V/0883/2020
Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren -
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Anlage A
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Anlage A zur V/0883/2020 Kurzüberblick Die in der Vergangenheit durch städtische Mitarbeiter durchgeführte Leerung und Wartung der Parkscheinautomaten und Parkuhren soll dauerhaft an eine Privatfirma vergeben werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Teilziel: Leerung und Wartung der Parkscheinautomaten durch eine Privatfirma bis zur vollständigen Um- stellung auf eine bargeldlose Zahlung. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 93.200 € / a zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0883/2020 V/0883/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren - Dauerhafte Vergabe an einen externen Dienstleister Beratungsfolge 02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat stimmt der dauerhaften Vergabe der Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren an einen externen Dienstleister zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Die eingesetzten städtischen Mitarbeiter haben Kosten in Höhe von rd. 100.100 €/ Jahr verur- sacht (Personalaufwand, Sachkosten, Gemeinkosten, Dienst-PKW, Vertretung und Disposition). Die Kosten für den derzeit eingesetzten Dienstleister liegen (hochgerechnet) bei 93.200 €/Jahr. Durch die Vergabe kann ein wirtschaftlicher Vorteil von über 6.900 €/ Jahr erzielt werden. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2021 ff. 93.200 Ergebnis 93.200 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der o. g Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B eschlussausführung unter Amt für Mobilität und Tiefbau 08.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0883/2020 dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 bzw. der mitte lfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Stadtverwaltung stellt neben der WBI GmbH einen Teil der Parkraumbewirtschaftung im Stadtge- biet sicher. Unter Parkraumbewirtschaftung ist die Betreuung und Leerung der Parkscheinautomaten (PSA) und -uhren (PU) zu verstehen, sofern Reparaturleistungen nicht über Wartungsverträge ge- deckt sind. Im Stadtgebiet Münster sind aktuell 135 PSA (121 PSA der Firma. Siemens, 14 PSA der Firma Flow- bird) sowie 87 PU aufgestellt. Die jährlichen Einnahmen belaufen sich durchschnittlich auf 1,5 Mi- o./Jahr (2015-2019). Zur Entleerung sind grundsätzlich zwei städtische Mitarbeitende (auf 1,31 Stellen) eingesetzt, punk- tuell verstärkt durch Vertretungskräfte für Urlaub, Erkrankungen etc. Unterlegt ist die Entleerung durch Regelungen zur Sicherheit und Kontrolle; enthalten sind neben dem permanenten Vier-Augen- Prinzip u.a. Vorgaben zur Dokumentation von Schlüsselausgaben, Beseitigung von Automatenstö- rungen etc. Trotz dieser Sicherheitsvorkehrungen ist es durch kollusives Zusammenwirken der zwei Mitarbeiten- den zur Veruntreuung von Einnahmen in beträchtlicher Höhe gekommen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Arbeitsverhältnisse der beiden Mitarbeitenden wurden fristlos beendet. Die Überprüfung der aus den 90er Jahren stammenden Siemensautomaten hat weiterhin technische Mängel ergeben. Darüber hinaus gibt es für diese Geräte keine Ersatzteile mehr und sie lassen sich an aktuelle technische Anforderungen, z.B. Übermittlung von Systemdaten per Web-Browser, Einrich- tung unterschiedlicher Bezahlformen (EC-Karte, Handy, Stadtwerke PlusCard) nicht anpassen. Die 121 vorhandenen Siemensautomaten sollen daher abgelöst werden. Die Verwaltung erstellt dazu eine gesonderte Vorlage. Das mittelfristige Ziel ist eine bargeldlose Bezahlweise im Bereich der Park- raumbewirtschaftung. Die Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren wird somit nur noch befristet not- wendig sein und soll bis dahin - wie derzeit interimistisch - an einen externen Dritten vergeben wer- den. Weitere Gründe, die für eine Vergabe an einen externen Dritten sprechen, sind: Es ergibt sich wie oben dargestellt ein Kostenvorteil. Der externe Dienstleister kann auf einen größeren Pool an Mitarbeitenden zurückgreifen, um bedarfsweise Vertretung sicher zu stellen. Ausfälle der bisher eingesetzten Mitarbeitenden sind zu Lasten anderer Arbeitsbereiche geregelt worden. Der externe Dienstleister trägt das Risiko für das Abhandenkommen bewachter Sachen und ist dagegen versichert. Hinsichtlich eines abschmelzenden Leistungsumfanges besteht über einen Dienstleistungsver- trag mit einem Dritten höhere Dispositionsfreiheit. Mangels einer sog. „Betriebsteilidentität“ – Betrachtungsmöglichkeit als selbstständig wahrnehmbaren Teilbetrieb – liegt kein Teilbetriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor; darüber hinaus wären auch keine Arbeitsverhältnisse betroffen. Nach wie vor stellt die angestrebte Vergabe die ser Dienstleistung je- doch eine Privatisierung i.S.d. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 22 Landespersonalvertr etungsgesetz NW dar, so dass im Anschluss an den Beschluss des Rates dies dem zuständ igen Personalrat zur Zustimmung vorzulegen ist. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehi ndertenvertretung sind bereits vor- her beteiligt worden. - 3 - V/0883/2020 I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0883/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2021
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37