V/0703/2012
Wiederwahl der Beigeordneten Stadträtin Dr. Andrea Hanke
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Beschlussvorlage
2295 Zeichen
V/0703/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent Oberbürgemeister Betrifft Wiederwahl der Beigeordneten Stadträtin Dr. Andrea Hanke Beratungsfolge 19.09.2012 Rat Entscheidung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: 1. Frau Stadträtin Dr. Andrea Hanke wird mit Wirkung vom 15.03.2013 als Beigeordnete der Stadt Münster für die Dauer von 8 Jahren wiedergewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. 2. Die Einstufung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW nach Besol- dungsgruppe B 6. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. Begründung: Zu 1.: Frau Dr. Hanke wurde erstmalig mit Wirkung vom 15.03.2005 zur Beigeordneten der Stadt Mün s- ter gewählt. Die 8 -jährige Wahlzeit von Frau Stadträtin Dr. Hanke als Beigeordnete der Stadt Münster läuft am 14.03.2013 ab. Nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GO NRW darf die Wiederwahl frühe s- tens 6 Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgen. Nach § 71 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat die Beigeordneten für die Dauer von 8 Jahren. Zu 2.: Gemäß § 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung NRW sind die Wahlbe amten auf Zeit nach der Ein- wohnerzahl einzugruppieren. Für die Einwohnerzahl 250 001 – 500 000 ist die Eingruppierung Vorlagen-Nr.: V/0703/2012 Auskunft erteilt: Herr Uetz Ruf: 492 60 20 E-Mail: Uetz@stadt-muenster.de Datum: 07.09.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0703/2012 nach B5/B6 vorzunehmen. Nach § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung dürfen die Gemei n- den Wahlbeamten, die in das Amt wiederberufen werd en, in dem eine ganze Amtszeit abgeleistet wurde, die Bezüge der nächst höheren Besoldungsgruppe gewähren. In der Vergangenheit ist von dieser Möglichkeit r egelmäßig Gebrauch gemacht worden. Es wird daher vorgeschlagen, Frau Stadträtin Dr. Hanke gem. § 2 A bs. 3 Eingruppierungsverordnung NRW in die Besoldungsgruppe B 6 einzuweisen. Die Höhe der Frau Dr. Hanke nach §§ 5 und 6 der Eingruppierungsverordnung NRW zu zahlenden Aufwandsentschädigung ändert sich dadurch nicht, da sie sich nicht nach der Besoldungsgruppe, sondern nach der der Einwohnerzahl (für Münster geltende Gruppe: 250 001 bis 500 000 Einwohner) bemisst. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0703/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37