Mandari Insight

V/0208/2019

Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums

Vorlagen 28.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 25

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0208_2019_Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1555 Zeichen

Anlage A zur V/0208/2019 
Kurzüberblick 
Aus dem Budget für Migrations- und Integrationsmanagement werden Projekte und Maßnahmen 
von Trägern und Vereinen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 8.560,-- € gefördert. 
Die zu beschließenden Richtlinien regeln für die Zukunft schriftlich, klar und transparent die für 
eine Förderung geltenden Voraussetzungen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das im Produkt 011603 (Projektmanagement) formulierte Ziel „Für migrati-
onssensible Projekte werden städtische Haushaltsmittel eingesetzt und Drittmittel akquiriert“ ver-
folgt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch die Richtlinien wird der Zugang der Vereine und Träger zu Fördermitteln für migrationssen-
sible, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Qualifizierung und 
Sensibilisierung verbessert. 
Die diversityspezifischen Inhalte der Maßnahmen haben auch Relevanz für die Gleichstellung, 
Demografie und Inklusion.

Beschlussvorlage

2960 Zeichen

V/0208/2019 
V/0208/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.03.2019 Integrationsrat Anhörung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums (Anlage 1 der Vorlage) werden be-
schlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Aus dem Budget für Migrations - und Integrationsmanagement werden Projekte von Trägern und 
Vereinen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 8.560, -- € gefördert. Seit der Neuorganisation des 
Migrationsbereichs werden die Mittel vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) bewirtschaftet. 
 
Schwerpunktmäßig gewährt das KI Zuschüsse zu Projekten und Maß nahmen, die die 
gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und  das gleichberechtigte 
Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen stärken. 
 
In den Jahren 2016 bis 2018 wurden mehr als 50 Projekte vo n über 30 Akteuren unterstützt, zum 
Beispiel interkulturelle Begegnungsfeste und Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Rassismuskritik.  
Dezernat IV/Kommunales 
Integrationszentrum 
 
07.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Arnaud de Melo 
Fragoso 
Telefon: 492-7055 
Arnaud@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0208/2019 
 
Bisher waren keine Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen formuliert. In den Anträgen 
wurden die Inhalte und Ziele der Aktivitäten sowie der Finanzierungsplan formlos und unterschiedlich 
detailliert dargelegt. 
 
Die zu beschließenden Richtlinien regeln für die Zukunft deutlich und transparent die 
Voraussetzungen für eine Förderung. Sie enthalten sowohl bisher bereits berücksichtigte Kriterien als 
auch ergänzende Anforderungen.  Das KI fragt diese über ein Antragsformular ab, so dass die 
Projekte und Maßnahmen fachlich unter anderem nach den Kriterien „Orientierung an den Zielen des 
Migrationsleitbildes“ und „öffentliche Wirkung“ bewertet werden können und über die Förderhöhe  
entschieden werden kann. 
 
Zusätzlich ist eine selbstverpflichtende Erklärung zur Anerkennung  und Beachtung der freiheitlich -
demokratischen Grundordnung sowie der UN-Menschenrechte erforderlich. 
 
Für Förderungen ab 300,-- € ist innerhalb von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 
 
Mit den Richtlinien erhalten die Interessenten die in den vergangenen Jahren häufig gewünschte 
schriftliche und klare Formulierung der Voraussetzungen für eine Förderung. Des Weiteren 
ermöglichen sie eine Abgrenzung zu anderen städtischen Zuschüssen und wirken Doppelförderungen 
entgegen. 
 
Die Richtlinien treten am 15. April 2019 in Kraft. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Anlage 1: Förderrichtlinien des Kommunalen Integrationszentrums

V_0208_2019_Anlage 1

3916 Zeichen

Anlage 1 zur V/0208/2019 
 
                                                                                    
 
 
FÖRDERRICHTLINIEN DES KOMMUNALEN INTEGRATIONSZENTRUMS 
 
 
1. Grundsatz 
 
Die Stadt Münster fördert im Rahmen der jährlich be reitgestellten Haushaltsmittel 
Projekte und Maßnahmen im Bereich Migration/Integra tion. Unter Beachtung der 
nachfolgenden Richtlinien werden lokal bedeutende P rojekte/Maßnahmen in Münster 
finanziell unterstützt.  
 
Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt schwerpunktmäßig die Förderung von 
Projekten/Maßnahmen, die auf ein gleichberechtigtes  Miteinander von Menschen 
unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen und d ie gesellschaftliche Teilhabe von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte gerichtet sind. 
 
Grundsätzlich sind anderweitige Fördermöglichkeiten  vorrangig zu prüfen und voll 
auszuschöpfen. Förderungen aus anderen Ansätzen der  städtischen Budgets sind 
möglich. Mit dem Antrag ist anzugeben, ob und bei w elcher Stelle bzw. bei welchem 
Amt für den gleichen Zweck Fördermittel beantragt werden/wurden. 
 
Die Antragstellenden verpflichten sich, Projekte/Ma ßnahmen durchzuführen, die der 
freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie den UN-Menschenrechten und den 
Zielen des Migrationsleitbildes der Stadt Münster entsprechen. 
 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss; insbesondere nicht auf eine 
jährlich wiederkehrende Förderung. 
 
 
2. Antragstellende 
 
Antragsberechtigt sind Akteure (z. B. Träger, Initi ativen, Organisationen), die 
interkulturelle Projekte/Maßnahmen durchführen. 
 
 
3. Anforderungen an die Projekte/Maßnahmen 
 
 Folgenden Kriterien werden bei der Prüfung berücksichtigt: 
- Öffentlicher Zugang für Einwohnerinnen und Einwoh ner von Münster 
- Information, Beratung und Qualifizierung entsprec hend den Zielen des 
Migrationsleitbildes 
- Nachhaltigkeit und Förderung der Integration 
- Bildungsangebote und Veranstaltungen zur Sensibil isierung insbesondere zu den 
Themenfeldern Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus 
- Angebote zur Verbesserung der Selbstorganisation und Partizipation von 
Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen 
- Interkulturelle Öffnung von Organisationen, Einri chtungen und sozialen Diensten

4. Antragstellung 
 
- Für die Beantragung von Fördermitteln ist das Ant ragsformular des Kommunalen 
Integrationszentrums zu verwenden und unterschrieben vorzulegen 
- Zuschüsse werden nur auf schriftliche Anträge gew ährt, die spätestens 1 Monat vor 
Projektbeginn bei der Stadt Münster - Kommunales Integrationszentrum - vorliegen 
- Der Antrag muss umfassende Angaben und Informatio nen zum Antragstellenden 
enthalten 
- Im Antrag ist das Projekt detailliert zu beschrei ben sowie das Projektziel und die 
Zielgruppe zu benennen 
- Der Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungspl an mit den zu erwartenden 
Einnahmen und Ausgaben enthalten 
- Drittmittel müssen detailliert nach ihrer Herkunf t aufgeführt werden 
- Das beantragte Fördervolumen ist zu benennen 
 
 
5. Entscheidung 
 
Das Kommunale Integrationszentrum entscheidet auf G rundlage dieser Richtlinien und 
einer fachlichen Einschätzung im Einzelfall nach pf lichtgemäßem Ermessen im 
Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Über die Entsc heidung erhält der 
Antragstellende einen schriftlichen Bescheid. 
 
 
6. Verwendungsnachweise 
 
Bei Förderungen über 300 Euro ist der Zuschussempfä nger bzw. die 
Zuschussempfängerin zur Vorlage eines Verwendungswe ises mit einem Sachbericht 
und einer Übersicht über die gesamten Einnahmen und  Ausgaben verpflichtet. Die 
Originalbelege werden eingesehen und nach der Prüfung zurückgeschickt.  
   
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate  nach Beendigung des 
geförderten Projektes bzw. der Maßnahme beim Kommun alen Integrationszentrum 
einzureichen.  
 
 
7. Inkrafttreten 
 
Die Richtlinien treten am 15.04.2019 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

20.03.2019 Integrationsrat
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0208/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37