V/0741/2016/1
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3841 Zeichen
V/0741/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 Beratungsfolge 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt als erstes Teilprojekt einer integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit. 2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass im Rahmen der Neuausrichtung das k ommunal steuerbare Personal der Schulsozialarbeit indikatorengestützt und bedarfsorientiert innerhalb der bestehenden Personalressourcen und Schulstufen verteilt wird. 3. Die Bedarfsbemessung und Umverteilung der Schulsozialarbeit erfolgt zunächst für die D auer eines Schuljahres zum Schuljahr 2017/2018 und ab dem Schuljahr 2018/2019 erfolgt die Re s- sourcenverteilung in einem zweijährigen Turnus. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den 6 GU -Schulen (namentlich: Grundschule Berg Fidel, Ludgerusschule Hiltrup , Matthias-Claudius-Schule, Nikolaischule Wolbeck, Norbertschule, Wartburgschule) und den sechs Grundschulen, die zukünftig über kein Förderinselangebot verfügen (nament- lich: Bodelschwinghschule, Gottfried -von-Cappenbergschule, Johannisschule, Ludg e- russchule Albachten, Overbergschule und Peter -Wust-Schule), zeitnah Gespräche zu führen und Lösungen im Rahmen der Jugendhilfe zu erarbeiten, mit dem Ziel die Kinder ihrem besonderem Unterstützungsbedarf entsprechend zu fördern. 5. Die Anträge „Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ vom 26.08.2014 (A-R/0028/2014) und „Die Grundschulen und die wei- terführenden Schulen als inklusive Lebens - und Lernorte weiterentwickeln!“ vom 24.11.2014 (A-R/0056/2014) sind damit teilweise aufgegriffen und noch nicht erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0741/2016/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Thesing Ruf: 492-5525 E-Mail: ThesingS@stadt-muenster.de Datum: 24.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0741/2016/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Erforderliche Umschichtungen, die sich aus dem rechnerischen Defizit von 0,18 Stellen für die Primarstufe und 0,16 Stellen für die weiterführenden Schulen ergeben, wer den budgetneutral durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster ausgeglichen. Die für das Schuljahr 2017/18 anfallenden zusätzlichen Personalaufwendungen für eine 0,18 Stelle S 12 in Höhe von 4.058,- € für 2017 und 5.682 - € in 2018 werden wie folgt veranschlagt. Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit Nr. Bezeichnung Ansatz 2017 Plan 2018 Zeile 11 Personalaufwendungen 4.058,- € 5.682,- € Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen - 4.058,- € - 5.682,- € gesamt 0,00 € 0,00 € Die für das Schuljahr 2017/18 anfallenden zusätzlichen Personalaufwendungen für eine 0,16 Stelle S 12 in Höhe von ca. 3.610,- € für 2017 und 5.060,- € in 2018 werden wie folgt veranschlagt. Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Nr. Bezeichnung Ansatz 2017 Plan 2018 Zeile 11 Personalaufwendungen 3.610,- € 5.060,- € Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.610,- € -5.060,- € gesamt 0,00 € 0,00 € Zu den Etatberatungen werden entsprechende Veränderungsblätter gefertigt. Begründung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, der Ausschuss für Schule und Weiterbi ldung sowie der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government haben abweichend beschlossen. Die Verwaltung greift diese Beschlussänderung auf. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0741/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37