V/0874/2019
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Wirtschaftsplan 2020 der AWM
51981 Zeichen
1 Wirtschaftsplan 2020
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 2020
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 20 der Abfallwir t-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8
4. Erfolgsplan 2020 (Gesamt- und Einzelplan) der AWM
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2020
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
21
23
28
6. Stellenübersicht 2020 29
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2020
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2020 der AWM
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2020 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2020 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2018
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2019.
Der Erfolgsplan 2020 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2020 und 2019 auch das
Rechnungsergebnis 2018.
Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungs-
ermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel.
Die Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be-
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2020
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 60.008.000 €
Sonstige betriebliche Erträge 2.887.000 €
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 5.000 €
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 1.536.000 €
64.436.000 €
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.858.000 €
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.609.000 €
Löhne und Gehälter 18.834.000 €
Soziale Abgaben 5.604.000 €
Abschreibungen abzüglich der Erträge 7.101.000 €
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.757.000 €
Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.838.000 €
Sonstige Steuern 73.000 €
60.674.000 €
Jahresüberschuss 3.762.000 €
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum
Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2020
Vermögensplan
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 650.000 €
Investitionen
- Stadtreinigung 1.678.000 €
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 10.155.000 €
- Gemeinsame Anlagen 105.000 €
12.588.000 €
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 380.000 €
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 7.101.000 €
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 1.345.000 €
Jahresüberschuss 3.762.000 €
12.588.000 €
Münster, 11.12.2019
i. V. i. A.
gez. gez.
Peck Hasenkamp
Stadtrat Betriebsleiter
5 Wirtschaftsplan 2020
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwir t-
schaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren wir Ent-
sorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbindung mit Ihren
Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken das gesamte
Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Win-
terdienst - ab.
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung kommunaler
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14001:2009 (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitschutzmanagement) zertifiziert.
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCHÄFTIGTE: 399 Mitarbeiter-/innen
BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp
GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km2 Stadtfläche
314.319 Einwohner
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privathaushalte
und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
• Behandlungsanlage für Restabfälle
• Blockheizkraftwerk
• Sickerwasserbehandlungsanlage
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
• Grünkompostierungsanlage
• Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2020
AWM 2020
Als kommunales Unternehmen verfolgen die AWM nicht vorrangig wirtschaftliche Ziele. Daseins-
vorsorge und Gemeinwohl sind die entscheidenden Maßstäbe bei der Planung einer nachhaltigen
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Dem Zukunftsprogramm AWM 2020 liegt daher eine gemein-
wohlorientierte Balanced Scorecard in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Sozia-
les/Gesellschaft zugrunde.
Quelle: BSI Management Consultants
Beitrag zum
Gemeinwohl
Ökonomische Ziele:
geringe finanzielle Belastung der Bürger
Ökologische Ziele:
Beitrag zum Klima- und Umweltschutz
Gesellschaftliche Ziele:
sozialverträgliches Handeln
7 Wirtschaftsplan 2020
Die Vision: Premium-Dienstleister
Ausgehend von der Ausgangslage der AWM als kommunales Entsorgungsunternehmen in dieser
besonderen Stadt Münster und als Betrieb mit hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen
und Dienstleistungen haben die AWM eine herausfordernde Vision für die Zukunft formuliert:
Bis 2020 werden die AWM von allen Bürgern und Kunden als Premium-Dienstleister wahrgenom-
men und nachgefragt. Die AWM bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürger einen Beitrag zum verantwortungsvol-
len Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folgegenerationen si-
chert. Dies erreichen die AWM als Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Ser-
vice und Logistik.
Die Ziele: 12 Handlungsfelder für die Zukunft
Die AWM haben sich mit der Vision AWM 2020 ein ehrgeiziges, aber auch inspirierendes Bild für
die Zukunft geschaffen. Um dieses auch Realität werden zu lassen, müssen in Zukunft alle Ent-
scheidungen daran gemessen werden. Dazu ist es notwendig, konkrete Ziele zu formulieren.
Auf Basis des Konzeptes der gemeinwohlorientierten Balanced Scorecard wurden Ziele für die vier
Perspektiven Eigentümer, Kunden, Prozesse und Mitarbeiter in den drei Dimensionen Wirtschaft,
Ökologie, Gesellschaft entwickelt. Daraus ergibt sich eine Zielmatrix.
Gemeinwohl
Eigentümer
(Politik, Verwaltung,
Bürger als Eigentümer)
Kunden
(Bürger als Kunde und
Gewerbekunden)
Prozesse Mitarbeiter
wirtschaftlich Angemessenheit
der Gebühren für
qualitativ hoch-
wertige Leistung
Angemessenheit
der Gebühren
und Preise für
qualitativ hoch-
wertige Leistung
Effizienz
Innovation
Kundenorientie-
rung
Leistung
Effektivität
Engagement
Kompetenz
ökologisch Ökologische Aus-
richtung der
AWM weiterfüh-
ren
Umweltnutzen
der Produkte und
Dienstleistungen
Umweltschonen-
de Prozesse
Umweltschonen-
des Handeln in
der täglichen
Arbeit
gesellschaftlich/
sozial
AWM ist Garant
für eine gemein-
wohlorientierte
Abfallwirtschaft
und erstklassige
Dienstleistung
Beitrag zur Le-
bensqualität und
nachhaltigen
Entwicklung der
Stadt Münster
Erweiterung der
Geschäftstätig-
keiten zum Woh-
le der Bürger und
der Stadt Müns-
ter
AWM als hoch-
wertiger Arbeit-
geber
Mitarbeiter kolle-
gial und sozial
verantwortlich
Alle Ziele sind darauf ausgerichtet, für die Stadt Münster eine hochwertige, ökologische und ge-
meinwohlorientierte Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in einem angemessenen Preis-/ Leis-
tungsverhältnis sicherzustellen. Die Zielerreichung wird jährlich anhand von Kennzahlen überprüft.
8 Wirtschaftsplan 2020
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die
allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der AWM.
Leistungen Stadtreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der
geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2020
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird
regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllbeseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontainern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwertung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung
Wertstoffe aus 120 l-/-1.100 l-Wertstoffbehältern
Wertstoffe aus Unterflurcontainern
10 Wirtschaftsplan 2020
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfallabfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM
11 Wirtschaftsplan 2020
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftberatung
Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
Beschwerdemanagement
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen
werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Betriebsausschussbetreuung
Allgemeine Verwaltung
Beschaffungs- und Lagerwesen
Personaleinsatz, Personalbetreuung
Vermarktung von Recyclingprodukten
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Kostenrechnung
Kreditwesen
Wirtschaftsplanung/Controlling
DV-Organisation
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Berufskraftfahrer/-in
12 Wirtschaftsplan 2020
Industriekauffrau/-mann
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- und
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenläger
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Zentraldeponie
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage
Betrieb der Photovoltaikanlagen
13 Wirtschaftsplan 2020
4. Erfolgsplan 2020 der AWM
Planansatz
2020
€
Planansatz
2019
€
Rechnungs-
ergebnis
2018
€
1. Umsatzerlöse
60.008.000
54.473.000
55.846.938
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen
0
0
507
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.303.000 5.380.000 3.239.826
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse
1.536.000
4.708.000
2.112.808
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
120.000
0
0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh -, Hilfs - und B e-
triebsstoffe
4.858.000
4.558.000
4.415.544
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.609.000 15.278.000 14.669.777
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 18.834.000 17.236.000 16.428.280
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
5.604.000
5.248.000
4.864.082
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögen s-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
7.101.000
6.704.000
6.948.957
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
0
0
0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.757.000 4.879.000 4.625.512
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 5.000 10.000 72.645
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 1.838.000 2.102.000 2.337.260
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.835.000 3.858.000 4.869.488
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
14. Sonstige Steuern 73.000 120.000 53.655
15. Jahresergebnis 3.762.000 3.738.000 4.815.833
14 Wirtschaftsplan 2020
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2020
1. Umsatzerlöse 60.008.000 €
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straße n-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
- Straßenreinigungsgebühren
5.085.000 €
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil
1.300.000 €
- Umsatzerlöse Winterdienst
2.000.000 €
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
48.360.000 €
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte
3.263.000 €
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde.
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushalts-
mitteln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung werden im Jahr 2020 im
Durchschnitt um 13,84 % erhöht (s. auch Vorlage Nr.
V/0876/2019).
15 Wirtschaftsplan 2020
Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen tliche
Reinigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
5,58 €
4,92 €
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
2,76 €
2,40 €
1.2 Abfallwirtschaft
Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2020 erhöhen
sich die Gebühren für die Restabfallabfuhr um 14,12 % und
für die Bioabfallabfuhr um 14,81 %. Die Grundgebühren ver-
bleiben bei den bisherigen Sätzen. Durchschnittlich beträgt
die Erhöhung 12,66 % (s. im Einzelnen Vorlage
V/0875/2019).
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und A n-
nehmen von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1 Abfallsat-
zung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Abfallsat-
zung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 67,80 €/a 108,48 €/a
60 l 116,40 €/a 186,00 €/a
90 l 174,60 €/a 279,00 €/a
120 l 232,80 €/a 372,00 €/a
240 l 465,60 €/a 744,00 €/a
660 l 1.280,40 €/a
770 l 1.493,76 €/a
1,1 m³ 2.133,96 €/a
16 Wirtschaftsplan 2020
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unver ändert
bei 230,00 €/t.
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (s. Vorlage V/0877/2019).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fe r-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der Ko m-
postbestände absehbar.
0 €
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.303.000 €
In Höhe von 1.536.000 ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Abfallabfuhr dargestellt. Ansonsten handelt es sich
um Erträge aus der laufenden Betriebsführung, die nicht
zu den Umsatzerlösen zählen. Hierunter fallen u. a. die
Entgelte für den Bereitschaftsdienst, Einnahmen aus
dem Betrieb der Kantine, Erträge der Werkstatt, Erträge
aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage und Erträge aus
Mieten und Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD-Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD.
120.000 €
5. Materialaufwendungen
21.467.000 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für I n-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der A b-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die Treib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge.
4.858.000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseit i-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
16.609.000 €
17 Wirtschaftsplan 2020
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mechani-
schen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für
die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die Ent-
sorgung von Problemabfällen.
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
24.438.000 €
18.834.000 €
Plan
2020
Plan
2019
Beamte 5 5
Arbeitnehmer 399,26 375,26
Auszubildende 17 14
421,26 394,26
(vgl. Stellenübersicht)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemei n-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pens i-
onsrückstellungen zu nennen.
5.604.000 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
angewendet.
7.101.000 €
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprechend
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensg e-
genstände ertragswirksam aufgelöst. Für das Jahr 2020
sind keine Zuschüsse aufzulösen.
0 €
18 Wirtschaftsplan 2020
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter . Ebenfalls im Ansatz enthal-
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsber a-
tung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen
der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, EDV -
Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwendun-
gen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche Gebäu-
deaufwendungen.
5.757.000 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge
aus der Anlage liquider Mittel.
5.000 €
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisi e-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung v on Rückstellun-
gen wird in die ser Position der erforderliche Aufzi n-
sungsbetrag in Höhe von 1.788.000 € berücksichtigt. Der
Rest in Höhe von 50.000 € resultiert aus Darlehenszin-
sen.
1.838.000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
3.835.000 €
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2020 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 €
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatz steuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern.
73.000 €
19 Wirtschaftsplan 2020
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen g e-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und
in der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswer-
ten und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anscha f-
fungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unter-
schiedsbetrag von ca. 448.000 €.
- Die AWM berücksichtigen auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbeitrag von 3.151.000 €.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden
in Höhe von 158.000 € prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 5.000 €.
3.762.000 €
20 Wirtschaftsplan 2020
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2020 – 2024
der AWM
Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024
1 Umsatzerlöse 60.008.000,00 € 61.032.000,00 € 62.577.000,00 € 63.112.000,00 € 63.656.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Ges amtleis tung 60.008.000,00 € 61.032.000,00 € 62.577.000,00 € 63.112.000,00 € 63.656.000,00 €
4 Materialaufwand 21.467.000,00 € 21.663.000,00 € 21.864.000,00 € 22.069.000,00 € 22.277.000,00 €
5 Personalaufwand 24.438.000,00 € 24.805.000,00 € 25.177.000,00 € 25.555.000,00 € 25.938.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 5.757.000,00 € 5.812.000,00 € 5.868.000,00 € 5.925.000,00 € 5.983.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 4.423.000,00 € 3.938.000,00 € 2.945.000,00 € 2.974.000,00 € 3.004.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 12.769.000,00 € 12.690.000,00 € 12.613.000,00 € 12.537.000,00 € 12.462.000,00 €
9 Abschreibungen 7.101.000,00 € 7.101.000,00 € 7.101.000,00 € 7.101.000,00 € 7.101.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 5.668.000,00 € 5.589.000,00 € 5.512.000,00 € 5.436.000,00 € 5.361.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 € 1.833.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.835.000,00 € 3.756.000,00 € 3.679.000,00 € 3.603.000,00 € 3.528.000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.835.000,00 € 3.756.000,00 € 3.679.000,00 € 3.603.000,00 € 3.528.000,00 €
18 Steuern 73.000,00 € 73.000,00 € 73.000,00 € 73.000,00 € 73.000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.762.000,00 € 3.683.000,00 € 3.606.000,00 € 3.530.000,00 € 3.455.000,00 €
21 Wirtschaftsplan 2020
5. Vermögensplan 2020 der AWM
Vermögensplan
2020
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2019
I. Einnahmen
12.588.000 €
11.168.000 €
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter
380.000 €
355.000 €
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand
7.101.000 €
6.704.000 €
3. Aufnahme von Krediten
1.345.000 €
371.000 €
4. Jahresüberschuss
3.762.000 €
3.738.000 €
II. Ausgaben
12.588.000 €
11.168.000 €
1. Darlehenstilgungen
650.000 €
500.000 €
2. Investitionen
0 €
10.668.000€
a) Stadtreinigung
1.678.000 €
2.258.000 €
a1) Straßenreinigung
800.000 €
1.710.000 €
a2) Winterdienst
860.000 €
530.000 €
a3) Sonstiges
18.000 €
18.000 €
b) Abfallwirtschaft 10.155.000 € 7.603.000 €
b1) Abfallabfuhr 6.280.000 € 3.058.000 €
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 250.000 € 770.000 €
b1.2) Fahrzeuge 6.012.000 € 2.270.000 €
b1.3) Sonstiges 18.000 € 18.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmeste l-
len
0 € 0 €
22 Wirtschaftsplan 2020
Vermögensplan
2020
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2019
b2) Abfallverwertung/-entsorgung
3.875.000 €
4.545.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
1.435.000 €
3.595.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM
2.390.000 € 900.000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaf t-
lichen Anlagen
0 € 0 €
b2.4) Sonstiges 50.000 € 50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 105.000 € 807.000 €
c1) Fahrzeuge 0 € 40.000 €
c2) Maschinen/Geräte 60.000 € 60.000 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 €
c4) Baumaßnahmen 0 € 450.000 €
c5) Sonstiges 30.000 € 242.000 €
23 Wirtschaftsplan 2020
Erläuterungen zum Vermögensplan 2020 (Investitionen)
a) Stadtreinigung 1.678.000 €
a1) Straßenreinigung
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe-
schaffung von zwei Kompaktkehrmaschinen mit elekt-
rischem Antrieb benötigt. Fördermittel des Bundesmi-
nisteriums für Wirtschaft und Energie sind g e
nehmigt
und werden nach der Beschaffung erstattet.
800.000 €
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von zwei
Radwegebetreuungsgeräten mit Winterdienstausrüs-
tung und vier Streufahrzeugen benötigt.
860.000 €
a3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 2 EStG.
18.000 €
b)
Abfallwirtschaft 10.155.000 €
b1) Abfallabfuhr 6.280.000 €
b1.1)
Abfall- u. Wertstoffbehälter
250.000 €
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen (MGB).
b1.2)
Fahrzeuge
Die Mittel werden veranschlagt für die Ersatzbeschaf-
fung von vierzehn Abfallsammelfahrzeugen mit u n-
terschiedlichen Aufbauten und Bauweisen, für zwei
Schadstoffmobile, einem Lkw mit Kofferaufbau und
Ladebordwand, zwei Papierkorbwagen, einem Be-
reitschaftswagen zur Verkehrssicherung und einem
elektrisch betriebenen Mono-Abfallsammelfahrzeug.
Hierfür wurden Fördermittel durch das Bundesmini s-
terium für Wirtschaft und Energie zugesagt.
6.012.000 €
24 Wirtschaftsplan 2020
b1.3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschaft s-
gütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
18.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen
In 2020 sind keine Maßnahmen vorgesehen.
0 €
b2)
Abfallverwertung/-entsorgung 3.875.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Mittel in Höhe von 150.000 Euro sind vorgesehen für
die Beschaffung eines Windsichters für die Kompos t-
feinaufbereitung zur Sicherstellung der erforderlichen
Kompostqualität.
Aufgrund der massiven Belastung durch den Radl a-
derbetrieb bei der Befüllung und Entleerung der Rot-
tetunnel sowie Korrosion der Schubplatten wird eine
Sanierung der Tunnelböden erforderlich. Dafür we r-
den Mittel in Höhe von 350.000 Euro benötigt.
Mittel in Höhe von 300.000 Euro sind vorgesehen für
die Erneuerung des Lichtbandes der Rottehalle. Auf-
grund der erhöhten Ammoniakbelastung der Rotteluft
sind die Lichtbänder der Rottehalle incl. der Rauc h-
abzugssysteme erheblich korrodiert und sind ausz u-
tauschen.
Mittel in Höhe von 70.000 Euro sind vorgesehen für
den Erneuerung der Leitwarte/ des Leitstands der
BVA. Hier ist ein Doppelboden/Versorgungsboden
und Versorgungsschränke zur Unterbringung der
Steuerungen zu installieren.
Für den Restabfall und Wertstofftransport ist die B e-
schaffung eines Walking Floor Fahr zeuges erforder-
lich. Mittel in Höhe von 200.000 € sind hierfür vorg e-
sehen.
Mittel in Höhe von 60.000 € sind für die Umsetzung
der der Vorgaben des Brandschutzkonzeptes zur
Lagerung des MBA Outputs vorgesehen.
Die Mittel in Höhe von 50.000 € sind für des Ers atz
der Windsichteranlage der MBA vorgesehen. Die
1.435.000 €
25 Wirtschaftsplan 2020
Sortierqualitäten werden durch den Austausch e r-
höht.
Nach einem Brand weist das Aufgabeband erhebl i-
che Beschädigungen aus. Die Mittel in Höhe von
25.000 € sind für den Austausch vorgesehen.
Die AWM nehmen seit Jahren Fremdsickerwässer
zur Behandlung in der AWM Sickerwas -
serreinigungsanlage an. Diese werden mittels Tank-
fahrzeugen zum EZM transportiert. Gem. der Veror d-
nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr-
denden Stoffen (AwSV) ist der Ab füll-
platz/Abladeplatz entsprechend herzurichten. Die
Mittel von 200.000 Euro sind für die Herrichtung ei-
nes entsprechenden Abfüllplatzes eingeplant.
Zur besseren Reinigung der AWM Fahrzeuge ist es
geplant ein System zur dosierten Ein mischung von
Reinigungsmitteln zu installieren. Hierfür sind 30.000
Euro eingeplant.
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Der vorhandene Sozialtrakt der MRA ist aufgrund
zusätzlicher Aktivitäten am Standort nicht mehr aus-
reichend und muss daher erweitert werden.
Für die
Erweiterung werden 950.000 Euro eingeplant.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe planen die Verlagerung
von Betriebseinrichtungen von der Rösnerstraße zum
Entsorgungszentrum in Coerde. Hierfür soll auch die
ehemalige Bioabfallvergärungs anlage genutzt wer-
den. In 2020 werden Mittel in Höhe von 1.000.000
Euro benötigt. Für die Folgejahre werden im Rahmen
einer Verpflichtungsermächtigung weitere 1.300.000
Euro eingeplant.
Für den Betrieb des Windsichters auf der Komposti e-
rungsanlage ist für einen ökologischen Elektroantrieb
ein neuer Elektroanschluss erforderlich. Die Kosten
betragen 30.000 Euro.
Aufgrund des erheblich gestiegenen Verkehrs an der
Umschlaghalle (Pilothalle) ist es geplant, die best e-
hende Schotterfläche durch eine Pflasterflä che zu
ersetzen. Hierfür sind 200.000 Euro eingeplant.
Zur Erledigung von Kleinstreparaturen an den für den
Restabfall Transport eingesetzten Fahrzeugen ist ein
2.390.000 €
26 Wirtschaftsplan 2020
Werkstattcontainer incl. Ausstattung anzuschaffen.
Ein aufwendiges Hin- und Herfahren wird hie rdurch
vermieden. Mittel von 30.000 € sind hierfür eing e-
plant.
Das bei der Behandlung der Bioabfälle anfallende
Abwasser/Gärwasser wird zur Zeit mit tels Tankfahr-
zeugen einer Entsorgung zugeführt. Es ist vorges e-
hen einen entsprechenden Pumpenschacht mit ei ner
Kapazität von ca. 25 m³ zu installieren und das A b-
wasser der Sickerwasserreinigungsanlage der AWM
zuzuführen. Mittel in Höhe von 100.000 € sind für die
Maßnahme geplant.
Die Mittel in Höhe von 70.000 Euro werden für das
Blockheizkraftwerk für eine bes sere Ausnutzung der
Gasreinigung (Entwurf des Büro Pöyry liegt vor) s o-
wie für unvorhergesehene Nachrüstungen aufgrund
wiederkehrender Prüfungen benötigt.
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Für 2020 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen
geplant.
0 €
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 105.000 €
c1) Fahrzeuge
0 €
Für 2020 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese-
hen.
c2) Maschinen/Geräte 60.000 €
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 €
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6
Abs. 2 EStG.
27 Wirtschaftsplan 2020
c4) Baumaßnahmen 0 €
Baumaßnahmen sind nicht geplant.
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzb eschaffung
von Büromöbeln.
30.000 €
28 Wirtschaftsplan 2020
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2020 – 2024
Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024
Investitionen
a) Stadtreinigung 1.678.000,00 € 2.218.000,00 € 2.218.000,00 € 2.218.000,00 € 2.218.000,00 €
a1) Straßenreinigung 800.000,00 € 1.700.000,00 € 1.700.000,00 € 1.700.000,00 € 1.700.000,00 €
a2) Winterdienst 860.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 €
a3) Sonstiges 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 €
b) Abfallwirtschaft 10.155.000,00 € 4.038.000,00 € 4.038.000,00 € 4.038.000,00 € 4.038.000,00 €
b1) Abfallabfuhr 6.280.000,00 € 2.988.000,00 € 2.988.000,00 € 2.988.000,00 € 2.988.000,00 €
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 250.000,00 € 770.000,00 € 770.000,00 € 770.000,00 € 770.000,00 €
b12) Fahrzeuge 6.012.000,00 € 2.200.000,00 € 2.200.000,00 € 2.200.000,00 € 2.200.000,00 €
b13) Sonstiges 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 €
b14) Errichtung von Annahmestellen - € - € - € - € - €
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 3.875.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 € 1.050.000,00 €
b21) Fahrzeuge 1.435.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
b22) Baukosten Infrastruktur 2.390.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen - € - € - € - € - €
b24) Sonstiges 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c) Gemeins ame Anlagen 105.000,00 € 365.000,00 € 365.000,00 € 365.000,00 € 365.000,00 €
c1) Fahrzeuge - € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c2) Maschinen und Geräte 60.000,00 € 60.000,00 € 60.000,00 € 60.000,00 € 60.000,00 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
c4) Baumaßnahmen - € - € - € - € - €
c5) Sonstiges 30.000,00 € 240.000,00 € 240.000,00 € 240.000,00 € 240.000,00 €
Darlehenstilgung 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 €
Ges amt 12.588.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 €
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 380.000,00 €
Regelabschreibungen 7.101.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 €
Aufnahme von Krediten 1.345.000,00 €
Jahresüberschuss 3.762.000,00 €
Ges amt 12.588.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 € 7.271.000,00 €
29 Wirtschaftsplan 2020
6. Stellenübersicht 2020 der AWM
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen
Entgeltgruppe Stellen 2020 Abweichungen
gegenüber 2019 Stellen 2019 Ist-Besetzung
30.06.2019
Vermerke /
Erläuterungen
EGr. 15 Ü
1,00
-
1,00
1,00
EGr. 15 2,00 + 1,00 1,00 1,00
EGr. 14 4,00 + 1,00 3,00 1,76
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 4,50 - 4,50 4,50
EGr. 11 3,50 + 1,00 2,50 1,60
EGr. 10 8,50 - 8,50 8,27
EGr. 9c 7,00 + 4,00 3,00 2,77
EGr. 9b 5,00 - 4,00 9,00 9,00
EGr. 9a 7,00 - 7,00 6,80
EGr. 8 5,00 - 5,00 5,00
EGr. 7 18,50 - 18,50 18,07
EGr. 6 173,50 + 14,00 159,50 159,35
EGr. 5 6,50 - 6,50 6,50
EGr. 4 147,50 + 7,00 140,50 140,50
EGr. 3 2,26 - 2,26 2,26
EGr. 1 1,50 - 1,50 1,30
Summe 399,26 + 24,00 375,26 371,68
nachrichtlich:
Auszubildende 17,00 + 3,00 14,00 15,87
30 Wirtschaftsplan 2020
nachrichtlich:
Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppen
Stellen
2020
Stellen
2019
Abweichungen
gegenüber 2019
Ist-Besetzung
30.06.2019
Bemerkungen
A 13 1. Ein-
stiegsamt
1,00
1,00
-
2,00
A 12
2,00
2,00
-
2,00
A 9 Lauf-
bahngruppe 1
1,00
1,00
-
1,00
A 8
1,00
1,00
-
1,00
insgesamt
5,00
5,00
-
6,00
Einzelaufstellungen
Anpassung des Stellenwertes an die tatsächliche Eingruppierung
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.22.0002 EGr. 10 EGr. 11 1,00 Sachbearbeiter/-in
Tourenplanung
2. 70.22.0010/
0020/0030/
0040
EGr. 9b EGr. 9c 4,00 Disposition
Abfalllogistik, Stadtreinigung
3. 70.32.0310 EGr. 9b EGr. 10 1,00 Techn. Leiter/-in
BVA
4. 70.30.0001 EGr. 14 EGr. 15 1,00 Abteilungsleiter/-in
Entsorgungsanlagen, Anlagenma-
nagement
5. 70.30.0110 EGr. 12 EGr. 13 1,00 Sachbearbeiter/-in
Planung und Technik
6. 70.30.0120 EGr. 11 EGr. 13 1,00 Sachbearbeiter/-in
Planung und Technik
7. 70.33.0001 EGr. 13 EGr. 12 1,00 Leiter/-in
Vertrieb
8. 70.31.0001 EGr. 13 EGr. 14 1,00 Leiter/-in
Verwaltung, Technik EZM, Recyc-
linghöfe
9. 70.32.0001 EGr. 12 EGr. 14 1,00 Leiter/-in
Betrieb EZM, MRA, BVA
10. 70.21.1010 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Werkstattleiter/-in
31 Wirtschaftsplan 2020
Stellenvermehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 1,00 EGr. 12 Personal-, Organisati-
ons- und Gesund-
heitsangelegenheiten
Personalangelegenheiten, Ausbildungsko-
ordination, Umsetzung von Maßnahmen
des betrieblichen Gesundheitsmanage-
ments. Absicherung des seit 01.06.2017
erfolgten befristeten Personaleinsatzes
2. 1,00 EGr. 9a Meister/-in
Werkstatt/Ausbildung
Koordination und Durchführung der Aus-
bildung in der Werkstatt der AWM.
Dadurch: Entlastung der Werkstattleitung
3. 1,00 EGr. 6 Haustechniker/-in
Sicherheitstechnische Überprüfungen,
hygienerelevante Aufgaben, Kontrolle
Gebäudereinigung etc.
4. 1,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in
Straßenreinigung
Entleerung von Papierkörben in Grünflä-
chen. Verlagerung bisheriger Aufgaben
des Amtes für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit zu den AWM
5. 1,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in
Straßenreinigung
Straßen- und Flächenreinigung im Auftrag
des Amtes für Mobilität und Tiefbau (ins-
besondere: Umfeld des Hauptbahnhofs)
6. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsar-
beiter/-in
Straßen- und Flächenreinigung im Auftrag
des Amtes für Mobilität und Tiefbau (ins-
besondere: Umfeld des Hauptbahnhofs)
7. 4,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in
Abfallabfuhr
Einführung der Wertstofftonne
8. 6,00 EGr. 4 Mülllader/-in Einführung der Wertstofftonne
9. 1,00 EGr. 6 Industriemechaniker/-
in
Entsorgungszentrum
Betrieb des neuen Fahrzeugwaschplatzes
am Entsorgungszentrum
10. 1,00 EGr. 11 Einsatzleiter/-in
Entsorgungszentrum
Koordination des Transports von Sortier-
resten zur Entsorgungsanlage der Twence
in Hengelo
11. 5,00 EGr. 6 Kraftfahrer/-in
Entsorgungszentrum
Transport von Sortierresten zur Entsor-
gungsanlage der Twence in Hengelo
12 1,00 EGr. 6 Radladerfahrer/-in
Entsorgungszentrum
Verwertung von Grün- und Bioabfall im
Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verein-
barung mit niederländischen Gemeinden
32 Wirtschaftsplan 2020
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und
Verwertung von Altklei-
dern
Koordination sämtlicher Fortbildungen und
Unterweisungen der AWM / Überwachung
der in Münster aufgestellten Altkleidercon-
tainer. Projektdauer: 31.12.2020
2. 0,24 EGr. 3 Kantinenhilfe Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine. Befristete Erhöhung der Arbeitszeit
der Stelleninhaberin bis 31.10.2021
3. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/in
Social-Media-
Management
Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtaufga-
be) um digitale Kommunikationskanäle.
Projektdauer: 01.01.2019 – 31.12.2020;
anschließend Entscheidung über Einrichtung
einer Planstelle.
4. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in
Digitalisierungsma-
nagement
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.01.2019 - 31.12.2022
5. 1,00 EGr. 5 Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen
und Beschwerden zu falsch befüllten Bio-
tonnen. Projektdauer: 31.12.2020
6. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in „Aktion Biotonne“: Kontrolle der Bioabfallge-
fäße auf Störstoffe. Verlängerung des seit
01.04.2019 erfolgten befristeten Personal-
einsatzes bis zum 31.12.2020; Entscheidung
über die Einrichtung von Planstellen zum
Wirtschaftsplan 2021
7. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns-
ter
8. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Flücht-
lingsunterkünften
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster
9. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset-
zung der abfallwirt-
schaftlichen Maßnah-
men in Flüchtlingsunter-
künften
Unterstützung des Vertriebsinnendienstes
als Vertretung des mit der Betreuung der
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear-
beiters.
10. 1,00 EGr. 9 Abfallberatung in Flücht-
lingsunterkünften
Information über Abfalltrennung und richtige
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen. Pro-
jektdauer: 31.12.2020
11. 1,00 EGr. 6 Abfuhr von Wertstoffen
im Auftrag der Fa. Re-
mondis
Kraftwagenfahrer/in; Übernahme von Teil-
leistungen aus dem Auftrag der Dualen
Systeme zur gemeinsamen LVP- und Wert-
stoffsammlung. Projektzeitraum: 01.01.2020
– 31.12.2022. Die Kosten werden von der
Fa. Remondis getragen.
12. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um ein wei-
teres Jahr; Finanzierung über einen Be-
schäftigungszuschuss nach § 16e SGB II.
33 Wirtschaftsplan 2020
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
13. 4,00 EGr. 4 Hilfskräfte
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsanlage/
Bioabfallvergärungsan-
lage
Umwandlung bisheriger Leiharbeitsverhält-
nisse
Projektdauer: 4 Jahre (bis 31.12.2023)
14. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen
15. 0,10 EGr. 10 Sachbearbeiter/in
Vertragswesen (insbes.
Duale Systeme),
rechtssichere Organisa-
tion, Risikomanage-
ment, Debitorenbuch-
haltung, Kassenwesen
Umsetzung des Verpackungsgesetzes
Verhandlungen mit Systembetreibern,
Rechnungslegung insbesondere für Pa-
pier/Pappe/Kartonagen (Mitbenutzung der
städt. Erfassungs- und Verwertungswege
durch die „Systeme“ nach dem Verpa-
ckungsgesetz); befristete Erhöhung um vier
Wochenstunden 01.01.2020 – 31.12.2021
34 Wirtschaftsplan 2020
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezember 2019
Beschlussvorlage
10979 Zeichen
V/0874/2019 V/0874/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2020 - Finanzplan 2020 - 2024 Beratungsfolge 26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2020 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2020 weist Erträge in Höhe von 64.436.000 € und Aufwendungen in Höhe von 60.674.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.762.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2020 hat ein Gesamtvolumen von 12.588.000 €. c) Die Stellenübersicht 2020 weist 399,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.326.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 60.674.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent- nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 57.374.000 € getragen. Die verbleibenden 3.300.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 05.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 60 52 16 Dornseif@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0874/2019 Begründung: Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2020 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM b) das Rechnungsergebnis 2018 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2019 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.762.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied- lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. Personalentwicklung In der Stellenübersicht sind für 2020 insgesamt 399,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 29 - 33 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2019 dar- gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2020 insgesamt 24 neue Planstellen einzurichten. Diese Erhöhung des planmäßigen Personalbestandes erfolgt aus folgenden Gründen: 1. Einführung der Wertstofftonne (10 Stellen, siehe Ziff. 7 und 8 der Tabelle Stellenvermehrungen): Der Rat hat am 03.04.2019 die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne beschlossen (siehe Vorlage V/0177/2019). Nach dem Gebietsteilungsmodell, das zwischen der Stadt Münster und den Systembetreibern gemäß Verpackungsgesetz vereinbart wurde, übernehmen die AWM ab dem 01.01.2020 die Erfassung, die Sammlung, den Transport und die Verwertung der Materialien für ca. 22 % der Einwohner Münsters. Für Erfassung, Sammlung und Transport werden als neue Daueraufgabe in der Stellenübersicht 2020 insgesamt 10 Planstellen (incl. Reserve) eingerichtet. Die Personalkosten hierfür sind in dem Kosten- rahmen von 2,50 bis 3,00 Euro pro Einwohner und Jahr enthalten, dem der Rat mit Beschluss vom 03.04.2019 über die o.g. Vorlage zugestimmt hat. - 3 - V/0874/2019 2. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit niederländischen Gemeinden (7 Stellen, siehe Ziff. 10 - 12 der Tabelle Stellenvermehrungen): Am 13.12.2018 hat die Stadt Münster mit 12 niederländischen Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe der Abfallentsorgung unterzeichnet. Ge- genstand dieser Vereinbarung ist die Übernahme von Sortierresten aus der hiesigen mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage durch die niederländischen Partner. Im Gegenzug hat sich die Stadt Münster verpflichtet, jährlich 5.000 t Grün-/Bioabfälle von der Entsorgungsanlage der Twence, Hen- gelo, zu übernehmen und in der biologischen Verwertungsanlage mitzubehandeln. In den ersten Monaten der Zusammenarbeit haben die AWM die erforderlichen Transportleistungen durch Dritte durchführen lassen. Eine detaillierte Kalkulation ergab bereits im Laufe des ersten Halb- jahres 2019, dass die Übernahme der Transporte in Eigenleistung der AWM zu einem erheblichen Kostenvorteil führen würde (jährliche Ersparnis: ca. 170 T€). Ab dem 01.07.2019 wurden daher ent- sprechende Stellen zunächst befristet eingerichtet. Die Umstellung hat sich eindeutig bewährt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die insgesamt 7 befris- tet eingerichteten Stellen für den Transport der Abfälle und für die Verwertung von Grün- und Bioab- fall in Planstellen umzuwandeln. 3. Leistungen der AWM für andere städtische Dienststellen (3 Stellen, siehe Ziff. 4 - 6 der Tabelle Stellenvermehrungen): In den vergangenen Jahren haben die AWM mit verschiedenen Ämtern ergebnisoffene Gespräche über Schnittstellen/Aufgabenabgrenzungen geführt. Mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach- haltigkeit konnte 2019 vereinbart werden, dass die AWM die Entleerung eines Teiles der Papierkörbe in Grünflächen übernimmt. Die Tätigkeiten werden von der Arbeitsgruppe der AWM übernommen, die auch die Straßenpapierkörbe entleert. Der bisherige Personaleinsatz erhöht sich bei den AWM um eine Stelle, die Kosten hierfür werden dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Rech- nung gestellt. Ähnliches gilt für Reinigungsleistungen, die die AWM im Auftrag des Amtes für Mobilität und Tiefbau durchführen. Es handelt sich um die Reinigung von Flächen, für die das Straßenreinigungsgesetz NRW nicht anwendbar ist (also Flächen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und für deren Reinigung keine Gebühren erhoben werden können). Die Flächen müssen dennoch aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gereinigt werden. Schwerpunkt ist das Umfeld des Haupt- bahnhofes, die Kosten für zwei Stellen werden dem Amt für Mobilität und Tiefbau in Rechnung ge- stellt. 4. Personal-, Organisations- und Gesundheitsangelegenheiten (Ziff. 1 der Tabelle Stellenvermehrun- gen): Seit dem 01.06.2017 haben die AWM im Bereich Personal-, Organisations- und Gesundheitsangele- genheiten zunächst befristet einen Arbeitsschwerpunkt gesetzt. Hier sind insbesondere der weitere Ausbau und die dauerhafte Implementierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (AWMfit & AWMlife), die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einer alternden Belegschaft (Pro- gramm „50 Plus“), die verstärkte Betreuung von Auszubildenden und die Werbung für Ausbildungs- stellen bei den AWM sowie ganz allgemein Gesprächsangebote in vertraulichen Angelegenheiten für das AWM-Personal zu nennen. Der Einsatz in diesem Arbeitsbereich hat sich aus Sicht der Verwaltung eindeutig bewährt. Die AWM verfügen über keine Personalabteilung, ein niederschwelliges Angebot vor Ort hat sich als sehr sinn- voll herausgestellt. Es handelt sich nicht um eine Aufgabenverlagerung, alle zentralen Dienste oblie- gen nach wie vor dem Personal- und Organisationsamt. - 4 - V/0874/2019 5. Einrichtung einer zweiten Meisterstelle in der AWM-Werkstatt (Ziff. 2 der Tabelle Stellenvermeh- rungen): Die Werkstatt der AWM verfügt bislang incl. Magazin und Hofdienst über 18 Planstellen. Der Werk- stattleiter ist bislang der einzige Meister in diesem Team. Die neue zweite Meisterstelle dient der Ent- lastung der Werkstattleitung; die/der Stelleninhaber/-in wird als Hauptaufgabe die Betreuung aller Auszubildenden und Praktikanten/-innen übernehmen. 6. Einrichtung der Stelle eines Haustechnikers (Ziff. 3 der Tabelle Stellenvermehrungen): Die Stelle beinhaltet die Wartung, Pflege, Überprüfung- und Instandsetzungsarbeiten der Gebäude- einrichtungen der AWM auf dem Grundstück Rösnerstraße 10. Auf dieser neuen Stelle werden ver- schiedene Aufgaben gebündelt, mit denen bisher Privatfirmen beauftragt wurden (z.B. Kontrolle, Überwachung und Wartung aller technischen Einrichtungen, Kontrolle der überwachungspflichtigen Einrichtungen). Im Gegenzug werden die Aufwendungen für bezogene Leistungen zurückgehen. Darüber hinaus obliegt der/dem zukünftigen Stelleninhaber/-in die Verantwortung für die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Gebäuden (incl. Gebäudereinigung, Vor- und Nachbereitung der Sitzungsräume etc.). 7. Betrieb des Fahrzeugwaschplatzes am Entsorgungszentrum (Ziff. 9 der Tabelle Stellenvermehrun- gen): Am Standort Entsorgungszentrum steht seit 2018 eine zweite Waschplatzanlage für Abfallsammel- fahrzeuge zur Verfügung. Der aus betrieblicher Sicht zwingend erforderliche neue Waschplatz entlas- tet seither die bestehende Anlage am Standort Rösnerstraße 10. Durch die neue Waschanlage sind zusätzliche Aufgaben entstanden, für die bisher keine Ressourcen bei der AWM bereitstehen. Durch die umfangreich eingesetzte Technik besteht vor Ort der Bedarf für Fachkenntnisse im Bereich der Probenahme, der Analysetechnik sowie für Laborarbeiten. So sind täglich die Parameter der biologischen Vorreinigung sowie der Beladungszustand der Aktiv-Kohle zu kontrollieren. Weiterhin sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Anlagen durchzuführen. Hierfür wurde zum 01.01.2019 zunächst befristet für ein Jahr eine überplanmäßige Stelle eingerichtet. Die AWM haben im laufenden Jahr Erfahrungen mit dem Betrieb der Anlage gesammelt. Der Perso- naleinsatz hat sich bewährt, so dass die Stelle nun dauerhaft eingerichtet werden soll. Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab- stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 7.326.000 € aufzunehmen. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: - Wirtschaftsplan 2020 der AWM - Anlage A
Anlage A
873 Zeichen
Anlage A zur V/0874/2019 Kurzüberblick Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und des Kämmerers, sowie zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig- freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rösnerstraße 10
- Brüningheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0874/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37