V/1092/2019
Digitale Stadt Münster: WLAN-Ausbau im Stadtgebiet Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/1092/2019 Kurzüberblick Öffentliches WLAN wird in Münster durch mehrere Initiativen jeweils eigengesteuert ausgebaut. Der WLAN-Koordinator fördert den Ausbau und koordiniert zwischen Bedarfsträgern und Anbie- tern. Freifunk Münsterland e. V ist der wichtigste WLAN-Treiber. Die bestehende städtische För- derung soll erweitert fortgesetzt werden. WLAN-Bedarfe rund um städtische Gebäude sollen durch die citeq befriedigt werden. Das Altenzentrum KlaraStift soll WLAN über EU-Fördermittel erhalten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das im Stadtgebiet bereits bestehende Angebot an öffentlichem und kostenfreien WLAN soll zur Steigerung der Attraktivität der Stadt Münster für Bürgerinnen und Bürger, örtliche Unternehmen und Touristen weiter ausgebaut werden. Finanzierung: Die Maßnahmen werden über den Wirtschaftsplan der citeq finanziert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster. Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen.“ Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Ratsantrag_A_R_0045_2016_Masterplan Freifunk-Nutzung
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0045/2016 DIE GRÜNEN Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Rätsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag zur Verweisung an den zuständigen Fachausschuss 01.10.2016 Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster. Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen. Antrag von Ratsmitgliedern nach $ 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung erstellt für die Stadt Münster einen Masterplan zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster. 2. Die Stadt Münster prüft, wie ein Freifunk-Netzwerk in den gegenwärtigen Breitband- INLAN-Ausbau und in die städtischen IT-Strategie eingebunden werden kann. 3. Im Masterplan soll u.a. dargestellt werden, wie die Medienkompetenz der Münsteraner*innen, insbesondere von Jugendlichen, gefördert werden kann. Ferner soll im Masterplan aufgezeigt werden, welche Leistungen zur Steigerung der Medienkompetenz von der Freifunk-Initiative selbst erbracht werden können. 4. Der Masterplan soll in enger Kooperation mit den lokalen Akteuren erstellt werden. Die Netzwerkpartner sollen sich mit dem Ziel beteiligen, dass diese ihre Internetzugänge auch für das Freifunk-Netzwerk zur Verfügung stellen. Die Stadt Münster wird ferner beauftragt, in Gesprächen und Gremien eine überregionale Förderung und Vernetzung des Freifunks im Münsterland voranzutreiben. 5. Der münsterschen Freifunk-Initiative wird Zugang zu den Dächern von städtischen Immobilien sowie von städtischen Betriebe gewährt. 6. Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind zu erörtern und Risiken eines personenbezogenen Datenmissbrauchs zu beschreiben. 7. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Strahlenbelastung mit dem Ausbau von lokalen Funknetzen einhergeht und wie die Risiken transparent (z.B. im Internet) gemacht werden können. Möglichkeiten zur Emissionsverringerung sind aufzuzeigen und zu bewerten. Es ist zu prüfen, ob in Modellversuchen eine Datenübertragung über Licht bzw. über eine optische drahtlose Kommunikation:-(vgl. Forschungen des Fraunhofer Instituts) in Münster ermöglicht werden kann. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Freifunk-Initiative bei der Einwerbung von Fördermitteln zu unterstützen. Die Verwaltung stellt der Politik zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 erste konzeptionelle Schritte mit möglichen finanziellen Auswirkungen vor. Begründung: zu 1: Mit der Änderung des Telemediengesetzes wird der Ausbau öffentlicher WLAN- Hotspots erleichtert. Mit der Entwicklung eines Masterplans unterstützt die Stadt Münster den Aufbau eines stadtweiten, unentgeltlichen und werbefreien WLANs. Die WLAN-Infrastruktur soll langfristig flächendeckend und nachhaltig aufgebaut werden. Deshalb versteht die Stadt Freifunk als kommunalpolitisches Instrument in den Bereichen Soziales, Integration, Kultur, Wirtschaft, Marketing, Bildung, Bürgerschaftliches Engagement sowie der Öffnung von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen. Die Förderung des Freifunks bildet eine Säule des neuen Forums 'Digitale Zukunft Münster". Der Masterplan zur Einführung von Freifunk im öffentlichen Bereich soll insbesondere die Ausstattung von Orten mit viel Publikumsverkehr zeitnah in Angriff nehmen: 1. Die öffentliche WLANs in den Stadthäusern sollen auf Freifunk umgestellt werden. Das Gebiet der Innenstadt soll von der Verwaltung priorisiert ausgestattet werden. Anschließend sind Quartiere wie Kinderhaus, Coerde etc. auszustatten. 2. An allen Schulen in städtischer Trägerschaft sowie weiteren Bildungseinrichtungen soll eine Internetversorgung über Freifunk möglich sein. In der Stadtbücherei und den Stadtteilbüchereien soll Freifunk angeboten werden. 4. In den Flüchtlingsunterbringungen sollen Freifunk-Hotspots eingerichtet werden. Zukünftige Vergaben an Träger von Flüchtlingsunterbringungen sollen eine Internetbereitstellung per Freifunk fordern. 5. Bushaltestellen sollen als Standorte für drahtlose Access Points fungieren. Bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Verkehrsmittel ist die technische Ausstattung zur Bereitstellung einer Freifunk-Verbindung als weiteres Merkmal anzufordern. In den Freibädern und den Hallenbädern in Münster soll Freifunk nutzbar sein. Freifunk soll für öffentliche Großveranstaltungen wie z.B. Skulptur Projekte 2017, Katholikentag etc. eingebunden werden. Die Verwaltung identifiziert bis Anfang 2017 die öffentlichen Gebäude mit im Umfeld hohem Publikumsverkehr und stattet diese aus, sodass die Menschen im öffentlichen Raum zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ins Internet zu gehen. Im Rahmen der städtischen Strategie zu 'open data’ soll die vollständige Liste der Gebäude mit Adressen einsehbar sein. Zu 2: Die Stadt Münster strebt an, das Breitband-Netz erheblich auszuweiten. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, an möglichst vielen Orten ein schnelles Netz vorzuhalten. Die Landesregierung von NRW fördert mit dem Projekt "100xWLAN" die Verbreitung von Freifunk. Die WWU Münster prüft Freifunk für das gesamte Universitätsgelände zu nutzen. Es ist beschreiben, wie die geplante Infrastruktur mit dem Ausbau des Freifunks genutzt werden kann. Zu 3: Vorbild könnte das Pilotprojekt 'Freifunk für Medienkompetenz und Beteiligung’ der Medienanstalt Berlin Brandenburg und der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin sein. Ein offenes Datennetz eröffnet nicht nur Chancen sondern beinhaltet auch Risiken. Insbesondere Jugendliche müssen den Umgang mit dem Medium selbst und mit der Veröffentlichung von persönlichen Daten insbesondere in sozialen Netzwerken lernen um ihre Kompetenzen steigern. Es geht um eine sinnvolle Nutzung des Internets und den scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten. Die Freifunk-Initiative soll handlungsbezogene interaktive Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen entwickeln für beispielsweise medienbezogene Kampagnen an Schulen und Volkshochschule. Eine denkbare Kampagne könnte konkrete Schutzmaßnahmen der persönlichen Daten behandeln. Zu 4: Münster verfügt über eine Vielzahl von Akteuren die bereit sind im öffentlichen Raum kabellose Daten per WLAN zu übertragen. Folgende Akteure sind als Kooperationspartner einzubeziehen: Medienkompetenzzentren, Jugendhilfeinrichtungen, kommunale Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Hochschulen, Einzelhandelsverband, 2 lokale Unternehmen, Münster Marketing, Wirtschaftsförderung Münster, Vertretungen der Kirchen, soziale Institutionen in den Stadtteilen etc. Zu 5: Alle vorhandenen Ressourcen sollen im Masterplan berücksichtigt werden, um einen offenen Freifunk überall zu ermöglichen. Zu 6: Die immer stärkere Nutzung und Erhebung von personenbezogenen und ortsbezogenen Daten für kommerzielle Interessen macht einen bewussten Datenumgang erforderlich. Hier ist u.a. der Nutzen der Datenverschlüsselung deutlich zu machen. Zu 7: Ziel der Stadtgesellschaft muss die Minimierung potentiell schädlicher Strahlenemissionen sein, im Sinne des Vorsorgeprinzips zur Vermeidung von einer potentiellen Gesundheitsgefährdung durch lang einwirkende Strahlungen. Aktuelle Studien von gepulster Funkstrahlung zeigen ein heterogenes Bild hinsichtlich der Belastung durch Strahlenemissionen auf. Diese Problematik ist beim Ausbau von Funknetzen zu berücksichtigen. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät wegen ungeklärter Risiken der Mobilfunkstrahlung, auch weil Langzeitrisiken nicht erforscht sind, aus Vorsichtsgründen die Strahlenbelastung für Kinder und Schwangere zu verringern. Deshalb ist es wichtig darzulegen, welche möglichen gesundheitlichen Risiken vorliegen, um diese so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Datenübertragungstechnologien ergänzend einzubeziehen. Zu 8: Für die Förderung von freien WLANs hat das Land NRW mit dem Landeshaushalt 2016, zwei wesentliche Fördersäulen verankert: « Mit 100.000 Euro fördert das Land Projekte und Initiativen lokaler Freifunk-Gruppen im Kontext der Medienkompetenz. « Aus den Erlösen der Digitalen Dividende Il steht bis 2018 insgesamt eine Million Euro zur Förderung lokaler WLAN-Projekte zur Verfügung, die auch für Freifunk genutzt werden kann. Einen Zuschuss für den "Förderverein freie Infrastruktur e.V." soll in Betracht gezogen werden. gez. Otto Reiners gez. Stefan Weber und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/1092/2019 V/1092/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Digitale Stadt Münster: WLAN-Ausbau im Stadtgebiet Münster Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0045/2016 "Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen" Beratungsfolge 21.11.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass a. die im Zeitraum von 2020 bis 2022 entstehenden Kosten in Höhe von insgesamt ma- ximal 58.000 Euro zur Förderung des WLAN-Ausbaus durch den Verein Freifunk Münsterland e. V. über den Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt werden. Die Fi- nanzmittel verteilen sich wie folgt: jährlich 10.000 Euro für die Umsetzung von weiteren Freifunk-Projekten jährlich 6.000 Euro zur Deckung der laufenden Betriebskosten einmalige Zuschüsse von jeweils 20 Euro/Router für die Beschaffung von bis zu 500 Freifunkroutern, maximale Summe 10.000 Euro. b. die bewilligten WIFI4EU-Fördermittel (einmalig 15.000 Euro) für die WLAN-Ausstattung des Altenzentrums KlaraStift gGmbH verwandt werden. Die in den ersten drei Jahren für den laufenden Betrieb entstehenden Kosten in Höhe von jährlich 3.000 Euro (in drei Jahren insgesamt 9.000,- Euro) werden über den Wirtschaftsplan der citeq bereitge- stellt. Die Kosten für den weiteren Betrieb des WLAN trägt ab dem vierten Jahr das KlaraStift. citeq 13.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Werger Telefon: 492 19 31 werger@citeq.de - 2 - V/1092/2019 2. Der Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / GAL an den Rat A-R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Müns- ter: Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen“ ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel werden aus dem Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Begründung: Der Ausbau von öffentlichem und freiem WLAN schreitet auch in Münster kontinuierlich voran. Dabei wird es auch zukünftig kein münsterweit einheitliches und durchgängiges WLAN -Netz mit eindeut i- gem Namen geben. Bestehende WLAN -Netze stehen – auch mit eigener Namensgebung – jeweils für sich und sind technisch und organisatorisch nicht in ein Gesamtkonzept integrierbar. Eine städt i- sche Konkurrenz zu bestehenden WLAN -Angeboten Dritter erscheint nicht sinnvoll. Allerdings hat sich die Vorgehensweise, bei der ein städtischer WLA N-Koordinator zwischen WLAN-Providern ver- mittelt, städtische Förderungen koordiniert und möglichst externe Fördermittel einwirbt bewährt. In der Summe haben die Anbieter von kostenlosem WLAN heute bereits viele relevante Örtlichkeiten in Münster erschlossen. Ein Nachweis über die gemachten Fortschritte ist bisher aufgrund fehlender Daten nicht möglich. In Zukunft soll aber die von Freifunk Münsterland e. V. erstellte und in Kürze verfügbare WLAN-Karte eine deutlich bessere Transparenz zum Stand der WLAN -Situation in Müns- ter geben. Für die weitere Entwicklung ist zu beachten, dass technische Entwicklungen zunehmend die Möglich- keiten zur Internetnutzung ergänzen – so die Small Cell -Entwicklungen im Bereich 4G und die neue Technologie 5G, zu der erste Fördermaßnahmen in Millionenhöhe bereits angekündigt sind. Konkret wird in Münster die Verfügbarkeit von kostenlosem freien WLAN seit Jahren erfolgreich durch mehrere Initiativen vorangetrieben: 1. Netzbetreiber Unitymedia 2. Vereine - insbesondere der (städtisch/landesseitig geförderte) Freifunk Münsterland e.V 3. Örtliche Wirtschaft/Gastronomie/Einrichtungen wie z. B. der Landschaftsverband Westfalen Lippe 4. Stadt Münster (MS-Public): Dieses wird nach dem Aufbau des Angebots in bürgerfrequentie r- ten Innenbereichen städtischer Gebäude auch auf relevante Gebäude -Außenbereiche ausge- dehnt. Zu 1: Unitymedia Unitymedia hat in den letzten Jahren vermehrt öffentliche WLAN-Standorte in Münster aufgebaut. Die sogenannten WifiSpots können auch von Nicht -Unitymedia-Kunden kostenlos genutzt werden. Die Standorte befinden sich vorwiegend in hochfrequentierten innerstädtischen Bereichen (z.B. Aegidiistraße, Rosenplatz, Aasee, Schlossgarten etc.). Zu 2: Freifunk Freifunk-Router Eine zunehmende Anzahl Münsteraner Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen engagieren sich in der Freifunkbewegung. Hierzu stellen diese für „jedermann“ kostenloses öffentliches WLAN über ihre eigene Internetverbindung und spezielle Freifunk-Router, die sie zu einem Preis von ca. 70 Euro (von Freifunk Münsterland e. V. empfohlener Router) erwerben, zur Verfügung. Aktuell gibt es bereits - 3 - V/1092/2019 über 500 derartige Freifunk -Installationen im Stadtgebiet. In der Ratsvorlage vorgeschlagen wird die Förderung der nächsten 500 Freifunk-Router durch einen Kostenzuschuss von jeweils 20 Euro. Ausbau des Freifunk-Netzes In den vergangenen drei Jahren hat die Stadt Münster den Ausbau des Freifunk -Netzes mit insg e- samt 20.000 Euro Projektmittel unterstützt. Mit diesen Finanzmitteln wurden – teilweise ergänzt mit zusätzlicher Landesförderung - öffentliche WLAN-Angebote am Hauptbahnhof Münster, in der Sal z- straße und am Domplatz realisiert. Freifunk Münsterland e. V. möchte seine Aktivitäten verstärken. Bedarf und Nachfragen, z. B. aus dem Stadtteil Wolbeck, kann die citeq bestätigen. Zur Befriedigung der WLAN -Bedarfe hat Freifunk Münsterland e. V. eine aus eigenen Mitteln fina n- zierte Projektkoordinatorin eingestellt, sodass ab sofort mehr WLAN -Ausbauprojekte abgewickelt werden können. In der Konsequenz dieser positiven Entwicklung sollen die städtischen Betriebsko s- tenzuschüsse ausgeweitet werden. Zur Umsetzung dieser Projekte (Hardware, Installation, Handwe r- ker) werden dem Freifunk -Münsterland einmalig 30.000 Euro (bisher 20.000 Euro) für die nächsten drei Jahre bereitgestellt. Betriebskosten der Freifunk-Infrastrukturen In den vergangenen drei Jahren hat die Stadt Münster den Betrieb der Freifunk -Infrastrukturen mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss von 6.000 Euro unterstützt. Die Höhe dieses Zuschusses ist weiterhin ausreichend. Daher sollte dieser Zuschuss für die kommenden drei Jahre weiter erfo l- gen. Transparenz zum Stand des öffentlichen WLAN in Münster Freifunk Münsterland e. V. hat zur Visualisierung von kostenfreien öffentlichen WLAN -Standorten in der Stadt Münster, eine dynamische Online -Karte erstellt, die über eine App mit WLAN -Standorten und dazu passenden Messwerten versorgt werden kann. Dabei sind die WLAN -Standorte ausdrück- lich nicht auf das Freifunk -WLAN beschränkt. Die Anwendung ermöglicht erstmalig die providerüber- greifende Gesamtdarstellung des Ausbaustands von freien und öffentlichen WLAN in der Stadt Müns- ter. Zu 3: Örtliche Wirtschaft, Gastronomie und Einrichtungen Auch wenn die Entwicklung der WLAN -Verfügbarkeit aufgrund fehlender Daten nic ht quantifizierbar ist: Auch in Münster bietet eine zunehmende Anzahl von Unternehmen und Einrichtungen ihre n Be- sucherinnen und Besuchern kostenloses WLAN an. Fördernde Rahmenbedingungen dieser Entwic k- lung sind der Entfall der Störerhaftung und sinkende Internetkosten. Zu 4: MS-Public Die citeq stattet priorisierte Bereiche in Verwaltungsgebäuden der Stadt, zum Beispiel Wartebereiche, mit öffentlichem, kostenlosen WLAN aus. Mittlerweile wurden über 40 Standorte mit dem WLAN MS - Public ausgestattet. Weitere Standorte folgen. Des Weiteren werden hoch frequentierte Außenbereiche städtischer Liegenschaften mit einem A u- ßen-WLAN versorgt werden: So wird das zum Weihnachtsmarkt 2018 rund um das Stadthaus 1 auf- gebaute „fliegende“ WLAN im Rahmen der Innensanieru ng des Stadthauses als Dauereinrichtung verstetigt. Andere Bereiche folgen. Nutzung vorhandener Chancen: EU-Förderung nutzen Die Stadt Münster hat im Frühjahr 2019 einen Antrag zur Teilnahme am WIFI4EU Förderprojekt der Europäischen Union eingereicht. Im Mai 2019 wurde der Antrag der Stadt bewilligt und der Förderb e- - 4 - V/1092/2019 scheid ausgestellt. Ziel der Förderinitiative „WiFi4EU“ der Europäischen Kommission ist es, die A n- bindung an schnelles Internet durch drahtlose Internetzugänge, sogenannte WLAN Hotspots, im öf- fentlichen Raum zu unterstützen. Mithilfe des Förderprojekts sollen in Gebäuden, in denen keine schnelle mobile Internetversorgung vorhanden ist, wie zum Beispiel Schulen, Jugendeinrichtungen oder Krankenhäuser Hotspots installiert werden. Die Hotspots sollen keine Insellösungen darstellen, sondern werden Teil des europaweiten WiFi4EU - Netzes – jeder Nutzer registriert sich einmalig und kann anschließend ohne weitere Anmeldung über alle lokalen WiFi4EU-Hotspots EU-weit kostenfrei surfen. Die Förderung wird in Form von Gutscheinen ausgegeben. Jeder Gutschein hat einen Pauschalwert von maximal 15.000 Euro, die für Hardware - und Installationskosten der Hotspots verwendet werden können. Jeder Zuwendungsempfänger kann nur einmal im gesamten Programmzeitraum einen Vou- cher erhalten. Die Förderung umfasst nur die Installation von WLAN -Netzen. Die Kosten für den m o- natlichen Betrieb (ca. 250 Euro pro Monat) müssen von der Stadt Münster für die Dauer von drei Jah- ren übernommen werden. Für die Umsetzung des EU -Förderprojekts ist das KlaraStift ein geeigneter Standort. Das Altenzen t- rum hat aufgrund der Lage und der Gebäudestruktur eine sehr schlechte mobile Internetanbindung. Für die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner ist laut Aussage der Geschäftsführung des Stifts eine gute Internetversorgung sehr wichtig, um mit den Angehörigen in Kontakt zu bleiben und um die digitalen Internetdienste nutzen zu können. Das Projekt muss im Rahmen der Förderbedingungen durch einen gelisteten WIFI4EU-Netzanbieter in den nächsten Monaten umgesetzt werden. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen Anlage A Ratsantrag A-R/0045/2016
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Aegidiistraße
- Rosenplatz
- Schlossgarten
- Kinderhaus
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/1092/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37