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V/0843/2018

Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 im Förderbereich Projektaufruf 2018 SJK II

Vorlagen 13.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 34

Anlage 1 V 0843 2018

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4 V 843 2018

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Ansehen

Anlage 2 V 0843 2018

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3 V 0843 2018

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Ansehen

Anlage 5 V 0843 2018

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Ansehen

Anlage 1 V 0843 2018

17588 Zeichen

Projektblatt zur Skizze
An das BMI - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
zur Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 
im Förderbereich: Projektaufruf 2018 SJK III  
Stadt Münster
-Sportamt-, Friedrich-Ebert-Straße 110, 48153 Münster
Online-Kennung: 
Akronym:
100373269
MS_York-Kaserne 
FKZ
Kennwort
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung 
Deichmanns Aue 31-37 
53179 Bonn 
 Eingerahmte Felder bitte freilassen
Skizzeneinreicher:   Stadt Münster
-Sportamt-
Friedrich-Ebert-Straße 110, 48153 Münster 
Projektthema:
Sanierung der auf dem Gelände der York Kaserne befindlichen Sporthalle, für die gesellschaftliche Nutzung durch die 
Anwohner in dem neu entstehenden Wohnquartier. 
 Planzeitraum 01.01.2020 bis 01.01.2022
Projektleitung: Herr  Roland Schniedenharn, (Tel.: +49 251 492-2438), SchniedenharnRoland@stadt-
muenster.de
Wichtige Angaben:
 Die Datenschutzhinweise wurden zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Liste der beigefügten Antragsunterlagen:
 Angaben zu den Ansprechpersonen
 Angaben zur Finanzierung
 Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung 
 Projektbeschreibung
31.08.2018
Ort und Datum Name / Unterschrift
Anlage 1 zur Vorlage V/0843/2018

FKZ: 2 Online-Kennung: 100373269 
A00 Projektskizzeneinreichende Kommune
S00  Ausführende Stelle
Name <0210>
S01 Amt für Immobilienmanagement (in Absprache dem Sportamt der Stadt Münster) 
Straße <0225>
S02 Albersloher Weg 33 
Postleitzahl <0230a> Ort <0240a>
S03 48153  S04 Münster 
Bundesland <0220>
S05 Nordrhein-Westfalen 
Postfach <0230b> Postleitzahl (zu Postfach) Ort <0240b>
S06   S07   S08 
Telefon-Nr.: Fax-Nr.: 
S11 +49 251 492-2301  S12 +49 251 492-7734 
E-Mail-Adresse 
S13 immobilienmanagement@stadt-muenster.de  
Rechtsverbindlicher Name des/der Skizzeneinreicher(s)/(in) <0110>
A01 Stadt Münster
-Sportamt- 
Straße <0120>
A02 Friedrich-Ebert-Straße 110 
Postleitzahl <0150a> Ort <0160a>
A03 48153  A04 Münster 
Bundesland <0130>
A05 Nordrhein-Westfalen 
Postfach <0130> Postleitzahl (zu Postfach) Ort (zu Postfach) <0160b>
A06   A07   A08  
Telefon-Nr.: <0270> Fax-Nr.: <0281>
A11 +49 251 492-5200  A12 +49 251 492-7753 
E-Mail-Adresse 
A13 sportamt@stadt-muenster.de

FKZ: 3 Online-Kennung: 100373269 
SKI Personenbezogene Daten
   
Kontaktpersonen der Kommune
Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad 
P01 Herr  P02 Roland  P03 Schniedenharn  P04  
Telefon-Nr.: <0295> Fax-Nr.: <0297>
P05 +49 251 492-2438  P06 +49 251 492-7734 
E-Mail-Adresse <0296>
P07 SchniedenharnRoland@stadt-muenster.de . 
Funktion
P08 Fachstellenleiter -Bauen im Bestand- 
.
2. Ansprechperson Projekleitung
Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad 
Herr  Michael  Willnath   
Telefon-Nr.: Fax-Nr.: 
+49 251 492-5200  +49 251 492-7753 
E-Mail-Adresse 
sportamt@stadt-muenster.de 
Funktion
P08 Amtsleiter Sportamt 
.
1. Administrative Ansprechperson (im Falle einer Bewilligung) 
Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad 
P08 Herr  P09 Bernd  P10 Zerbe  P11  
Telefon-Nr.: <0270> Fax-Nr.: <0281>
P12 +49 251 492-5224  P13 +49 251 492-7753 
E-Mail-Adresse <0280>
P14 zerbe@stadt-muenster.de 
.
2. Weitere Kontaktperson(nur während der Antragsphase) 
Anrede Vorname Name <0294> akad. Grad 
P38  P39  P40  P41  
Telefon-Nr.: <0270> Fax-Nr.: <0281>
P42  P43  
E-Mail-Adresse <0280>
P44  
D00Datenschutzhinweis:

FKZ: 4 Online-Kennung: 100373269 
D01 Die in der Skizze enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben werden vom Empfänger 
der Skizze und seinen Beauftragten im Rahmen seiner/ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt. 
Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 
bzw. diesem vorgehenden Rechtsvorschriften (§1 Abs. 3 BDSG). 
Soweit in der Skizze personenbezogene Daten von Beschäftigten des/der 
Einreicher(s)(in) oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, wurden diese 
entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert und deren Einverständnis 
eingeholt. Ja

FKZ: 5 Online-Kennung: 100373269 
SKI Vorhabenbezogene Daten
V00  
Projekttitel 
V05 MS_York-Kaserne 
Projektthema <0100>
V06 Sanierung der auf dem Gelände der York Kaserne befindlichen Sporthalle, für die gesellschaftliche Nutzung 
durch die Anwohner in dem neu entstehenden Wohnquartier. 
Kurzbeschreibung 
Kurzbeschreibung des Projekts 
 
Die Stadt Münster wurde durch Beschlüsse des Rates beauftragt, die von den Briten freigezogene York-
Kaserne im Stadtteil Münster-Gremmendorf  zu einem künftigen Wohnquartier  zu entwickeln. Es befindet 
sich auf dem ehemaligen Kasernengelände bereits eine Sporthalle, die den durch den 
Bevölkerungszuwachs erhöhten Bedarf  an gedeckten Sportflächen im Stadtteil Münster-Gremmendorf 
decken soll. Diese Sporthalle wurde auf die Anforderungen eines Kasernen-Standortes konzipiert und 
errichtet. Insbesondere stehen Umkleideräumlichkeiten nur in geringem Maße zur Verfügung. Um in dieser 
Sporthalle Vereinssport durchführen zu können und letztendlich sportorientiert Nutzungen zu ermöglichen, 
sind verschiedene bauliche Anpassungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich. Zudem besteht ein genereller 
Sanierungsbedarf an dem Gebäude. 
Begründung für das Projekt incl. seiner städtebaulichen Einbindung bzw. dem 
Quartiersbezug 
Begründung für das Projekt 
 
Das Gelände der ehemaligen York-Kaserne ist durch Beschluss des Rates der Stadt Münster zur 
Wohnbebauung freigegeben. Es entsteht (bis voraussichtlich 2030) dort ein Wohnquartier mit ca. 1800 
Wohneinheiten im Bereich des Stadtteiles Gremmendorf. Ein städtebaulicher Entwurf liegt bereits vor und 
liegt diesem Antrag bei. Die Bestandssporthalle wird in das Gesamtgefüge der neuen Wohnbebauung und 
unter Berücksichtigung der Einbindung der bestehenden Bebauung in Gremmendorf eingefügt. 
Die Bebauung des Geländes der ehemaligen York-Kaserne in dem in der Anlage aufgezeigten Ausmaß stellt 
auch neben der künftigen Wohnbebauung für die Bereitstellung des Sports eine Anforderung dar. Es ist 
daher sinnvoll, dass die Sporthallte erhalten bleibt und Teil der städtisch bereitzustellenden Sportflächen 
wird. 
Ziele und Zweck des Projekts 
Ziele und Zweck 
 
Auf dem 50 ha großen Gelände werden mehrere KiTa und eine 4-Zügige Grundschule mit eigener 
Sporthalle errichtet. Die Bestandssporthalle wird nicht schulisch genutzt und ist somit dem Vereinssport 
zuzuführen. Es handelt sich hierbei um ein Projekt mit besonderer regionaler Bedeutung und sehr hoher 
Qualität im Hinblick auf die Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der 
Stadt Münster. Die Förderung dient der Sanierung und Bereitstellung der Sporthalle für die Allgemeinheit 
und langfristige Bewerbung von Sportangeboten im Stadtteil Gremmendorf. Zudem hat eine Vielzahl von 
Sportvereinen in Gremmendorf bereits Sportstättenbedarf angemeldet und wartet teilweise bereits viele 
Jahre auf zusätzliche Trainingszeiten. Weitere Vereine aus anderen Stadtteilen suchen ebenfalls bereits seit 
Jahren adäquate Trainingsstätten.
Außerdem werden durch die entstehende Wohnbebauung sowohl neue Sportvereine entstehen als auch die 
lokalen Sportinstitutionen verstärkt nachgefragt werden. Die Förderung der Sanierung der Sporthalle und die 
Bereitstellung der Sporthalle für die Allgemeinheit wird die Integration der neuen Nachbarn, die in der neuen 
Wohnbebauung wohnen, in die bestehende „Dorfgemeinschaft“ unterstützen. Die Sportangebote im Stadtteil 
Gremmendorf inkl. des bebauten Kasernen-geländes werden vielfältiger und sämtliche 
Bevölkerungsschichten erhalten Zugang zu Sportstätten.

FKZ: 6 Online-Kennung: 100373269 
Erfüllung der Auswahlkriterien 
Erfüllung der Auswahlkriterien 
 
-Durch die Größe der Wohnbebauung ist die Maßnahme der Sanierung der Sporthalle ebenfalls im Fokus 
der regionalen Wahrnehmbarkeit
-Bei der Gestaltung eines neuen Wohnquartiers besteht die Verpflichtung für den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt, seitens der Stadtverwaltung Sportmöglichkeiten anzubieten
-Die Stadt Münster saniert zyklisch Sporthallen im Bestand und ist bezogen auf die Umsetzbarkeit und 
Machbarkeit erfahren
-Die Sporthalle wird durch die Sanierung Barrierefrei ausgebildet und auch für hörgeschädigte Menschen 
werden Maßahmen wie eine Hörschleife unter dem Hallenboden installiert. (Beispiel)
Die Erfüllung der Auswahlkriterien entnehmen Sie ebenfalls der detaillierten Beschreibung der Punkte 1-3. 
Fördermaßnahmen 
Fördermaßnahmen 
 
Vorbereitend sind die Planung des Projektes und die Einbindung in die Infrastruktur des neu zu errichtenden 
Wohnquartiers und investiv sind die Herrichtung und Erschließung, Sanierung an Bauwerk und 
Baukonstruktion, sowie den technischen Anlagen, Außenanlagen und Sportgeräten. Daraus ergibt sich:
1. Erstellung Projektplanung, verwaltungsinterne vorbereitende Maßnahmen
2. Erschließung Wasser-, Gas-, Stromversorgung
3. Erdarbeiten für Versorgungsleitungen
4. Pfasterarbeiten
5. Dachdeckungsarbeiten
6. Bodenbelagsarbeiten
7. Erneuerung des Sportbodens
8. Sanierung Dusch- und WC-Bereich
9. Erneuerung Stromanlagen, Starkstromanlagen, Fernmeldeanlagen, Gebäudeautomation
10. Anlegen von Parkplätzen, Fahrradstellplätze, Zufahrtsstraße
11. Reparatur/ Wartung und Neubeschaffung der Sportgeräte
Siehe hierzu auch Anlage „Kostenschätzung des Amtes für Immobilienmanagement“. 
Projektbeteiligte und Organisationsstruktur 
Projektbeteiligte und Organisationsstruktur 
 
Die Entwicklung der Flächen und der Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur erfolgt durch die 
Stadt Münster und ihre beiden 100%igen Tochtergesellschaften KonvOY GmbH und Wohn+Stadtbau 
GmbH. Die Sanierung der Bestandssporthalle kann und wird vorgelagert durch das Immobilienmanagement 
der Stadt Münster betreut werden. Die zu beauftragenden Subunternehmer für die einzelnen Gewerke 
können aufgrund noch nicht durchgeführter Vergabeverfahren zu diesem Zeitpunkt nicht benannt werden. 
Ablauf- und Zeitplan

FKZ: 7 Online-Kennung: 100373269 
Ablauf- und Zeitplan <0900>
V07 Der genaue Zeitplan wird in der Phase der Projektplanung bestimmt. Es ist von einer Projektplanungsphase 
von 8 Monaten auszugehen, mit einer darauf folgenden Bauphase von 12 Monaten. (Richtwerte aus 
Sporthallensanierung)
Bis 04/2019: detaillierte Prüfung des Sanierungsbedarf 
08/2019: verwaltungsinterne Organisation der Projektvergabe
09/2019 – 03/2020: Erstellen der Projektablaufplanung
05/2020 – 11/2020: Herrichtung und Erschließung 
01/2021 – 06/2021: Arbeiten an der Baukonstruktion
07/2021 – 09/2021: Arbeiten an den technischen Anlagen
10/2021 – 12/2021: Anlegen der Außenanlagen
10/2021 – 11/2021: Beschaffung der losen und eingebauten Sportgeräte (Parallel)
01/2022: Inbetriebnahme der Sporthalle und Freigabe für den Sport 
 
.

FKZ: 8 Online-Kennung: 100373269 
Ausgabenplan: Projektspezifische Maßnahmen
2020   
Lfd. 
Nr.
Maßnahme Betrag in 
EUR
1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn  191.000,00
2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung  60.000,00
3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion  0,00
4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen  0,00
5 Kostengruppe 500 Außenanlagen  0,00
6 Kostengruppe 600 Ausstattung  0,00
7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten  0,00
2021   
Lfd. 
Nr.
Maßnahme Betrag in 
EUR
1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn  0,00
2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung  0,00
3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion  679.400,00
4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen  196.800,00
5 Kostengruppe 500 Außenanlagen  343.900,00
6 Kostengruppe 600 Ausstattung  100.000,00
7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten  191.000,00
2022   
Lfd. 
Nr.
Maßnahme Betrag in 
EUR
1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn  0,00
2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung  0,00
3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion  0,00
4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen  0,00
5 Kostengruppe 500 Außenanlagen  0,00
6 Kostengruppe 600 Ausstattung  0,00
7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten  0,00
   Gesamt
Lfd. 
Nr.
Bezeichnung Betrag in 
EUR
1 Planungskosten KG 700 halbiert 50% vor Baubeginn  191.000,00
2 Kostengruppe 200 Herrichtung und Erschließung  60.000,00
3 Kostengruppe 300 Bauwerk u. Baukonstruktion  679.400,00
4 Kostengruppe 400 Bauwerk u. technische Anlagen  196.800,00
5 Kostengruppe 500 Außenanlagen  343.900,00
6 Kostengruppe 600 Ausstattung  100.000,00
7 Kostengruppe 700 Nebenkosten, Planungskosten  191.000,00
.

FKZ: 9 Online-Kennung: 100373269 
SKI Finanzierungsplan
 
Jahr Projekt-
kosten (1)
ggf. Mittel 
beteiligter 
Dritter (2)
ggf. Mittel 
öffentliche
r Förder-
geber 
(ohne 
Bundes-
anteil) (3)
Förder-
fähige 
Kosten (4)
Landes-
mittel (5)
Kom-
munale 
Eigen-
mittel (6)
Bundes-
mittel (7)
Mittel 
unbe-
teiligter 
Dritter (8)
2020 251.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 138.050,00 112.950,00 0,00 
2021 1.511.100,
00 0,00 0,00 0,00 0,00 831.105,00 679.995,00 0,00 
2022 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Gesamt 1.762.100,
00 0,00 0,00 0,00 0,00 969.155,00 792.945,00 0,00

FKZ: 10 Online-Kennung: 100373269 
SKI Zusätzliche Angaben und Anlagen der Projektskizze
 
 
Darstellungen des Projektes   
 Mind. zwei bis max. vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes 
und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld. Bitte beachten Sie, dass neben der Darstellung 
des Projektes sowie den zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine 
weiteren Unterlagen für die Vorprüfung Ihres Projektantrages berücksichtigt werden können. Wir 
bitten Sie daher von der Zusendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) 
zunächst abzusehen. 
 
Nachweis einer Haushaltsnotlage   
 Ggf. Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsicht. 
 
Ratsbeschluss   
 Nachweis eines Beschlusses über die Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates. 
 
Finanzierungsanteil Dritter   
 Ggf. Nachweis des Finanzierungsanteils Dritter. 
Eigentumsverhältnisse  
Ratsbeschluss  
Bitte beachten Sie, dass die Bundesmittel dieses Programms nicht für den Erwerb von bundeseigenen Liegenschaften oder die 
Sanierung von Liegenschaften im Eigentum des Bundes eingesetzt werden können. Sollte die Umsetzung des Projekts vom 
Erwerb von einer (Bundes-)Liegenschaft abhängen oder mit ihm in Zusammenhangstehen, ist mit Vorlage der Projektskizze 
nachzuweisen, dass der Grundstückskaufvertrag zeitnah abgeschlossen wird und die Machbarkeit des Projekts innerhalb des 
Förderzeitraums gewährleistet ist. Das betreffende Objekt befindet sich(Mehrfachnennungen möglich): 
 im Eigentum der Kommune 
 
  
 im Eigentum des Landes 
 
  
 im Eigentum des Bundes 
 
  
 im Eigentum eines kommunalen Unternehmens

FKZ: 11 Online-Kennung: 100373269 
 
  
 im Eigentum eines privaten Dritten (auch Vereine u.ä.) 
 
  
 sonstiger Eigentümer 
 
Name des Eigentümers   
Anteil der Kommune  
Die Kommune befindet sich (bitte auswählen)   
 nicht in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil bei 55%) 
 in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil mindestens 10%) 
 
  
 eine Bescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde liegt bei 
 
  
 wird nachgereicht bis: 
 
Datum   
Ratsbeschluss  
Ein Ratsbeschluss über die Unterstützung des Stadt- und Gemeinderates   
 liegt bei 
 
  
 wird nachgereicht bis: 
 
Datum   
20.09.2018 
Geplante Umsetzung des Projekts  
  
 Das Projekt wird ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und 
Kultureinrichtungen gefördert.

FKZ: 12 Online-Kennung: 100373269 
 Das Projekt ist ein Bauabschnitt eines Gesamtprojektes, der
ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-,
Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert wird. 
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Landes?  
finanzielle Beteiligung des Landes  
Die finanzielle Beteiligung von Stadtstaaten wird als kommunaler Anteil gewertet. 
 nein 
 ja 
 
Höhe der Beteiligung   
 
Bescheinigung des Landes   
 liegt bei 
 
  
 wird nachgereicht bis: 
 
Datum   
Gibt es eine finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer)?  
finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter  
Der finanzielle Beitrag beteiligter Dritter ist nicht Teil der Projektkosten – die Berechnung des kommunalen-Anteils (z. B. 55%) 
bezieht sich also auf die Projektkosten abzüglich dieses Anteils. 
 nein 
 ja 
 
Höhe der Beteiligung   
 
  
 wird nachgereicht bis: 
 
Datum   
 
Bescheinigung beteiligter Dritter   
 liegt bei 
Gibt es eine finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter (z. B. Spenden)?  
Beteiligung unbeteiligter Dritter  
Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder 
wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben. Insbesondere dürfen sie nicht selbst 
Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sein (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Durch die Beteiligung von 
Dritten kann der kommunale Anteil reduziert werden. Der Mindestanteil der Kommune beträgt aber in jedem Fall 10% (gilt auch 
für Kommunen in Haushaltsnotlage).

FKZ: 13 Online-Kennung: 100373269 
 nein 
 ja 
 
Höhe der Beteiligung   
 
Bescheinigung unbeteiligter Dritter   
 liegt bei 
 
  
 wird nachgereicht bis: 
 
Datum

FKZ: 14 Online-Kennung: 100373269 
Anlagen
Dokumenttyp Dateiname Beschreibung
Ergänzende Anhänge Hallenausstattung_Sportgeräte.pdf Aufstellung der Sportmaterialien 
Ergänzende Anhänge KS_York_Turnhalle_Stand_August_201
8.pdf 
Kostenschätzung des 
Immobilienmanagement 
Ergänzende Anhänge V_0262_2017_582_Staedtebaulicher-
Entwurf-DIN-A0-1.pdf Staedtebaulicher Entwurf 
Ergänzende Anhänge York_Kaserne_SH.pdf Ansicht Sporthalle

Beschlussvorlage

5361 Zeichen

V/0843/2018 
V/0843/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 im Förderbereich Projektaufruf 
2018 SJK II 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass die Sanierung der auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne 
befindlichen Sporthalle durchgeführt wird. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis,   
 
1.1 dass für die Sanierung nach vorliegenden Kostenschätzungen (Anlage 4 und 5) voraussich t-
lich Finanzmittel von insgesamt 2.190.000 € benötigt werden. 
 
2. Der Rat unterstützt, dass die Verwaltung einen Antrag auf Förderung aus dem Bundespr o-
gramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ge-
stellt hat.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Sanierungsmaßnahme der Sport halle frühestens im Jahr 
2020 durchgeführt wird. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung beauftragt, die Planungen weiter zu 
konkretisieren und erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplanentwurf 2020 aufzunehmen. 
 
Bei einer Förderung aus dem Bundesprogramm ist zu erwarten, dass ein Zuschuss von 45 % der 
Gesamtkosten gewährt wird, der nach Vorliegen der Förderentscheidung ebenfalls entsprechend in 
den Haushaltsplanentwurf 2020 aufgenommen wird. 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
13.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zerbe 
Telefon: 492-5224 
Zerbe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0843/2018 
Begründung: 
 
Mitte August 2018 ging vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Förderaufruf zum 
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ 
bei der Stadt ein. Die Kommunen wurden aufgerufen, über geeignete Projekte bis zum 31.08.2018 
eine Interessenbekundung durch Projektskizzen im sog. „Easy -Online“-Verfahren einzureichen. Nach 
einer verwaltungsinternen Prüfung aller im Aufruf benannten Vorgaben wurde entschieden, die Sanie-
rung der Sporthalle auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne zu benennen. Das Sportamt hat 
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement daraufhin die zunächst für die Intere s-
senbekundung notwendigen Unterlagen erstellt und dem Ministerium fristgerecht zugeschickt. Eine 
weitere wichtige Förderbedingung ist das Nachr eichen eines Ratsbeschlusses bis spätestens zum 
20.09.2018 (Poststempel). 
Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für diese Ratsentscheidung am 19.09.2018 hat die Sportverwal-
tung dann in einem weiteren Schritt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement die 
dem Ministerium vorgelegten Projektskizzen einer intensiven und detaillierten Überprüfung unterz o-
gen. Insbesondere die Inhalte der jeweils notwendigen Sanierungsschritte einschließlich der in di e-
sem Zusammenhang vorzulegenden Kostenschätzungen mussten im Detail überarbeitet und ergänzt 
werden. Am 13.09.2018 wurden diese umfassenden Arbeiten abgeschlossen. 
Aufgrund des hohen Zeitdrucks und des kurzfristig vorzulegenden Ratsbeschlusses konnte deshalb in 
diesem Einzelfall eine Vorberatung zum Ratsbeschluss in der Bezirksvertretung Münster -Südost und 
im Sportausschuss leider nicht erfolgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Aussicht einer 
möglichen Förderung von 45% an den Gesamtkosten und dem kurzen Prüfverfahren zum Förde r-
aufruf die politischen Vertreterinnen und Vertreter ausnahmsweise mit der gewählten Vorgehenswe i-
se einverstanden sind.  
 
Die Stadt Münster wurde bereits durch Beschlüsse des Rates beauftragt, die von den Briten freigez o-
gene York -Kaserne im Stadtteil Münster -Gremmendorf zu einem künftigen Wohnquartier zu entw i-
ckeln. Der Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilien ist bereits geschlossen. Das Teilgrun d-
stück auf dem die Sporthalle sich befindet, geht nach der Abwicklung des Kaufvertrags in das Eige n-
tum der Stadt Münster über und wurde vergünstigt über die Verbilligungsrichtlinie des Bundes für soz. 
Infrastruktureinrichtungen erworben. Diese setzt eine verbindliche Nutzungszuführung in den näch s-
ten 5 Jahren voraus. Der Zeitraum des Förderprogramms erstreckt eb enfalls über die Jahre 2019 bis 
2022.  
 
Somit geht die Sanierung der Sporthalle mit der voraussichtlichen Fertigstellung der ersten Wohnu n-
gen einher. Hierzu sind gemäß Kostenaufstellungen des Amtes für Immobilienmanagement und des 
Sportamtes finanzielle Mittel in Höhe von 2.190.000,00 € notwendig. Die Sanierung umfasst die  Er-
neuerung der gesamten Dacheindeckung einschl. erforderliche Gerüste und Fangnetze  sowie d ie 
Erneuerung des Sporthallenbodens einschl. Unterbau und Unterlagsflächen. Die Sportumkleiden,  
WC- und Duschanlagen, sind vollständig sanierungsbedürftig. Die technische Gebäudeausrüstung 
am Gesamtgebäude ist abgängig und zu erneuern. Im Einzelnen sind das Elektroinstallationen, luf t-
technische Anlagen, Gebäudeautomation, Starkstromanlagen und Erneu erung der Hallenbeleuc h-
tung. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Wilkens 
Stadträtin

- 3 - 
V/0843/2018 
Anlagen:  
Projektblatt zum Förderantrag aus dem Bundesprogramm  - Anlage 1 
Lageplan        - Anlage 2 
Bild der Sporthalle       - Anlage 3 
Kostenschätzung des Amtes für Immobilienmanagement  - Anlage 4 
Ausstattungsliste der Sporthalle     - Anlage 5

Anlage 4 V 843 2018

698 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0843/2018 
 
KOSTENSCHÄTZUNG 
 
 
 
PROJEKT Sanierung Sporthalle Yorkkaserne 
 
 
 
Kostenstand: August 2018 
 
 
 
KG 100 
 
 
Grundstück 
 
 
0,00 € 
KG 200 Herrichten und Erschließen 72.000,00 € 
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 808.000,00 € 
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 234.000,00 € 
KG 500 Außenanlagen 409.000,00 € 
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 
KG 700 Baunebenkosten 455.000,00 € 
 Zwischensumme 1.978.000,00 € 
 Ansatz zur Rundung/Baupreisindex 112.000,00 € 
GESAMTKOSTEN  brutto 2.090.000,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
aufgestellt: 13.09.2018 
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement 
I. A. I.A. I.A. 
 
 
gez. gez. gez. 
Bitter Wieczorek Schniedenharn

Anlage 2 V 0843 2018

4540 Zeichen

Teilabriss
Kita
Kita/
Jugendhilfeinrichtung
Kita
TG D2
Tiefgarage
Kita
Kita
Tiefgarage
EG -
Durchgang
Tiefgarage
Tiefgarage
Anlieferung A2a
TG A2a
TG A2bTG A1a TG A1b
TG C2
TG C6
TG C10
 TG H1
TG E1b
TG E1a
Tief-garage
Tiefgarage
II IIII
III+D
I+D II+SG
II+D
I+D
II+D
I+D II+SG
II+D
III+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+D
I+D
I+D
II+SG I+D
II+SG II+SG
II
+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
IV
III
IV
III
IV
III
IV
III IV III IV III
IV III IV
III
IV
III
IV
III
IV
III
IV
II
III
II
III
II
II
II
III
II
III
II
III II
III
IV III
IV
III
IV
III
IV III
IV
III
IV
III
IVIII III
IV IV
I+D
I+D
I
I
I
I+D
I
IV
IIIIV
III
V
IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
III
III III
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
I
III
III
III
III
IV
IV
III
III
IV
IV IIIIIIIII IVIV
IIIIII IVIVIVIV IIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
III
III
IIIIII IVIV
IIIIIIIII IVIV
III
IIIIV
IV
III
III
IIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
IV
IV
III
III
IV
IV IIIIIIIII IVIV
IIIIVIV III
III
III II
IIIII
IIIII
II
I+D
II+SG
II+SG
III
I
III
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
I
II
+SG
II
+SG
II
+SG II
+SG
II
+SGII
+SG
II
+SG
II
+SG
III
Grundschule
Start-up Zentrum
 TG H3
TG B1
Anlieferung A2b
Kita
Bürgerhaus
EG -
Durchgang
EG -
Durchgang
EG -
Durchgang
EG -
Durchgang
EG -
Durchgang
Tief-garage
Josef-
 Suwelack-
 Weg
Wiegandweg
Keltenweg
K 3 Gremmendorfer Weg
Paul-
 Engelhard-
 Weg
L 586
Albersloher
 Weg
Heeremansweg
Wiegandweg
Angelsachsenweg
Angelsachsenweg
Heeremansweg
Albersloher
 Weg
Albersloher
 Weg
Angelsachsenweg
Pängelantonweg
Wald-
bestand
Hölzerne
Tribüne
Spiel- &
Sportrasen
Rasen
Wiese
Boulevard
Standort
Festzelt
25 x 55 m
zentrale
Muldenfläche
5930 m2
Freianlagen
Kindergarten
(2.400 m2)
Freianlagen
Kindergarten
(900 m2)
Freianlagen Kindergarten
(1.200  m2)
Freianlagen Kindergarten
(1.200 m2)
Freianlagen
Kindergarten
(2.400 m2)
Freianlagen
Kindergarten
(12000 m2)
Mulden  310 m2 
(südl. angrenzendes 
Quartier)
Mulde 95 m2
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulde 140 m2
Mulden 265 m2
(südl. angrenzendes
Quartier)
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulden
385 m2
(angren-
zende
 Straßen)
Mulden
385 m2
(angren-
zende
Straßen)
Mulde 140 m2
Mulden 310 m2
(südl. angrenzendes 
Quartier)
Parken
Secret Garden
York- Platz
Waldbestand
Quartiers-
platz
Wohnen
im
Park
Spiel- &
Sportplatz
Wohnen
am
Landschafts-
park
Spiel- &
Sportplatz
Kategorie A
(2.800 m2)
Kategorie B/C
(1.150 m2)
Spiel- & 
Sportplatz
Kategorie B/C
(650 m2)
Rigole 340 m2 (Einzelhandel)
Rigole 695 m2
(öffentlicher Platz)
Mulde 280 m2
(Bürgerhaus)
Laufbahn +
Weitsprung
 400 m2
Kleinspielfeld
20 x 40
 (800 m2)
restliche
 Außenfläche
1.400 m2
Schulhoffläche
2.000 m2
Mulde 384 m2
(Gebäude)
Mulde
116 m2
Mulde 384 m2
(Gebäude)
Sporthalle
Bestand
Gemeinschafts-
gärten
Gemeinschafts-
gärten
Boulevard
Parken
Wohnen
im
Park
Regenrückhaltebecken
TT
T
T
T
T
T
T
Höhe
ca. 11 m
Spiel- &
Rodelhügel
Höhe
ca. 3 m
Landschaftspark
Hochsitz
Höhe & Größe zu klären
nach Bodenuntersuchung und
 Ermittlung der Aushubmenge
CASINO- PARK
FW
Garten / Gemeinschaftshof
Wald
Parklandschaft (Altbestand)
Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen
Landschaftspark - Rasen
Landschaftspark - Wiese
öffentlicher Platz - Grünfläche
öffentlicher Platz - Spiel- und Aktivitätsfläche
Schulhof
Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz
Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen
Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen
& Regenrückhaltung
Straße / Fahrbahn
GRÜN / FREIFLÄCHEN
VERKEHR
Baum Bestand
Baum Bestand - 
Krone angenommen
Baum Neupflanzung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Gehweg Landschaftspark
Yorkplatz, Platzfläche
Yorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung
Parken / Rasenschotter
TG Zufahrt
Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe)
Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)
Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt)
Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)
Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt)
Schule: Sportfelder 
- Kleinspielfeld  (800 m2 Gesamt)
- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt)
FLÄCHEN
Gehwegüberfahrt Quartier
Gehwegüberfahrt Albersloher Weg
Gehwegüberfahrt Boulevard
BÄUME
Trafokasten
EINBAUTEN
Stellplatz (senkrecht)
Stellplatz (längs)
Stellplatz (quer)
Sitzmöglichkeiten
Bestandsmauer
Bushaltestelle
Gehweg Albersloher Weg
Bestandspoller
T
LEGENDE
YORK - KASERNE, MÜNSTER
ABGABE PHASE 2
LORENZEN ARCHITEKTEN GmbH
ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung
ARGE: IFS +  MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und Wasserwirtschaft
ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten
N
1.1.1  Städtebaulicher Masterplan
M 1:1.000
30.11.2016
Anlage 2 zur Vorlage V/0843/2018

Anlage A

2323 Zeichen

Anlage A zur V/0843/2018 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt hat in einer Sitzung beschlossen das Gelände der York-Kaserne zu einem Wohnquartier 
zu entwickeln. Die dort vorhandene Bestandssporthalle soll in den nächsten 5 Jahren zur Nutzung freig e-
geben werden. Hierzu wurde ein Förderaufruf des Bundesministeriums des Innern genut zt um einen Zu-
schuss zu beantragen. Für diesen Förderaufruf muss bis zum 20.09.2018 ein Beschluss des Rates nach-
gereicht werden, indem die Umsetzung der Maßnahme festgehalten ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot weiterentwickeln und einen hohen Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und soziale Balance in der Stadtgesellschaft schaffen“ verfolgt. 
Die Bestandssporthalle wird nicht schulisch genutzt und ist somit dem Vereinssport zuzuführen. 
Es handelt sich hierbei um ein Projekt mit besonderer regionaler Bedeutung und sehr hoher Qua-
lität im Hinblick auf die Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration 
in der Stadt Münster. Die Förderung dient der Sanierung und Bereitstellung der Sporthalle für die 
Allgemeinheit und langfristige Bewerbung von Sportangeboten im Stadtteil Gremmendorf.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Finanzielle Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2020ff. werden im Haushaltsplan des jeweiligen 
Jahres berücksichtigt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Der Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilien ist bereits geschlossen. Das Teilgrundstück 
auf dem die Sporthalle sich befindet, geht nach der Abwicklung des Kaufvertrags in das Eigentum 
der Stadt Münster über und wurde vergünstigt über die Verbilligungsrichtlinie des Bundes für soz. 
Infrastruktureinrichtungen erworben. Diese setzt eine verbindliche Nutzungszuführung in den 
nächsten 5 Jahren voraus.

Anlage 3 V 0843 2018

32 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0843/2018

Anlage 5 V 0843 2018

5121 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0843/2018 
Ausstattung Sporthalle 
1. Ausstattung der Halle und der Geräteräume
Sporthalle
Es gelten die DIN und/oder EN Normen in der jeweils letzten Fassung
Stück 
1.1 Fest eingebaute Geräte 
Befestigungsmöglichkeiten für fest eingebaute Geräte nach DIN 18032 T6 
Reckanlage - nach DIN 7903, - Steckreck - vierfach mit Wandablage 1 
Deckenlounge 1 
Multifunktionsschaukel/ Varioschaukel 1 
Basketballwandgestell seitlich klappbar, Ausladung 1,65 m mit Übungs-Zielbrettern aus 
wasserfest verleimtem Schicht-Sperrholz, ca. 19 mm 
4 
Basketballübungskörbe höhenverstellbar 4 
Badminton-Bodenhülsen 1 Paar 
Volleyball-Bodenhülsen nach DIN EN 1271 1 Paar 
Spannhaken für Spannreck und Spannbarren nach DIN 18032 T6 4 
Spannhaken für Sprungpferd nach DIN 18032 T6 4 
Elektrische Uhr (analog) 1 
Spielzeit- und Ergebnisanzeigetafel (elektronisch) 1 
ELA-Anlage (mit Zuspielstationen für die gesamte Halle) 1 
Slacklinesystem (bei Bedarf) 1 
Handballtore elektrisch Hochziehbar an den Stirnseiten für Ballspiele nach DIN 7897, DIN EN 
749 Pfosten und Latte aus Leichtmetall, mit Bodenbefestigung Form B, jedoch mit 
Sterngriffschraube (M12) 
1 
1.2 Bewegliche Geräte 
Barren, Schulturnen m. 4-facher Rollvorrichtung nach DIN 7901 / EN 914 Gr. 1 mit 
Einlegematte(n) 
2 
Barren, Wettkampf m. vierf. Rollvorrichtung nach DIN 7901 / EN 914 Gr. 2 mit Einle - gematte 1 
Mehrzweck-/Stufenbarren nach DIN 7901 / EN 914 m. vierf. Rollvorrichtung (für Oberschulen 
wahlweise 1 Stufen- und 1 Spannstufenbarren, dann mit Wandablage) mit Einlegematte(n)  
1 
Turnbock m. vierf. Rollvorrichtung, DIN EN 12196 Größe 1 (h: 900-1300 mm) 1 
Turnbock m. vierf. Rollvorrichtung, DIN EN 12196 Größe 3 (h: 1100-1700 mm) 2 
Sprungpferd (ohne Pauschenaufnahme) m. vierf. Rollvorrichtung nach DIN 7902  1 
Sprungkasten nach DIN 7908 DIN EN 916: - einteilig 2 
Sprungkasten nach DIN 7908 DIN EN 916: - sechsteilig 1 
Sprungbrett - System Reuther (gepolstert) nach DIN 7915 3 
Wettkampfschwebebalken - System Reuther (gepolstert) nach DIN 7906 einschließlich DIN EN 
12432 mit Transportvorrichtung 
1 
Turnbank nach DIN 7909 5 
Sprungständer - Metall (2,2 m hoch, Schutzkappe) 4 
Sprungschnur (wie Zachariasband) 2 
Hochsprunglatte - Glasfaser - mit Wandablage 2 
Mini-Trampolin mit Ganzabdeckung nach DIN 7918 T1 2 
Turnmatte - 1,25 m x 2,00 m x 0,06 m, nach DIN 7914 T1 24 
Niedersprungmatte nach DIN 7914 T3 2 
Mattenwagen - Stahlrohr mit Griffbügel, 2 lenkbare Transportrollen 3 
Weichbodenmattenwagen Tieflader, aus Stahlrohr, für 2 Weichböden. Extrem flache Bauart für 1 
Weichboden - 2,00 m x 3,00 m x 0,30 m, nach DIN 7914 T2 2 
Stülpdeckel - 4,00 m x 3,00 m x 0,50 m in Haubenform; zur Verwandlung von vier Weichböden 
zu einem Hallen-Hochsprungkissen 
1 
Bodenturnläufer - 6,00m x 2,00m x 35mm, nach DIN 7914 T4 mit Gurtwickler 1 
Transportwagen für Bodenturnlfr., Stahlrohr, Griffbügel, 2 lenkbare Transportrollen 1 
Markierungskegel 12

Anlage 5 zur Vorlage V/0843/2018 
 
Ziehtau, Länge 15 m 1 
Ball-/Geräteschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 120 cm x 50 cm, verschließbar, mit 
verschließbarem Wertsachenfach, Halterungen für Kleingeräte 
3 
Ball-/Geräteschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 120 cm x 50 cm, verschließbar, mit 5 
verstellbare Einlegeböden 
3 
Ballschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 190 cm x 60 cm, verschließbar, mit Schiebetü - ren, mit 
Einlegeböden 
1 
Ball-/Geräteschrank, Stahlblech, ca. 195 cm x 120 cm x 50 cm, mit 6 einzel- verschließbaren 
Fächern für Vereinsmaterialien 
3 
Anschlagbalken für Geräteraum, 3 m lang 6 
Saal- und Montageleiter - Alu (zusammenlegbar) mit Aufhängevorrichtung im Geräte- raum 
(ggf. bei größeren Hallenhöhen: Hublift oder Montagegerüst) 
1 
Gymnastikkeule nach DIN 7912 T1 oder -band 30 
Gymnastikreifen - Durchmesser 0,7m bzw. 0,8m, Kunststoff nach DIN 7912 T2 30 
Gymnastikstab 30 
Gymnastikball - Durchmesser 16 cm, mit Ventil 30 
Gymnastikgong mit Klöppel 1 
Springseil, 2,80 m 30 
Schwingseil, 8 m 1 
Medizinball mit Ventil - 2,0 kg-Gummi 10 
Medizinball mit Ventil - 3,0 kg-Gummi 10 
Wurfball -200 g- Durchmesser 75-85 mm 20 
Schlagball - 80 g - 10 
Schlagholz - verschiedene Längen 5 
Staffelstab - Leichtmetall 10 
Ballpumpe - elektrisch 1 
Ballpumpe - (Hand) 6 
Bandmaß - 10 m - Glasfaser - 3 
Bandmaß - 20 m - Glasfaser - 2 
Bandmaß - 50 m - Glasfaser - 1 
Stoppuhr 2 
Basketball - Normal 20 
Fußball - ca. 68 cm Umfang - 20 
Handball - 54 - 56 cm Umfang 20 
Volleyball 20 
Volleyballeinrichtung komplett nach DIN EN 1271 m. Wandablage f. Pfosten  3 
Badmintoneinrichtung komplett m. Wandablage f. Pfosten 3 
Badmintonschläger  30 
Federbälle 60 
Mannschaftsband 45 
Gummischnur (wie Zauberschnur) 8 m 4 
Hallen-Stoßkugel - 3,00 kg - 3 
Hallen-Stoßkugel - 4,00 kg - 3 
Hallen-Stoßkugel - 5,00 kg - 3 
Hallen-Stoßkugel - 6,25 kg - 3 
Fest installierter Mediapoint an ELA-Anlage für das Abspielen von Musik und Anschluss von 
Mikrophonen, Bluetoothfähig 
1 
Lehr- u. Lerntafeln  1 
Physioball Durm. 95cm 10 
Hallenhockey/Floorballset (bei Bedarf) 1 Set 
 
Die zu erwartenden Kosten nach öffentlichem Wettbewerb haben einen Schätzwert von 100.000,00€ 
Brutto.

Beratungsverlauf (2)

19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Friedrich-Ebert-Straße 110
  • Albersloher Weg 33
  • Gremmendorfer Weg
  • Josef-Suwelack-Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Angelsachsenweg
  • Pängelantonweg
  • Heeremansweg
  • Schlagholz
  • Wiegandweg
  • Keltenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0843/2018
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37