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V/0883/2020

Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren -

Vorlagen 08.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1711 Zeichen

Anlage A zur V/0883/2020 
Kurzüberblick 
Die in der Vergangenheit durch städtische Mitarbeiter durchgeführte Leerung und Wartung der 
Parkscheinautomaten und Parkuhren soll dauerhaft an eine Privatfirma vergeben werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
 
Teilziel: 
Leerung und Wartung der Parkscheinautomaten durch eine Privatfirma bis zur vollständigen Um-
stellung auf eine bargeldlose Zahlung. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 93.200 € / a zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

5172 Zeichen

V/0883/2020 
V/0883/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren - 
Dauerhafte Vergabe an einen externen Dienstleister 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.02.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Rat stimmt der dauerhaften Vergabe der Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und 
Parkuhren an einen externen Dienstleister zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die eingesetzten städtischen Mitarbeiter haben Kosten in Höhe von rd. 100.100 €/ Jahr verur-
sacht (Personalaufwand, Sachkosten, Gemeinkosten, Dienst-PKW, Vertretung und Disposition). 
Die Kosten für den derzeit eingesetzten Dienstleister liegen (hochgerechnet) bei 93.200 €/Jahr. 
Durch die Vergabe kann ein wirtschaftlicher Vorteil von über 6.900 €/ Jahr erzielt werden. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021 ff.  93.200  
Ergebnis    93.200  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der o. g 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B eschlussausführung unter 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
08.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0883/2020 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 bzw. der mitte lfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtverwaltung stellt neben der WBI GmbH einen Teil der Parkraumbewirtschaftung im Stadtge-
biet sicher. Unter Parkraumbewirtschaftung ist die Betreuung und Leerung der Parkscheinautomaten 
(PSA) und -uhren (PU) zu verstehen, sofern Reparaturleistungen nicht über Wartungsverträge ge-
deckt sind. 
 
Im Stadtgebiet Münster sind aktuell 135 PSA (121 PSA der Firma. Siemens, 14 PSA der Firma Flow-
bird) sowie 87 PU aufgestellt. Die jährlichen Einnahmen belaufen sich durchschnittlich auf 1,5 Mi-
o./Jahr (2015-2019). 
 
Zur Entleerung sind grundsätzlich zwei städtische Mitarbeitende (auf 1,31 Stellen) eingesetzt, punk-
tuell verstärkt durch Vertretungskräfte für Urlaub, Erkrankungen etc. Unterlegt ist die Entleerung 
durch Regelungen zur Sicherheit und Kontrolle; enthalten sind neben dem permanenten Vier-Augen-
Prinzip u.a. Vorgaben zur Dokumentation von Schlüsselausgaben, Beseitigung von Automatenstö-
rungen etc. 
 
Trotz dieser Sicherheitsvorkehrungen ist es durch kollusives Zusammenwirken der zwei Mitarbeiten-
den zur Veruntreuung von Einnahmen in beträchtlicher Höhe gekommen. Ein Strafverfahren wurde 
eingeleitet. Die Arbeitsverhältnisse der beiden Mitarbeitenden wurden fristlos beendet. 
 
Die Überprüfung der aus den 90er Jahren stammenden Siemensautomaten hat weiterhin technische 
Mängel ergeben. Darüber hinaus gibt es für diese Geräte keine Ersatzteile mehr und sie lassen sich 
an aktuelle technische Anforderungen, z.B. Übermittlung von Systemdaten per Web-Browser, Einrich-
tung unterschiedlicher Bezahlformen (EC-Karte, Handy, Stadtwerke PlusCard) nicht anpassen. Die 
121 vorhandenen Siemensautomaten sollen daher abgelöst werden. Die Verwaltung erstellt dazu 
eine gesonderte Vorlage. Das mittelfristige Ziel ist eine bargeldlose Bezahlweise im Bereich der Park-
raumbewirtschaftung. 
 
Die Leerung der städtischen Parkscheinautomaten und Parkuhren wird somit nur noch befristet not-
wendig sein und soll bis dahin - wie derzeit interimistisch - an einen externen Dritten vergeben wer-
den. 
 
Weitere Gründe, die für eine Vergabe an einen externen Dritten sprechen, sind: 
 
 Es ergibt sich wie oben dargestellt ein Kostenvorteil. 
 Der externe Dienstleister kann auf einen größeren Pool an Mitarbeitenden zurückgreifen, um 
bedarfsweise Vertretung sicher zu stellen. Ausfälle der bisher eingesetzten Mitarbeitenden 
sind zu Lasten anderer Arbeitsbereiche geregelt worden. 
 Der externe Dienstleister trägt das Risiko für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 
ist dagegen versichert. 
 Hinsichtlich eines abschmelzenden Leistungsumfanges besteht über einen Dienstleistungsver-
trag mit einem Dritten höhere Dispositionsfreiheit. 
 
Mangels einer sog. „Betriebsteilidentität“ – Betrachtungsmöglichkeit als selbstständig wahrnehmbaren 
Teilbetrieb – liegt kein Teilbetriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor; darüber hinaus wären auch keine 
Arbeitsverhältnisse betroffen. Nach wie vor stellt die angestrebte Vergabe die ser Dienstleistung je-
doch eine Privatisierung i.S.d. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 22 Landespersonalvertr etungsgesetz NW dar, so 
dass im Anschluss an den Beschluss des Rates dies dem zuständ igen Personalrat zur Zustimmung 
vorzulegen ist. Die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehi ndertenvertretung sind bereits vor-
her beteiligt worden.

- 3 - 
V/0883/2020 
 
I.V. 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (3)

02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0883/2020
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2021
Erstellt
06.10.2020 14:37