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V/0703/2012

Wiederwahl der Beigeordneten Stadträtin Dr. Andrea Hanke

Vorlagen 07.09.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2295 Zeichen

V/0703/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent Oberbürgemeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Beigeordneten Stadträtin Dr. Andrea Hanke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Frau Stadträtin Dr. Andrea Hanke wird mit Wirkung vom 15.03.2013 als Beigeordnete der 
Stadt Münster für die Dauer von 8 Jahren wiedergewählt und in das Beamtenverhältnis auf 
Zeit berufen.  
 
2. Die Einstufung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW nach Besol-
dungsgruppe B 6. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Frau Dr. Hanke wurde erstmalig mit Wirkung vom 15.03.2005 zur Beigeordneten der Stadt Mün s-
ter gewählt. Die 8 -jährige Wahlzeit von Frau Stadträtin Dr. Hanke als Beigeordnete der Stadt 
Münster läuft am 14.03.2013 ab. Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW darf die Wiederwahl frühe s-
tens 6 Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgen.  
 
Nach § 71 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat die Beigeordneten für die Dauer von 8 Jahren.  
 
Zu 2.: 
 
Gemäß § 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung NRW sind die Wahlbe amten auf Zeit nach der Ein-
wohnerzahl einzugruppieren. Für die Einwohnerzahl 250 001 – 500 000 ist die Eingruppierung 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0703/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Uetz 
Ruf: 
492 60 20 
E-Mail: 
Uetz@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0703/2012 
nach B5/B6 vorzunehmen. Nach § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung  dürfen die Gemei n-
den Wahlbeamten, die in das Amt wiederberufen werd en, in dem eine ganze Amtszeit abgeleistet 
wurde, die Bezüge der nächst höheren Besoldungsgruppe gewähren. In der Vergangenheit ist von 
dieser Möglichkeit r egelmäßig Gebrauch gemacht worden. Es wird daher vorgeschlagen, Frau 
Stadträtin Dr. Hanke gem. § 2 A bs. 3 Eingruppierungsverordnung NRW in die Besoldungsgruppe 
B 6 einzuweisen. Die Höhe der Frau Dr. Hanke nach §§ 5 und 6 der Eingruppierungsverordnung 
NRW zu zahlenden Aufwandsentschädigung ändert sich dadurch nicht, da sie sich nicht nach der 
Besoldungsgruppe, sondern nach der der Einwohnerzahl (für Münster geltende Gruppe:  
250 001 bis 500 000 Einwohner) bemisst. 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (2)

19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0703/2012
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37