V/0292/2026
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses der citeq zum 31.12.2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Jahresabschluss_Lagebericht
77403 Zeichen
Jahresabschluss
Lagebericht
Geschäftsjahr 2025
Impressum:
Herausgeberin
Stadt Münster - citeq
Redaktion
Joachim Dominik
Tel.: 0251/492-18 11
Fax: 0251/492-77 10
E-Mail: dominik@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Inhaltsverzeichnis
1 Bilanz zum 31. Dezember 2025 ..................................................................................................................... 4
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 .................... 6
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ............................................................................................. 7
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................................................ 7
3.3 Erläuterungen zur Bilanz .......................................................................................................................... 8
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8
Passivseite ......................................................................................................................................................... 9
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ..................................................................................11
3.5 Sonstige Angaben ..................................................................................................................................11
3.5.1 Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung ............................................................................11
3.5.2 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende ..........................................12
3.5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................12
3.5.4 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................12
3.5.5 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................12
3.5.6 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................12
Betriebsleitung .................................................................................................................................................12
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................13
Zentralausschuss .............................................................................................................................................13
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................14
3.5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................14
3.5.8 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................14
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................15
5 Lagebericht ...................................................................................................................................................16
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ..................................................................................................16
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur ................................................................................16
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen ....................................................................................................17
5.4 Geschäftsmodell .....................................................................................................................................19
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ............................................................................................19
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung .......................................................................................20
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ............................................................................20
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster .......................................................................................20
5.6.3 Digitalisierung in der Stadt Münster .................................................................................................21
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................22
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen .............................................................................................22
6.2 Geschäftsverlauf .....................................................................................................................................22
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage....................................................................................................23
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ...........................................................................25
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ......................................................................................................26
7.1 Prognosebericht ......................................................................................................................................26
7.2 Risikobericht ...........................................................................................................................................26
7.3 Chancenbericht .......................................................................................................................................27
8 Organigramm ................................................................................................................................................28
4
1 Bilanz zum 31. Dezember 2025
A K T I V S E I T E 31.12.2025 31.12.2024
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Software 2.067.555,00 2.321.011,00
2. Geleistete Anzahlungen 15.092,94 46.699,88
2.082.647,94 2.367.710,88
II. SACHANLAGEN
1. Fahrzeuge 17.290,00 23.382,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 7.773.816,00 7.164.128,00
3. Anlagen im Bau 372.822,91 7.269,21
8.163.928,91 7.194.779,21
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 36.107.095,81 35.142.729,52
36.108.095,81 35.143.729,52
46.354.672,66 44.706.219,61
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
Betriebsstoffe 285.888,78 218.363,10
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.263.228,71 701.618,72
2. Forderungen gegenüber dem Land 0,00 0,00
3. Forderungen an die Stadt Münster 22.470.451,18 26.764.439,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2025 5.772.986,26 €
31.12.2024 6.141.167,49 €
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.255,70 6.053,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2025 0,00 €
31.12.2024 0,00 €
5.
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht 0,00 31.224,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2025 0,00 €
31.12.2024 0,00 €
6. Sonstige Vermögensgegenstände 1.650,45 361.930,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2025 0,00 €
31.12.2024 0,00 € 25.743.586,04 27.865.266,60
III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 5.492,74 7.906,87
26.034.967,56 28.091.536,57
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.445.274,55 2.743.551,30
77.834.914,77 75.541.307,48
5
P A S S I V S E I T E 31.12.2025 31.12.2024
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 200.000,00 200.000,00
II. GEWINNRÜCKLAGEN
Andere Gewinnrücklagen 11.726.762,36 11.738.758,48
III. BILANZGEWINN/BILANZVERLUST -1.225.059,99 -354.378,49
10.701.702,37 11.584.379,99
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR
FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 6.335,00 8.809,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1.
Rückstellungen für Pensionen u. ähnli-
che Verpflichtungen 36.670.146,00 34.278.082,00
2. Steuerrückstellungen 4.162,42 2.591,11
3. Sonstige Rückstellungen 2.774.583,19 2.167.942,27
39.448.891,61 36.448.615,38
D. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.817.703,54 5.150.418,09
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2025 3.817.703,54 €
31.12.2024 5.150.418,09 €
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 2.504.267,55 2.686.956,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2025 2.504.267,55 €
31.12.2024 2.686.956,62 €
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 5.331.814,29 4.446.745,41
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2025 5.331.814,29 €
31.12.2024 4.446.745,41 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten 15.991.162,96 15.187.618,07
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2025 15.991.162,96 €
31.12.2024 15.187.618,07 €
b) davon aus Steuern
31.12.2025 67.512,23 €
31.12.2024 59.596,96 €
27.644.948,34 27.471.738,19
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 33.037,45 27.764,92
77.834.914,77 75.541.307,48
6
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2025
2025 2025 2024
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 53.520.950,02 43.149.770,53
./. Rückerstattung ÖrV -715,66 663.213,99
53.520.234,36 43.812.984,52
2. Sonstige betriebliche Erträge 259.319,94 257.954,83
3. Gesamtleistung 53.779.554,30 44.070.939,35
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 296.472,16 370.785,94
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 21.851.374,24 15.825.676,93
22.147.846,40 16.196.462,87
5. Rohergebnis 31.631.707,90 27.874.476,48
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 17.352.703,62 15.565.481,83
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 7.764.992,13 5.396.998,17
davon für Altersversorgung: 25.117.695,75 20.962.480,00
2025: 4.416.997,62 €
2024: 2.508.732,34 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 4.198.893,10 4.588.687,78
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.712.973,72 1.726.813,05
9. Betriebsergebnis 602.145,33 596.495,65
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 271.256,86 680.869,83
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.631.558,33 1.597.817,52
davon aus Aufzinsung
2025: 1.622.343,00 €
2024: 1.597.455,00 €
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.077,36 33.198,45
13. Ergebnis nach Steuern -794.233,50 -353.650,49
14. Sonstige Steuern 639,00 728,00
15. Jahresüberschuss -794.872,50 -354.378,49
16. Zuführungen zu den Gewinnrücklagen 0,00 0,00
17. Bilanzgewinn/-verlust -794.872,50 -354.378,49
7
3 Anhang
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster zum 31. Dezem-
ber 2025 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betriebli-
chen Besonderheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“,
„Forderungen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüs-
sen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrech-
nung durch die Kürzung/Erhöhung der Umsatzerlöse um die Rückerstattung des erzielten Überschus-
ses/Fehlbetrages aus dem Geschäftsbereich der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) an/durch
die Kooperationspartner entsprochen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, im Vergleich zum Vorjahr unverändert, angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge-
stellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut-
zungsdauer abgeschrieben. Dabei richten sich die Abschreibungssätze n ach der betriebsgewöhnli-
chen Nutzungsdauer.
Anlagenzugänge (Zusatzmodule/Erweiterungen) werden z. T. wie folgt behandelt:
• Nachträgliche Anschaffungskosten zu noch nicht abgeschriebenen Anlagen werden mit neuer
SAP-Unternummer über die neue Restnutzungsdauer der Anlage jeweils ab dem 01.01. abge-
schrieben,
• Nachträgliche Anschaffungskosten zu abgeschriebenen Anlagen werden mit neuer SAP-
Unternummer im Wege der Neubewertung über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben,
• Nachträgliche Anschaffungskosten zu noch nicht abgeschriebenen Zugängen werden auf der an-
gelegten SAP-Unternummer über die Restnutzungsdauer des Zugangs jeweils ab dem 01.01. ab-
geschrieben,
• Nachträgliche Anschaffungskosten zu abgeschriebenen Zugängen werden im Wege der Neube-
wertung auf der angelegten SAP-Unternummer über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter im Bereich Büroausstattung mit Anschaffungskosten von 250,00 € bis
800,00 € sowie übrige Vermögensgegenstände von 250,00 € und 410,00 € (ohne Umsatzsteuer), die
nicht in einem Nutzungszusammenhang stehen, werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im
Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. iPhones und iPads über 410,00 € werden über ihre
Nutzungsdauer abgeschrieben. Drucker und Scanner werden über eine Nutzungsdauer von vier Jah-
ren abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Nutzungszusammenhang, deren Anschaffungskos-
ten aufgrund von häufigen Preisänderungen variieren können (z.B. Bildschirme, Docking -Stations),
werden ebenfalls über vier Jahre abgeschrieben. Switche, Router und Hubs werden über fünf Jahre
abgeschrieben. Übrige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € netto werden
direkt als Aufwand erfasst.
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet. Das Vorliegen einer dau-
erhaften Wertminderung zum Bilanzstichtag wurde überprüft.
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durch-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die Guthaben bei/Schulden gegenüber Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
8
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für An-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge,
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen.
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt-
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein
Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,00 % zu Grunde
gelegt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt.
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von
24,92 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Personal - und Organisationsamt der Stadt
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend
von jeweils 0,00 % zu Grunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kos-
tensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen
und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-
schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde.
Der Barwert der Rückstellungen für Verpflichtungen zur Altersteilzeit (ATZ) im Vorjahr wurde mit einem
Zinssatz von 1,17 % berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3.3 Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Ab-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs.
Im Berichtsjahr wurde für die Produktkonversion auf SAP S4/HANA (Modifikation bestehender Li-
zenzen unter Anrechnung von Bestandslizenzen ) die ursprünglich geplante Nutzungsdauer der im
Dezember 2024 erworbenen Lizenzen aufgrund neuer Erkenntnisse zum 01.01.2025 von fünf auf acht
Jahre verlängert. Dies führt im Ergebnis zu einer Abschreibung des Restbuchwerts über sieben Jahre
und elf Monate.
Die Finanzanlagen belaufen sich auf 36.108.095,81 € (Vorjahr: 35.143.729,52 €). Den wesentlichen
Bestandteil bilden zwei Wertpapierfonds, die für Zwecke der Anlage von Rücklagen für Beamtenpen-
sionen aufgelegt wurden, in Höhe von 36.107.095,81 € (Vorjahr: 35.142.729,52 €).
Der Marktwert dieser Wertpapiere beträgt in Summe über beide Fonds zum Stichtag 50.194.459,90 €
(Vorjahr: 46.319.809,70 €). Aufgrund der positiven Entwicklung am Kapitalmarkt lag der Marktwert des
VuS-Fonds etwa 10,7 Mio. € und der des WVR-Fonds ca. 3,4 Mio. € über dem Buchwert.
9
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 22.470.451,18 € (Vor-
jahr: 26.764.439,06 €). Darin enthalten sind insbesondere Forderungen aus
• der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen
von der Stadt Münster in Höhe von 5.772.986,26 € (Vorjahr: 6.141.167,49 €); die Verringerung ist
verursacht durch einen Todesfall einer Versorgungsempfängerin, dessen finanzielle Auswirkung
durch den Wechsel einer Mitarbeiterin von der Stadt Münster zur citeq zum Teil kompensiert
wurde,
• einer Tagesgeldanlage über die Jahreswende aus dem HCM -Abrechnungslauf in Höhe von
15.000.000,00 € (Vorjahr: 14.255.000,00 €); die korrespondierende Position auf der Passiv-Seite
ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen,
• Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.682.892,38 € (Vorjahr: 788.995,26 €).
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Be-
richtsjahr nicht (Vorjahr: 31.224,70 €).
Passivseite
Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von -354.378,49 € wurde auf neue Rechnung vorgetra-
gen. Außerdem wurde im Berichtsjahr der Verlustvortrag aus dem Vorjahr um den Gewinn des BgA
der citeq im Vorjahr i.H.v. 75.809 € erhöht. Die Gegenbuchung erfolgte gegen die Verbindlichkeiten
gegen die Stadt Münster. Die mit der fiktiven Ausschüttung für den Betrieb gewerblicher Art der citeq
verbundenen Aufwendungen für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschla g von 11.996,12 € (Vor-
jahr: 11.125,29 €) wurden als Gewinnverwendung im Eigenkapital ausgewiesen und aus den Gewinn-
rücklagen entnommen.
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung der
Sonderposten verläuft, aufgrund der nachvollzogenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen, im Ein-
klang mit der Entwicklung der entsprechenden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind im Berichtsjahr mit
36.670.146,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 34.278.082,00 €). Hierin enthalten ist auch eine Rückstellung
für Versorgungsausgleichsansprüche einer geschiedenen Hinterbliebenen aufgrund des Todesfalls
eines Mitarbeiters über 134.200,00 € (Vorjahr: 129.284,00 €).
Bezüglich der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen ist auf Folgendes hinzuweisen:
Nach § 22 Abs. 3 Eig VO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW
(KomHVO NRW) ist bei der Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions- und Bei-
hilfeverpflichtungen ein vorgegebener Rechnungszins von 5,00 % zu Grunde zu legen. Demgegen-
über sind Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 2 und 6 HGB mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abzuzinsen. Dabei kann vereinfachend auf Marktzins-
sätze für Verpflichtungen mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren Bezug genommen werden.
Diese durchschnittlichen Marktzinssätze werden von der Deutsche n Bundesbank ermittelt. Zum
31. Dezember 2025 hat die Deutsche Bundesbank nach diesen Vorgaben einen marktorientierten
Rechnungszins für die Bewertung der Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensions - und Beihil-
feverpflichtungen von 2,06 % ermittelt. Bei einer Bewertung mit einem Rechnungszins von 2,06 %
müssten die Pensions- und Beihilferückstellungen in der Bilanz, ausschließlich unter handelsrechtli-
chen Aspekten bilanziert, um 15.307 T€ höher ausgewiesen werden (stille Last).
In diesem Zusammenhang sind auch die stillen Reserven im Deckungsvermögen (Wertpapiere), die
zusammen 14.087 T€ betragen, zu berücksichtigen. In der zusammenfassenden Betrachtung der stil-
len Lasten und stillen Reserven ergibt sich saldiert eine stille Last von 1.220 T€. Gleichzeitig besteht
eine Forderung für übernommene Pensionslasten gegenüber der Stadt Münster von 5.773 T€.
10
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Sonstige Rückstellungen in € 31.12.2025 31.12.2024
Urlaub und Überstunden 1.492.884,93 1.176.119,05
Altersteilzeit 0,00 35.904,00
Sabbaticals 57.734,61 0,00
Jubiläumszuwendungen 62.279,46 58.877,44
Ausstehende Rechnungen 1.067.984,19 807.541,78
Archivierungskosten 51.000,00 51.000,00
Interne Jahresabschlusskosten 18.900,00 14.500,00
Jahresabschlussprüfung 23.800,00 24.000,00
Gesamt 2.774.583,19 2.167.942,27
Die Rückstellung für Sabbaticals wurde im Berichtsjahr erstmalig gebildet.
Für die Verbindlichkeiten , deren Zusammensetzung nachfolgend aufgezeigt w ird, bestehen die fol-
genden Restlaufzeiten:
davon mit einer
Laufzeit
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt ≤ 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr
3.818
5.150
3.818
5.150
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
2.504
2.687
2.504
2.687
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster
Vorjahr
5.332
4.447
5.332
4.447
0
0
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
15.991
15.188
15.991
15.188
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr
27.645
27.472
27.645
27.472
0
0
0
0
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 5.331.814,29 € (Vor-
jahr: 4.446.745,41 €). Darin enthalten sind
• 2.349.258,89 € (Vorjahr: 4.411.552,06 €) MEP Finanzierungsausgleich 2007-2025
• negative Salden auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden, in Höhe von
2.880.227,60 € (Vorjahr: Guthaben von 5.553.047,01 €),
• 26.187,18 € (Vorjahr: 35.193,35 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
• 331,62 € Anteil Münster Leistungsentgeltrückerstattung 2025 im ÖrV -Bereich (Vor-
jahr: 301.828,72 € unter sonstigen Vermögensgegenständen).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber ÖrV-Part-
nern aus der kurzfristigen Termingeldanlage über 15.000.000,00 € (Vorjahr: 14.255.000,00 €) - kor-
respondierend zum Ausweis unter den Forderungen an die Stadt Münster auf der Aktiv -Seite. Eine
weitere Position stellen die Verbindlichkeiten gegenüber den übrigen ÖrV-Partnern für das Berichts-
jahr von 384,04 € (Vorjahr: 361.385,27 € € unter sonstigen Vermögensgegenständen) dar. Der Jah-
resüberschuss der ÖrV im Berichtsjahr beträgt insgesamt 715,66 €.
11
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch die Erbringung von Dienstleistungen an die Ämter und
Einrichtungen der Stadt Münster und an die ÖrV-Kooperationspartner erzielt. Die Dienstleistungen
beinhalten im Wesentlichen die Bereitstellung von Anwendungen, Hardware und Netztechnik und wur-
den nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet. Aus Sicht der Geschäftsbereiche gliedern sich
die Umsatzerlöse folgendermaßen:
Umsatzerlöse in € 2025 2024
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 20.733.479,52 15.719.032,20
Dienstleistungen für den MEP 3.117.852,87 2.776.206,32
Dienstleistungen für die ÖrV – Stadt Münster 11.689.349,02 9.400.837,95
Dienstleistungen für die ÖrV – übrige Kooperationspartner 17.626.473,70 15.013.088,78
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, Bera-
terleistungen, kurzfristige Ausleihungen von Hardware) 353.794,91 240.605,28
Leistungsentgeltforderung(+)/-rückerstattung(-) an die ÖrV-
Kooperationspartner -715,66 663.213,99
Gesamt 53.520.234,36 43.812.984,52
Die Steigerung der Umsatzerlöse um 9.707.249,84 € entfällt überwiegend auf den Geschäftsbereich
Stadt Münster und ist im u.a. auf an die Kunden weitergegebene Anstiege der Materialaufwendungen
für z.B. Wartung, externe Dienstleistungen und Einführung Microsoft 365 zurückzuführen.
Der Materialaufwand betrug 22.147.846,40 € (Vorjahr: 16.196.462,87 €). Darin enthalten sind vor
allem Aufwendungen für bezogene Leistungen von 21.851.374,24 € (Vorjahr: 15.825.676,93 €).
Der Personalaufwand belief sich auf 25.117.695,75 € (Vorjahr: 20.962.480,00 €).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachan-
lagen betrugen 4.198.893,10 € (Vorjahr: 4.588.687,78 €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.712.973,72 € (Vorjahr: 1.726.813,05 €)
setzen sich zusammen aus:
• 1.101.533,25 € (Vorjahr: 1.092.981,28 €) Mieten und Reinigung,
• 183.497,21 € (Vorjahr: 174.493,61 €) Fortbildung,
• 72.034,42 € (Vorjahr: 101.808,70 €) Prüfung und Beratung,
• 62.244,91 € (Vorjahr: 4.197,39 €) andere sonstige Personalaufwendungen
(Bildung Rückstellung Sabbaticals im Berichtsjahr)
• 293.663,93 € (Vorjahr: 353.332,07 €) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen.
Das Finanzergebnis betrug - 1.360.301,47 € (Vorjahr: - 916.947,69 €). Wesentliche Posten sind:
• 271.256,86 € (Vorjahr: 680.869,83 €) Zinserträge und ähnliche Erträge; im Ertrag des
Vorjahres ist noch die Verzinsung für die von der Stadt Münster übernommenen Pensi-
onsverpflichtungen enthalten,
• - 1.631.558,33 € (Vorjahr: - 1.597.455,00 €) Aufwand Aufzinsung Pensionen/Beihilfe).
3.5 Sonstige Angaben
3.5.1 Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung
Die zusätzliche Altersversorgung für die Angestellten erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse
für Westfalen-Lippe (kvw), Münster. Diese erhebt im nicht kapitalgedeckten Umlageverfahren neben
der Umlage in Höhe von 4,5 % ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % zur Abdeckung von Fehlbe-
trägen der Versorgungskasse. Die Höhe der Unterdeckung der Versorgun gskasse ist hier nicht be-
kannt.
12
Für die Gesellschaft besteht eine mittelbare Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern und Rentnern,
für die in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung passiviert
wurde. Umlagen und Sanierungsgelder bel aufen sich im Berichtsjahr auf zusammen 1.153 T€ (Vor-
jahr: 1.034 T€). Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte beträgt 15.135 T€ (Vorjahr:
13.381 T€).
3.5.2 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Mitarbeitenden beträgt im Ge-
schäftsjahr:
Zeitpunkt Beamte Angestellte
Gesamt
(ohne Auszu-
bildende)
Auszubil-
dende
31.03.2025 26 229 255 11
30.06.2025 25 228 253 11
30.09.2025 27 239 266 10
31.12.2025 26 238 264 10
Durchschnitt zum 31.12.2025 26 233 259 10
Durchschnitt Vorjahr 27 210 237 11
3.5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beläuft sich für die Folge-
jahre nach dem Berichtsjahr auf voraussichtlich jährlich 16.188 T€. Die Verpflichtungen entstehen aus
Verträgen mit unterschiedlich langen Laufzeiten und betreffen die nachfolgend aufgeführten Sachver-
halte:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus… T€
Mieten für Dienstgebäude (Mietverträge mit der Stadt Münster) (652152) 1.015
Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung (652182) 63
Mieten für immaterielle Vermögensgegenstände (652172) 5.022
Wartungsaufwendungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung (623512) 484
Wartungsaufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände (623712) 9.604
Summe je Jahr 16.188
3.5.4 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, die Dr. Mer-
schmeier + Partner GmbH, Münster, entfällt im Berichtsjahr in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleis-
tungen und beträgt 20.000,00 €. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die Prüfung des Jah-
resabschlusses und des Lageberichts sowie die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzege-
setz (HGrG).
3.5.5 Gesamtabschluss der Stadt Münster
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2025 einbezogen.
3.5.6 Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Holger Nauendorff.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen im Jahr 2025 insgesamt 109.042,32 €. Der Betriebs-
leiter Herr Nauendorff wurde im Berichtsjahr als Beamter nach der Besoldungsgruppe B2 Landesbe-
soldungsordnung NRW vergütet. Erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristi-
ger Anreizwirkung waren in der Vergütung nicht enthalten.
13
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen
180.288,35 € aufgewendet. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe
von 1.222.774,00 €.
Betriebsausschuss
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen von der citeq.
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 2025 in drei öffentlichen und drei nicht öffentlichen Sitzungen
von der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrich-
tet. Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.2025 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF = Ratsfrau):
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*in-
nen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
1. RH Stefan Weber, IT -Unternehmens-
berater, Vorsitzender 1. RH Dr. Martin Lücke, Tierarzt
2. RH Stefan Leschniok, Rechtsanwalt 2. Philip Neumann, Geschäftsführer
3. RH Jan Gebker, Geschäftsführer / Ver-
waltungsleiter 3. Nadine Tenhagen, Social Media Managerin
4. RH Albert Wenzel, Berater
2. stellv. Vorsitzender
4. Joanna Delicaris, Wissenschaftliche
Mitarbeiterin
5. RH Otto Reiners, Referatsleiter 5. Fabian Müller, wissenschaftlicher Mitarbeiter
6. Beate Rottkemper, Referentin für Soziale
Innovation und Digitalisierung 6. RF Dr. Annika Bürger, Informatikerin
7. RH Noah Börnhorst, Student
1. stellv. Vorsitzender
7. RF Dr. Tanja Andor, Psychologische
Psychotherapeutin im Hochschuldienst
8. Carsten März, Bereichsleiter 8. Ricarda Holthaus, Studentin
9. Maximilian Kemler, Geschäftsführer 9. Paavo Czwikla, Student
Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: Franziska Everinghoff, SAP Senior Pro-
fessional, Michael Drüppel, Rentner
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss:
Herrn Bürgermeister Sebastian Seidel (Gemeinde Everswinkel) und Herrn Dr. Dominik Rudolph (Stadt
Hamm).
Im Zuge der Kommunalwahl im Berichtsjahr wird sich die Zusammensetzung des Betriebsausschus-
ses im Folgejahr ändern.
Zentralausschuss
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV -Bereich, u. a.
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2025 zweimal getagt.
Mitglieder:
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko-
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
14
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen des Zentralaus-
schusses vor. Er hat im Jahr 2025 viermal getagt.
Mitglieder:
Jeweils eine Dienstkraft der für IT -Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperations-
partner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
3.5.7 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von -794.872,50 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
Der im Berichtsjahr erstmalig gebildete Verlustvortrag beträgt -354.378,49 €.
3.5.8 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 202 5 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-
treten.
Münster, den 31.03.2026
citeq
gez.
Holger Nauendorff
15
4 Anlagennachweis
Kennzahlen
Durch-
schnittl.
Rest-
buch-wert
v.H.
14
8,69
30,06
100,00
53,15
Durch-
schnittl.
Ab-
schrei-
bungs-
satz
v.H.
13
4,30
11,66
0,00
4,81
Restbuchwerte
am Ende des vo-
range-gangenen
WJ
€
12
2.321.011,00
46.699,88
2.367.710,88
23.382,00
7.164.128,00
7.269,21
7.194.779,21
1.000,00
35.142.729,52
35.143.729,52
44.706.219,61
Restbuchwerte am
Ende des WJ
€
11
2.067.555,00
15.092,94
2.082.647,94
17.290,00
7.773.816,00
372.822,91
8.163.928,91
1.000,00
36.107.095,81
36.108.095,81
46.354.672,66
Abschreibungen
Endstand
31.12.2025
€
10
21.873.440,80
0,00
21.873.440,80
127.092,62
18.867.715,97
0,00
18.994.808,59
0,00
0,00
0,00
40.868.249,39
Abgang
(d.h. angesammelte
Abschreibungen auf
die in Spalte 4 aus-
gewiesenen Be-
träge)
€
9
349.853,90
0,00
349.853,90
24.877,15
1.699.082,21
0,00
1.723.959,36
0,00
0,00
0,00
2.073.813,26
Zugang
(d.h. Abschreibun-
gen im WJ 2025)
€
8
1.030.926,72
0,00
1.030.926,72
6.092,00
3.161.874,38
0,00
3.167.966,38
0,00
0,00
0,00
4.198.893,10
der citeq - Informations-Technologie für Kommunen
Anfangsbestand
01.01.2025
€
7
21.192.367,98
0,00
21.192.367,98
145.877,77
17.404.923,80
0,00
17.550.801,57
0,00
0,00
0,00
38.743.169,55
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Endstand
31.12.2025
€
6
23.940.995,80
15.092,94
23.956.088,74
144.382,62
26.641.531,97
372.822,91
27.158.737,50
1.000,00
36.107.095,81
36.108.095,81
87.222.922,05
Anlagennachweis
Umbuchun-
gen
2025
€
5
46.699,88
-46.699,88
0,00
0,00
547,36
-547,36
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgang
2025
€
4
349.853,90
0,00
349.853,90
24.877,15
1.735.977,74
0,00
1.760.854,89
0,00
0,00
0,00
2.110.708,79
Zugang
2025
€
3
730.770,84
15.092,94
745.863,78
0,00
3.807.910,55
366.101,06
4.174.011,61
0,00
964.366,29
964.366,29
5.884.241,68
Anfangsbestand
01.01.2025
€
2
23.513.378,98
46.699,88
23.560.078,86
169.259,77
24.569.051,80
7.269,21
24.745.580,78
1.000,00
35.142.729,52
35.143.729,52
83.449.389,16
Posten des Anlagevermögens
1
Immaterielle Vermögens-ge-
genstände
Entgeltlich erworbene Soft-
ware
Geleistete Anzahlung
Summe immaterielle Vermögens-
gegenstände
Sachanlagen
Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung
Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
Finanzanlagen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagever-
mögens
Summe Finanzanlagen
Gesamtsumme
I.
1.
2.
II.
1.
2.
3.
III.
1.
2.
16
5 Lagebericht
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in der
Fassung vom 14.12.2000 und der 6. Änderungssatzung vom 12.12.2025.
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech-
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope-
rationspartner der Ö rV und sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom-
munalen Leistungsangebot s für Bürger*innen durch eine bedarfsorientierte Erbringung von IT -
Dienstleistungen für die Stadtverwaltung Münster, für die städtischen Schulen im Rahmen des Medi-
enentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperationspartner der ÖrV. Der Betriebszweck ist im
Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaft-
lichen Leistungserbringung zu erfüllen.
Die Dienstleistungen der citeq umfassen Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Oberbürger-
meister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit der
citeq.
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur
Die citeq ist gemäß de m Dezernatsverteilungsplan der Stadt Münster dem Dezernat I für Personal,
Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT zugeordnet. Der Geschäftsbetrieb ist verteilt auf die Stand-
orte an der Scheibenstraße 109 und am Höfflingerweg 1.
Die citeq betreibt ihre IT-Systeme aus Verfügbarkeitsgründen in mehreren Data-Centern an unter-
schiedlichen Standorten. Server, Datenspeicher, Roboter systeme etc. sind dabei so auf die Data -
Center verteilt, dass der städtische IT -Betrieb auch dann noch - zumindest zu großen Teilen - auf-
rechterhalten werden kann, wenn eines der Data-Center ausfallen sollte.
Die einzelnen Data-Center sind gegen Überhitzung durch redundant ausgelegte Klimaanlagen und
bei Stromausfall durch Netzersatzanlagen (NEA) abgesichert. Dabei sichern die teils gemeinsam mit
der Feuerwehr und dem Amt für Immobilienmanagement (AfIM) konzipierten NEA nicht nur die Data-
Center ab, sondern darüber hinaus noch Büros mit mehreren Dutzend Endgeräten, die im Falle eines
stadtweiten Stromausfalls (Blackout) als Notfall-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Das überwiegend aus citeq-eigenen Glasfaserkabeln bestehende städtische Datennetz verbindet die
Data-Center und mehr als 200 städtische Dienstgebäude, Schulen, KiTas, Feuerwachen usw. Es ist
so robust konzipiert, dass der IT-Betrieb in einem Standort häufig selbst dann in kurzer Zeit wieder-
hergestellt werden kann, wenn eine Leitung ausfällt (z. B. weil ein Lichtwellenkabel bei Baggerarbeiten
durchtrennt wurde). Intelligente Netzwerk-Komponenten überwachen das Netz laufend und schalten
bei erkannten Störungen teils automatisch auf alternative Leitungswege um.
Die Infrastruktur berücksichtigt damit die IT-Verfügbarkeit über die gesamte IT-Wertschöpfungskette:
vom Data-Center über die Gebäude- und Hausnetze bis hin zu den (Notfall-)Arbeitsplätzen in den
städtischen Gebäuden und ermöglicht so einen sicheren und gemäß Bundesamt für IT-Sicherheit zer-
tifizierten IT-Betrieb.
17
Seit
e:
17
Eines der aktuell bedeutendsten Projekte für die citeq im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist die mögliche
Verlagerung des absehbar an seine kapazitativen Grenzen sto ßenden Rechenzentrumstandortes
Scheibenstraße zum Datacenter am Flughafen Münster-Osnabrück (DMO).
Das DMO als zukunftssicherer Standort in der Region für effiziente, nachhaltige und skalierbare Digi-
talisierungslösungen und deren IT -Infrastruktur befindet sich aktuell in der Baupha se. Ein Standort-
wechsel dorthin würde insbesondere das Erreichen der Klimaziele der Stadt Münster (u.a. CO ²-
Neutralität bis 2030) sowie die Erfüllung der im Umfang stetig weiter zunehmenden Anforderungen an
die sicherheitsrelevanten Standards eines zertifizierten Rechenzentrumsbetriebs unterstützen.
Die aktuelle Planung sieht einen Projektabschluss im Jahre 2026 vor. Zu den konkreten Umweltver-
träglichkeitsbeiträgen dieser Standortverlagerung siehe den nachfolgenden Gliederungspunkt.
5.3 Umweltverträglichkeitsanforderungen
In ihrem Handeln berücksichtigt die citeq neben der Wirtschaftlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Ver-
fügbarkeit auch die Um weltverträglichkeit. Bei ihren Beschaffungen beachtet sie das allgemeine
Vergaberecht und die städtischen Geschäftsanweisungen für Ausschreibungen und Vergaben (GAV
und GAV citeq), in denen unter anderem die Berücksichtigung von Klima- und Umweltstandards vor-
gegeben wird.
Gem. Ziffer 3.8.1 der GAV sind bei allen Vergaben der Stadt Münster umweltverträgliche bzw. um-
weltfreundliche Eigenschaften von Produkten und Verfahren zu berücksichtigen. Die haushaltsrecht-
lichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit schließen eine nachhaltige Beschaffung
nicht aus, selbst wenn diese teurer ist.
Neben den gesetzlichen Belangen zum Umweltschutz sind zusätzlich die Beschlüsse des Rates, der
Fachausschüsse und die Verwaltungsverfügungen zu beachten.
Die citeq fordert bei der Beschaffung von Hardware grundsätzlich u.a. folgende Zertifikate ein:
o RoHS-Konformität 2011/65/EU und gem. de m Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück-
nahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
sowie die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
Hierbei handelt es sich um Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen
Stoffen in Elektro - und Elektrotechnikgeräten, um einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Ge-
sundheit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.
o Mindestens TCO Certified Generation 8 for Displays i n Verbindung mit TEC-Wert (Typical
Energy Consumption) in Kilowattstunden pro Jahr gemäß Definition der ENERGY STAR Pro-
gram Requirements for Displays Version 8.0
Der TEC-Wert für Multimediabildschirme garantiert folgende Eigenschaften: Emissionen (Reduzie-
rung magnetischer und elektrischer Felder), niedriger Energieverbrauch im Standby -Modus, Vorbe-
reitung für das Recycling.
Standardmäßig wird, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, bei der Beschaffung von IT-Hardware
(beispielsweise bei der Beschaffung von Servern, Druckern und Kopierern) der Stromverbrauch expli-
zit abgefragt und bewertet. So wird der gesamte Stromverbrauch über die Nutzungsdauer des Gerätes
unter Berücksichtigung realistischer Einsatzszenarien berechnet und mit dem aktuellen Strompreis
monetär bewertet. In der vergaberechtlichen Bewertung werden die so ermittelten Stromkosten über
die Gesamtnutzungsdauer auf den Angebotspreis addiert. Die Energieeffizienz ist damit ein über-
durchschnittliches Vergabekriterium.
18
In Abhängigkeit von der Art des zu beschaffenden Produktes werden weitere geeignete Vorgaben wie
z. B. entsprechende Zertifizierungen (ISO, DIN) gefordert.
Neben der umweltgerechten Neubeschaffung von Geräten setzt die citeq bereits bei der Planung und
beim Einsatz der Technik auf Ressourcenschonung. So verfolgt sie die Möglichkeiten zur Energieein-
sparung im Bereich Kühlung der IT-Geräte im Data Center. Innovative und energiesparende Konzepte
wie Kalt- und Warmgang-Einhausungen werden bei Neu- oder Umbauplanungen favorisiert und ver-
folgt. Es werden Präzisionsklimageräte zur Klimatisierung vorgesehen und verwendet, die über eine
Sensorik verfügen, um einen optimalen Luftaustausch zu regeln und damit Energie einzusparen.
Ferner werden Klimasysteme eingesetzt, die einen möglichst hohen Anteil an sog enannter „Freier
Kühlung“ ermöglichen, um die Außenluft zur Kühlung mit heranzuziehen. Der Handlungsspielraum der
citeq ist hier auf Marktrecherche, Informationsweitergabe und Anforderungsdefinition beschränkt, da
die Umsetzung und Ausführung in der Verantwortung des AfIM liegt.
Die Klimatisierung im Rechenzentrum ist dabei ein wichtiger Faktor. Hier wird regelmäßig auf die rich-
tige Raumtemperatur geachtet, denn je niedriger die Temperatur, desto höher der Energiebedarf. Wei-
terhin wird im Rechenzentrum durch Verkabelungsinfrastrukturmaßnahmen stromverbrauchende ak-
tive Netzwerktechnik eingespart.
Die von der citeq eingesetzte e nergieeffiziente IT spart Stromkosten. Weil neuere Technik zumeist
energieeffizienter ist, werden alle älteren IT-Systeme regelmäßig ersetzt.
Die citeq plant die Ausstattung ihrer Netzwerkräume bedarfsgerecht und sorgt für ressourcenscho-
nende Netzwerkinstallationen. Nur tatsächlich benötigte Datendosen werden geschaltet, so dass die
Netzwerk-Switche optimal geplant und belegt werden können.
Auch auf zusätzliche Büro-Switche wird verzichtet, Endgeräte werden möglichst über zentrale Switche
angebunden, so werden die vorhandenen Ressourcen besser ausgenutzt und weitere Stromverbrau-
cher vermieden.
Die citeq setzt die PoE Technik (Power over Ehernet) ein. Ein PoE -Switch versorgt IP -Geräte wie
Telefone und Access Points mit Strom. Er nutzt dafür dasselbe Ethernet -Kabel, über das auch die
Daten übertragen werden. So werden weniger Stromkabel benötigt und gleichzeitig wird weniger
Strom verbraucht.
Seit Jahren forciert die citeq den Breitbandausbau mit dem Ziel, dezentrale Server-Systeme und TK-
Systeme zu zentralisieren. Die Zentralisierung ermöglicht weiterhin, dezentrale IT-Systeme in den Au-
ßenstandorten abzubauen. Durch diese Maßnahmen - die gemeinsame Nutzung zentraler Dienste,
Daten- und Telefonleitungen - konnte der Stromverbrauch in vielen städtischen Einrichtungen in den
letzten Jahren bereits reduziert werden. Die citeq sieht in diesem Vorgehen ein großes Energieein-
sparpotential und arbeitet stetig daran, das städtische Glasfasernetz weiter auszubauen.
Für das Jahr 2026 ist ein weiterer großer Schritt in Richtung „Green-IT“ durch Verlagerung eines der
Rechenzentren der citeq (Scheibenstraße) in das DMO geplant. Die technische Planung des DMO
basiert auf der DIN EN 50600 VK3 (Redundante Bauweise aller relevanten Komponenten) und Erfül-
lung der neuen Vorgaben aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit einem PuE (Power Usage
Effectiveness oder Stromverbrauchseffektivität) <1,2. Ferner soll dort die Zertifizierung gemäß
ISO27001 und IT-Grundschutz (BSI) umgesetzt werden.
19
Seit
e:
19
5.4 Geschäftsmodell
Die citeq hat eine Doppelrolle als Querschnittseinrichtung der Stadt Münster und gleichzeitig als ex-
terner Dienstleister für weitere Behörden und stellt damit eine Besonderheit unter den kommunalen
IT-Dienstleistern in Deutschland dar.
Als externer IT -Dienstleister ist die Stadt Münster seit dem 01.01.2019 mit 2 8 umliegenden Kreis-,
Stadt- und Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich -rechtliche Vereinbarung verbunden und er-
bringt im Rahmen des Leistungsaustauschs im Zweckverband KDN für 400 weitere Behörden IT -
Leistungen.
Innerhalb der Stadt Münster n ahm die citeq bis zum Jahr 2023 sowohl die Funktionen der IT -
Steuerung als auch der IT -Dienstleisterin wahr. Seitdem wird die Funktion der IT -Steuerung schritt-
weise auf eine im Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster eigens dafür eingerichtete Fach-
stelle verlagert.
Damit einher geht eine strukturierte Wissensvermittlung in Richtung Personal- und Organisationsamt
und die Gestaltung effizienter IT -Steuerungsprozesse. Die citeq wird diesen Prozess auch noch im
Jahr 2026 nach besten Kräften unterstützen. Nach seinem erfolgreichen Abschluss kann die citeq in
ihrem städtischen Handlungsfeld dann ausschließlich ihre Rolle als IT-Dienstleisterin in den Fokus
nehmen.
Kunden der citeq innerhalb der Stadt Münster sind alle Ämter und Einrichtungen innerhalb der Ver-
waltung sowie die städtischen Schulen. Die citeq nimmt für die Stadt Münster die Rolle der Gigabit -
und der Mobilfunkkoordination wahr.
5.5 Externe Einflussfaktoren auf das Geschäft
Das Risiko von Cyber -Angriffen gegenüber Kommunen und ihren kommunalen IT -Dienstleistern ist
gleichbleibend hoch. Diese Entwicklung bestätigt im Nachhinein die vor mehr als zehn Jahren ge-
troffene Entscheidung der citeq, das eigene IT -Sicherheitsniveau systematisch durch Einrichtung ei-
nes IT-Sicherheitsmanagementsystems mit nachfolgender Zertifizierung nach ISO 27001 nach BSI -
Grundschutz weiterzuentwickeln (s. hierzu Gliederungspunkt 5.6.1).
Eine umfassende Sicherheit ist auf diesem Weg jedoch auch nicht zu erzielen. Daher werden sowohl
innerhalb der Stadt Münster als auch im ÖRV -Verbund die bereits laufenden Anstrengungen im Be-
reich der Vorbereitungen für eine Notfallbewältigung durch IT-Ausfälle fortgeführt und intensiviert. Die
Kreise Coesfeld, Warendorf, Steinfurt, Borken und Recklinghausen und die Städte Hamm und Müns-
ter entwickeln seit Ende 2024 in einem gemeinsamen Projekt ihre konkreten Lösungsansätze im Be-
reich des Business Continuity Managements weiter.
Nahezu alle Kommunen in NRW befinden sich zwischenzeitlich in massiven finanziellen Schwierig-
keiten. Dies trifft auch für die Stadt Münster als Hauptabnehmerin der Leistungen der citeq zu. Für die
citeq sind die Auswirkungen der jeweiligen kommunalen Stabilitätsprogramme unter anderem in den
Themenfeldern der Innovations- und Produktweiterentwicklung deutlich spürbar.
Hinzu kommen die Auswirkungen der zunehmend auftretenden Lieferengpässe und von beträchtli-
chen Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen.
20
5.6 Geschäftsbereichsübergreifende Entwicklung
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq
Die citeq betreibt ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS), das auf den IT -
Grundschutz-Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basiert. Im
Rahmen dieses ISMS werden sowohl die Prozesse der IT -Sicherheit als auch die des IT -
Notfallmanagements gesteuert.
Besorgniserregend ist, dass die derzeitige Bedrohungslage der Informationssicherheit ein bisher un-
erreichtes Ausmaß erreicht hat – und sich dabei dynamisch weiterentwickelt. Angreifer nutzen künst-
liche Intelligenz (KI), um Phishing-Mails zu erzeugen und setzen die KI auch im Rahmen von Ransom-
ware-Angriffen ein. So ermöglichen KI -gestützte Analysen den Angreifern die Netzwerke besser zu
verstehen und gezielte und wirkungsvolle Erpressungsangriffe zu starten.
Im Jahr 2025 richtete das ISMS der citeq seinen Fokus darauf, dieser stark veränderten Bedrohungs-
lage gerecht zu werden. Ziel war und ist es, das Risiko durch gezielte IT-Sicherheitsmaßnahmen und
eine strukturierte Umsetzung der IT -Sicherheitskonzeption weiter zu senken. Gleichzeitig stand die
proaktive Vorbereitung auf Ransomware -Angriffe im Mittelpunkt. Das Notfallvorsorgekonzept wurde
modifiziert, ergänzende Notfall-Maßnahmen wurden eingeführt. Auch die Sensibilisierung und Schu-
lung der Mitarbeitenden wurde noch weiter intensiviert.
Die Resilienz – also die Widerstandsfähigkeit der IT-Systeme gegenüber Sicherheitsvorfällen und An-
griffen – erfordert eine fortlaufende Verbesserung. Dafür sind technische und organisatorische Schutz-
maßnahmen, robuste Notfallvorsorgekonzepte sowie ausreich ende personelle und finanzielle Res-
sourcen entscheidend.
5.6.2 Gigabitkoordination für die Stadt Münster
Auch in Münster hat der von Bund und Land NRW geförderte sowie der eigenwirtschaftlich vorange-
triebene Glasfaserausbau eine hohe Priorität. Um diesen Prozess effizient zu steuern, wurde die citeq
personell verstärkt und koordiniert seitdem die stadtweiten Gigabit-Aktivitäten. Dazu gehören unter
anderem die Vernetzung relevanter Akteure – von Telekommunikationsunternehmen und städtischen
Einrichtungen bis hin zu Unternehmen – sowie die Berücksichtigung der Interessen der Bürgerinnen
und Bürger.
Durch das Kooperationsprojekt der Deutschen Telekom und der Stadtwerke Münster werden bis 2030
rund 160.000 Haushalte direkt an das Glasfasernetz angeschlossen. Ergänzend zum eigenwirtschaft-
lichen Ausbau kommen in den Außenbereichen und Gewerbegebieten Förderprogramme des Bundes
und des Landes NRW zum Einsatz, um eine flächendeckende Glasfaserversorgung im gesamten
Stadtgebiet sicherzustellen.
o Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „Weiße Flecken“
Im Sommer 2020 erhielten die Stadtwerke Münster den Auftrag, rund 2.000 Wohnadressen in
den Außenbereichen der Stadt sowie etwa 100 Gewerbeadressen mit Glasfaser zu versorgen
(V/0838/2018 i. V. m. V/0396/2022). Das Ausbauprojekt wird überwiegend durch Fördermittel
des Bundes (50 %) und des Landes NRW (40 %) finanziert.
Das Projekt wurde zum 31.12.2025 offiziell abgeschlossen. Über 90 % der förderfähigen Ad-
ressen wurden erfolgreich an das Glasfasernetz angebunden. Für die verbleibenden Adres-
sen, die während des Projekts keinen Anschluss beauftragen wollten, besteht weiter hin die
Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss gegen Zahlung eines Baukostenzuschusses nachträg-
lich zu beantragen. Diese Adressen wurden im Sinne des Förderprogramms als „homes pas-
sed“ erschlossen. Im Jahr 2026 startet zudem der Endverwendungsnachweis mit der damit
verbundenen technischen und administrativen Abnahme durch Bund und Land.
21
Seit
e:
21
o Das Graue Flecken-Förderprogramm
Im Rahmen des geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbaus wurden rund 1.300 Adressen iden-
tifiziert, die in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht mit einem Glasfasernetz versorgt
werden, das eine Mindestbandbreite von 500 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload
ermöglicht.
Der vorbehaltliche Zuschlag im Vergabeverfahren wurde im März 2025 an die epcan GmbH
erteilt – vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung der Fördermittel durch Bund und Land NRW.
Der Investitionskostenzuschuss, inklusive eines Absicherungsbetrags für zusät zliche oder
nachträglich erkannte Adressen, beläuft sich auf rund 12,2 Millionen Euro. Anders als bei
früheren Förderprogrammen liegt der kommunale Eigenanteil bei 20 %.
Der Baustart ist voraussichtlich für das erste Quartal 2026 geplant. Die Abstimmungsprozesse
mit den zuständigen städtischen Ämtern sowie die Planungsarbeiten des Netzbetreibers laufen
bereits.
5.6.3 Digitalisierung in der Stadt Münster
o OZG-Umsetzung
Die Münsteraner OZG -Umsetzung der citeq fokussiert strategisch auf die Nachnutzung von
standardisierten Onlinelösungen sowie im Ausnahmefall auf die Eigenentwicklung von Formu-
laren.
Gemäß dieser Strategie wurden im Jahr 2025 weitere OZG-Lösungen entsprechend den Be-
dürfnissen der Bürgerschaft, Unternehmen sowie Ämtern und Einrichtungen umgesetzt.
Zu Ende 2025 sind von den 2.069 für Kommunen relevanten LeiKa -Leistungen (Leistungen
gem. Leistungskatalog) 618 erledigt sowie 489 geprüft (d.h. Leistungen, deren Prüfung erge-
ben hat, dass eine Umsetzung zum derzeitigen Zeitpunkt , z.B. auf Grund von geringen An-
tragszahlen, nicht lohnend ist) worden. 285 finden sich zudem aktuell in der Bearbeitung. Damit
sind knapp 67% der LeiKa-Leistungen erledigt, geprüft bzw. aktuell in Umsetzung.
Für das Jahr 2026 ist das Ziel, das Programm abzuschließen und alle relevanten LeiKa-Leis-
tungen zu prüfen sowie ggf. zu bearbeiten. Die Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene sowie
die kommunikative Begleitung der Ämter und Einrichtungen wird fortgesetzt.
Zudem wird parallel ein Vorschlag zur Überführung in den Betrieb inkl. der damit verbundenen
Dokumentationen und Betriebskonzepte für eingeführte EfA-Dienste erarbeitet.
o DMS-Programm
Das DMS-Programm konnte im Jahr 2025 seine erfolgreiche Arbeit der Vorjahre fortsetzen
und so einen wichtigen Meilenstein erreichen: Mehr als die Hälfte aller Ämter und Einrichtun-
gen der Stadt Münster nutzen nun die allgemeine E -Akte und arbeiten damit in über 140.000
Akten teamübergreifend digital zusammen. Durch effizientere Arbeitsabläufe und transparen-
tes Wissensmanagement wurde damit der Arbeitsalltag von knapp 3.500 Mitarbeitenden in 24
Ämtern und Einrichtungen nachhaltig verbessert.
Unterstützt werden diese durch das Community-Programm, in dessen Rahmen über 30 Schu-
lungen durchgeführt wurden und zahlreiche Quick-Guides inklusive Newsletter zur Verfügung
gestellt worden sind.
Zudem wurden im Rahmen der Einführung von E-Fachakten fünf Ämter an die Zentrale Scan-
stelle angebunden und insgesamt knapp 79.000 Akten und Vorgänge durch einen zentralen
Scandienstleister gescannt und importiert.
Für das Jahr 2026 ist eine gleichermaßen erfolgreiche Fortführung geplant, in welchem acht
Ämter und Einrichtungen mit der Einführung der allgemeinen E-Akte starten werden.
22
6 Wirtschaftsbericht
6.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt. Die NRW-Kommunen werden bereits
heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl deutlich größerer IT -Dienstleister versorgt. Gleich-
zeitig hat sich der Leistungsaustausch bei der Bereitstellung komplexer Fachanwendungen zwischen
den IT-Dienstleistern intensiviert; der Trend geht hier zum Fachrechenzentrum.
Bereits seit mehreren Jahren arbeiten die kommunalen IT -Dienstleister in NRW gemeinsam mit den
kommunalen Spitzenverbänden NRW an Konzepten zur schrittweisen Zentralisierung der kommuna-
len IT -Dienstleister. Dabei dienen Bundesländer wie Bayern, Baden -Württemberg und Hessen als
Vorbild. Mit dieser Strategie sollen einerseits monetäre Einsparungen bzw. die Eindämmung der Kos-
tensteigerung erreicht und andererseits die Digitalisierungsgeschwindigkeit deutlich erhöht werden.
Seit 2025 liegt ein – auch von der Stadt Münster – citeq – mit in Auftrag gegebenes Organisationsgut-
achten vor, das nunmehr mit Unterstützung des Landes umgesetzt werden soll.
In einem parallelen, sich ergänzenden Projekt arbeitet die citeq gemeinsam mit anderen kommunalen
Akteuren an einer intensiveren Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen IT im Münsterland und
darüber hinaus.
6.2 Geschäftsverlauf
Im Jahr 2025 konnte die citeq in den vereinbarten Umsetzungsprogrammen der Digitalisierung in en-
ger Zusammenarbeit mit ihren Kunden die vereinbarten Ziele erreichen. In Umsetzung der bestehen-
den Digitalisierungsstrategie hat die citeq mit ihren Kunden in der Verwaltung konsequent die ver-
schiedenen priorisierten Handlungsfelder der Digitalisierung durch Programme und Projekte bzw.
durch betriebliche Weiterentwicklung bearbeitet. Schwerpunkte bildeten dabei die Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen für Bürger*innen und Unternehmen, die weitere Einführung von elektronischen
Akten an den Verwaltungsarbeitsplätzen, der Ausbau der Werkzeuge für die digitale Zusammenarbeit
sowie die zunehmende Ausstattung der Beschäftigten in der Verwaltung mit Endgeräten, die das mo-
bile Arbeiten ermöglichen. Für die Weiterentwicklung der digitalen Zusammenarbeit in der Stadt Müns-
ter hat der erfolgreiche Abschluss des Projekts Einführung von Microsoft 365 im ersten Quartal 2026
eine hervorgehobene Bedeutung. Dieser Prozess wird weiter fortgesetzt. Gleichzeitig führen die welt-
politischen Entwicklungen dazu, dass auch Exit -Strategien in Richtung europäischer bzw. Open
Source-Alternativen konkretisiert werden müssen.
Die Leistungen im Umfeld der ÖRV -Zusammenarbeit konnten weiter ausgebaut werden. Hier sind
beispielhaft die sehr positiven Entwicklungen im Produktumfeld von Infoma newsystem sowie der
funktionale Ausbau der VOIS -Plattform mit ihren Modulen und Anwendungen zu nennen. In diesem
Bereich sind mit der Pilotierung der Anwendung VOIS|FSW (Führerschein wesen) jedoch auch grö-
ßere Herausforderungen entstanden, die bis zum Ende des Jahres 2025 nicht vollständig gelöst wer-
den konnten.
Die Städte Münster und Hamm haben gemeinsam mit der citeq Anfang des Jahres 2024 mit dem
S/4HANA-Digitalisierungsprojekt begonnen. Dieses zielt darauf ab, die SAP -Infrastruktur im Rech-
nungswesen bis 2027 auf S/4HANA umzustellen und bei dieser Gelegenheit auch die Möglichkeiten
von S/4HANA zur Prozess- und Serviceoptimierung zu nutzen.
23
Seit
e:
23
6.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Bilanzsumme zum 31.12.202 5 beläuft sich auf 77.835 T€ und ist damit um 2.294 T€ höher als
zum 31.12.2024. Der Anstieg der Bilanzsumme ist wesentlich bedingt durch die Erhöhung des Finanz-
anlagevermögens sowie der Rechnungsabgrenzungsposten. Wie in den Vorjahren kam es auch im
Berichtsjahr zu einer Bilanzverlängerung aufgrund einer Termingeldanlage über die Jahreswende von
15.000 T€ (Vorjahr: 14.255 T€).
Im Jahr 2025 wurden Investitionen in Höhe von 5.885 T€ vorgenommen und durch Eigenmittel und
Kassenkredite finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen 964 T€, die zur Rückdeckung der Pensi-
ons- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die verbleibenden 4.921 T€ verteilen sich auf Soft-
wareprodukte (731 T€), Rechnersysteme (1.869 T€), Monitore, Drucker und sonstige DV -Peripherie
(552 T€), Netztechnik (inkl. Anlagen im Bau) (1.273 T€), Telekommunikationstechnik (453 T€), tech-
nische Ausstattung (19 T€) und geringwertige Vermögensgegenstände in Form von Trivialsoftware
sowie Netz- und TK-Technik (insgesamt 10 T€) und Anzahlungen auf Softwareprodukte (15 T€). Den
Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von 4.199 T€ gegenüber.
Das Umlaufvermögen verringerte sich um 2.057 T€ auf 26.035 T€, insbesondere aufgrund niedrigerer
Forderungen an die Stadt Münster, die u.a. auch die zuvor erwähnte kurzfristige T ermingeldanlage
enthalten.
Das Eigenkapital zum 31.12.2025 in Höhe von 10.702 T€ (Vorjahr: 11.585 T€) deckt 13,7 % der Bi-
lanzsumme (Vorjahr: 15,3 %). Aufgrund des Fehlbetrags von 794 T€ und der Einstellung des Vorjah-
resfehlbetrages von 354 T€ in den Verlustvortrag zzgl. der Berücksichtigung der fiktiven Ausschüttung
des Vorjahresgewinns des BgA der citeq von 76 T€ sank die Eigenkapitalquote im Berichtsjahr um
1,6 %- Punkte. Bereinigt um die bilanzverlängernde Termingeldanlage ergibt sich eine Eigenkapital-
quote von 17,0 % (Vorjahr: 18,9 %) für das Berichtsjahr . Bei Einbeziehung der Sonderposten aus
Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens ändert sich die Eigenkapitalquote nicht.
Die Finanzlage der citeq ergibt sich aus der nachfolgenden, z. T. vereinfachten Kapitalflussrechnung:
Kapitalflussrechnung [T€] 2025 2024
Periodenergebnis -794 -354
+ Abschreibungen +4.199 +4.589
+/-
Veränderung Pensionsrückstellungen +2.392 +694
+/-
Veränderung sonstige Rückstellungen & Steuerrückstellungen +608 +436
+/-
Veränderung Vorräte, Forderungen & sonstige Vermögensgegenstände, Ak-
tive Rechnungsabgrenzungsposten *1
-8.329 -341
+/-
Veränderung Verbindlichkeiten, Sonderposten aus öffentlichen Zuschüssen,
Passive Rechnungsabgrenzungsposten *1
-569 +764
= Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -2.493 +5.788
-
/+
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle- und Sach-Anlagevermö-
gen / Verluste aus Abgängen von VG
-4.884 -5.908
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanz-Anlagevermögen -964 -1.455
= Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -5.848 -7.363
- Fiktive/reale Ergebnisabführung an die Stadt Münster -76 -1.479
- Kapitalertragsteuer auf Ergebnisanteil BgA -12 -11
= Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit -88 -1.490
= Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelfonds *2 -8.429 -3.065
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode +5.561 +8.626
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode -2.868 +5.561
*1 Die kurzfristigen Tagesgeldanlagen über die Jahreswenden 2024/2025 und 2025/2026, die jeweils korrespondierend in
den Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 ausgewiesen wurden, sind heraussaldiert worden.
*2 Der Finanzmittelfonds umfasst eigene liquide Mittel und die für die citeq auf städtischen Bankkonten geführte Liquidität.
24
Die Abnahme des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit um 8.280 T€ ist hauptsächlich bedingt
durch den Anstieg der Forderungen aus LuL um 5.928 T€ aufgrund teilweise später Rechnungsstel-
lung (i.e. nach Kassenschluss) im Berichtsjahr. Hinzu kommt die Zunahme der aktiven Rechnungsab-
grenzungsposten um 2.702 T€.
Ein im Berichtsjahr um 1.024 T€ geringeres Investitionsvolumen im immateriellen- und Sach-Anlage-
vermögen war wesentlicher Treiber für den um 1.514 T€ niedrigeren Mittelabfluss im Cashflow aus
Investitionstätigkeit. Die Auszahlungen für den Kauf von Fondsanteilen im Finanz-Anlagevermögen
fielen um 490 T€ geringer aus als im Vorjahr.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat aufgrund einer wesentlich geringeren Ergebnisabführung
an die Stadt Münster im Berichtsjahr den Finanzmittelfonds mit 1.402 T€ stärker entlastet als im Vor-
jahr. Der Ausweis des Vorjahresergebnisses des BgA sowie die darauf entfallende Kapitalertragsteuer
waren im Mittelabfluss mit insgesamt 88 T€ enthalten.
Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds betrug in Summe -8.429 T€ und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 5.364 T€ verschlechtert. Dies zeigt, dass die citeq weiterhin auf finanzielle
Unterstützung seitens der Stadt Münster angewiesen ist.
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die Umsatzerlöse über alle Pro-
duktbereiche der citeq betragen im Berichtsjahr 53.521 T€ und sind damit um 9.708 T€ höher als im
Vorjahr. Die positive Abweichung ist im Wesentlichen bedingt durch erhebliche Steigerungen im Ma-
terial- und Personalaufwand, die über entsprechende Preisanpassungen an die Kunden weitergege-
ben werden konnten. Im Ergebnis war für das Geschäftsjahr 2025 jedoch ein Fehlbetrag von 794 T€
zu verzeichnen.
Die Herkunft des um 1.568 T€ geringeren Jahresergebnisses im Vergleich zum Plan , bereinigt um
MEP & ÖrV , kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Der Vergleich zum Plan ist nur
aussagekräftig in Bezug auf die Aufwendungen, da, analog zum Ist, der Plan-Umsatz und das Plan-
Ergebnis um die Ergebnisse der Geschäftsbereiche MEP und ÖrV für einen Vergleich zu bereinigen
sind:
Angaben in T€ Plan 2025
Plan 2025
bereinigt Ist 2025
Differenz
Ist/Plan
bereinigt
Umsatzerlöse 54.309 54.296 53.521 -775
sonstige betriebliche Erträge 140 140 259 119
Summe Erträge 54.449 54.436 53.780 -656
Materialaufwand 20.049 20.049 22.122 -2.073
Personalaufwand 23.763 23.763 25.118 -1.355
Abschreibungen 6.510 6.510 4.199 2.311
sonstige betriebliche Aufwendungen 1.669 1.669 1.739 -70
Zinsergebnis 1.631 1.631 1.360 271
Steuern 40 40 36 4
Summe Aufwendungen 53.662 53.662 54.574 -912
Jahresergebnis 787 774 -794 -1.568
25
Seit
e:
25
Die Umsatzerlöse liegen zu 98 % auf Planniveau. Mehrerlöse im Geschäftsbereich MS von 1.771 T€
werden durch Mindererlöse in den Geschäftsbereichen MEP und ÖrV von in Summe 2.546 T€ über-
kompensiert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben Erträgen aus der Veränderung von Rückstellun-
gen einen Ertrag von 55 T€ aus der Erstattung der Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
für einen als Personalrat tätigen Mitarbeiter der citeq. Im Plan werden aus Gründen der Konservativität
grundsätzlich nur die Fördermittel für die Gigabit- und Mobilfunkkoordination berücksichtigt.
Der Materialaufwand übersteigt den Planwert um 2.073 T€. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch
höher als geplant ausgefallene Steigerungen der Wartungsaufwendungen, die im Zuge der vermehr-
ten Umstellung von Kauf- auf Mietlizenzen bei den Fachanwendungen durchgesetzt werden konnten.
Der Personalaufwand im Berichtsjahr übersteigt den Planwert um 1.355 T€. Dies ist vor allem zurück-
zuführen auf den höher als geplant ausgefallenen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, der in ähnli-
cher Größenordnung auch für die Beamten übernommen wurde.
Die um 2.311 T€ niedrigeren Abschreibungen konnten den vorgenannten Aufwandsanstieg nur zum
Teil kompensieren und sind auf das geringere Investitionsvolumen (4.921 T€ vs. 9.732 T€) zurückzu-
führen.
Das Zinsergebnis profitierte insbesondere von unterjährigen Zinserträgen von 271 T€ aus der kurz-
fristigen Festgeldanlage und trug damit zu einer verbesserten Gesamtaufwandsposition bei. Aus
Gründen der Konservativität bleiben im Wirtschaftsplan derartige Zinserträge unberücksichtigt.
Aufgrund der z.T. unerwartet hohen Steigerungen im Material- und Personalaufwand unterschritt das
Jahresergebnis den bereinigten Plan um 1.568 T€.
Alle nach dem Abschlussstichtag relevant gewordenen Ereignisse sind in angemessener Weise im
Jahresabschluss berücksichtigt.
6.4 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein Indikator für die Leistungsfähigkeit der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der
angebotenen Produkte. Aufgrund der von der citeq mit den Kooperationspartnern gemeinsam betrie-
benen Weiterentwicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch
ein Anzeichen für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.
Um die partnerschaftlichen Beziehungen mit den Kooperationspartnern weiter zu intensivieren, hat
die citeq im Vorjahr erstmalig eine ÖrV-Klausurtagung ins Leben gerufen, um den ÖrV -Partnern ein
weiteres Angebot zum Austausch über strategische Fragestellungen zu eröffnen sowie Gelegenheit
für Feedback und Anregungen zum Leistungsportfolio der citeq zu bieten. Aufgrund der guten Reso-
nanz aus dem Partnerkreis wurde dieses Format in den Katalog der regelmäßigen Kundenveranstal-
tungen der citeq aufgenommen. Die nächste Veranstaltung wird im März 2026 stattfinden.
Die Betriebsleitung der citeq führt in sechswöchigem Rhythmus Online-Versammlungen für die Mitar-
beitenden durch, um über die Entwicklung der Geschäfte und d en Stand d er wichtigen Projekte zu
informieren. Diese Informationsveranstaltungen, die einen unmittelbaren Austausch mit der Betriebs-
leitung ermöglichen und damit auch der Mitarbeitendenbindung dienen, werden mit hohem Zuspruch
angenommen: Die Teilnahmequote liegt regelmäßig zwischen 80 und 90%.
Der durchschnittliche Personalbestand hat sich von insgesamt 237 Personen im Jahr 2024 (exkl. elf
Auszubildende) auf 259 Personen im Berichtsjahr (exkl. zehn Auszubildende) erhöht. In Vollzeitstellen
beschäftigt die citeq 243,82 Vollzeitäquivalente (VZÄ) per 31.12.2025. Daneben waren 24,12 Stellen
(VZÄ) zum Stichtag nicht besetzt, darin enthalten sind 3,62 VZÄ nicht zu besetzende Teilzeitanteile.
Die Nachhaltigkeits-Anstrengungen der citeq sind eingebettet in das Klimaschutzkonzept und die
Nachhaltigkeits-Strategie der Stadt Münster. Hinsichtlich dieser Aspekte verweisen wir auf unsere Er-
läuterungen zum Gliederungspunkt 5.3.
26
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
7.1 Prognosebericht
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq -Leistun-
gen, der längerfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der be-
stehenden Ö RV und aufgrund des seit Jahren wachsenden Leistungsaustauschs innerhalb des
Zweckverbands KDN im Bereich der kommunalen Fachanwendungen für die nähere Zukunft von ei-
nem stabilen Kerngeschäft aus.
Änderungen werden sich perspektivisch aus den Projekten zur Zentralisierung der kommunalen IT in
NRW sowie zur Vertiefung der Zusammenarbeit der kommunalen IT-Dienstleister im Münsterland ent-
wickeln. Die Zunahme verbindlicher zentraler IT-Services in NRW wird möglicherweise zu tiefgreifen-
den Veränderungen im Produktportfolio der citeq innerhalb der nächsten zehn Jahre führen. Dies er-
öffnet in erster Linie Chancen für alle Beteiligten, da mit den monetären Einsparungen und der Redu-
zierung von betrieblichen Pflichtaufgaben Kapazitäten für neue Themen und Dienstleistungen mit ei-
nem hohen Vor-Ort-Bezug frei werden.
Die citeq bereitet ihre Strategieprozesse auf diese Entwicklung in unterschiedlichen Szenarien vor.
Sie begrüßt und unterstützt die bestehenden Entwicklungen und Projekte, die unter anderem einen
Beitrag zur Vereinfachung der kontinuierlich komplexer werdenden Rahmenbedingungen der kommu-
nalen Informationstechnik leisten können.
Darüber hinaus setzt die citeq auch im Jahr 202 6, in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern und
Einrichtungen der Stadt Münster und den kommunalen ÖRV -Partnern, ihren Veränderungsprozess
mit den priorisierten Zielen der Kundenorientierung und IT-Sicherheit konsequent fort.
7.2 Risikobericht
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis-
tungsfähigkeit (§10 EigVO NRW) und entsprechend den für Aktiengesellschaften geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufgebaut. Ziel ist e s bestehende und mögliche
Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu bewerten und strategische Maßnahmen zur Re-
duzierung und Vermeidung von Risiken zu planen, umzusetzen und deren Umsetzung zu kontrollie-
ren. Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen wurden aus-
gewertet.
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch deren Gefährdun-
gen und damit auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit, in den letzten Jahren zugenommen haben
und weiter zunehmen werden. Dieser Aufwandsanstieg bezieht sich einerseits auf den zentralen IT -
Sicherheitsbereich der citeq, sowie auch auf die in den Organisationsbereichen verantwortlichen und
operativ tätigen Mitarbeitenden im System- und Anwendungsbetrieb.
Auch wenn die citeq im Jahr 2025 in enger Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt
der Stadt Münster erfolgreich IT-Fachkräfte gewinnen konnte, muss sie weiterhin systematisch Maß-
nahmen entwickeln, um dem prognostiziert steigenden Fachkräftemangel begegnen zu können.
Auch die Rahmenbedingungen im kommunalen Umfeld sind gekennzeichnet durch eine steigende
Volatilität, Unsicherheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit (siehe auch VUCA). Dies erfordert von der
citeq eine erhöhte Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit.
27
Seit
e:
27
7.3 Chancenbericht
Die unter 7.1 und 7.2 beschriebenen Entwicklungen nutzt die citeq , um sich gemeinsam mit ihren
Kunden strategisch neu zu positionieren. Die anstehende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse bei
der Stadt Münster und den ÖrV -Partnern ist Aufgabe und Chance der citeq. Sie bietet für die kom-
menden Jahre Möglichkeiten, neue Anwendungen zu entwickeln, Dienstleistungen zu erbringen und
eine Ausweitung des bisherigen Betriebs im BSI-zertifizierten Rechenzentrum vorzunehmen. Die citeq
wird diese Chance nutzen und ihre Beiträge leisten.
Münster, den 31.03.2026
citeq
gez.
Holger Nauendorff
28
8 Organigramm
Beschlussvorlage
2298 Zeichen
V/0292/2026 V/0292/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses der citeq zum 31.12.2025 Beratungsfolge 09.06.2026 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 23.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2025 (Anlage) wird mit einer Bilanzsumme von 77.834.914,77 € und einem Jahresfehlbetrag/Bilanzverlust von 794.872,50 € festgestellt. 1. Der Jahresfehlbetrag 2025 von 794.872,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Der Lagebericht wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt. Begründung: Die Dr. Merschmeier + Partner GmbH WP- und StB-Gesellschaft, 48151 Münster, hat den Jahresab- schluss und den Lagebericht des Geschäftsjahres 2025 geprüft. Die citeq erhält für das Geschäftsjahr 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssatzung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Gem. §10(6) EigVO NRW ist ein Fehlbetrag, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Kommune aus- geglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. citeq 27.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dominik Telefon: 0251 492-1811 Dominik@citeq.de - 2 - V/0292/2026 Zu 2.: Die Dr. Merschmeier + Partner GmbH WP- und StB-Gesellschaft, 48151 Münster, hat festgestellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung • aufgestellt wurde, • im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und • sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung wecken. Zu 3.: Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsaus- schusses. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht citeq 2025
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0292/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2026
- Erstellt
- 30.04.2026 09:53