V/0416/2022/1
LOOPmünster - Zwischenbericht und betriebliche Anpassungen
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Beschlussvorlage
12525 Zeichen
V/0416/2022 V/0416/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft LOOPmünster - Zwischenbericht und betriebliche Anpassungen Beratungsfolge 17.08.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Anhörung 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 29.08.2022 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung 31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Zwischenbericht der Fachhochschule Münster über die ersten 13 Betriebsmonate von LOOPmünster zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass LOOPmünster von Anbe- ginn in die Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster eingebunden wird. 3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einführung einer Schutzgebühr von 1€ je Fahrgast und Fahrt. 4. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Abschaffung der Möglichkeit einer te- lefonischen Buchung von LOOPmünster. 5. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOP- münster um ein Jahr bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, ent- sprechende Änderungsanträge beim Fördergeber einzureichen. II. Finanzielle Auswirkungen: Aus der Vorlage ergibt sich keine Erhöhung der Gesamtkosten für das Projekt LOOPmünster. Auf- grund der geplanten Verlängerung der Projektlaufzeit um ein Jahr bis zum 31.08.2024 (vgl. Be- Amt für Mobilität und Tiefbau 09.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kraehnke Telefon: 492-6505 Kraehnke@stadt- muenster.de - 2 - V/0416/2022 schlusspunkt 5) müssen die bislang für die Jahre 2020 bis 2023 unter der u.g. Produktgruppe ein- gestellten Mittel jedoch neu verteilt werden: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2.100.000 Aufwendungen 09/2020 – 12/2021: 2.650.000 € 2023 1.900.000 2024 1.350.000 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 1.300.000 Zuwendungen 09/2020 – 12/2021: 1.750.000 € 2023 1.150.000 2024 800.000 Ergebnis 2.100.000 Die mit dem Projekt LOOPmünster verbundenen Erträge und Aufwendungen sind im Haushaltsplan- entwurf 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Seit knapp zwei Jahren sind im Süden Münsters die Kleinbusse von LOOPmünster unterwegs und werden als integrierter Bestandteil des kommunalen ÖPNV auch über das Bediengebiet hinaus wahr- genommen. Im bislang auf drei Jahre angelegten Pilotprojekt sollen umfangreiche Erfahrungen im Rahmen der sogenannten On-Demand-Ridepooling-Verkehre gesammelt werden. Dazu gehören un- ter anderem die Fragen, inwiefern sich LOOPmünster als Ergänzung des Busverkehrs und Ersatz für bestehende TaxiBus-Linien, für die Erschließung in der Fläche sowie für neue Stadtteilverbindungen eignet. LOOPmünster ist eines von 15 Modellprojekten, die im Rahmen des Landeswettbewerbs „Mobil.NRW – innovativer ÖPNV“ durch das NRW-Verkehrsministerium gefördert werden. Zu 1. Zwischenbericht der Fachhochschule Münster Die beigefügte Powerpoint-Präsentation „Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zu LOOPmünster“ stellt die grundsätzliche Systematik von LOOPmünster sowie die Kennzahlen und Entwicklungen der ersten 13 Betriebsmonate (September 2020 bis Oktober 2021) dar. Dabei sind die coronabedingten Einschränkungen (Betriebszeit, 4 statt 6 Fahrgastplätze) sowie die notwendigen betrieblichen Optimierungen und Lerneffekte zu beachten. Ergänzend hierzu werten die Stadtwerke Münster kontinuierlich die Betriebsdaten aus, um über Modi- fikationen der Software oder Fahrzeugeinsatzpläne die Effizienz im System zu steigern. Insbesondere seit Ende 2021, und damit nach dem bisherigen Auswertungszeitraum der Fachhochschule Münster, haben Änderungen der Betriebsparameter (Umwegfaktor, Wartezeit etc.), die Erweiterung des Bedi- - 3 - V/0416/2022 engebietes um den südlichen Albersloher Weg und die Davert sowie eine steigende Nachfrage zum Ende der Corona-Einschränkungen zu erheblichen Verbesserungen der Systemeffizienz geführt. Die Ergebnisse des Zwischenberichtes der Fachhochschule Münster und ergänzende Auswertungen der Stadtwerke Münster für die vergangenen Monate sind der Vorlage beigefügt. Insgesamt kommen der Zwischenbericht und die in diesem Rahmen durchgeführten Umfragen dabei zu einer überwiegend positiven bis sehr positiven Bewertung des LOOPmünster-Angebots, insbeson- dere vor dem Hintergrund, dass die Corona-Pandemie den Projektstart erschwert hat. Daneben wer- den im Zwischenbericht auch Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die auch Gegenstand dieser Vorlage sind. Zum Ende der ursprünglich angesetzten Projektlaufzeit im Sommer 2023 wird die Fachhochschule Münster einen umfassenden Abschlussbericht mit weiterführenden Erkenntnissen und Empfehlungen erstellen. Darüber hinaus werden alle 15 Modellprojekte im Rahmen einer separaten Landesevaluati- on (durchgeführt durch das Wuppertal Institut und die Planersocietät) wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich ihrer dauerhaften Eignung als Mobilitätslösung untersucht. Sobald weiterführende Evalua- tionsergebnisse vorliegen, werden diese im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt. Zu 2. Einbindung in Mobilitätsplattform Zum Herbst 2022 planen die Stadtwerke Münster die Einführung einer neuen, digitalen Mobilitätsplatt- form. Mit der flexiblen Bündelung unterschiedlicher Mobilitätsangebote in einer App, d er einfachen und individuellen Auskunftsfunktion sowie der zentralen Buchung und Bezahlung dieser Angebote schafft diese Mobilitätsplattform erstmalig die digitale Integration unterschiedlicher Verkehrsangebote – von der Information bis zur Abrechnung - in Münster. Damit wird deren multi- und intermodale Nut- zung deutlich vereinfacht. LOOPmünster soll zur Einführung der Mobilitätsplattform vollständig in die App integriert werden. Die Buchung und Zahlung der Tickets (inkl. möglicher Tarifvarianten) kann zukünftig über diese Plattform abgewickelt werden. Um die Schaffung von kostenintensiven Parallelstrukturen hinsichtlich der Zah- lungsprozesse zu vermeiden und den größtmöglichen Fahrgastnutzen zu generieren, wird die aktuell angebotene LOOPmünster-App mit Einführung der Mobilitätsplattform aus den App-Stores herausge- nommen und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nutzbar. Zu 3. Einführung einer Schutzgebühr Seit Projektbeginn gilt im LOOPmünster der reguläre ÖPNV-Tarif ohne Aufpreis. Fahrgäste mit einem gültigen ÖPNV-Ticket (Zeittickets/Abo, SemesterTicket etc.) können LOOPmünster ohne weitere Ge- bühr nutzen. Das attraktive Tarifmodell in Kombination mit schnellen Verbindungen und einem hohen Komfort führt zu einer hohen Akzeptanz und Nutzung des Service. Bis Ende Mai 2022 haben daher schon 300.000 Fahrgäste LOOPmünster genutzt. Bereits zu Projektbeginn konnten jedoch Parallel- fahrten zu den Stadtbuslinien festgestellt werden, die seit August 2021 über eine technische Funktion vermieden werden. Unabhängig davon lässt sich ein unverändert hohes Aufkommen an doppelten Buchungen, kurzfristi- gen Stornierungen von Fahrten oder dem Nichterscheinen am Abholort feststellen. In der Folge fin- den viele vermeidbare Leerfahrten statt. Zudem steht LOOPmünster zu diesem Zeitpunkt anderen Personen mit Fahrtwünschen nicht zur Verfügung. Die Sanktionierung über die systematische Sper- rung von Fahrgästen bei wiederholtem Fehlverhalten brachte leider keine signifikante Verbesserung. - 4 - V/0416/2022 Im Hinblick auf den Charakter von LOOPmünster als Pilotprojekt zur Erprobung verschiedener Vari- anten eines neuen Verkehrsangebotes sowie aufgrund der aufgeführten Aspekte empfehlen Verwal- tung und Stadtwerke Müns ter daher eine Schutzgebühr einzuführen. Die Schutzgebühr soll für alle Fahrgäste ab sechs Jahren gelten und einen Euro je Fahrgast und Fahrt betragen. Davon erhoffen sich Verwaltung und Stadtwerke eine Stabilisierung der betrieblichen Abläufe und eine bew usstere Kundenwahrnehmung der angebotenen Mobilitätsdienstleistung. Ebenso wird die Schutzgebühr im LOOPmünster dem höheren Komfort gegenüber der Busverbindung (kürzere Fußwege, Direktverbin- dungen, Sitzplatz) gerecht. Die Einführung der Schutzgebühr ist z um Zeitpunkt der Vollintegration in die neue Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster vorgesehen. Mittelfristig soll das Ziel, LOOPmünster in seiner Funktion als Mobilitätsangebot für mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen ohne geeignetes ÖPNV - Angebot im unmittelbaren Umfeld zu stärken, weiterverfolgt werden. Dahingehend werden auch an- dere Tarifmodelle in Betracht gezogen – beispielsweise der Verzicht auf die Schutzgebühr in Gebie- ten ohne geeignetes ÖPNV -Angebot. Eine Voraussetzung hierfür bilden Weiterentwicklungen der Softwarelösung, die in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Zu 4. Abschaffung der Möglichkeit zur telefonischen Buchung Die Möglichkeit der telefonischen Buchung von LOOPmünster wurde kurz nach Betriebsstart im Ok- tober 2020 eingeführt. Nach fast zweijährigem Test ist festzustellen, dass – aufgrund der hohen Vor- haltungskosten und Aufwände zur Betreuung der Telefonbuchung – das Angebot der Telefonbuchung in einem erheblichen Missverhältnis zur Nachfrage steht. Lediglich 0,2 % aller Buchungen erfolgen telefonisch. Vor dem Hintergrund der geplanten Schutzgebühr würde zudem ein zusätzlicher Prozess zur Zahlung des Zuschlages be i telefonischer Bestellung im Fahrzeug notwendig werden. Neben der Mitnahme von Bargeld durch das Fahrpersonal, welches in den Fahrzeugen von LOOPmünster nicht vorgese- hen ist, würden weitere Aufwände in der Schaffung von analogen Zahlungsprozessen erforder lich sein. Aufgrund des bereits gegebenen Missverhältnisses aus Aufwänden und Nutzen der Telefonbu- chungsfunktion soll das Angebot der telefonischen Buchung mit Einführung der Mobilitätsplattform und der Schutzgebühr eingestellt werden. Um den Telefonbuchen den den Zugang zur digitalen Bu- chungsmöglichkeit zu erleichtern, planen Verwaltung und Stadtwerke ein verbessertes Informations- und Schulungsangebot zur App-Bedienung. Zu 5. Verlängerung der Projektlaufzeit Die Erprobung von LOOPmünster ist bislang au f einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Das Pro- jekt LOOPmünster wird im Rahmen des Landeswettbewerbs „mobil.NRW – innovativer ÖPNV“ geför- dert. Ziel des Landeswettbewerbs ist nicht nur die modellhafte Erprobung von neuen Mobilitätsange- boten, sondern auch das Aufzeigen einer konkreten Perspektive für die Fortführung der einzelnen Pilotprojekte. Auch in Münster wird, auch vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie des mehrheitlich positiven Feedbacks der Nutzenden, eine dauerhafte Etablierung von LOOPmünster perspektivisch angestrebt. Die Vorlaufzeiten für die Überführung in einen regulären Verkehr belaufen sich aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch auf 18 bis 21 Monate. Da für LOOPmüns- ter weitere, wichtige Systemveränderungen geplant sind sowie aufgrund der Corona-Pandemie und dem späten Start anderer Modellprojekte noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, ist seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW die Möglichkeit eingeräumt worden, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOPmünster um ein weiteres Jahr bis zum 31. August 2024 zu verlängern. - 5 - V/0416/2022 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des bereits bewilligten Ge- samtbudgets in Höhe von ca. 8 Mio. € die Finanzierung eines vierten Betriebsjahres möglich ist. Eine Erhöhung des Gesamtbudgets ist daher nicht erforderlich. Die bislang eingestellten Mittel und die entsprechenden Landeszuwendungen in Höhe von ca. 5 Mio. € müssen aufgrund der angepassten Projektlaufzeit jedoch neu verteilt werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung (FH Münster) Anlage 2: Qualitätsbericht Mobilität / Kennzahlen 2021 und 2022 (Stadtwerke Münster)
Anlage_1_V_0416_2022_samt_Anlagen
30200 Zeichen
V/0416/2022
V/0416/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
LOOPmünster - Zwischenbericht und betriebliche Anpassungen
Beratungsfolge
17.08.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen
Anhörung
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
29.08.2022 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung
31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Zwischenbericht der Fachhochschule
Münster über die ersten 13 Betriebsmonate von LOOPmünster zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass LOOPmünster von Anbe-
ginn in die Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster eingebunden wird.
3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einführung einer Schutzgebühr von
1€ je Fahrgast und Fahrt.
4. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Abschaffung der Möglichkeit einer
telefonischen Buchung von LOOPmünster.
5. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOP-
münster um ein Jahr bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, ent-
sprechende Änderungsanträge beim Fördergeber einzureichen.
Amt für Mobilität und Tiefbau
09.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kraehnke
Telefon: 492-6505
Kraehnke@stadt-
muenster.de
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V/0416/2022
II. Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Vorlage ergibt sich keine Erhöhung der Gesamtkosten für das Projekt LOOPmünster. Auf-
grund der geplanten Verlängerung der Projektlaufzeit um ein Jahr bis zum 31.08.2024 (vgl. Be-
schlusspunkt 5) müssen die bislang für die Jahre 2020 bis 2023 unter der u.g. Produktgruppe einge-
stellten Mittel jedoch neu verteilt werden:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2.100.000
Aufwendungen
09/2020 –
12/2021:
2.650.000 €
2023 1.900.000
2024 1.350.000
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2022 1.300.000
Zuwendungen
09/2020 –
12/2021:
1.750.000 €
2023 1.150.000
2024 800.000
Ergebnis 2.100.000
Die mit dem Projekt LOOPmünster verbundenen Erträge und Aufwendungen sind im Haushaltsplan-
entwurf 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Seit knapp zwei Jahren sind im Süden Münsters die Kleinbusse von LOOPmünster unterwegs und
werden als integrierter Bestandteil des kommunalen ÖPNV auch über das Bediengebiet hinaus wahr-
genommen. Im bislang auf drei Jahre angelegten Pilotprojekt sollen umfangreiche Erfahrungen im
Rahmen der sogenannten On-Demand-Ridepooling-Verkehre gesammelt werden. Dazu gehören un-
ter anderem die Fragen, inwiefern sich LOOPmünster als Ergänzung des Busverkehrs und Ersatz für
bestehende TaxiBus-Linien, für die Erschließung in der Fläche sowie für neue Stadtteilverbindungen
eignet. LOOPmünster ist eines von 15 Modellprojekten, die im Rahmen des Landeswettbewerbs „Mo-
bil.NRW – innovativer ÖPNV“ durch das NRW-Verkehrsministerium gefördert werden.
Zu 1. Zwischenbericht der Fachhochschule Münster
Die beigefügte Powerpoint-Präsentation „Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zu
LOOPmünster“ stellt die grundsätzliche Systematik von LOOPmünster sowie die Kennzahlen und Ent-
wicklungen der ersten 13 Betriebsmonate (September 2020 bis Oktober 2021) dar. Dabei sin d die
coronabedingten Einschränkungen (Betriebszeit, 4 statt 6 Fahrgastplätze) sowie die notwendigen be-
trieblichen Optimierungen und Lerneffekte zu beachten.
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V/0416/2022
Ergänzend hierzu werten die Stadtwerke Münster kontinuierlich die Betriebsdaten aus, um über Modi-
fikationen der Software oder Fahrzeugeinsatzpläne die Effizienz im System zu steigern. Insbesondere
seit Ende 2021, und damit nach dem bisherigen Auswertungszeitraum der Fachhochschule Münster,
haben Änderungen der Betriebsparameter (Umwegfaktor, Wartezeit etc.), die Erweiterung des Bedien-
gebietes um den südlichen Albersloher Weg und die Davert sowie eine steigende Nachfrage zum Ende
der Corona-Einschränkungen zu erheblichen Verbesserungen der Systemeffizienz geführt.
Die Ergebnisse des Zwischenberichtes der Fachhochschule Münster und ergänzende Auswertungen
der Stadtwerke Münster für die vergangenen Monate sind der Vorlage beigefügt.
Insgesamt kommen der Zwischenbericht und die in diesem Rahmen durchgeführten Umfragen dabei
zu einer überwiegend positiven bis sehr positiven Bewertung des LOOPmünster-Angebots, insbeson-
dere vor dem Hintergrund, dass die Corona-Pandemie den Projektstart erschwert hat. Daneben werden
im Zwischenbericht auch Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die auch Gegenstand dieser Vor-
lage sind.
Zum Ende der ursprünglich angesetzten Projektlaufzeit im Sommer 2023 wird die Fachhochschule
Münster einen umfassenden Abschlussbericht mit weiterführenden Erkenntnissen und Empfehlungen
erstellen. Darüber hinaus werden alle 15 Modellprojekte im Rahmen einer separaten Landesevalua-
tion (durchgeführt durch das Wuppertal Institut und die Planersocietät) wissenschaftlich begleitet und
hinsichtlich ihrer dauerhaften Eignung als Mobilitätslösung untersucht. Sobald weiterführende Evalua-
tionsergebnisse vorliegen, werden diese im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt.
Zu 2. Einbindung in Mobilitätsplattform
Zum Herbst 2022 planen die Stadtwerke Münster die Einführung einer neuen, digitalen Mobilitätsplatt-
form. Mit der flexiblen Bündelung unterschiedlicher Mobilitätsangebote in einer App, der einfachen und
individuellen Auskunftsfunktion sowie der zentralen Buchung und Bezahlung dieser Angebote schafft
diese Mobilitätsplattform erstmalig die digitale Integration unterschiedlicher Verkehrsangebote – von
der Information bis zur Abrechnung - in Münster. Damit wird deren multi - und intermodale Nutzung
deutlich vereinfacht.
LOOPmünster soll zur Einführung der Mobilitätsplattform vollständig in die App integriert werden. Die
Buchung und Zahlung der Tickets (inkl. möglicher Tarifvarianten) kann zukünftig über diese Plattform
abgewickelt werden. Um die Schaffung von kostenintensiven Parallelstrukturen hinsichtlich der Zah-
lungsprozesse zu vermeiden und den größtmöglichen Fahrgastnutzen zu generieren, wird die aktuell
angebotene LOOPmünster-App mit Einführung der Mobilitätsplattform aus den App-Stores herausge-
nommen und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nutzbar.
Zu 3. Einführung einer Schutzgebühr
Seit Projektbeginn gilt im LOOPmünster der reguläre ÖPNV-Tarif ohne Aufpreis. Fahrgäste mit einem
gültigen ÖPNV-Ticket (Zeittickets/Abo, SemesterTicket etc.) können LOOPmünster ohne weitere Ge-
bühr nutzen. Das attraktive Tarifmodell in Kombination mit schnellen Verbindungen und einem hohen
Komfort führt zu einer hohen Akzeptanz und Nutzung des Service. Bis Ende Mai 2022 haben daher
schon 300.000 Fahrgäste LOOPmünster genutzt. Bereits zu Projektbeginn konnten jedoch Parallel-
fahrten zu den Stadtbuslinien festgestellt werden, die seit August 2021 über eine technische Funktion
vermieden werden.
Unabhängig davon lässt sich ein unverändert hohes Aufkommen an doppelten Buchungen, kurzfristi-
gen Stornierungen von Fahrten oder dem Nichterscheinen am Abholort feststellen. In der Folge finden
viele vermeidbare Leerfahrten statt. Zudem steht LOOPmünster zu diesem Zeitpunkt anderen Perso-
nen mit Fahrtwünschen nicht zur Verfügung. Die Sanktionierung über die systematische Sperrung von
Fahrgästen bei wiederholtem Fehlverhalten brachte leider keine signifikante Verbesserung.
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V/0416/2022
Im Hinblick auf den Charakter von LOOPmünster als Pilotprojekt zur Erprobung verschiedener Varian-
ten eines neuen Verkehrsangebotes sowie aufgrund der aufgeführten Aspekte empfehlen Verwaltung
und Stadtwerke Münster daher eine Schutzgebühr einzuführen. Die Schutzgebühr soll für alle Fahr-
gäste ab sechs Jahren gelten und einen Euro je Fahrgast und Fahrt betragen. Davon erhoffen sich
Verwaltung und Stadtwerke eine Stabilisierung der betrieblichen Abläufe und eine bewusstere Kunden-
wahrnehmung der angebotenen Mobilitätsdienstleistung. Ebenso wird die Schutz gebühr im LOOP-
münster dem höheren Komfort gegenüber der Busverbindung (kürzere Fußwege, Direktverbindungen,
Sitzplatz) gerecht.
Die Einführung der Schutzgebühr ist zum Zeitpunkt der Vollintegration in die neue Mobilitätsplattform
der Stadtwerke Münster vo rgesehen. Mittelfristig soll das Ziel, LOOPmünster in seiner Funktion als
Mobilitätsangebot für mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen ohne geeignetes ÖPNV-An-
gebot im unmittelbaren Umfeld zu stärken, weiterverfolgt werden. Dahingehend werden auch andere
Tarifmodelle in Betracht gezogen – beispielsweise der Verzicht auf die Schutzgebühr in Gebieten ohne
geeignetes ÖPNV-Angebot. Eine Voraussetzung hierfür bilden Weiterentwicklungen der Softwarelö-
sung, die in den kommenden Jahren zu erwarten sind.
Zu 4. Abschaffung der Möglichkeit zur telefonischen Buchung
Die Möglichkeit der telefonischen Buchung von LOOPmünster wurde kurz nach Betriebsstart im Okto-
ber 2020 eingeführt. Nach fast zweijährigem Test ist festzustellen, dass – aufgrund der hohen Vorhal-
tungskosten und Aufwände zur Betreuung der Telefonbuchung – das Angebot der Telefonbuchung in
einem erheblichen Missverhältnis zur Nachfrage steht. Lediglich 0,2 % aller Buchungen erfolgen tele-
fonisch.
Vor dem Hintergrund der geplanten Schutzgebühr würde zudem ein zusätzlicher Prozess zur Zahlung
des Zuschlages bei telefonischer Bestellung im Fahrzeug notwendig werden. Neben der Mitnahme von
Bargeld durch das Fahrpersonal, welches in den Fahrzeugen von LOOPmünster nicht vorgesehen ist,
würden weitere Aufwände in der Schaffung von analogen Zahlungsprozessen erforderlich sein. Auf-
grund des bereits gegebenen Missverhältnisses aus Aufwänden und Nutzen der Telefonbuchungsfunk-
tion soll das Angebot der telefonischen Buchung mit Einführung der Mobilitätsplattform und der Schutz-
gebühr eingestellt werden. Um den Telefonbuchenden den Zugang zur digitalen Buchungsmöglichkeit
zu erleichtern, planen Verwaltung und Stadtwerke ein verbessertes Informations- und Schulungsange-
bot zur App-Bedienung.
Zu 5. Verlängerung der Projektlaufzeit
Die Erprobung von LOOPmünster ist bislang auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Das Projekt
LOOPmünster wird im Rahmen des Landeswettbewerbs „mobil.NRW – innovativer ÖPNV“ gefördert.
Ziel des Landeswettbewerbs ist nicht nur die modellhafte Erprobung von neuen Mobilitätsangeboten,
sondern auch das Aufzeigen einer konkreten Perspektive für die Fortführung der einzelnen Pilotpro-
jekte.
Auch in Münster wird, auch vor dem Hintergrund der bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie
des mehrheitlich positiven Feedbacks der Nutzenden, eine dauerhafte Etablierung von LOOPmünster
perspektivisch angestrebt. Die Vorlaufzeiten für die Überführung in einen regulären Verkehr belaufen
sich aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch auf 18 bis 21 Monate. Da für LOOPmünster
weitere, wichtige Systemveränderungen geplant sind sowie aufgrund der Corona-Pandemie und dem
späten Start anderer Modellprojekte noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor-
liegen, ist seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW die Möglichkeit einge-
räumt worden, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOPmünster um ein weiteres Jahr bis zum 31. August
2024 zu verlängern.
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V/0416/2022
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des bereits bewilligten Ge-
samtbudgets in Höhe von ca. 8 Mio. € die Finanzierung eines vierten Betriebsjahres möglich ist. Eine
Erhöhung des Gesamtbudgets ist daher nicht erforderlich. Die bislang eingestellten Mittel und die ent-
sprechenden Landeszuwendungen in Höhe von ca. 5 Mio. € müssen aufgrund der angepassten Pro-
jektlaufzeit jedoch neu verteilt werden.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung (FH Münster)
Anlage 2: Qualitätsbericht Mobilität / Kennzahlen 2021 und 2022 (Stadtwerke Münster)
Anlage A zur V/0416/2022
Kurzüberblick
Mit der Vorlage werden dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Zwischenbericht der
Fachhochschule Münster über die ersten 13 Betriebsmonate sowie die zukünftige Integration in
die Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster zur Kenntnis gegeben. Des Weiteren umfasst
die Vorlage Beschlusspunkte zur Einführung einer Schutzgebühr, zur Abschaffung der telefoni-
schen Buchungsmöglichkeit sowie zur Verlängerung der Projektlaufzeit.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird u.a. das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und
Erlebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Insbesondere leistet LOOPmünster einen wichtigen
Beitrag zum Unterziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität. Darüber hinaus ist Mobilität im-
mer auch eine soziale Frage und verkehrlich bedingte Emissionen wirken sich negativ auf
Wohnumgebungen aus. Insofern trägt LOOPmünster außerdem dazu bei, das Unterziel eines
hohen Wohnwertes, von Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
zu realisieren. Mit den notwendigen betrieblichen Anpassungen bereitet die Vorlage den Weg
für eine Verlängerung des Projektes und zahlt damit explizit auf die genannten Ziele ein.
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der genannten (Teil-)Ziele durch LOOPmünster zu-
nächst in den Jahren 2020 bis 2024 vorgesehen.
Zur Erreichung der (Teil-)Ziele ist mit einem finanziellen Aufwand von ca. 8 Mio. € zu kalkulie-
ren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollstän-
dig frei-
willig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Durch eine Verlängerung der Projektlaufzeit und das verfolgte Ziel einer dauerhaften Imple-
mentierung von LOOPmünster trägt die Vorlage zum Oberziel einer vollständigen Klimaneutra-
lität der Stadt Münster bei.
Zwischenbericht der
wissenschaftlichen
Begleitforschung zu
LOOPmünster
Betrachtungszeitraum: 01.09.2020 – 30.10.2021
Mai 2022
Peter Bruder
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Forschungsgruppe Verkehrswesen, FH Münster
Corrensstraße 25 fon +49 (0) 251 83-65235 peter.bruder@fh-muenster.de
D-48143 Münster fax +49 (0) 251 83-65409 www.fh-muenster.de
2 von 26
1. Funktionsweise RidePooling
• Abhängigkeit von
Pkw verringern
• ÖPNV-Angebot
verbessern
• Daseinsvorsorge
steigern
• Inter- und
Multimodalität
steigern
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
Quelle: https://door2door.io/de/ridepooling-begriffe-erklaert/
3 von 26
2. Projektübersicht
• Pilotprojekt für RidePooling im Süden
Münsters (Laufzeit von 09.20-08.23)
• 10 Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb
• Beförderung zu regulärem ÖPNV-
Tarif
• Mo.-Do.: 05-02 Uhr; Fr. ab 5 Uhr
durchgehend bis Mo 2 Uhr So.: 24h
• Förderung: Bis zu 5 Mio.€ Land
NRW, bis zu 3 Mio.€ Stadt Münster
• Wissenschaftliche Begleitung durch FH
Münster
• Umfragen/Befragungen
• Datenanalyse
• Beratung
• Ableitung Handlungsempfehlungen
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
4 von 26
0
2
4
6
8
10
01.09.2020 01.10.2020 01.11.2020 01.12.2020 01.01.2021 01.02.2021 01.03.2021 01.04.2021 01.05.2021 01.06.2021 01.07.2021 01.08.2021 01.09.2021 01.10.2021
Anzahl einsatzbereiter
Fahrzeuge
Rückkehr zu
regulärem
Besetzungsgrad
(6 statt 4
Sitzplätze)
Fahrdienstleister-
befragung
3. Ereignisübersicht LOOPmünster
Ereignisse und verfügbare Fahrzeuge
Streik im Bus- und Bahnverkehr
Streik im Bus- und Bahnverkehr
Verschärfung Lockdown
Änderung Betriebszeiten (5-24 Uhr)
1. Online Befragung z. Nutzung v. LOOPmünster
Datenanalyse
Fahrpersonalbefragung
Rückkehr zu regulären
Betriebszeiten (05-02 Uhr)
Einführung
Parallelverkehrsfunktion
Ziel: Vermeidung von
Kannibalisierungseffekten zw.
Bus und LOOPmünster
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
Betriebsausfall
(Schneechaos)
Beginn Lockdown Light
Buchung von
Zusatzoptionen möglich
Anruf/
Rückrufservice
5 von 26
Datenauswertung
Zeitraum Sep. 2020 bis Okt. 2021
6 von 26
748.710 Suchanfragen (433.398 akzeptiert)
248.592 Buchungen
155.566 abgeschlossene Fahrten
93.027 Stornierungen
7.924 Buchende (+471 registrierte Telefonbuchende)
192.254 beförderte Fahrgäste
4. Datenauswertung
Betriebliche Kennziffern (Sep. 2020 bis Okt. 2021)
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
7 von 26
2,2 Buchungen pro Monat
0,8 Stornierungen pro Monat
45:12 Minuten Vorausbuchungszeit
4,7/5 ★ Fahrgast-Feedback
3,3 Kilometer Fahrtdistanz
10:39 Minuten Fahrtzeit
4. Datenauswertung
Fahrgast Kennziffern (Sep. 2020 bis Okt. 2021)
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
8 von 26
619
57
81
99
109
124
169
266
365
780
5260
0 1000 2000 3000 4000 5000 6000
über 100 Buchungen
91 bis 100 Buchungen
81 bis 90 Buchungen
71 bis 80 Buchungen
61 bis 70 Buchungen
51 bis 60 Buchungen
41 bis 50 Buchungen
31 bis 40 Buchungen
21 bis 30 Buchungen
11 bis 20 Buchungen
unter 10 Buchungen
Anzahl Buchende nach Buchungshäufigkeiten
(09.20 - 10.21)
4. Datenauswertung
Buchungshäufigkeit nach Buchenden
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
9 von 26
4. Datenauswertung
Fahrgastverhalten
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
10 von 26
4. Datenauswertung
Anfragen und Buchungen
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
2000
01.09.2020 01.10.2020 01.11.2020 01.12.2020 01.01.2021 01.02.2021 01.03.2021 01.04.2021 01.05.2021 01.06.2021 01.07.2021 01.08.2021 01.09.2021 01.10.2021
Tägliche Anfragen und Buchungen
Gesamtbetrachtung (09.20 - 10.21)
Suchanfragen akzeptiert Buchungen
11 von 26
69%
60%
48%
54%
56%
47% 45% 44%
53%
59%
66% 67% 70%
73%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt
Qrtl3 Qrtl4 Qrtl1 Qrtl2 Qrtl3 Qrtl4
2020 2021
Verhältnis akzeptierte u. abgelehnte Suchanfragen [%]
Verhältnis akzeptierte und abgelehnte Suchanfragen
(09.20-10.21)
4. Datenauswertung
Verfügbarkeit
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
Anhebung Umwegfaktor Start ParallelverkehrsfunktionBetriebsausfall
(Schneechaos)
Fahrzeugausfall Fahrzeugausfall
8 FZ verfügbar 7-8 FZ verfügbar
12 von 26
4. Datenauswertung
Pooling-Rate
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
35%
40%
26%
19% 19% 19%
22% 22%
19%
30% 30%
38%
40%
38%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
50%
Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt
Qrtl3 Qrtl4 Qrtl1 Qrtl2 Qrtl3 Qrtl4
2020 2021
Pooling-Rate [%]
Durchschnittliche Pooling-Rate nach Monaten
(09.20-10.21)
(Wie viele der durchgeführten Fahrten sind über mehrere Fahrgastbuchungen gebündelt worden)
13 von 26
4. Datenauswertung
Fahrtdistanz
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
2,8
3,1
3,3 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,3 3,4 3,3
3,5 3,5 3,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt
Qrtl3 Qrtl4 Qrtl1 Qrtl2 Qrtl3 Qrtl4
2020 2021
Ø Fahrtdistanz [km]
Durchschnittliche Fahrtdistanz (Luftlinie) nach Monaten
(09.20-10.21)
Anhebung
Minimaldistanz
(von 600m auf
800m (Route))
14 von 26
Registrierte
Telefonbuchende;
471 (6%)
Buchende
LOOPmünster-App;
7.924 (94%)
Verteilung der Buchenden auf Telefon- und
LOOPmünster-App-Nutzung
(09.20-10.21)
n=8.395
4. Datenauswertung
Verhältnis App- und Telefonbuchungen
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
Buchungen per
Telefon
0,2%
Buchungen per
LOOPmünster-App
99,8%
Verteilung der Buchungen auf Telefon und
LOOPmünster-App
(09.20-10.21)
n=248.592
15 von 26
4. Datenauswertung
Stornierungsaufkommen
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
Abgeschlossene
Fahrten; 63%
Stornierungen
Fahrgast; 89%
Stornierungen
Fahrpersonal; 10%
Stornierungen
Betrieb; 1%
Stronierungen
37%
Aufschlüsselung Fahrten und Stornierungen
im Betrachtungszeitraum (09.20-10.21)
Nicht-Erscheinen
Fahrgast; 78%
Fahrzeugprobleme;
5%
Anderes; 5%
App Probleme; 4%
Fehlverhalten; 3%
Zu viele Fahrgäste; 2% Falscher Tarif; 1%
Sonstiges; 1%
Stornierungen durch das Fahrpersonal im
Betrachtungszeitraum (09.20-10.21)
16 von 26
4. Datenauswertung
Betriebsleistung (nach Status, Entwicklung & Ereignisse)
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
53% 54% 50% 48% 49% 50% 51% 50% 51% 53% 52% 54% 56% 55%
27% 29%
32% 33% 34% 34% 34% 34% 34% 31% 31% 28% 26% 27%
20% 16% 18% 19% 17% 16% 15% 15% 16% 16% 17% 18% 19% 17%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt
Qrtl3 Qrtl4 Qrtl1 Qrtl2 Qrtl3 Qrtl4
2020 2021
Ø Anteil an Gesamtfahrleistung [%]
Verteilung der Fahrleistungsparameter nach Monaten
(09.20-10.21)
Kilometer "belegt" Zulaufkilometer Leerkilometer (bereinigt)
17 von 26
Umfrage zur Nutzung
LOOPmünster
19.04.2021 bis 09.05.2021
18 von 26
5. Umfrage zur Nutzung v. LOOPmünster
Repräsentativität
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
4%
23%
17%
13%
16%
12%
8%
7%
8%
25%
20%
15%
17%
10%
4%
1%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
16 bis 19 20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 80 und
älter
Prozenualer Anteil [%]
Prozentuale Altersverteilung der Umfrage und Stadt
Münster (Stand: 05.2021)
Münster (EW 2019)
n=271.550
Umfrage (April 2021)
n=876
0%
1%
2%
2%
3%
4%
5%
10%
11%
13%
14%
34%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
7- /30-TageTicket
FunTicket / FunAbo
Tages-/GruppenTicket
60plusAbo
Sonstige
FlexAbo / 8 UhrAbo
Schwerbehindertenausweis
SemesterTicket
MünsterAbo
Jobticket
goCardAbo / AzubiAbo
90 MinutenTicket
Welches Ticket haben Sie für Ihre LOOPmünster-Fahrt
genutzt? (aktive und ehemalige Nutzende)
n=439
Quelle: Jahresstatistik der Stadt Münster 2019 – Bevölkerung, Stadt Münster, Stadtplanungsamt.
*Anpassung der Altersklassen unter 20
*
*
19 von 26
5. Umfrage zur Nutzung v. LOOPmünster
Nutzendenstruktur
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
1%
6%
21%
25%
47%
0% 10% 20% 30% 40% 50%
Begleitung von Personen (Kinder,
mobilitätseingeschränkte Personen, etc.)
Ausbildung/Schule/Studium
Versorgung (Einkaufen, Arztbesuche, etc.)
Arbeit
Freizeit
Für welche Aktivität haben Sie Ihren Reiseweg
durchgeführt? (aktive und ehemalige Nutzende)
n=439
56%
20%
21%
3%
1%
47%
24%
18%
11%
1%
38%
31%
23%
7%
2%
0% 20% 40% 60%
Freizeit
Arbeit
Versorgung (Einkaufen,
Arztbesuche, etc.)
Ausbildung/Schule/Studium
Begleitung von Personen
(Kinder,
mobilitätseingeschränkte
Personen, etc.)
Für welche Aktivität haben Sie Ihren Reiseweg
durchgeführt? (aktive und ehemalige Nutzende)
Ja, mir steht jederzeit ein
Auto zur Verfügung.
Ja, mir steht
gelegentlich/nach Absprache
ein Auto zur Verfügung.
Nein, mir steht kein Auto zur
Verfügung.
n=437
20 von 26
Sauberkeit
schnelle Verbindung
wenig Umstiege
Verfügbarkeit
Komfort
Kosten
Pünktlichkeit
einfaches Tarifsystem
einfacher Buchungsvorgang
Sauberkeit
schnelle Verbindung
wenig Umstiege
Verfügbarkeit
Komfort
Kosten
Pünktlichkeit
einfaches Tarifsystem
einfacher Buchungsvorgang
Bewertung LOOPmünster
Wichtigkeit Nahverkehr
Bewertung Nahverkehr X Bewertung LOOPmünster (aktive und ehemalige Nutzende)
5. Umfrage zur Nutzung v. LOOPmünster
Bewertung LOOPmünster
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
sehr unwichtig eher unwichtig eher wichtig sehr wichtig
sehr schlecht eher schlecht eher gut sehr gut
Aktive Nutzende (A)
Ehemalige Nutzende (B)
21 von 26
6. Fahrdienstleister- und Fahrpersonal-
Befragung
September 2021
22 von 26
6. Befragungen
• Hinweise des Fahrdienstleisters:
– Startschwierigkeiten
– Mittlerweile eingespielte Abläufe
– Gute Kommunikation zwischen Mobilitätsdienstleister und Stadtwerke Münster
• Hinweise des Fahrpersonals:
– Ticketkontrolle: Zeitinanspruchnahme, Unklarheiten Ticketgültigkeit
– Fahrzeug: Spiegelnde Trennscheibe, mangelnde Rundumsicht
– Fahrgastverhalten: Viele Stornierungen, No-Shows, Mehrfachbuchungen und Verspätungen
– Betriebsalgorithmus: Routenführung und Umwege bei Pooling zu hoch
– Buchungen durch Dritte ermöglichen: Zugänglichkeit erhöhen
Fahrdienstleister und Fahrpersonal
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
23 von 26
7. Handlungsempfehlungen,
Fazit und Ausblick
24 von 26
7. Handlungsempfehlung
• Ticketkontrolle vereinfachen (Bspw. Hinterlegung in Fahrgast-App, Scanner im Fahrgastraum, etc.)
• Erweiterung des Betriebsgebiets überprüfen (Mai 2021)
• Überprüfung Barrierefreiheit/Ergonomie
– Empfehlung der Nutzung wartungsärmerer und markterprobter Fahrzeuge (bspw. eVito etc.)
• Maßnahmen zur Verbesserungen der Systemeffizienz:
– Kommunikation ausbauen (Funktionsweise erläutern etc.)
– Timeout für Buchende mit hohem Stornierungsaufkommen aussprechen
– Maximale Wartezeit auf Fahrgäste von zwei Minuten auf eine Minute verringern
– Mehrfachbuchungen technisch unterbinden
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
25 von 26
7. Fazit
• Berücksichtigung des Pandemiegeschehens und der Startphase in wissenschaftlicher Begleitforschung
• Umfrage mit mehrheitlich positivem Feedback und wertvollen Anregungen
• Schnelle Reaktion auf Betriebslast und Fahrzeugausfälle durch SWMS
• Zeitnahe Umsetzung von Anregungen aus wissenschaftlicher Begleitforschung
• Kontinuierliche Optimierung/Anpassung der Betriebsparameter und des Betriebssystems
• Daueraufgabe!
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
26 von 26
Monat
Sep 20
Okt 20
Nov 20
Dez 20
Jan 21
Feb 21
Mrz 21
Apr 21
Mai 21
Jun 21
Jul 21
Aug 21
Sep 21
Okt 21
Nov 21
Dez 21
Jan 22
Feb 22
Mrz 22
Apr 22
Mai 22
Jun 22
Jul 22
Aug 22
Sep 22
Okt 22
Nov 22
Dez 22
Jan 23
Feb 23
Mrz 23
Apr 23
Mai 23
Jun 23
Jul 23
Aug 23
Datenauswertung
1. Online-Befr. 1. FDL u. FP-Befrag. Taxi-Befragung
Zwischenbericht u. Abstimmung
Datenauswertung
2. Online-Befr. 2. FDL u. FP-Befragung 3. Online-Befr.
Wirtschaftlichkeit
AP 6 Dokumentation
AP 2 Projektphase 1*
Erhebungswelle **
AP 3 Zwischenfazit und Systemwechsel
AP 2 Projektphase 2*
Erherbungswelle **
AP 4 Abschlussphase/Bewertung
Arbeitspakete
AP 1 Ausgangslage & Startphase
Qrtl 3
2022
Qrtl 4
2022
AP 5 Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit
* Die Phasen beginnen in Absprache mit den Stadtwerken Münster (AG) - Umfang und Dauer der wissenschaftlichen Begleitungen hängen von der Anzahl der zu untersuchenden Phasen ab
** zeitlich in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster (AG)
Qrtl 3
2021
Qrtl 4
2021
Qrtl 1
2022
Qrtl 2
2022
Wissenschaftliche Begleitforschung
LOOPmünster
Quartal
Q3 2020
Qrtl 4
2020
Qrtl 1
2021
Qrtl 2
2021
Qrtl 1
2023
Qrtl 2
2023
Qrtl 3
2023
7. Ausblick
Peter Bruder Vorstellung Zwischenbericht LOOPmünster 13.07.2022
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Peter Bruder
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Forschungsgruppe Verkehrswesen, FH Münster
Corrensstraße 25 fon +49 (0) 251 83-65218 peter.bruder@fh-muenster.de
D-48143 Münster fax +49 (0) 251 83-65409 www.fh-muenster.de
Projektleitung:
Prof. Dr.-Ing. Brigit Hartz, Prof. Dr.-Ing. Jeanette Klemmer
Unter Mitarbeit von:
Peter Bruder (M. Sc.), Robin Kersten (M. Sc.)
Im Auftrag der:
Stadtwerke Münster GmbH
Gefördert durch:
Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer
ÖPNV im ländlichen Raum“ – Ministerium für Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt:
peter.bruder@fh-muenster.de
Qualitätsbericht Mobilität Stand: Juni 2022
LOOPmünster
13
23
36
47
60
74
90
106
120
135
149
162
15
28
43
58
74
92
409 411
421
359
402
484
517
495
476 482 480
410
468 465
494
519 517
571
340 342 349
297
335
393
415
398 391 390 396
342
391 390
422 418 416
434
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
275
300
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
550
600
Fahrgäste [1000 FG]
2021 Fahrgäste kummuliert 2022 Fahrgäste kummuliert
2021 Beförderte Fahrgäste/Tag 2022 Beförderte Fahrgäste/Tag
2021 Abgeschlossene Fahrten/ Tag 2022 Abgeschlossene Fahrten/ Tag
2,8
2,8
3,0
3,2
3,0
3,2
3,3
3,2
3,0
3,1
3,1
3,1
3,1
3,2
3,1
3,4
3,3
3,6
77,9%
76,1%
71,5% 71,8% 70,3% 68,7%
41,6% 42,3% 43,3% 43,1% 43,2% 44,4%
52,5% 51,8%
54,3% 54,0%
52,2%
55,3%
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2021 Fahrzeugprod. [Per./h*Fzg] 2022 Fahrzeugprod. [Per./h*Fzg]
2021 Verfügbarkeit [%] 2022 Verfügbarkeit [%]
2021 Auslastung [%] 2022 Auslastung [%]
2021 Pooling-Rate [%] 2022 Pooling-Rate [%]
13
23
36
47
60
74
90
106
120
135
149
162
15
28
43
58
74
92
409 411
421
359
402
484
517
495
476 482 480
410
468 465
494
519 517
571
340 342 349
297
335
393
415
398 391 390 396
342
391 390
422 418
416 434
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
275
300
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
550
600
Fahrgäste [1000 FG]
2021 Fahrgäste kummuliert 2022 Fahrgäste kummuliert
2021 Beförderte Fahrgäste/Tag 2022 Beförderte Fahrgäste/Tag
2021 Abgeschlossene Fahrten/ Tag 2022 Abgeschlossene Fahrten/ Tag
2,8
2,8
3,0
3,2
3,0
3,2
3,3
3,2
3,0
3,1
3,1
3,1
3,1
3,2
3,1
3,4
3,3
3,6
77,9%
76,1%
71,5% 71,8% 70,3% 68,7%
41,6% 42,3% 43,3% 43,1% 43,2% 44,4%
52,5% 51,8%
54,3% 54,0%
52,2%
55,3%
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2021 Fahrzeugprod. [Per./h*Fzg] 2022 Fahrzeugprod. [Per./h*Fzg]
2021 Verfügbarkeit [%] 2022 Verfügbarkeit [%]
2021 Auslastung [%] 2022 Auslastung [%]
2021 Pooling-Rate [%] 2022 Pooling-Rate [%]
Ergänzungsvorlage Beschluss
22946 Zeichen
V/0416/2022/1 V/0416/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft LOOPmünster - Zwischenbericht und betriebliche Anpassungen Beratungsfolge 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat zieht die Entscheidung zur Vorlage V/0416/2022 „LOOPmünster – Zwi- schenbericht und betriebliche Anpassungen“ an sich. 2. Folgende Beschlüsse werden gefasst: 2.1 Der Zwischenbericht der Fachhochschule Münster über die ersten 13 Be- triebsmonate von LOOPmünster wird zur Kenntnis genommen. 2.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass LOOPmünster von Anbeginn in die Mobilitäts- plattform der Stadtwerke Münster eingebunden wird. 2.3 Der Rat beschließt die Einführung einer Schutzgebühr von 1€ je Fahrgast und Fahrt. 2.4 Der Rat beschließt die Abschaffung der Möglichkeit einer telefonischen Buchung von LOOPmünster. 2.5 Der Rat beschließt, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOPmünster um ein Jahr bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Änderungsanträge beim Fördergeber einzureichen. 3. Die Beschlussempfehlungen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, der Bezirksvertretung Münster-West, der Bezirks- vertretung Münster-Hiltrup, der Bezirksvertretung Münster-Südost, der Bezirks- vertretung Münster-Mitte und der Kommunalen Seniorenvertretung werden nicht aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Amt für Mobilität und Tiefbau 05.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kraehnke Telefon: 492-6505 Kraehnke@stadt- muenster.de - 2 - V/0416/2022/1 Aus der Vorlage ergibt sich keine Erhöhung der Gesamtkosten für das Projekt LOOPmünster. Auf- grund der geplanten Verlängerung der Projektlaufzeit um ein Jahr bis zum 31.08.2024 (vgl. Be- schlusspunkt 6) müssen die bislang für die Jahre 2020 bis 2023 unter der u.g. Produktgruppe ein- gestellten Mittel jedoch neu verteilt werden: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2.100.000 Aufwendungen 09/2020 – 12/2021: 2.650.000 € 2023 1.900.000 2024 1.350.000 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 1.300.000 Zuwendungen 09/2020 – 12/2021: 1.750.000 € 2023 1.150.000 2024 800.000 Ergebnis 2.100.000 Die mit dem Projekt LOOPmünster verbundenen Erträge und Aufwendungen sind im Haushaltsplan- entwurf 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Hinweis zur Ergänzungsvorlage Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am 31.08.2022 die Vorlage V/0416/2022 nicht beschlossen, sondern den Rat um Entscheidung gebeten. Dies ist rechtlich nicht möglich. Der Rat kann jedoch eine Entscheidung an sich ziehen. Daher wurde der Be- schlusspunkt 1 hinzugefügt und die übrigen Beschlusspunkte entsprechend angepasst. Inhaltliche Ausführungen zu den Beschlusspunkten sind der „Anlage 1: Vorlage 0416/2022 samt Anlagen“ zu entnehmen. Die zuvor beratenden Gremien haben abweichende Beschlüsse gefasst. Die V erwaltung empfiehlt diesen Beschlüssen nicht zu folgen. Hierzu im Einzelnen: Beratungsfolge Gremium Datum Beschluss Kommission zur Förderung der Inklusion 17.08.2022 einstimmig geändert be- - 3 - V/0416/2022/1 von Menschen mit Behinderungen schlossen Bezirksvertretung Münster-West 18.08.2022 einstimmig geändert be- schlossen Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 18.08.2022 einstimmig geändert be- schlossen Bezirksvertretung Münster-Südost 23.08.2022 einstimmig geändert be- schlossen Bezirksvertretung Münster-Mitte 23.08.2022 einstimmig geändert be- schlossen Kommunale Seniorenvertretung 29.08.2022 einstimmig geändert be- schlossen Ausschuss für Verkehr und Mobilität Hauptausschuss Rat 31.08.2022 07.09.2022 07.09.2022 ohne Beschlussvorlage ge- schoben Abweichender Beschluss / Abweichende Beschlüsse Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 17.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West 18.08.2022 Beschlusstext: „I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Zwischenbericht der Fachhochschule Münster über die ersten 13 Betriebsmonate von LOOPmünster zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass LOOPmünster von Anbe- ginn in die Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster eingebunden wird. 3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einführung einer Schutzgebühr von 1€ je Fahrgast und Fahrt. 4. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Abschaffung der Möglichkeit einer te- lefonischen Buchung von LOOPmünster. 5. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOP- münster um ein Jahr bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, ent- sprechende Änderungsanträge beim Fördergeber einzureichen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster - LOOPmünster so weiterzuentwickeln, dass auch Fahrten möglich sind, bei denen Personen mit Elektrorollstühlen befördert werden können (vgl. Antrag der KIB vom 10.06.2021 an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität). Diese Weiterentwicklung soll noch während der Laufzeit des Pilotprojektes umgesetzt werden. - die Loopmünster-App (bzw. die digitale Mobilitätsplattform) um die Möglichkeit zu ergänzen, - angeben zu können, dass ein Fahrgast blind ist und daher ein Signal benötigt, um das Fahrzeug finden zu können und dass er einen Blindenführhund mitnimmt - angeben zu können, dass ein Fahrgast einen Assistenzhund mitnimmt; - sicherzustellen, dass die LOOP-Fahrzeuge kontinuierlich hörbar sind (Ausstattung mit Sound), um eine Gefahr insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen zu vermeiden; - 4 - V/0416/2022/1 - die geplante digitale Mobilitätsplattform vor der Einführung von der AG Stadtpla- nung und Verkehr der KIB mit Blick auf die Barrierefreiheit testen zu lassen. II. Finanzielle Auswirkungen: wie Vorlage“ Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 18.08.2022 Beschlusstext: „I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Zwischenbericht der Fachhochschule Münster über die ersten 13 Betriebsmonate von LOOPmünster zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass LOOPmünster von Anbe- ginn in die Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster eingebunden wird. 3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einführung einer Schutzgebühr von 1€ je Fahrgast und Fahrt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauftragt die Ver- waltung, folgende und weitere Maßnahmen zur Reduzierung von doppelten Buchun- gen, kurzfristigen Stornierungen von Fahrten oder dem Nichterscheinen am Abholort zu prüfen: - Konsequentes Sperren (bzw. „Timeout“) von Fahrgästen, die häufig kurzfristig Fahrten stornieren oder trotz Buchung nicht erscheinen. - Einziehung einer Strafgebühr von 1 € bei Nichterscheinen am Abholort - Verifizierung der Fahrgäste, um zu verhindern, dass eine Person nach Sperren ih- res Accounts über einen neuen Account dennoch weiter buchen kann - Reduzierung der maximalen Wartezeit auf Fahrgäste von zwei Minuten auf eine Mi- nute - Mehrfachbuchungen technisch unterbinden 4. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Abschaffung der Möglichkeit einer te- lefonischen Buchung von LOOPmünster. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauf- tragt die Verwaltung, interne Strukturen in Bezug auf die Möglichkeit einer telefoni- schen Buchung von LOOPmünster wirtschaftlicher zu gestalten. 5. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOP- münster um ein Jahr bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, ent- sprechende Änderungsanträge beim Fördergeber einzureichen. - 5 - V/0416/2022/1 II. Finanzielle Auswirkungen: wie Vorlage“ Bezirksvertretung Münster-Mitte 23.08.2022 Beschlusstext: „I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Zwischenbericht der Fachhochschule Münster über die ersten 13 Betriebsmonate von LOOPmünster zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass LOOPmünster von Anbe- ginn in die Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster eingebunden wird. 3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einführung einer Schutzgebühr von 1€ je Fahrgast und Fahrt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauftragt die Ver- waltung, folgende und weitere Maßnahmen zur Reduzierung von doppelten Buchun- gen, kurzfristigen Stornierungen von Fahrten oder dem Nichterscheinen am Abholort zu prüfen: - Konsequentes Sperren (bzw. „Timeout“) von Fahrgästen, die häufig kurzfristig Fahrten stornieren oder trotz Buchung nicht erscheinen. - Einziehung einer Strafgebühr von 1 € bei Nichterscheinen am Abholort - Verifizierung der Fahrgäste, um zu verhindern, dass eine Person nach Sperren ih- res Accounts über einen neuen Account dennoch weiter buchen kann - Reduzierung der maximalen Wartezeit auf Fahrgäste von zwei Minuten auf eine Mi- nute - Mehrfachbuchungen technisch unterbinden 4. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Abschaffung der Möglichkeit einer te- lefonischen Buchung von LOOPmünster. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauf- tragt die Verwaltung, interne Strukturen in Bezug auf die Möglichkeit einer telefoni- schen Buchung von LOOPmünster wirtschaftlicher zu gestalten. Das Angebot einer telefonischen Buchungsmöglichkeit wird allgemein und zielgruppenspezifisch inten- siv beworben. 5. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOP- münster um ein Jahr bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, ent- sprechende Änderungsanträge beim Fördergeber einzureichen. II. Finanzielle Auswirkungen: wie Vorlage“ Bezirksvertretung Münster-Südost 23.08.2022 Beschlusstext: „I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Zwischenbericht der Fachhochschule Münster über die ersten 13 Betriebsmonate von LOOPmünster zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass LOOPmünster von Anbe- ginn in die Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster eingebunden wird. - 6 - V/0416/2022/1 3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einführung einer Schutzgebühr von 1€ je Fahrgast und Fahrt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauftragt die Verwal- tung, folgende und weitere Maßnahmen zur Reduzierung von doppelten Buchungen, kurzfristigen Stornierungen von Fahrten oder Nichterscheinen am Abholort zu prüfen: - Konsequentes Sperren (bzw. „Timeout“) von Fahrgästen, die häufig kurzfristig Fahrten stornieren oder trotz Buchung nicht erscheinen, - Einziehung einer Bereitstellungsgebühr von 1€ bei Nichterscheinen am Abholort - Verifizierung der Fahrgäste, um zu verhindern, dass eine Person nach Sperren ih- res Accounts über einen neuen Account dennoch weiter buchen kann - Reduzierung der maximalen Wartezeit auf Fahrgäste von zwei Minuten auf eine Mi- nute - Mehrfachbuchungen technisch unterbinden 4. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Abschaffung der Möglichkeit einer te- lefonischen Buchung von LOOPmünster. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beauf- tragt die Verwaltung, interne Strukturen in Bezug auf die Möglichkeit einer telefonischen Buchung von LOOPmünster wirtschaftlicher zu gestalten. Außerdem wird die entspre- chende Telefonnummer deutlicher publiziert um Personen, die über kein Smartphone verfügen, LOOPmünster nutzen können. 5. Das Fahrangebot von LOOPmünster wird auf die Waldsiedlung Angelmodde erweitert. 6. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Laufzeit des Pilotprojektes LOOP- münster um ein Jahr bis zum 31.08.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, ent- sprechende Änderungsanträge beim Fördergeber einzureichen. II. Finanzielle Auswirkungen: wie Vorlage“ Stellungnahme zum abweichenden Beschluss / zu den abweichenden Beschlüssen Stellungnahme zu den Beschlüssen der KIB und BV West Streichung der Beschlusspunkte 3 „Einführung einer Schutzgebühr“ und 4 „Rücknahme der telefoni- schen Buchungsmöglichkeit“ Die beiden Beschlusspunkte stehen in einem engen Wirkungszusammenhang miteinander. Die Einführung einer Schutzgebühr ist aus Sicht der Stadtwerke und der Verwaltung notwendig, da Doppelbuchungen, kurzfristige Stornierungen und Nichterscheinen am Abholort einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Auch sog. „Vielfahrer*innen“ sind ein erheblicher Kostentrei- ber. Alle diese Faktoren führen dazu, dass das System überlastet wird und LOOPmünster für die auf das Angebot angewiesenen Gelegenheitsnutzer*innen nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Die Erhe- bung einer Schutzgebühr oder die Sondertarifierung solcher Verkehre sind dabei ein auch in anderen Regionen üblicher Lösungsansatz. So konnte die Einführung einer Schutzgebühr beim Projekt „ioki Hamburg“ die aufgeführten und in Hamburg ebenfalls aufgetretenen Probleme erfolgreich lösen. Die ebenfalls diskutierte Variante einer Strafgebühr würde zwar das Nichterscheinen stärker sanktio- nieren, kurzfristige Stornierungen blieben jedoch weiterhin folgenlos. Darüber hinaus bliebe das Prob- lem der fehlenden Wahrnehmung der erbrachten Mobilitätsdienstleistung und des besonderen Kom- forts (kürzere Fußwege, Sitzplatzgarantie, Direktfahrt) einer Fahrt im LOOPmünster gegenüber dem Bus bestehen und damit auch das Problem der „Vielfahrer*innen“. - 7 - V/0416/2022/1 Die notwendige Einführung einer Schutzgebühr steht in einem engen Zusammenhang mit der Rück- nahme der telefonischen Buchungsmöglichkeit. Da die Fahrer*innen der LOOP-Fahrzeuge nicht über eine Kasse mit Bargeld verfügen, ist es im Falle einer telefonischen Buchun g nicht möglich, die Schutzgebühr zu entrichten. Die Einführung einer Schutzgebühr ohne gleichzeitige Rücknahme der telefonischen Buchungsmöglichkeit ist demensprechend nicht umsetzbar. Zugleich ist zu beachten, dass LOOPmünster als digitales Angebot auch jetzt schon nur mit digitalen Komponenten wie einem Smartphone vollumfänglich zu nutzen ist. Da LOOPmünster darauf abzielt, verschiedene Fahrtwünsche zu bündeln, impliziert die Buchung einer Fahrt, dass ein gewisses Zeit- fenster für eine Fahrtverschiebung zur Verfügung stehen muss und den Nutzenden eine solche auch mitgeteilt werden kann. Gleiches gilt für Fahrtausfälle. Bei Telefonbuchungen ist dies jedoch nicht möglich. Mit Blick auf den Betriebsstart ohne Telefonbuchung und die Erfahrungen vor Ort ist zudem festzustellen, dass in allen Altersklassen eine hohe Bereitschaft zur Nutzung der App-Lösung existiert und durch gezielte Schulungsmaßnahmen die Bereitschaft zu deren Nutzung weiter gestärkt werden kann. Das Streichen der Beschlusspunkte 3 und 4 hätt e zudem Auswirkungen auf den Beschlusspunkt 5 „Verlängerung des Projektzeitraums“. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verlängerung des Projektzeitraums soll mit vorhandenen Mitteln erfolgen, d.h. die bislang für 3 Jahre vorgesehenen Finanzmittel sollen nunmehr auf 4 Jahre verteilt werden. Dies ist nur möglich, weil im Projekt LOOPmünster bislang sehr kosteneffizient gearbeitet wurde. Durch die o.g. Doppelbu- chungen, kurzfristigen Stornierungen und das Nichterscheinen am Abholort wird aufgru nd der not- wendigen Leerfahrten jedoch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden verursacht. Dieser geht weit über die Schutzgebühr von 1€ pro Person und Fahrt hinaus und muss zwingend reduziert werden. Die bislang sehr kosteneffiziente Abwicklung des Betriebes im Zusammenspiel mit dem vermeidbaren wirtschaftlichen Schaden durch die 1 € Schutzgebühr erlauben es, den Pilotversuch ohne zusätzliche Finanzierungsmittel um ein Jahr zu verlängern. Gegebenenfalls müsste der Verlängerungszeitraum sonst auf 10 oder 11 Monate gekürzt werden, so dass das Projekt entsprechend früher enden würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Beschlusspunkte 3 und 4 nicht zu streichen. Perspektivisch soll jedoch geprüft werden, ob eine Befreiung bestimmter Personengruppen von der Schutzgebühr tech- nisch umgesetzt werden kann, z.B. von mobilitätseingeschränkten Personen oder Personen mit ein- geschränkten finanziellen Möglichkeiten. Neuer Beschlusspunkt 6, der einen Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert. Hierzu nimmt die Ver- waltung wie folgt Stellung: Verwaltung und Stadtwerke Münster prüfen die vorgeschlagenen Maßnahmen und bereiten zu einer der nächsten Sitzungen der KIB eine entsprechende Stellungnahme vor. Stellungnahme zum Beschluss der BV-Südost Änderung des Beschlusspunktes 3 „Einführung einer Schutzgebühr“ Konsequentes Sperren/Timeout: Bereits jetzt werden wöchentlich, nach einem klaren und systematischen Schema, etwa 50 Nut- zer*innen gesperrt. Bislang jedoch ohne nachhaltigen Erfolg im Gesamtsystem. Bereitstellungsgebühr von 1€ bei Nichterscheinen: Die Einführung einer solchen Gebühr ist rechtlich schwierig, da das Angebot von LOOPmünster aktu- ell vollintegriert in den städtischen ÖPNV-Tarif ist und Sanktionierungen hier bislang nicht vorgesehen sind. Hierzu wäre eine umfa ssende rechtliche Prüfung erforderlich. Darüber hinaus wären Software- - 8 - V/0416/2022/1 erweiterungen notwendig, die einer gesonderten Beauftragung bedürfen, längere Entwicklungszeiten und zusätzliche finanzielle Mittel erfordern. Die Verwaltung empfiehlt daher, diesem Punkt des geän- derten Beschlusses nicht zu folgen. Verifizierung der Fahrgäste: Eine telefonische Verifizierung neu angemeldeter Nutzer*innen soll in Kürze eingeführt werden. Reduzierung der maximalen Wartezeit: Eine Reduzierung der maximalen Wartezeit würde d as Problem nicht lösen. Vielmehr müssen, auf- grund der vielen Stornierungen und Neubuchungen, die Abfahrtszeiten vom System stetig neu kalku- liert werden, was zu einem „Springen“ der Abfahrtszeiten bei den anderen Nutzer*innen führt. Zudem entsteht der größte Zeitverlust durch An- und Abfahrten zu Zustiegen, die in letzter Sekunde storniert werden. Eine Reduzierung der maximalen Wartezeiten würde das Problem eher verschärfen, da ein notwendiger „Zeitpuffer“ um diese Verschiebungen abzufedern, verloren ginge. Die Verwaltung emp- fiehlt daher, diesem Punkt des geänderten Beschlusses nicht zu folgen. Unterbindung von Mehrfachbuchungen: Die technische Unterbindung von Mehrfachbuchungen wurde unmittelbar nach Betriebsstart gegen- über dem Softwarehersteller eingebracht, wird von diesem jedoch nicht als Systemfehler bewertet, da in anderen Städten eine Zweit - oder Drittbuchung für Bekannte und Angehörige ermöglicht werden soll. Aus diesem Grund betrachtet der Softwarehersteller das Münsteraner Problem als Sond erlö- sung, die einer gesonderten Beauftragung mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf, entsprechenden Umsetzungszeiten und zusätzlichen finanziellen Mitteln bedarf. Die Verwaltung empfiehlt daher, die- sem Punkt des geänderten Beschlusses nicht zu folgen. Änderung des Beschlusspunktes 4 „Rücknahme der telefonischen Buchungsmöglichkeit“ Eine wirtschaftlichere Gestaltung der internen Strukturen in Bezug auf die Möglichkeit einer telefoni- schen Buchung ist nach Rückkopplung mit den Stadtwerken Münster nicht möglich, da die Buchung von LOOPmünster bereits jetzt in bestehende Call -Center-Strukturen eingebettet ist. Diese wurden über entsprechende Verträge hinsichtlich Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Call-Centers erweitert. Zusätzliche Einsparmöglichkeiten werden hier nicht gesehen. Die Telefonbuchung wurde einen Monat nach Betriebsstart Anfang Oktober eingeführt und über Flyer, Haushaltssendungen und weitere Kommunikationswege beworben. Darüber hinaus gab es mehrere Präsenztermine der Stadtwerke Münster, beispi elsweise im Infopunkt Hiltrup oder über das Ver- kehrsmobil. Trotz der umfangreichen Bewerbung der telefonischen Buchungsmöglichkeit wird diese nach wie vor kaum angenommen. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Änderung des Beschlusspunktes 4 nicht zu folgen. Ergänzung des Beschlusspunktes 5 „Waldsiedlung Angelmodde“ Schon heute ist das System LOOPmünster nahezu permanent ausgelastet, da die verfügbaren Fahr- zeuge die hohe Zahl an Buchungswünschen kaum bewältigen können. Dies bestätigt auch die Anlage 2 der Stadtwerke Münster mit der gesunkenen Verfügbarkeit der letzten Monate. Eine Ausweitung auf die Waldsiedlung Angelmodde würde eine weitere Erhöhung der Anzahl an Buchungswünschen so- wie zusätzliche Wegstrecken für die An - und Abfahrt bedeuten. Mit dem bestehenden Fahrzeugbe- stand würde das zu einer weiteren Einschränkung der Verfügbarkeit von LOOPmünster führen. Eine alternative Lösungsmöglichkeit besteht lediglich in der Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist, welche über das aktuelle Projektbudget nicht zu finanzieren sind. Die Verwaltung empfiehlt daher, den neuen Beschlusspunkt 5 nicht aufzunehmen. - 9 - V/0416/2022/1 Stellungnahme zu den Beschlüssen der BV-Mitte und BV- Hiltrup Änderung des Beschlusspunktes 3 „Einführung einer Schutzgebühr“ Siehe Stellungnahme zum Beschluss der BV-Südost Änderung des Beschlusspunktes 4 „Rücknahme der telefonischen Buchungsmöglichkeit“ Siehe Stellungnahme zum Beschluss der BV-Südost Stellungnahme zum Beschluss der Seniorenvertretung Änderung des Beschlusspunktes 3 „Einführung einer Schutzgebühr“ Siehe Stellungnahme zum Beschluss der BVen Mitte, Hiltrup und Südost Änderung des Beschlusspunktes 4 „Rücknahme der telefonischen Buchungsmöglichkeit“ Siehe Stellungnahme zum Beschluss der BVen Mitte, Hiltrup und Südost Ergänzung des Beschlusspunktes 5 „Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet“ Grundsätzlich stellt LOOP eine sinnvolle Ergänzung für den städtischen ÖPNV dar, insbesondere auf Fahrtrelationen, auf denen der liniengebundene ÖPNV bislang keine optimale Verbindung bietet. Al- lerdings ist eine finale Evaluierung noch ausstehend. Darüber hinaus ist eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet mit erheblichen Kosten verbunden. Entsprechende finanzielle Mittel stehen im Rahmen des laufenden Pilotprojektes nicht zur Verfügung. Ob und in welchem Umfang LOOPmüns- ter nach Abschluss des Pilotzeitraumes fortgesetzt oder sogar ausgeweitet werden kann, ist davon abhängig, welche Fördermöglichkeiten das Land oder der Bund bis dahin zur Verfügung s tellen und welche Mittel im städtischen Haushalt bereitstehen. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Vorlage V/0416/2022 samt Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg
- Corrensstraße 25
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0416/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.09.2022
- Erstellt
- 01.09.2022 08:47