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V/1092/2019

Digitale Stadt Münster: WLAN-Ausbau im Stadtgebiet Münster

Vorlagen 07.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 32

Anlage A

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Ansehen

Ratsantrag_A_R_0045_2016_Masterplan Freifunk-Nutzung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1407 Zeichen

Anlage A zur V/1092/2019 
Kurzüberblick 
Öffentliches WLAN wird in Münster durch mehrere Initiativen jeweils eigengesteuert ausgebaut. 
Der WLAN-Koordinator fördert den Ausbau und koordiniert zwischen Bedarfsträgern und Anbie-
tern. Freifunk Münsterland e. V ist der wichtigste WLAN-Treiber. Die bestehende städtische För-
derung soll erweitert fortgesetzt werden. WLAN-Bedarfe rund um städtische Gebäude sollen 
durch die citeq befriedigt werden. Das Altenzentrum KlaraStift soll WLAN über EU-Fördermittel 
erhalten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das im Stadtgebiet bereits bestehende Angebot an  öffentlichem und kostenfreien WLAN soll zur 
Steigerung der Attraktivität der Stadt Münster für Bürgerinnen und Bürger, örtliche Unternehmen 
und Touristen weiter ausgebaut werden. 
 
Finanzierung:  
Die Maßnahmen werden über den Wirtschaftsplan der citeq finanziert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion an den 
Rat A-R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in 
Münster. 
Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen.“ 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Ratsantrag_A_R_0045_2016_Masterplan Freifunk-Nutzung

8355 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0045/2016

DIE GRÜNEN

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Rätsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag zur Verweisung an den zuständigen Fachausschuss 01.10.2016

Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster.
Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen.

Antrag von Ratsmitgliedern nach $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Verwaltung erstellt für die Stadt Münster einen Masterplan zur flächendeckenden
Freifunk-Nutzung in Münster.

2. Die Stadt Münster prüft, wie ein Freifunk-Netzwerk in den gegenwärtigen Breitband-
INLAN-Ausbau und in die städtischen IT-Strategie eingebunden werden kann.

3. Im Masterplan soll u.a. dargestellt werden, wie die Medienkompetenz der
Münsteraner*innen, insbesondere von Jugendlichen, gefördert werden kann. Ferner soll
im Masterplan aufgezeigt werden, welche Leistungen zur Steigerung der
Medienkompetenz von der Freifunk-Initiative selbst erbracht werden können.

4. Der Masterplan soll in enger Kooperation mit den lokalen Akteuren erstellt werden. Die
Netzwerkpartner sollen sich mit dem Ziel beteiligen, dass diese ihre Internetzugänge
auch für das Freifunk-Netzwerk zur Verfügung stellen. Die Stadt Münster wird ferner
beauftragt, in Gesprächen und Gremien eine überregionale Förderung und Vernetzung
des Freifunks im Münsterland voranzutreiben.

5. Der münsterschen Freifunk-Initiative wird Zugang zu den Dächern von städtischen
Immobilien sowie von städtischen Betriebe gewährt.

6. Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind zu erörtern und Risiken eines
personenbezogenen Datenmissbrauchs zu beschreiben.

7. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Strahlenbelastung mit dem Ausbau von lokalen
Funknetzen einhergeht und wie die Risiken transparent (z.B. im Internet) gemacht
werden können. Möglichkeiten zur Emissionsverringerung sind aufzuzeigen und zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob in Modellversuchen eine Datenübertragung über Licht
bzw. über eine optische drahtlose Kommunikation:-(vgl. Forschungen des Fraunhofer
Instituts) in Münster ermöglicht werden kann.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Freifunk-Initiative bei der Einwerbung von
Fördermitteln zu unterstützen. Die Verwaltung stellt der Politik zu den
Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 erste konzeptionelle Schritte mit möglichen
finanziellen Auswirkungen vor.

Begründung:
zu 1: Mit der Änderung des Telemediengesetzes wird der Ausbau öffentlicher WLAN-
Hotspots erleichtert.

Mit der Entwicklung eines Masterplans unterstützt die Stadt Münster den Aufbau eines
stadtweiten, unentgeltlichen und werbefreien WLANs. Die WLAN-Infrastruktur soll langfristig
flächendeckend und nachhaltig aufgebaut werden. Deshalb versteht die Stadt Freifunk als

kommunalpolitisches Instrument in den Bereichen Soziales, Integration, Kultur, Wirtschaft,
Marketing, Bildung, Bürgerschaftliches Engagement sowie der Öffnung von elektronischen
Verwaltungsdienstleistungen. Die Förderung des Freifunks bildet eine Säule des neuen
Forums 'Digitale Zukunft Münster".

Der Masterplan zur Einführung von Freifunk im öffentlichen Bereich soll insbesondere die
Ausstattung von Orten mit viel Publikumsverkehr zeitnah in Angriff nehmen:

1. Die öffentliche WLANs in den Stadthäusern sollen auf Freifunk umgestellt werden. Das
Gebiet der Innenstadt soll von der Verwaltung priorisiert ausgestattet werden.
Anschließend sind Quartiere wie Kinderhaus, Coerde etc. auszustatten.

2. An allen Schulen in städtischer Trägerschaft sowie weiteren Bildungseinrichtungen soll
eine Internetversorgung über Freifunk möglich sein.

In der Stadtbücherei und den Stadtteilbüchereien soll Freifunk angeboten werden.

4. In den Flüchtlingsunterbringungen sollen Freifunk-Hotspots eingerichtet werden.
Zukünftige Vergaben an Träger von Flüchtlingsunterbringungen sollen eine
Internetbereitstellung per Freifunk fordern.

5. Bushaltestellen sollen als Standorte für drahtlose Access Points fungieren. Bei der
Ausschreibung von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Verkehrsmittel ist die
technische Ausstattung zur Bereitstellung einer Freifunk-Verbindung als weiteres
Merkmal anzufordern.

In den Freibädern und den Hallenbädern in Münster soll Freifunk nutzbar sein.

Freifunk soll für öffentliche Großveranstaltungen wie z.B. Skulptur Projekte 2017,
Katholikentag etc. eingebunden werden.

Die Verwaltung identifiziert bis Anfang 2017 die öffentlichen Gebäude mit im Umfeld hohem
Publikumsverkehr und stattet diese aus, sodass die Menschen im öffentlichen Raum
zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ins Internet zu gehen. Im Rahmen der städtischen
Strategie zu 'open data’ soll die vollständige Liste der Gebäude mit Adressen einsehbar sein.

Zu 2: Die Stadt Münster strebt an, das Breitband-Netz erheblich auszuweiten. Damit werden
die Voraussetzungen geschaffen, an möglichst vielen Orten ein schnelles Netz vorzuhalten.

Die Landesregierung von NRW fördert mit dem Projekt "100xWLAN" die Verbreitung von
Freifunk. Die WWU Münster prüft Freifunk für das gesamte Universitätsgelände zu nutzen.
Es ist beschreiben, wie die geplante Infrastruktur mit dem Ausbau des Freifunks genutzt
werden kann.

Zu 3: Vorbild könnte das Pilotprojekt 'Freifunk für Medienkompetenz und Beteiligung’ der
Medienanstalt Berlin Brandenburg und der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
sein.

Ein offenes Datennetz eröffnet nicht nur Chancen sondern beinhaltet auch Risiken.
Insbesondere Jugendliche müssen den Umgang mit dem Medium selbst und mit der
Veröffentlichung von persönlichen Daten insbesondere in sozialen Netzwerken lernen um
ihre Kompetenzen steigern. Es geht um eine sinnvolle Nutzung des Internets und den
scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten.

Die Freifunk-Initiative soll handlungsbezogene interaktive Aufklärungs- und
Präventionsmaßnahmen entwickeln für beispielsweise medienbezogene Kampagnen an
Schulen und Volkshochschule. Eine denkbare Kampagne könnte konkrete
Schutzmaßnahmen der persönlichen Daten behandeln.

Zu 4: Münster verfügt über eine Vielzahl von Akteuren die bereit sind im öffentlichen Raum
kabellose Daten per WLAN zu übertragen. Folgende Akteure sind als Kooperationspartner
einzubeziehen: Medienkompetenzzentren, Jugendhilfeinrichtungen, kommunale Kinder-,
Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Hochschulen, Einzelhandelsverband,

2

lokale Unternehmen, Münster Marketing, Wirtschaftsförderung Münster, Vertretungen der
Kirchen, soziale Institutionen in den Stadtteilen etc.

Zu 5: Alle vorhandenen Ressourcen sollen im Masterplan berücksichtigt werden, um einen
offenen Freifunk überall zu ermöglichen.

Zu 6: Die immer stärkere Nutzung und Erhebung von personenbezogenen und
ortsbezogenen Daten für kommerzielle Interessen macht einen bewussten Datenumgang
erforderlich. Hier ist u.a. der Nutzen der Datenverschlüsselung deutlich zu machen.

Zu 7: Ziel der Stadtgesellschaft muss die Minimierung potentiell schädlicher
Strahlenemissionen sein, im Sinne des Vorsorgeprinzips zur Vermeidung von einer
potentiellen Gesundheitsgefährdung durch lang einwirkende Strahlungen. Aktuelle Studien
von gepulster Funkstrahlung zeigen ein heterogenes Bild hinsichtlich der Belastung durch
Strahlenemissionen auf. Diese Problematik ist beim Ausbau von Funknetzen zu
berücksichtigen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz rät wegen ungeklärter Risiken der Mobilfunkstrahlung,
auch weil Langzeitrisiken nicht erforscht sind, aus Vorsichtsgründen die Strahlenbelastung
für Kinder und Schwangere zu verringern. Deshalb ist es wichtig darzulegen, welche
möglichen gesundheitlichen Risiken vorliegen, um diese so gering wie möglich zu halten. In
diesem Zusammenhang sind auch alternative Datenübertragungstechnologien ergänzend
einzubeziehen.

Zu 8: Für die Förderung von freien WLANs hat das Land NRW mit dem Landeshaushalt
2016, zwei wesentliche Fördersäulen verankert:

« Mit 100.000 Euro fördert das Land Projekte und Initiativen lokaler Freifunk-Gruppen im
Kontext der Medienkompetenz.

« Aus den Erlösen der Digitalen Dividende Il steht bis 2018 insgesamt eine Million Euro zur
Förderung lokaler WLAN-Projekte zur Verfügung, die auch für Freifunk genutzt werden
kann.

Einen Zuschuss für den "Förderverein freie Infrastruktur e.V." soll in Betracht gezogen
werden.

gez. Otto Reiners gez. Stefan Weber
und Fraktion und Fraktion

Beschlussvorlage

10194 Zeichen

V/1092/2019 
V/1092/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster: WLAN-Ausbau im Stadtgebiet Münster 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion an den Rat 
A-R/0045/2016 "Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in 
Münster 
Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen" 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass 
 
a. die im Zeitraum von 2020 bis 2022 entstehenden Kosten in Höhe von insgesamt ma-
ximal 58.000 Euro zur Förderung des WLAN-Ausbaus durch den Verein Freifunk 
Münsterland e. V. über den Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt werden. Die Fi-
nanzmittel verteilen sich wie folgt: 
 jährlich 10.000 Euro für die Umsetzung von weiteren Freifunk-Projekten  
 jährlich 6.000 Euro zur Deckung der laufenden Betriebskosten  
 einmalige Zuschüsse von jeweils 20 Euro/Router für die Beschaffung von bis zu 
500 Freifunkroutern, maximale Summe 10.000 Euro.  
 
b. die bewilligten WIFI4EU-Fördermittel (einmalig 15.000 Euro) für die WLAN-Ausstattung 
des Altenzentrums KlaraStift gGmbH verwandt werden. Die in den ersten drei Jahren 
für den laufenden Betrieb entstehenden Kosten in Höhe von jährlich 3.000 Euro (in drei 
Jahren insgesamt 9.000,- Euro) werden über den Wirtschaftsplan der citeq bereitge-
stellt. Die Kosten für den weiteren Betrieb des WLAN trägt ab dem vierten Jahr das 
KlaraStift. 
 
 
 
citeq 
 
13.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Werger 
Telefon: 492 19 31 
werger@citeq.de

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V/1092/2019 
2. Der Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL an den Rat  
A-R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Müns-
ter: Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen“ ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Mittel werden aus dem Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt.  
 
 
Begründung: 
 
Der Ausbau von öffentlichem und freiem WLAN schreitet auch in Münster kontinuierlich voran. Dabei 
wird es auch zukünftig kein münsterweit einheitliches und durchgängiges WLAN -Netz mit eindeut i-
gem Namen geben. Bestehende WLAN -Netze stehen – auch mit eigener Namensgebung – jeweils 
für sich und sind technisch und organisatorisch nicht in ein Gesamtkonzept integrierbar. Eine städt i-
sche Konkurrenz zu bestehenden WLAN -Angeboten Dritter erscheint nicht sinnvoll. Allerdings hat 
sich die Vorgehensweise, bei der ein städtischer WLA N-Koordinator zwischen WLAN-Providern ver-
mittelt, städtische Förderungen koordiniert und möglichst externe Fördermittel einwirbt bewährt. 
 
In der Summe haben die Anbieter von kostenlosem WLAN heute bereits viele relevante Örtlichkeiten 
in Münster erschlossen. Ein Nachweis über die gemachten Fortschritte ist bisher aufgrund fehlender 
Daten nicht möglich. In Zukunft soll aber die von Freifunk Münsterland e. V. erstellte und in Kürze 
verfügbare WLAN-Karte eine deutlich bessere Transparenz zum Stand der WLAN -Situation in Müns-
ter geben. 
 
Für die weitere Entwicklung ist zu beachten, dass technische Entwicklungen zunehmend die Möglich-
keiten zur Internetnutzung ergänzen – so die Small Cell -Entwicklungen im Bereich 4G und die neue 
Technologie 5G, zu der erste Fördermaßnahmen in Millionenhöhe bereits angekündigt sind. 
 
Konkret wird in Münster die Verfügbarkeit von kostenlosem freien WLAN seit Jahren erfolgreich durch 
mehrere Initiativen vorangetrieben:  
 
1. Netzbetreiber Unitymedia  
2. Vereine - insbesondere der (städtisch/landesseitig geförderte) Freifunk Münsterland e.V 
3. Örtliche Wirtschaft/Gastronomie/Einrichtungen wie z. B. der Landschaftsverband Westfalen 
Lippe 
4. Stadt Münster (MS-Public): Dieses wird nach dem Aufbau des Angebots in bürgerfrequentie r-
ten Innenbereichen städtischer Gebäude auch auf relevante Gebäude -Außenbereiche ausge-
dehnt.  
 
 
Zu 1: Unitymedia 
 
Unitymedia hat in den letzten Jahren vermehrt öffentliche WLAN-Standorte in Münster aufgebaut. Die 
sogenannten WifiSpots können auch von Nicht -Unitymedia-Kunden kostenlos genutzt werden. Die 
Standorte befinden sich vorwiegend in hochfrequentierten innerstädtischen Bereichen (z.B. 
Aegidiistraße, Rosenplatz, Aasee, Schlossgarten etc.). 
 
 
Zu 2: Freifunk 
 
Freifunk-Router 
Eine zunehmende Anzahl Münsteraner Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen engagieren sich 
in der Freifunkbewegung. Hierzu stellen diese für „jedermann“ kostenloses öffentliches WLAN über 
ihre eigene Internetverbindung und spezielle Freifunk-Router, die sie zu einem Preis von ca. 70 Euro 
(von Freifunk Münsterland e. V. empfohlener Router) erwerben, zur Verfügung. Aktuell gibt es bereits

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V/1092/2019 
über 500 derartige Freifunk -Installationen im Stadtgebiet. In der Ratsvorlage vorgeschlagen wird die 
Förderung der nächsten 500 Freifunk-Router durch einen Kostenzuschuss von jeweils 20 Euro. 
 
Ausbau des Freifunk-Netzes 
In den vergangenen drei Jahren hat die Stadt Münster den Ausbau des Freifunk -Netzes mit insg e-
samt 20.000 Euro Projektmittel unterstützt.  Mit diesen Finanzmitteln wurden – teilweise ergänzt mit 
zusätzlicher Landesförderung - öffentliche WLAN-Angebote am Hauptbahnhof Münster, in der Sal z-
straße und am Domplatz realisiert. Freifunk Münsterland e. V. möchte seine Aktivitäten verstärken. 
Bedarf und Nachfragen, z. B. aus dem Stadtteil Wolbeck, kann die citeq bestätigen.  
 
Zur Befriedigung der WLAN -Bedarfe hat Freifunk Münsterland e. V. eine aus eigenen Mitteln fina n-
zierte Projektkoordinatorin eingestellt, sodass ab sofort mehr WLAN -Ausbauprojekte abgewickelt 
werden können. In der Konsequenz dieser positiven Entwicklung sollen die städtischen Betriebsko s-
tenzuschüsse ausgeweitet werden. Zur Umsetzung dieser Projekte (Hardware, Installation, Handwe r-
ker) werden dem Freifunk -Münsterland einmalig 30.000 Euro (bisher 20.000 Euro) für die nächsten 
drei Jahre bereitgestellt. 
 
Betriebskosten der Freifunk-Infrastrukturen 
In den vergangenen drei Jahren hat die Stadt Münster den Betrieb der Freifunk -Infrastrukturen mit 
einem jährlichen Betriebskostenzuschuss von 6.000 Euro unterstützt. Die Höhe dieses Zuschusses 
ist weiterhin ausreichend. Daher sollte dieser Zuschuss für die kommenden drei Jahre weiter erfo l-
gen. 
 
Transparenz zum Stand des öffentlichen WLAN in Münster 
Freifunk Münsterland e. V. hat zur Visualisierung von kostenfreien öffentlichen WLAN -Standorten in 
der Stadt Münster, eine dynamische Online -Karte erstellt, die über eine App mit WLAN -Standorten 
und dazu passenden Messwerten versorgt werden kann. Dabei sind die WLAN -Standorte ausdrück-
lich nicht auf das Freifunk -WLAN beschränkt. Die Anwendung ermöglicht erstmalig  die providerüber-
greifende Gesamtdarstellung des Ausbaustands von freien und öffentlichen WLAN in der Stadt Müns-
ter.   
 
 
Zu 3: Örtliche Wirtschaft, Gastronomie und Einrichtungen 
 
Auch wenn die Entwicklung der WLAN -Verfügbarkeit aufgrund fehlender Daten nic ht quantifizierbar 
ist: Auch in Münster bietet eine zunehmende Anzahl von Unternehmen und Einrichtungen ihre n Be-
sucherinnen und Besuchern kostenloses WLAN an. Fördernde Rahmenbedingungen dieser Entwic k-
lung sind der Entfall der Störerhaftung und sinkende Internetkosten. 
 
 
Zu 4: MS-Public 
 
Die citeq stattet priorisierte Bereiche in Verwaltungsgebäuden der Stadt, zum Beispiel Wartebereiche,  
mit öffentlichem, kostenlosen WLAN aus. Mittlerweile wurden über 40 Standorte mit dem WLAN MS -
Public ausgestattet. Weitere Standorte folgen.  
 
Des Weiteren werden hoch frequentierte Außenbereiche städtischer Liegenschaften mit einem A u-
ßen-WLAN versorgt werden: So wird das zum Weihnachtsmarkt 2018 rund um das Stadthaus 1 auf-
gebaute „fliegende“ WLAN im Rahmen der Innensanieru ng des Stadthauses als Dauereinrichtung 
verstetigt. Andere Bereiche folgen.   
 
 
Nutzung vorhandener Chancen: EU-Förderung nutzen 
 
Die Stadt Münster hat im Frühjahr 2019 einen Antrag zur Teilnahme am WIFI4EU Förderprojekt der 
Europäischen Union eingereicht. Im Mai 2019 wurde der Antrag der Stadt bewilligt und der Förderb e-

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V/1092/2019 
scheid ausgestellt. Ziel der Förderinitiative „WiFi4EU“ der Europäischen Kommission ist  es, die A n-
bindung an schnelles Internet durch drahtlose Internetzugänge, sogenannte WLAN Hotspots, im öf-
fentlichen Raum zu unterstützen.  Mithilfe des Förderprojekts sollen in Gebäuden, in denen keine 
schnelle mobile Internetversorgung vorhanden ist, wie zum Beispiel Schulen, Jugendeinrichtungen 
oder Krankenhäuser Hotspots installiert werden.  
 
Die Hotspots sollen keine Insellösungen darstellen, sondern werden Teil des europaweiten WiFi4EU -
Netzes – jeder Nutzer registriert sich einmalig und kann anschließend ohne weitere Anmeldung über 
alle lokalen WiFi4EU-Hotspots EU-weit kostenfrei surfen.  
 
Die Förderung wird in Form von Gutscheinen ausgegeben. Jeder Gutschein hat einen Pauschalwert 
von maximal 15.000 Euro, die für Hardware - und Installationskosten der Hotspots verwendet werden 
können. Jeder Zuwendungsempfänger kann nur einmal im gesamten Programmzeitraum einen Vou-
cher erhalten. Die Förderung umfasst nur die Installation von WLAN -Netzen. Die Kosten für den m o-
natlichen Betrieb (ca. 250 Euro pro Monat) müssen von der Stadt Münster für die Dauer von drei Jah-
ren übernommen werden.  
 
Für die Umsetzung des EU -Förderprojekts ist das KlaraStift ein geeigneter Standort. Das Altenzen t-
rum hat aufgrund der Lage und der Gebäudestruktur eine sehr schlechte mobile Internetanbindung. 
Für die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner ist laut Aussage der Geschäftsführung des Stifts 
eine gute Internetversorgung sehr wichtig, um mit den Angehörigen in Kontakt zu bleiben und um die 
digitalen Internetdienste nutzen zu können.  
 
Das Projekt muss im Rahmen der Förderbedingungen durch einen  gelisteten WIFI4EU-Netzanbieter 
in den nächsten Monaten umgesetzt werden.  
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen  
Anlage A 
Ratsantrag A-R/0045/2016

Beratungsverlauf (3)

21.11.2019 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Aegidiistraße
  • Rosenplatz
  • Schlossgarten
  • Kinderhaus
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1092/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37