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Ansiedlung Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

FDP/KSG Antrag nach § 3 AN/1285/2023 vom 24.07.2023

Stand: Am 14.08.2023 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • FDP Antrag nach § 3

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    www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.07.2023 AN/1285/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 14.08.2023 Ansiedlung Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 14. August 2023 zu setzen. Beschluss: Die Stadt Köln begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums zur Ansiedlung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BFF) in Köln. Sie schlägt das ehema- lige Gebäude der Oberfinanzdirektion NRW im Agnesviertel als konkreten Standort vor. Das Land als Eigentümerin und der Bund werden aufgefordert, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Die Stadt Köln wird ihr Vorkaufsrecht für das Gelände nicht ausüben. Begründung: Am 10. Juli 2023 berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd), dass das neue Bun- desamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität seinen Hauptsitz in Köln haben soll. Für die Auswahl sprach, dass die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bereits in Köln an- sässig ist. Mit dem Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion wären bereits behördliche Räumlichkeiten verfügbar und würden sich auch aufgrund der zentralen Lage ideal eignen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beratungsverlauf

  1. 14.08.2023

    Hauptausschuss

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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