitteln der Stadt getragen.  
  
 Die Gebühren der Straßenreinigung werden im Jahr 2020 im 
Durchschnitt um 13,84 % erhöht (s. auch Vorlage Nr. 
V/0876/2019).

15 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen tliche 
Reinigung je Frontmeter: 
   Gebührensatz     
  
- Vollreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
5,58 € 
 
 
 
4,92 € 
    
    
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
 
2,76 € 
 
 
2,40 € 
   
  
 
1.2 Abfallwirtschaft 
 
 Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2020 erhöhen 
sich die Gebühren für die Restabfallabfuhr um 14,12 % und 
für die Bioabfallabfuhr um 14,81 %. Die Grundgebühren ver-
bleiben bei den bisherigen Sätzen. Durchschnittlich beträgt 
die Erhöhung 12,66 % (s. im Einzelnen Vorlage 
V/0875/2019). 
 
 Die wesentlichen Gebührensätze betragen:  
  
 
 
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.  
 
 
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und A n-
nehmen von Abfällen 
 
 
nutzbarer 
Rauminhalt 
je Restmüllbehälter 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1 Abfallsat-
zung) 
14-tägliche Abfuhr 
je Biotonne 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Abfallsat-
zung) 
wöchentliche Abfuhr 
 35 l 67,80 €/a 108,48 €/a 
 60 l 116,40 €/a 186,00 €/a 
 90 l 174,60 €/a 279,00 €/a 
 120 l 232,80 €/a 372,00 €/a 
 240 l 465,60 €/a 744,00 €/a 
 660 l 1.280,40 €/a  
 770 l 1.493,76 €/a  
 1,1 m³ 2.133,96 €/a

16 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
  
 Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unver ändert 
bei 230,00 €/t.  
 
 Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die 
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (s. Vorlage V/0877/2019). 
 
 
2.  Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fe r-
tigen Erzeugnissen 
 
  Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der Ko m-
postbestände absehbar.  
0 € 
  
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.303.000 € 
  
In Höhe von 1.536.000 ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich 
der Abfallabfuhr dargestellt. Ansonsten handelt es sich 
um Erträge aus der laufenden Betriebsführung, die nicht 
zu den Umsatzerlösen zählen. Hierunter fallen u. a. die 
Entgelte für den Bereitschaftsdienst, Einnahmen aus 
dem Betrieb der Kantine, Erträge der Werkstatt, Erträge 
aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage und Erträge aus 
Mieten und Pachten. 
 
 
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
DSD-Überschüssen 
 
 Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten 
Überschuss DSD. 
 
 
120.000 € 
 
5. Materialaufwendungen 
 
21.467.000 € 
 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und 
für bezogene Waren 
 
 Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für I n-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den 
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der A b-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die Treib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge. 
 
4.858.000 € 
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
 Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseit i-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen. 
  
  
 
16.609.000 €

17 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand 
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mechani-
schen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für 
die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die Ent-
sorgung von Problemabfällen. 
  
6. Personalaufwendungen 
 
a) Löhne und Gehälter 
24.438.000 € 
 
18.834.000 € 
  
  Plan 
2020 
Plan 
2019 
 
 Beamte 5 5  
 Arbeitnehmer 399,26 375,26  
 Auszubildende 17 14  
  421,26 394,26  
 (vgl. Stellenübersicht)  
  
  
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für  Altersver-
sorgung und für Unterstützung 
 
 Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu 
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemei n-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pens i-
onsrückstellungen zu nennen. 
5.604.000 € 
 
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- 
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 
 
 Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
angewendet. 
 
7.101.000 € 
  
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
 
 Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprechend 
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensg e-
genstände ertragswirksam aufgelöst. Für das Jahr  2020 
sind keine Zuschüsse aufzulösen. 
0 €

18 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
 Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter . Ebenfalls im Ansatz enthal-
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsber a-
tung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen 
der Kantine, Fernmelde-  und Postgebühren, EDV -
Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwendun-
gen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche Gebäu-
deaufwendungen. 
 
5.757.000 € 
 
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
 
 Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge 
aus der Anlage liquider Mittel. 
   
5.000 € 
 
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 
 
 Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisi e-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung v on Rückstellun-
gen wird in die ser Position der erforderliche Aufzi n-
sungsbetrag in Höhe von 1.788.000 € berücksichtigt. Der 
Rest in Höhe von  50.000 € resultiert aus Darlehenszin-
sen. 
 
1.838.000 € 
 
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 
 
3.835.000 € 
 
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
 
 Für das Wirtschaftsjahr  2020 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet. 
 
0 € 
 
14. Sonstige Steuern 
 
 Es handelt sich hier um die Umsatz steuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern. 
 
73.000 €

19 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
15. Jahresüberschuss 
 
 Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt: 
 
 Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen g e-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und 
in der Gebührenbedarfsberechnung: 
 
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswer-
ten und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anscha f-
fungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unter-
schiedsbetrag von ca. 448.000 €. 
 
-  Die AWM berücksichtigen auch auf Empfehlung der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbeitrag von 3.151.000 €.  
  
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden 
in Höhe von 158.000 € prognostiziert. 
 
- Die Summe der Zinserträge beträgt 5.000 €. 
 
 
3.762.000 €

20 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2020 – 2024  
der AWM 
 
 
 
 
 
Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024
1 Umsatzerlöse 60.008.000,00 € 61.032.000,00 € 62.577.000,00 € 63.112.000,00 € 63.656.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Ges amtleis tung 60.008.000,00 € 61.032.000,00 € 62.577.000,00 € 63.112.000,00 € 63.656.000,00 €
4 Materialaufwand 21.467.000,00 € 21.663.000,00 € 21.864.000,00 € 22.069.000,00 € 22.277.000,00 €
5 Personalaufwand 24.438.000,00 € 24.805.000,00 € 25.177.000,00 € 25.555.000,00 € 25.938.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 5.757.000,00 € 5.812.000,00 € 5.868.000,00 € 5.925.000,00 € 5.983.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 4.423.000,00 € 3.938.000,00 € 2.945.000,00 € 2.974.000,00 € 3.004.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 12.769.000,00 € 12.690.000,00 € 12.613.000,00 € 12.537.000,00 € 12.462.000,00 €
9 Abschreibungen 7.101.000,00 € 7.101.000,00 € 7.101.000,00 € 7.101.000,00 € 7.101.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 5.668.000,00 € 5.589.000,00 € 5.512.000,00 € 5.436.000,00 € 5.361.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.835.000,00 € 3.756.000,00 € 3.679.000,00 € 3.603.000,00 € 3.528.000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.835.000,00 € 3.756.000,00 € 3.679.000,00 € 3.603.000,00 € 3.528.000,00 €
18 Steuern 73.000,00 € 73.000,00 € 73.000,00 € 73.000,00 € 73.000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.762.000,00 € 3.683.000,00 € 3.606.000,00 € 3.530.000,00 € 3.455.000,00 €

21 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
5. Vermögensplan 2020 der AWM 
  
 
  
Vermögensplan 
2020 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
2019 
 
I. Einnahmen 
 
12.588.000 € 
 
11.168.000 € 
 
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit 
langfristigem Charakter 
 
 
380.000 € 
 
 
355.000 € 
 
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus 
der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen 
Hand 
 
 
 
 
7.101.000 € 
 
 
 
 
6.704.000 € 
 
3. Aufnahme von Krediten 
 
1.345.000 € 
 
371.000 € 
 
4. Jahresüberschuss 
 
3.762.000 € 
 
3.738.000 € 
 
 
II. Ausgaben 
 
 
12.588.000 € 
 
 
11.168.000 € 
 
1. Darlehenstilgungen 
 
650.000 € 
 
500.000 € 
 
2. Investitionen 
 
0 € 
 
10.668.000€ 
 
a) Stadtreinigung 
 
1.678.000 € 
 
2.258.000 € 
 
a1)  Straßenreinigung 
 
800.000 € 
 
1.710.000 € 
 
a2)  Winterdienst 
 
860.000 € 
 
530.000 € 
 
a3)  Sonstiges 
 
18.000 € 
 
 
18.000 € 
 
   
b)  Abfallwirtschaft 10.155.000 € 7.603.000 € 
   
b1)  Abfallabfuhr 6.280.000 € 3.058.000 € 
   
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 250.000 € 770.000 € 
   
b1.2) Fahrzeuge 6.012.000 € 2.270.000 € 
   
b1.3) Sonstiges 18.000 € 18.000 € 
   
b1.4) Errichtung von Annahmeste l-
len 
0 € 0 €

22 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
  
Vermögensplan 
2020 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
2019 
 
b2)  Abfallverwertung/-entsorgung 
 
3.875.000 € 
 
4.545.000 € 
   
 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 
 
1.435.000 € 
 
3.595.000 € 
   
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 
 
2.390.000 € 900.000 € 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaf t-
lichen Anlagen 
0 € 0 € 
   
b2.4) Sonstiges  50.000 € 50.000 € 
    
c)  Gemeinsame Anlagen 105.000 € 807.000 € 
   
c1) Fahrzeuge 0 € 40.000 € 
   
c2) Maschinen/Geräte 60.000 € 60.000 € 
   
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 € 
    
c4) Baumaßnahmen 0 € 450.000 € 
    
c5) Sonstiges 30.000 € 242.000 €

23 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 (Investitionen) 
 
a)  Stadtreinigung  1.678.000 € 
   
a1)  Straßenreinigung 
 
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe-
schaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit elekt-
rischem Antrieb benötigt. Fördermittel des Bundesmi-
nisteriums für Wirtschaft und Energie sind g e
nehmigt 
und werden nach der Beschaffung erstattet. 
 
800.000 € 
a2) Winterdienst 
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von zwei 
Radwegebetreuungsgeräten mit Winterdienstausrüs-
tung und vier Streufahrzeugen benötigt. 
860.000 € 
 
a3) 
 
 
 
Sonstiges 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung  von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
 
18.000 € 
 
 
 
 
 
b) 
 
Abfallwirtschaft 10.155.000 € 
b1)  Abfallabfuhr  6.280.000 € 
 
b1.1)   
 
Abfall- u. Wertstoffbehälter 
 
250.000 € 
  
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung 
von Abfallgefäßen (MGB). 
 
 
 
b1.2)   
 
 
 
 
Fahrzeuge 
 
Die Mittel werden veranschlagt für die Ersatzbeschaf-
fung von vierzehn Abfallsammelfahrzeugen mit u n-
terschiedlichen Aufbauten und Bauweisen,  für zwei 
Schadstoffmobile, einem  Lkw mit Kofferaufbau und 
Ladebordwand, zwei Papierkorbwagen, einem  Be-
reitschaftswagen zur Verkehrssicherung und einem  
elektrisch betriebenen Mono-Abfallsammelfahrzeug. 
Hierfür wurden Fördermittel durch das Bundesmini s-
terium für Wirtschaft und Energie zugesagt. 
 
6.012.000 €

24 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
b1.3) 
 
Sonstiges 
 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung  von di-
versen Maschinen und Geräten. Der  Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
18.000 € 
 
b1.4) Errichtung von Annahmestellen  
 
In 2020 sind keine Maßnahmen vorgesehen. 
 
0 € 
 
b2) 
 
Abfallverwertung/-entsorgung 3.875.000 € 
b2.1)  Fahrzeuge/Geräte 
 
Mittel in Höhe von 150.000 Euro sind vorgesehen für 
die Beschaffung eines Windsichters für die Kompos t-
feinaufbereitung zur Sicherstellung der erforderlichen 
Kompostqualität.  
 
Aufgrund der massiven Belastung durch den Radl a-
derbetrieb bei der Befüllung und Entleerung der Rot-
tetunnel sowie Korrosion der Schubplatten wird eine 
Sanierung der Tunnelböden erforderlich.  Dafür we r-
den Mittel in Höhe von 350.000 Euro benötigt. 
 
Mittel in Höhe von 300.000 Euro sind vorgesehen für 
die Erneuerung des Lichtbandes der Rottehalle. Auf-
grund der erhöhten Ammoniakbelastung der Rotteluft 
sind die Lichtbänder der Rottehalle incl. der Rauc h-
abzugssysteme erheblich korrodiert und sind ausz u-
tauschen. 
 
Mittel in Höhe von 70.000 Euro sind vorgesehen für 
den Erneuerung der Leitwarte/ des Leitstands der 
BVA. Hier ist ein Doppelboden/Versorgungsboden 
und Versorgungsschränke zur Unterbringung der 
Steuerungen zu installieren. 
 
Für den Restabfall und Wertstofftransport ist die B e-
schaffung eines Walking Floor Fahr zeuges erforder-
lich. Mittel in Höhe von 200.000 € sind hierfür vorg e-
sehen. 
 
Mittel in Höhe von 60.000 € sind für die Umsetzung 
der der Vorgaben des Brandschutzkonzeptes zur 
Lagerung des MBA Outputs vorgesehen. 
 
Die Mittel in Höhe von 50.000 € sind für des Ers atz 
der Windsichteranlage der MBA vorgesehen. Die 
1.435.000 €

25 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Sortierqualitäten werden durch den Austausch e r-
höht. 
 
Nach einem Brand weist das Aufgabeband erhebl i-
che Beschädigungen aus. Die Mittel in Höhe von 
25.000 € sind für den Austausch vorgesehen. 
 
Die AWM nehmen seit Jahren Fremdsickerwässer 
zur Behandlung in der AWM Sickerwas -
serreinigungsanlage an. Diese werden mittels Tank-
fahrzeugen zum EZM transportiert. Gem. der Veror d-
nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr-
denden Stoffen (AwSV) ist der Ab füll-
platz/Abladeplatz entsprechend herzurichten. Die 
Mittel von 200.000 Euro sind für die Herrichtung ei-
nes entsprechenden Abfüllplatzes eingeplant. 
 
Zur besseren Reinigung der AWM Fahrzeuge ist es 
geplant ein System zur dosierten Ein mischung von 
Reinigungsmitteln zu installieren. Hierfür sind 30.000 
Euro eingeplant. 
 
 
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum 
 
Der vorhandene Sozialtrakt der MRA ist aufgrund 
zusätzlicher Aktivitäten am Standort nicht mehr aus-
reichend und muss daher erweitert werden.  
Für die 
Erweiterung werden 950.000 Euro eingeplant. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe planen die Verlagerung 
von Betriebseinrichtungen von der Rösnerstraße zum 
Entsorgungszentrum in Coerde. Hierfür soll auch die 
ehemalige Bioabfallvergärungs anlage genutzt wer-
den. In 2020 werden Mittel in Höhe von 1.000.000 
Euro benötigt. Für die Folgejahre werden im Rahmen 
einer Verpflichtungsermächtigung weitere 1.300.000 
Euro eingeplant. 
 
Für den Betrieb des Windsichters auf der Komposti e-
rungsanlage ist für einen ökologischen Elektroantrieb 
ein neuer Elektroanschluss erforderlich.  Die Kosten 
betragen 30.000 Euro. 
 
Aufgrund des erheblich gestiegenen Verkehrs an der 
Umschlaghalle (Pilothalle) ist es geplant, die best e-
hende Schotterfläche durch eine Pflasterflä che zu 
ersetzen. Hierfür sind 200.000 Euro eingeplant. 
 
Zur Erledigung von Kleinstreparaturen an den für den 
Restabfall Transport eingesetzten Fahrzeugen ist ein 
2.390.000 €

26 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Werkstattcontainer incl. Ausstattung anzuschaffen. 
Ein aufwendiges Hin-  und Herfahren wird hie rdurch 
vermieden. Mittel von 30.000 € sind hierfür eing e-
plant. 
 
Das bei der Behandlung der Bioabfälle anfallende 
Abwasser/Gärwasser wird zur Zeit mit tels Tankfahr-
zeugen einer Entsorgung zugeführt. Es ist vorges e-
hen einen entsprechenden Pumpenschacht mit ei ner 
Kapazität von ca. 25 m³ zu installieren und das A b-
wasser der Sickerwasserreinigungsanlage der AWM 
zuzuführen. Mittel in Höhe von 100.000 € sind für die 
Maßnahme geplant. 
 
Die Mittel in Höhe von 70.000 Euro werden für das 
Blockheizkraftwerk für eine bes sere Ausnutzung der 
Gasreinigung (Entwurf des Büro Pöyry liegt vor) s o-
wie für unvorhergesehene Nachrüstungen aufgrund 
wiederkehrender Prüfungen benötigt. 
 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 
Für 2020 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen 
geplant. 
 
0 € 
b2.4) Sonstiges 
 
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von 
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
50.000 € 
 
   
c)  Gemeinsame Anlagen 105.000 € 
   
c1)   Fahrzeuge 
 
0 € 
 Für 2020 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese-
hen. 
 
 
 
c2)   Maschinen/Geräte 60.000 € 
   
 Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von 
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt. 
 
   
c3)   Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 
   
 Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6 
Abs. 2 EStG.

27 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
c4)   Baumaßnahmen  0 € 
  
Baumaßnahmen sind nicht geplant. 
 
 
c5) Sonstiges 
 
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzb eschaffung 
von Büromöbeln. 
30.000 €

28 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2020 – 2024 
 
 
 
 
  
Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024
Investitionen
a) Stadtreinigung 1.678.000,00 €           2.218.000,00 €            2.218.000,00 €           2.218.000,00 €           2.218.000,00 €           
a1) Straßenreinigung 800.000,00 €              1.700.000,00 €            1.700.000,00 €           1.700.000,00 €           1.700.000,00 €           
a2) Winterdienst 860.000,00 €              500.000,00 €              500.000,00 €              500.000,00 €              500.000,00 €              
a3) Sonstiges 18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €               18.000,00 €               
b) Abfallwirtschaft 10.155.000,00 €         4.038.000,00 €            4.038.000,00 €           4.038.000,00 €           4.038.000,00 €           
b1) Abfallabfuhr 6.280.000,00 €           2.988.000,00 €            2.988.000,00 €           2.988.000,00 €           2.988.000,00 €           
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 250.000,00 €              770.000,00 €              770.000,00 €              770.000,00 €              770.000,00 €              
b12) Fahrzeuge 6.012.000,00 €           2.200.000,00 €            2.200.000,00 €           2.200.000,00 €           2.200.000,00 €           
b13) Sonstiges 18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €                18.000,00 €               18.000,00 €               
b14) Errichtung von Annahmestellen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 3.875.000,00 €           1.050.000,00 €            1.050.000,00 €           1.050.000,00 €           1.050.000,00 €           
b21) Fahrzeuge 1.435.000,00 €           750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              750.000,00 €              
b22) Baukosten Infrastruktur 2.390.000,00 €           250.000,00 €              250.000,00 €              250.000,00 €              250.000,00 €              
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
b24) Sonstiges 50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €               50.000,00 €               
c) Gemeins ame Anlagen 105.000,00 €              365.000,00 €              365.000,00 €              365.000,00 €              365.000,00 €              
c1) Fahrzeuge -  €                         50.000,00 €                50.000,00 €                50.000,00 €               50.000,00 €               
c2) Maschinen und Geräte 60.000,00 €                60.000,00 €                60.000,00 €                60.000,00 €               60.000,00 €               
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 €                15.000,00 €                15.000,00 €                15.000,00 €               15.000,00 €               
c4) Baumaßnahmen -  €                         -  €                          -  €                         -  €                         -  €                         
c5) Sonstiges 30.000,00 €                240.000,00 €              240.000,00 €              240.000,00 €              240.000,00 €              
Darlehenstilgung 650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              650.000,00 €              
Ges amt 12.588.000,00 €         7.271.000,00 €            7.271.000,00 €           7.271.000,00 €           7.271.000,00 €           
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 380.000,00 €              
Regelabschreibungen 7.101.000,00 €           7.271.000,00 €            7.271.000,00 €           7.271.000,00 €           7.271.000,00 €           
Aufnahme von Krediten 1.345.000,00 €           
Jahresüberschuss 3.762.000,00 €           
Ges amt 12.588.000,00 €         7.271.000,00 €            7.271.000,00 €           7.271.000,00 €           7.271.000,00 €

29 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
6. Stellenübersicht 2020 der AWM  
 
 
 
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen 
 
 
Entgeltgruppe Stellen 2020  Abweichungen 
gegenüber 2019 Stellen 2019 Ist-Besetzung 
30.06.2019 
Vermerke / 
Erläuterungen 
 
EGr. 15 Ü 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
1,00   
EGr. 15 2,00 + 1,00 1,00 1,00   
EGr. 14 4,00 + 1,00 3,00 1,76   
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00  
EGr. 12 4,50 - 4,50 4,50   
EGr. 11 3,50 + 1,00 2,50 1,60   
EGr. 10 8,50 - 8,50 8,27   
EGr. 9c 7,00 + 4,00 3,00 2,77  
EGr. 9b 5,00 - 4,00 9,00 9,00  
EGr. 9a 7,00 - 7,00 6,80  
EGr. 8 5,00 - 5,00 5,00   
EGr. 7 18,50 - 18,50 18,07   
EGr. 6 173,50 + 14,00 159,50 159,35   
EGr. 5 6,50 - 6,50 6,50   
EGr. 4 147,50 + 7,00 140,50 140,50  
EGr. 3 2,26 - 2,26 2,26   
EGr. 1 1,50 - 1,50 1,30  
Summe 399,26 + 24,00 375,26 371,68  
nachrichtlich: 
Auszubildende 17,00 + 3,00 14,00 15,87

30 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
nachrichtlich: 
 
Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
 
 
Besoldungs- 
gruppen 
 
Stellen 
2020 
 
Stellen 
2019 
 
Abweichungen 
gegenüber 2019 
 
Ist-Besetzung 
30.06.2019 
 
 
 
Bemerkungen 
 
A 13 1. Ein-
stiegsamt 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
2,00 
 
 
 
A 12 
 
2,00 
 
2,00 
 
- 
 
2,00 
 
 
 
A 9 Lauf-
bahngruppe 1 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A 8 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
insgesamt 
 
5,00 
 
5,00 
 
- 
 
6,00 
 
 
 
 
Einzelaufstellungen 
 
Anpassung des Stellenwertes an die tatsächliche Eingruppierung 
 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
1. 70.22.0002 EGr. 10 EGr. 11 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Tourenplanung 
2. 70.22.0010/ 
0020/0030/ 
0040 
EGr. 9b EGr. 9c 4,00 Disposition 
Abfalllogistik, Stadtreinigung 
3. 70.32.0310 EGr. 9b EGr. 10 1,00 Techn. Leiter/-in 
BVA 
4. 70.30.0001 EGr. 14 EGr. 15 1,00 Abteilungsleiter/-in 
Entsorgungsanlagen, Anlagenma-
nagement 
5. 70.30.0110 EGr. 12 EGr. 13 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Planung und Technik 
6. 70.30.0120 EGr. 11 EGr. 13 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Planung und Technik 
7. 70.33.0001 EGr. 13 EGr. 12 1,00 Leiter/-in 
Vertrieb 
8. 70.31.0001 EGr. 13 EGr. 14 1,00 Leiter/-in 
Verwaltung, Technik EZM, Recyc-
linghöfe 
9. 70.32.0001 EGr. 12 EGr. 14 1,00 Leiter/-in 
Betrieb EZM, MRA, BVA 
10. 70.21.1010 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Werkstattleiter/-in

31 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
Stellenvermehrungen 
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
1. 1,00 EGr. 12 Personal-, Organisati-
ons- und Gesund-
heitsangelegenheiten 
Personalangelegenheiten, Ausbildungsko-
ordination, Umsetzung von Maßnahmen 
des betrieblichen Gesundheitsmanage-
ments. Absicherung des seit 01.06.2017 
erfolgten befristeten Personaleinsatzes 
2. 1,00 EGr. 9a Meister/-in 
Werkstatt/Ausbildung 
Koordination und Durchführung der Aus-
bildung in der Werkstatt der AWM. 
Dadurch: Entlastung der Werkstattleitung 
3. 1,00 EGr. 6 Haustechniker/-in 
 
Sicherheitstechnische Überprüfungen, 
hygienerelevante Aufgaben, Kontrolle 
Gebäudereinigung etc. 
4. 1,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in 
Straßenreinigung 
Entleerung von Papierkörben in Grünflä-
chen. Verlagerung bisheriger Aufgaben 
des Amtes für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit zu den AWM  
5. 1,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in 
Straßenreinigung 
Straßen- und Flächenreinigung im Auftrag 
des Amtes für Mobilität und Tiefbau (ins-
besondere: Umfeld des Hauptbahnhofs) 
6. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsar-
beiter/-in 
Straßen- und Flächenreinigung im Auftrag 
des Amtes für Mobilität und Tiefbau (ins-
besondere: Umfeld des Hauptbahnhofs) 
7. 4,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in 
Abfallabfuhr 
Einführung der Wertstofftonne 
8. 6,00 EGr. 4 Mülllader/-in Einführung der Wertstofftonne 
9. 1,00 EGr. 6 Industriemechaniker/-
in 
Entsorgungszentrum 
Betrieb des neuen Fahrzeugwaschplatzes 
am Entsorgungszentrum 
10. 1,00 EGr. 11 Einsatzleiter/-in 
Entsorgungszentrum 
Koordination des Transports von Sortier-
resten zur Entsorgungsanlage der Twence 
in Hengelo 
11. 5,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in 
Entsorgungszentrum 
Transport von Sortierresten zur Entsor-
gungsanlage der Twence in Hengelo 
12 1,00 EGr. 6 Radladerfahrer/-in 
Entsorgungszentrum 
Verwertung von Grün- und Bioabfall im 
Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verein-
barung mit niederländischen Gemeinden

32 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –  
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
1. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und 
Verwertung von Altklei-
dern 
Koordination sämtlicher Fortbildungen und 
Unterweisungen der AWM / Überwachung 
der in Münster aufgestellten Altkleidercon-
tainer. Projektdauer: 31.12.2020 
2. 0,24 EGr. 3 Kantinenhilfe Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine. Befristete Erhöhung der Arbeitszeit 
der Stelleninhaberin bis 31.10.2021 
3. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/in 
Social-Media-
Management 
Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtaufga-
be) um digitale Kommunikationskanäle. 
Projektdauer: 01.01.2019 – 31.12.2020; 
anschließend Entscheidung über Einrichtung 
einer Planstelle. 
4. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in 
Digitalisierungsma-
nagement 
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der 
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.01.2019 - 31.12.2022 
5. 1,00 EGr. 5  Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen 
und Beschwerden zu falsch befüllten Bio-
tonnen. Projektdauer: 31.12.2020 
6. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in „Aktion Biotonne“: Kontrolle der Bioabfallge-
fäße auf Störstoffe. Verlängerung des seit 
01.04.2019 erfolgten befristeten Personal-
einsatzes bis zum 31.12.2020; Entscheidung 
über die Einrichtung von Planstellen zum 
Wirtschaftsplan 2021 
7. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften 
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in 
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns-
ter  
8. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften 
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den 
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster  
9. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset-
zung der abfallwirt-
schaftlichen Maßnah-
men in Flüchtlingsunter-
künften  
Unterstützung des Vertriebsinnendienstes 
als Vertretung des mit der Betreuung der 
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear-
beiters. 
10. 1,00 EGr. 9 Abfallberatung in Flücht-
lingsunterkünften 
Information über Abfalltrennung und richtige 
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen. Pro-
jektdauer: 31.12.2020 
11. 1,00 EGr. 6 Abfuhr von Wertstoffen 
im Auftrag der Fa. Re-
mondis 
Kraftwagenfahrer/in; Übernahme von Teil-
leistungen aus dem Auftrag der Dualen 
Systeme zur gemeinsamen LVP- und Wert-
stoffsammlung. Projektzeitraum: 01.01.2020 
– 31.12.2022. Die Kosten werden von der 
Fa. Remondis getragen. 
12. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide 
 
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um ein wei-
teres Jahr; Finanzierung über einen Be-
schäftigungszuschuss nach § 16e SGB II.

33 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
13. 4,00 EGr. 4 Hilfskräfte 
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsanlage/ 
Bioabfallvergärungsan-
lage 
Umwandlung bisheriger Leiharbeitsverhält-
nisse 
Projektdauer: 4 Jahre (bis 31.12.2023) 
14. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen 
15. 0,10 EGr. 10 Sachbearbeiter/in 
Vertragswesen (insbes. 
Duale Systeme), 
rechtssichere Organisa-
tion, Risikomanage-
ment, Debitorenbuch-
haltung, Kassenwesen 
Umsetzung des Verpackungsgesetzes 
Verhandlungen mit Systembetreibern, 
Rechnungslegung insbesondere für Pa-
pier/Pappe/Kartonagen (Mitbenutzung der 
städt. Erfassungs- und Verwertungswege 
durch die „Systeme“ nach dem Verpa-
ckungsgesetz); befristete Erhöhung um vier 
Wochenstunden 01.01.2020 – 31.12.2021

34 Wirtschaftsplan 2020 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Impressum 
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Dezember 2019

Beschlussvorlage

10979 Zeichen

V/0874/2019 
V/0874/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2020 
- Finanzplan 2020 - 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2020 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2020 weist Erträge in Höhe von 64.436.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 60.674.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.762.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2020 hat ein Gesamtvolumen von 12.588.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2020 weist 399,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.326.000 € aufnehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 60.674.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent-
nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
57.374.000 € getragen. Die verbleibenden 3.300.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und 
den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
05.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 60 52 16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0874/2019 
Begründung: 
 
Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2020 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend 
zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die 
voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem 
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. 
 
Zu 1.: 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als 
Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: 
 
a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM 
b) das Rechnungsergebnis 2018 
c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2019 
d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 
e) die Eigenbetriebsverordnung 
f) die handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach 
dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. 
 
Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.762.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied-
lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. 
Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. 
 
Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf.  
 
 
Personalentwicklung 
 
In der Stellenübersicht sind für 2020 insgesamt 399,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. 
Auf den Seiten 29 - 33 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2019 dar-
gestellt. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2020 insgesamt 24 neue Planstellen einzurichten. 
Diese Erhöhung des planmäßigen Personalbestandes erfolgt aus folgenden Gründen: 
 
1. Einführung der Wertstofftonne (10 Stellen, siehe Ziff. 7 und 8 der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Der Rat hat am 03.04.2019 die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne beschlossen (siehe 
Vorlage V/0177/2019). Nach dem Gebietsteilungsmodell, das zwischen der Stadt Münster und den 
Systembetreibern gemäß Verpackungsgesetz vereinbart wurde, übernehmen die AWM ab dem 
01.01.2020 die Erfassung, die Sammlung, den Transport und die Verwertung der Materialien für ca. 
22 % der Einwohner Münsters. 
 
Für Erfassung, Sammlung und Transport werden als neue Daueraufgabe in der Stellenübersicht 2020 
insgesamt 10 Planstellen (incl. Reserve) eingerichtet. Die Personalkosten hierfür sind in dem Kosten-
rahmen von 2,50 bis 3,00 Euro pro Einwohner und Jahr enthalten, dem der Rat mit Beschluss vom 
03.04.2019 über die o.g. Vorlage zugestimmt hat.

- 3 - 
V/0874/2019 
2. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit niederländischen Gemeinden (7 Stellen, siehe Ziff. 10 - 12 
der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Am 13.12.2018 hat die Stadt Münster mit 12 niederländischen Gemeinden eine öffentlich-rechtliche 
Vereinbarung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe der Abfallentsorgung unterzeichnet. Ge-
genstand dieser Vereinbarung ist die Übernahme von Sortierresten aus der hiesigen mechanischen 
Restabfallaufbereitungsanlage durch die niederländischen Partner. Im Gegenzug hat sich die Stadt 
Münster verpflichtet, jährlich 5.000 t Grün-/Bioabfälle von der Entsorgungsanlage der Twence, Hen-
gelo, zu übernehmen und in der biologischen Verwertungsanlage mitzubehandeln.  
 
In den ersten Monaten der Zusammenarbeit haben die AWM die erforderlichen Transportleistungen 
durch Dritte durchführen lassen. Eine detaillierte Kalkulation ergab bereits im Laufe des ersten Halb-
jahres 2019, dass die Übernahme der Transporte in Eigenleistung der AWM zu einem erheblichen 
Kostenvorteil führen würde (jährliche Ersparnis: ca. 170 T€). Ab dem 01.07.2019 wurden daher ent-
sprechende Stellen zunächst befristet eingerichtet. 
 
Die Umstellung hat sich eindeutig bewährt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die insgesamt 7 befris-
tet eingerichteten Stellen für den Transport der Abfälle und für die Verwertung von Grün- und Bioab-
fall in Planstellen umzuwandeln. 
 
 
3. Leistungen der AWM für andere städtische Dienststellen (3 Stellen, siehe Ziff. 4 - 6 der Tabelle 
Stellenvermehrungen): 
 
In den vergangenen Jahren haben die AWM mit verschiedenen Ämtern ergebnisoffene Gespräche 
über Schnittstellen/Aufgabenabgrenzungen geführt. Mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit konnte 2019 vereinbart werden, dass die AWM die Entleerung eines Teiles der Papierkörbe 
in Grünflächen übernimmt. Die Tätigkeiten werden von der Arbeitsgruppe der AWM übernommen, die 
auch die Straßenpapierkörbe entleert. Der bisherige Personaleinsatz erhöht sich bei den AWM um 
eine Stelle, die Kosten hierfür werden dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Rech-
nung gestellt. 
 
Ähnliches gilt für Reinigungsleistungen, die die AWM im Auftrag des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
durchführen. Es handelt sich um die Reinigung von Flächen, für die das Straßenreinigungsgesetz 
NRW nicht anwendbar ist (also Flächen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und für 
deren Reinigung keine Gebühren erhoben werden können). Die Flächen müssen dennoch aufgrund 
der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gereinigt werden. Schwerpunkt ist das Umfeld des Haupt-
bahnhofes, die Kosten für zwei Stellen werden dem Amt für Mobilität und Tiefbau in Rechnung ge-
stellt. 
 
 
4. Personal-, Organisations- und Gesundheitsangelegenheiten (Ziff. 1 der Tabelle Stellenvermehrun-
gen): 
 
Seit dem 01.06.2017 haben die AWM im Bereich Personal-, Organisations- und Gesundheitsangele-
genheiten zunächst befristet einen Arbeitsschwerpunkt gesetzt. Hier sind insbesondere der weitere 
Ausbau und die dauerhafte Implementierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (AWMfit & 
AWMlife), die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einer alternden Belegschaft (Pro-
gramm „50 Plus“), die verstärkte Betreuung von Auszubildenden und die Werbung für Ausbildungs-
stellen bei den AWM sowie ganz allgemein Gesprächsangebote in vertraulichen Angelegenheiten für 
das AWM-Personal zu nennen. 
 
Der Einsatz in diesem Arbeitsbereich hat sich aus Sicht der Verwaltung eindeutig bewährt. Die AWM 
verfügen über keine Personalabteilung, ein niederschwelliges Angebot vor Ort hat sich als sehr sinn-
voll herausgestellt. Es handelt sich nicht um eine Aufgabenverlagerung, alle zentralen Dienste oblie-
gen nach wie vor dem Personal- und Organisationsamt.

- 4 - 
V/0874/2019 
5. Einrichtung einer zweiten Meisterstelle in der AWM-Werkstatt (Ziff. 2 der Tabelle Stellenvermeh-
rungen): 
 
Die Werkstatt der AWM verfügt bislang incl. Magazin und Hofdienst über 18 Planstellen. Der Werk-
stattleiter ist bislang der einzige Meister in diesem Team. Die neue zweite Meisterstelle dient der Ent-
lastung der Werkstattleitung; die/der Stelleninhaber/-in wird als Hauptaufgabe die Betreuung aller 
Auszubildenden und Praktikanten/-innen übernehmen.  
 
 
6. Einrichtung der Stelle eines Haustechnikers (Ziff. 3 der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Die Stelle beinhaltet die Wartung, Pflege, Überprüfung- und Instandsetzungsarbeiten der Gebäude-
einrichtungen der AWM auf dem Grundstück Rösnerstraße 10. Auf dieser neuen Stelle werden ver-
schiedene Aufgaben gebündelt, mit denen bisher Privatfirmen beauftragt wurden (z.B. Kontrolle, 
Überwachung und Wartung aller technischen Einrichtungen, Kontrolle der überwachungspflichtigen 
Einrichtungen). Im Gegenzug werden die Aufwendungen für bezogene Leistungen zurückgehen. 
Darüber hinaus obliegt der/dem zukünftigen Stelleninhaber/-in die Verantwortung für die Ordnung, 
Sicherheit und Sauberkeit in den Gebäuden (incl. Gebäudereinigung, Vor- und Nachbereitung der 
Sitzungsräume etc.). 
 
 
7. Betrieb des Fahrzeugwaschplatzes am Entsorgungszentrum (Ziff. 9 der Tabelle Stellenvermehrun-
gen): 
 
Am Standort Entsorgungszentrum steht seit 2018 eine zweite Waschplatzanlage für Abfallsammel-
fahrzeuge zur Verfügung. Der aus betrieblicher Sicht zwingend erforderliche neue Waschplatz entlas-
tet seither die bestehende Anlage am Standort Rösnerstraße 10. 
 
Durch die neue Waschanlage sind zusätzliche Aufgaben entstanden, für die bisher keine Ressourcen 
bei der AWM bereitstehen. Durch die umfangreich eingesetzte Technik besteht vor Ort der Bedarf für 
Fachkenntnisse im Bereich der Probenahme, der Analysetechnik sowie für Laborarbeiten. So sind 
täglich die Parameter der biologischen Vorreinigung sowie der Beladungszustand der Aktiv-Kohle zu 
kontrollieren. Weiterhin sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Anlagen durchzuführen. 
 
Hierfür wurde zum 01.01.2019 zunächst befristet für ein Jahr eine überplanmäßige Stelle eingerichtet. 
Die AWM haben im laufenden Jahr Erfahrungen mit dem Betrieb der Anlage gesammelt. Der Perso-
naleinsatz hat sich bewährt, so dass die Stelle nun dauerhaft eingerichtet werden soll. 
 
Zu 2.: 
 
Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab-
stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 
7.326.000 € aufzunehmen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Wirtschaftsplan 2020 der AWM 
  - Anlage A

Anlage A

873 Zeichen

Anlage A zur V/0874/2019 
Kurzüberblick 
 
Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und des Kämmerers, sowie zur 
Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig-
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beratungsverlauf (4)

26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 28.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rösnerstraße 10
  • Brüningheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0874/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37