V/0208/2019
Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums
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Anlage A
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Anlage A zur V/0208/2019 Kurzüberblick Aus dem Budget für Migrations- und Integrationsmanagement werden Projekte und Maßnahmen von Trägern und Vereinen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 8.560,-- € gefördert. Die zu beschließenden Richtlinien regeln für die Zukunft schriftlich, klar und transparent die für eine Förderung geltenden Voraussetzungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das im Produkt 011603 (Projektmanagement) formulierte Ziel „Für migrati- onssensible Projekte werden städtische Haushaltsmittel eingesetzt und Drittmittel akquiriert“ ver- folgt. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch die Richtlinien wird der Zugang der Vereine und Träger zu Fördermitteln für migrationssen- sible, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Qualifizierung und Sensibilisierung verbessert. Die diversityspezifischen Inhalte der Maßnahmen haben auch Relevanz für die Gleichstellung, Demografie und Inklusion.
Beschlussvorlage
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V/0208/2019 V/0208/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums Beratungsfolge 20.03.2019 Integrationsrat Anhörung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums (Anlage 1 der Vorlage) werden be- schlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Aus dem Budget für Migrations - und Integrationsmanagement werden Projekte von Trägern und Vereinen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 8.560, -- € gefördert. Seit der Neuorganisation des Migrationsbereichs werden die Mittel vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) bewirtschaftet. Schwerpunktmäßig gewährt das KI Zuschüsse zu Projekten und Maß nahmen, die die gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen stärken. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden mehr als 50 Projekte vo n über 30 Akteuren unterstützt, zum Beispiel interkulturelle Begegnungsfeste und Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Rassismuskritik. Dezernat IV/Kommunales Integrationszentrum 07.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Arnaud de Melo Fragoso Telefon: 492-7055 Arnaud@stadt-muenster.de - 2 - V/0208/2019 Bisher waren keine Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen formuliert. In den Anträgen wurden die Inhalte und Ziele der Aktivitäten sowie der Finanzierungsplan formlos und unterschiedlich detailliert dargelegt. Die zu beschließenden Richtlinien regeln für die Zukunft deutlich und transparent die Voraussetzungen für eine Förderung. Sie enthalten sowohl bisher bereits berücksichtigte Kriterien als auch ergänzende Anforderungen. Das KI fragt diese über ein Antragsformular ab, so dass die Projekte und Maßnahmen fachlich unter anderem nach den Kriterien „Orientierung an den Zielen des Migrationsleitbildes“ und „öffentliche Wirkung“ bewertet werden können und über die Förderhöhe entschieden werden kann. Zusätzlich ist eine selbstverpflichtende Erklärung zur Anerkennung und Beachtung der freiheitlich - demokratischen Grundordnung sowie der UN-Menschenrechte erforderlich. Für Förderungen ab 300,-- € ist innerhalb von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Mit den Richtlinien erhalten die Interessenten die in den vergangenen Jahren häufig gewünschte schriftliche und klare Formulierung der Voraussetzungen für eine Förderung. Des Weiteren ermöglichen sie eine Abgrenzung zu anderen städtischen Zuschüssen und wirken Doppelförderungen entgegen. Die Richtlinien treten am 15. April 2019 in Kraft. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: - Anlage A - Anlage 1: Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums
V_0208_2019_Anlage 1
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Anlage 1 zur V/0208/2019
FÖRDERRICHTLINIEN DES KOMMUNALEN INTEGRATIONSZENTRUMS
1. Grundsatz
Die Stadt Münster fördert im Rahmen der jährlich be reitgestellten Haushaltsmittel
Projekte und Maßnahmen im Bereich Migration/Integra tion. Unter Beachtung der
nachfolgenden Richtlinien werden lokal bedeutende P rojekte/Maßnahmen in Münster
finanziell unterstützt.
Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt schwerpunktmäßig die Förderung von
Projekten/Maßnahmen, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen
unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen und d ie gesellschaftliche Teilhabe von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte gerichtet sind.
Grundsätzlich sind anderweitige Fördermöglichkeiten vorrangig zu prüfen und voll
auszuschöpfen. Förderungen aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets sind
möglich. Mit dem Antrag ist anzugeben, ob und bei w elcher Stelle bzw. bei welchem
Amt für den gleichen Zweck Fördermittel beantragt werden/wurden.
Die Antragstellenden verpflichten sich, Projekte/Ma ßnahmen durchzuführen, die der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie den UN-Menschenrechten und den
Zielen des Migrationsleitbildes der Stadt Münster entsprechen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss; insbesondere nicht auf eine
jährlich wiederkehrende Förderung.
2. Antragstellende
Antragsberechtigt sind Akteure (z. B. Träger, Initi ativen, Organisationen), die
interkulturelle Projekte/Maßnahmen durchführen.
3. Anforderungen an die Projekte/Maßnahmen
Folgenden Kriterien werden bei der Prüfung berücksichtigt:
- Öffentlicher Zugang für Einwohnerinnen und Einwoh ner von Münster
- Information, Beratung und Qualifizierung entsprec hend den Zielen des
Migrationsleitbildes
- Nachhaltigkeit und Förderung der Integration
- Bildungsangebote und Veranstaltungen zur Sensibil isierung insbesondere zu den
Themenfeldern Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus
- Angebote zur Verbesserung der Selbstorganisation und Partizipation von
Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen
- Interkulturelle Öffnung von Organisationen, Einri chtungen und sozialen Diensten
4. Antragstellung
- Für die Beantragung von Fördermitteln ist das Ant ragsformular des Kommunalen
Integrationszentrums zu verwenden und unterschrieben vorzulegen
- Zuschüsse werden nur auf schriftliche Anträge gew ährt, die spätestens 1 Monat vor
Projektbeginn bei der Stadt Münster - Kommunales Integrationszentrum - vorliegen
- Der Antrag muss umfassende Angaben und Informatio nen zum Antragstellenden
enthalten
- Im Antrag ist das Projekt detailliert zu beschrei ben sowie das Projektziel und die
Zielgruppe zu benennen
- Der Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungspl an mit den zu erwartenden
Einnahmen und Ausgaben enthalten
- Drittmittel müssen detailliert nach ihrer Herkunf t aufgeführt werden
- Das beantragte Fördervolumen ist zu benennen
5. Entscheidung
Das Kommunale Integrationszentrum entscheidet auf G rundlage dieser Richtlinien und
einer fachlichen Einschätzung im Einzelfall nach pf lichtgemäßem Ermessen im
Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Über die Entsc heidung erhält der
Antragstellende einen schriftlichen Bescheid.
6. Verwendungsnachweise
Bei Förderungen über 300 Euro ist der Zuschussempfä nger bzw. die
Zuschussempfängerin zur Vorlage eines Verwendungswe ises mit einem Sachbericht
und einer Übersicht über die gesamten Einnahmen und Ausgaben verpflichtet. Die
Originalbelege werden eingesehen und nach der Prüfung zurückgeschickt.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des
geförderten Projektes bzw. der Maßnahme beim Kommun alen Integrationszentrum
einzureichen.
7. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 15.04.2019 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0208/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37