V/0771/2010
Änderung der Straßenreinigungssatzung
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Beschlussvorlage
4386 Zeichen
V/0771/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Änderung der Straßenreinigungssatzung Beratungsfolge 25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.12.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen- reinigungsgebühren der Stadt Münster (Straßenreinigungssatzung)“ wird beschlossen (Anlage zur Vorlage). II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Anlass für die vorgeschlagene Satzungsänderung ist die Überarbeitung des Straßenverzeichnis- ses, das als Anlage Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist. Die häufigsten Änderungen werden aufgrund von Neuwidmungen von Straßen erforderlich; darüber hinaus werden textliche Aktualisierungen oder Präzisierungen (z.B. Umbenennung von Straßen, Anpassung von Haus- nummern oder Stichstraßen) in das Straßenv erzeichnis eingearbeitet und Korrekturen vorgenom- men. Insgesamt schlägt die Verwaltung 74 Änderungen vor (Artikel 2 der Änderungssatzung). Vorlagen-Nr.: V/0771/2010 Auskunft erteilt: Herr Homann Ruf: 60 52 20 E-Mail: HomannG@awm.stadt-muenster.de Datum: 11.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0771/2010 In der ersten Spalte der Tabelle werden folgende Abkürzungen verwendet: L Löschung N Neuaufnahme B Berichtigung NW Neuwidmung P Präzisierung oder Aktualisierung des Satzungstextes Es werden nur die Punkte geändert, die mit einer Abkürzung gekennzeichnet sind. Die Änderungen im eigentlichen Satzungstext (Artikel 1 der Änderungssatzung) werden nachfol- gend im Einzelnen begründet. Zu Ziff. 1.: Da in Münster neben der Straßenreinigungssatzung auch eine Straßenreinigungs gebührensatzung existiert (siehe Ratsvorlage V/0768/2010), sollte die „Erhebung von Gebühren“ aus der Überschrift der Straßenreinigungssatzung gestrichen werden. Zu Ziff. 3.: Bislang war in der Straßenreinigungssatzung vorgeschrieben, dass Anlieger ihrer Reinigungspflicht innerhalb der Zeit von 12.00 Uhr freitags bis zum Sonnenuntergang samstags nachkommen müs- sen. Für diese Festlegung gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen sachlichen und rechtlichen Grund; außerdem dürfte die bisherige Regelung nach der aktuellen Rechtsprechung und Kommen- tierung unverhältnismäßig sein. Zu Ziff. 4., 7. und 8.: Es handelt sich um Präzisierungen im Satzungstext. Durch die Ergänzung in § 3 Abs. 2 Satz 2 wird der konkrete Anwendungsbereich dieser Vorschrift kl arer. Im neuen § 6 Abs. 2 ist klarer als bisher formuliert, dass die AWM bei Neuwidmung von St raßen bis zur Aufnahme in das Straßenverzeich- nis zunächst von einer Fahrbahnreinigung ausgehen. Im neuen § 7 Abs. 2 wird der auch bisher schon gültige Bußgeldrahmen nun konkret genannt. Zu Ziff. 5.: Die Änderung der Zeiträume, in denen der Winterdienst durchgeführt werden muss, erfolgt auf- grund entsprechender Rechtsprechung und Kommentierungen. Im Vordergrund steht, dass die Verkehrsteilnehmer während der Hauptverkehrszeit geschützt sein sollen. Diese Hauptverkehrs- zeit hat sich im Laufe der Zeit insgesamt ausgeweitet; zu nennen sind hier z.B. längere Ladenöff- nungszeiten. Die Verwaltung schlägt vor, Beginn und Ende der Räum- und Streupflicht zukünftig auf 7.00 Uhr (sonn- und feiertags 9.00 Uhr) bzw. 20.00 Uhr festzulegen. - 3 - V/0771/2010 Zu Ziff. 2. und 6.: Die Verwaltung schlägt hier mehrere redaktionelle Änderungen vor. Die Straßenreinigungssatzung enthielt einige Doppelregelungen (z.B. § 6 Abs. 1 = § 1 Abs. 3 Satz 2). Außerdem erfolgte für alle Straßen mit Fahrbahnreinigung die Übertragung der Reinigungspflicht für Gehwege auf die Anlie- ger bisher in § 6; dem Aufbau der Satzung entsprechend wird dies zukünftig (wie alle anderen Übertragungen) in § 2 geregelt. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage: Änderungssatzung
Anlage
13184 Zeichen
Anlage
zur Ratsvorlage V/0771/2010
Seite 1 von 7
Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
der Stadt Münster (Straßenreinigungssatzung)
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 aufgrund
der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.
NRW. S.950),
der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S.
706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390),
und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes f ür das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.
NRW. S. 394),
folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Straßenreinigungssatzung wird wie folgt geändert:
(nachrichtlich: bisherige Fassung)
1. Die Überschrift wird neu gefasst:
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Mün s-
ter (Straßenreinigungssatzung)
Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
der Stadt Münster (Straßenreinigungssat-
zung)
2. § 2 Abs. 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
In Spalte F der Anlage zu dieser Satzung sind die
Straßen gekennzeichnet, für welche die Gehwegrei-
nigung den Anliegern und die Fahrbahnreinigung der
Stadt auferlegt wird.
Den Anliegern der Straßen, die in der Anla-
ge zu dieser Satzung in der Spalte A ge-
kennzeichnet sind, obliegt deren regelmäßi-
ge und außergewöhnliche Reinigung ein-
schließlich der Winterwartung (Anliegerreini-
gung).
3. In § 3 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „jeweils inner-
halb der Zeit von 12.00 Uhr freitags bis zum Sonnen-
untergang samstags“ gestrichen.
Soweit den Anliegern die Pflicht zur regel-
mäßigen Reinigung der Straßen oder Geh-
wege obliegt und soweit von ihnen Gras
oder Wildkraut zu beseitigen sind, haben sie
die Reinigung entsprechend den Vorgaben
des Straßenverzeichnisses jeweils innerhalb
der Zeit von 12.00 Uhr freitags bis zum
Sonnenuntergang samstags vorzunehmen.
4. In § 3 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz wird nach d em
Wort „Verunreinigung“ ergänzt: „(z.B. Öl, Farben)“
Verunreinigungen auf den Gehwegen, durch
die Verkehrsteilnehmer gefährdet werden
können (z. B. Laub), sind unverzüglich zu
beseitigen. Ist dies wegen der Art oder des
Umfanges der Verunreinigung
nur durch
Einsatz von Spezialmitteln oder –geräten
möglich, so hat der Anlieger unverzüglich
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zur Ratsvorlage V/0771/2010
Seite 2 von 7
die Stadt (Abfallwirtschaftsbetriebe Münster)
oder die Polizei über die Verunreinigung des
Gehweges zu unterrichten.
5. § 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:
In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sonn- und fei-
ertags zwischen 9.00 und 20.00 Uhr gefallener
Schnee oder entstandene Glätte ist unverzüglich
nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem
Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr
gefallener Schnee oder entstandene Glätte ist werk-
tags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00
Uhr zu beseitigen.
In der Zeit von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr
, sonn-
und feiertags zwischen 9.30 und 19.00 Uhr
gefallener Schnee oder entstandene Glätte
ist unverzüglich nach Beendigung des
Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der
Glätte zu beseitigen. Nach 19.00 Uhr
gefal-
lener Schnee oder entstandene Glätte ist
werktags bis 7.30 Uhr
und sonn- und feier-
tags bis 9.30 Uhr zu beseitigen.
6. § 6 entfällt ersatzlos. §§ 7, 8 und 9 werden zu §§ 6, 7
und 8.
§ 6
Straßenverzeichnis
(1) Das anliegende Straßenverzeichnis
bildet einen Bestandteil dieser Satzung.
(2) In Spalte V des Straßenverzeichnisses
sind die Straßen gekennzeichnet, deren
Reinigung durch die Stadt nicht auf die
Fahrbahnen beschränkt ist (Vollreinigung).
Straßen, die mehr als einmal wöchentlich
gereinigt werden, sind in der Spalte Z mit
Ziffern gekennzeichnet, die der Anzahl der
regelmäßigen wöchentlichen Reinigung
entsprechen.
(3) In Spalte F sind die Straßen gekenn-
zeichnet, für welche die Gehwegreinigung
den Anliegern und die Fahrbahnreinigung
der Stadt auferlegt wird. Dazu gehören auch
diejenigen Straßen, die nach Inkrafttreten
dieser Satzung dem öffentlichen Verkehr
gewidmet werden, sofern sie nicht durch den
Satzungsbeschluss des Rates den in der
Spalte V aufgeführten Straßen oder der
Anliegerreinigung (Spalte A) gem. § 2 Abs. 4
dieser Satzung zugeordnet werden.
(4) Straßen, die in der Spalte D gekenn-
zeichnet sind, besitzen besondere Bedeu-
tung für den innerörtlichen oder überörtli-
chen Durchgangsverkehr.
(5) Soweit bei Straßen vermerkt ist, dass
eine bestimmte Straßenseite von der Reini-
gungspflicht ausgenommen ist, gilt dies nur
für den auf der entsprechenden Seite befind-
lichen Gehweg.
7. § 6 Abs. 2 (§ 7 Abs. 2 der bisherigen Fassung) w ird
um folgenden Satz 2 ergänzt:
Die Fahrbahn wird von der Stadt gereinigt, die Geh-
wegreinigung wird den Anliegern übertragen.
Die regelmäßige Reinigung der Straßen ist
wöchentlich einmal vorzunehmen.
8. In § 7 Abs. 2 (§ 8 Abs. 2 der bisherigen Fassung ) wird
nach dem Wort „Geldbuße“ ergänzt: „bis 1.000 €“
Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer
Geldbuße
geahndet werden.
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zur Ratsvorlage V/0771/2010
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Artikel 2
Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert:
Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D
Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV
NW Am Hof Hesselmann 1 x West
NW Am Hof Schultmann West
(von Meyerbeerstraße bis Brockmannstra-
ße)
1 x
- Stichstr. bei Hs Nr. 21-61, 75-119 1 x
NW Am Oedingteich 0,5 x Hiltrup
-Stichstr. bei Hs Nr. 3-7 1 x
NW Anemonenweg 0,5 x Hiltrup
Anton-Knubel-Weg 1 x Anton-Knubel-Weg 1 x Südost
B - Stichstr. bei Hs Nr. 42-38b, 64-66 1 x - Stichstr. bei Hs Nr. 42-38b 1 x
B - Stichstr. bei Hs Nr. 64-66 1 x
NW Asbeckweg Asbeckweg 1 x West
NW (von Rüschhausweg bis Nünningweg) 1 x -Stichstr. zum Hs Nr. 35 1 x
NW Backenkamp 1 x West
NW Bernings Kotten 1 x West
NW Bertha-von-Suttner-Weg 1 x Südost
B Osthuesheide Bonnenkamp Südost
- Stichstr. bei Hs 15/50, 53/63, 75-91 1 x - Stichstr. 15-25, 51-73 1 x
NW Borkenfeld West
NW (von Dieckmannstraße bis Hs Nr. 119) 1 x
NW (von Hs Nr. 149 bis Ramertsweg) 1 x
NW -Stichstr. bei Hs Nr. 251/287, 7-19 1 x
NW Brockmannstraße West
Anlage
zur Ratsvorlage V/0771/2010
Seite 4 von 7
Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D
Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV
(von am Hof Schultmann bis Dingbänger-
weg)
1 x
-Stichstr bei Hs Nr. 40/66, 76/100, 110/146 1 x
B Burgwall Burgwall Hiltrup
(von Westfalenstraße bis Linckensstraße) 0,5 x x (von Westfalenstraße bis Linckensstraße) 0,5 x
- Stichstr. bei Hs Nr. 19c/29, 13/19 1 x - Stichstr. bei Hs Nr. 19c/29, 13/19 1 x
NW Christoph-Bernhard-Graben West
(von am Hof Schultmann bis Hs Nr. 1) 1 x
- Stichstr. bei Hs Nr. 1-43, 2-32, 34-60, 51-
97, 68-96, 105-147, 106-134, 153-185
1 x
NW Dag-Hammarskjöld-Weg 1 x Südost
NW Dennenkamp 1 x West
Dieckmannstraße Dieckmannstraße West
NW (von Rüschhausweg bis Nüningweg) 1 x (von Rüschhausweg bis Roxeler Straße) 1 x
Dorbaumstraße Dorbaumstraße Ost
N (von Handorfer Str. bis einschl. Haus Nr.
92a/77a sowie von Immelmannstr. bis Am
Kerkamp)
1 x x
(von Handorfer Str. bis Am Kerkamp) 1 x x
NW Frankenweg Südost
(von Angelsachsenweg bis einschl. Hs Nr.
98)
1 x
- Stichstr. bei Hs Nr. 27/45, 49/91,
93/109a, 98/111
1 x
NW Fresnostraße 1 x Mitte
NW Fridtjof-Nansen-Weg 1 x Südost
NW Gartenbreie 1 x West
Gievenbecker Reihe West
NW (von Dieckmannstraße bis Rückhaltebe-
cken)
1 x
NW Gronowskistraße West
Anlage
zur Ratsvorlage V/0771/2010
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Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D
Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV
NW (von Dieckmannstraße bis Hs Nr. 39) 1 x
NW (von einschl. Hs Nr. 39 bis Asbeckweg) 1 x
NW Gustav-Stresemann-Weg Südost
- Stichstr. bei Hs Nr. 46-50 1 x
NW Heinrich-Ebel-Straße 1 x West
NW Hessenweg 1 x Ost
Hohe Geest Hohe Geest Hiltrup
(von Marktallee bis Am Hagen) 1 x x (von Marktallee bis Am Hagen) 1 x x
(von Am Hagen bis Westfalenstraße) 0,5 x x (von Am Hagen bis Westfalenstraße) 0,5 x x
P -Stichstr bei Hs Nr. 6 0,5 x
Hoher Hainweg Hoher Hainweg Mitte
(von Brunnenweg bis einschl. Hs Nr. 18) 1 x (von Brunnenweg bis einschl. Hs Nr. 18) 1 x
N (von Heimkehrer Weg bis Sternbusch) 1 x (von Heimkehrer Weg bis Sternbusch) 1 x
P (von Hs Nr. 18 bis Heimkehrerweg) 1 x
NW Holtbeck 1 x West
In der Weede 0,5 x In der Weede 0,5 x West
- Verbindungstr. zur Straße Wierling 0,5 x
NW -Stichstr. bei Hs Nr. 31/51 1 x
Isolde-Kurz-Straße 0,5 x Isolde-Kurz-Straße West
P - Stichstr. bei Hs Nr. 2/23, 90-100, 97a-
101, 113/143
1 x
(von Hermann-Hesse-Str. bis Hülshoffstr.) 0,5 x
B -Stichstr bei Hs Nr. 69, 59/111 0,5 x
B - Stichstr. bei Hs Nr. 17-23, 90-100, 97a-
101, 113/143
1 x
NW Johanne-Walhorn-Weg 1 x Mitte
Josefine-Mauser-Straße 1 x Josefine-Mauser-Straße 1 x Nord
NW - Stichstr. bei Hs Nr. 22/52 1 x - Stichstr. bei Hs Nr. 22/52, 54-78, 126-160 1 x
Kappenberger Damm Kappenberger Damm Mitte
(von Inselbogen bis Ortsgrenze) 1 x x (von Inselbogen bis Ortsgrenze) 1 x x
Anlage
zur Ratsvorlage V/0771/2010
Seite 6 von 7
Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D
Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV
- Stichstr. bei Hs Nr. 17/23, 65/67 1 x - Stichstr. bei Hs Nr. 17/23, 65/67 1 x
P - Ortsfahrbahn bei Hs Nr. 23-47 x
NW Kortumweg 0,5 x Hiltrup
NW Krokusweg 0,5 x Hiltrup
NW Lehmkamp 1 x West
NW Lindenbreie 1 x West
Lise-Meitner-Straße 1 x Lise-Meitner-Straße 1 x West
B - Stichstr. bei Hs Nr. 5/11, 8/12, 13-13a 1 x - Stichstr. bei Hs Nr. 13-13a 1 x
B - Stichstr. bei Hs Nr. 5/11, 8/12 1 x
NW Martin-Luther-King-Weg 1 x Südost
NW Mergelberg 1 x West
NW Meyerbeerstraße 1 x West
Münsterstraße
Münsterstraße Südost
(von Am Steintor bis Lerschmehr) 1 x x (von Am Steintor bis Lerschmehr) 1 x x
NW - Stichstr. bei Hs Nr. 11/27 1 x - Stichstr. bei Hs Nr. 11/27, 91-93 1 x
Neubrückenstraße 2 x
Neubrückenstraße 2 x Mitte
P - Stichstr. bei Hs Nr. 14/18 x
NW Normannenweg Südost
(rechte Seite von Frankenweg bis einschl.
Hs Nr. 144)
1 x
(linke Seite von Frankenweg bis einschl.
Hs Nr. 144)
1 x
- Stichstr. bei Hs Nr. 4/52, 54/96, 98/144,
160-180
1 x
NW Nünningfeld 1 x West
Nünningweg Nünningweg West
(von Dieckmannstraße bis Ahausweg) 1 x (von Dieckmannstraße bis Ahausweg) 1 x
NW (von Mergelberg bis Dieckmannstraße) 1 x
Osthuesheide 1 x Osthuesheide 1 x Südost
B - Stichstr. bei Hs 15/50, 53/63, 75-91 1 x - Stichstr. bei Hs 75-91 1 x
Anlage
zur Ratsvorlage V/0771/2010
Seite 7 von 7
Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D
Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV
NW Pfarrer-Esking-Weg 0,5 x Hiltrup
NW -Stichstr. bei Hs Nr. 79/81, 99/105, 59-65 1 x
Piusallee 1 x
Piusallee 1 x Mitte
NW - Stichstr. bei Hs Nr. 33/37 1 x
- Stichstr. bei Hs Nr. 33/37, 38/44 1 x
NW Reinhold-Friedrichs-Straße West
- Stichstr. bei Hs Nr. 2/40, 46/58 1 x
NW Rottkamp 0,5 x West
- Platz vor Arbeiter-Wohlfahrt 1 x
Sibeliusstraße Sibeliusstraße Mitte
(von Hoher Heckenweg bis Brüggemann-
weg)
1 x
(von Hoher Heckenweg bis Brüggemann-
weg)
1 x
NW (von Brüggemannweg bis Hs Nr. 80) 1 x
NW Stickamp 1 x West
NW Tönne-Vormann-Weg 0,5 x Südost
NW - Stichstr. bei Hs Nr. 9-19, 21-33, 22-24 1 x
P Weitkampweg Weitkampweg x West
(bis Ende Hs Nr. 1/4) 1 x -von Hs Nr. 1 bis Hs Nr.4 1 x
Wierling Wierling West
NW (von Osthofstraße bis In der Weede) 0,5 x (von Osthofstraße bis Rottkamp) 0,5 x
NW Wickenkamp 1 x West
NW Willy-Brandt-Weg 1 x Südost
NW Zur Dornhiege 1 x West
Artikel 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (82)
- Meyerbeerstraße 1x
- Dieckmannstraße
- Brockmannstraße
- Westfalenstraße
- Linckensstraße
- Roxeler Straße
- Dorbaumstraße
- Handorfer Straße
- Immelmannstraße
- Fresnostraße 1x
- Gronowskistraße
- Heinrich-Ebel-Straße 1x
- Marktallee
- Isolde-Kurz-Straße 0
- Hermann-Hesse-Straße
- Hülshoffstraße
- Josefine-Mauser-Straße 1x
- Lise-Meitner-Straße 1x
- Münsterstraße
- Neubrückenstraße 2x
- Piusallee 1x
- Reinhold-Friedrichs-Straße
- Sibeliusstraße
- Osthofstraße
- Anemonenweg 0
- Anton-Knubel-Weg 1x
- Asbeckweg 1x
- Rüschhausweg
- Nünningweg
- Backenkamp 1x
- Bonnenkamp
- Ramertsweg
- Christoph-Bernhard-Graben
- Dag-Hammarskjöld-Weg 1x
- Dennenkamp 1x
- Frankenweg
- Angelsachsenweg
- Fridtjof-Nansen-Weg 1x
- Gustav-Stresemann-Weg
- Hessenweg 1x
- Hoher Hainweg
- Brunnenweg
- Heimkehrerweg
- Johanne-Walhorn-Weg 1x
- Kappenberger Damm
- Inselbogen
- Kortumweg 0
- Krokusweg 0
- Lehmkamp 1x
- Martin-Luther-King-Weg 1x
- Normannenweg
- Ahausweg
- Rottkamp 0
- Hoher Heckenweg
- Brüggemannweg
- Stickamp 1x
- Tönne-Vormann-Weg 0
- Weitkampweg
- Wickenkamp 1x
- Willy-Brandt-Weg 1x
- Am Hof Hesselmann 1x
- Am Hof Schultmann
- Am Oedingteich 0
- Am Kerkamp
- Am Hagen
- Am Steintor
- Zur Dornhiege 1x
- Bertha-von-Suttner-Weg 1x
- Gievenbecker Reihe
- Bernings Kotten 1x
- Gartenbreie 1x
- In der Weede 0
- Lindenbreie 1x
- Nünningfeld 1x
- Borkenfeld
- Burgwall
- Hohe Geest
- Sternbusch
- Mergelberg 1x
- Lerschmehr
- Holtbeck 1x
- Wierling 0
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0771/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37