Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2545/2024 vom 26.08.2024
Stand: Am 02.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2545/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2025 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür- ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei- nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderun- gen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (Kennziffer 8 (s. Anlage Le- gende)). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder -häu- figkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Stra- ßenreinigungssatzung frühzeitig dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der notwendigen fachlich-inhaltlichen Abstimmungen zu den Änderungen im Stra- ßenreinigungsverzeichnis und aufgrund der Sitzungstermine der Bezirksvertretungen konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Ein früherer Sitzungslauf konnte angesichts der sitzungsfreien Zeit im Sommer und der davor noch laufenden Bearbeitung nicht erreicht werden. Ein späterer Sitzungslauf ist angesichts der einzuhaltenden Zeitplanung für den Gebühren- bzw. Satzungsprozesses 2025 zur rechtzeitigen Einbringung der Straßen- reinigungssatzung inkl. Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (gemeinsam mit der Abfall- und Abfallgebührensatzung) in den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln am 28.11.2024 ebenfalls nicht möglich. Anlagen (Hinweis: Die in den Anlagen geführte Systematik der Anlagennummerierung ist bereits für die Anlagensystematik in der späteren Beschlussvorlage zur Straßenreinigungssatzung vorberei- tet.) -
Anlage BV 9 Fortschreibung Straßenreinigungsverzeichnis 2025
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Anlage 3 Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 9 Anlage1 zur Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsverzeichnis gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS S T A D T B E Z I R K 9 L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 9 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2025 Stadt Anlieg er Stadt Anlieg er alt: Bernburger Weg x x Fußweg zur Berliner Str. x neu: Bernburger Weg x x Fußweg zur Berliner Str. x Stichstr. von Berliner Str. bis Bernburger Weg Nr. 2b x 1 Widmung alt: Honschaftsstr. von Bergisch Gladbacher Str. bis Stadtteilgrenze Holweide/Eisenbahnunterführung A 1 x von Stadtteilgrenze Holweide/Eisenbahnunterführung bis Wupperweg A 1 x von Wupperweg bis Lippeweg A 1 x Verbindungsweg zum Kinzigweg x neu: Honschaftsstr. von Bergisch Gladbacher Str. bis Stadtteilgrenze Holweide/Eisenbahnunterführung A 1 x von Stadtteilgrenze Holweide/Eisenbahnunterführung bis Wupperweg A 1 x von Wupperweg bis Lippeweg A 1 x Stichstr. Honschaftsstr. 242/260 bis 258 x 1 Widmung Weg entlang der Grundstücke Honschaftsstr. 240a und 240b bis zur Rückseite des Grundstücks Peter- Kütter-Weg 15 x 1 Widmung Verbindungsweg zum Kinzigweg x Straße Straße n-art Reinigungszuständigkei t/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderun g Bemerkung Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2025 Stadt Anlieg er Stadt Anlieg er Straße Straße n-art Reinigungszuständigkei t/ Reinigungshäufigkeit Art der Änderun g Bemerkung Fahrbahn Gehweg alt: Manforter Str. x x 2 Streichung alt: Viktor-Speier-Holstein-Str. von Genovevastr. bis Ende A 3 Gehweg nur linke Seite rechte Seite Parktaschen A 3 neu: Viktor-Speier-Holstein-Str. von Genovevastr. bis Ende entlang der Grünanlage A 3 3 8 von Genovevastr. bis Ende gegenüber der Grünanlage inkl. Parktaschen A 3 8 Seite 2 Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2025 Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung Stadtbezirk Straßenbezeichnung 9 keine Änderung
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