V/0843/2018
Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 im Förderbereich Projektaufruf 2018 SJK II
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Anlage 1 V 0843 2018
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Projektblatt zur Skizze An das BMI - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zur Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 im Förderbereich: Projektaufruf 2018 SJK III Stadt Münster -Sportamt-, Friedrich-Ebert-Straße 110, 48153 Münster Online-Kennung: Akronym: 100373269 MS_York-Kaserne FKZ Kennwort Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn Eingerahmte Felder bitte freilassen Skizzeneinreicher: Stadt Münster -Sportamt- Friedrich-Ebert-Straße 110, 48153 Münster Projektthema: Sanierung der auf dem Gelände der York Kaserne befindlichen Sporthalle, für die gesellschaftliche Nutzung durch die Anwohner in dem neu entstehenden Wohnquartier. Planzeitraum 01.01.2020 bis 01.01.2022 Projektleitung: Herr Roland Schniedenharn, (Tel.: +49 251 492-2438), SchniedenharnRoland@stadt- muenster.de Wichtige Angaben: Die Datenschutzhinweise wurden zur Kenntnis genommen und bestätigt. Liste der beigefügten Antragsunterlagen: Angaben zu den Ansprechpersonen Angaben zur Finanzierung Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung Projektbeschreibung 31.08.2018 Ort und Datum Name / Unterschrift Anlage 1 zur Vorlage V/0843/2018 FKZ: 2 Online-Kennung: 100373269 A00 Projektskizzeneinreichende Kommune S00 Ausführende Stelle Name <0210> S01 Amt für Immobilienmanagement (in Absprache dem Sportamt der Stadt Münster) Straße <0225> S02 Albersloher Weg 33 Postleitzahl <0230a> Ort <0240a> S03 48153 S04 Münster Bundesland <0220> S05 Nordrhein-Westfalen Postfach <0230b> Postleitzahl (zu Postfach) Ort <0240b> S06 S07 S08 Telefon-Nr.: Fax-Nr.: S11 +49 251 492-2301 S12 +49 251 492-7734 E-Mail-Adresse S13 immobilienmanagement@stadt-muenster.de Rechtsverbindlicher Name des/der Skizzeneinreicher(s)/(in) <0110> A01 Stadt Münster -Sportamt- Straße <0120> A02 Friedrich-Ebert-Straße 110 Postleitzahl <0150a> Ort <0160a> A03 48153 A04 Münster Bundesland <0130> A05 Nordrhein-Westfalen Postfach <0130> Postleitzahl (zu Postfach) Ort (zu Postfach) <0160b> A06 A07 A08 Telefon-Nr.: <0270> Fax-Nr.: <0281> A11 +49 251 492-5200 A12 +49 251 492-7753 E-Mail-Adresse A13 sportamt@stadt-muenster.de FKZ: 3 Online-Kennung: 100373269 SKI Personenbezogene Daten Kontaktpersonen der Kommune Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad P01 Herr P02 Roland P03 Schniedenharn P04 Telefon-Nr.: <0295> Fax-Nr.: <0297> P05 +49 251 492-2438 P06 +49 251 492-7734 E-Mail-Adresse <0296> P07 SchniedenharnRoland@stadt-muenster.de . Funktion P08 Fachstellenleiter -Bauen im Bestand- . 2. Ansprechperson Projekleitung Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad Herr Michael Willnath Telefon-Nr.: Fax-Nr.: +49 251 492-5200 +49 251 492-7753 E-Mail-Adresse sportamt@stadt-muenster.de Funktion P08 Amtsleiter Sportamt . 1. Administrative Ansprechperson (im Falle einer Bewilligung) Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad P08 Herr P09 Bernd P10 Zerbe P11 Telefon-Nr.: <0270> Fax-Nr.: <0281> P12 +49 251 492-5224 P13 +49 251 492-7753 E-Mail-Adresse <0280> P14 zerbe@stadt-muenster.de . 2. Weitere Kontaktperson(nur während der Antragsphase) Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad P38 P39 P40 P41 Telefon-Nr.: <0270> Fax-Nr.: <0281> P42 P43 E-Mail-Adresse <0280> P44 D00Datenschutzhinweis: FKZ: 4 Online-Kennung: 100373269 D01 Die in der Skizze enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben werden vom Empfänger der Skizze und seinen Beauftragten im Rahmen seiner/ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. diesem vorgehenden Rechtsvorschriften (§1 Abs. 3 BDSG). Soweit in der Skizze personenbezogene Daten von Beschäftigten des/der Einreicher(s)(in) oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, wurden diese entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert und deren Einverständnis eingeholt. Ja FKZ: 5 Online-Kennung: 100373269 SKI Vorhabenbezogene Daten V00 Projekttitel V05 MS_York-Kaserne Projektthema <0100> V06 Sanierung der auf dem Gelände der York Kaserne befindlichen Sporthalle, für die gesellschaftliche Nutzung durch die Anwohner in dem neu entstehenden Wohnquartier. Kurzbeschreibung Kurzbeschreibung des Projekts Die Stadt Münster wurde durch Beschlüsse des Rates beauftragt, die von den Briten freigezogene York- Kaserne im Stadtteil Münster-Gremmendorf zu einem künftigen Wohnquartier zu entwickeln. Es befindet sich auf dem ehemaligen Kasernengelände bereits eine Sporthalle, die den durch den Bevölkerungszuwachs erhöhten Bedarf an gedeckten Sportflächen im Stadtteil Münster-Gremmendorf decken soll. Diese Sporthalle wurde auf die Anforderungen eines Kasernen-Standortes konzipiert und errichtet. Insbesondere stehen Umkleideräumlichkeiten nur in geringem Maße zur Verfügung. Um in dieser Sporthalle Vereinssport durchführen zu können und letztendlich sportorientiert Nutzungen zu ermöglichen, sind verschiedene bauliche Anpassungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich. Zudem besteht ein genereller Sanierungsbedarf an dem Gebäude. Begründung für das Projekt incl. seiner städtebaulichen Einbindung bzw. dem Quartiersbezug Begründung für das Projekt Das Gelände der ehemaligen York-Kaserne ist durch Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Wohnbebauung freigegeben. Es entsteht (bis voraussichtlich 2030) dort ein Wohnquartier mit ca. 1800 Wohneinheiten im Bereich des Stadtteiles Gremmendorf. Ein städtebaulicher Entwurf liegt bereits vor und liegt diesem Antrag bei. Die Bestandssporthalle wird in das Gesamtgefüge der neuen Wohnbebauung und unter Berücksichtigung der Einbindung der bestehenden Bebauung in Gremmendorf eingefügt. Die Bebauung des Geländes der ehemaligen York-Kaserne in dem in der Anlage aufgezeigten Ausmaß stellt auch neben der künftigen Wohnbebauung für die Bereitstellung des Sports eine Anforderung dar. Es ist daher sinnvoll, dass die Sporthallte erhalten bleibt und Teil der städtisch bereitzustellenden Sportflächen wird. Ziele und Zweck des Projekts Ziele und Zweck Auf dem 50 ha großen Gelände werden mehrere KiTa und eine 4-Zügige Grundschule mit eigener Sporthalle errichtet. Die Bestandssporthalle wird nicht schulisch genutzt und ist somit dem Vereinssport zuzuführen. Es handelt sich hierbei um ein Projekt mit besonderer regionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf die Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Stadt Münster. Die Förderung dient der Sanierung und Bereitstellung der Sporthalle für die Allgemeinheit und langfristige Bewerbung von Sportangeboten im Stadtteil Gremmendorf. Zudem hat eine Vielzahl von Sportvereinen in Gremmendorf bereits Sportstättenbedarf angemeldet und wartet teilweise bereits viele Jahre auf zusätzliche Trainingszeiten. Weitere Vereine aus anderen Stadtteilen suchen ebenfalls bereits seit Jahren adäquate Trainingsstätten. Außerdem werden durch die entstehende Wohnbebauung sowohl neue Sportvereine entstehen als auch die lokalen Sportinstitutionen verstärkt nachgefragt werden. Die Förderung der Sanierung der Sporthalle und die Bereitstellung der Sporthalle für die Allgemeinheit wird die Integration der neuen Nachbarn, die in der neuen Wohnbebauung wohnen, in die bestehende „Dorfgemeinschaft“ unterstützen. Die Sportangebote im Stadtteil Gremmendorf inkl. des bebauten Kasernen-geländes werden vielfältiger und sämtliche Bevölkerungsschichten erhalten Zugang zu Sportstätten. FKZ: 6 Online-Kennung: 100373269 Erfüllung der Auswahlkriterien Erfüllung der Auswahlkriterien -Durch die Größe der Wohnbebauung ist die Maßnahme der Sanierung der Sporthalle ebenfalls im Fokus der regionalen Wahrnehmbarkeit -Bei der Gestaltung eines neuen Wohnquartiers besteht die Verpflichtung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, seitens der Stadtverwaltung Sportmöglichkeiten anzubieten -Die Stadt Münster saniert zyklisch Sporthallen im Bestand und ist bezogen auf die Umsetzbarkeit und Machbarkeit erfahren -Die Sporthalle wird durch die Sanierung Barrierefrei ausgebildet und auch für hörgeschädigte Menschen werden Maßahmen wie eine Hörschleife unter dem Hallenboden installiert. (Beispiel) Die Erfüllung der Auswahlkriterien entnehmen Sie ebenfalls der detaillierten Beschreibung der Punkte 1-3. Fördermaßnahmen Fördermaßnahmen Vorbereitend sind die Planung des Projektes und die Einbindung in die Infrastruktur des neu zu errichtenden Wohnquartiers und investiv sind die Herrichtung und Erschließung, Sanierung an Bauwerk und Baukonstruktion, sowie den technischen Anlagen, Außenanlagen und Sportgeräten. Daraus ergibt sich: 1. Erstellung Projektplanung, verwaltungsinterne vorbereitende Maßnahmen 2. Erschließung Wasser-, Gas-, Stromversorgung 3. Erdarbeiten für Versorgungsleitungen 4. Pfasterarbeiten 5. Dachdeckungsarbeiten 6. Bodenbelagsarbeiten 7. Erneuerung des Sportbodens 8. Sanierung Dusch- und WC-Bereich 9. Erneuerung Stromanlagen, Starkstromanlagen, Fernmeldeanlagen, Gebäudeautomation 10. Anlegen von Parkplätzen, Fahrradstellplätze, Zufahrtsstraße 11. Reparatur/ Wartung und Neubeschaffung der Sportgeräte Siehe hierzu auch Anlage „Kostenschätzung des Amtes für Immobilienmanagement“. Projektbeteiligte und Organisationsstruktur Projektbeteiligte und Organisationsstruktur Die Entwicklung der Flächen und der Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur erfolgt durch die Stadt Münster und ihre beiden 100%igen Tochtergesellschaften KonvOY GmbH und Wohn+Stadtbau GmbH. Die Sanierung der Bestandssporthalle kann und wird vorgelagert durch das Immobilienmanagement der Stadt Münster betreut werden. Die zu beauftragenden Subunternehmer für die einzelnen Gewerke können aufgrund noch nicht durchgeführter Vergabeverfahren zu diesem Zeitpunkt nicht benannt werden. Ablauf- und Zeitplan FKZ: 7 Online-Kennung: 100373269 Ablauf- und Zeitplan <0900> V07 Der genaue Zeitplan wird in der Phase der Projektplanung bestimmt. Es ist von einer Projektplanungsphase von 8 Monaten auszugehen, mit einer darauf folgenden Bauphase von 12 Monaten. (Richtwerte aus Sporthallensanierung) Bis 04/2019: detaillierte Prüfung des Sanierungsbedarf 08/2019: verwaltungsinterne Organisation der Projektvergabe 09/2019 – 03/2020: Erstellen der Projektablaufplanung 05/2020 – 11/2020: Herrichtung und Erschließung 01/2021 – 06/2021: Arbeiten an der Baukonstruktion 07/2021 – 09/2021: Arbeiten an den technischen Anlagen 10/2021 – 12/2021: Anlegen der Außenanlagen 10/2021 – 11/2021: Beschaffung der losen und eingebauten Sportgeräte (Parallel) 01/2022: Inbetriebnahme der Sporthalle und Freigabe für den Sport . FKZ: 8 Online-Kennung: 100373269 Ausgabenplan: Projektspezifische Maßnahmen 2020 Lfd. Nr. Maßnahme Betrag in EUR 1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn 191.000,00 2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung 60.000,00 3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion 0,00 4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen 0,00 5 Kostengruppe 500 Außenanlagen 0,00 6 Kostengruppe 600 Ausstattung 0,00 7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten 0,00 2021 Lfd. Nr. Maßnahme Betrag in EUR 1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn 0,00 2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung 0,00 3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion 679.400,00 4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen 196.800,00 5 Kostengruppe 500 Außenanlagen 343.900,00 6 Kostengruppe 600 Ausstattung 100.000,00 7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten 191.000,00 2022 Lfd. Nr. Maßnahme Betrag in EUR 1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn 0,00 2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung 0,00 3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion 0,00 4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen 0,00 5 Kostengruppe 500 Außenanlagen 0,00 6 Kostengruppe 600 Ausstattung 0,00 7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten 0,00 Gesamt Lfd. Nr. Bezeichnung Betrag in EUR 1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn 191.000,00 2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung 60.000,00 3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion 679.400,00 4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen 196.800,00 5 Kostengruppe 500 Außenanlagen 343.900,00 6 Kostengruppe 600 Ausstattung 100.000,00 7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten 191.000,00 . FKZ: 9 Online-Kennung: 100373269 SKI Finanzierungsplan Jahr Projekt- kosten (1) ggf. Mittel beteiligter Dritter (2) ggf. Mittel öffentliche r Förder- geber (ohne Bundes- anteil) (3) Förder- fähige Kosten (4) Landes- mittel (5) Kom- munale Eigen- mittel (6) Bundes- mittel (7) Mittel unbe- teiligter Dritter (8) 2020 251.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 138.050,00 112.950,00 0,00 2021 1.511.100, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 831.105,00 679.995,00 0,00 2022 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 1.762.100, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 969.155,00 792.945,00 0,00 FKZ: 10 Online-Kennung: 100373269 SKI Zusätzliche Angaben und Anlagen der Projektskizze Darstellungen des Projektes Mind. zwei bis max. vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld. Bitte beachten Sie, dass neben der Darstellung des Projektes sowie den zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine weiteren Unterlagen für die Vorprüfung Ihres Projektantrages berücksichtigt werden können. Wir bitten Sie daher von der Zusendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) zunächst abzusehen. Nachweis einer Haushaltsnotlage Ggf. Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsicht. Ratsbeschluss Nachweis eines Beschlusses über die Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates. Finanzierungsanteil Dritter Ggf. Nachweis des Finanzierungsanteils Dritter. Eigentumsverhältnisse Ratsbeschluss Bitte beachten Sie, dass die Bundesmittel dieses Programms nicht für den Erwerb von bundeseigenen Liegenschaften oder die Sanierung von Liegenschaften im Eigentum des Bundes eingesetzt werden können. Sollte die Umsetzung des Projekts vom Erwerb von einer (Bundes-)Liegenschaft abhängen oder mit ihm in Zusammenhangstehen, ist mit Vorlage der Projektskizze nachzuweisen, dass der Grundstückskaufvertrag zeitnah abgeschlossen wird und die Machbarkeit des Projekts innerhalb des Förderzeitraums gewährleistet ist. Das betreffende Objekt befindet sich(Mehrfachnennungen möglich): im Eigentum der Kommune im Eigentum des Landes im Eigentum des Bundes im Eigentum eines kommunalen Unternehmens FKZ: 11 Online-Kennung: 100373269 im Eigentum eines privaten Dritten (auch Vereine u.ä.) sonstiger Eigentümer Name des Eigentümers Anteil der Kommune Die Kommune befindet sich (bitte auswählen) nicht in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil bei 55%) in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil mindestens 10%) eine Bescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde liegt bei wird nachgereicht bis: Datum Ratsbeschluss Ein Ratsbeschluss über die Unterstützung des Stadt- und Gemeinderates liegt bei wird nachgereicht bis: Datum 20.09.2018 Geplante Umsetzung des Projekts Das Projekt wird ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert. FKZ: 12 Online-Kennung: 100373269 Das Projekt ist ein Bauabschnitt eines Gesamtprojektes, der ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert wird. Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Landes? finanzielle Beteiligung des Landes Die finanzielle Beteiligung von Stadtstaaten wird als kommunaler Anteil gewertet. nein ja Höhe der Beteiligung Bescheinigung des Landes liegt bei wird nachgereicht bis: Datum Gibt es eine finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer)? finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter Der finanzielle Beitrag beteiligter Dritter ist nicht Teil der Projektkosten – die Berechnung des kommunalen-Anteils (z. B. 55%) bezieht sich also auf die Projektkosten abzüglich dieses Anteils. nein ja Höhe der Beteiligung wird nachgereicht bis: Datum Bescheinigung beteiligter Dritter liegt bei Gibt es eine finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter (z. B. Spenden)? Beteiligung unbeteiligter Dritter Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben. Insbesondere dürfen sie nicht selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sein (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Durch die Beteiligung von Dritten kann der kommunale Anteil reduziert werden. Der Mindestanteil der Kommune beträgt aber in jedem Fall 10% (gilt auch für Kommunen in Haushaltsnotlage). FKZ: 13 Online-Kennung: 100373269 nein ja Höhe der Beteiligung Bescheinigung unbeteiligter Dritter liegt bei wird nachgereicht bis: Datum FKZ: 14 Online-Kennung: 100373269 Anlagen Dokumenttyp Dateiname Beschreibung Ergänzende Anhänge Hallenausstattung_Sportgeräte.pdf Aufstellung der Sportmaterialien Ergänzende Anhänge KS_York_Turnhalle_Stand_August_201 8.pdf Kostenschätzung des Immobilienmanagement Ergänzende Anhänge V_0262_2017_582_Staedtebaulicher- Entwurf-DIN-A0-1.pdf Staedtebaulicher Entwurf Ergänzende Anhänge York_Kaserne_SH.pdf Ansicht Sporthalle
Beschlussvorlage
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V/0843/2018 V/0843/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 im Förderbereich Projektaufruf 2018 SJK II Beratungsfolge 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass die Sanierung der auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne befindlichen Sporthalle durchgeführt wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 1.1 dass für die Sanierung nach vorliegenden Kostenschätzungen (Anlage 4 und 5) voraussich t- lich Finanzmittel von insgesamt 2.190.000 € benötigt werden. 2. Der Rat unterstützt, dass die Verwaltung einen Antrag auf Förderung aus dem Bundespr o- gramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ge- stellt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Verwaltung geht davon aus, dass die Sanierungsmaßnahme der Sport halle frühestens im Jahr 2020 durchgeführt wird. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung beauftragt, die Planungen weiter zu konkretisieren und erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplanentwurf 2020 aufzunehmen. Bei einer Förderung aus dem Bundesprogramm ist zu erwarten, dass ein Zuschuss von 45 % der Gesamtkosten gewährt wird, der nach Vorliegen der Förderentscheidung ebenfalls entsprechend in den Haushaltsplanentwurf 2020 aufgenommen wird. Sportamt 13.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zerbe Telefon: 492-5224 Zerbe@stadt-muenster.de - 2 - V/0843/2018 Begründung: Mitte August 2018 ging vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Förderaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bei der Stadt ein. Die Kommunen wurden aufgerufen, über geeignete Projekte bis zum 31.08.2018 eine Interessenbekundung durch Projektskizzen im sog. „Easy -Online“-Verfahren einzureichen. Nach einer verwaltungsinternen Prüfung aller im Aufruf benannten Vorgaben wurde entschieden, die Sanie- rung der Sporthalle auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne zu benennen. Das Sportamt hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement daraufhin die zunächst für die Intere s- senbekundung notwendigen Unterlagen erstellt und dem Ministerium fristgerecht zugeschickt. Eine weitere wichtige Förderbedingung ist das Nachr eichen eines Ratsbeschlusses bis spätestens zum 20.09.2018 (Poststempel). Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für diese Ratsentscheidung am 19.09.2018 hat die Sportverwal- tung dann in einem weiteren Schritt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement die dem Ministerium vorgelegten Projektskizzen einer intensiven und detaillierten Überprüfung unterz o- gen. Insbesondere die Inhalte der jeweils notwendigen Sanierungsschritte einschließlich der in di e- sem Zusammenhang vorzulegenden Kostenschätzungen mussten im Detail überarbeitet und ergänzt werden. Am 13.09.2018 wurden diese umfassenden Arbeiten abgeschlossen. Aufgrund des hohen Zeitdrucks und des kurzfristig vorzulegenden Ratsbeschlusses konnte deshalb in diesem Einzelfall eine Vorberatung zum Ratsbeschluss in der Bezirksvertretung Münster -Südost und im Sportausschuss leider nicht erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Aussicht einer möglichen Förderung von 45% an den Gesamtkosten und dem kurzen Prüfverfahren zum Förde r- aufruf die politischen Vertreterinnen und Vertreter ausnahmsweise mit der gewählten Vorgehenswe i- se einverstanden sind. Die Stadt Münster wurde bereits durch Beschlüsse des Rates beauftragt, die von den Briten freigez o- gene York -Kaserne im Stadtteil Münster -Gremmendorf zu einem künftigen Wohnquartier zu entw i- ckeln. Der Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilien ist bereits geschlossen. Das Teilgrun d- stück auf dem die Sporthalle sich befindet, geht nach der Abwicklung des Kaufvertrags in das Eige n- tum der Stadt Münster über und wurde vergünstigt über die Verbilligungsrichtlinie des Bundes für soz. Infrastruktureinrichtungen erworben. Diese setzt eine verbindliche Nutzungszuführung in den näch s- ten 5 Jahren voraus. Der Zeitraum des Förderprogramms erstreckt eb enfalls über die Jahre 2019 bis 2022. Somit geht die Sanierung der Sporthalle mit der voraussichtlichen Fertigstellung der ersten Wohnu n- gen einher. Hierzu sind gemäß Kostenaufstellungen des Amtes für Immobilienmanagement und des Sportamtes finanzielle Mittel in Höhe von 2.190.000,00 € notwendig. Die Sanierung umfasst die Er- neuerung der gesamten Dacheindeckung einschl. erforderliche Gerüste und Fangnetze sowie d ie Erneuerung des Sporthallenbodens einschl. Unterbau und Unterlagsflächen. Die Sportumkleiden, WC- und Duschanlagen, sind vollständig sanierungsbedürftig. Die technische Gebäudeausrüstung am Gesamtgebäude ist abgängig und zu erneuern. Im Einzelnen sind das Elektroinstallationen, luf t- technische Anlagen, Gebäudeautomation, Starkstromanlagen und Erneu erung der Hallenbeleuc h- tung. In Vertretung gez. Wilkens Stadträtin - 3 - V/0843/2018 Anlagen: Projektblatt zum Förderantrag aus dem Bundesprogramm - Anlage 1 Lageplan - Anlage 2 Bild der Sporthalle - Anlage 3 Kostenschätzung des Amtes für Immobilienmanagement - Anlage 4 Ausstattungsliste der Sporthalle - Anlage 5
Anlage 4 V 843 2018
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Anlage 4 zur Vorlage V/0843/2018 KOSTENSCHÄTZUNG PROJEKT Sanierung Sporthalle Yorkkaserne Kostenstand: August 2018 KG 100 Grundstück 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 72.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 808.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 234.000,00 € KG 500 Außenanlagen 409.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € KG 700 Baunebenkosten 455.000,00 € Zwischensumme 1.978.000,00 € Ansatz zur Rundung/Baupreisindex 112.000,00 € GESAMTKOSTEN brutto 2.090.000,00 € aufgestellt: 13.09.2018 Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement I. A. I.A. I.A. gez. gez. gez. Bitter Wieczorek Schniedenharn
Anlage 2 V 0843 2018
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Teilabriss Kita Kita/ Jugendhilfeinrichtung Kita TG D2 Tiefgarage Kita Kita Tiefgarage EG - Durchgang Tiefgarage Tiefgarage Anlieferung A2a TG A2a TG A2bTG A1a TG A1b TG C2 TG C6 TG C10 TG H1 TG E1b TG E1a Tief-garage Tiefgarage II IIII III+D I+D II+SG II+D I+D II+D I+D II+SG II+D III+D I+D II+D II+D I+D II+D II+D I+D I+D II+SG I+D II+SG II+SG II +SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV II III II III II II II III II III II III II III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IVIII III IV IV I+D I+D I I I I+D I IV IIIIV III V IIIIV IV IIIIV IIIIV IV IIIIV IIIIV I IV IIIIV IIIIV I IV III III III IV IV IV IV IV IV IV IV I III III III III IV IV III III IV IV IIIIIIIII IVIV IIIIII IVIVIVIV IIIIII III IIIIIIIV IIIIIIIII IVIVIV III III IIIIII IVIV IIIIIIIII IVIV III IIIIV IV III III IIIIV IIIIIIIII IVIVIV IV IV III III IV IV IIIIIIIII IVIV IIIIVIV III III III II IIIII IIIII II I+D II+SG II+SG III I III II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG I II +SG II +SG II +SG II +SG II +SGII +SG II +SG II +SG III Grundschule Start-up Zentrum TG H3 TG B1 Anlieferung A2b Kita Bürgerhaus EG - Durchgang EG - Durchgang EG - Durchgang EG - Durchgang EG - Durchgang Tief-garage Josef- Suwelack- Weg Wiegandweg Keltenweg K 3 Gremmendorfer Weg Paul- Engelhard- Weg L 586 Albersloher Weg Heeremansweg Wiegandweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg Albersloher Weg Angelsachsenweg Pängelantonweg Wald- bestand Hölzerne Tribüne Spiel- & Sportrasen Rasen Wiese Boulevard Standort Festzelt 25 x 55 m zentrale Muldenfläche 5930 m2 Freianlagen Kindergarten (2.400 m2) Freianlagen Kindergarten (900 m2) Freianlagen Kindergarten (1.200 m2) Freianlagen Kindergarten (1.200 m2) Freianlagen Kindergarten (2.400 m2) Freianlagen Kindergarten (12000 m2) Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier) Mulde 95 m2 Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulde 140 m2 Mulden 265 m2 (südl. angrenzendes Quartier) Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulden 385 m2 (angren- zende Straßen) Mulden 385 m2 (angren- zende Straßen) Mulde 140 m2 Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier) Parken Secret Garden York- Platz Waldbestand Quartiers- platz Wohnen im Park Spiel- & Sportplatz Wohnen am Landschafts- park Spiel- & Sportplatz Kategorie A (2.800 m2) Kategorie B/C (1.150 m2) Spiel- & Sportplatz Kategorie B/C (650 m2) Rigole 340 m2 (Einzelhandel) Rigole 695 m2 (öffentlicher Platz) Mulde 280 m2 (Bürgerhaus) Laufbahn + Weitsprung 400 m2 Kleinspielfeld 20 x 40 (800 m2) restliche Außenfläche 1.400 m2 Schulhoffläche 2.000 m2 Mulde 384 m2 (Gebäude) Mulde 116 m2 Mulde 384 m2 (Gebäude) Sporthalle Bestand Gemeinschafts- gärten Gemeinschafts- gärten Boulevard Parken Wohnen im Park Regenrückhaltebecken TT T T T T T T Höhe ca. 11 m Spiel- & Rodelhügel Höhe ca. 3 m Landschaftspark Hochsitz Höhe & Größe zu klären nach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge CASINO- PARK FW Garten / Gemeinschaftshof Wald Parklandschaft (Altbestand) Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen Landschaftspark - Rasen Landschaftspark - Wiese öffentlicher Platz - Grünfläche öffentlicher Platz - Spiel- und Aktivitätsfläche Schulhof Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen & Regenrückhaltung Straße / Fahrbahn GRÜN / FREIFLÄCHEN VERKEHR Baum Bestand Baum Bestand - Krone angenommen Baum Neupflanzung Mischverkehrsfläche Gehweg Gehweg Landschaftspark Yorkplatz, Platzfläche Yorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung Parken / Rasenschotter TG Zufahrt Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe) Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt) Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt) Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt) Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt) Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld (800 m2 Gesamt) - Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt) FLÄCHEN Gehwegüberfahrt Quartier Gehwegüberfahrt Albersloher Weg Gehwegüberfahrt Boulevard BÄUME Trafokasten EINBAUTEN Stellplatz (senkrecht) Stellplatz (längs) Stellplatz (quer) Sitzmöglichkeiten Bestandsmauer Bushaltestelle Gehweg Albersloher Weg Bestandspoller T LEGENDE YORK - KASERNE, MÜNSTER ABGABE PHASE 2 LORENZEN ARCHITEKTEN GmbH ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung ARGE: IFS + MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und Wasserwirtschaft ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten N 1.1.1 Städtebaulicher Masterplan M 1:1.000 30.11.2016 Anlage 2 zur Vorlage V/0843/2018
Anlage A
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Anlage A zur V/0843/2018 Kurzüberblick Der Rat der Stadt hat in einer Sitzung beschlossen das Gelände der York-Kaserne zu einem Wohnquartier zu entwickeln. Die dort vorhandene Bestandssporthalle soll in den nächsten 5 Jahren zur Nutzung freig e- geben werden. Hierzu wurde ein Förderaufruf des Bundesministeriums des Innern genut zt um einen Zu- schuss zu beantragen. Für diesen Förderaufruf muss bis zum 20.09.2018 ein Beschluss des Rates nach- gereicht werden, indem die Umsetzung der Maßnahme festgehalten ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot weiterentwickeln und einen hohen Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und soziale Balance in der Stadtgesellschaft schaffen“ verfolgt. Die Bestandssporthalle wird nicht schulisch genutzt und ist somit dem Vereinssport zuzuführen. Es handelt sich hierbei um ein Projekt mit besonderer regionaler Bedeutung und sehr hoher Qua- lität im Hinblick auf die Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Stadt Münster. Die Förderung dient der Sanierung und Bereitstellung der Sporthalle für die Allgemeinheit und langfristige Bewerbung von Sportangeboten im Stadtteil Gremmendorf. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Finanzielle Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2020ff. werden im Haushaltsplan des jeweiligen Jahres berücksichtigt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Der Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilien ist bereits geschlossen. Das Teilgrundstück auf dem die Sporthalle sich befindet, geht nach der Abwicklung des Kaufvertrags in das Eigentum der Stadt Münster über und wurde vergünstigt über die Verbilligungsrichtlinie des Bundes für soz. Infrastruktureinrichtungen erworben. Diese setzt eine verbindliche Nutzungszuführung in den nächsten 5 Jahren voraus.
Anlage 3 V 0843 2018
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Anlage 3 zur Vorlage V/0843/2018
Anlage 5 V 0843 2018
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Anlage 5 zur Vorlage V/0843/2018 Ausstattung Sporthalle 1. Ausstattung der Halle und der Geräteräume Sporthalle Es gelten die DIN und/oder EN Normen in der jeweils letzten Fassung Stück 1.1 Fest eingebaute Geräte Befestigungsmöglichkeiten für fest eingebaute Geräte nach DIN 18032 T6 Reckanlage - nach DIN 7903, - Steckreck - vierfach mit Wandablage 1 Deckenlounge 1 Multifunktionsschaukel/ Varioschaukel 1 Basketballwandgestell seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus wasserfest verleimtem Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm 4 Basketballübungskörbe höhenverstellbar 4 Badminton-Bodenhülsen 1 Paar Volleyball-Bodenhülsen nach DIN EN 1271 1 Paar Spannhaken für Spannreck und Spannbarren nach DIN 18032 T6 4 Spannhaken für Sprungpferd nach DIN 18032 T6 4 Elektrische Uhr (analog) 1 Spielzeit- und Ergebnisanzeigetafel (elektronisch) 1 ELA-Anlage (mit Zuspielstationen für die gesamte Halle) 1 Slacklinesystem (bei Bedarf) 1 Handballtore elektrisch Hochziehbar an den Stirnseiten für Ballspiele nach DIN 7897, DIN EN 749 Pfosten und Latte aus Leichtmetall, mit Bodenbefestigung Form B, jedoch mit Sterngriffschraube (M12) 1 1.2 Bewegliche Geräte Barren, Schulturnen m. 4-facher Rollvorrichtung nach DIN 7901 / EN 914 Gr. 1 mit Einlegematte(n) 2 Barren, Wettkampf m. vierf. Rollvorrichtung nach DIN 7901 / EN 914 Gr. 2 mit Einle - gematte 1 Mehrzweck-/Stufenbarren nach DIN 7901 / EN 914 m. vierf. Rollvorrichtung (für Oberschulen wahlweise 1 Stufen- und 1 Spannstufenbarren, dann mit Wandablage) mit Einlegematte(n) 1 Turnbock m. vierf. Rollvorrichtung, DIN EN 12196 Größe 1 (h: 900-1300 mm) 1 Turnbock m. vierf. Rollvorrichtung, DIN EN 12196 Größe 3 (h: 1100-1700 mm) 2 Sprungpferd (ohne Pauschenaufnahme) m. vierf. Rollvorrichtung nach DIN 7902 1 Sprungkasten nach DIN 7908 DIN EN 916: - einteilig 2 Sprungkasten nach DIN 7908 DIN EN 916: - sechsteilig 1 Sprungbrett - System Reuther (gepolstert) nach DIN 7915 3 Wettkampfschwebebalken - System Reuther (gepolstert) nach DIN 7906 einschließlich DIN EN 12432 mit Transportvorrichtung 1 Turnbank nach DIN 7909 5 Sprungständer - Metall (2,2 m hoch, Schutzkappe) 4 Sprungschnur (wie Zachariasband) 2 Hochsprunglatte - Glasfaser - mit Wandablage 2 Mini-Trampolin mit Ganzabdeckung nach DIN 7918 T1 2 Turnmatte - 1,25 m x 2,00 m x 0,06 m, nach DIN 7914 T1 24 Niedersprungmatte nach DIN 7914 T3 2 Mattenwagen - Stahlrohr mit Griffbügel, 2 lenkbare Transportrollen 3 Weichbodenmattenwagen Tieflader, aus Stahlrohr, für 2 Weichböden. Extrem flache Bauart für 1 Weichboden - 2,00 m x 3,00 m x 0,30 m, nach DIN 7914 T2 2 Stülpdeckel - 4,00 m x 3,00 m x 0,50 m in Haubenform; zur Verwandlung von vier Weichböden zu einem Hallen-Hochsprungkissen 1 Bodenturnläufer - 6,00m x 2,00m x 35mm, nach DIN 7914 T4 mit Gurtwickler 1 Transportwagen für Bodenturnlfr., Stahlrohr, Griffbügel, 2 lenkbare Transportrollen 1 Markierungskegel 12 Anlage 5 zur Vorlage V/0843/2018 Ziehtau, Länge 15 m 1 Ball-/Geräteschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 120 cm x 50 cm, verschließbar, mit verschließbarem Wertsachenfach, Halterungen für Kleingeräte 3 Ball-/Geräteschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 120 cm x 50 cm, verschließbar, mit 5 verstellbare Einlegeböden 3 Ballschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 190 cm x 60 cm, verschließbar, mit Schiebetü - ren, mit Einlegeböden 1 Ball-/Geräteschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 120 cm x 50 cm, mit 6 einzel- verschließbaren Fächern für Vereinsmaterialien 3 Anschlagbalken für Geräteraum, 3 m lang 6 Saal- und Montageleiter - Alu (zusammenlegbar) mit Aufhängevorrichtung im Geräte- raum (ggf. bei größeren Hallenhöhen: Hublift oder Montagegerüst) 1 Gymnastikkeule nach DIN 7912 T1 oder -band 30 Gymnastikreifen - Durchmesser 0,7m bzw. 0,8m, Kunststoff nach DIN 7912 T2 30 Gymnastikstab 30 Gymnastikball - Durchmesser 16 cm, mit Ventil 30 Gymnastikgong mit Klöppel 1 Springseil, 2,80 m 30 Schwingseil, 8 m 1 Medizinball mit Ventil - 2,0 kg-Gummi 10 Medizinball mit Ventil - 3,0 kg-Gummi 10 Wurfball -200 g- Durchmesser 75-85 mm 20 Schlagball - 80 g - 10 Schlagholz - verschiedene Längen 5 Staffelstab - Leichtmetall 10 Ballpumpe - elektrisch 1 Ballpumpe - (Hand) 6 Bandmaß - 10 m - Glasfaser - 3 Bandmaß - 20 m - Glasfaser - 2 Bandmaß - 50 m - Glasfaser - 1 Stoppuhr 2 Basketball - Normal 20 Fußball - ca. 68 cm Umfang - 20 Handball - 54 - 56 cm Umfang 20 Volleyball 20 Volleyballeinrichtung komplett nach DIN EN 1271 m. Wandablage f. Pfosten 3 Badmintoneinrichtung komplett m. Wandablage f. Pfosten 3 Badmintonschläger 30 Federbälle 60 Mannschaftsband 45 Gummischnur (wie Zauberschnur) 8 m 4 Hallen-Stoßkugel - 3,00 kg - 3 Hallen-Stoßkugel - 4,00 kg - 3 Hallen-Stoßkugel - 5,00 kg - 3 Hallen-Stoßkugel - 6,25 kg - 3 Fest installierter Mediapoint an ELA-Anlage für das Abspielen von Musik und Anschluss von Mikrophonen, Bluetoothfähig 1 Lehr- u. Lerntafeln 1 Physioball Durm. 95cm 10 Hallenhockey/Floorballset (bei Bedarf) 1 Set Die zu erwartenden Kosten nach öffentlichem Wettbewerb haben einen Schätzwert von 100.000,00€ Brutto.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Friedrich-Ebert-Straße 110
- Albersloher Weg 33
- Gremmendorfer Weg
- Josef-Suwelack-Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Angelsachsenweg
- Pängelantonweg
- Heeremansweg
- Schlagholz
- Wiegandweg
- Keltenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0843/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37